DECKBLATT (AUSSCHREIBUNG) Allgemeines Bauvorhaben: Kinderkrippe in Behringen Bauherr: Gemeinde Bispingen, Borsteler Str. 4-6, 21646 Bispingen Fon: 05194-398-0, email: h.kohlmeyer@bispingen.de Bauort: Bispingen-Behringen, Mühlenstraße 16
Neubau der Kinderkrippe in Behringen 1 Einleitung Die Gemeinde Bispingen schreibt für den Ortsteil Behringen eine 1- Gruppen-Kinderkrippe in Einzelgewerken aus. Es ist ein nicht unterkellertes, massives Gebäude mit Satteldach geplant, zum großen Teil mit Dach gleich Decke. Das zu erstellende Angebot umfasst alle Leistungen, die zur schlüsselfertigen Errichtung der Kinderkrippe erforderlich sind, einschl. der Erschließung und mit einem Teil der Einrichtung, jedoch ohne die Außenanlagen. Diese Gebäude wurde in fast gleicher Art und Größe bereits einmal gebaut. Die Planung ist den heutigen Vorschriften angepasst worden. Der Bauherr behält sich vor, erkennbare Änderungen der Mengen an die Bieter nachzureichen. Der Bauantrag läuft parallel zur Ausschreibung. Vor Auftragserteilung erhält der AN die Möglichkeit der Mengenkontrolle an Hand der Ausführungsplanung. Der Bieter hat die Möglichkeit, sich mit der Grundstücks- und Baustellensituation vertraut zu machen. Terminvereinbarungen zur Besichtigung über den Architekten. Wichtiger Hinweis: Der Auftragnehmer (im Folgenden AN genannt) muss technisch und personell in der Lage sein, die beschriebenen Leistungen in dem genannten Zeitrahmen abzuwickeln. Ein im Vertrag festgelegter, von vorstehenden Angaben abweichender Baubeginn berechtigt den AN nicht zu Forderungen gegenüber der Auftraggeberin (im Folgenden AG oder Bauherrin genannt). 2 Ansprechpartner Bauherrin: Gemeinde Bispingen Borsteler Straße 4-6 D 29646 Bispingen Tel 05194-398-0 Fax 05194-398-16 E-Mail h.kohlmeyer@bispingen.de Architekt: Friedrich Lödige Lübberstetder Str. 32b 21272 Egestorf Tel 04175-205 Fax 04175-204 E-Mail f.loedige@gmx.de Statik und Wärmeschutznachweis: Claus-Peter Mädge Vor dem Haßl 6a 21438 Brackel Tel 04185-79742-0 Fax 04185-79742-22
+E-Mail maedge@bau-statik.biz SiGeKo: NN Tell Fax E-Mail 3 Termine des Angebotsverfahrens, Baubeginn und Fertigstellung Baubeginn: 2 Wochen nach Auftragserteilung Ausführungszeit für die Gewerke dieses LV: siehe Bauzeitplan in der Anlage Der Baubeginn ist auch von der Dauer des Genehmigungsverfahrens abhängig. Sollte durch ein verlängertes Genehmigungsverfahren der Baubeginn verzögert werden, verschieben sich die Termine entsprechend. Die Ausführungsdauer verlängert sich jedoch nicht. 4 Bauort Die Krippe wird in 29646-Bispingen OT Behringen, Mühlenstraße 16 errichtet. Die Baustelle wird über den Gemeindeweg an der Westseite des Grundstückes, der auch den jetzigen Kindergarten und die Feuerwehr erschließt, angefahren. Das Baufeld ist Teil der innerörtlichen Grünanlage. Die Ver- und Entsorgungsleitungen liegen in dem Gemeindeweg auf diesem Grundstück 5 Baustellenbetrieb Für den Baustellenbetrieb steht eine Fläche von ca. 30 m x 30 m zur Verfügung, siehe Lageplan. Die Baustelle so einzurichten und zu besetzen, daß das Gebäude ordnungsgemäß errichtet we rden kann und Gefahren oder vermeidbare Belästigungen nicht entstehen. Besonders zu beachten ist, dass die unmittelbare Nachbarschaft ( Feuerwehr und Kindergarten ) nicht behindert werden. Der Baustellenablauf und Baustellenverkehr sind entsprechend voraus schauend und umsichtig vom AN zu gestalten. Für die Feuerwehr ist dieser Weg immer frei zu halten. Zu den Bring- und Abholzeiten des Kindergartens ist mit Verkehrsbehinderungen und einer erhöhten Gefährdung Unbeteiligter zu rechnen. Die großen Bäume auf dem Grundstück parallel zum Weg, werden während der Bauausführung durch geeignete Maßnahmen im Wurzelbereich, Krone und Stamm geschützt. Alle Bauarbeiten müssen von Personen geleitet werden, die aufgrund ihrer fachlichen Eignung und Erfahrung, Ausbildung und bisherigen Tätigkeit umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der jeweils durchzuführenden Arbeiten haben und mit einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraut sind.
Die Baustellensprache ist Deutsch. Der AN ist verantwortlich für die Absicherung des Bauwerkes. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Arbeiten unbeschadet der Rechte Dritter durchgeführt werden. Ersatzansprüche als Folge nicht sachgemäß durchgeführter Arbeiten oder mangelhaft ausgeführter Sicherungsmaßnahmen werden dem AN zur Last gelegt. Sachen die der Gefahr einer Verunreinigung oder Beschädigung ausgesetzt sind, müssen durch Abdecken, Abkleben oder andere entsprechend geeignete Schutzmaßnahmen geschützt werden. 6 Leistungen der Auftraggeberin Die Bauherrin schließt folgende Versicherungen ab und trägt deren Kosten: - Bauherrenhaftpflich - Bauleistungsversicherung Energien (Strom und Wasser) werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Ein Bau-WC steht bauseitig kostenfrei zur Verfügung. 7 Leistungen des Auftragnehmers Soweit erforderlich sind W erkstatt- und Detailpläne anzufertigen und rechtzeitig vor Ausführu ngsbeginn der Projektleitung zur Freigabe vorzulegen, um Berücksichtigung von Änderungswünschen zu ermöglichen. Sämtliche technischen und gestalterischen Details sowie Ausführungsvorgaben sind rechtzeitig mit der Projektleitung abzustimmen, damit ggf. Korrekturen ohne Zeitverzug einfließen können. Die Bauherrin behält sich bei allen Entscheidungen Durchgriff auf Subunternehmer vor. Rechtzeitig vor Ausführungsbeginn sind alle Materialien, Oberflächen und Farben mit der Projektleitung abzustimmen und zu bemustern. Muster sind mind. in DIN A4 - Größe vorzulegen. Bauherrin und Projektleitung behalten sich das Recht vor, im Zuge der Bemusterung Änderungen in der Farbauswahl o. ä. zu treffen. 8 weitere Hinweise Das Gebäude und die Außenanlagen werden gem. DIN 18040 barrierefrei errichtet. Wegen einer erhöhten Empfindlichkeit von Kindern, sind grundsätzlich unbedenkliche und nach Möglichkeit natürliche Materialien zu verwenden: - Chemischer Holzschutz ist auf das unbedingt notwendige Maß zu besc hränken. Bei Gefährdungsklasse 0 ist auf chemischen Holzschutz zu verzichten. - Es werden ausschließlich lösungsmittel- und emissionsarme bzw. frei e Kleber und Anstriche verwendet. - Über die Verwendung von Naturgipsstoffen ist ein Nachweis zu führen. - Es dürfen keine Materialien verbaut werden, die in eingebautem Zusta nd Formaldehyd oder sonstige schädliche oder ger uchsbelästigende Gase abgeben. - Ecken und Kanten aller Bauteile sind mind. 10 mm zu runden oder zu fasen!
Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR) AUSSCHREIBUNG Hinweis Für die Ausführung der BLitzschutzanlagen gilt die VOB Teil C, DIN 18 384 Hinweis Außengerüste stehen bauseits kostenfrei zur Verfügung. 001 60,000 m Fundamenterder aus Bandstahl 30 x 3,5 mm, verzinkt, einschl. Stützen und Verbindern und Bewehrungsklemmen mit min. 5 cm Betondeckung verlegen. 002 7,000 St Trennklemmen Zink für Erdeinführung an Fundamenterde. 003 15,000 m Anschlußfahnen aus V4A, d = 10 mm, Länge 1,50 m, von Fundamenterde nach außen. 004 66,000 m Auffangleitung aus Alu, 8 mm Durchmesser, auf Dachflächen montieren. 005 1,000 St Fangstange aus Alu, 16 mm Durchmesser, auf Dachflächen montieren. 006 1,000 St Flexbrücke, geflochtenes Alu 007 16,000 m Ableitung aus Alu, 8 mm Durchmesser, auf Dachflächen montieren. 008 8,000 m Ableitung aus CUI, an Wänden montieren. 009 9,000 St Metallanschlüsse herstellen in Zink/Alu für Dachrinnen, Kehlen, Verwahrungen, Lüftungsaufbauten, Solarzellen, Fenster u.ä., mit allen Form-, Verbindungs- und Befestigungsmitteln. 010 3,000 St Überspannungsableiter in die Unterverteilung einbauen. Farb. Dehn Typ: DEHNguard 275 (275/350V) 15 ka o.glw.
Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR) 011 1,000 St Blitzschutzprüfbuch mit Systemzeichnung der Anlage und den Meßergebnissen anfertigen. Hinweis LOHNSTUNDEN *** Ausführungsbeschreibung 0001: Die folgenden Arbeiten dürfen nur nach Anweisung durch den Bauherren oder den Architekten ausgeführt werden. Sie sind regelmäßig durch Wochenzettel, Lieferscheine u.ä. nachzuweisen, sie müssen alle Unternehmerzuschläge enthalten. 012 4,000 h eines Gesellen 013 100,000 St Material für Stundenlohnarbeiten zum Nachweis. Hier ist 1,00 bei Einheitspreis einzusetzten.
ZUSAMMENFASSUNG Positionen ohne Gliederung G E S A M T S U M M E (EUR netto) 19,00 % Mehrwertsteuer G E S A M T S U M M E (EUR brutto)