STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts



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Transkript:

STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts EINLADUNG ZU EINEM ZENTRALSEMINAR Im Rahmen der fachwissenschaftlichen Information ihrer Mitglieder führt die Kammer ein Tages-Zentralseminar mit dem Thema PRAXISRELEVANTE STEUERGESTALTUNGEN 2015 durch. In der Praxis wird den Beratern von den Mandanten eine Vielzahl von steuerlichen Gestaltungsfragen gestellt. Die Mandanten möchten durch legale Gestaltungen Steuern sparen und Planungssicherheit erhalten. Die Berater möchten ihre Fälle in angemessener Zeit optimal lösen und Haftung vermeiden. Der BGH hat entschieden, dass die Steuerberater bei Dauermandaten die Mandanten unaufgefordert auf Steuergestaltungen, die zu einer Steuerreduzierung führen, hinzuweisen haben. In der Seminarreihe Praxisrelevante Steuergestaltungen werden jedes Jahr neue häufig gestellte steuerliche Gestaltungsfragen nach folgendem Schema behandelt: Im ersten Schritt werden die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Berater sind verpflichtet, die Mandanten umfassend zu beraten. Im zweiten Schritt werden wichtige zivilrechtliche Voraussetzungen dargestellt. Die Berater sind verpflichtet, die Mandanten auch über weiter entfernt liegende Rechtsgebiete zu informieren, wenn dies für die Besteuerung von Bedeutung ist. Im dritten Schritt werden die aktuellen und geplanten steuerlichen Voraussetzungen kurz dargestellt. Die Berater sind verpflichtet, sich über aktuelle und geplante Rechtsänderungen zu informieren. Im vierten Schritt erfolgt eine praxisrelevante Falldarstellung mit Lösung. Im fünften Schritt werden die Risiken aufgezeigt. Die Berater sind verpflichtet, die Mandanten vor Schaden zu bewahren. Sie müssen den Mandanten sichere Gestaltungen aufzeigen. TERMIN UND ORT Donnerstag, 1. Oktober 2015 Ludwig-van-Beethoven-Saal im Dorint Kongresshotel 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr Friedrichsring 6 68161 MANNHEIM Montag, 12. Oktober 2015 Großer Saal der Badnerlandhalle 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr Rubenstraße 21 76149 KARLSRUHE-NEUREUT

GLIEDERUNG DES SEMINARS Begrüßung A. Gestaltungen für alle Unternehmen Vorweggenommene Erbfolge 1. Welche Gestaltungen können nach der Erbschaftsteuerreform bei Betriebsvermögen vorgenommen werden? B. Gestaltungen für Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter Betriebseinbringung 2. Wie kann ein Betrieb steuerneutral in eine Kapitalgesellschaft eingebracht werden? Rangrücktritt 3. Wie muss nach der neueren BGH-Rechtsprechung ein Rangrücktritt ausgestaltet sein? C. Gestaltungen für Einzelunternehmen / Personengesellschaften Bilanzierung 4. Wie können handelsrechtliche Bilanzierungsfehler bei der GmbH & Co. KG berichtigt werden? Scheinselbständigkeit 5. Welche Risiken bestehen bei der Beschäftigung freier Mitarbeiter in Freiberufler-Praxen? Verlustausgleich 6. Wie kann das Verlustausgleichsvolumen isd 15a EStG erhöht werden? Ehegatten-Grundstück 7. Welche Gestaltungen kommen bei Ehegatten-Grundstücken im Betriebsvermögen in Betracht? GmbH & Co. KG 8. Welche Chancen und Risiken bietet die Einheits-GmbH & Co. KG? Betriebseinbringung 9. Wie kann ein Betrieb steuerneutral in eine Personengesellschaft eingebracht werden Unternehmensnachfolge 10. Was ist bei der Betriebsübertragung gegen Versorgungsrente zu beachten? Unternehmensverkauf 11. Wie kann ein Einzelunternehmen unter Zurückbehaltung des Betriebsgrundstücks steueroptimal verkauft werden? 12. Wie kann bei einer Betriebsaufspaltung gestaltet werden, wenn nur die Betriebs-GmbH verkauft werden soll? Internationales Steuerrecht 13. Was ist bei der vorübergehenden Wohnsitzverlegung ins Ausland zu beachten?

D. Gestaltungen für alle Privatpersonen Altersversorgung 14. Wie kann die Altersversorgung für den Lebensgefährten/die Lebensgefährtin steuergünstig gestaltet werden? E. Gestaltungen für Immobilieneigentümer Ehegatten-Grundstück 15. Welche Gestaltungen kommen bei Ehegatten-Grundstücken im Privatvermögen in Betracht? F. Gestaltungen für Kapitalanleger Kapitalanlagen 16. In welchen Fällen sind nachträglich anfallende Schuldzinsen abzugsfähig? Schlusswort DOZENTEN Steuerberater Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Harald J. Schäfer, Mannheim Steuerberater Rechtsanwalt Prof. Dr. Eberhard Schlarb, Bad Kreuznach TEILNEHMER UND TEILNAHMEGEBÜHR Teilnahmeberechtigt sind Kammermitglieder und ihre qualifizierten Mitarbeiter. Die Teilnahmegebühr beträgt 230,--. Nehmen von einer Einzelpraxis, einer Sozietät, einer Partnerschaftsgesellschaft oder einer Steuerberatungsgesellschaft mehr als eine Person an dem Seminar teil, so ermäßigt sich die Teilnahmegebühr für die weiteren Personen (Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis als Berufsangehörige oder Nichtberufsangehörige) jeweils auf 165,--. Diese Ermäßigung gilt nicht für Sozietätspartner, Partner einer Partnerschaftsgesellschaft und Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Teilnahmebestätigung/Rechnung durch die Kammer voraus. Diese wird nach Anmeldeschluss übermittelt und begründet die Verpflichtung zur Entrichtung der Teilnahmegebühren. Eine Vorlage dieser Teilnahmebestätigung/Rechnung bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung um Ausgleich der angeforderten Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten.

Bei Rücknahme der Anmeldung, die nur schriftlich erfolgen kann, bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben. Bei späterer Rücknahme oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der Rücknahmeerklärung durch Brief, Telefax oder E-Mail bei der Kammergeschäftsstelle. Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer dürfen wir verweisen. Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, erhalten die angemeldeten Personen hierüber Nachricht und die bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. ANMELDUNG Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung online über www.stbk-nordbaden.de/veranstaltungen/online-seminaranmeldung oder unter Benutzung des angefügten Vordrucks der Kammergeschäftsstelle bis spätestens zum zuzuleiten. 18. September 2015 SONSTIGE HINWEISE Die Teilnehmer erhalten zum Seminar schriftliche Arbeitsunterlagen. Die Veranstaltungsorte sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Ausreichende Parkmöglichkeiten sind an beiden Veranstaltungsorten vorhanden. Karlsruhe im Juli 2015 STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts DR. KLAUS HEILGEIST Präsident Anlage Anmeldevordruck Kammergeschäftsstelle: 69115 Heidelberg * Vangerowstraße 16/1 Telefon 06221-183077 * Telefax 06221-165105 * E-Mail post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE91 6725 0020 0000 0281 50 BIC SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE18 6601 0075 0067 6257 54 BIC PBNKDEFF660

ANMELDUNG PRAXISRELEVANTE STEUERGESTALTUNGEN 2015 Anmeldung erbeten bis spätestens 18. September 2015 Zur Teilnahme an der vorbezeichneten Veranstaltung am 1. Oktober 2015 in Mannheim/ 12. Oktober 2015 in Karlsruhe melde(n) ich (wir) verbindlich nachstehend aufgeführte Personen an: Name Vorname Berufsbe- Mitglieds- Gewünschter zeichnung nummer Termin/Ort 1. Praxisinhaber Sozietätspartner Partner der Partnerschaftsgesellschaft Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft zur vollen Teilnahmegebühr in Höhe von 230,-- 2. Mitarbeiter der Einzelpraxis Sozietät Partnerschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zur vollen Teilnahmegebühr in Höhe von 230,-- 3. Mitarbeiter der Einzelpraxis Sozietät Partnerschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zur ermäßigten Teilnahmegebühr in Höhe von 165,-- Ich (Wir) versichere(n), dass die unter Ziffern 2 und 3 genannte(n) Person(en) Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis meiner Einzelpraxis - unserer Sozietät unserer Partnerschaftsgesellschaft - unserer Steuerberatungsgesellschaft ist (sind). Mit der elektronischen Datenverarbeitung der personen- bzw. kanzleibezogenen Angaben in Dateien der Steuerberaterkammer bin ich (sind wir) einverstanden. Nach Erhalt der Rechnung über die Teilnahmegebühren (zugleich Teilnahmebestätigung für die angemeldeten Personen) wird der angeforderte Betrag bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der angegebenen Konten der Kammer beglichen, sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Ort Tag Stempel oder Namensangabe in Druckbuchstaben Unterschrift

Hinweise und Bedingungen für die Teilnahme an den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Steuerberaterkammer Nordbaden * Für die Anmeldungen zu den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Kammer verwenden Sie bitte das dafür vorgesehene Anmeldeformular der Einladung oder melden Sie sich über die Homepage der Steuerberaterkammer Nordbaden an. Auf diesem Formular sind Name, Vorname, Berufsbezeichnung und ggf. die Mitgliedsnummer des Teilnehmers einzutragen. Telefonische Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden. * Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch die Kammer voraus. Nach Anmeldeschluss wird eine Rechnung über die Teilnahmegebühren übermittelt, die gleichzeitig als Teilnahmebestätigung für die angemeldeten Personen gilt. Eine Vorlage dieser Teilnahmebestätigung (Rechnung) bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. * Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung die entstandenen Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten auszugleichen. Liegt ein SEPA-Basislastschriftmandat vor, werden die Veranstaltungsgebühren zu den auf der Teilnahmebestätigung/Rechnung wiedergegebenen Fälligkeiten eingezogen. Die Höhe der Seminargebühren ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Die Teilnehmer erhalten schriftliche Arbeitsunterlagen. * Bei Rücktritt von der Anmeldung, der schriftlich erfolgen muss, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben, sofern dieser Rücktritt bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin erfolgt. Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der entsprechenden Erklärung durch Brief, Telefax oder E-Mail bei der Kammergeschäftsstelle. Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer wird ergänzend verwiesen. * Ist eine Veranstaltung ausgebucht, erfolgt eine zeitnahe Information. Bei entsprechender Nachfrage wird versucht, einen zusätzlichen Veranstaltungstermin anzubieten. Die Kammer behält sich vor, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl Veranstaltungen abzusagen. * Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, werden die angemeldeten Personen hierüber zeitnah unterrichtet. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. * Um das Weiterbildungsangebot stets auf dem aktuellen Stand zu halten, behält sich die Kammer Abweichungen von den Seminarbeschreibungen vor. * Die von der Kammer gespeicherten personenbezogenen Daten werden nur zur Bearbeitung der Seminarteilnahme verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Teilnahmebedingungen sind für jeden Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltungen der Kammer verbindlich und werden durch die Anmeldung anerkannt. Kammergeschäftsstelle: 69115 Heidelberg * Vangerowstraße 16/1 Telefon 06221-183077 * Telefax 06221-165105 * E-Mail post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE91 6725 0020 0000 0281 50 BIC SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE18 6601 0075 0067 6257 54 BIC PBNKDEFF660