Übertragung der Fußball-EM 2016 in den Pfarreien (Public Viewing)



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Transkript:

EOM 2016-02-01 /01S8 VERBAND DER DIÖZESEN DEUTSCHLANDS KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Rundschreiben des VDD zur Fußball-EM an die Generalvikare Kaiserstraße 161 53113 Bonn Postanschrift Postfach 29 62 53019 Bonn Ruf 0228-103-0 Direkt 0228-103-271 Fax 0228-103-371 e-mail: vdd@dbk.de AZ : G 6089/16 es Bonn, den 28. Januar 2016 Übertragung der Fußball-EM 2016 in den Pfarreien (Public Viewing) Sehr geehrte Herren, vom 10. Juni 2016 bis zum 10. Juli 2016 findet die UEFA EURO 2016 in Frankreich statt. Auf Anfrage verschiedener Interessenten hat der Verband der Diözesen Deutschlands Kontakt mit den betroffenen Rechteinhabem aufgenommen, um allen Pfarreien und katholischen Einrichtungen, die anlässlich der Fußball-EM die Spiele öffentlich zeigen möchten, eine rechtlich abgesicherte Möglichkeit dazu zu verschaffen. Im Folgenden werden die notwendigen Schritte für die öffentliche Aufführung der EM-Spiele (sog. Public Viewing) aufgezeigt. Bitte leiten sie dieses Informationsschreiben an die interessierten Pfarreien und Einrichtungen in Ihrer Diözese weiter. 1. Die Übertragungsrechte am Fernsehbild Die Übertragungsrechte von EM-Spielen (über ARD, ZDF, RTL, Sky etc.) liegen bei der UEFA. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen dem nicht-kommerziellen und dem kommerziellen Public Viewing. Die Frage, wann ein Public Viewing kommerziell ist, wird von der UEFA wie folgt beantwortet; Kommerzielle öffentliche Übertragungen unterhegen Lizenzgebühren und haben kommerziellen Charakter, etwa durch den Verkauf von Essen und Getränken, durch Eintrittsgelder oder durch Sponsoring durch Dritte. Nicht-kommerzielle öffentliche Übertragungen besitzen keinen solchen kommerziellen Charakter."

-2- Für beide Kategorien wird eine Lizenz der UEFA benötigt. Die entsprechenden. Lizenzen.müssen ausschließlich per Online-Antrag per Internet unter der Adresse https://uefa.fame.uefa.com/ebs/publicscreeningservice/publicform/presentation.htmx7ke v=mtuwmdazoti2 beantragt werden. Dies ist derzeit leider nur in englischer Sprache möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung für ein nicht-kommerzielles oder kommerzielles Public Viewing bis zum 06. Mai 2016 zu erfolgen hat. Die UEFA hat diese Frist gesetzt, um etwaige Prüfungen rechtzeitig vor Beginn der EM am 10. Juni 2016 abschließen zu können. Lizenzen für nicht-kommerzielles Public Viewing werden von der UEFA kostenlos erteilt. Für kommerzielles Public Viewing wird eine Lizenzgebühr erhoben, die sich nach der Zuschauerkapazität richtet. Das Public Viewing ist ohne eine Anmeldung bei der UEFA zulässig, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind: o Das Fassungsvermögen des Ortes, an dem das Public Viewing stattfinden soll, darf nicht für mehr als 300 Leute ausgelegt sein. Ein Sponsoring oder eine Eintrittsgebühr ist nicht gestattet. Bitte beachten Sie, dass beim Public Viewing: die Logos/Marken der UEFA oder der UEFA EURO 2016 nicht verwendet werden dürfen.» die Veranstaltung nicht als offizielle Veranstaltung der UEFA EURO 2016 ausgeben werden darf. e das TV-Signal nicht verändert oder modifiziert (etwa in dem zusätzliche Grafiken hinzugefügt werden) werden darf. Sofern Sie weitere Fragen, insbesondere zur Anmeldung Ihrer Veranstaltung bei der UEFA haben, wenden Sie sich bitte ausschließlich per Mail an die UEFA unter publicscreeningeuro2016@,caal 1.com. 2. Die Rechte am Fernsehton (GEMA, GVL und VG Wort) Da bei der Übertragung der EM-Spiele auch der EM-Song, die Nationalhymnen und in den Pausen Werbung mit Musik sowie Kommentare der Reporter öffentlich wiedergegeben werden, haben auch die Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort und VG Media urheberrechtliche Ansprüche. Diese Rechte werden nicht kostenfrei weitergegeben und sind von jeder teilnehmenden Pfarrei oder Einrichtung unmittelbar an die GEMA zu zahlen!

-3- Für die Zeit der Fußball-EM bietet die GEMA die Nutzung dieser Rechte zu einem Sondertarif an, den Sie der Anlage A entnehmen können. Hinzu knmmpn A^ifrchläge fllr die GVL in Höhe von 26 % (17,11 ), die VG Wort in Höhe von 20 % (13,16 ) und die YG Media in Höhe von 16,46 zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von 7 %. Auf diesen Tarif erhalten die katholischen Einrichtungen noch einen Sondemachlass in Höhe von 20 % auf den Nettopreis. Diese Gebühren sind von jeder teilnehmenden Pfarrei oder Einrichtung unmittelbar an die GEMA zu zahlen! Die entsprechenden Anmeldungen sind vor der öffentlichen Aufführung bei der für Sie zuständigen GEMA-Bezirksdirektion vorzunehmen. Dies geht formlos per Fax oder E-Mail. Die für Ihre Einrichtung zuständige GEMA-Bezirksdirektion entnehmen Sie bitte der Anlage Adressen der GEMA-Bezirksdirektionen", die diesem Schreiben beiliegt (Anlage B). Die Rechnung wird Ihnen dann unmittelbar von der GEMA-Bezirksdirektion für alle Verwertungsgesellschaften zugestellt. Mit freundlichen Grüßen tenno Wagner Anlagen

PinVo^c A Täfir i GEMA Vergütungssätze FS-EM 2016 für die Wiedergabe von Fernsehsendungen anlässlich der Fußball-Europameisterschaft vom 10.06.-10.07.2016 10.06.2016 (5) Nettobeträge zuzüglich z. Zt. 7 % Umsatzsteuer I. Vergütungssätze 1. Die Vergütung für die CEMA-Wiedergaberechte anlässlich der Fußball-EM ohne Veranstaltungscharakter beträgt einmalig pauschal 65,82 EUR bei Einsatz von Croßbildschirmen unabhängig von der Anzahl der Fernsehgeräte bis zu einer Raumgröße von 200 qm. Als Großbildschirme im Sinne der Vergütungssätze gelten Bildschirme mit einer Bilddiagonale von mehr als 42 Zoll (106 cm). Bei einer Raumgröße von über 200 qm gelten die tariflichen Vergütungssätze FS. II. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich Die Vergütungssätze gelten für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires bei der Wiedergabe von Fernsehsendungen zur Unterhaltung ohne Veranstaltungscharakter anlässlich der Fußball-Europameisterschaft vom 10.06. bis 10.07.2016. 2. Umfang der Einwilligung Die Einwilligung umfasst nur die der GEMA zustehenden Rechte. 3. Gesamtvertragsnachlass Den Mitgliedern von Organisationen, mit denen die GEMA einen Gesamtvertrag geschlossen hat, wird ein Nachlass entsprechend den gesamtvertraglichen Vereinbarungen eingeräumt. Seite 1 von 1

Anlage B Die Bezirksdirektionen der GEMA Bezirksdirektion Berlin Keithstraße 7, 10787 Berlin Postfach 30 34 30, 10728 Berlin Sachgebiet Berlin: Tel.: +49 30 21292-598 Sachgebiet Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern: Tel.: +49 30 21292-698 Für alle Sachgebiete identisch: Fax: +49 30 21292-795; E-Mail: bd-b@aema.de Bezirksdirektion Dortmund Südwall 17-19, 44137 Dortmund Postfach 10 13 43, 44013 Dortmund Sachgebiet Köln: Tel.: +49 231 57701-200 Sachgebiet Düsseldorf 1: Tel.: +49 231 57701-300 Sachgebiet Düsseldorf 2: Tel.: +49 231 57701-400 Sachgebiet Münster: Tel.: +49 231 57701-600 Sachgebiet Arnsberg: Tel.: +49 231 57701-700 Für alle Sachgebiete identisch: Fax: +49 231 57701-120; E-Mail: bd-do@aema de Bezirksdirektion Dresden Zittauer Straße 31, 01099 Dresden Sachgebiet Sachsen: Tel.: +49 351 8184-610 Sachgebiet Sachsen-Anhalt/Thüringen: Tel.: +49 351 8184-620 Für alle Sachgebiete identisch: Fax: +49 351 8184-700; E-Mail: bd-dd@aema.de Bezirksdirektion Hamburg Schierenberg 66, 22145 Hamburg Postfach 73 03 60, 22123 Hamburg Tel.: +49 40 679093-0 Fax: +49 40 679093-700 E-Mail: bd-hh@aema.de

Bezirksdirektion Nürnberg dohannlsstraße 1, 90419"Nürnberg Postfach 91 05 49, 90263 Nürnberg Sachgebiet Ober-, Unterfranken, Oberpfalz; Tel.: +49 911 93359-290 Sachgebiet Mittelfranken, Stadt München: Tel.: +49 911 93359-294 Sachgebiet Niederbayern, Schwaben: Tel.: +49 911 93359-292 Sachgebiet Oberbayern: Tel.: +49 911 93359-293 Für alle Sachgebiete identisch: Fax: +49 911 93359-254; E-Mail: bd-n@aema.de Bezirksdirektion Stuttgart Herdweg 63, 70174 Stuttgart Postfach 10 17 53, 70015 Stuttgart Sachgebiet Süd-Württemberg: Tel.: +49 711 2252-720 Sachgebiet Südbaden: Tel.: +49 711 2252-750 Sachgebiet Nordbaden: Tel.: +49 711 2252-730 Sachgebiet Nord-Württemberg: Tel.: +49 711 2252-710 Für alle Sachgebiete identisch: Fax: +49 711 2252-800; E-Mail: bd-s@aema.de Bezirksdirektion Wiesbaden Abraham-Lincoln-Straße 20, 65189 Wiesbaden Postfach 26 80, 65016 Wiesbaden Sachgebiet Hessen: Tel.: +49 611 7905-155 Sachgebiet Rheinland-Pfalz/Saarland: Tel.: +49 611 7905-355 Für alle Sachgebiete identisch: Fax: +49 611 7905-197; E-Mail: bd-wi@aema de