Satzung des PMI Berlin/Brandenburg Chapter e.v.



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Transkript:

Satzung des PMI Berlin/Brandenburg Chapter e.v. Version 2 vom 13.10.2015 1. Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1. Der Verein führt den Namen "Project Management Institute Berlin/Brandenburg Chapter e.v.", kurz PMI BB Chapter. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter der Nummer 23159 eingetragen. 1.2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. 1.3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2. Vereinszweck 2.1. Der Vereinszweck ist die Anregung, Förderung und Verbreitung der Methoden und Anwendung von Projektmanagement in allen gesellschaftlichen Bereichen zum Wohle der Allgemeinheit. 2.2. Die Ziele des Vereins schließen Folgendes ein: - die Förderung der Anwendung von Projektmanagement durch und für seine Mitglieder, - die Bereitstellung von Möglichkeiten zur Ausbildung und Weiterentwicklung auf dem Gebiet des Projektmanagements für seine Mitglieder, - die Förderung der Professionalität im Management von Projekten, Programmen und Projektportfolien, - die Bereitstellung eines Rahmens für Vernetzung und soziale Interaktion zum Austausch von Ideen und Lösungen zur Anwendung von Projektmanagement für seine Mitglieder. 2.3. Der Verein verfolgt diese Ziele unter anderem durch: - regelmäßige Treffen und Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und zur Weiterbildung im Projektmanagement, - die Bereitstellung von Informationen über Entwicklungen, Erfahrungen, Werkzeuge und Ausbildungsangebote im Projektmanagementumfeld, - das Angebot von Kontakt und Informationsvermittlung und anderen Formen der Unterstützung für Personen, Organisationen und Medien mit Interesse am Projektmanagement. 2.4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2.5. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. PMI Berlin/Brandenburg Chapter e.v. Seite 1 von 7

2.6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, begünstigt werden. 2.7. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 3. Mitgliedschaft 3.1. Eintritt von Mitgliedern 3.1.1. Die Mitgliedschaft im Verein steht jeder Person offen, die daran interessiert ist, die Absichten des Vereins zu fördern. 3.1.2. Die Mitgliedschaft im Verein setzt die Mitgliedschaft im Project Management Institute Inc., Pennsylvania, USA (nachfolgend PMI genannt) sowie die regelmäßige Entrichtung des Mitgliedsbeitrages für den Verein voraus. 3.1.3. Eine Person tritt dem Verein dadurch bei, dass sie Mitglied im PMI wird oder die Mitgliedschaft verlängert und dabei die Mitgliedschaft im PMI BB Chapter als zusätzliche Option auswählt. Ein Mitglied des PMI kann jederzeit die Mitgliedschaft im PMI BB Chapter auswählen. Der Mitgliedsbeitrag wird vom PMI erhoben und gilt für das laufende Jahr der PMI Mitgliedschaft. 3.2. Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet: - beim Erlöschen der Mitgliedschaft im PMI, - bei Nichtbezahlung des fälligen Mitgliedsbeitrags für den Verein, - durch schriftliche Austrittserklärung an den Verein. 3.3. Ausschluss von Mitgliedern Ein Mitglied kann, z.b. wegen vereinsschädigenden Verhaltens, nach Anhörung durch den Vorstand mit drei Viertel (3/4) der Stimmen des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. 4. Mitgliedsbeitrag 4.1. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. 4.2. Scheidet ein Mitglied aus dem Verein aus (insbesondere nach 3.2 oder 3.3) werden bereits bezahlte Mitgliedbeiträge nicht zurück erstattet. PMI Berlin/Brandenburg Chapter e.v. Seite 2 von 7

5. Vereinsorgane Die Vereinsorgane sind: - der Vorstand, - die ordentliche Mitgliederversammlung. 5.1. Der Vorstand 5.1.1. Das PMI Berlin/Brandenburg Chapter wird durch einen Vorstand geleitet. Der Vorstand ist für die Verwirklichung des Zwecks und der Ziele des Vereins verantwortlich und trägt die alleinige Verantwortung für die Planung und den laufenden Betrieb des PMI BB Chapter. Der Vorstand hat seine Pflichten in Übereinstimmung mit der Satzung und geltendem deutschen Recht zu erfüllen. 5.1.2. Der Vorstand setzt sich zusammen aus: - Präsident (Vorstandsvorsitzender), - Vizepräsident Strategie & Umsetzung (zugleich stellvertretender Vorstandsvorsitzender), - Vizepräsident Finanzen, - Vizepräsident Mitglieder, - Vizepräsident Marketing & Kommunikation, - weiteren in der Vereinsordnung zur Erledigung der Vereinsaufgaben festgelegten Vizepräsidenten. Die Verwendung des männlichen Genus in Bezug auf Vorstandsposten dient der Vereinfachung und bedeutet in keiner Weise, dass Frauen von diesen Posten ausgeschlossen sind. Vorstandsmitglieder tragen die Titel Präsident oder Vizepräsident. Falls nicht genügend Vorstandskandidaten für die in der Vereinsordnung aufgeführten Positionen (Präsidenten und Vizepräsidenten) zur Verfügung stehen, kann der Vorstand mit Zweidrittelmehrheit (2/3) beschließen, dass einzelne Vorstandsmitglieder mehrere Vorstandsämter wahrnehmen. Der Vorstand muss aber im Minimum aus den oben aufgeführten fünf Mitgliedern bestehen. 5.1.3. Der Präsident allein, der Vizepräsident Finanzen allein oder je zwei Vizepräsidenten gemeinsam vertreten den Verein rechtskräftig nach außen. 5.1.4. Die Mitglieder des Vorstandes werden mit relativer Mehrheit von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Kalenderjahren gewählt, beginnend mit dem ersten (1.) des der Wahl folgenden Monats. Sie bleiben jedoch auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur nächsten Neuwahl geschäftsführend im Amt. Es ist beabsichtigt, im Laufe der Zeit, zu einem Zustand zu kommen, dass jedes Jahr ca. 50 % der Vorstandspositionen von der Mitgliederversammlung jeweils für die Dauer von PMI Berlin/Brandenburg Chapter e.v. Seite 3 von 7

zwei Kalenderjahren gewählt werden. Um dies zu erreichen, können einzelne Vorstandspositionen auch für nur ein Jahr zur Wahl gestellt und besetzt werden. 5.1.5. Nach einer Neuwahl stehen ausscheidende Vorstandsmitglieder dem Amtsnachfolger für die Dauer von drei (3) Monaten für Rückfragen zur Verfügung. 5.1.6. Alle Vorstandsmitglieder müssen Vereinsmitglied sein. Ein Vorstandsmitglied, das nicht mehr Mitglied des Vereins ist, wird durch den Vorstand ersetzt. 5.1.7. Ein Vorstandsmitglied kann auch durch eine Zweidrittelmehrheit (2/3) des Vorstandes bei jeder Vorstandssitzung, bei der mindestens zwei Drittel (2/3) des Vorstandes anwesend sind, aus triftigem Grund abgesetzt werden. 5.1.8. Ein Vorstandsmitglied kann jederzeit zurücktreten, indem er dem Vizepräsident Strategie & Umsetzung (oder, im Falle des Vizepräsidenten Strategie & Umsetzung, dem Präsidenten) eine schriftliche Rücktrittserklärung übermittelt. Jeder Rücktritt ist mit dem in der schriftlichen Rücktrittserklärung angegebenen Zeitpunkt, oder, wenn kein Zeitpunkt angegeben ist, ab dem Tage der Annahme der schriftlichen Rücktrittserklärung wirksam. Derart unbesetzte Vorstandsposten werden durch Beschluss mit Zweidrittelmehrheit des Restvorstands besetzt. 5.1.9. Falls das Amt des Präsidenten unbesetzt ist, wird der Vizepräsident Strategie & Umsetzung Präsident. In diesem Fall wird der Vorstand zu einer außerordentlichen Wahl des Präsidenten durch seine Mitglieder aufrufen. 5.1.10. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Zur Planung und Steuerung werden regelmäßig (mindestens vierteljährlich) Vorstandssitzungen einberufen. Diese Sitzungen können auch fernmündlich erfolgen. 5.1.11. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder eine (1) Woche vor der Vorstandssitzung eingeladen wurden oder wenn die Sitzungstermine in einem Jahreskalender vereinbart worden sind. Für die Beschlussfähigkeit ist die Teilnahme von mindestens 50 Prozent der Vorstandsmitglieder zum Zeitpunkt der Beschlussfassung erforderlich. 5.1.12. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der teilnehmenden Vorstandsmitglieder. 5.1.13. Beschlüsse können auch per E Mail gefasst werden. Per E Mail gefasste Beschlüsse bedürfen der absoluten Mehrheit der Vorstandsmitglieder. 5.1.14. Vorstandssitzungen und Beschlüsse werden protokolliert und elektronisch abgelegt. 5.1.15. Beschlüsse auf Vorstandssitzungen sind unter Angabe des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten. Die Niederschrift wird vom Schriftführer als nicht änderbares Dokument elektronisch abgelegt. 5.1.16. Der gewählte Vorstand kann definierte Leitungsaufgaben an von ihm zu benennende Direktoren delegieren. Die Ernennung wird vom Vorstand mit einfacher Mehrheit PMI Berlin/Brandenburg Chapter e.v. Seite 4 von 7

beschlossen und gilt für die vereinbarte Dauer oder bis zu einem Vorstandsbeschluss der Abberufung. Direktoren sind nicht Mitglied des Vorstands. 5.2. Die Mitgliederversammlung 5.2.1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. 5.2.2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird entweder vom Vorstand beschlossen oder auf Verlangen von 10 % der Mitglieder einberufen. 5.2.3. Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlungen werden durch den Versand einer elektronischen Nachricht (E Mail) unter Benutzung der von dem Mitglied unter www.pmi berlin.org für Mitteilungen hinterlegten E Mail Adresse an alle Mitglieder sowie durch Veröffentlichung der Einladung auf der Website des PMI BB Chapter einberufen. Dabei wird die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitgeteilt. Die Einberufungsfrist beträgt zwei Wochen. Die Mitglieder sind selbst verantwortlich, dass ihre unter www.pmi berlin.org hinterlegten Adressdaten aktuell sind. 5.2.4. Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten, bei dessen Verhinderung von einem der Vizepräsidenten geleitet; sind auch diese verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter. 5.2.5. Über die Annahme von Beschlussanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. 5.2.6. Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich vom Versammlungsleiter festgesetzt, die Abstimmung muss jedoch schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies verlangt. 5.2.7. Beschlüsse auf Mitgliederversammlungen sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten. Die Niederschrift ist vom Schriftführer zu unterschreiben. Die Niederschrift wird jedem Mitglied auf Verlangen zur Verfügung gestellt. 5.2.8. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Prüfer, deren Aufgabe es ist, die Ordnungsmäßigkeit der Finanzführung des PMI BB Chapters gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung festzustellen. 6. Lokale Gruppen 6.1. Das PMI BB Chapter ist berechtigt, zum Zweck der Erbringung seiner Leistungen auf regionaler Ebene Lokale Gruppen (so genannte Branches ) einzurichten. Die Errichtung einer Lokalen Gruppe erfordert einen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln (2/3) gefassten Beschluss sämtlicher Mitglieder des Vorstands. In dem Beschluss ist das geografische Gebiet einzugrenzen, in dem die betreffende Lokale Gruppe tätig ist und ihre Leistungen erbringt. PMI Berlin/Brandenburg Chapter e.v. Seite 5 von 7

6.2. Jede Lokale Gruppe des PMI BB Chapter unterliegt den Bestimmungen dieser Satzung sowie sämtlichen weiteren Regelungen der Vereinsordnung und hat ihre Geschäfte in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen und Regelungen sowie anwendbarem Recht zu führen. 6.3. Der Vorstand des PMI BB Chapter bestellt mit einfacher Mehrheit der Stimmen einen Vorsitzenden (Direktor) der Lokalen Gruppe, dessen Aufgabe die Organisation der Tätigkeiten der Lokalen Gruppe ist. Der Vorsitzende der Lokalen Gruppe berichtet an den Vorstand des PMI BB Chapters der mit der Aufsicht über die Lokalen Gruppe(n) des PMI BB Chapter betraut ist. 6.4. Der Vorsitzende einer Lokalen Gruppe muss Vereinsmitglied sein. 7. Freistellung Haftung der Organmitglieder 7.1. Organmitglieder oder besondere Vertreter, die für den Verein im Sinne dieser Satzung unentgeltlich tätig sind, haften gegenüber dem PMI BB Chapter für einen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitgliedern des Vereins. 7.2. Sind Organmitglieder oder besondere Vertreter einem anderen zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, den sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben für den Verein verursacht haben, so können sie von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen, wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. 7.3. Das PMI BB Chapter kann eine Haftpflichtversicherung für die Organmitglieder bzw. besonderen Vertreter abschließen. Festlegung weitergehender Regelungen des Vereins erfolgt in der Vereinsordnung. Widersprechen sich einzelne Regelungen, so hat die jeweils gültige Fassung der Satzung Vorrang. 8. Vereinsordnung 8.1. Die Festlegung weitergehender Regelungen des Vereins erfolgt in der Vereinsordnung (s.g. Bylaws ). 8.2. In der Vereinsordnung sind insbesondere die Beziehungen zum PMI geregelt. 8.3. Des Weiteren ist in der Vereinsordnung festgelegt, welche Vizepräsidenten und Direktoren, neben den in 5.1 Genannten, zur Führung der laufenden Geschäfte des Vereins erforderlich sind. 8.4. Die Neufassung oder Änderung der Vereinsordnung bedarf einer Zweidrittelmehrheit (2/3) der auf einer Mitgliederversammlung mit dem Tagesordnungspunkt Änderung der Vereinsordnung erschienenen Mitglieder. PMI Berlin/Brandenburg Chapter e.v. Seite 6 von 7

8.5. Die Neufassung oder Änderung der Vereinsordnung tritt in Kraft nach Genehmigung durch die Mitgliederversammlung und nachfolgender Veröffentlichung auf der Website des PMI BB Chapters. 8.6. Widersprechen sich einzelne Regelungen, so hat die jeweils gültige Fassung der Satzung Vorrang. 9. Auflösung des Vereins 9.1. Bei Auflösung des Vereins fällt das Nettovermögen des Vereins nach Zahlung der Verbindlichkeiten an eine von den Mitgliedern zu bestimmende selbstlos tätige Körperschaft. 10. Gültige Satzung 10.1. Die Neufassung oder Änderung der Satzung bedarf einer Zweidrittelmehrheit (2/3) der auf einer Mitgliederversammlung mit dem Tagesordnungspunkt Änderung der Satzung erschienenen Mitglieder. 10.2. Die Neufassung oder Änderung der Satzung tritt in Kraft nach Genehmigung durch die Mitgliederversammlung und nachfolgender Eintragung im Vereinsregister. PMI Berlin/Brandenburg Chapter e.v. Seite 7 von 7