Bedienungsanleitung. Langgutgestell mit Kranösen Artikel 1017409. 09.07.2014 /gih Revision: 03 Nummer: QM 69. Seite 1

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Transkript:

Bedienungsanleitung Langgutgestell mit Kranösen Artikel 1017409 Seite 1

Inhaltsangabe Seite 1.0 Produktdaten 1.1 Technische Daten... 3 1.2 Produktbeschreibung... 4 1.3 Bestimmungsgemäße Verwendung...... 4 1.4 Missbräuchliche Verwendung... 4 1.5 Allgemeine Sicherheitshinweise... 5 1.6 Betriebsanweisung... 8 2.0 Funktionsbeschreibung 2.1 Teilebenennung... 10 2.2 Stapeln beladener Langgutgestelle... 11 2.3 Leergutstapelung... 12 2.4 Stapler- und Krantransport... 13 2.5 Kennzeichnungen am Langgutgestell... 14 Seite 2

1.0 Produktdaten 1.1 Technische Daten Produktname Langgutgestell Artikelnummer 1017409 Baujahr 2014 Kunde RAICO Bautechnik GmbH Gewerbegebiet Nord 2 87772 Pfaffenhausen Abmessungen Länge: 6088 mm Breite: 800 mm Gesamthöhe: 665 mm Nutzlast Tara Stapelung Staplerhandling 1.000 kg 177 kg 4 - Fach Lagerhalle 3 - Fach LKW 1 - Fach (beladen) Hersteller Gebhardt Logistic Solutions GmbH Frühlingstr. 2-3 D-93413 Cham Tel. +49 9971 841 400 e-mail: info@gebhardt.eu Internet: www.gebhardt.eu Seite 3

1.2 Produktbeschreibung Das Langgutgestell ist als feuerverzinkte Schweißbaugruppe ausgeführt und wurde hauptsächlich aus Rechteckrohren gefertigt. An den Längsträgern sind Einfahrbügel zum Staplertransport vorgesehen. Die Langgutgestelle lassen sich zum platzsparenden Leertransport ineinander stellen (nesten). Für verbessertes Handling sin Kranösen angebracht. 1.3 Bestimmungsgemäße Verwendung Das Langgutgestell dient dem Transport und der Lagerung von Stangenprofilen. 1.4 Missbräuchliche Verwendung Das Langgutgestell darf zu nichts anderem als zu dem in der bestimmungsgemäßen Verwendung beschriebenen Gebrauch verwendet werden. Seite 4

1.5 Allgemeine Sicherheitshinweise Sehr geehrter Kunde, mit diesem GEBHARDT Produkt haben Sie Ladungsträger erworben, die die Gewähr für Stabilität, Funktionalität und eine lange Nutzungsdauer bieten. Zur sicheren Handhabung der Ladungsträger sind folgende Hinweise unbedingt zu beachten: -Stellen Sie sicher, dass nur Personen mit den GEBHARDT Ladungsträgern arbeiten, die zuvor mit diesem Sicherheitshinweis vertraut gemacht wurden. Wenn Sie die Ladungsträger weiterveräußern, stellen Sie sicher, dass dieser Sicherheitshinweis (ggf. in Kopie) mit an den Käufer übergeben wird. Ladungsträger sind stabile und meist auch schon in unbeladenem Zustand schwere Gegenstände. Bei Nicht Beachtung dieser Sicherheitshinweise besteht daher die Gefahr von Unfällen mit erheblichen, oft sogar lebensgefährlichen Verletzungen. -GEBHARDT Ladungsträger sind auf komfortable Nutzung ausgelegt. Dazu sind vielfach klappbare Elemente verbaut, die die Beladung und Entladung erleichtern. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass sich während eines Klappvorgangs Ihre Hände, Füße und sonstigen Körperteile nicht zwischen zwei Elementen befinden, die beim Klappvorgang aufeinander treffen. Dies gilt auch, solange die klappbaren Elemente nicht gegen ungewollte Bewegung gesichert sind. Auf Tragen der persönlichen Sicherheitsausrüstung ist zu achten. Durch Quetschungen zwischen zwei aufeinander klappenden Elementen kann es zu erheblichen Verletzungen kommen! -Bei komplexen Ladungsträgersystemen liefert GEBHARDT eine umfassende Bedienungsanleitung mit. Bitte benutzen Sie diese Ladungsträger nur nach dieser Betriebsanleitung. Eine andere, als die in der Betriebsanleitung vorgesehene Behandlung kann zu Verletzungen und zur Beschädigung des Ladungsträgers führen. -In Ihren Kaufunterlagen zu den GEBHARDT Ladungsträgern sind die wichtigsten Daten (Nutzlasten, Stapelhöhen usw.) angegeben. Auf den meisten GEBHARDT Ladungsträgern sind diese Daten außerdem durch Einprägungen, Aufdrucke oder Aufkleber kenntlich gemacht. Bitte beachten Sie diese Angaben unbedingt. Durch Überladung, falsche Staplung und andere falsche Nutzung des Ladungsträgers kann es zu Verletzungen und zur Beschädigung des Ladungsträgers kommen. Seite 5

-Lagern Sie Ihre GEBHARDT Ladungsträger unbedingt in abgeschlossenen Räumen oder auf nicht zugänglichen Flächen. Durch unbefugte Nutzung, insbesondere durch Kinder, kann es zu gefährlichen Verletzungen kommen. -GEBHARDT Ladungsträger sind ideal auf den Transport Ihrer Waren abgestimmt. Sie sind nicht zum Transport oder zur Aufnahme von Personen ausgelegt. Achten Sie unbedingt darauf, dass sich niemals Personen in bzw. auf dem Ladungsträger aufhalten. Bei Transport von Personen mit Ladungsträgern oder dem Aufenthalt von Personen im Ladungsträger kann es zu lebensgefährlichen Unfällen kommen. -GEBHARDT Ladungsträger sind durch eine gut durchdachte Konstruktion speziell auf Ihre Transportbedarfe ausgerichtet. Bitte verwenden Sie die Ladungsträger nur zu dem Zweck, zu dem Sie ihn von GEBHARDT erworben haben. Eine zweckfremde Nutzung kann zu erheblichen Verletzungen und zur Beschädigung des Ladungsträgers führen. -GEBHARDT bietet Ihnen Ladungsträger zu jedem gewünschten Zweck an und ist gerne bereit, Ladungsträger geänderten Anforderungen anzupassen. Nehmen Sie nie Veränderungen an den Ladungsträgern vor, die nicht mit GEBHARDT abgestimmt sind. Unsachgemäße Änderungen an Ladungsträgern können zur eingeschränkten Nutzbarkeit und Instabilität führen. Es besteht dann Gefahr für Leib und Leben der Benutzer. -GEBHARDT Ladungsträger sind handlingfreundlich und stabil gebaut. Sollten trotzdem bei sachgemäßer Nutzung Schäden auftreten, sind wir während der vereinbarten Gewährleistungszeit gerne bereit, schnell und fachgerecht Reparaturen auszuführen oder den schadhaften Ladungsträger auszutauschen. Lassen Sie Ihre Ladungsträger regelmäßig von fachkundigen Mitarbeitern auf Schäden überprüfen. Lassen Sie grundsätzlich Reparaturen nur von Fachleuten und bei Bedarf mit Originalersatzteilen durchführen und verwenden Sie den Ladungsträger nicht, solange er schadhaft ist. Schadhafte oder unsachgemäß reparierte Ladungsträger können zu erheblichen Verletzungen führen. -GEBHARDT baut Ladungsträger, die auf eine lange Nutzungsdauer ausgelegt sind. Nach Ablauf dieser Nutzungsdauer sind die Ladungsträger zum sicheren Transport nicht mehr geeignet. Tragen Sie dann bitte für eine fachgerechte Entsorgung Sorge. Im Zweifel sind wir gerne bereit, nähere Auskunft über die verwendeten Materialien zu geben, um eine fachgerechte Entsorgung zu ermöglichen. Bei unsachgemäßer Entsorgung bestehen Gefahren für die Umwelt und für Leib und Leben Unbeteiligter. Seite 6

-GEBHARDT stellt Ladungsträger speziell abgestimmt auf die Bedarfe moderner Fördertechnik her, seien es Gabelstapler, Hubförderer u.ä. oder Fördertechnikanlagen. Befördern Sie Ladungsträger nur mit geeigneter Fördertechnik und nach der zur Fördertechnik mitgelieferten Anleitung. Stellen Sie sicher, dass beim Umgang mit GEBHARDT Ladungsträgern der Einsatz von Fördertechnik nur durch zugelassenes Personal (Schulung durch den Hersteller vorn Förderanlagen, Staplerschein etc.) erfolgt. Beim unsachgemäßen Einsatz von Fördertechnik oder beim Einsatz nicht auf die Ladungsträger abgestimmter Fördertechnik kann es zu Verletzungen und zu Beschädigungen der Ladungsträger und der Fördertechnik kommen. -Bei Transport oder erhöhter Lagerung der Ladungsträger dürfen sich keine Personen unter dem Ladungsträger aufhalten. Beim Aufenthalt unter einem Ladungsträger kann es durch unvorhergesehenes Lösen von Befestigungen usw. zu lebensgefährlichen Verletzungen kommen. -Viele GEBHARDT Ladungsträger verfügen über spezielle Rückhaltesysteme zur Ladungssicherung. Es ist immer notwendig, die Ladung eines Ladungsträgers zu sichern, bevor der Ladungsträger bewegt wird. Durch ungesicherte Ladung eines Ladungsträgers können schwere Unfälle mit Personenschäden hervorgerufen werden. -GEBHARDT Ladungsträger sind optimal auf den Transport Ihrer Produkte und Waren abgestimmt. Achten Sie immer darauf, dass die Ladungsträger beim Transport auf dem Transportmittel gegen Verrutschen und Herunterfallen gesichert sind. Durch verrutschende oder herunterfallende Ladungsträger können schwere Unfälle mit lebensgefährlichen Verletzungen hervorgerufen werden. Seite 7

1.6 Betriebsanweisung Gefahren für Mensch und Umwelt Beim Errichten von Stapeln und Stapelzeilen ergeben sich Gefahren durch Bildung von zu hohen Stapeln, durch nicht sauber aufeinandergesetzte Langgutgestelle und durch Verwendung von verbeulten, verzogenen, kaputten Langgutgestellen. Gefahren bestehen durch umstürzendes Ladegut, herabfallendes Transportgut und Quetschen der Hände und Finger zwischen Flurförderfahrzeugen und Material / Lagereinrichtungen. Achtung: Beim Stapeln der Langgutgestelle besteht Quetschgefahr für Hände und Finger!! Beim innerbetrieblichen Transport ergeben sich Gefahren beim Transport von Langgutgestellen durch zu hohe Geschwindigkeiten, insbesondere im Bereich von Arbeitsplätzen, im Bereich von Kurven und an unübersichtlichen Stellen. Weitere Ursachen für Unfälle sind falsch aufgenommene Last, Überlastung der Stapler, eingeengte Sichtverhältnisse auf dem Stapler und beengte Verkehrswege. Bei Krantransport sind zudem Gefährdungen durch Herabfallen von Lasten, schadhafte und oder falsches Anschlagmittel und falsches Anschlagen der Last gegeben. Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln - Stapler dürfen nur von mindestens 18 Jahre alten geeigneten Personen geführt werden, die in der Führung theoretisch und praktisch ausgebildet, körperlich und geistig geeignet und vom Unternehmen schriftlich beauftragt sind. - Lasten dürfen nicht auf beschädigten Transport- oder Lagermitteln (z.b. Gitterboxen, Ladungsträger) gestapelt werden. - Lasten dürfen nicht auf Verkehrs- und Rettungswegen, vor Notausgängen, Energieverteilern, wie Schaltschränken, Sperrschieber, sowie vor Feuerlöscheinrichtungen abgestellt werden. - Lasten dürfen nur auf den bezeichneten und ausgewiesenen Abstell- Lagerplätzen abgestellt oder gestapelt werden. - Der Aufenthalt im Bereich der Langgutgestelle und im Wirkungsbereich des Stapler- oder Krangerätes während dem Anheben und des Transportes ist verboten! - Die Beladung hat so zu erfolgen, dass das Ladegut nicht herausfallen kann und nicht in die Verkehrswege hineinragt. Seite 8

Bildung von Stapeln - Die Beladung von gestapelten Langgutgestellen muss immer von unten nach oben erfolgen, um die Standsicherheit sicherzustellen. - Die Entleerung gestapelter Langgutgestelle ist ebenso immer von oben nach unten durchzuführen. - Die Verkehrswege sind freizuhalten und dürfen nicht zur Lagerung benutzt werden. - Das Auswählen der Anschlagmittel und Anschlagen der Last darf nur von unterwiesenen und beauftragten Personen vorgenommen werden. - Vor und während der Benutzung des Anschlagmittels auf Mängel achten Belastungstabellen (Tragfähigkeit, Spreizwinkel max. 60 ) beachten. - Nur Lasthaken mit Aushängesicherung benutzen! - Kantenschutz verwenden, wenn Anschlagmittel über scharfe Kanten gelegt werden. - Leeres Hakengeschirr hochhängen. - Kein Aufenthalt unter schwebenden Lasten! - Nicht zwischen Last und Wand stehen. - Den Schwerpunkt der Last beachten. - Genormt und gekennzeichnete Anschlagmittel benutzen (keine Eigenkonstruktion). - Beschädigte Anschlagmittel dürfen nicht benutzt werden und sind zu entsorgen. - Mängel an den Anschlagmitteln sind dem Vorgesetzten mitzuteilen - Die betriebliche Lager- und Stapelordnung ist zu beachten. - Die persönliche Schutzausrüstung, wie etwa Schutzschuhe, Kopfschutz als auch Handschutz, ist zu benutzen. - Mit dem Gabelstapler darf maximal ein Langgutgestell (beladen) transportiert und gestapelt werden. - Lagereinrichtungen / Stapel müssen so aufgestellt sein, dass der Schwerpunktbodennah ist und sie nicht umstürzen können. - Die Betriebssicherheit muss in jedem Betriebszustand gegeben sein. - Beim Transport ist darauf zu achten, dass das Langgutgestell komplett mit den Gabeln durchfahren wird. - Das Absetzen beim Stapelvorgang muss vorsichtig und entsprechend langsam erfolgen, dies gilt insbesondere bei der Vollgutstapelung. - Bei der Vollgutstapelung müssen die Steher des oberen Langgutgestelles auf die Steher des unteren Langgutgestelles stehen! Dies ist vom Hebezeugführer visuell zu kontrollieren! Instandhaltung - Vor Benutzung Überprüfung der Anschlagmittel und Kranbügel des Langgutgestells mittels Sichtkontrolle - Überprüfung der Anschlagmittel und Kranbügel der Langgutgestelle einmal jährlich durch Sachkundigen Seite 9

2.0 Funktionsbeschreibung 2.1 Teilebenennung Kranöse Fangecke Obergurt Einfahrbügel Längsträger Steherrohr Seite 10

2.2 Stapeln beladener Langgutgestelle Der Untergrund muss die Tragfähigkeit und Standfestigkeit des Langgutgestells einzeln sowie im Stapel gewährleisten! Achtung: Beim Stapeln des Langgutgestells besteht Quetschgefahr für Hände und Finger! Bei der Vollgutstapelung müssen die Steher des oberen Langgutgestelles auf die Steher des unteren Langgutgestelles stehen! Dies ist vom Hebezeugführer visuell zu kontrollieren! Das Absetzen beim Stapelvorgang muss vorsichtig und entsprechend langsam erfolgen, dies gilt insbesondere bei der Vollgutstapelung! Seite 11

2.3 Leergutstapelung Der Untergrund muss die Tragfähigkeit und Standfestigkeit des Langgutgestells einzeln sowie im Stapel gewährleisten! Achtung: Beim Stapeln des Langgutgestells besteht Quetschgefahr für Hände und Finger! Bei der Leergutstapelung müssen die Langgutgestelle so versetzt ineinandergestellt werden, dass die Einfahrbügel des oberen Langgutgestelles auf den Längsträgern des unteren Langgutgestelles stehen! Dies ist vom Hebezeugführer visuell zu kontrollieren! Das Absetzen beim Stapelvorgang muss vorsichtig und entsprechend langsam erfolgen! Seite 12

2.4 Stapler- und Krantransport Die Langgutgestelle sind für den Transport mit Stapelgeräten und Kranen geeignet. Um einen einwandfreien und sicheren Transport zu gewährleisten, müssen folgende Punkte beachtet werden: - Stapler- und Krantransport haben durch fachkundiges, geschultes Personal zu erfolgen. - Vor dem Transport des Langgutgestells ist die korrekte Beladung und Ladungssicherung zu prüfen. - Es darf immer nur ein beladenes Langgutgestell transportiert werden. - Das Anheben und Transportieren eines beladenen Stapels ist untersagt. - Das Anheben und Transportieren an den Obergurten ist nicht zulässig. - Das Kranen hat ausschließlich über die Kranösen zu erfolgen. - Bei Krantransport sind zudem Gefährdungen durch das Herabfallen von Lasten, schadhafte und / oder falsche Anschlagmittel und falsches Anschlagen der Last auszuschließen. - Beim jedem Kranen sind die Kranösen und die Kranhakenverschweißung zu überprüfen. - Über beschädigte und / oder verformte Kranösen und / oder Verschweißungen dürfen nicht gekrant werden. Beim Staplertransport ist darauf zu achten, dass das Langgutgestell komplett mit den Gabeln durchfahren wird! Der Aufenthalt im Bereich des Langgutgestells und im Wirkungsbereich des Staplergerätes oder Kranes während des Anhebens und des Transportes ist verboten! Seite 13

2.5 Kennzeichnung am Langgutgestell Auf jedem Langgutgestell sind folgende Beschriftungen und Aufkleber angebracht: Typenschild Nutzlast - Auflastaufkleber Markenlabel Gebhardt Seite 14