SkF-Seniorenheim St. Afra

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Transkript:

SkF-Seniorenheim St. Afra 1

Inhalt Begrüßung... 3 1. Selbstbild Leitbild des Trägers... 4 2. Pflegeleitbild des Seniorenheim St. Afra... 4 3. Allgemeine Informationen... 5 4. Anmeldung... 5 5. Apotheke/Medikamente... 5 7. Ärztliche Versorgung... 6 8. Bargeldverwaltung/Taschengeld... 6 10. Bewohnervertretung... 6 11. Biographiebogen... 6 12. Brandgefahr/Rauchen... 7 13. Ergo-, Logo- und Physiotherapie... 7 15. Fernsehen/TV... 7 16. Friseur... 7 17. Fußpflege... 7 18. Garten... 7 19. Getränke... 8 20. Gottesdienste im Haus... 8 21. Hausmeister... 8 22. Körperpflegemittel... 8 23. Kosten... 8 24. Kurzzeitpflege... 9 25. Leistungen... 9 26. Mahlzeiten/Speiseplan... 9 28. Medikamentenzuzahlungen... 10 29. Möblierung... 10 30. Öffnungszeiten... 10 31. Post... 10 32. Rufanlage... 10 33. Ruhezeiten... 10 34. Reinigen der Zimmer... 10 36. Seelsorge... 11 37. Soziale Betreuung... 11 38. Telefon... 12 39. Tierhaltung... 12 41. Vertrag... 12 45. Wertsachen... 14 47. Zusatzleistungen... 14 48. Zuständigkeiten... 14 Info ABC Stand Oktober 2019.doc Stand: 22.11.2019 Seite 2 von 15

Begrüßung Liebe Leserin, lieber Leser, wir freuen uns, über Ihr Interesse an unserem Haus. Das Seniorenheim St. Afra wird seit vielen Jahrzehnten vom Sozialdienst katholischer Frauen e. V. geleitet. Das denkmalgeschützte Haus befindet sich im Herzen des Augsburger Domviertel. Das Seniorenheim St. Afra ist ein christlich geprägtes Haus. Nicht nur im alltäglichen Miteinander sind die Werte, Bräuche und Traditionen für uns wichtig. Auch die kirchlichen Feiertage und Hochfeste werden entsprechend gefeiert. Wir wissen, dass die Entscheidung in ein Seniorenheim zu ziehen nicht leicht ist und der Umzug für Sie eine bedeutsame Veränderung im Leben darstellt. Daher ist unser Anspruch, dass Sie sich im Seniorenheim St. Afra wohlfühlen und ein neues Zuhause finden. Wir sind bemüht, das Leben im Haus für Sie so angenehm wir möglich zu gestalten und Ihre Wünsche so weit als möglich zu erfüllen. Bitte sprechen Sie mit uns, gemeinsam finden wir bestimmt gute Lösungen. Bereits vor dem Umzug gibt es viele Fragen, die geklärt werden müssen. Auf einige bietet dieses Info-ABC Antworten und es ist zudem Bestandteil des Heimvertrages. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Seniorenheim St. Afra. Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen. Ihr Seniorenheim St. Afra Heim- und Pflegedienstleitung mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern SkF-Seniorenheim St. Afra, Blick vom Stephansgarten Info ABC Stand Oktober 2019.doc Stand: 22.11.2019 Seite 3 von 15

1. Selbstbild Leitbild des Trägers Seit 1912 kümmert sich der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) in Augsburg um die Belange von Frauen, Familien, Kindern und Jugendlichen in Not. Schon im Jahr 1927 wurde das damalige Afraheim gegründet zu Beginn ein Haus für schwangere Mädchen und Frauen. Im Jahr 1988 wurde aus dem Afraheim das Seniorenheim St. Afra und ist seitdem unter der Leitung des Sozialdienstes katholischer Frauen. Der SkF bietet in 13 Abteilungen spezifische Hilfsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. In Augsburg betreibt der Sozialdienst katholischer Frauen mehrere Wohn- und Beratungsangebote für Mädchen und Frauen, Kindertagesstätten und einen Betreuungsverein. Darüber hinaus ist der SkF auch in Kaufbeuren, Lindau, Neu-Ulm und Donauwörth mit Hilfsangeboten vor Ort. Gemäß dem christlichen Auftrag und dem Leitbild des Sozialdienstes katholischer Frauen ist unsere Hilfe getragen durch Wertschätzung der Würde jedes Menschen, durch Hilfe zur Selbsthilfe und durch Flexibilität und Stabilität. 2. Pflegeleitbild des Seniorenheim St. Afra Im Mittelpunkt unseres professionellen Handelns steht der Mensch. Ihm widmen wir uns auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes. Unser Haus soll ein Zuhause für die uns anvertrauten Menschen sein. Auf dieser Basis bedeutet für uns Pflege und Betreuung: die Würde des Menschen steht bei allen betreuenden und pflegerischen Handlungen im Vordergrund. die individuellen Bedürfnisse und Gewohnheiten der zu Betreuenden wahrnehmen und respektieren. die Erhaltung und Wiederherstellung der Eigenständigkeit und die Förderung der Selbstständigkeit. die physischen, psychischen und sozialen Veränderungen nicht isoliert betrachten, sondern den Menschen ganzheitlich erkennen, beachten und einbeziehen. Info ABC Stand Oktober 2019.doc Stand: 22.11.2019 Seite 4 von 15

3. Allgemeine Informationen Das Seniorenheim St. Afra wird vom Sozialdienst katholischer Frauen Augsburg e. V. seit vielen Jahrzehnten geführt. Das St. Afra verfügt über 89 Plätze (57 Einzel- und 16 Doppelzimmer) auf drei Ebenen. Bei uns finden pflegebedürftige Erwachsene unterschiedlicher Herkunft, Konfession, Alter und Erkrankung ein neues Zuhause. Auch palliativ zu pflegende Menschen und gerontopsychiatrische Patienten können im Seniorenheim St. Afra aufgenommen werden. Durch die Lage des Seniorenheim St Afra mitten im Herzen des Augsburger Domviertels sind Ausflüge in die Innenstadt fester Bestandteil und eine willkommene Abwechslung für die Bewohnerinnen und Bewohner. Unser Haus hat einen offenen Charakter (kein beschützter Wohnbereich) und wir legen viel Wert auf eine gemütliche und angenehme Atmosphäre. Vor allem tragen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einer respektvollen und würdevollen Atmosphäre im Haus bei. Ein wertschätzender Umgang mit den pflegebedürftigen Menschen, den Angehörigen und zwischen den Kolleginnen und Kollegen ist für uns selbstverständlich. 4. Anmeldung Die Anfrage für einen Pflegeplatz muss schriftlich über den Anmeldebogen zur Heimaufnahme erfolgen und mit allen geforderten Informationen ausgefüllt werden. Der notwendige ärztliche Fragebogen ist vom Hausarzt oder vom Stationsarzt des Krankenhauses ausgefüllt und unterschrieben an das Seniorenheim weiterzuleiten. Diese erste Anfrage ist für beide Seiten, Interessent und Pflegeheim, unverbindlich. Eine Zusage kann erst bei dem Aufnahmegespräch erfolgen. Dieses findet statt, wenn ein Pflegeplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Das Gespräch wird vor Aufnahme (nach Terminvereinbarung) mit dem Betroffenen selbst (wenn möglich), oder mit den bevollmächtigten Angehörigen oder dem gesetzlichen Betreuer geführt. Alle offenen Fragen werden soweit als möglich im Aufnahmegespräch angesprochen und geklärt. Auch der Aufnahmetermin wird vereinbart zu dem der neue Bewohner in das Seniorenheim St. Afra einziehen kann. 5. Apotheke/Medikamente Rezepte, die wir vom Hausarzt erhalten, geben wir an die Ludwigs-Apotheke weiter, mit der wir einen Kooperationsvertrag geschlossen haben. So ist sichergestellt, dass wir die Medikamente für Ihre/n Angehörige/n schnell und unkompliziert erhalten. Möchten Sie nicht, dass die Ludwigsapotheke die Medikamente für Ihre/n Angehörige/n liefert, müssen wir leider aus organisatorischen Gründen die Versorgung Ihres Angehörigen mit Medikamenten gänzlich ablehnen. Die Medikamente werden von den diensthabenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach ärztlicher Anordnung verteilt bzw. verabreicht. 6. Aufenthaltsräume Die Aufenthaltsräume, die sog. Afra-Stüberl und Wohnzimmer auf den Stockwerken stehen allen Bewohner/innen zur Verfügung. Die Cafeteria im Erdgeschoß kann auch für private Feiern wie z. B. Geburtstagsfeiern mit der Familie genutzt werden. Info ABC Stand Oktober 2019.doc Stand: 22.11.2019 Seite 5 von 15

Für die Planung bitten wir unbedingt um rechtzeitige vorherige Absprache. Das Eindecken der Tische, die Dekoration sowie das Servieren und Abtragen während der Feier kann von unserem Haus gegen eine separate Gebühr übernommen werden. 7. Ärztliche Versorgung Die freie Arztwahl ist auch im Seniorenheim nicht eingeschränkt. Sie können sich weiterhin vom gewohnten Hausarzt (ggf. auch Facharzt) behandeln lassen, wenn dieser Hausbesuche im St. Afra macht. Sie erhalten von uns auch gerne Ärzte genannt, die Ihre Praxis in der Nähe des Seniorenheimes haben, sollte ein Arztwechsel notwendig sein. 8. Bargeldverwaltung/Taschengeld Sollten Sie Empfänger staatlicher Leistungen sein, erhalten Sie einen monatlichen Barbetrag vom Sozialhilfeträger. Dieser kann auf Wunsch bzw. in Absprache mit Ihren Angehörigen oder dem gesetzlichen Betreuer durch uns verwaltet werden. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen nur während der Bürozeiten das Geld auszahlen können. 9. Betreuungshelfer Im Seniorenheim St. Afra bieten die Betreuungshelfer täglich wechselnde Gruppenund Einzelbetreuung an. Diese Leistung wird über die Pflegekasse abgerechnet. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten. (* Zusätzliche Betreuungskraft nach 87 b SGB XI). 10. Bewohnervertretung Die Bewohnervertretung ist ein Gremium aus Heimbewohnern zur Interessenvertretung der Heimbewohnergemeinschaft. Die Namen der Mitglieder des Beirates erfahren Sie im Anhang an dieses Info-ABC, oder durch die Leitung des Hauses. Hier können Sie auch weitergehendes Informationsmaterial zu diesem Thema erhalten. 11. Biographiebogen Sie erhalten bei der Aufnahme für einen langfristigen Aufenthalt einen sogenannten Biographiebogen, den Sie bitte zum Beispiel zusammen mit Ihren Angehörigen ausfüllen und an uns zurückgeben. Da wir ressourcenorientiert arbeiten, sind diese Informationen für uns eine große Hilfe im Umgang mit den pflegebedürftigen Bewohnern/innen. Desto mehr wir über Gewohnheiten, Vorlieben, und Abneigungen wissen, umso besser können wir darauf eingehen. Wir bitten Sie die Fragen nach Ihrem Ermessen zu beantworten. Sie können beispielsweise auch einzelne Fragen unbeantwortet lassen, wir bitten Sie nur, diese deutlich sichtbar durchzustreichen. Das Ausfüllen des Biographiebogens ist selbstverständlich freiwillig. Sollten Sie gar keine Angaben machen wollen, bitten wir Sie, uns das ebenfalls schriftlich mitzuteilen. Info ABC Stand Oktober 2019.doc Stand: 22.11.2019 Seite 6 von 15

12. Brandgefahr/Rauchen Bitte denken Sie stets daran, dass offenes Feuer (Kerzen, Rauchen usw.) nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre Mitmenschen eine große Gefahr bedeutet. Aus diesem Grund sind bei uns ausschließlich elektrische Kerzen gestattet. Auch der Einsatz von Heizdecken, Kochplatten und Wasserkochern usw. ist nicht gestattet. Das Rauchen im Zimmer ist generell nicht erlaubt. Bitte haben Sie Verständnis für diese stringente Regelung, sie dient der Sicherheit aller Bewohner und Mitarbeiter. Das Rauchen ist auf den Balkonen und im Außenbereich möglich. 13. Ergo-, Logo- und Physiotherapie Verordnet der Hausarzt Ergo-,. Logo- oder Physiotherapie mit Hausbesuch werden wir das auf Wunsch gerne weitervermitteln. 14. Erreichbarkeit Das Seniorenheim St. Afra ist gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Straßenbahnlinie 2) zu erreichen. Bitte beachten Sie die aktuellen Fahrpläne der Stadtwerke. Die Verwaltung des Seniorenheims ist zu den gewohnten Bürozeiten von 08:30 16:30 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnbereiche und können dort Ihre Anliegen besprechen. 15. Fernsehen/TV Wir empfehlen Ihnen, dass Sie Ihre Geräte von der Rundfunkgebühr abmelden. Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften, wie Seniorenheime es sind, werden auf Antrag von dieser Gebühr befreit. Gerne erhalten Sie von uns Abmeldeformulare. Jedes Zimmer im Seniorenheim St. Afra verfügt über einen eigenen Fernseher, so dass Sie kein eigenes Gerät mitbringen müssen. Aus Rücksicht auf andere, sollten die Fernsehgeräte immer so laut eingestellt sein, dass sich niemand gestört fühlt (oder Kopfhörer verwenden). 16. Friseur Unsere Friseurin kommt mit ihren Kolleginnen jeden zweiten Montag ab 9:00 Uhr zu uns. Bitte beachten Sie auch den entsprechenden Aushang. Bitte sprechen Sie die Pflegekräfte an, wenn Sie sich frisieren lassen wollen. (Dies ist keine Regelleistung unseres Hauses und wird daher extra durch die Friseurin berechnet). 17. Fußpflege Es kommen regelmäßig Fußpflegerinnen ins Haus, bitte beachten Sie auch hier die Aushänge. (Dies ist ebenfalls keine Regelleistung unseres Hauses und wird daher extra durch die Fußpflegerin berechnet). 18. Garten Das Seniorenheim St. Afra verfügt über eine kleine Gartenanlage mit Sitzgruppen. Die Außenanlagen können von allen Bewohnerinnen und Bewohner genutzt werden. Info ABC Stand Oktober 2019.doc Stand: 22.11.2019 Seite 7 von 15

19. Getränke Zu allen Mahlzeiten bekommen unsere Bewohner/innen ausreichend Getränke, die in den Heimkosten enthalten sind (Wasser, Kaffee, Tee). Getränke, die nicht in den Heimkosten enthalten sind (Säfte, Limonaden, Bier usw.), können käuflich erworben werden. Ihre Wünsche werden erfasst und an den Getränkelieferanten weitergegeben. Dieser liefert direkt in das Zimmer und rechnet mit Ihnen unbar per Einzugsermächtigung ab. 20. Gottesdienste im Haus Regelmäßig finden bei uns katholische und evangelische Gottesdienste im Wechsel in unserer schönen Hauskapelle im 1. Obergeschoss statt. Die Termine entnehmen Sie bitte dem Aushang. 21. Hausmeister Reparaturen an hauseigener Einrichtung übernimmt der Haustechniker, nach Anweisung durch die Einrichtungsleitung. Für das private Inventar sind die Bewohner/innen und Angehörigen in der Regel selbst verantwortlich. Im Einzelfall werden wir Ihnen gerne weiterhelfen. 22. Körperpflegemittel Körperpflegemittel (Seife, Zahnpasta, Duschgel usw.) sind in den Heimkosten nicht enthalten. Bitte bringen Sie die Mittel mit, die Ihr/e Angehörige/r benötigt. 23. Kosten Die Kostensätze entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste. Bedenken Sie aber, dass diese Beträge in Abständen neu festgesetzt werden. Die Heim- und Pflegekosten werden zu Beginn eines jeden Monats von Ihrem Konto abgebucht, abzüglich der Summe die von der Pflegeversicherung übernommen wird. Für das obligatorische SEPA-Einzugsverfahren erhalten Sie von uns ein gesondertes Formular. Dieses geben Sie bitte, zusammen mit dem Heimvertrag (siehe auch Punkt Vertrag), ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück. Die Höhe der Gesamtkosten ist von der Pflegegrad-Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen abhängig. Der Eigenanteil variiert je nach Pflegegrad etwas. Leistungen aus der Pflegekasse erhält aber nur, wer sie auch beantragt. Hierbei ist der Tag der Antragstellung ausschlaggebend. eine rückwirkende Übernahme ist nicht möglich. Sie erhalten eine monatliche Rechnung, aus der Sie alle Kosten ersehen können. Bei Abwesenheit (z. B. Krankenhausaufenthalt) reduzieren sich die Kosten ab dem 5. Abwesenheitstag. Die Summe wird nach der Rückkehr mittels einer Korrekturrechnung, am Ende des Monats, verrechnet. Sollte das Einkommen nicht ausreichen, besteht eventuell die Möglichkeit einer Antragsstellung beim Bezirk Schwaben. Das gilt auch, wenn Sie schon einige Zeit in unserem Heim leben und die Kosten zunächst noch selbst tragen konnten. Die Kontaktdaten des Bezirks sowie eine grundlegende Information zur Antragsstellung können Sie von uns erhalten. Bitte sprechen Sie uns an. Info ABC Stand Oktober 2019.doc Stand: 22.11.2019 Seite 8 von 15

24. Kurzzeitpflege Wir bieten feste Kurzzeitpflegeplätze an. Das heißt Sie können für einen begrenzten Zeitraum von uns gepflegt werden, zum Beispiel bei Abwesenheit der Pflegeperson durch Urlaub oder Krankheit usw. Aber natürlich auch um unser Haus kennen zu lernen. Der Platz kann Ihnen gesichert werden, wenn ein Kurzzeitpflegevertrag geschlossen und eine Anzahlung i.h. von 800,- (bzw. 210,- pro Woche) geleistet wurde. Kurzzeitpflege für weniger als eine Woche ist leider nicht möglich. Die Kurzzeitpflege beinhaltet alle Leistungen wie bei der stationären Pflege, mit Ausnahme der Wäsche- und der Inkontinenzversorgung (siehe auch Punkt Wäsche). Für den ganzen Zeitraum der Kurzzeitpflege müssen die Inkontinenzprodukte mitgebracht werden. 25. Leistungen Folgende Leistungen sind u. a. in den Heimkosten enthalten (siehe auch die Anlage Regelleistungen, die Sie mit dem Heimvertrag erhalten): Miete Nebenkosten (Wasser, Strom, usw.) Reinigung des Zimmers Benutzung der Gemeinschaftsräume Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen Soziale Betreuung (siehe auch soziale Betreuung ) Waschen der Wäsche (mit Ausnahme bei der Kurzzeitpflege) Täglich vier Mahlzeiten (bei Bedarf auch Zwischenmahlzeiten) Hilfe beim Baden, Bettenmachen usw. Pflege bei vorübergehender Erkrankung Pflege gemäß vorliegender Einstufung durch den MDK Darüber hinaus bieten wir Zusatzleistungen an, die über die individuell notwendigen Leistungen hinausgehen und vereinbart werden. Die Kosten der Zusatzleistungen entnehmen Sie bitte der Anlage Zusatzleistungen. 26. Mahlzeiten/Speiseplan In den Wohnbereichen hängt der wöchentliche Speiseplan zur Einsicht aus. Sollten bestimmte Vorlieben und Abneigungen bei den Mahlzeiten bestehen, teilen Sie das den Pflegekräften bitte mit. Auch bestehende Lebensmittelallergien teilen Sie uns bitte bei Aufnahme mit. Unsere Küche wird bemüht sein, die Wünsche möglichst zu berücksichtigen. Die Essenszeiten sind wie folgt: Frühstück ab ca. 7:00 Uhr Mittagessen ab ca. 12:00 Uhr Nachmittagskaffee ab ca. 14:30 Uhr Abendessen ab ca. 17:00 Uhr Die Mahlzeiten werden in den Afra-Stüberln eingenommen. Sollten Sie das Zimmer nicht verlassen können, servieren wir Ihnen das Essen gerne auch dort. Info ABC Stand Oktober 2019.doc Stand: 22.11.2019 Seite 9 von 15

27. Mitarbeiter/Nachtdienst Während der Nachtstunden (von 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr) sind zwei PflegemitarbeiterInnen anwesend. Der Tagdienst wird mit einem Dienstplan übergangslos geregelt. 28. Medikamentenzuzahlungen Die Medikamentenzuzahlungen werden Ihnen von unserer Vertragsapotheke direkt in Rechnung gestellt. 29. Möblierung Die Gestaltung des Zimmers mit eigenen Gegenständen ist, soweit es der Platz zulässt, möglich. Bitte sprechen Sie uns an. Wenn Sie Hilfe beim Aufstellen oder beim Transport Ihrer Gegenstände benötigen, sprechen Sie mit uns. Wir werden Ihnen entsprechende Hilfe vermitteln, diese kann aber kostenpflichtig sein. Da eine sinnvolle Pflege nur mit einem Pflegebett gewährleistet werden kann, sind alle Pflegeplätze obligatorisch damit ausgestattet. Auch ein großer Schrank sowie ein Tisch mit zwei Stühlen sind in jedem Zimmer zu finden. 30. Öffnungszeiten Unser Heim ist ein offenes Haus, daher gibt es keine festgelegten Besuchszeiten. Bei längerer Abwesenheit auch über Nacht bitten wir Sie, das Pflegepersonal zu informieren. Bitte sprechen Sie uns an, sollten Sie Besuch erhalten, welcher über Nacht bleiben möchte. 31. Post Im Aufnahmegespräch erhalten Sie ein Formular für die Weiterleitung der persönlichen Post. Sie haben die Möglichkeit, dass die persönliche Post im Zimmer hinterlegt, an Betreuer und/oder Angehörige weitergeleitet oder in der Postmappe im Stationszimmer hinterlegt wird. Die ausgehende Post können Sie gerne in der Verwaltung zur Weiterleitung abgeben. Mitteilungen des Heimes an Angehörige und/oder Betreuer werden meist mit der Rechnung versendet. 32. Rufanlage In jedem Zimmer ist eine Rufanlage installiert. Ebenso in den Sanitärboxen. Über die Rufanlage können Sie unsere Pflegemitarbeiter/innen rufen und erhalten Hilfe. 33. Ruhezeiten Bei den Ruhezeiten richten wir uns nach dem allgemein gültigen Mietrecht: Mittagsruhe 12.00 bis 14.00 Uhr und Nachtruhe ab 22.00 Uhr. 34. Reinigen der Zimmer Die Zimmer und Sanitärboxen unserer Bewohner werden nach Reinigungsplan gereinigt, ebenso die Pflegebäder und -duschen. Info ABC Stand Oktober 2019.doc Stand: 22.11.2019 Seite 10 von 15

35. Schlüssel Ob Sie; bzw. Ihr/e Angehörige/r einen Schlüssel für das Zimmer; bzw. für die Haustüre erhalten können, hängt aus Sicherheitsgründen unter anderem auch vom Gesundheitszustand ab. Wir werden das zusammen mit Ihnen im Einzelfall entscheiden. Die Zimmer lassen sich in jedem Fall von innen schlüssellos verschließen. 36. Seelsorge Wir wollen Ihnen auch und gerade bei Pflegebedürftigkeit ein individuelles und ganzheitliches Leben ermöglichen. Dazu gehört, dass wir den religiösen Glauben achten. Die Seelsorge beider Konfessionen steht nach Absprache zu Gesprächen und Begleitung zur Verfügung. Regelmäßig finden Gottesdienste statt. Hierzu sind alle Bewohner und Angehörige herzlich eingeladen. Unsere Aushänge informieren über die Zeiten. 37. Soziale Betreuung Unsere Mitarbeiterinnen der Sozialen Betreuung bieten umfangreiche Möglichkeiten an, den Tag zu strukturieren: Psychosoziale Einzelbetreuung Integration neuer Bewohner Hilfestellung und Aufbau sozialer Kontakte Biographiearbeit (Einbeziehung des Lebenslaufes, siehe Biograhiebogen) Unterstützung bei der Wahrnehmung einer realisierbaren Selbstständigkeit Soziale Integration Aktivierung in Groß- und Kleingruppen Geburtstagsfeiern Teilnahme an konfessionellen und kommunalen Angeboten Ausflüge Feste und Feiern im Jahreskreis Aktivierungsbereiche Bewegung: Gymnastik Rhythmik Musik - Gehübungen Gedächtnis: erinnern rätseln erzählen Kreativität: malen basteln werken - kochen backen Geselligkeit: singen feiern spielen Sinne: riechen - tasten schmecken sehen - hören Wenn Sie wissen möchten, welche Veranstaltungen geplant sind, beachten Sie bitte die Aushänge. Die Teilnahme daran ist freiwillig und selbstverständlich in den Heimkosten enthalten. Die Mitarbeiterinnen der sozialen Betreuung bieten bei der Bewältigung der veränderten Wohn- und Lebenssituation in vielseitiger Hinsicht Begleitung an. Diese Arbeit hat in erster Linie eine unterstützende Funktion. Dabei steht der individuelle Hilfebedarf des einzelnen Bewohners im Vordergrund. Die Einschätzung des Info ABC Stand Oktober 2019.doc Stand: 22.11.2019 Seite 11 von 15

individuellen Hilfebedarfs steht in Abhängigkeit von der körperlichen und seelischen Verfassung des Betroffenen. Es ist uns ein Anliegen, ganzheitliche Förderung und Begleitung anzubieten. Unsere Tages- und Wochenstruktur ist daher stark am Bewohner orientiert. Sie bietet eine Auswahl, an der sich jeder seinen Neigungen und Bedürfnissen entsprechend orientieren kann. Schwerpunkt unserer sozialen Betreuung ist die Erinnerungsarbeit und Orientierung. Die Intensität und Teilnahme am angebotenen Programm richtet sich immer nach der geistigen und körperlichen Verfassung, sowie der Selbstbestimmung des Bewohners. 38. Telefon Die Zimmer sind mit einem eigenen Telefonanschluss und einer individuellen Telefonnummer ausgestattet. Die Abrechnung der Telefonkosten erfolgt monatlich über die Medienpauschale. Selbstverständlich dürfen Sie auch ein Mobiltelefon (Handy) benutzen. 39. Tierhaltung Ein Kleintier, wie z. B. Vogel, Katze usw. (im Einzelfall auch ein Hund) können mitgebracht werden, wenn diese selbst versorgt werden können. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass Tierhaltung nicht in jedem Fall möglich ist. Über die Tierhaltung werden wir mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung abschließen. 40. Verwaltung Die Verwaltung hat werktäglich geöffnet: Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 14:00. Die Heimleitung ist natürlich aber auch außerhalb dieser Zeiten anwesend. Um Terminabsprache wird gebeten. 41. Vertrag Für den Aufenthalt bei uns ist ein sogenannter Heimvertrag (mit einigen Anlagen) zwingend erforderlich. Bitte lesen Sie den Text vor der Unterschrift sorgfältig durch und fragen Sie uns, wenn Sie etwas nicht verstehen (siehe auch Punkt Vollmachten). 42. Vollmachten Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens direkt bevollmächtigen, in Notsituationen für Sie Entscheidungen zu treffen und Aufgaben zu übernehmen. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. Wenn der Vollmachtgeber nach seiner Genesung seine Belange wieder selbst regeln kann, fällt die Vorsorgevollmacht in den Stand vor der Notsituation zurück. Info ABC Stand Oktober 2019.doc Stand: 22.11.2019 Seite 12 von 15

Patientenverfügung Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung zur medizinischen Behandlung für den (späteren) Fall, dass keine Einwilligungsfähigkeit mehr besteht. Eine solche Verfügung eignet sich vor allem dazu, den persönlichen Willen zu bestimmten Behandlungen (z.b. künstliche Beatmung, Ernährung mittels Sonde usw.) offen zu legen. Sollte uns diese vorliegen, sind wir daran gebunden. Betreuungsverfügung Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der rechtzeitigen, persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge, für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, auf längere Sicht seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Sie entfaltet vor allem dann ihre Wirkung, wenn das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen muss. Das Betreuungsgericht hat bei der Auswahl eines Betreuers die in der Betreuungsverfügung getätigten Vorschläge weitgehend zu berücksichtigen. Daher ist es sehr wichtig, dass das Betreuungsgericht rechtzeitig von einer solchen Verfügung Kenntnis erhält. In Bayern ist die Hinterlegung beim Gericht möglich. Bestellung eines Betreuers Eine Betreuung, die vom Betreuungsgericht ausgesprochen wird, kann durch eine Vorsorgevollmacht (siehe oben) weitgehend vermieden werden. Besteht keine Vorsorgevollmacht und tritt der Fall ein, dass der/die Betroffene seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann; bzw. seine Geschäfte nicht mehr selbst besorgen kann, kann die Bestellung einer rechtlichen Betreuung notwendig werden. Notarielle Beurkundung/Information Jede Vollmacht kann notariell beurkundet werden, sie ist aber nicht zwingend notwendig. Umfangreiche Informationen erhalten Sie auch beim Justizministerium Bayern (www.justiz.bayern.de). Aber auch viele kirchliche Stellen halten Infomaterial zu diesem Themenkomplex bereit. In jedem Fall helfen wir Ihnen gerne weiter. Gegen eine Schutzgebühr von 2,- erhalten Sie beim Caritasverband für die Diözese Augsburg e.v. die Broschüre Vorsorge, welche wir Ihnen empfehlen können. 43. WC / Nasszelle Alle Einzelzimmer verfügen über eine Sanitärbox mit Waschbecken und WC. Auf jedem Stockwerk stehen ausreichende Pflegeduschen und bäder zur Verfügung. Die Doppelzimmer verfügen über ein eigenes Bad mit WC und Dusche. 44. W-LAN Im ganzen Haus ist W-LAN verfügbar. In den Zimmern können PC und Laptop mit dem W-LAN-Netz verbunden werden. Die Abrechnung der Kosten erfolgt monatlich über die Medienpauschale. Info ABC Stand Oktober 2019.doc Stand: 22.11.2019 Seite 13 von 15

45. Wertsachen Gegenstände und Bargeld die einen höheren Wert repräsentieren oder von größerem Ausmaß sind, geben Sie bitte einer Person Ihres Vertrauens oder in ein Schließfach bei Ihrer Bank. Keinesfalls sollten Sie Wertsachen oder Bargeld (außer kleine Summen) im Zimmer aufbewahren. 46. Wäsche Die Leibwäsche und Oberbekleidung wird in einer extern beauftragten Wäscherei gewaschen. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass alle Wäschestücke mit dem vollen Namen gekennzeichnet sind. Die Wäschezeichnung wird von einer durch uns beauftragten Firma durchgeführt. Wir kümmern uns darum, dass Sie ihre Sachen so schnell als möglich eingezeichnet zurück erhalten. Wir weisen darauf hin, dass sich die Namen nicht mehr entfernen lassen. Chemische Reinigung ist durch unsere Vertragswäscherei (UWA) möglich, aber nicht in den Heimkosten enthalten. Wichtiger Hinweis: Für Kurzzeitpflege-Gäste gilt der Punkt Wäsche ausdrücklich nicht. In diesem Fall geben Sie Ihre benutzte Wäsche und Kleidung bitte Ihren Angehörigen zum Waschen mit. Bitte beachten: die Wäsche, die von uns gewaschen werden soll, muss unbedingt WASCHBAR und TROCKNERGEEIGNET sein. Wir stellen Bettwäsche und Handtücher in guter Qualität und ausreichender Menge zur Verfügung. Das Waschen eigener Bettwäsche und Handtücher kann von uns aus organisatorischen Gründen nicht übernommen werden. 47. Zusatzleistungen Die Kosten für Zusatzleistungen entnehmen Sie bitte der gesonderten Preisliste, als Anlage zum Heimvertrag. 48. Zuständigkeiten und Adressverzeichnis für Beratung und Beschwerden Die Namen und die Kontaktdaten der Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der untenstehenden Aufstellung. Seniorenheim St. Afra: Monika Lechner Heimleitung Izabela Langowska Pflegedienstleitung Magdalena Link Wohnbereichsleitung Erdgeschoss und erster Stock Gabriela Gallus Wohnbereichsleitung zweiter Stock Marina Vollmer Wohnbereichsleitung dritter Stock Info ABC Stand Oktober 2019.doc Stand: 22.11.2019 Seite 14 von 15

Christine Jarosch Leitung Soziale Betreuung Birgit Bojc Verwaltungsfachkraft Karin Lutsch Hauswirtschaftsleitung Peter Holzapfel Leitung Küche und Haustechnik Anschrift: Kleines Karmelitengäßchen 6 86152 Augsburg Telefon: 0821/32909-10 Fax: -27 E-Mail: altenheim@skf-augsburg.de Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Augsburg Martina Kobriger Geschäftsführung Schaezlerstraße 4 86150 Augsburg Zuständige Behörde: Gesundheitsamt FQA (Heimaufsicht): Tel.: 0821/650 425 10 E-Mail: info@skf-augsburg.de Stadt Augsburg Richard Binzer Hoher Weg 8 86152 Augsburg Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern Medizinischer Dienst der Krankenkassen in Bayern Bewohnervertretung Seniorenheim St. Afra: Telefon: 0821/324-2022 E-Mail: kvb-ha.gesundheitsamt@augsburg.de Gärtnersleite 14 96450 Coburg Telefon: 09561/72-600 Putzbrunner Straße 73 81739 München Telefon: 089/67008-303 E-Mail: pflege@mdk-in-bayern.de Bernhard Ulitzka (Vorsitzender) Elisabeth Nagy Josef Stetter Info ABC Stand Oktober 2019.doc Stand: 22.11.2019 Seite 15 von 15