Schülerlotsen / Verkehrshelfer



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Transkript:

Schülerlotsen / Verkehrshelfer es lohnt sich!

Impressum Herausgegeben von der Deutschen Verkehrswacht e.v. Bonn 2005 Redaktion: Josef Weiß Fotos: Jörg Heupel, Bonn außer: Deutsche Verkehrswacht e.v. S. 4 oben, mitte, S. 9, S.14 Gestaltung, Layout, Satz: Grafik Design, Jürgen Schöley Bezugsadresse: Verkehrswacht Medien & Service-Center GmbH Alexanderstraße 10 53111 Bonn Fon: 02 28/433 80-41 e-mail: vms@dvw-ev.de www.deutsche-verkehrswacht.de www.verkehrswacht-verlag.de Art.-Nr.: 00059 Der Verkehrshelferdienst wird unterstützt vom Verband der Automobilindustrie. 2

Inhalt Gestern Heute Morgen 4 Über 50 Jahre Sicherheit und Verantwortung Machen Sie mit! Sicheres Geleit 5 Die Aufgaben eines Verkehrshelfers Zusammenspiel vieler Beteiligter 6 Einrichtung und Organisation eines Verkehrshelferdienstes Im Vorfeld klären 7 Versicherungsfragen Rechtliche Rahmenbedingungen Wer kann Verkehrshelfer werden? 8 Die Auswahl geeigneter Schülerinnen und Schüler Mehr als Regelkunde 9 Ausbildung in Theorie und Praxis Für jeden sichtbar! 10 Die Ausrüstung der Verkehrshelfer Bewährung in der Praxis 12 Verkehrshelfer stehen nicht allein Wann und wo? 13 Als Verkehrshelfer im Einsatz Wer ist der Beste? 14 Der Schülerlotsenwettbewerb 3

Gestern Heute Morgen Über 50 Jahre Sicherheit und Verantwortung Machen Sie mit! Eine Erfolgsstory: Seit Einführung des Schülerlotsendienstes am 14. Januar 1953 hat es an von Schülerlotsen gesicherten Übergängen keinen einzigen schweren oder tödlichen Unfall gegeben! Mehr als 2,5 Millionen Menschen haben dazu beigetragen, dass sich der Lotsendienst zu einer äußerst effektiven Verkehrssicherheitsmaßnahme entwickelt hat. Vieles hat sich im Lauf der Zeit geändert: die Ausrüstungen wurden schicker, Reflexmaterial war 1953 noch unbekannt, selbst die Bezeichnung Schülerlotse wurde durch Verkehrshelfer ersetzt. Die Ziele aber sind die gleichen wie vor gut 50 Jahren. Und angesichts des stetig zunehmenden Straßenverkehrs werden Verkehrshelfer auch in Zukunft unverzichtbar sein. Die wichtigste Aufgabe der zurzeit rund 55.000 Verkehrshelfer in Deutschland ist es, jüngere und unerfahrene Mitschüler über die Straße zu leiten und ihren Schulweg an gefährlichen Stellen zu sichern. Neben der unmittelbaren Hilfe geben sie ein bemerkenswertes Vorbild an Sozialverhalten. Verkehrshelfer setzen sich für andere ein für die Jüngeren und Schwächeren. Ihre Tätigkeit ist häufig ein erstes Engagement für die Gesellschaft. Die Einrichtung, Erhaltung und Fortentwicklung des Verkehrshelferdienstes war von Beginn an ein zentrales Anliegen der Deutschen Verkehrswacht und wurde zu einem unverwechselbaren Markenzeichen ihrer Verkehrssicherheitsarbeit. Seit 1991 wird sie dabei in hohem Maße durch den Verband der Automobilindustrie (VDA) unterstützt. Dadurch ist bis heute sichergestellt, dass den engagierten Helfern vor Ort durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit keinerlei Kosten entstehen. Wo immer der Ruf nach Verkehrshelfern laut wird, sollten Entscheidungsträger in Schulen, Kommunen oder bei der Polizei alles tun, um diese wichtige Einrichtung zu fördern. Die vorliegende Broschüre bietet dazu eine Hilfestellung. 4

Sicheres Geleit Die Aufgaben eines Verkehrshelfers Nach dem Vorbild der USA ergriff die Deutsche Verkehrswacht gemeinsam mit einigen Partnern (Ford AG) die Initiative zur Einführung eines bundesweit organisierten Schülerlotsendienstes, der 1953 mit einer Empfehlung des Bundesministeriums für Verkehr begann. Die Länderministerien für Inneres und / oder Kultur haben inzwischen in fast allen Bundesländern durch Erlasse oder Verwaltungsvorschriften festgelegt, wie der Dienst geregelt ist. Grundsätzlich gilt: Verkehrshelfer sind keine Polizisten. Sie dürfen weder Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) ahnden, noch in den fließenden Verkehr regelnd eingreifen. In den meisten Ländererlassen und -regelungen ist ihre Tätigkeit nur grob skizziert. In der Praxis haben Verkehrshelfer folgende Punkte zu beachten: Sie dürfen nicht regelnd in den fließenden Verkehr eingreifen. Sie müssen zum Überqueren der Fahrbahn eine ausreichende Lücke im Straßenverkehr abwarten. Sie geben die Absicht, dass Schüler die Fahrbahn überqueren wollen, durch die Winkerkelle rechtzeitig und unmissverständlich bekannt. Danach führen sie die Schüler möglichst in Gruppen über die Fahrbahn. Dass darüber hinaus spezifische Vorschriften einzelner Länder zu beachten sind, versteht sich von selbst. 5

Zusammenspiel vieler Beteiligter Einrichtung und Organisation eines Verkehrshelferdienstes Ein Verkehrshelferdienst kann von der Schulleitung, dem Fachberater / Obmann für Verkehrserziehung, der Schulpflegschaft bzw. dem Elternbeirat oder der Schülermitverwaltung vorgeschlagen werden. Auch die örtliche Polizeidienststelle, die Straßenverkehrsbehörde oder die Verkehrswacht werden oft aktiv und spielen eine Rolle bei der Einrichtung eines Verkehrshelferdienstes. Die Entscheidung liegt letztendlich beim Schulträger. Wenn möglich, sollten alle Interessengruppen gemeinsam Dienstzeiten und Einsatzstellen der Verkehrshelfer Zeichen 356 StVO festlegen. Danach ordnet die Straßenverkehrsbehörde das Aufstellen des Zeichens 356 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Verkehrshelfer etwa 50 Meter vor dem entsprechenden Übergang an, um ihn für andere Verkehrsteilnehmer schon von weitem sichtbar zu kennzeichnen. Die Organisation des Verkehrshelferdienstes an der Schule koordiniert der Schulleiter. Er kümmert sich auch darum, dass im Bedarfsfall vor Grund- und Sonderschulen Schüler benachbarter Haupt- und Realschulen oder Gymnasien eingesetzt werden. Gibt es keine älteren Mitschüler, können Verkehrshelferfunktionen auch durch Eltern, Großeltern, ältere Geschwister oder andere Erwachsene wahrgenommen werden. Der Einsatz dieser Elternlotsen wird ebenfalls vom Schulleiter koordiniert. Rund ein Viertel aller Verkehrshelfer sind Erwachsene. 6

Im Vorfeld klären Versicherungsfragen Rechtliche Rahmenbedingungen Generell gilt: Haftung und Versicherung: Schulwegdienste sorgen für die Sicherheit der Kinder auf ihrem Weg zur und von der Schule. Im Gegensatz zur Polizei dürfen sie dabei jedoch nicht in den fließenden Verkehr eingreifen. Da sie für die Gemeinde oder den Aufgabenträger Hilfsaufgaben im Rahmen der Schülerbeförderung wahrnehmen, ist für die Schulwegdienste die Geltung der sog. Amtshaftung (Art. 34 Grundgesetz i.v.m. 839 BBG) anerkannt. Deshalb haften die im Schulwegdienst tätigen Personen in der Regel nicht selbst für die von ihnen verursachten Schäden, sondern die Gemeinde oder Stadt als Träger des Dienstes. Eine Regressforderung des Trägers selbst ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit möglich und kommt sehr selten vor. Gegen die Folgen von Körperschäden durch Unfälle sind Schulweghelfer in allen Bundesländern durch die Unfallkassen bzw. die Gemeindeunfallversicherungsverbände gesetzlich versichert. Ist der Träger des Schulwegdienstes eine Stadt oder Gemeinde, so besteht in der Regel auch Haftpflichtversicherungsschutz durch die kommunale Haftpflichtversicherung. Gegebenenfalls ist der Abschluss einer solchen Versicherung zu empfehlen. Klären Sie Versicherungsfragen mit dem zuständigen Schulleiter auf jeden Fall vorher ab. 7

Wer kann Verkehrshelfer werden? Die Auswahl geeigneter Schülerinnen und Schüler Durch die Erlasse der Länder ist festgelegt, dass Verkehrshelfer in der Regel mindestens 13 Jahre alt sein und wenigstens die 7. Klasse besuchen müssen. Nur Schüler, die sich freiwillig zur Verfügung stellen, kommen für die Aufgabe in Frage. Die Schule hat bei der Auswahl der Lotsen eine große Mitverantwortung. Da Verkehrshelfer Verantwortung für andere übernehmen, müssen sie zuverlässig sein und ihren Dienst pflichtbewusst verrichten. Klassenlehrer wissen meist am besten, welche Schüler für diese Aufgaben geeignet sind und über die geforderten Eigenschaften wie Konzentrationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Umsicht verfügen. Der Klassenlehrer sollte eng mit den Ausbildern bei der Polizei kooperieren. Die Erziehungsberechtigten sind über die Tätigkeit und die damit verbundenen Konsequenzen (Dienstzeiten, Dauer der Ausbildung usw.) zu informieren und müssen frühzeitig ihr schriftliches Einverständnis geben. Als Erwachsener kommt jeder in Frage, der der Polizei, die auch für sie die Ausbildung und Einweisung übernimmt, geeignet erscheint. Praktisch kommen zumeist Eltern oder Großeltern schulpflichtiger Kinder zum Einsatz. Die Ausbildung der erwachsenen Lotsen ist nicht formalisiert und wird auch nicht durch eine Prüfung abgeschlossen. Aufgaben und Dienstkleidung entsprechen jenen der jugendlichen Schülerlotsen. 8

Mehr als Regelkunde Ausbildung in Theorie und Praxis Die Ausbildung der Verkehrshelfer ist kostenlos. Die Erlasse und Verordnungen der Bundesländer sehen unterschiedliche Ausbildungszeiten für Verkehrshelfer vor. Sie sollte 6 bis 12 Stunden betragen und wird von Polizeibeamten durchgeführt. Neben der theoretischen Vorbereitung kommt dem praktischen Üben vor Ort große Bedeutung zu. In einer Abschlussprüfung können die zukünftigen Verkehrshelfer ihre Tauglichkeit für die Aufgabe nachweisen. Folgende Punkte werden in der Ausbildung besprochen und eingeübt: die Sicherung des Überwegs, die Sicherung von gefährlichen Stellen des Schulwegs, das richtige Einschätzen unterschiedlicher Gefahren im Straßenverkehr, das richtige Abschätzen von Entfernungen, Geschwindigkeiten und Anhaltewegen, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer, das richtige Verhalten beim Ein- und Aussteigen aus dem Schulbus und an Haltestellen, Regel- und Verkehrszeichenkenntnisse. Die Deutsche Verkehrswacht hat einen Leitfaden für die Ausbildung entwickelt, um die Ausbildung der Verkehrshelfer bundesweit einheitlich durchführen zu können. Er bietet unter anderem sechs Unterrichtseinheiten und kann über das Verkehrswacht Medien & Service-Center bestellt werden. Erwachsene Lotsen werden von der Polizei in ihre Aufgabe eingewiesen, eine formale Ausbildung mit Prüfung gibt es für sie nicht. 9

10

Für jeden sichtbar! Die Ausrüstung der Verkehrshelfer Die Lotsen erhalten für ihre Tätigkeit eine Dienstkleidung. Sie besteht aus einem orange-roten Überwurf und einer gleichfarbigen Schirmmütze mit dem Verkehrswacht-Logo. Der vorne und hinten mit dem Schriftzug Verkehrshelfer gekennzeichnete Überwurf ist rundum mit retroreflektierenden hellen Leuchtstreifen ausgestattet, so dass er auch bei Dunkelheit schon von weitem gut zu sehen ist. Der Überwurf kann leicht angezogen werden und ist bei jeder Witterung tragbar. Zur Ausrüstung gehört ferner eine weiß umrandete rote Kelle. Die Kleidung weist Schülerlotsen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern in ihrer Funktion aus und muss während des Dienstes immer getragen werden. Helle Kleidungsstücke unterstützen die Signalwirkung. Das Dienstbuch komplettiert die Ausrüstung. Hier tragen die Schüler ihre Dienstzeiten ein und vermerken besondere Vorkommnisse. Daneben enthält es einen Informationsteil und bietet genügend Raum für sonstige Notizen. Die Lotsenausrüstung wird vom Verband der Automobilindustrie (VDA) gesponsert. Für die Lotsen ist sie kostenlos und kann über die Landesverkehrswachten (Adressen, S. 15) bestellt werden. In Absprache mit der Schule kümmert sich die Verkehrswacht darum, dass alle Verkehrshelfer ausgerüstet werden und die Kleidung rechtzeitig bekommen. Ausscheidende Verkehrshelfer erhalten als Anerkennung eine Urkunde und ein Abzeichen. 11

Bewährung in der Praxis Verkehrshelfer stehen nicht allein Nach bestandener Prüfung stehen die Verkehrshelfer nicht alleine da. Im Gegenteil: Jeder Verkehrshelfer wird in den ersten Tagen und Wochen nach seiner Ausbildung beaufsichtigt. Die Polizei weist die frisch gebackenen Lotsen an ihrem Einsatzort ein und erklärt ihnen die besonderen örtlichen Verhältnisse. Die notwendigen Verkehrszeichen sind meist schon vorher angebracht worden, so dass die Kraftfahrer frühzeitig auf den Verkehrshelfereinsatz hingewiesen werden. Wenn der Polizist den Eindruck hat, dass der Dienst gut funktioniert, wird er nicht mehr ständig präsent sein, schaut aber noch ab und zu vorbei. Die Verantwortung geht also schrittweise an die Verkehrshelfer über. Die örtlichen Verkehrswachten betreuen den Schülerlotsendienst in ihrem Bereich. Sie halten den Kontakt Schule-Polizei- Eltern-Verkehrswacht und vermitteln bei der Beschaffung der Ausrüstungen, die dann unmittelbar an die Schulen oder die Polizei geschickt werden oder verteilen diese selbst an die Schulen. Polizei und Schule sollten darauf achten, dass die Lotsen in regelmäßigen Abständen an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. 12

Wann und wo? Als Verkehrshelfer im Einsatz Die Verkehrshelfer verrichten ihren Dienst vor Schulbeginn und nach Schulschluss. Der Einsatz dauert 20 bis 30 Minuten, die Verkehrshelfer sind meistens zu zweit zum Dienst eingeteilt. Handelt es sich um Elternlotsen, sind Ausnahmen möglich, Schüler sollten niemals allein sein. Verkehrshelfer stehen vor allem an ungesicherten Straßenübergängen (ohne Ampel und Zebrastreifen). Ihr Einsatz kann aber je nach Verkehrslage auch an gesicherten Straßenstellen sinnvoll sein. Immer dann, wenn an den festgelegten Übergängen besonders komplizierte Situationen bestehen, die Jugendliche überfordern könnten, sollten sich Schule und Polizei möglichst um den Einsatz älterer Schüler oder erwachsener Lotsen bemühen. Mitunter treten Verkehrshelfer auch an Bushaltestellen, die mit dem Zusatzschild Schulbus gekennzeichnet sind, in Aktion. Falls die Warteflächen der Haltestelle noch nicht durch entsprechende Schutzgitter gesichert sind, können Buslotsen die Haltestelle zur Fahrbahn hin absichern. Die allgemeine Schulwegsicherung wird recht selten von Verkehrshelfern wahrgenommen. Sie kann jedoch für Schulanfänger in der ersten Phase von Bedeutung sein, um das sichere Passieren gefährlicher Stellen (Grundstück- und Hausvorsprünge, Baustellen, Werksausfahrten usw.) zu ermöglichen. 13

Wer ist der Beste? Der Schülerlotsenwettbewerb Seit 1984 gibt es den jährlich stattfindenden Schülerlotsenwettbewerb in seiner heutigen Form. Er wird von der Deutschen Verkehrswacht mit Unterstützung des Verbandes der Automobilindustrie durchgeführt und dient vor allem dazu, einem kleinen repräsentativen Teil der 55.000 bundesweit tätigen Schülerlotsen für seine tägliche, ehrenamtliche Arbeit zu danken. Auf Landesebene werden zunächst die besten Schülerlotsen des jeweiligen Bundeslandes ermittelt. Die Anforderungen für die Landeswettbewerbe werden von den zuständigen Landesverkehrswachten festgelegt. Die Gewinner nehmen anschließend am Bundeswettbewerb teil, der im Herbst an wechselnden Orten stattfindet. Der Bundeswettbewerb besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung, bei der Entfernungen, Anhaltewege und Geschwindigkeiten von Pkw und Motorrad bei unterschiedlichen Fahrbahnzuständen zu schätzen sind. Den Sieger erwartet neben einem Pokal ein attraktiver Geldbetrag, mit dem er sich einen persönlichen Wunsch erfüllen kann. 14

Ihre Ansprechpartner Die Landesverkehrswachten Baden-Württemberg Kesselstr. 38 70327 Stuttgart Fon: 07 11/40 70 30-0 Fax: 07 11/40 70 30-20 e-mail: landesverkehrswacht@lvwbw.de www.lvw-bw.de Bayern Ridlerstr. 35 a 80339 München Fon: 0 89/54 01 33-0 Fax: 0 89/54 07 58 11 e-mail: lvw-bayern.gs@t-online.de www.verkehrswachtbayern.de Berlin Reichsstr. 100 14052 Berlin Fon: 0 30/3 04 01 61 Fax: 0 30/3 04 01 62 e-mail: info@landesverkehrswachtberlin.de Brandenburg Verkehrshof 11 14478 Potsdam Fon: 03 31/50 40 23 Fax: 03 31/50 19 89 e-mail: lvw_brbg@t-online.de www.landesverkehrswachtbrandenburg.de Bremen Martinistr. 30/im Haus der ÖVB 28195 Bremen Fon: 04 21/3 01 59 95 Fax: 04 21/1 68 26 09 e-mail: lvw-bremen@t-online.de www.landesverkehrswachtbremen.de Hamburg Großmannstr. 210 20539 Hamburg Fon: 0 40/78 51 57 Fax: 0 40/7 89 83 76 e-mail: info@verkehrswacht-hamburg.de www.verkehrswacht-hamburg.de Hessen Walldorferstr. 4 6 60598 Frankfurt Fon: 0 69/63 40 27 Fax: 0 69/63 93 91 e-mail: lvw_hessen@t-online.de www.verkehrswachthessen.de Mecklenburg-Vorpommern Wismarsche Str. 178 19053 Schwerin Fon: 03 85/52 19 61 0 Fax: 03 85/52 19 61 11 e-mail: info@verkehrswacht-mv.de www.verkehrswacht-mv.de Niedersachsen Arndtstr. 19 30167 Hannover Fon: 05 11/35 77 26 80 Fax: 05 11/35 77 26 82 e-mail: info@landesverkehrswacht.de www.landesverkehrswacht.de Nordrhein-Westfalen Friedenstr. 21 40219 Düsseldorf Fon: 02 11/30 20 03-0 Fax: 02 11/30 20 03-23 e-mail: verkehrswachtnrw@aol.com www.landesverkehrswacht-nrw.de Rheinland-Pfalz Bahnhofplatz 2 55116 Mainz Fon: 0 61 31/22 25 10 Fax: 0 61 31/23 73 23 e-mail: Hofer@LVW-Rheinland-Pfalz.de Saarland Metzer Str. 19 66117 Saarbrücken Fon: 06 81/5 75 99 Fax: 06 81/5 75 89 e-mail: LVW-Saar@t-online.de Sachsen Unterer Kreuzweg 1 01097 Dresden Fon: 03 51/5 63 30 30 Fax: 03 51/5 63 30 40 e-mail: info@lvw-sachsen.de Sachsen-Anhalt Klosterwuhne 40/Postfach 13 44 39124/39003 Magdeburg Fon: 03 91/2 51 52 97 Fax: 03 91/2 51 52 98 e-mail: LVW.Sachsen-Anhalt@t-online.de www.lvw-san.de Schleswig-Holstein Westring 260 24116 Kiel Fon: 04 31/1 73 33 Fax: 04 31/1 73 34 e-mail: info@lvw-sh.de www.lvw-sh.de Thüringen St. Christophorus-Str. 3 99092 Erfurt Fon: 03 61/77 88 6 0 Fax: 03 61/77 88 64 20 e-mail: info@lvw-thueringen.de www.landesverkehrswacht-thu.de 15