Richtlinie für den CAD-Datenaustausch Stand 18.10.2011



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STADT AARAU Stadtbauamt Rathausgasse 1 5000 Aarau Tel. 062 836 05 25 Fax 062 836 05 59 stadtbauamt@aarau.ch Richtlinie für den CAD-Datenaustausch Stand 18.10.2011 I:\Daten\SBA\08 Lieg\8.1 Projektbegl\0.0.0 Allgemeines\Gesetze Verordnungen Normen\Stadt Aarau\Merkblätter Regelemente Richtlinien\SBA\CAD\20111018_DIV_Richtlinie-CAD-Datenaustausch_mai.doc

Inhalt 1. Einleitung...3 1.1 Ausgangslage, Zielsetzung und Inhalt...3 1.2 Verbindlichkeit...3 1.3 Weitere Grundlagen...3 1.4 Begriff Layer...3 2 CAD-Planinhalte...4 2.1 Planinhalt...4 2.2 Darstellung und Struktur...4 2.3 Referenzpunkt...4 2.4 Teilobjekte...4 2.5 Planformat...4 2.6 Plankopf...5 2.7 Massstab...5 2.8 Linien und Stifteinstellungen...5 2.9 Text...5 2.10 Vermassung...6 2.11 Schraffuren...6 2.12 Flächenmanagement...6 3 Datenorganisation...6 3.1 Datenstruktur...6 3.2 Dateibezeichnung...6 3.3 Layerbezeichnung...7 4 Technische Vorgaben für den Datenaustausch...7 4.1 E-Mail...7 4.2 Datenträger...7 4.3 Datenformate...8 4.4 Schnittstellenformat...8 4.5 Datenkomprimierung...8 4.6 Virenfreiheit...8 4.7 CAD-System SBA...8 5 Vorgehen beim Datenaustausch...8 5.1 DXF/DWG-Testdatenaustausch...8 5.2 Laufender Datenaustausch...9 5.3 Definitive Lieferung...9 5.4 Lieferumfang...9 5.5 Mängelrechte...9 5.6 Nutzungsrecht an CAD-Daten...10 5.7 Aufbewahrungspflicht...10 6 Anhang...10 6.1 Datenblatt zum CAD-Datenaustausch...10 6.2 Erläuterungen zu den Dateibezeichnungen...12 6.3 Layerliste...14 Richtlinie für CAD-Datenaustausch Stand 18.10.2011 Seite 2

1. Einleitung 1.1 Ausgangslage, Zielsetzung und Inhalt Seit einigen Jahren erfolgt die Projektierung und Bewirtschaftung von Gebäuden mit computergestützten Werkzeugen ( 1 CAD/CAFM-Systeme). Die Struktur der elektronischen Daten ist leider von Auftragnehmer zu Auftragnehmer sehr verschieden. Dies erschwert die Weiterbearbeitung der Daten erheblich und verursacht zusätzlichen Kosten, welche bisher die Stadt Aarau getragen hat. Diese Zusatzkosten könnten bei Einhaltung dieser Richtlinie weitestgehend vermieden und der Datenaustausch mit Auftragnehmern erheblich vereinfacht werden. Die vorliegende Richtlinie setzt Standards bezüglich der Datenstruktur und des Datenaustausches zwischen der Stadt Aarau und externen Auftragnehmern. 1.2 Verbindlichkeit Die CAD-Richtlinie gilt generell für alle im Auftrag des SBA erstellten Pläne und bildet einen integralen Bestandteil der Honorarverträge mit externen Planern. Spezialfälle und Ausnahmen in der Anwendung dieser CAD-Richtlinie sind mit dem/der Projektleiter/Projektleiterin Bauherr schriftlich zu regeln. 1.3 Weitere Grundlagen Grundsätzlich gelten folgende weitere Richtlinien und Normen: SIA 400, Planbearbeitung im Bauwesen SIA 405, Planwerk für unterirdische Leitungen SIA 410, 410/1 und 410/2, Kennzeichnung von Installationen im Gebäude SIA 416, Flächen und Volumen von Gebäuden und Anlagen Merkblätter SIA 2035 und 2036 DIN 277, Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau Elementkostengliederung EKG des CRB Im Weiteren gilt: Projekthandbuch des jeweiligen Projektes 1.4 Begriff Layer Der nachfolgend verwendete generelle Begriff "Layer" steht stellvertretend für "Klasse", "Schicht", "Ebene", etc. und bedeutet eine horizontale Ordnungsstruktur resp. -einheit. 1 CAD: Computer Aided Design / CAFM: Computer Aided Facility Management Richtlinie für CAD-Datenaustausch Stand 18.10.2011 Seite 3

2 CAD-Planinhalte 2.1 Planinhalt Der Umfang, der Inhalt und die Informationstiefe der zu liefernden Pläne sind mit dem Projektleiter und dem CAD-Verantwortlichen des SBA vorgängig schriftlich festzulegen. Grundsätzlich sind inhaltlich vollständige und revidierte Plandaten abzuliefern, welche sich nach den einschlägigen SIA Empfehlungen, speziell SIA 400 "Planbearbeitung im Bauwesen", richten. Damit die Plandaten wirtschaftlich verwaltet werden können und ein schneller Zugriff auf die Daten möglich ist, sind Grundrisse, Schnitte und Fassaden auf separaten Plänen (Files) abzuspeichern. Haustechnikpläne und Kanalisationen sind mit den entsprechenden Layern i.d.r. dem Architektenplan als Referenzgrundlage zuzuordnen und müssen mit diesem zusammen abgespeichert werden. 2.2 Darstellung und Struktur Die Geometriedaten sind in CAD-Objekte (Blöcke oder Gruppen) zu gliedern, welche bautechnischen Einheiten wie Wände, Fenster, Türen, etc. entsprechen. Text, Vermassung, Koten und Schraffuren sind auf separate Layer zu legen, so dass sie beliebig ein- und ausgeschaltet werden können. Konstruktionshilfslinien sind vor der Datenübergabe zu löschen. Das mehrfache Überzeichnen (z. B. mehrere aufeinanderliegende Linien) von Objekten auf demselben Layer ist nicht zulässig. 2.3 Referenzpunkt Die Anforderungen der Sektionen Tiefbau und Hochbau sind unterschiedlich. Auf jedem Layer ist ein mit "REF.PKT" gekennzeichneter Einfügereferenzpunkt einzuzeichnen. Bei Gebäuden, die auf einem Koordinatenraster (Achsen) aufgebaut sind, ist der Einfügereferenzpunkt auf einen Achsenschnittpunkt zu legen und zusätzlich mit den entsprechenden Koordinatenwerten zu bezeichnen, z.b. "A/1". Bei Plänen für die Sektion Tiefbau sind zusätzlich beim Referenzpunkt die Landeskoordinaten anzugeben. Weitere Regelungen der Sektion Tiefbau.. 2.4 Teilobjekte Müssen Objekte in Teilobjekte gegliedert werden, so sind diese auf einem Übersichtsschema mit ihren Referenzpunkten zu bezeichnen. Muss ein einzelnes Gebäude auf zwei oder mehrere Pläne (Plan = Plot auf Papier) aufgeteilt werden, so ist der Bereich der Teilung resp. allfällig der Überlappung auf den angrenzenden Plänen auf einem separaten Layer zu fixieren. 2.5 Planformat Die Pläne sind in der Regel im DIN A-Format (A4 bis A0) zu erstellen. Ausnahmsweise können Formate bis max. 89.1 cm Breite (= 3 x 29.7 cm) und länger als 168 cm (= 8 x 21 cm) verwendet werden. Die Spezialformate sollten auf jeden Fall ein Vielfaches von A4 betragen. Richtlinie für CAD-Datenaustausch Stand 18.10.2011 Seite 4

Die Faltstellen sind im A4-Bereich des Plankopfes innerhalb des Schnittrandes einzuzeichnen. Alle CAD-Pläne sind mit einem Schnittrand zu zeichnen, welcher alle anderen Planinformationen umschliesst. Der Schnittrand entspricht dem jeweiligen Planformat. Allfällige Plotinformationen können ausserhalb des Schnittrandes platziert werden. 2.6 Plankopf Der Plankopf ist in der Regel unten rechts, in Ausnahmefällen oben rechts anzuordnen. Für die Informationen ist ein Feld A4 zu reservieren. Der Inhalt des Plankopfes ist mit dem Projektleiter/der Projektleiterin abzusprechen. Ein grafischer Massstab und ein Nordpfeil muss im Bereich des Plankopfes zwingend eingefügt werden. 2.7 Massstab Im DXF/DWG-Format werden betreffend Massstab keine Informationen übermittelt. Der Planmassstab ist beim Datenimport einheitlich für das ganze Dokument (File) einzustellen, d. h. alle Layer inkl. Schnittrand und Plankopf müssen den gleichen Massstab aufweisen. 2.8 Linien und Stifteinstellungen Grundsätzlich wird empfohlen, möglichst wenige und deutlich abgestufte (dünn, mittel, dick) Linienstärken zu verwenden. Komplexe Linientypen mit eingeschlossenen Mustern oder Symbolen sind nicht erlaubt. Wird beim Datenexport der LT-Scale (Linienartenmassstab) nicht automatisch in die DXF/DWG- Datei geschrieben, so muss dieser vor dem Export manuell eingestellt werden. Bei CAD-Programmen, welche die Farben zur Darstellung der Linienstärken verwenden, ist die Stiftzuordnung über die Pen-Nummern entsprechend dem AutoCAD-Standard vorzunehmen. Stiftzuordnung über Pen-Nummern: Pen-Nummer DXF-Farbe Stift 1 rot 0.18 2 gelb 0.25 3 grün 0.35 4 cyan 0.50 5 blau 0.70 6 magenta 1.00 7 weiss/schwarz 0.25 2.9 Text Grundsätzlich ist die Schriftart ARIAL zu verwenden. Beim Planausdruck im Originalformat sollte die minimale Schriftgrösse von 2 mm nicht unterschritten werden. Texte sind auf den entsprechenden Textlayern abzulegen. Richtlinie für CAD-Datenaustausch Stand 18.10.2011 Seite 5

2.10 Vermassung Als Standard für die Vermassung gelten die einschlägigen Empfehlungen des SIA. Die Vermassungen müssen auf separaten Vermassungslayern abgelegt werden. Das DXF/DWG-Format enthält keine Angaben über die verwendeten Masseinheiten. Deshalb muss angegeben werden, mit welcher Masseinheit der Plan exportiert wurde. Grundsätzlich sollen die Pläne einheitlich mit der Masseinheit "cm" erfasst werden. Die Vermassung muss als Geometrieblock bearbeitbar sein (Assoziativvermassung). 2.11 Schraffuren Als Standard für die Schraffur gelten die einschlägigen Empfehlungen des SIA. Die Schraffuren müssen auf separaten Schraffurlayern abgelegt werden. Aus komplexen Einzelelementen oder Symbolen zusammengesetzte Schraffuren sind nicht erlaubt. Die Schraffur muss als Geometrieblock bearbeitbar sein (Assoziativschraffur). 2.12 Flächenmanagement Die CAD-Daten dienen auch zur Erfassung der Gebäude- und Raumdaten. Dazu werden normalerweise die Projektpläne M 1:100 (Bauprojekt) verwendet. Als Vorleistung für die Weiterbearbeitung im FM-System sind alle relevanten Flächen (sämtliche Räume, Verkehrszonen und Installationsschächte) mit geschlossenen Polygonen abzubilden, welche auf einem separaten Layer "RAUM" abgelegt werden müssen. 3 Datenorganisation 3.1 Datenstruktur Für einen problemlosen Datenaustausch müssen einige Regeln für den Aufbau und die Struktur der Daten befolgt werden. Planbezeichnung im Plankopf: Dateiname Datum Erstellung und Revision Plannummer Objektnummer Gliederung der Pläne (Gesamtheit der digitalen Planinformation): Layer Modellbereich mit Zeichnungen Layout mit Zeichnungen (Planabbild), Plankopf und Schnittrand 3.2 Dateibezeichnung Sämtliche Dateien sind nach folgendem Schema alphanumerisch zu benennen, 15-stellig: 1 Sparte 2 Reserve 3 SIA- Phase 4 Planart 5 6 Geschoss 7 Reserve 8 9 Plannummer 10 Revision 11 Punkt 12 13 14 15 Datenformat, 3/4-stellig A - 5 G 0 0-0 1 A. d w g Richtlinie für CAD-Datenaustausch Stand 18.10.2011 Seite 6

Beispiel: A-5G00-01A.dwg = Ausführungsplan Architekt, Grundriss Erdgeschoss, Plan Nr. 01, Version A, Datenformat DWG Erläuterungen zu den einzelnen Spalten siehe Anhang Kapitel 6.2. 3.3 Layerbezeichnung Es wird diffenziert zwischen der Sektion Hochbau und der Sektion Tiefbau Sektion Tiefbau Die Bezeichnungen sind mit dem Projektleiter abzusprechen. Sektion Hochbau Grundlage für die Layerbezeichnung bildet die Layerliste des SBA, siehe Anhang Kapitel 6.3. Die Layerliste orientiert sich an der EKG-Gliederung (Elementkostengliederung). Dabei wird zwischen einer Mindestanforderung (obligatorisch) und einer weitergehenden individuellen Aufteilung (fakultativ) unterschieden. Der obligatorische Layer-Code ist 4-stellig und basiert auf der 2-stelligen EKG-Gliederung mit einer 2-stelligen Erweiterung für die Angabe der Präsentationsart (Typ, Linienart und Stift). 1 2 3 4 EKG-Gliederung Präsentationstyp Linienart E 2 E 4 Beispiele: E2E4 = Stützen (Elementgrafik, Linie ausgezogen, Stift 0.50) E2H1 = Stützenschraffur (Linie ausgezogen, Stift 0.18) D3D1 = Vermassung Kanalisation (Linie ausgezogen, Stift 0.18) XFT2 = Plangrundlage mit Plankopf (Text, Stift 0.25) RAUM = Speziallayer Flächenerfassung Bemerkungen zur Linienart: Sollten ausnahmsweise verschiende Stiftdicken im gleichen Layer verwendet werden, so ist die am meisten verwendete Stiftdicke anzugeben. Der Grad der Gliederung muss bei allen Projekten mit dem Projektleiter des SBA vorgängig abgesprochen werden. 4 Technische Vorgaben für den Datenaustausch 4.1 E-Mail Während der Planungs- und Realisierungsphase kann der Datenaustausch via E-Mail erfolgen. Komprimierung siehe 4.5. 4.2 Datenträger Folgende Datenträger werden für die Lieferung akzeptiert (MS-DOS/Windows formatiert): CD-R (CD Recordable, ISO 9660-Standard) Richtlinie für CAD-Datenaustausch Stand 18.10.2011 Seite 7

DVD-R (DVD Recordable, ISO 9660-Standard) 4.3 Datenformate Für die Datenübermittlung sind folgende Datenformate verbindlich: CAD DWG / DXF (AutoCAD 2010 oder 2011) PDF (aktuelle Version) Textdokumente DOC / DOCX / TXT / RTF (MS Word 2010) Tabellenkalkulation XLS (MS Excel 2010) Terminpläne MPP / MPPX (MS Project 2010) 4.4 Schnittstellenformat Der Datenaustausch von CAD-Plänen, welche auf AutoCAD oder auf AutoCAD basierenden CAD-Systemen gezeichnet wurden, erfolgt über die Schnittstelle DWG, bei allen anderen CAD-Systemen über die Schnittstelle DXF, der Firma Autodesk. Datenverluste durch den Export sollen durch die Wahl der höchstmöglichen DWG/DXF- Version, welche das CAD-System des SBA unterstützt, reduziert werden. 4.5 Datenkomprimierung Zur Komprimierung können Dateien gezippt werden. Selbstentpackende Datenfiles sind nicht erlaubt. Bei der Schlussübergabe auf CD-Rom dürfen die Dateien nicht komprimiert werden, siehe auch Punkt. 4.1. 4.6 Virenfreiheit Die dem SBA gelieferten Datenträger müssen virenfrei sein. Schäden, die durch verseuchte Datenträger von extern Beauftragten verursacht werden, gehen zu Lasten des Beauftragten. 4.7 CAD-System SBA Betriebssystem: Windows 7 Software: AutoCAD 2011 5 Vorgehen beim Datenaustausch 5.1 DXF/DWG-Testdatenaustausch Beauftragte des SBA, welche CAD-Daten liefern, müssen einen DXF/DWG-Testdatenaustausch durchführen. Mit dem Test soll die Datenübertragungsqualität erhöht, der Konfigurationsaufwand vermindert und eine Grundlage für die Zusammenarbeit geschaffen werden. Ein Test muss bei folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden: Ein neuer Lieferant von CAD-Daten Bei Updates oder Wechsel auf andere CAD-Systeme des Beauftragten oder des SBA Beginn eines neuen Auftrages Das SBA behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Begründung die Durchführung eines Testes zu verlangen. Richtlinie für CAD-Datenaustausch Stand 18.10.2011 Seite 8

Dem Beauftragten wird das Testergebnis mitgeteilt. Allfällige Korrekturen und/oder Ergänzungen auf Grund von Fehlermeldungen resp. Qualitätsmängeln sind umgehend nachzubessern. 5.2 Laufender Datenaustausch Der laufende Datenaustausch zwischen Auftragnehmer und der Bauherrschaft erfolgt durch Dateien im PDF-Format. Es ist eine geeignete Layerstruktur in Absprache mit der Projektleitung der Bauherrschaft zu vereinbaren. 5.3 Definitive Lieferung Als richtig gelieferte Pläne werden DXF/DWG-Dateien bezeichnet, welche im CAD-System des SBA fehlerfrei eingelesen und bearbeitet werden können, siehe auch Punkt 5.5. Weiter müssen die Bedingungen der Layer- und Objektstruktur erfüllt sein und die Inhalte mit den mitgelieferten Plankopien übereinstimmen. Für Archivzwecke liefern die Planverfasser die Daten in folgenden Formaten: Originalformat (z. B. Archicad, Vectorworks, etc.) DXF/DWG PDF/A-2 (ISO 19005-2:2011) 5.4 Lieferumfang Der Lieferumfang für den Testaustausch hat in Absprache mit dem Projektleiter und dem CAD-Systemverantwortlichen des SBA zu erfolgen. Die definitive Lieferung ist mit dem Projektleiter des SBA zu vereinbaren. Standardmässig besteht diese aus folgenden Teilen:.1 CD-Rom gemäss Punkt 4.2 mit folgendem Inhalt: Ausgefülltes Datenblatt zum CAD-Datenaustausch als Word-Datei (siehe Punkt 6.1) Planverzeichnis generelle Layerliste Plandateien als Originaldateien (Originalformat Quellsystem) Plandateien im DXF/DWG-Format Der vollständige Inhalt der CD-Rom ist auf dem Inlay der CD-Box aufzulisten..2 Ausdruck der Begleitdokumente Ausgefülltes Datenblatt zum CAD-Datenaustausch Planverzeichnis Layerliste.3 Ein Satz Papierkopien der gelieferten Plandateien (gefaltet) als Sicherheitskopie für das Archiv des SBA. 5.5 Mängelrechte CAD-Daten, welche vom SBA nicht eingelesen werden können resp. deren Qualität oder Struktur beanstandet werden, müssen innerhalb einer von dem SBA gesetzten Frist (i.d.r. Richtlinie für CAD-Datenaustausch Stand 18.10.2011 Seite 9

30 Tage) durch den CAD-Lieferanten nachgebessert und mit allen unter Punkt 5.3 aufgeführten Bestandteilen noch einmal abgegeben werden. 5.6 Nutzungsrecht an CAD-Daten Der Beauftragte übergibt mit dem gelieferten Datenträger dem SBA das vollständige Nutzungsrecht an den gespeicherten Daten. In den Plandaten dürfen keine Urheber- und/oder Nutzungsrechte von Dritten enthalten sein. Ansprüche durch Verletzung dieser Vorschrift gehen zu Lasten des Beauftragten. Weitere vertragliche Bestimmungen im Rahmen des Auftrages bleiben vorbehalten. 5.7 Aufbewahrungspflicht Die Übergabe der Daten entbindet den Beauftragten nicht von der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht. Während mindestens dieser Zeit ist die Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten. 6 Anhang 6.1 Datenblatt zum CAD-Datenaustausch Das nachstehende Datenblatt wird als Formular (Word-Dokument) abgegeben. Richtlinie für CAD-Datenaustausch Stand 18.10.2011 Seite 10

Richtlinie für CAD-Datenaustausch Stand 18.10.2011 Seite 11

6.2 Erläuterungen zu den Dateibezeichnungen Dateibezeichnungsschema: Stelle Spalte Zeichen Inhalt 1 Sparte A Architektur B Bauingenieur C Koordination E Elektro H Heizung I Innenausbau K Kanalisation L Lüftung, Klima S Sanitär U Umgebung V Vermessung, Situation W Werkstatt-/Unternehmerpläne 2 Reserve - Bindestrich Erweiterung Sparte 1 Büro 1 2 Büro 2, etc. 3 Büro 3, etc. 3 Phase nach LM SIA 112 0 Bestand 1 Strategische Planung 2 Vorstudie 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung 4 Planart V Vermessung, Situation G Grundriss S Schnitt F Fassade, Ansicht D Detail 3 3D-Modell, Isometrie T Terminplan R Raumplan X Verschiedene 5 + 6 Geschoss / Lage 00 Erdgeschoss 1 1. Untergeschoss 2 2. Untergeschoss 01 1. Obergeschoss 02 2. Obergeschoss AA Schnitt A A N - Nord S - Süd O - Ost W - West Keine Angabe 7 Reserve für Plannummer - Bindestrich Richtlinie für CAD-Datenaustausch Stand 18.10.2011 Seite 12

Stelle Spalte Zeichen Inhalt 8 + 9 Plannummer 01 Plan Nr. 1 02 Plan Nr. 2 03 Plan Nr. 2, etc. 10 Revision A Version A B Version B, etc. 11 Trennung. Trennpunkt 12 15 Datenformat, 3/4-stellig dwg dxf pdf Datenformat DWG Datenformat DXF Datenformat PDF Richtlinie für CAD-Datenaustausch Stand 18.10.2011 Seite 13

6.3 Layerliste Layerbezeichnungsschema: Stelle Spalte Zeichen Inhalt 1 + 2 EKG Gliederung A0 Grundstück B0 Gemeinsame Baustelleneinrichtung D0 Baugrubenaushub D2 Fundamente und Bodenplatten D3 Kanalisation im Gebäude E0 Decken, Treppen und Balkone E1 Dächer E2 Stützen E3 Aussenwände Untergeschosse E4 Aussenwände Erd- und Obergeschosse E5 Fenster, Aussentüren und -tore E6 Innenwände (Rohbau) I 0 Starkstromanlagen I 1 Schwachstromanlagen I 2 Heizungsanlagen I 3 Lüftungs- und Klimaanlagen I 4 Sanitäranlagen I 6 Transportanlagen M1 Trennwände und Innentüren M2 Schutzelemente M3 Bodenbeläge M4 Wandbekleidungen M5 Deckenbekleidungen M6 Einbauten M7 Kücheneinrichtungen Q0 Betriebseinrichtungen R0 Ausstattung Gebäude T1 Terraingestaltung T2 Umgebungsbauwerke T3 Werkleitungen T4 Grünflächen T5 Hartflächen T8 Ausstattung Umgebung XF Format / Plankopf / Schnittrand 3 Präsentationstyp E Elementgrafik (Grundriss, Schnitt, Ansicht) T Text H Schraffur D Vermassung G Koordinaten / Raster L Legenden / Tabellen / Listen J Schnitt- und Detailbezeichnungen O Übrige Grafik (Schnittstellen) Richtlinie für CAD-Datenaustausch Stand 18.10.2011 Seite 14

Stelle Spalte Zeichen Inhalt 4 Linienart und -stärke 1 Linie ausgezogen, Stift 0.18 2 Linie ausgezogen, Stift 0.25 3 Linie ausgezogen, Stift 0.35 4 Linie ausgezogen, Stift 0.50 5 Linie ausgezogen, Stift 0.70 6 Linie ausgezogen, Stift 1.00 7 Linie gestrichelt 8 Linie strichpunktiert 9 Linie strichdoppeltpunktiert 1 4 Spezial RAUM Flächenpolygone Immobilienmanagement Richtlinie für CAD-Datenaustausch Stand 18.10.2011 Seite 15

Änderungen Datum Verfasser Änderung 23.02.2011 Mai 1. Fassung 26.05.2011 Ja Präzisierung laufender Datenaustausch 28.08.2011 Ja Anpassungen aufgrund Vernehmlassung 18.10.2011 Ja Anpassungen aufgrund Feedback Fa. Baderpartner 9/2011 Datei I:\Daten\SBA\08 Lieg\8.1 Projektbegl\0.0.0 Allgemeines\Gesetze Verordnungen Normen\Stadt Aarau\Merkblätter Regelemente Richtlinien\SBA\CAD\20111018_DIV_Richtlinie-CAD-Datenaustausch_mai.doc Richtlinie für CAD-Datenaustausch Stand 18.10.2011 Seite 16