GEMA Worauf sollten Unternehmen der Einzelhandels- und Tourismusbranche achten!
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- Dieter Schuster
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1 GEMA Worauf sollten Unternehmen der Einzelhandels- und Tourismusbranche achten!
2 1. Informationen zur GEMA 2. Rechte und Pflichten 3. Der Weg zur Lizenz 4. Tarifbeispiele 5. IHK Südthüringen und GEMA
3 1. Informationen zur GEMA bedeutet Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte ist die Verwertungsgesellschaft der Rechte der Komponisten, Bearbeiter, Textdichter und Musikverlage verwaltet treuhänderisch die Eigentumsrechte an der Musik stützt ihre Tätigkeit auf das Urheberrechtsgesetz und das Urheberrechtswahrnehmungsgeset unterliegt der Aufsicht des Staates. Die Aufsichtsbehörde ist das Deutsche Patent- und Markenamt. erwirtschaftet keine Gewinne, schüttet alle Einnahmen nach Abzug der Verwaltungskosten (Kostensatz < 15 %) an die Berechtigten aus. Das Urheberrecht in Deutschland gilt bis zu 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. So lange ist die GEMA berechtigt, für diese Werke Vergütungen zu verlangen.
4 2. Rechte und Pflichten Abschlusszwang für die GEMA. Das heißt, die GEMA muss ihren Kunden Nutzungsrechte einräumen. Dies dient dem Schutz der Kunden: Was ordnungsgemäß angemeldet wird, das wird automatisch auch genehmigt. Achtung! Kommt jemand seiner Anmeldepflicht nicht oder zu spät nach, hat die GEMA grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch. Nach ständiger Rechtsprechung ist dies das Doppelte des Normalvergütungssatzes. Pflicht zur vorherigen Anmeldung der Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik. Die GEMA-Vermutung : Sofern der Musiknutzer der Ansicht ist, kein durch die GEMA geschütztes Repertoire zu spielen, muss er dieses der GEMA beweisen.
5 3. Der Weg zur Lizenz Meldung an die GEMA bei der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion Bezirksdirektion Dresden Zittauer Straße Dresden Tel.: (03 51) Lizenzberechnung durch die GEMA Lizenzerwerb mit Bezahlung der Vergütung
6 4. Tarifbeispiele 1. Sonderregelung Public Viewing Fußball-WM 2010 (ohne Veranstaltungscharakter) Gasträume und den Biergarten eines Lokals, den Einzelhandel oder ähnliche öffentlichen Orte, die für die Zeit der Fußball-WM Fernseher, Großbildschirme oder Leinwände aufstellen. Gäste, Kunden oder Passanten können die Spiele dadurch bei Interesse verfolgen. Fernsehgeräte werden dabei je Gerät lizenziert, Großbildschirme, Leinwände und ähnliches nach der Größe des Raums. Für die Zeitspanne vom 11. Juni bis 11. Juli 2010 gilt für die Nutzung der erforderlichen Rechte ein Sondertarif an: Vergütung je Fernsehgerät: EUR 25,01 (zzgl. USt.) Vergütung bei Großbildschirmen: (ab 106 cm Bildschirmdiagonale) bis 100 qm EUR 96,58 (zzgl. USt.) Vergütung bei Großbildschirmen über 100 qm EUR 144,12 (zzgl. USt.)
7 4. Tarifbeispiele 2. Wiedergabe von Radiosendungen (Tarif R) Verpflichtung zur Vergütung für Wiedergabe von Musik im Verkaufsraum oder Gastraum, auch für Warteräume u. ä. Vergütung berechnet sich nach Anzahl der Räume, in denen Musik wiedergegeben wird und deren Größe in m² z.b. Allgemeine Vergütungssätze je Veranstaltungsraum bis 100 m²: 71,70 /a z.b. Vergütungssatz für Gaststätten, Säle, Kantinen u. ä. je Veranstaltungsraum bis 100 m²: 173,00 /a
8 4. Tarifbeispiele 3. Wiedergabe von Fernsehsendungen (Tarif FS) Verpflichtung zur Vergütung für Wiedergabe von Musik im Verkaufsraum oder Gastraum, auch für Warteräume u. ä. Vergütung berechnet sich bei Fernsehgeräten bis zu einer Bildschirmdiagonale von 106 cm (42 Zoll) nach der Anzahl der Geräte; ab einer Bildschirmdiagonale von mehr als 106 cm (42 Zoll) berechnet sich die Vergütung nach der Raumgröße Ladenklausel: Sofern die Geräte ausschließlich vor Kunden im Verkaufsgespräch vorgeführt und danach sofort wieder abgeschaltet werden, ist Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke bei der Vorführung des Gerätes vergütungsfrei.
9 4. Tarifbeispiele 4. Veranstaltungen mit Live-Musik Die Veranstaltung muss grundsätzlich so rechtzeitig angemeldet werden, dass die GEMA noch vor deren Durchführung ihre Einwilligung erteilen kann. Die Anmeldung kann sowohl schriftlich per Brief, Fax oder , aber auch telefonisch erfolgen. Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Größe des Veranstaltungsraumes und der Höhe des Eintrittsgeldes (Höchstbetrag, der zu zahlen ist, um Zutritt zu der Veranstaltung zu erhalten). Der Gesetzgeber hat in 13 b Absatz 2 des einschlägigen Urheberrechtswahrnehmungsgesetze (UrhWG) bestimmt, dass bei Veranstaltungen mit Live-Musik nach der Veranstaltung eine Aufstellung über die benutzten Werke (Musikfolge) bei der Verwertungsgesellschaft einzureichen ist.
10 4. Tarifbeispiele 4. Veranstaltungen mit Live-Musik Dem Hotelier, Gastronomen, Discothekenunternehmer ist zu empfehlen, das Ausfüllen der Musikfolgeliste dem Bandleader, Musiker oder Sänger zu übertragen. Wenn möglich sollte das vereinbarte Honorar erst dann vollständig an den Musiker oder Sänger (bzw. deren Agentur oder Management) entrichtet werden, wenn im Gegenzug die vollständig und sorgfältig ausgefüllte Musikfolgeliste an den Veranstalter übergeben worden ist. Die Verpflichtung zur Ausfüllung der Musikfolgeliste und Übergabe an den Veranstalter sollte im Vorfeld vertraglich vereinbart werden. Härtefallnachlassregelung ( weniger Besucher als geplant ): Danach wird die GEMA die ursprünglich geltend gemachte Vergütung auf Antrag reduzieren, sofern sie in einem groben Missverhältnis zu den Bruttoeinnahmen aus der Veranstaltung steht. Der Antrag ist an bestimmte Vorgaben gebunden. Veranstaltungen mit Menüzwang: Drittelregelung oder Nachweis der Kalkulation
11 4. Tarifbeispiele 5. mögliche Nachlässe: Mitglieder von Nutzervereinigungen (z.b. DEHOGA, HDE), die mit der GEMA einen sog. Gesamtvertrag abgeschlossen haben, erhalten in der Regel einen Nachlass in Höhe von 20 % auf die Normalvergütungssätze der GEMA, sofern die Musiknutzungen ordnungsgemäß gemeldet werden. Möglichkeit der Pauschalverträge
12 5. IHK Südthüringen und GEMA Interessenvertretung im Bereich Ladenklausel: Einfordern einer praktikablen Lösung im Interesse der Wirtschaft gegenüber der GEMA Generaldirektion Antwort GEMA: Ladenklausel steht auf dem Prüfstand, Abstimmungen mit dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. Überprüfung möglicher Probleme mit dem Aussendienst durch die Bezirksdirektion IHK Südthüringen steht im Kontakt mit dem ZVEI und bringt Ihre Interessen mit ein
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