Preisliste für den Kabelanschluss Gültig ab 02.01.2013
1 Preisangabe Die angegebenen Preise mit Mehrwertsteuer (MwSt.) sind auf volle Cent gerundete Beträge. Maß geb lich für die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen sind die angegebenen Preise in ohne MwSt. Die Preise ohne MwSt. werden für die Rechnungslegung zusammengefasst und sind Grund lage für die Berechnung des Mehrwertsteuerbetrages. Die Preisangaben mit MwSt. errechnen sich aus den Preisangaben ohne MwSt. zuzüglich der MwSt. in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe von z.zt. 19 %. Bei einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes werden die Preise mit MwSt. entsprechend an gepasst. 2 Bereitstellung von Kabelanschlüssen und Hardware (Miete & Kauf) 2.1 Einmaliger Preis zu Vertragsbeginn 2.1.1 Bereitstellungsgebühr Digitaler Kabelanschluss oder HD Kabelanschluss (Neuanschluss) 33,53 39,90 2.1.2 Aktivierungsgebühr HD Recorder / HD Receiver / HD Modul (CI+) 25,17 29,95 entfällt bei Kauf 2.1.3 Versandgebühr für HD Recorder / HD Receiver / HD Modul (CI+) / SmartCard 8,32 9,90 2.1.4 Bereitstellung HD Recorder* monatlich 5,04 6,00 2.1.5 Kauf HD Recorder einmalig 251,26 299,00 2.1.6 Bereitstellung HD Receiver / HD Modul (CI+)* monatlich 2,52 3,00 2.1.7 Kauf HD Receiver einmalig 108,40 129,00 2.1.8 Kauf HD Modul (CI+) einmalig 66,39 79,00 3.1 Einzelnutzervertrag (ENV) 3 Nutzung von Kabelanschlüssen (Einzelnutzer) Digitaler Kabelanschluss Preis HD Kabelanschluss (Mindestvertragslaufzeit 12 Monate) (Mindestvertragslaufzeit 12 Monate) 3.1.1 Einzelnutzervertrag, monatlich 15,04 17,90 16,72 19,90 3.1.2 Einzelnutzervertrag, jährlich 175,08 208,35 *Mindestvertragslaufzeit 24 Monate
4 Nutzung von Kabelanschlüssen (Mehrnutzer) 4.1 Standardtarif und Vorauszahlung Analoger Kabelanschluss Preis Digitaler Kabelanschluss* (Mindestvertragslaufzeit 24 Monate) Monatliche Preise für jede angeschlossene Wohneinheit (WE) im Versorgungsbereich eines Übergabepunktes 4.1.1 V ertrag für mehrere Wohneinheiten (WE) Normaltarif, je weitere WE monatlich Bei 2 3 WE 12,48 14,85 13,32 15,85 Ab 4 WE für die 1. 10. WE 10,77 12,82 11,61 13,82 11. 20. WE 8,92 10,61 9,76 11,61 21. 40. WE 7,06 8,40 7,90 9,40 41. 100. WE 5,46 6,50 6,30 7,50 101. 200. WE 3,68 4,38 4,52 5,38 ab 201. WE je weitere WE 2,49 2,96 3,33 3,96 Verringert sich die Anzahl der WE durch Abmeldung auf nur eine WE, so wird dieser Vertrag bezüglich des monatlichen Entgeltes wie ein Einzelnutzervertrag behandelt. 4.1.2 Rabattierte Vorauszahlung des monatlichen Preises für zwölf Monate, je WE bei 2 3 WE 145,20 172,79 154,92 184,35 ab 4 WE für die 1. 10. WE 125,28 149,08 135,12 160,79 11. 20. WE 103,68 123,38 113,52 135,09 21. 40. WE 82,08 97,68 91,92 109,38 41. 100. WE 63,48 75,54 73,32 87,25 101. 200. WE 42,84 50,98 52,56 62,55 ab 201. WE je weitere WE 28,92 34,41 38,64 45,98 Wird der Kabelanschluss für sämtliche oder einzelne WE vor Ablauf des Zeitraumes gekündigt, wird für den noch nicht abgelaufenen Zeitraum der entsprechende Rest des Vorauszahlungsbetrages erstattet. 4.2 Pauschaltarif und Vorauszahlung Analoger Kabelanschluss Preis Digitaler Kabelanschluss* (Mindestvertragslaufzeit 24 Monate) Anstelle des monatlichen Preises für jede angeschlossene WE kann der monatliche Preis auf der Grundlage aller im Versorgungsbereich eines Übergabepunktes vorhandenen WE berechnet werden. Hierbei gelten die rabattierten Preise gemäß 4.2.1 4.2.1 Betrag bei Anwendung des Pauschaltarifs, je WE monatlich ab 6 WE für die 1. 10. WE 10,34 12,30 11,18 13,30 11. 20. WE 8,56 10,19 9,40 11,19 21. 40. WE 6,78 8,07 7,62 9,07 41. 100. WE 5,24 6,24 6,08 7,24 101. 200. WE 3,53 4,20 4,37 5,20 ab 201. WE je weitere WE 2,39 2,84 3,23 3,84 4.2.2 Rabattierte Vorauszahlung des monatlichen Preises für zwölf Monate, je WE ab 6 WE für die 1. 10. WE 120,24 143,09 130,08 154,80 11. 20. WE 99,60 118,52 109,44 130,23 21. 40. WE 78,84 93,82 88,68 105,53 41. 100. WE 60,96 72,54 70,80 84,25 101. 200. WE 41,04 48,84 50,76 60,40 ab 201. WE je weitere WE 27,72 32,99 37,56 44,70 Wird der Kabelanschluss für sämtliche oder einzelne WE vor Ablauf des Zeitraumes gekündigt, wird für den noch nicht abgelaufenen Zeitraum der entsprechende Rest des Vorauszahlungsbetrages erstattet. * inkl. Bereitstellung eines Digital Receivers je WE (zzgl. Aktivierungsgebühr 19,95 und Versandgebühr 9,90 ); jede weitere Hardware siehe Ziffer 2.1.2 bis 2.1.8
5 Hausanschluss 1) Dieser Preis wird nur berechnet, wenn die Installation eines Übergabepunktes noch erforderlich ist, obwohl das Gebiet bereits mit einem Breitbandverteilnetz versorgt ist. 5.1 N euanschluss eines Hauses (Tiefbau und Hauseinführung werden vom Kunden gestellt oder können mit anderen Versorgungsträgern koordiniert werden, bis 10 m auf privatem Grund) 2) ab 167,23 ab 199,00 5.2 N euanschluss eines Hauses inkl. Tiefbau und Hauseinführung auf privatem Grund bis 10 m, wenn der Tiefbau von Unitymedia allein erstellt wird, je Anschluss 2) ab 335,29 ab 399,00 6 Zusätzliche Leistungen 6.1 Verlegung des Übergabepunktes Nach Aufwand 6.2 Wechsel vom Normaltarif zum Pauschaltarif und umgekehrt 33,53 39,90 6.3 Ä nderung des Zahlungstermins einer Vorauszahlung 33,53 39,90 7 Preise nach Aufwand 7.1 S tundensatz 57,98 69,00 7.2 Je angefangene 1/4-Stunde 14,50 17,26 7.3 Anfahrtspauschale 32,77 39,00 1) Voraussetzungen: Das bestehende Breitbandkabelnetz ist ausbaufähig und führt direkt an der Grundstücksgrenze entlang bzw. liegt bereits auf dem Grundstück und es wird gleichzeitig mindestens ein Dienstleistungsangebot (z.b. TV, Internet oder Telefonie) für mindestens ein Jahr beauftragt. Bei Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen wird Unitymedia ein aufwandsbezogenes individuelles Angebot erstellen. 2) Bei Strecken länger als 10 m wird Unitymedia den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung stellen.
8 Besondere Regelungen 8.1 Definition für eine Wohneinheit (WE) Eine WE ist die Zusammenfassung von einzelnen oder zusammenhängenden Räumen, die ausschließlich oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden können und die selbstständige Führung eines Haus haltes e rmöglichen. Eine WE muss daher eine Kochgelegenheit (in Küche, Kochnische oder Kochschrank) mit Wasserversorgung und Ausguss sowie Toilette und Waschgelegenheit aufweisen. 8.2 Ausnahmeregelungen Bei folgenden Räumen, die nicht der Definition einer WE entsprechen, werden je drei Räume mit Breitbandsteckdosen als eine WE gerechnet: Büroräume, gewerblich genutzte Räume oder vergleichbare Räume, Räume in Beherbergungsbetrieben und vergleichbaren Betrieben, R äume von Programmanbietern oder -veranstaltern, denen auf dem Grundstück, auf dem sich diese Räume befinden, gleichzeitig eine Rundfunkleitung unbefristet bereitgestellt wurde. Bei folgenden Einrichtungen, deren Träger eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein Verband der freien Wohlfahrtspflege oder eine andere gemeinnützige juristische Person des privaten Rechts ist, werden je fünf Räume mit Breitbandsteckdosen als eine WE gerechnet: Schulen, Universitäten, Heime, Krankenhäuser, Sanatorien, den vorgenannten Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen. Bei Ausstellungen, die nicht auf einem Messegelände stattfinden, Jahrmärkten und vergleichbaren Veranstaltungen werden je 20 Breitbandsteckdosen als eine WE gerechnet. Bei abgeschlossenen Messe ge länden werden alle Ausstellungshallen und Ausstellungsräume als sechs WE gerechnet. Die nach den vorstehenden Definitionen ermittelten WE werden auf volle WE abgerundet und nur im Normaltarif ab gerechnet. Es wird jedoch mindestens eine WE berücksichtigt.
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