SR-Information: Pässe und Spielrecht. 31.08.2014 KSO Kreis Zugspitze Michael Kögel



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Transkript:

SR-Information: Pässe und Spielrecht 31.08.2014 KSO Kreis Zugspitze Michael Kögel

Warum diese SR-Information? - Umfangreiche Satzungsänderungen durch Beschluss des Verbandstages im Juli 2014 haben starken Einfluss auf die Passkontrolle - Die Schiedsrichter werden mit immer mehr administrativen Aufgaben betraut, die nichts mit dem eigentlichen Fußballspiel zu tun haben, aber eben dazu gehören - Viele Schiedsrichter wollen in ihrer Freizeit einfach nur pfeifen und befassen sich ungern mit Satzungen und Paragraphen, werden aber möglicherweise am Ende zur Rechenschaft gezogen - Soll dies eine Hilfe für alle Schiedsrichter sein. Diese Information ist mit Landeslehrwart Manfred Kranzfelder abgestimmt und sollte künftig in keiner Schiedsrichtertasche mehr fehlen 2

Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für die Erteilung der Spielerlaubnis eines Spielers gibt uns die Spielordnung des BFV. Absatz 5: Spielrecht, Einsatzbestimmungen und Vereinswechsel Was ist ein ordnungsgemäßer Spielerpass? 33 ff. Vorlage eines Spielerpasses Abs. 3 Ordnungsgemäßer Spielerpass: - Aktuelles Lichtbild - Name und Vorname(n) - Geburtstag - Eigenhändige Unterschrift - Beginn der Spielberechtigung, evtl. ihre Befristung - Passnummer / Vereinsnummer - Name des Vereins und Vereinsstempel 3

Beispiel eines ordnungsgemäßen Spielerpasses 4

Es kann kein Spielpass vorgelegt werden? Welche Möglichkeit hat der Verein? Der Verein hat nach 33 Abs. 10 SpO das Recht bzw. die Möglichkeit, innerhalb von 3 Tagen nach dem Spiel das Spielrecht beim zuständigen Sportgericht nachzuweisen. - Weist der Verein die Spielberechtigung innerhalb dieser Frist nach, erfolgt keine Spielwertung (Spiel wird dem Ausgang nach gewertet), der Verein erhält lediglich eine Bestrafung nach 79 RVO (Geldstrafe). - Kann der Verein die Spielberechtigung innerhalb von 3 Tagen nach dem Spiel nicht nachweisen, erfolgt eine Spielverlustwertung nach 29, sowie eine Bestrafung nach 77 RVO. 33 Abs. 8.3 SpO 5

Es kann kein Spielpass vorgelegt werden? Kann dem SR zu Spielbeginn kein Spielerpass oder kein ordnungsgemäßer Spielerpass vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit, dass sich der Spieler durch einen amtlichen Lichtbildausweis legitimiert. Kann kein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden, kann gem. 33 Abs. 8.4 der im ESB eingetragene Mannschaftsverantwortliche gegenüber dem Schiedsrichter die Identität und das Spielrecht des Spielers bestätigen (Eintragung im ESB unter Sonstige Vorkommnisse). Dieses Vorgehen ist neu und entspricht dem bisherigen Prozedere analog des Jugendbereichs. Kann bis nach dem Spiel kein ordnungsgemäßer Spielerpass vorgelegt werden, muss der SR eine Meldung unter sonstige Vorkommnisse verfassen und den Verein darüber informieren. 33 Abs. 8.3 SpO 6

Pass Online - Spielberechtigung Mit amtlichem Lichtbildausweis Spielrecht keine Meldung notwendig Kein Spielrecht Meldung erforderlich 7

Handschriftliche Vermerke auf der Vorderseite - Durchkreuzen der Passbilder (nicht auf dem Pass) immer Meldung - Wird dem SR dieser Pass (oder ein Pass mit händischen Vermerken auf der Vorderseite) vorgelegt, darf der Spieler spielen, der SR muss aber eine Meldung unter sonstige Vorkommnisse verfassen, der Verein ist darüber zu informieren - Der Spieler hat Spielrecht (keine Legitimierung durch Ausweis notwendig) - Der Verein muss den Pass bis zum nächsten Spiel über den BFV erneuern lassen 33 Abs. 4 SpO 8

Handschriftliche Vermerke auf der Rückseite Diese Art von Eintragungen auf der Rückseite sind durch den SR nur zu beanstanden, wenn die Rückseite unterzeichnet und mit einem Stempel versehen ist - Wird dem SR dieser Pass vorgelegt, darf der Spieler spielen, der SR muss nichts unternehmen (auch keine Meldung) - Der Spieler hat Spielrecht (keine Legitimierung durch Ausweis notwendig) 9

Handschriftliche Vermerke auf der Rückseite - Wird dem SR dieser Pass vorgelegt, darf der Spieler spielen, der SR muss aber eine Meldung unter sonstige Vorkommnisse verfassen, der Verein ist darüber zu informieren - Der Spieler hat Spielrecht (keine Legitimierung durch Ausweis notwendig) - Der Verein muss den Pass bis zum nächsten Spiel über den BFV erneuern lassen 33 Abs. 6 SpO 10

Pässe Vermerke erlaubt? Die Verantwortung für diesen Stempel trägt der BFV Passstelle. Auf alten Passformularen ist der Zusatz Abgemeldet am: noch nicht automatisch abgedruckt, sodass die Passstelle dies mit einem Stempel aufgedruckt hat. Dies ist die einzige Ausnahme, der Pass ist gültig! Kein Eingreifen der SR erforderlich, keine Meldung! 11

Pässe von Vertragsspielern Wird ein solcher Pass vorgelegt, bei dem der Status des Vertragsspielers abgelaufen ist: - Spieler darf generell mit diesem Pass nicht am Spiel teilnehmen, der Pass ist ungültig - Eine Legitimierung durch Ausweis ( 33 Abs. 8.3 SpO) ist möglich, ebenso die Bestätigung des Mannschaftsverantwortlichen ( 33 Abs. 8.4 SpO) durch Eintragung unter Sonstige Vorkommnisse im ESB - SR informiert den Verein und verfasst eine Meldung unter Sonstige Vorkommnisse 12

Es kann kein ordnungsgemäßer Spielpass vorgelegt werden? Bitte verfasst hierzu eine genaue Meldung, damit das Sportgericht damit auch etwas anfangen kann. Hierzu einige Beispiele: a.) b.) c.) d.) Mir wurde ein Spielerpass ohne Passbild vorgelegt, der Spieler stellte sich persönlich durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Nr. 11111111) bei mir vor Mir wurde ein Spielerpass ohne Stempel vorgelegt, der Spieler stellte sich persönlich durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Nr. 22222222) bei mir vor Mir wurde ein Spielerpass ohne Bild und ohne Stempel vorgelegt, der Spieler stellte sich persönlich durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Nr. 3333) bei mir vor Mir wurde ein Pass vorgelegt, der auf der Rückseite gestempelt und unterschrieben ist. (Stempel des Vereins XXX, Datum: xx.xx.xxxx) In den Fällen a-c.) dürfen die Spieler am Spiel teilnehmen, wenn Sie sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis identifiziert und legitimiert haben (Meldung unter Sonstige Vorkommnisse, Text wie im Beispiel beschrieben) oder der Mannschaftsverantwortliche die Identität und das Spielrecht im ESB gegenüber dem SR bestätigt ( 33 Abs. 8.4 SpO) Im Fall d.) erfolgt nur eine Meldung, eine Legitimierung durch Ausweis ist nicht notwendig. Im Falle einer gültigen Detailspielberechtigung in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis ist ebenfalls keine Meldung erforderlich! 33 Abs. 8.2/8.3/8.4 SpO 13

Umschreiben von JFG-Pässen Wird Euch ein solcher Pass vorgelegt, der nach oben genannten Statuten keine Gültigkeit mehr besitzt: - Spieler darf am Spiel teilnehmen - Eine Legitimierung durch Ausweis ist nicht notwendig - SR informiert den Verein und verfasst eine Meldung 14

Verschmutzte Pässe? Die Verantwortung für einen Spielerpass trägt grundsätzlich der Verein. Sollte Euch ein verschmutzter Spielerpass vorgelegt werden, müsst Ihr wie folgt verfahren: Sind die Angaben auf dem Pass (Name, Nummer, Spielrecht usw.) noch leserlich, ist grundsätzlich nur eine Meldung zu verfassen. Der Spieler darf am Spiel teilnehmen. Bsp.: Der Spielpass von Herrn XY (Pass-Nr. xxxx-xxxx von TSV ABC) ist auf beiden Seiten stark verschmutzt (Getränk ausgelaufen), die notwendigen Angaben können noch entziffert werden. Sind die Angaben nicht mehr leserlich, muss sich der Spieler durch einen amtlichen Lichtbildausweis legitimieren. Dann darf er am Spiel teilnehmen, eine gesonderte Meldung ist zu verfassen. Bsp.: Der Spielpass von Herrn XY (Pass-Nr. xxxx-xxxx von TSV ABC) ist auf beiden Seiten stark verschmutzt (Getränk ausgelaufen), die notwendigen Angaben können nicht mehr entziffert werden. Er wies sich durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Nr. 111111111111, gültig bis 01.01.2016) aus, ich lies ihn am Spiel teilnehmen. 15

Übersicht Nr. Pass i.o. vorhanden Lichtbildausweis Spieler darf spielen Meldung Kommentar a.) Ja -- Ja -- b.) Nein, aber gültige Detailspielberechtigung Ja Ja -- c.) Ja, aber mit handschriftlichen Vermerken auf der Vorderseite -- Ja Ja d.) Ja, aber ohne Stempel oder Bild Ja Ja Ja Nur Meldung, wenn nicht bis Spielende ein ordnungsgemäßer Pass vorgelegt werden kann e.) Nein, aber gültige Detailspielberechtigung Ja Ja Nein f.) Nein, aber gültige Detailspielberechtigung Nein Ja Ja Spielrecht, wenn Bestätigung durch Mannschaftsverantwortlichen g.) JFG-Pass, nicht mehr gültig -- Ja Ja h.) Abgelaufener Pass Vertragsspieler (Ja) Ja Ja Legitimierung durch Ausweis oder Bestätigung des Mannschaftsverantwortlichen, dann Spielrecht i.) Nein Nein Ja Ja Bestätigung des Mannschaftsverantwortlichen möglich * Bei jeder Meldung Sonstige Vorkommnisse ist der betroffene Vereinsverantwortliche zu informieren 16

Einsatz von Junioren/Juniorinnen in Herren-/Frauenmannschaften 17

Meldung Abschrift? Bei allen Spielen im Kreis Zugspitze genügt die Meldung im ESB. Die Spielleiter leiten über das amtliche Postfach die Meldung an die jeweiligen betroffenen Vereine weiter. Die SR brauchen keine Abschrift an die Vereine schicken! Die amtlichen Kontaktdaten der Vereine findet Ihr unter: www.bfv.de 18