Das Zentrum für Studium und Karriere (ZSK) informiert: Studienfinanzierung Wir machen Karrieren! Dr. Daniela Stokar von Neuforn
10 gute Gründe für ein Studium 1. weil Du Dich für ein bestimmtes Studienfach interessierst 2. weil nur ein Studium zu Deinem Berufsziel führt 3. weil ein Hochschulabschluss viele berufliche Möglichkeiten eröffnet 4. weil Du Dir im Studium über Dein Fach hinaus wichtige berufliche Schlüsselqualifikationen wie eigenständige Bearbeitung von Problemstellungen, Sozialkompetenzen und abstraktes Denken aneignest 5. weil der Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften wächst 6. weil Akademiker am wenigsten von der Arbeitslosigkeit betroffen sind 7. weil Hochschulabsolventen häufig mehr verdienen 8. weil Du bereits innerhalb von drei oder vier Jahren ein Bachelor- Studium absolvieren kannst 9. weil Du Deinen Horizont erweitern möchtest 10.weil es sich langfristig immer lohnt, in Bildung zu investieren! Seite 2
Was kostet ein Studium? 1. Ausbildungskosten (institutionelle Kosten, Studiengebühren) Die Fachhochschule Brandenburg erhebt keine Studiengebühren. Mit der Immatrikulation erhält jeder und jede Studierende ein Semesterticket 2. Lebenshaltungskosten (individuelle Kosten) Durchschnittliche Lebenshaltungskosten (ledig, nicht im Elternhaus wohnend, im Erst- und Vollzeitstudium ) im Sommersemester 2012: rd. 800 Euro / Monat enthalten sind Miete, Fahrtkosten, Ernährung, Kleidung, Lernmittel, Krankenversicherung, Telefon, Internet, Rundfunkund Fernsehgebühren, Freizeitgestaltung. Seite 3
Grafik: Monatliche Ausgaben Seite 4
Sparmöglichkeiten 1. Befreiung von GEZ Gebühren Solange man im Besitz eines Studentenausweises befindet, kann man sich von den GEZ Gebühren befreien lassen. http://www.gez.de/ 2. Sozialanschluss für das Telefon Dazu benötigt man einen Studentenausweis und den Nachweis über Ausbildungsvergütungen und andere Einkommensquellen. Weitere Informationen sind erhältlich bei der Deutschen Telekom. Voraussetzung ist eine Befreiung von der GEZ. http://www.deutschepost.de/dpag? tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_de&xmlfile=59059 3. Vergünstigungen durch den Studentenausweis Dazu zählen nicht nur Vergünstigte Theater oder Kino Karten sondern u.a. auch die Befreiung der Girokonto Gebühren, Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr. Immer fragen! Seite 5
Elternunterhalt Eltern sind gesetzlich verpflichtet, Unterhalt für das Studium ihrer Kinder zu leisten ( 1610 Abs. 2 BGB). Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern. Seit Anfang 2011 gilt als Orientierungswert für einen volljährigen Studierenden, der nicht bei seinen Eltern wohnt, ein Regelbedarf in Höhe von 670 Euro pro Monat. Seite 6
BAföG Sind die Eltern aufgrund ihres geringen Einkommens nicht in der Lage, den Unterhalt für den Studierenden zu zahlen, gewährt der Staat für die Dauer der Regelstudienzeit monatlich eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Höhe von bis zu 670. Dabei werden die Leistungen jeweils zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen gewährt. Von diesem Darlehen müssen später maximal 10.000 zurückgezahlt werden (Stand 2012). Für das Studium im Ausland gelten andere Bemessungsgrundlagen, sodass sich das Beantragen von Leistungen auch lohnen kann, wenn der Studierende sonst keinen Anspruch auf BAföG hat. Seite 7
Grafik: Finanzierungsstrategie BAföG Ja Nein BAföG-Höchstsatz (670 ) Bei geringen Ein- Kommen im Sinne Des BAföG oder als elternunabhängige Förderung BAföG-Teilbetrag Kein Anspruch der Höhe nach, da Einkommen im Sinne des BAföG zu hoch ist Kein Anspruch dem Grunde nach, zum Beispiel bei Überschreitung der Altershöchstgrenze Unterhalt von den Eltern Evtl. Wohngeld oder Sozialhilfe (SGB II und XII) Alternativen: - Stipendien - Jobben - Bildungskredit - Studienkredit - Studiengebührenkredite - Darlehenskassen der Studentenwerke Seite 8
BaföG Bankdarlehen Im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) können Studierende unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Bankdarlehen erhalten. Wer eine weitere Ausbildung, die eine erste Hochschulausbildung sinnvoll ergänzt, anschließen möchte, die durch einen Fachrichtungswechsel verlängerte Studiendauer finanzieren muss oder finanzielle Unterstützung bis zum Studienabschluss benötigt, weil die BAföG-Förderungshöchstdauer überschritten wurde, kann beim Amt für Ausbildungsförderung einen Antrag stellen. Die Höhe des Darlehens legt das zuständige BAföG-Amt fest. Ausgezahlt wird es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), mit der ein privatrechtlicher Darlehensvertrag geschlossen wird. Seite 9
Studienkredit Studierende können ihre Lebenshaltungskosten bis zu einer vorgegebenen Semesterzahl mit einem Studienkredit finanzieren. Dieser wird in der Regel von der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, angeboten und über Vertriebspartner vor Ort abgewickelt. Dazu zählen die Studentenwerke, Banken und Sparkassen. Der Kreditantrag ist möglichst 3 Monate vor Finanzierungsbeginn bei einem KfW- Vertriebspartner, einzureichen. Weitere Informationen zum Studienkredit der KfW gibt es auf der Internetseite der KfW. Seite 10
Bildungskredit Der Bildungskredit ist ein zeitlich auf 24 Monate befristeter, zinsgünstiger Kredit, der speziell für die Schlussphase des Studiums, für Praktika, Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiengänge angeboten wird. Der Bildungskredit ist von Einkommen und Vermögen der Auszubildenden oder ihrer Eltern unabhängig, wird aber nur für das Studium an einer Ausbildungsstätte gewährt, die auch im Rahmen des BAföG anerkannt ist. Der Antrag für den Bildungskredit ist schriftlich an das Bundesverwaltungsamt, Abt. IV, 50728 Köln oder online unter www.bildungskredit.de zu stellen. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen und nach Erhalt des Bewilligungsbescheides kann mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)ein Kreditvertrag abgeschlossen werden. Näheres dazu erfahren Sie auf der Internetseite der KfW. Seite 11
Stipendium Das Stipendium ist eine finanzielle Unterstützung, die unter anderem Studierende oder junge Wissenschaftler erhalten. In den meisten Fällen werden damit besonders gute Leistungen, politisches, gesellschaftliches oder kirchliches Engagement honoriert. In der Regel muss man sich direkt bei der Stiftung bewerben, die das Stipendium vergibt. Mit dem Stipendienlotse stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Internet eine Datenbank zur Verfügung, mit der gezielt nach Stipendien gesucht werden kann. Seite 12
Das Aufstiegsstipendium Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums. Das Stipendium ist ein Programm der Begabtenförderung und unterstützt Menschen, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent und Engagement bewiesen haben. Die SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung führt im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch und begleitet sie während ihres Studiums. Seite 13
Jobben Viele Studierende arbeiten neben dem Studium und finanzieren so einen Teil ihres Lebensunterhalts. Besonders sinnvoll ist, wenn der Nebenjob inhaltlich Parallelen zum Studium aufweist. Die JOB-Vermittlung in der Agentur für Arbeit vermittelt schnell und unentgeltlich befristete Beschäftigungen und Aushilfstätigkeiten jeder Art, stunden-, tage-, wochen- und monatsweise. Auch über die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit lässt sich gezielt nach Aushilfstätigkeiten suchen. Studierende der Fachhochschule Brandenburg können sich direkt an ihren Career Service wenden. Seite 14
Wir sind gerne für Sie da! Das Team vom Zentrum für Studium und Karriere