Freiwilliges Soziales Jahr bei der AWO Ein Leitfaden



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Transkript:

Freiwilliges Soziales Jahr bei der AWO Ein Leitfaden Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.v.

Freiwilliges Soziales Jahr bei der AWO Impressum Herausgeber: AWO Bundesverband e.v. Blücherstraße 62/63 10961 Berlin Verantwortlich: Rainer Brückers, Vorstandsvorsitzender Redaktion: Ariane Böttcher, Veronika Schneider Redaktionelle Mitarbeit: Koordinierungskreis FSJ AWO Bundesverband e.v. Berlin Heinrich-Albertz-Haus Blücherstr. 62/63 10961 Berlin Telefon: 030 26 309-0 Telefax: 030 26309-32599 Email: verlag@awo.org awo.org Berlin, August 2009 Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Abdruck, auch in Auszügen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages oder Herausgebers. Alle Rechte vorbehalten.

Vorwort Vorwort In der Arbeiterwohlfahrt (AWO) haben sich Frauen, Männer und junge Menschen zusammengefunden, um in unserer Gesellschaft bei der Bewältigung sozialer Probleme und Aufgaben mitzuwirken und den demokratischen, sozialen Rechtsstaat zu verwirklichen. Dazu braucht die AWO die Fähigkeiten und das Engagement der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitstreiter/-innen gleichermaßen. Sie bietet daher gerade jungen Menschen die Möglichkeit, sich in sozialen Arbeitsfeldern zu engagieren. Unabhängig von Herkunft und Abschluss erhalten bei der AWO junge Menschen gleichermaßen die Chance, durch aktive Mitarbeit im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) soziale Berufsfelder kennen zu lernen, interkulturelle Erfahrungen zu sammeln und ihre Persönlichkeit weiter zu entwickeln. Auf diesem Weg werden die jungen Freiwilligen durch die FSJ-Träger der AWO und deren Einsatzstellen unterstützt und begleitet. Zur Unterstützung des FSJ in der AWO hat der Koordinierungskreis FSJ, in dem alle überregionalen AWO FSJ-Träger und der Bundesverband vertreten sind, den vorliegenden Leitfaden erarbeitet. Er ist eine Weiterentwicklung des bis dahin bestehenden AWO FSJ-Leitfadens und greift die Änderungen des neuen Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) von 2008 auf. Eingeflossen sind hier mehr als 40 Jahre Erfahrung der AWO bei der Durchführung des FSJ. Der Leitfaden für das Freiwillige Soziale Jahr bei der AWO ist in erster Linie Arbeitshilfe und Informationsquelle und somit ein Teil der Qualitätssicherung im FSJ-Bereich. Er wendet sich vor allem an die Mitarbeiter/-innen in den Einsatzstellen, soll aber auch die Kooperation zwischen den Einsatzstellen und den regionalen FSJ-Trägern stärken. Zusätzlich steht der Leitfaden interessierten Jugendlichen und Eltern zur Verfügung. Allen Mitwirkenden danken wir für ihr Engagement! Berlin, August 2009 Rainer Brückers Vorstandsvorsitzender AWO Bundesverband

Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Einleitung... 7 Rahmenkonzeption für das Freiwillige Soziale Jahr bei der Arbeiterwohlfahrt... 9 1. Freiwillige erzählen... 17 2. Organisationsstruktur... 19 3. Pädagogische Begleitung... 21 3.1 Kooperation von FSJ-Träger und Einsatzstelle... 21 3.2 Bewerbungsgespräch und Vermittlungsverfahren... 22 3.3 Pädagogische Begleitung in der Seminararbeit... 23 3.4 Individuelle Begleitung durch den FSJ-Träger... 24 3.5 Begleitung und Anleitung in der Einsatzstelle... 24 4. Der Einsatz in der Praxis... 27 4.1 Übersicht über Einsatzbereiche und Tätigkeiten... 27 4.2 Ziele und Voraussetzungen des freiwilligen Einsatzes... 27 4.3 Übertragbare Tätigkeiten während des Einsatzes... 28 4.4 Nichtübertragbare Tätigkeiten während des Einsatzes... 30 5. FSJ von A-Z... 31 6. Gesetzliche Grundlagen... 41 7. Anschriften der regionalen FSJ-Träger (Landes- und Bezirksebene) für das Freiwillige Soziale Jahr bei der Arbeiterwohlfahrt... 59 8. Regionalteil 5

Einleitung Einleitung Die AWO bietet seit 1963 jungen Frauen und Männern das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) an. Derzeit leisten mehr als 2400 Freiwillige bei den regionalen AWO FSJ-Trägern diesen freiwilligen Dienst z. B. in Seniorenzentren, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Tageseinrichtungen für Kinder, Kinder- und Jugendheimen, Jugendzentren und mobilen sozialen Diensten. Als soziales Bildungsjahr bietet das FSJ jungen Menschen Übungs- und Tätigkeitsfelder für soziales und gesellschaftliches Engagement. Dabei werden zwei Schwerpunkte miteinander verknüpft einerseits die praxisbezogene Tätigkeit, andererseits die pädagogische Begleitung (insbesondere die Seminararbeit mit ihrem stark persönlichkeitsbildenden Anteil und die an Lernzielen orientierte fachliche Anleitung in den Einsatzstellen). Beide Ebenen ergänzen und beeinflussen sich gegenseitig. Ziele des FSJ Das Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres vom 17. August 1964 wurde mehrfach weiterentwickelt. Seit dem 01. Juni 2008 wird das Freiwillige Soziale Jahr im Gesetz zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste (Jugendfreiwilligendienstegesetz) geregelt. Das FSJ wird hier beschrieben als eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements mit dem Ziel, soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln und das Bewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Das FSJ an den Grundsätzen der AWO orientiert Die in der Arbeiterbewegung verankerten Grundwerte Gleichheit, Freiheit, Gerechtigkeit, Toleranz und Solidarität verkörpern das Fundament der Arbeiterwohlfahrt. Die AWO versteht sich dabei als Partner von Staat und Kommunen, vor allem aber versteht sie sich als Partner der Hilfesuchenden. Deren Nöte und soziale Probleme vermittelt sie den politisch Verantwortlichen auf allen öffentlichen Ebenen. Dazu braucht sie die Fähigkeiten und das gesellschaftspolitische Engagement ihrer ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitglieder bzw. Mitarbeiter/-innen, die Zusammenarbeit mit engagierten Bürger/-innen sowie mit anderen Verbänden. Im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements bietet das FSJ bei der AWO jungen Menschen die Möglichkeit, durch aktive Mitarbeit soziale Berufsfelder kennen zu lernen, Erfahrungen in verschiedenen Lebensbereichen zu sammeln, soziale und berufsrelevante Kompetenzen zu erwerben und ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Solidarisches Handeln erlernen, soziale Bezüge erkennen und verstehen, gesellschaftliche Strukturen überprüfen, dies sind aus Sicht der AWO die Grundwerte dieses außerschulischen praxisorientierten Angebotes der Jugendbildung. Nutzen und Gewinn des FSJ Einrichtungen gewinnen durch die Freiwilligen zusätzliche Hilfskräfte, aber auch neue Impulse und Sichtweisen. Sie gewinnen damit auch geeignete Nachwuchskräfte, da das FSJ einen guten Einblick in den Arbeitsalltag und die Anforderungen eines sozialen Berufs vermittelt und als Prüfstein für die Eignung im spezifischen Berufsfeld dienen kann. Dies erfordert die Bereitschaft zu Gesprächen, zum Eingehen auf die Fragen der Freiwilligen, zum Erklären von Zusammenhängen, zur Motivation und Ermunterung. Für junge Menschen, die sich im Übergang zwischen Jugend- und Erwachsenenalter befinden, kann das FSJ zunächst einmal Unterstützung bei der Ablösung von der Familie nach Beendigung der Schule bieten. Die Freiwilligen können erstmals eine eigenständige Lebensführung erproben. Sie finden durch das FSJ Unterstützung im Prozess der beruflichen Orientierung indem sie potenzielle Arbeitsfelder kennenlernen. Sie erschließen für sich neue Lebensbereiche, machen neue Erfahrungen mit Menschen aus anderen Lebenswelten und auch aus anderen sozialen Milieus. Der freiwillige Dienst fördert die individuellen Kompetenzen, zu denen soziales Verantwortungsgefühl, der Umgang mit Grenzen, die Aneignung von Lösungskompetenzen und Kommunikationsfähigkeiten gehören. Durch die begleitende Bildungsarbeit der pädagogischen Fachkräfte der jeweiligen regionalen FSJ-Träger erhalten die Jugendlichen persönliche Unterstützung und Hilfe. Der Umgang mit den neuen Anforderungen und Eindrücken wird fachlich begleitet. Die Auseinandersetzung in der Arbeit und den Seminaren mit gesellschaftlichen und politischen Themen weitet den Blick der jungen Menschen über sich selbst hinaus. Das FSJ bildet 7

Einleitung einen wichtigen Baustein in der Persönlichkeitsentwicklung der Freiwilligen. Ein Freiwilligendienst wie das FSJ ist auch ein Lernort für bürgerschaftliches Engagement. Soziales Lernen, Übernahme sozialer Verantwortung, Akzeptanz, Toleranz, Empathie werden geübt. In der Seminararbeit lernen die Freiwilligen, Themen und Schwerpunkte zu benennen und zu gestalten. Das Interesse, auch zukünftig an der Lösung gesellschaftlicher Fragen zu wirken, wird gefördert und die Teilhabe am Gemeinwesen geschult. FSJ statt Zivildienst Seit dem 01. August 2002 können anerkannte Kriegsdienstverweigerer als Ersatz für den Zivildienst ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten. Sie müssen sich nach ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer für ein FSJ auf die Dauer von zwölf Monaten verpflichtet haben. Die Verpflichtung ist gegenüber einem der zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres anerkannten Träger zu übernehmen. Der freiwillige Dienst muss auf einem nach dem 31. Juli 2002 neu geschaffenen Platz geleistet werden. Junge Männer, die diese Möglichkeit wählen, leisten damit keinen Zivildienst, sondern ein Freiwilliges Soziales Jahr mit seinen spezifischen Regelungen wie z. B. der Pflicht zur Teilnahme an den begleitenden Seminaren. Ziel dieses Leitfadens Der Leitfaden ist die Informationsgrundlage zum FSJ bei der AWO. Er gibt Auskunft über die regionalen Träger, über die Gesamtstruktur, über die Rechte und Pflichten der Beteiligten und über Detailfragen im Zusammenhang mit dem FSJ. Mit dem vorliegenden Leitfaden soll auch die Kooperation zwischen den Mitarbeiter/-innen der regionalen FSJ-Träger und denen der Einsatzstellen gestärkt werden, um die Zusammenarbeit effektiv, effizient und zum Nutzen aller Beteiligten zu gestalten. Zielgruppe des Leitfadens sind in erster Linie die Mitarbeiter/-innen in den Einsatzstellen, die die Freiwilligen in ihrem täglichen Dienst anleiten und begleiten. Inhalte des Leitfadens Nach der Einleitung zum Leitfaden folgt die Rahmenkonzeption. Die Rahmenkonzeption für das Freiwillige Soziale Jahr bei der AWO stellt das Gerüst für die Arbeit im FSJ und ist damit von besonderer Bedeutung. Im ersten Kapitel kommen zwei Freiwillige zu Wort. Sie berichten von ihren Motiven einen Freiwilligendienst zu leisten und von ihren Erfahrungen im Verlaufe des FSJ. Die Organisationsstruktur im FSJ bei der AWO wird anhand der Grafik in Kapitel 2 dargestellt. Sie zeigt die beteiligten Organisationen/Gruppierungen und ihre jeweiligen Zusammenhänge im FSJ. Diese können länderspezifisch abweichen. Kapitel 3 Pädagogische Begleitung beschreibt die Kooperation von FSJ-Trägern und Einsatzstelle, den Ablauf und die Struktur von Bewerbungs- und Vermittlungsgesprächen, die pädagogische Begleitung durch den FSJ-Träger sowie die individuelle Begleitung und Anleitung der Freiwilligen durch den FSJ-Träger und die Einsatzstelle. Im Kapitel 4 Einsatz in der Praxis werden neben den Voraussetzungen und Zielen des Einsatzes die möglichen Einsatzbereiche und Tätigkeiten im FSJ beschrieben. In diesem Kapitel geht es auch um die Fragen der Einführung und Anleitung, die von entscheidender Bedeutung sind für das Gelingen eines FSJ. Das Kapitel 5 FSJ von A-Z bietet schlagwortartig und handlungsorientiert die Möglichkeit der unmittelbaren, punktuellen Einordnung und Beantwortung spezifischer Einzelfragen. Das Kapitel 6 gibt Auskunft über gesetzliche Grundlagen und Vorschriften, die im FSJ Anwendung finden. Eine Liste der regionalen AWO FSJ-Träger inklusive der Kontaktdaten findet sich in Kapitel 7. In Kapitel 8 besteht die Möglichkeit, regionale Besonderheiten als zusätzliche Informationen aufzunehmen. 8

Rahmenkonzeption für das Freiwillige Soziale Jahr bei der Arbeiterwohlfahrt Rahmenkonzeption für das Freiwillige Soziale Jahr bei der Arbeiterwohlfahrt Die Arbeiterwohlfahrt bietet seit 1963 interessierten jungen Frauen und Männern das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) an. Von Beginn an wurde das Freiwillige Soziale Jahr der AWO als ein soziales Bildungsjahr verstanden, in dem jungen Frauen und Männern Übungs- und Tätigkeitsfelder für soziales, politisches und bürgerschaftliches Engagement angeboten werden. Die AWO möchte mit ihrer Bildungsarbeit im Rahmen des FSJ einen Beitrag zur persönlichen und beruflichen Selbstverwirklichung junger Menschen leisten. Damit wird vielen jungen Menschen die Möglichkeit gegeben, einen Einblick in praxisbezogene Arbeitsstrukturen zu bekommen, wodurch nicht zuletzt ihre persönliche Orientierung gefördert wird. Gemäß ihrer Grundsätze ist es der AWO wichtig, dieses soziale Bildungs- und Orientierungsjahr allen Jugendlichen, unabhängig von Schulabschluss und Herkunft, zu ermöglichen. 1. Grundlagen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) 1.1 Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) Grundlage für die Durchführung eines Freiwilligen Sozialen Jahres in Deutschland und im Ausland ist das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz JFDG) in der Fassung vom 16. Mai 2008 (BGBL I Nr. 19 vom 26.Mai 2008 S. 842ff). Freiwillige im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes nach 2 sind Personen, die 1. einen freiwilligen Dienst ohne Erwerbsabsicht außerhalb einer Berufsausbildung und vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung leisten; 2. sich aufgrund einer Vereinbarung mit einem anerkannten Träger bzw. einem anerkannten Träger und einer Einsatzstelle des FSJ zur Leistung dieses Dienstes für eine ununterbrochene Zeit von mindestens sechs Monaten, höchstens 18 Monaten und in begründeten Ausnahmefällen im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts bis zu 24 Monaten ( 2, 5, u. 8 Jugendfreiwilligendienstegesetz) verpflichtet haben. In der Regel dauert das FSJ zwölf zusammenhängende Monate; 3. für den Dienst nur unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung, Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld oder anstelle von Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung entsprechende Geldersatzleistungen erhalten dürfen. Ein Taschengeld ist dann angemessen, wenn es sechs von Hundert der in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten geltenden Beitragsbemessungsgrenze ( 159 SGB VI) nicht übersteigt; 4. die Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Das Gesetz benennt die weiteren Voraussetzungen für die Durchführung eines FSJ. Danach ist das FSJ ein soziales Bildungsjahr, das pädagogisch begleitet wird und sich an Lernzielen orientiert. Ziel der pädagogischen Begleitung ist, das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken sowie soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen und Erfahrungen zu vermitteln. Die pädagogische Begleitung umfasst die Seminararbeit, die individuelle Betreuung durch die pädagogischen Fachkräfte des regionalen FSJ-Trägers mit Unterstützung der Einsatzstelle sowie die an Lernzielen orientierte fachliche Anleitung der Freiwilligen durch die Einsatzstelle. Im Rahmen der Seminararbeit werden ein Einführungs-, ein Zwischen- und ein Abschlussseminar durchgeführt, deren Mindestdauer je fünf Tage beträgt sowie weitere Zwischenseminare. Die Gesamtdauer der Seminare beträgt bezogen auf eine zwölfmonatige Teilnahme am Jugendfreiwilligendienst mindestens 25 Tage. Die Teilnahme ist verpflichtend und gilt als Dienstzeit. Bei einer Dauer des Dienstes über 12 Monate hinaus erhöht sich die Anzahl der Seminartage entsprechend um mindestens einen Tag pro Monat. Die Freiwilligen wirken an der inhaltlichen Gestaltung und Durchführung der Seminare mit. Das FSJ wird in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, insbesondere in denen der Wohlfahrts- 9

Rahmenkonzeption für das Freiwillige Soziale Jahr bei der Arbeiterwohlfahrt pflege, der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung für Jugendarbeit oder der Gesundheitspflege, der Kultur, des Sports bzw. der Denkmalpflege, geleistet. Es handelt sich um ganztägige, überwiegend praktische Hilfstätigkeiten. Zur Durchführung des FSJ schließen die Träger und Einsatzstellen eine vertragliche Vereinbarung. Die Vereinbarung legt fest, in welcher Weise Träger und Einsatzstellen die Ziele des Dienstes, insbesondere soziale Kompetenz, Persönlichkeitsbildung sowie die Förderung der Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Freiwilligen gemeinsam verfolgen. 1.2 Zivildienstgesetz Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) ableisten, werden nicht zum Zivildienst herangezogen. Diese Änderung ist seit 1. August 2002 Bestandteil des Zivildienstgesetzes (ZDG). Nach 14c ZDG sowie der Verordnung über die Gewährung eines Zuschusses für die Kosten eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers (Zuschussverordnung KDVZuschV) werden anerkannte Kriegsdienstverweigerer nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie sich nach ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach dem Gesetz zur Förderung eines FSJ auf die Dauer von 12 Monaten schriftlich verpflichtet haben. Die Verpflichtung ist gegenüber einem zur Durchführung des FSJ anerkannten Träger zu übernehmen. Der freiwillige Dienst im Rahmen des FSJ oder FÖJ muss spätestens ein Jahr nach der Verpflichtung und vor Vollendung des 23. Lebensjahres angetreten werden. Nach 2 Kriegsdienstverweigerungsgesetz können junge Männer einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bereits sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres bei den Kreiswehrersatzämtern stellen. Der Träger des FSJ erhält einen Zuschuss zu den Kosten, die ihm aufgrund der pädagogischen Begleitung, eines angemessenen Taschengeldes und der Sozialversicherungsbeiträge für die anerkannten Kriegsdienstverweigerer entstehen. Der freiwillige Dienst muss auf einem nach dem 31. Juli 2002 neu geschaffenen Platz geleistet werden. 1.3 FSJ und die Grundsätze der AWO Die Arbeiterwohlfahrt ist ein Wohlfahrtsverband besonderer Prägung. Gegründet wurde sie 1919 als Selbsthilfeorganisation der Arbeiterschaft, als Teil der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung. Daraus leiten sich ihre Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit, Toleranz, Solidarität und die allgemeinen Menschenrechte als Grundprinzipien einer humanen Gesellschaft ab. Die Arbeiterwohlfahrt leistet praktische Hilfen in allen Feldern sozialer Arbeit, ist nach ihrem Selbstverständnis aber zugleich eine gesellschaftspolitische Organisation, die dazu beiträgt, den Sozialstaat zu sichern und qualitativ weiterzuentwickeln. Ihre soziale Arbeit beschränkt sich nicht auf die Bekämpfung von individuellen Symptomen. Grundlegend für die Arbeiterwohlfahrt ist eine gesellschaftspolitische Sichtweise, die Einzelne und Familien nicht ausschließlich in ihrer privaten Existenz sieht, sondern in all ihren sozialen Verflechtungen und gesellschaftlichen Bedingungen. Die Arbeiterwohlfahrt ist Partner von Staat und Kommunen, vor allem aber Partner der Hilfesuchenden. Zum Selbstverständnis der AWO gehört das bürgerschaftliche Engagement, das die Grundbedürfnisse nach Gerechtigkeit, sozialer Sicherheit und demokratischer Teilhabe in besonderer Weise trägt. Nur mit der Bereitschaft zu gemeinwesenorientierten Handeln der Menschen können die Rechte derer, für die die AWO steht, gestärkt werden. Dabei muss sich die soziale Gesellschaft auf beides stützen den Sozialstaat als Garant für soziale Rechte und auf das bürgerschaftliche Engagement als lebensnahes Gestaltungsprinzip im Gemeinwesen. Das FSJ ist eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements. Junge Menschen stellen ihre 10

Rahmenkonzeption für das Freiwillige Soziale Jahr bei der Arbeiterwohlfahrt Zeit, ihre Motivation und ihre Ideen dem Gemeinwesen zur Verfügung. Für ihren weiteren Lebensweg können sie aus diesem Engagement persönliche Erfahrungen und Kompetenzen erwerben. Die Arbeiterwohlfahrt versteht das FSJ als ein soziales Bildungs- und Orientierungsjahr. Es bietet allen jungen Menschen die Möglichkeit, durch aktive Mitarbeit soziale Berufsfelder kennen zu lernen. Es trägt dazu bei, ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln und interkulturelle Erfahrungen zu machen. Solidarisches Handeln erlernen, soziale Bezüge erkennen und verstehen, gesellschaftliche Strukturen überprüfen dies sind die Inhalte eines außerschulischen, praxisorientierten und partizipativen Angebotes der Jugendbildung, wie es in dieser Form nur das FSJ ermöglicht. Die Mitgestaltung der Einwanderungsgesellschaft ist für die Arbeiterwohlfahrt eine notwendige Aufgabe. Sie hat darum in der Bundeskonferenz im Jahr 2000 zu einer Selbstverpflichtung zur interkulturellen Öffnung aufgerufen, in der dazu aufgefordert wird, alle bestehenden und neuen Dienste und Einrichtungen interkulturell zu öffnen. Mit dieser Selbstverpflichtung ist der Prozess der interkulturellen Orientierung zentrales Qualitätsmerkmal der Angebote, Maßnahmen und Projekte der AWO. 2. FSJ als soziales Bildungsjahr Das FSJ ist ein soziales Orientierungs- und Bildungsjahr, das die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen fördert. Die Arbeiterwohlfahrt bietet hier jungen Frauen und Männern Übungs- und Tätigkeitsfelder an, in denen soziale, praktische und gesellschaftspolitische Kompetenzen erworben und erprobt werden können. Diese Kompetenzen werden zum einen durch die Einbindung in konkrete Arbeitsprozesse unter fachlich qualifizierter Anleitung und zum anderen durch ein auf die Interessen der Freiwilligen abgestimmtes Seminarprogramm vermittelt. Aufgabe der Einsatzstellen ist die an Lernzielen orientierte praktische und fachliche Anleitung und Förderung von Fähigkeiten, die zur Bewältigung der Anforderungen in der Arbeitswelt erforderlich sind. Die pädagogische Begleitung konzentriert sich auf die Reflexion der im freiwilligen Dienst gemachten Erfahrungen, die persönliche Entwicklung und das soziale und interkulturelle Lernen der Freiwilligen. Die auf der Grundlage langjähriger Erfahrungen erarbeiteten Standards der pädagogischen Begleitung sichern die Qualität der Bildungsarbeit im FSJ. 2.1 Teilnehmer/innen-orientierung Die Arbeiterwohlfahrt räumt allen Bewerber/-innen, unabhängig von Schulabschluss, sozialer Herkunft, Nationalität, Religion und individuellen Voraussetzungen gleiche Chancen ein. Ein professionelles Bewerbungsverfahren, das allen jungen Menschen offen steht, die Einsatzstellenvielfalt und die Berücksichtigung der individuellen sozialen Motivation sollen dies gewährleisten. Die Motive junger Menschen, ein FSJ abzuleisten, sind vielfältig. In jedem Fall haben sie Einfluss auf einen erfolgreichen Dienst und finden deshalb Berücksichtigung im Umgang mit den Freiwilligen. Motivationen, ein FSJ abzuleisten können sein: Das Ausüben einer sinnvollen Tätigkeit im sozialen Bereich Die Selbstklärung eigener Interessen auch hinsichtlich der Berufswahl Mehr Selbstständigkeit und Ablösung vom Elternhaus Die Überbrückung der Zeit nach dem Schulabschluss bis zum Einstieg in den Beruf bzw. das Studium Die Verknüpfung von Theorie (Schule) und Praxis (Arbeitswelt) Das Sammeln berufspraktischer Erfahrungen und die Aneignung berufsqualifizierender Kompetenzen Die Verbesserung eigener Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Die oben genannten Interessen und Motivationen sind u. a. Grundlage für den konzeptionellen Rahmen und die Durchführung der pädagogischen Begleitung. 11

Rahmenkonzeption für das Freiwillige Soziale Jahr bei der Arbeiterwohlfahrt 2.2 Bildungsinhalte und -ziele Die Bildungsarbeit erfolgt vor dem Hintergrund der Grundsätze und Leitlinien sowie dem Selbstverständnis der Jugend- und Bildungsarbeit der Arbeiterwohlfahrt, die sich an der Lebenswelt der jungen Menschen orientiert. Grundlagen des sozialen, politischen und persönlichen Lernens im FSJ sind der an Lernzielen orientierte Dienst in den Einsatzstellen, die Reflexion dieses Einsatzes sowie die Interaktion und die Bearbeitung unterschiedlicher Themen in den Seminargruppen. Übergreifendes Ziel der Seminararbeit ist die Erweiterung der subjektiven Handlungskompetenzen der Freiwilligen in ihren Einsatzbereichen sowie in ihren persönlichen und beruflichen Lebensplanungen. Darüber hinaus wird den Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, persönliche und berufliche Kompetenzen zu entwickeln bzw. zu erweitern. Die geleistete Bildungsarbeit folgt den Prinzipien der Partizipation und der Lebensweltorientierung. Die Fähigkeit, gesellschaftliche Zusammenhänge zu problematisieren und die Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln zu vollziehen, stellen wichtige Ziele dar. Diese Ziele bilden sich unter anderem über die Sensibilisierung zu den Themen Partizipation, Gleichberechtigung und interkulturelle Kompetenz ab. 3. Struktur für das FSJ Die strukturellen Voraussetzungen des FSJ bei der Arbeiterwohlfahrt gliedern sich in drei Bereiche, die eng zusammen arbeiten und im ständigen Austausch stehen. Dazu gehören das Bundestutorat beim AWO Bundesverband, die regionalen FSJ-Träger sowie die Einsatzstellen für das FSJ. Die Weiterentwicklung der verbindlichen Qualitätsstandards wird über den kontinuierlichen Austausch aller drei Bereiche und die Entwicklung und Absprache geeigneter Maßnahmen sicher gestellt. 3.1 Bundeszentrale des FSJ das Bundestutorat Das Bundestutorat verfolgt mit den FSJ-Trägern der AWO das gemeinsame Ziel ein vielfältiges FSJ- Angebot vorzuhalten und es qualitativ und quantitativ weiterzuentwickeln. Dies schließt einen dialogischen Prozess zwischen allen am FSJ Beteiligten ein. Der Koordinierungskreis FSJ ist der Zusammenschluss aller regionalen FSJ-Träger und des Bundestutorats, der diesen Prozess gewährleistet. Das Bundestutorat übernimmt die Funktion einer Schaltstelle zwischen BMFSFJ und den regionalen FSJ-Trägern. Das Bundestutorat nimmt folgende Aufgaben wahr: Es koordiniert, unterstützt und entwickelt das FSJ kontinuierlich weiter und nimmt Aufgaben in der Außenvertretung und Kommunikation wahr. Darüber hinaus ist das Bundestutorat im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit tätig. Koordinierung, Unterstützung und Weiterentwicklung des FSJ Programmgrundlage und Rahmenkonzeption Die Rahmenkonzeption ist ein verbindlicher Bestandteil der Förderung des BMFSFJ im FSJ. Im Auftrag der Geschäftsführerkonferenz wird sie durch das Bundestutorat in Zusammenarbeit mit dem FSJ-Koordinierungskreis erstellt und weiterentwickelt. Die Rahmenkonzeption beinhaltet die verbindlichen strukturellen und fachlichen Inhalte zur Durchführung des FSJ bei der AWO, zu deren Einhaltung die FSJ-Träger verpflichtet sind. Beratung und Fortbildung der FSJ-Träger Die regionalen FSJ-Träger werden durch das Bundestutorat in Fragen der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung des FSJ beraten. Formen hierfür sind z. B. Rundmails, Einzelinformationen, telefonische und persönliche Gespräche sowie Arbeitstagungen. Für die Wei- 12

Rahmenkonzeption für das Freiwillige Soziale Jahr bei der Arbeiterwohlfahrt terentwicklung der FSJ-Seminararbeit werden gezielt Fortbildungseinheiten nach Bedarf angeboten. Informationsservice Alle Informationen, die für die pädagogische und organisatorische Durchführung des FSJ wichtig sind, werden ggf. mit Kommentar bzw. Erklärung an die regionalen FSJ-Träger weitergeleitet (z. B. Informationen des Bundesministeriums, Informationen des Bundesarbeitskreises FSJ und des Fachausschusses der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sowie Beschlüsse der Arbeiterwohlfahrt auf der Bundesebene u. a.). Programmentwicklung Das Bundestutorat unterstützt die Programmentwicklung des FSJ durch Beobachtungen der fachlichen Entwicklungen. Aktuelle Diskurse und Modelle werden den pädagogischen Mitarbeitern/-innen der AWO vorgestellt. Die Entwicklung und Evaluation neuer Modelle, Konzepte und Projektvorschläge wird durch das Bundestutorat angeregt und unterstützt. Qualitätsentwicklung Durch die Koordinierung des Zusammenschlusses der regionalen Träger im FSJ der AWO werden die fachlichen Standards im FSJ-Bereich bundesweit gesichert. Dazu werden mindestens zweimal jährlich Arbeitstagungen zu den wichtigsten pädagogischen Themen und der aktuellen Entwicklung durchgeführt. Die Abstimmung von Standards und die gemeinsame Entwicklung von entsprechenden Instrumenten sichern die Qualität im FSJ bei der AWO. Außenvertretung und Kommunikation Das Bundestutorat übernimmt die fachpolitische Vertretung und Beratung für das FSJ. Zur Erreichung der Zielstellungen wird insbesondere die regelmäßige Kommunikation mit dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ), dem Bundesverwaltungsamt (BVA) und der Koordinierungsstelle Freiwilligendienste wahrgenommen. Weiterhin werden insbesondere regelmäßige fachpolitische Vertretungen durch die Mitarbeit in folgenden Gremien wahrgenommen: Bundesarbeitskreis FSJ, BAGFW-Fachausschuss Zivildienst, Freiwilligendienste und Bürgerschaftliches Engagement. Zur fachlichen Weiterentwicklung wird die kontinuierliche Zusammenarbeit und der Dialog mit anderen Akteuren in den Feldern der Jugend-, Bildungs- und Sozialpolitik sowie im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements gepflegt. Öffentlichkeitsarbeit Zu wichtigen Stellungnahmen und Aussagen aktueller Themen im FSJ trifft das Bundestutorat Absprachen mit den regionalen FSJ-Trägern. Es fördert das FSJ durch die Teilnahme, Mitarbeit und Durchführung von Fachtagungen sowie durch die Bekanntmachung des FSJ in der allgemeinen Öffentlichkeit und in den Medien. 3.2 Regionale FSJ-Träger Die regionalen Träger gewährleisten die Durchführung des FSJ auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, der bestehenden Vereinbarungen auf der Bundes- und Landesebene, der Rahmenkonzeption des FSJ bei der AWO sowie unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten. Im Interesse einer fachgerechten Begleitung und Beratung ist eine Regionalstelle mit mindestens einer hauptamtlichen Fachkraft zu besetzen. Die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualitätsstandards nimmt einen zentralen Stellenwert im Aufgabenbereich der Regionalstellen ein. Die Aufgaben des FSJ-Trägers werden durch pädagogische Fachkräfte mit folgenden Qualifikationen sichergestellt: Pädagogischer Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss Berufserfahrung in der Jugendarbeit Organisations- und Planungskompetenz 13

Rahmenkonzeption für das Freiwillige Soziale Jahr bei der Arbeiterwohlfahrt Hinsichtlich der Umsetzung des FSJ ergeben sich für die regionalen FSJ-Träger folgende Aufgaben: Rahmenbedingungen Prüfen eines Angebotes von ausreichenden und geeigneten Tätigkeiten und Lernfeldern für Freiwillige im FSJ Sicherstellung einer ausreichenden und fachgerechten pädagogischen Begleitung des FSJ durch anerkannte Fachkräfte mit Erfahrungen in der Jugend- und Bildungsarbeit (es ist von einem Personalschlüssel 1:40 auszugehen) Verantwortung für die Fortbildung der pädagogischen Mitarbeiter/-innen Sicherung der finanziellen Bedingungen durch Kostendeckung für die pädagogische Begleitung (Seminare und Personalkosten) und die Sachkosten Weitergabe von Informationen an die Verantwortlichen der Einsatzstellen und Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt, des FSJ-Koordinierungskreises und der Geschäftsführerkonferenz auf der Landesebene Akquirierung und Bereitstellung geeigneter Einsatzstellen: Sicherung der Einsatzstellenvielfalt als wichtiges Qualitätskriterium im FSJ und die damit verbunden Möglichkeiten für interessierte Bewerber/-innen in einer für sie interessanten Tätigkeit zu arbeiten Die interkulturelle Öffnung im FSJ der AWO voran zu bringen Seminare und pädagogische Begleitung Organisation und Durchführung der gesetzlich geforderten Seminare Verfolgung der übergreifenden Ziele der Seminararbeit: Erweiterung der subjektiven Handlungsfähigkeit der Freiwilligen, die Fähigkeit gesellschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und die Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln Individuelle Betreuung der Freiwilligen durch die pädagogischen Fachkräfte des regionalen FSJ- Trägers mit Unterstützung durch die Einsatzstelle Begleitung der Freiwilligen in den Einsatzstellen durch die pädagogische Fachkraft als Ansprechpartner/-in Beratung, Anleitung und Kommunikation Beratung von Bewerber/-innen und Übermittlung von Informationen über allgemeine Voraussetzungen und Bedingungen im FSJ sowie Aufklärung über das Bewerbungsverfahren und die Einsatzbereiche bzw. Einsatzstellen Information und Beratung der Einrichtungen zu den Rahmenbedingungen des FSJ, zum Bewerbungsverfahren, zu den gesetzlichen Regelungen, zu den zu vereinbarenden Lernzielen und zur Zusammenarbeit im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Beratung und Begleitung der Praxisanleiter/ -innen hinsichtlich der Zielsetzung des FSJ durch ausführliche Beratung vor Ort sowie regelmäßige telefonische Kontakte durch die pädagogischen Fachkräfte der Regionalstelle Regelmäßiger Kontakt zu den Einsatzstellen durch Telefon, Schriftverkehr sowie durch Einrichtungsbesuche Vermittlung bei Konflikten in den Einsatzstellen durch die pädagogische Fachkraft bei Bedarf auch für persönliche bzw. individuelle Beratung Durchführung von mindestens ein oder zwei jährlich stattfindenden Veranstaltungen mit den Praxisanleitern/-innen Akquirierung von Einsatzstellen im Migrationsbereich zur Förderung der interkulturellen Orientierung im FSJ Öffentlichkeits- und Gremienarbeit auf allen Ebenen als wichtiger Bestandteil der Weiterentwicklung des FSJ bei der AWO Seminardurchführung Das auf die Freiwilligen abgestimmte Seminarprogramm fokussiert vor allem die persönliche Entwicklung und trägt zur Engagementförderung der jungen Menschen bei. Es wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, der die Lebenswelt der Freiwilligen einbezieht und sich nicht nur an den spezifischen Einsatzfeldern orientiert. Die Seminarstruktur bietet den Freiwilligen ausreichende Möglichkeiten zum Austausch und zur Reflexion. Die Gewährleistung von Teilhabe, Mitgestaltung und Mitbestimmung sichert den partizipatorischen Gedanken als Bestandteil der pädagogischen Begleitung. In der Seminararbeit werden die Prinzipien des Gender Mainstreaming berücksichtigt. Bezogen auf ein FSJ-Jahr sind mindestens 25 Seminartage durchzuführen, wobei sich die Anzahl der Seminartage bei Verlängerung um mindestens einen Tag pro verlängerten Monat erhöht. 14

Rahmenkonzeption für das Freiwillige Soziale Jahr bei der Arbeiterwohlfahrt Hinsichtlich der Seminardurchführung sind folgende Mindeststandards einzuhalten: Seminare sind ein- bis achttägige Veranstaltungen Bezüglich der 25 Seminartage sind drei Mal mindestens fünftägige Seminare als Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminare möglichst bei auswärtiger Unterbringung sowie weitere Zwischenseminare durchzuführen Die Seminare sind für je 20 Teilnehmer/-innen mit mindestens einer pädagogisch verantwortlichen Fachkraft durchzuführen Es wird den Freiwilligen die Möglichkeit zur Mitgestaltung und Mitverantwortung der Seminarveranstaltungen gegeben Die Seminare beinhalten Angebote, die die Persönlichkeitsentwicklung fördern und den Erwerb von Schlüsselkompetenzen ermöglichen. Darüber hinaus tragen sie zur interkulturellen Orientierung und Vermittlung anderer gesellschaftlicher Werte bei Dem persönlichen Erfahrungsaustausch und der Reflexion über die Arbeit in den Einsatzstellen wird in den Seminaren ausreichend Raum geboten Vorgehalten werden Angebote, die die Bildungsund Beschäftigungsfähigkeit fördern und damit auch die berufliche Orientierung und Berufswahlentscheidung unterstützen Darüber hinaus werden Angebote für informellen Austausch und Gemeinschaftserleben ermöglicht 3.3 Einsatzstellen Für die qualifizierte Durchführung eines Freiwilligen Sozialen Jahres ist Folgendes mit den Einsatzstellen zu klären und festzulegen: Die Tätigkeitsbereiche und Arbeitsfelder der Freiwilligen sind in den Vereinbarungen zu benennen Der Einsatz der Freiwilligen erfolgt als überwiegend praktische Hilfstätigkeit und ist an den zu vereinbarenden Lernzielen ausgerichtet. Hauswirtschaftliche Hilfstätigkeiten sind möglich, wenn sie den pflegerischen und erzieherischen Bereich betreffen sie dürfen jedoch in der Regel nicht den Schwerpunkt des freiwilligen Dienstes bilden Qualifizierte Praxisanleiter/-innen sind zu benennen. Die Praxisanleiter/-innen und ggf. weitere Betreuungspersonen sind ständige Ansprechpartner/-innen für die Freiwilligen während des praktischen Dienstes Die Freiwilligen werden unter Berücksichtigung ihrer Stellung im FSJ in das Arbeitsteam integriert; z. B. durch die Teilnahme an Mitarbeiterund Mitarbeiterinnenbesprechungen, Arbeitstagungen, Supervision usw. Die Einsatzstellen stellen die Tätigkeitsbeschreibungen für die FSJ-Stellen sicher und zahlen gegebenenfalls eine Pauschale für die Bildungsund Verwaltungsarbeit Diese Rahmenkonzeption wurde unter Beteiligung des Koordinierungskreises Freiwilliges Soziales Jahr erarbeitet und abgestimmt. Die Geschäftsführerkonferenz der Arbeiterwohlfahrt hat am 24./25. September 2008 diese Rahmenkonzeption verabschiedet. 15

1. Freiwillige erzählen 1. Freiwillige erzählen AWO-Jugendclub in Berlin-Lichtenberg mein FSJ beginnen. Und was machst Du dort? Die Jugendfreizeiteinrichtung, also der Jugendclub, steht Kindern und Jugendlichen von sechs bis fünfundzwanzig Jahren offen. Mein FSJ-Tag beginnt um 13 Uhr. Ich fange in der Regel mit Büroarbeiten an, erledige anfallende Dinge und kaufe ein. Die ersten Kinder kommen dann nach Schulschluss so zwischen 14 und 15 Uhr. Viele nutzen die Gelegenheit und toben sich erst mal richtig aus, bevor sie in den Computerraum gehen oder basteln. Am Nachmittag habe ich vor allem mit den jüngeren Kindern zu tun, bevor ich ab 19 Uhr für die Jugendlichen da bin. Gefällt dir etwas besonders an deinem FSJ? Claudia Pelzer, FSJlerin im Jugendclub Judith Auer in Berlin-Lichtenberg Claudia Pelzer ist 19 Jahre alt und kommt aus der Gemeinde Schorfheide in Brandenburg. Sie hat ihr Abitur absolviert und will Grundschullehrerin werden. Sie mag Handball, Lesen, Musik und ihre Tätigkeit als FSJlerin im Jugendclub Judith Auer in Berlin-Lichtenberg. Warum hast Du dich für ein Freiwilliges Soziales Jahr entschieden? Ich möchte unbedingt Grundschullehrerin werden und hatte mich um einen Studienplatz beworben. Bis in den September habe ich auf einen positiven Bescheid gewartet. Leider hat es dieses Semester nicht geklappt. Um die Zeit sinnvoll zu überbrücken und abgesichert zu sein, habe ich mich für ein FSJ entschieden. Ich wollte unbedingt in den Kinder- und Jugendbereich. Die AWO war da sehr flexibel, ich konnte noch Anfang Oktober in einem Die Besonderheit in unserem Jugendclub besteht vor allem darin, dass viele Kinder und Jugendliche mit kurdischer und albanischer Abstammung zu uns kommen. Das bringt schon einige sprachliche und kulturelle Herausforderungen mit sich, die neu für mich waren. Aber das Vertrauen und die Anerkennung mir gegenüber wurden umso größer, je mehr ich mich auf die Jugendlichen eingelassen habe. Das ist schon ein gutes Gefühl, so viel Vertrauen zu genießen. Wie findest Du die pädagogische Begleitung und die Seminare? Das ganze FSJ ist sehr gut organisiert und es gibt eine gute Betreuung vor Ort in der Einrichtung und der pädagogischen Begleitung. Auch die Seminare finde ich sehr wichtig. Hier habe ich die Gelegenheit, mich mit Themen, die mich betreffen auseinanderzusetzen und mich mit anderen Jugendlichen auszutauschen. Hast Du Pläne für die Zukunft? Das FSJ hat mich in meinem Berufswunsch bestärkt. Ich möchte unbedingt Grundschullehrerin werden. Im Nachhinein kann ich sagen, dass ich mich geärgert hätte, wenn ich die Chance des FSJ nicht genutzt hätte. Das FSJ muss unbedingt weiter angeboten werden. 17

1. Freiwillige erzählen Und warum hast Du dich gerade für ein FSJ bei der AWO entschieden? Wichtig war für mich eine Stelle in der Nähe zu bekommen. Das Seniorenzentrum kannte ich schon durch meine ehrenamtliche Tätigkeit. Ich habe meine Bewerbung abgegeben und es hat auch geklappt mit der Stelle. Was machst Du in der Einrichtung? Ich unterstütze das Pflegeteam und bin für die älteren Menschen da. In das Team bin ich voll integriert. Gut finde ich, dass ich eine feste Ansprechpartnerin habe, die mir alles erklärt und an die ich mich wenden kann. Ich arbeite in zwei Schichten, in der Früh- und in der Spätschicht. Da ich noch nicht 18 bin, gelten für mich noch die Jugendarbeitsschutzbestimmungen. Wie findest Du die Begleitseminare? Marthe Schlösser, FSJlerin im Seniorenzentrum Hardtwald bei Karlsruhe Die Seminare sind toll. Wir haben gemeinsam viel Spaß. Ich habe eine Menge gelernt, über mich selbst und natürlich auch über die anderen. Gut finde ich, dass es bei den Wahlseminaren die Möglichkeit gibt unter verschiedenen Themen zu wählen. Welche Erfahrungen konntest Du bis dahin durch das FSJ machen? Marthe Schlösser ist 17 Jahre alt und kommt aus der Gegend um Karlsruhe. In dem 2005 neu errichteten AWO Seniorenzentrum Hardtwald bei Karlsruhe absolviert sie ein Freiwilliges Soziales Jahr. Marthe war bereits vor ihrem FSJ ehrenamtlich tätig und ist über ihr Engagement auch zu ihrer FSJ-Stelle im Seniorenzentrum gekommen. Marthe, warum wolltest Du ein Freiwilliges Soziales Jahr machen? Nach der Schule wollte ich auf jeden Fall erst einmal etwas anderes ausprobieren. Gleich wieder die Schulbank zu drücken, das kam für mich nicht in Frage. Da erschien mir die Möglichkeit ein FSJ zu machen sehr sinnvoll. Außerdem war ich ohnehin schon während meiner Schulzeit ehrenamtlich tätig, so dass die Idee ein FSJ zu machen, nicht so abwegig war. 18 Am Anfang war die Umstellung von Schule auf FSJ nicht so einfach. Aber ich wollte ja etwas Neues machen und mit Unterstützung der Kollegen habe ich mich schnell in meinen neuen Alltag eingefunden. Ich kann auch sagen, dass ich mich persönlich weiter entwickelt habe. Durch meine Arbeit mit den älteren Menschen bin ich viel aufgeschlossener geworden und ich habe Ehrgeiz entwickelt. Ich habe ganz neue Seiten an mir kennen gelernt. Kannst Du schon sagen, was Du nach deinem FSJ machst? Ursprünglich wollte ich Mediengestalterin werden, aber jetzt möchte ich im sozialen Bereich bleiben. Ich werde nach meinem FSJ eine Ausbildung als Krankenschwester machen. Insofern war die Zeit auch wichtig für meine berufliche Entscheidung. Jedem, der nach der Schule erst einmal etwas anderes machen möchte, kann ich ein FSJ nur empfehlen.

2. Organisationsstruktur 2. Organisationsstruktur Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Zuständige Landesministerien für das FSJ AWO Bundestutorat Zentralstelle für das FSJ bei der AWO AWO FSJ- Koordinierungskreis* Landesarbeitsgemeinschaften (nicht in allen Ländern) Regionale AWO FSJ-Träger FSJ-Beratungs- und Betreuungsstelle Einsatzstellen Freiwillige Verträge, Nachweise, Fördervereinbarungen, Verpflichtungen, Einverständnis Beratung, Information, konkrete Zusammenarbeit, pädagogische Begleitung, Bildungsarbeit * Der Koordinierungskreis FSJ setzt sich aus dem Bundestutorat für das FSJ beim AWO Bundesverband e.v. und Mitarbeiter/ -innen der regionalen FSJ-Träger zusammen. Durch den Koordinierungskreis FSJ werden die fachlichen Standards der AWO im FSJ-Bereich bundesweit gesichert. Zwei- bis dreimal jährlich werden Arbeitstagungen zu den wichtigsten pädagogischen Themen und aktuellen Entwicklungen durchgeführt. 19

3. Pädagogische Begleitung 3. Pädagogische Begleitung Die Verbindung von praktischem Einsatz und pädagogischer Begleitung ist das Spezifische am FSJ. Das FSJ ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr und erfüllt damit einen expliziten Bildungsauftrag. Junge Menschen werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung sowie in der Entwicklung ihrer Potentiale gestärkt; sie werden befähigt, sich mit ihrer eigenen Biografie und der Gesellschaft bewusst und aktiv auseinander zu setzen und sie zu gestalten. Gemäß dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) umfasst die pädagogische Begleitung die Seminararbeit, die individuelle Betreuung durch die pädagogischen Fachkräfte des FSJ-Trägers, ergänzend durch die Einsatzstelle sowie die an Lernzielen orientierte fachliche Anleitung der Freiwilligen in der Einsatzstelle. Die pädagogische Begleitung ist an den in der AWO verankerten Grundwerten Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Toleranz und Solidarität ausgerichtet. Weitere Prinzipien in der pädagogischen Begleitung sind die Vermittlung sozialer, kultureller und interkultureller Kompetenzen, die Orientierung an der Lebenswelt der Freiwilligen, die Umsetzung der Prinzipien des Gender Mainstreaming und die Stärkung des Verantwortungsbewusstseins der Freiwilligen für das Gemeinwohl. 3.1 Kooperation von FSJ-Träger und Einsatzstelle Eine die Entwicklung fördernde persönliche Begleitung der Freiwilligen ist gleichermaßen Aufgabe der Einsatzstelle und des FSJ-Trägers. In ihrer Gesamtverantwortung für die Qualität und Durchführung des FSJ ist der FSJ-Träger gehalten, die Einsatzstelle bei ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen und zu fördern. Dort, wo die Zusammenarbeit zwischen FSJ-Träger und Einsatzstelle von gegenseitiger Akzeptanz und Vertrauen geprägt ist, können die Interessen von Freiwilligen, Einsatzstelle und FSJ-Träger gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Formulierung, Überprüfung und Reflexion der an Lernzielen orientierten fachlichen Anleitung der Freiwilligen wird durch die Einsatzstelle und den FSJ-Träger gemeinsam verfolgt und sicher gestellt. 3.1.1 Vereinbarungen zwischen FSJ-Träger und Einsatzstelle Gegenseitige Erwartungen und Bedingungen zwischen dem FSJ-Träger und der Einsatzstelle sind geklärt und in einer schriftlichen Vereinbarung nach 11 und 5 JFDG festzuhalten. Die Vereinbarung legt nach 5 (4) JFDG fest, in welcher Weise FSJ-Träger und Einsatzstelle die Ziele des Dienstes insbesondere die Förderung sozialer Kompetenzen, Persönlichkeitsbildung sowie die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Freiwilligen gemeinsam verfolgen. Darüber hinaus gilt es folgende Punkte verbindlich zu klären: Absprachen zum Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren Verfahren zum Umgang mit den zu vereinbarenden Lernzielen Die jeweiligen Rechte, Pflichten und die Aufgabenverteilung Berücksichtigung der verabschiedeten Standards Gewährleistung der Dienstaufsicht durch die Einsatzstelle Gegenseitige Informationen über personelle Veränderungen Gegenseitige Informationen über FSJ-relevante Planungen und Entwicklungen 3.1.2 Verantwortlichkeiten des regionalen FSJ-Trägers Der FSJ-Träger ist für die Durchführung des FSJ nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz verantwortlich. Als Beratungs- und Betreuungsstelle ist er Ansprechpartner für die Freiwilligen und die Einsatzstellen. Zu den Aufgaben des regionalen FSJ-Trägers gehören die Information, Beratung und Anleitung über die organisatorischen bzw. rechtlichen Zusammenhänge und Aufgaben des FSJ. Der FSJ-Träger ist Servicestelle für die Einsatzstellen in Fragen, die die Zusammenarbeit im Rahmen des FSJ betreffen. Hierzu gehören z. B.: Einzelberatungen persönlich, per Telefon und vor Ort 21

3. Pädagogische Begleitung Arbeitstagungen mit den Rechtsträgern der Einsatzstellen bzw. der Einsatzstellen, mit Einsatzstellenleiter/-innen, Betreuer/-innen und Praxisanleiter/-innen Einsatzstellenbesuche Bereitstellen von Informationsmaterial Mitarbeit in Gremien Öffentlichkeitsarbeit Gründe und Notwendigkeiten für Gespräche und Besuche in den Einsatzstellen können sein: Begrüßung und Verabschiedung von Freiwilligen in der betreffenden Einsatzstelle in Form einer Veranstaltung und evtl. Medienbeteiligung Kennenlernen der Einsatzstellen Gewinnung neuer FSJ-Einsatzstellen Reflexion der Lernziele Fragen der Leitung oder der Mitarbeiter/-innen in den Einsatzstellen im Zusammenhang mit der Durchführung des FSJ (z. B. organisatorische, dienst- und arbeitsrechtliche, pädagogische, seminarinhaltliche Fragen) Personalveränderung in der Beratungs- und Betreuungsstelle beim regionalen FSJ-Träger und/ oder den Mitarbeiter/innen in den Einsatzstellen Konflikte in den Einsatzstellen mit Bezug zum FSJ Für ein erfolgreiches FSJ ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit regelmäßiger Kontaktpflege (persönlich, telefonisch und/oder schriftlich) unerlässlich. 3.1.3 Verantwortlichkeiten der Einsatzstelle Die Einsatzstelle richtet ihre Arbeit an den Ansprüchen des FSJ als Bildungs- und Orientierungsjahr und der an Lernzielen orientierten fachlichen Anleitung aus. Die Einsatzstelle verpflichtet sich: Angebote von geeigneten Tätigkeiten und Lernfeldern für die Freiwilligen mit überwiegend praktischen Hilfstätigkeiten bereit zu halten Tätigkeitsbeschreibungen vorzulegen Eine angemessene, an Lernzielen orientierte Anleitung und kontinuierliche Begleitung sicherzustellen und eine Anleitungsperson zu benennen Die Einarbeitung zu dokumentieren Die Teilnahme der Freiwilligen an den gesetzlich vorgeschriebenen Seminartagen und den Urlaub sicher zu stellen Zur Mitwirkung an der Erstellung des Zeugnisses Zur Beteiligung an den Kosten des FSJ-Einsatzes Die Anerkennung der Freiwilligen wird durch den FSJ-Träger und die Anleitung/Betreuung in der Einsatzstelle während des FSJ durch angemessene Formen sicher gestellt. Damit wird nicht zuletzt das soziale Engagement der Freiwilligen gewürdigt. 3.2 Bewerbungsgespräch und Vermittlungsverfahren Die Aufgabenverteilung zwischen FSJ-Träger und Einsatzstelle im Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren von Freiwilligen ist transparent und erfolgt in Absprache. Die Vermittlung zielt auf die Passung von Jugendlichen und Einsatzstelle. Das Bewerbungsgespräch wird als persönliches Einzel- und/oder Gruppengespräch unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Fragen durchgeführt. Bereits vor Beginn des FSJ werden die interessierten Freiwilligen durch detaillierte Informationen in die Lage versetzt, ihre Erwartungen realistisch mit den Anforderungen eines freiwilligen Dienstes abzugleichen. Folgende Inhalte werden im Bewerbungsgespräch angesprochen: Information über die Zielsetzungen und Rahmenbedingungen des FSJ Einsatzmöglichkeiten Anforderungsprofil von Träger und Einsatzstelle Aufgaben der Freiwilligen Ermittlung der individuellen Wünsche, Motive, Interessen und Erwartungen Prüfung der Stellenpassung: Wunsch und Angebot Empfehlung einer Hospitation Besprechung des weiteren Verfahrens Ggf. Verweis auf andere Träger bzw. Formen von Freiwilligendiensten, die den individuellen Wünschen und Voraussetzungen entsprechen bzw. aufzeigen anderer Möglichkeiten der Orientierung In der Regel findet zur Entscheidungsfindung ein gegenseitiges Kennenlernen von Freiwilliger/m und der zuständigen Einsatzstelle statt. Das Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren ist abgeschlossen, wenn sich Bewerber/-in, Einsatzstelle und FSJ-Träger zur Teilnahme und Durchführung verpflichtet haben oder eine Absage erteilt wurde. 22