Studienfinanzierung. 1. Darlehen Bafög
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- Käte Meinhardt
- vor 8 Jahren
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1 Studienfinanzierung 1. Darlehen 1.1. Bafög Eine mögliche Variante der Studienfinanzierung ist die Inanspruchnahme der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG). Die Leistungen nach dem BAföG erfolgen nach pauschalen Bedarfsbeträgen, auf die das eigene Einkommen und Vermögen der SchülerInnen bzw. der Studierenden sowie das Einkommen ihrer EhegattInnen und in aller Regel auch ihrer Eltern angerechnet werden. In der Regelstudienzeit wird diese Studienfinanzierung zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt, die andere Hälfte muss nicht zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung beginnt erst nach Ende der Ausbildungszeit und erfolgt in einkommensabhängigen Raten. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung erhalten Sie beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Hamburg: Bildungskredit Seit 2001 bietet die Bundesregierung SchülernInnen und Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit als Förderung an. Er steht neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zur Verfügung. Ein Bildungskredit wird maximal für 24 Monate und unabhängig vom Einkommen gewährt. Weitere Informationen zum Thema Bildungskredit erhalten Sie unter:
2 1.3. Studienkredit Öffentlich und privat bereitgestellte Studienkredite können in bestimmten Studienphasen zur Sicherung des Lebensunterhalts sinnvoll sein. Einige Kreditinstitute, wie die KfW-Förderbank, die Deutsche Bank, die Deutsche Kreditbank (DKB) und die Dresdner Bank bieten solche Kredite bundesweit an. Andere Kreditinstitute bieten sie landesweit, regional oder örtlich an. Weitere Informationen mit einer vergleichenden Übersicht von Kreditinstituten und deren Voraussetzungen finden Sie unter: Studiengebührendarlehen Mit dem Studienfinanzierungsgesetz (HmbGVBl. Nr. 32 S. 376) sind seit dem Sommersemester 2007 für das Studium in Hamburg Studiengebühren zu entrichten. Mit Wirkung zum Wintersemester 2008/09 wurde die allgemeine Studiengebühr von 500 auf 375 Euro pro Semester gesenkt. Grundsätzlich sind alle Studierenden gebührenpflichtig, wenn sie für einen grundständigen Studiengang immatrikuliert sind. Als grundständig wird ein Studiengang bezeichnet, der zu einem ersten Hochschulabschluss führt. Die Studierenden können zwischen dem Angebot einer Sofortzahlung der Gebühr, einer Gebührenstundung oder unter bestimmten Voraussetzungen einer Befreiung von den Studiengebühren wählen. Weitere Informationen zur Stundung und zu den Möglichkeiten einer Befreiung von den Studiengebühren sowie Hinweise auf Verfahrensabläufe finden Sie unter den folgenden Links: Stipendien Verschiedenen Stiftungen bieten Stipendien für Studierende an. Eine Möglichkeit, nach einem passenden Stipendienprogramm zu suchen, bietet das
3 Bundesministerium für Bildung und Forschung unter: Der Bewerbungsaufwand für ein Stipendium kann sehr umfangreich, aber dennoch lohnend sein, da es nicht zurückgezahlt werden muss. Das Wichtigste bei einer Stipendienvergabe ist ein überdurchschnittliches Abiturzeugnis sowie gesellschaftliches Engagement. Oft ist auch die Empfehlung eines/r ProfessorIn ausschlaggebend. Junge Studierende und Promovierende, die motiviert, qualifiziert und außerfachlich engagiert sind, können durch elf deutsche Begabtenförderungswerke individuell gefördert werden. Ihre Anschriften, Förderungsbedingungen und alle weiteren Informationen finden Sie unter: Die meisten Stiftungen und Organisationen fördern außerdem Auslandsaufenthalte der Studierenden. Die Voraussetzungen und Bedingungen der Stipendienprogramme sind dabei an Förderschwerpunkte, Organisationszwecke für die Vergabe von Fördermitteln, Studienfach und Zielland gebunden. Die Aufzählung von Stiftungen und Förderungsorganisationen und deren Förderzwecke und ziele finden Sie unter: Für ausländische Studierende, Graduierte und Wissenschaftler, die zum Zwecke eines Studiums, einer Forschungsarbeit oder eines Lehrauftrags nach Deutschland kommen, besteht ebenfalls eine Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung. Der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) bietet eine Stipendien-Datenbank mit zahlreichen Förderangeboten für einen Studienaufenthalt in Deutschland: 3. Jobben 3.1. Jobmöglichkeiten Es existieren unterschiedliche Jobmöglichkeiten, die sich mit dem Studium verbinden lassen, wie beispielsweise der Minijob ( 400-Euro-Job ), die Mitarbeit als studentische Hilfskraft an der Hochschule oder als WerkstudentIn in einem
4 Unternehmen. Weitere Jobmöglichkeiten finden Sie unter: Beim nebenberuflichen Arbeiten muss man jedoch auf den Verdienst und den Arbeitsaufwand achten. (Studierende, die BAföG erhalten, dürfen beispielsweise nur eine geringfügige Beschäftigung (so genannter 400-Euro-Job ) ausüben.) Die Bedingungen für verschiedene Joboptionen finden Sie unter: Eine Möglichkeit, neben dem Studium Geld zu verdienen sowie praktische Erfahrung zu bekommen, ist die Tätigkeit als WerkstudentIn in einem Unternehmen oder in einer Bildungseinrichtung. Der Arbeitsumfang ist auf 20 Stunden pro Woche beschränkt, in den Semesterferien ist aber ein Vollzeitjob erlaubt. Weitere Bedingungen der Werkstudententätigkeit finden Sie unter: Jobvermittlung Die Online-Stellenbörse der Hamburger Universitäten ermöglicht den Studierenden und AbsolventenInnen schnell und unkompliziert geeignete studentische Jobs, einschlägige Praktika, das passende Angebot für die eigene Abschlussarbeit und die erste Arbeitsstelle zu finden: Viele private Jobangebote finden sich an den so genannten schwarzen Brettern in den verschiedenen Gebäuden der Universität auf dem Campus. Das Arbeitsamt Hamburg hat eine Service-Stelle für Studierende eingerichtet, in der langfristige Jobs sowie Tagesjobs vermittelt werden. Die Adresse und Öffnungszeiten finden Sie unter:
5 3.3. Jobben für ausländische Studierende Ausländische Studierende aus nicht EU-Ländern sowie aus den neuen EU-Ländern (wie Bulgarien, Polen, Rumänien, etc.), die sich mit einem Studentenvisum in Deutschland aufhalten, dürfen nur in sehr begrenztem Umfang arbeiten. Eine wissenschaftliche Tätigkeit, zum Beispiel als wissenschaftliche Hilfskraft, ist zustimmungsfrei, wenn die Tätigkeit durch die Arbeitsagentur und die Ausländerbehörde als wissenschaftlich anerkannt ist. Weitere Information zum Aufenthaltsrecht sowie Jobmöglichkeiten für ausländische Studierende finden Sie unter: 2/5/piasta/infoonline.html. 4. Wohngeld Als Haushaltsunterstützung können Studierende Wohngeld erhalten. Es ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete und zu den Heizkosten. Falls Studierende allein oder in einer Wohnungsgemeinschaft wohnen, können sie nur dann Wohngeld beziehen, wenn sie BAföG ausnahmsweise als Bankdarlehen erhalten oder wenn sie keinen BAföG-Anspruch (mehr) haben. Falls Studierende mit Familienangehörigen zusammenleben, haben sie nur bei einem geringen Haushaltseinkommen einen Anspruch auf Wohngeld. Unter welchen Voraussetzungen Studierende Wohngeld erhalten, erfahren Sie unter: 5. Bezahltes Studium 5.1. Duales Studium Eine andere Möglichkeit der Studienfinanzierung - aber auch eine andere Art des Hochschulstudiums - ist das duale Studium Die Studienfinanzierung ist durch eine Ausbildungsvergütung, die je nach Konzept und Unternehmen variiert, gesichert. Dazu gehört auch, dass der Ausbildungsbetrieb häufig, aber nicht immer, die Studiengebühren übernimmt.
6 5.2. Studium bei der Bundeswehr Das Studium kann gegen Wehrdienstverpflichtung an der Bundeswehr-Universität in Hamburg ( oder in München ( finanziert werden. Dabei ist man für mindestens 13 Jahre (fliegerischer Dienst: 15 Jahre, Sanitätsdienst: 17 Jahre) zum Militärdienst verpflichtet.
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