Unterrichtsmaterial Arbeitsblatt 12 letzte Überarbeitung: April 2009



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Transkript:

Unterrichtsmaterial Arbeitsblatt 12 letzte Überarbeitung: April 2009 Zahnarztbesuche I. Quartal (Januar bis März) Im Januar ruft Aykut beim Zahnarzt an und macht einen Termin zur Kontrolle seiner Zähne ab. Die Krankenkasse übernimmt zweimal im Jahr die Kosten für eine Kontrolle der Zähne. Die Entfernung der harten Zahnbeläge (Zahnstein) bezahlt sie nur einmal im Jahr. Für diese Leistungen braucht Aykut keine Praxisgebühr zu bezahlen. Wenn der Zahnarzt aber noch etwas anderes macht, muss Aykut dann doch die Gebühr bezahlen. Zum Beispiel, wenn der Arzt bei der Kontrolle ein Loch im Zahn findet und eine Zahnfüllung macht, muss Aykut die Praxisgebühr bezahlen. Aykut hat jedoch Glück. Bei der Kontrolle seiner Zähne ist alles in Ordnung. Der Zahnarzt entfernt die harten Zahnbelege. Dieser Kontrolltermin wird in Aykuts Bonusheft eingetragen. Wenn man regelmäßig zum Zahnarzt geht, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse bei der Versorgung mit Zahnersatz. Das Heft bekommt man bei der Krankenkasse oder beim Zahnarzt. II. Quartal (April-Juni) Aykut hat im Mai Zahnschmerzen bekommen. Weil er Schmerzen hat, bekommt er schnell einen Termin. Zuerst muss er bei der Zahnarzthelferin die Praxisgebühr für das II. Quartal bezahlen. Der Zahnarzt untersucht die Zähne und findet tatsächlich im Oberkiefer ein Loch in einem Backenzahn (Karies). Die Krankenkasse bezahlt für diesen Backenzahn eine Amalgam-Füllung. Aykut kann aber auch eine Füllung aus Kunststoff haben. Diese Kunststofffüllungen sind teurer als die Füllungen, die die Krankenkasse bezahlt. Aykut entscheidet sich für eine Kunststofffüllung. Er bekommt vom Zahnarzt eine Rechung. Auf der Rechnung sind die Gesamtkosten aufgeführt. Von diesem Betrag werden die Kosten, die die Krankenkasse übernimmt, abgezogen. Aykut muss den Restbetrag bezahlen. Bei diesem Arzttermin bietet der Zahnarzt Aykut eine Professionelle Zahnreinigung an. Diese Behandlung wird von der Krankenkasse nicht bezahlt. Diese spezielle Reinigung der Zähne hat keinen festen Preis. In der Regel kostet eine professionelle Zahnreinigung zwischen 50-150. Kontakt: E-Mail info@lvgb.de Telefon: 0421 /361 18 494 Arbeitsblatt 12, Seite 1 von 1

Im Juni geht Aykut zu dieser besonderen Zahnreinigung. Die Behandlung macht nicht der Zahnarzt, sondern eine Zahnarzthelferin mit einer Zusatzausbildung. III. Quartal (Juli September) Im September schmerzt Aykut wieder ein Zahn. Der Zahn hat bereits große Füllungen. Eine weitere Füllung kann nicht mehr gemacht werden. Der Zahn braucht eine Krone. Der kaputte Zahn wird abgeschliffen, so dass nur ein kleiner Rest übrig bleibt. Darauf kommt später ein künstlicher Zahn, die Krone. Zuerst behandelt der Arzt jedoch Aykuts Schmerzen. Zuerst behandelt der Arzt jedoch Aykuts Schmerzen. Für die Behandlung im dritten Quartal zahlt Aykut wieder die Praxisgebühr. Dann macht er einen Termin für die weitere Behandlung. Die Zahnarzthelferin gibt ihm einen Termin im Oktober. Sie weist ihn darauf hin, dass Termine beim Arzt rechtzeitig abgesagt werden müssen. Wenn ein Termin zu kurzfristig abgesagt wird oder Aykut gar nicht kommt, muss er die Behandlung trotzdem bezahlen. Die Krankenkasse erstattet den Betrag nicht. IV. Quartal (Oktober Dezember) Im Oktober bezahlt Aykut zuerst bei den Zahnarzthelferinnen die Praxisgebühr. Dann wird er behandelt und die Zahnkrone wird eingesetzt. Zahnkronen gehören zum Zahnersatz. Die Krankenkasse übernimmt nicht alle Kosten für den Zahnersatz. Menschen, die wenig Geld haben, können einen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen. Wenn sie als Härtefall anerkannt werden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Aber Vorsicht, die Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht für jedes Material und jede Behandlung. Über diese Härtefallregelung bei Zahnersatz gibt die Krankenkasse Auskunft. Bei Fragen zur Zahnbehandlung und zu Kosten beim Zahnarzt geht Aykut in die Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Die Beratungsstelle in Bremen ist in der Nähe des Weserstadion. Kontakt: E-Mail info@lvgb.de Telefon: 0421 /361 18 494 Arbeitsblatt 12, Seite 2 von 2

Oma Irina klärt Aykut über Zahnersatz auf Beim Kaffeetrinken erzählt Aykut, dass er eine Zahnkrone bekommt. Da erzählt Oma Irina von ihren Erfahrungen beim Zahnarzt. Irina Sidorova: Ich habe auch schon einen Zahnersatz. Im Oberkiefer ist eine Prothese (künstliche Zähne zum Rausnehmen, dritte Zähne ) - da habe ich keine eigenen Zähne mehr. Im Unterkiefer fehlt der vorletzte Zahn (2. Backenzahn). Dort hat mir der Zahnarzt letztes Jahr eine Brücke gemacht. Dafür hat er die Zähne neben der Lücke abgeschliffen. Die beiden abgeschliffenen Zähne wurden anschließend mit eine Brücke miteinander verbunden. Bevor der Arzt mit der Behandlung angefangen hat, hat er mir einen Heil- und Kostenplan gegeben, auf dem stand, welche Zähne mir schon fehlen. Außerdem stand auf diesem Plan, wie hoch der Zuschuss der Krankenkasse war und wieviel ich bezahlen musste. Der Behandlung musste ich von der Krankenkasse genehmigen lassen, bevor der Zahnarzt die Brücke einsetzte. Die Krankenkassen prüfen nicht, ob der Zahnarzt billig oder teuer ist. Sie überprüfen die Angaben, die der Zahnarzt gemacht hat und welche Kosten die Krankenkasse übernehmen kann. Der Zahnarzt hat mir drei Vorschläge für die Versorgung mit Zahnersatz gemacht. Vorschlag 1: Eine Brücke aus Nichtedelmetall. Wenn ich meinen Mund weit aufmache, sieht man die silbrige Brücke. Gesamte Kosten ca. 578. Vorschlag 2: Eine Brücke mit weißen Zähnen. Gesamte Kosten ca. 1.200 Euro Vorschlag 3: Ein Implantat. Ein Zahn mit einer künstlichen Wurzel. Gesamte Kosten ca. 2.000 Die Krankenkasse zahlt immer den gleichen Betrag für den fehlenden Backenzahn. Hier sind es 279. Der Betrag kann sich aber erhöhen. Dies ist abhängig vom Bonusheft. Wenn ich 5 Jahre hintereinander zum Zahnarzt zur Kontrolle gehe, zahlt die Kasse 334. Bei 10 Jahren sind es sogar 362. Kontakt: E-Mail info@lvgb.de Telefon: 0421 /361 18 494 Arbeitsblatt 12, Seite 3 von 3

Ich habe mich für die silbrigfarbige Brücke entschieden. Opa Boris und ich haben nur eine kleine Rente. Das habe ich der Krankenkasse mitgeteilt. Die Krankenkasse hat dies geprüft. Dazu brauchte sie zusätzliche Informationen über unser Einkommen. Die Krankenkasse hat dem Antrag zugestimmt und hat die Kosten in voller Höhe übernommen. Aus diesem Grund habe ich den doppelten Zuschuss bekommen 578! Falls Du weitere Fragen zu Kronen, Brücken und Prothese hast kannst du die unabhängige Patientenberatung Deutschland anrufen. Die Beratungsstelle Bremen- Nordniedersachsen erreichst Du unter der Telefonnummer 0421 / 6 99 1861. GLOSSAR Quartal Kontrolle Krankenkasse harte Zahnbeläge (Zahnstein) Praxisgebühr Loch im Zahn (Karies) Zahnfüllung Erklärung der Wörter Vierteljahr, drei Monate. Hier: Wenn man zu einem Arzt geht, muss man einmal im Quartal die Praxisgebühr bezahlen. Hier: Der Zahnarzt/ die Zahnärztin kontrolliert, ob die Zähne gesund sind. Man sollte ein bis zweimal im Jahr zur Kontrolle gehen. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Für eine Kontrolle muss man keine Praxisgebühr bezahlen. Jeder Mensch in Deutschland sollte bei einer Krankenkasse krankenversichert sein. Man bezahlt monatlich Geld. Wenn man krank wird, übernimmt die Krankenkasse die Kosten des Arztbesuches und der Behandlung. Ablagerung auf den Zähnen. Zahnstein kann man nicht durch Zähneputzen entfernen. Der Zahnarzt kann Zahnstein entfernen. Einmal im Jahr übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür. In jedem Quartal, in dem ein Arztbesuch erfolgt, muss man einmal die Praxisgebühr bezahlen. Diese beträgt 10.- Euro. Bei Überweisungen entfällt die Praxisgebühr. Karies entsteht durch Bakterien und Zahnbelag. Die Bakterien leben im Zahnbelag und ernähren sich von Zucker. Der Zucker wird zu Säure umgewandelt. Diese Säure greift den Zahnschmelz an und es entstehen Löcher. Die Löcher wachsen nicht alleine zu und müssen daher gefüllt werden. Es gibt Zahnfüllungen aus Amalgam und Kunststoff. Wenn die Löcher nicht behandelt werden, bekommt man Zahnschmerzen und der Zahn fällt heraus. Wer immer gut Zähne putzt und wenig Zucker isst, hat selten Karies. Der Zahnarzt findet ein Loch in einem Zahn. Er bohrt und entfernt so Kontakt: E-Mail info@lvgb.de Telefon: 0421 /361 18 494 Arbeitsblatt 12, Seite 4 von 4

den Karies. Das Loch wird danach mit einer Füllung geschlossen. Diese kann z.b. aus Amalgam sein. Bonusheft Zuschuss der Krankenkasse Zahnersatz Zahnarzthelferin Amalgam-Füllung Kunststofffüllung Professionelle Zahnreinigung Krone Die jährlichen Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt werden in einem Bonusheft eingetragen. Die Zuschüsse von der Krankenkasse für Zahnersatz erhöhen sich, wenn man 5 Jahre ohne Unterbrechung zur Kontrolle geht. Nach 10 Jahren ohne Unterbrechung erhöhen sich die Zuschüsse noch einmal. Das Bonusheft bekommt man bei der Krankenkasse oder beim Zahnarzt. Beispiel: Kosten für eine silberfarbene Brücke im Seitenzahnbereich 578 Zuschuss der Krankenkasse ohne Bonusheft 279 Mit Bonusheft / 5 Jahre ohne Unterbrechung 334 Mit Bonusheft / 10 Jahre ohne Unterbrechung 362 Wenn man einen Zahnersatz braucht, zahlt die Krankenkasse einen Teil der Kosten. Einen Teil der Kosten muss man selbst bezahlen. Wieviel die Krankenkasse dazu gibt, hängt vom Bonusheft ab (s.o.). Zum Zahnersatz gehören Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate. Frau, die in einer Zahnarztpraxis arbeitet. Sie unterstützt den Zahnarzt/ die Zahnärztin. Zahnarzthelferinnen führen auch professionelle Zahnreinigungen durch. Diese Füllung besteht aus verschiedenen Materialen. Hauptbestandteil ist Quecksilber (ca. 50 %). Einige Zahnärzte benutzen daher kein A- malgam für Zahnfüllungen. Amalgam-Füllungen sind robust und haben eine Lebensdauer von rund 10 Jahren. Im Seitenzahnbereich bezahlt die Krankenkasse dieses Füllungsmaterial. Für kleine Löcher benutzt der Zahnarzt Kunststofffüllungen. Sie sind zahnfarben (weiß) und haben eine kürzere Lebensdauer als Amalgamfüllungen. Die Krankenkasse bezahlt das Füllungsmaterial aus Kunststoff nur für die vorderen Zähne. Wer Kunststofffüllungen auch hinten haben möchte, muss einen Teil der Kosten selber zahlen. Auch: Professionelle Prophylaxe. Bei dieser Reinigung werden harte (Zahnstein) und weiche Ablagerungen / Beläge auf den Zähnen beseitigt. Anschließend werden die Zähne poliert. Diese Tätigkeit macht eine Zahnarzthelferin mit einer zusätzlichen Ausbildung. Wenn ein Zahn stark zerstört ist, kann keine Füllung mehr gemacht werden. Dann muss der Zahn überkront werden. Eine Krone ist eine Hülse aus Metall oder Keramik, die den Zahn ganz überdeckt. Die Hül- Kontakt: E-Mail info@lvgb.de Telefon: 0421 /361 18 494 Arbeitsblatt 12, Seite 5 von 5

se ist als Zahn geformt. Härtefallregelung bei Zahnersatz Prothese Brücke Heil- und Kostenplan Implantat Wenn man unter einem festgesetzten Betrag Geld verdient, bekommt man Zahnersatz kostenlos. Hierzu muss man bei der Krankenkasse einen Antrag stellen. Die Höhe des Betrages erfährt man bei der Patientenberatung und bei der Krankenkasse. Wenn mehrere oder alle Zähne fehlen, wird eine Prothese gemacht. Sie besteht aus Kunststoffzähnen, die in einen zahnfleischfarbenen Kunststoff eingesetzt werden. Bei einer Zahnlücke können fehlende Zähne durch eine Brücke ersetzt werden. Die Zähne links und rechts der Lücke nennt man Brückenpfeiler. An diesen Pfeilern werden die künstlichen Zähne befestigt. Dieses Formular muss der Zahnarzt ausfüllen, wenn ein Patient/ eine Patientin einen Zahnersatz braucht. Der Heil- und Kostenplan muss vor der Behandlung der Krankenkasse vorgelegt und genehmigt werden. Zahnimplantate sind künstliche Zahnwurzeln, die fehlende Zähne ersetzen. Auf die Zahnwurzeln wird dann eine Krone gesetzt. (Foto: prodente e.v.) Regionale Beratungsstelle in Bremen: Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 10 13 Uhr Donnerstag 15 19 Uhr Braunschweiger Str. 53 b, 28205 Bremen Telefon: 0421 / 6 99 18 61 E-mail bremen@upd-online.de Haltestelle Weserstadion Linie 3 Haltestelle St. Jürgen Straße Linie 2 und Linie 10 Kontakt: E-Mail info@lvgb.de Telefon: 0421 /361 18 494 Arbeitsblatt 12, Seite 6 von 6

Weitere Informationen zum Zahnersatz Zahnberatung der Unabhängigen Patientenberatung http://www.zahnaerztliche-patientenberatung.de/ Dort finden Sie Informationen, Download-Broschüren, Links usw. zu folgenden Themen: Mund + Zahn: Biologie, Vorsorge (Prophylaxe), Zahnerkrankungen (u.a. Karies, Paradontitis), Behandlungen (u.a. Füllungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie) Bücher + mehr Lexikon Links : Zahnmedizin, Zahnärztekammer, Krankenkassen, Verbände / Vereine, Verbraucherberatungen, zahnmed. Universitäten, für Kids, Sonstiges, Dentalindustrie / -handel, www.patientenstellen.de Bundesarbeitsgeinschaft der Patientenstellen AutorInnen: Beratungsstelle Bremen/ Nordniedersachsen Martina Münzer Braunschweiger Str. 53b 28205 Bremen Telefon: 0421 / 6 99 18 61 bremen@upd-online.de Zahnkompetenzstelle (in Köln für BeraterInnen) Gregor Bornes gregor.bornes@upd-online.de Kontakt: E-Mail info@lvgb.de Telefon: 0421 /361 18 494 Arbeitsblatt 12, Seite 7 von 7