Bereich Architektur und Technik, Planung und Ausführung
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- Achim Bader
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1 Verbindlicher Standard für die Erstellung von CAD-Zeichnungen des Immobilienservicebetriebes der Stadt Bielefeld Bereich Architektur und Technik, Planung und Ausführung Stadt Bielefeld Immobilienservicebetrieb August-Bebel-Str Bielefeld Ansprechpartner: Oliver Rudolf Tel Stand:
2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Inhalt, Ziel, Verbindlichkeit Gültigkeitsbereich Mitgeltende Grundlagen und Regeln Ausnahmeregelungen 3 2. Erstellung von CAD-Zeichnungen / Zeichnungskonventionen Koordinaten Layout / Planzusammenstellung Maßstäbe Planformate Zeichnungsnamen Layer Eigenschaften der Zeichenelemente Linientypen Blöcke / Objekte / 3D-Bauteile Schraffuren Texte / Textstile Bemaßung Sonstiges 7 3. Datenaustausch Allgemeines Lieferumfang Datenträger Virenpüfung Datenformate CAD-System des ISB Urheber- und Nutzungsrechte Aufbewahrungspflicht Datenschutz 9 Stand:
3 1. Einleitung 1.1 Inhalt, Ziel, Verbindlichkeit Dieses Handbuch enthält die technischen und inhaltlichen Regelungen für die Erstellung von CAD- Zeichnungen und den CAD-Datenaustausch zwischen dem ISB und den externen Partnern. Ziel dieses Handbuches ist es, die Weiterverarbeitung der von externen Planern gelieferten CAD-Daten auf dem eigenen System des ISB sicherzustellen. 1.2 Gültigkeitsbereich Dieses Handbuch gilt für alle für den ISB in CAD-Form erstellten Pläne im Bereich Architektur und Technik, Planung und Ausführung. 1.3 Mitgeltende Grundlagen und Regeln - Alle einschlägigen Normen und Regeln für das technische Zeichnen (z. B. DIN und folgende, VDI-Richtlinien 6027 Blatt 1, EN ISO 7200, DVGW-TRGI (Gasanlagen)) in der jeweils aktuellen Fassung - Verbindlicher Standard für die Vergabe von Zeichnungsnamen des Immobilienservicebetriebes der Stadt Bielefeld. 1.4 Ausnahmeregelungen Alle Ausnahmeregelungen sind mit der Projektleitung und dem CAD-Systemverantwortlichen des ISB zu vereinbaren. Stand:
4 2. Erstellung von CAD-Zeichnungen / Zeichnungskonventionen 2.1 Koordinaten Der Koordinatenbezugspunkt des Gebäudes hat die Koordinate x,y,z = 0,0,0 (WKS = Weltkoordinatensystem ) und sollte sich an der unteren linken Gebäudeecke (im Erd- oder Eingangsgeschoss) befinden. Weitere Geschosse sollten sich in ihrer Lage eindeutig auf das Erd-/ Eingangsgeschoss beziehen lassen (über Koordinaten oder eindeutige Bezugspunkte). Bei Lageplänen kann das UTM-Koordinatensystem (früher das Gauß-Krüger-Koordinatensystem) verwendet werden. Werden Lagepläne vom Auftraggeber im UTM-Koordinatensystem geliefert, so dürfen diese Lagepläne nicht verschoben werden. Eine Geo-Referenzierung wäre danach nicht mehr möglich. 2.2 Layout / Planzusammenstellung Zeichnungen sollen einen Modellbereich (Zeichenebene o.ä.) und einen Layoutbereich (Papierbereich, Planebene, Planzusammenstellung o.ä.) enthalten. Im Modellbereich wird das darzustellende Objekt erstellt und bearbeitet. Im Layoutbereich wird das Planlayout mit Zeichnungsrahmen und kopf, Indexfeld, Legende eingerichtet. Die Darstellung des Zeichenobjektes im gewünschten Maßstab wird im Layoutbereich bestimmt (AutoCAD: Ansichtsfenstermaßstab). 2.3 Maßstäbe Der in der Zeichnung (im Modellbereich) zu verwendende Zeicheneinheits-Maßstab ist 1:1. Eine Zeicheneinheit (ZE) im Modellbereich entspricht 1 cm. Nach Absprache mit dem Auftraggeber können eventuell auch 1 mm oder 1 m als Zeicheneinheit verwendet werden. Wird aus dem Layoutbereich (Planzusammenstellung) geplottet, ist der Plotfaktor 1: Planformate Die Plangröße sollte ein druckbares Papierformat bei einer Plotter-Rollenbreite von 90 cm nicht überschreiten. Nur in Ausnahmefällen kann eine Rollenbreite von 120 cm angenommen werden. Lassen sich Grundrisse (aufgrund der Gebäudegröße bzw. des Maßstabs) nicht in einem druckbaren Papierformat darstellen, so ist der Grundriss in mehrere Ansichtsfenster im Layoutbereich aufzuteilen und in mehreren Layouts bzw. Plänen darzustellen. Dabei ist eine Überdeckung der Ansicht von 1 m bis 1,5 m gefordert. 2.5 Zeichnungsnamen Siehe dazu: Verbindlicher Standard für die Vergabe von Zeichnungsnamen des Immobilienservicebetriebes der Stadt Bielefeld Stand:
5 2.6 Layer Zeichenelemente müssen ohne Ausnahme sinnvoll auf jeweils entsprechende Layer verteilt werden (z.b. Linien einer bestehenden Wand in einer Umbauplanung auf den Layer A_Wand_Bestand.) Layerstruktur Die vorgegebene Layerstruktur ist den Vorlagezeichnungen des ISB zu entnehmen (Download unter Diese Layerstruktur kann durch neue Layer erweitert werden, die dann mit dem Präfix X_ gekennzeichnet werden müssen. Die Layer 0 (Null) und Defpoints sind nicht zu benutzen. Werden eigene Layer verwendet, so ist Folgendes zu beachten: - Der Inhalt des Layers muss aus dem Layernamen erkennbar sein. - Im Layernamen darf die maximale Gesamtlänge von 30 Zeichen nicht überschritten werden. 2.7 Eigenschaften der Zeichenelemente Farbe, Linientyp und Linienstärke der Zeichenelemente sind in der Regel als vonlayer einzustellen, das heißt, die Objekte übernehmen diese Eigenschaften von der Einstellung des Layers, auf dem sie sich befinden. 2.8 Linientypen Grundsätzlich sind alle Linientypen durchgehend zu zeichnen. Ein Aufbrechen einer Linie in einzelne Linienstücke (z. B. Darstellung einer gestrichelten Linie durch mehrere kurze durchgezogene Linien) ist nicht zulässig. 2.9 Blöcke / Objekte / 3D-Bauteile Zeichenelemente können zu Blöcken/Objekten zusammengefasst werden. Diese Blöcke sollten auflösbar sein. Unbenannte Blöcke sind nicht zulässig. Die Verwendung von 3D-Objekten ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Sind solche Objekte im CAD- Programm des Auftraggebers nicht als Bauteile nutzbar, müssen sie vor der Übergabe in 2D-Objekte aufgelöst werden Schraffuren Die in der Zeichnung verwendeten Schraffuren sind als Schraffurobjekt oder als Blockobjekt einzufügen. Schraffuren dürfen nicht durch einzelne Linien dargestellt werden. Wo Schraffuren der Kennzeichnung von Materialien dienen, sollten sie den einschlägigen Normen entsprechen bzw. durch eine Legende eindeutig zuzuordnen sein Texte / Textstile Die vom Auftraggeber verwendeten Textstile sind: ARIAL.ttf CenturyGothic.ttf Simplex.shx + Bigfont bf_txt8.shx aktueller Stil für Texte und Bemaßung Textstil für Schriftfelder Textstil in älteren CAD-Dateien (Text u. Bemaßung) Der Datenabsender trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Copyrights für Schriftfonts. Stand:
6 2.12 Bemaßung Es soll der Bemaßungsstil ISB verwendet werden. Er ist in den Vorlagezeichnungen enthalten. Sollte die Übernahme des Bemaßungsstiles nicht möglich sein, kann nach Absprache ein vergleichbarer Stil verwendet werden. Bemaßungen dürfen nicht aus einzelnen Linien und Texten bestehen. Beschreibung des Bemaßungsstiles ISB anhand der Einstellungsmaske in AutoCAD Architecture: Einstellung der Maßlinien und Maßhilfslinien Einstellung der Maßlinienbegrenzungen Stand:
7 Einstellung der Maßzahlen Einstellung der Textpositionierung und Anpassung an Maßstäbe (= Beschriftung ) (Alle weiteren Einstellungen im Bemaßungsstil-Dialog sind AutoCAD-Standardeinstellungen Sonstiges Folgende Objekte sind nicht erlaubt: - Wipeout - Linientyp Ausgezogen Stand:
8 3. Datenaustausch 3.1 Allgemeines Um eine reibungslose Übernahme der Daten zu gewährleisten, werden zur Sicherstellung der Datenkompatibilität die Datenformate für die Übergabe von Zeichnungen vorgeschrieben. Die vereinbarte Form des Datenaustausches ist vorab mittels einer Testdatei auszuprobieren und muss von beiden Seiten anerkannt werden. Andere als die im Folgenden genannten Formate sind nur im Ausnahmefall und nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber zugelassen. Jeder Datenlieferant hat unabhängig von seinem eigenen CAD-System dafür zu sorgen, dass die von ihm beschriebenen Datenträger durch die vom ISB genutzte Software vollständig gelesen und alle darin übergebenen Daten richtig interpretiert werden können. Beim Export ist darauf zu achten, dass Flächenpolygone und Blockbildung mit den Attributen erhalten bleiben. Stellt der ISB digitale Zeichnungen zur Verfügung, stehen diese im AutoCAD-2010-Format bereit. Der Auftragnehmer hat die von ihm benutzte Software incl. der Versionsnummer mitzuteilen. Weicht das Datenformat vom AutoCAD-Format ab, stellt der Auftragnehmer diese Daten ebenfalls dem ISB zur Verfügung. Es darf nur lizensierte und zugelassene Software zur Erstellung der Pläne und weiteren Dokumente benutzt werden. Die Nachweise darüber stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei Auftragserteilung zur Verfügung. 3.2 Lieferumfang Zum Lieferumfang des Datenaustausches mit dem ISB gehören folgende Teile: - Die eigentlichen Dateien: DWG oder DXF und die daraus erzeugte PDF - Ein Verzeichnis der gelieferten Pläne / Dateien mit Angabe des Dateinamens und der Versionsnummer 3.3 Datenträger Für die Übergabe der Dateien können folgende Datenträger genutzt werden: - - CD / DVD - USB-Medium 3.4 Virenprüfung Vor jedem Datenaustausch ist sicherzustellen, dass sich auf dem Medium keine Viren / Würmer etc. befinden. Jedes Medium ist daher unmittelbar vor Übergabe auf Viren / Würmer etc. zu untersuchen. Bei Nichteinhaltung des Virenschutzes kann der Verursacher zum Schadenersatz herangezogen werden. Der Verursacher kann haftbar gemacht werden, wenn der Virus mit einem handelsüblichen, aktualisierten Virenschutz-/Antiviren-Programm hätte beseitigt / lokalisiert werden können. 3.5 Datenformate Folgende Datenformate sind für die Datenübermittlung (Auftragnehmer zum ISB) verbindlich: - DWG-Dateien und DXF-Dateien in der Version AutoCAD PDF-Dateien Es besteht kein Anspruch darauf, dass ältere AutoCAD-Formate gelesen werden können. Stand:
9 3.6 CAD-System des ISB Betriebssystem: MS Windows CAD-Software: AutoCAD Architecture Urheber- und Nutzungsrechte Der Auftragnehmer übergibt der Stadt Bielefeld mit dem Datenträger das vollständige Verwertungsrecht, insbesondere jegliche Verwertungsrechte an den darauf gespeicherten Daten, mit Ausnahme der im Urheberrecht geregelten Ausnahmetatbestände bzgl. Architektenleistungen. Dies gilt auch für Daten, die durch den externen Planenden von Dritten übernommen worden sind. Der Auftragnehmer darf keine Plansymbole oder Informationen (z. B. auch Fotos oder Kartenausschnitte) in die CAD-Daten übernehmen, an welchen Urheber- oder Nutzungsrechte bei Dritten liegen könnten. 3.8 Aufbewahrungspflicht Die Übergabe der Daten entbindet den Auftragnehmer nicht von der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht. Ein besonderes Augenmerk ist auf die langfristige Verfügbarkeit der Daten zu legen. 3.9 Datenschutz Soweit die auszutauschenden Dateien personenbezogene Daten enthalten, sind die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten. Stand:
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