Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang Management in Physiotherapie



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Transkript:

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang Management in Physiotherapie (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005) 1. Beschluss (B) am: 05.11.2013 durch: HSL 1. Inkraftsetzung 05.11.2013 Seite 1 von 7

Die Hochschulleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005, beschliesst: 1. Geltung Dieser Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005 den Weiterbildungs-Masterstudiengang (MAS) Management in Physiotherapie des Departements der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. 2. Kosten Die Kosten für den werden in den Anmeldeunterlagen veröffentlicht. 3. Zulassung 3.1. Reguläre Zulassung Regulär können Fachpersonen aufgenommen werden mit: - einem Diplom einer staatlich anerkannten Fachhochschule oder Abschlusszeugnis einer staatlich anerkannten Universität (Diplom, Lizentiat, Bachelor- oder Masterabschluss) in Physiotherapie oder altrechtlichem Physiotherapie-Diplom einer schweizerischen Physiotherapieschule plus nachträglich erworbenem Titel (NTE) und - einer ca. 50%-Anstellung als Physiotherapeutin/Physiotherapeut während der Absolvierung des Studienganges und Bereitschaft für die Umsetzung von praktischen Aufgaben und Projekten - guten Englischkenntnissen (Adäquates Sprachniveau C1 des europäischen Referenzrahmens) 3.2. Sur Dossier Zulassung Sur Dossier können Fachpersonen aufgenommen werden mit: - Nichtschweizerischem Berufsdiplom in Physiotherapie, wenn die zusätzlichen Voraussetzungen zum altrechtlichen Physiotherapie-Diplom erfüllt sind. und - einer ca. 50%-Anstellung als Physiotherapeutin/Physiotherapeut während der Absolvierung des Studienganges und Bereitschaft für die Umsetzung von praktischen Aufgaben und Projekten - guten Englischkenntnissen (Adäquates Sprachniveau C1 des europäischen Referenzrahmens) Bei Aufnahmen Sur Dossier stehen Fragen der Qualifikation, Motivation und Zielsetzung im Vordergrund: Studierfähigkeit, berufliche Erfahrung mit formal und nicht formal erworbenen Kompetenzen und angestrebte berufliche Weiterentwicklung. Zur Geltung kommen ebenso mögliche Publikationen, Forschung oder Lehrtätigkeit. Das Kontingent für Sur Dossier Zulassungen beträgt ca. 20 % der Gesamtstudierendenzahl. 1. Beschluss (B) am: 05.11.2013 durch: HSL 1. Inkraftsetzung 05.11.2013 Seite 2 von 7

3.3. Zulassung zum Modul swissenschaften Personen mit einem altrechtlichen Physiotherapie-Diplom respektive einem nichtschweizerischen Berufsdiplom in Physiotherapie müssen spätestens vor der Absolvierung des Moduls swissenschaften den Weiterbildungskurs Reflektierte Praxis Wissenschaft verstehen bestanden haben. 3.4. Entscheid über die Zulassung Die Leitung Weiterbildung Physiotherapie und die Leitung entscheiden auf Antrag der Leitung des über Aufnahme oder Ablehnung. 4. Dauer und Art des Studiums Das Studium umfasst 60 Credits, ist modular aufgebaut und wird berufsbegleitend absolviert. Die Höchststudiendauer beträgt 6 Jahre. In begründeten Fällen kann die Studienleitung Ausnahmen bewilligen. 5. Anrechnung von Vorkenntnissen Die Leitung des entscheidet über den Antrag auf Anrechnung von Vorkenntnissen in Absprache mit der Leitung Weiterbildung und Dienstleistung Physiotherapie und der Leitung. Noten werden ausschliesslich bei der Anerkennung von ZHAW-Weiterbildungsangeboten übernommen. Die Masterarbeit muss zwingend an der ZHAW im verfasst werden. 1. Beschluss (B) am: 05.11.2013 durch: HSL 1. Inkraftsetzung 05.11.2013 Seite 3 von 7

6. Modulplan und Modulbewertung Variante 1 Modulbezeichnung Modultyp Modulbewertung Wahlpflicht-CAS: Klinische Expertise in Akutstationärer Physiotherapie Modelle im Akutspital und Current Clinical Topics 1 Anzahl ECTS- Kreditpunkte Pflichtmodul Note 5 Current Clinical Topics 2 Pflichtmodul Note 5 Current Clinical Topics 3 Pflichtmodul Note 5 Wahlpflicht-CAS: Klinische Expertise in Physiotherapie in Chronic Care Disease Management Pflichtmodul Note 5 Patient Education & Empowerment Pflichtmodul Note 5 Physiotherapie in der Palliative Care Pflichtmodul Note 5 Pflicht-CAS: swissenschaften und Professional Leadership swissenschaften Pflichtmodul Note 5 swesen Schweiz Wahlpflichtmodul Note 5 Coaching Wahlpflichtmodul Note 5 Geschäftspositionierung und Marketing Wahlpflichtmodul Note 5 Personalführung Wahlpflichtmodul Note 5 Betriebswirtschaft Wahlpflichtmodul Note 5 Pflicht-CAS: Personalführung im swesen (12 ECTS-Kreditpunkte) Human Resource Management im swesen Pflichtmodul Note 6 Führungs- und Selbstkompetenz Pflichtmodul Note 6 Pflicht-Modul: Integrationsmodul Wirtschaftswissenschaften (6 ECTS-Kreditpunkte) Integrationsmodul Betriebswirtschaftslehre und Finanz-/Rechnungswesen Masterthesis: (12 ECTS-Kreditpunkte) Pflichtmodul Note 6 Masterthesis Pflichtmodul Note 12 1. Beschluss (B) am: 05.11.2013 durch: HSL 1. Inkraftsetzung 05.11.2013 Seite 4 von 7

Variante 2 Modulbezeichnung Modultyp Modulbewertung Wahlpflicht-CAS: Klinische Expertise in Akutstationärer Physiotherapie Modelle im Akutspital und Current Clinical Topics 1 Anzahl ECTS- Kreditpunkte Pflichtmodul Note 5 Current Clinical Topics 2 Pflichtmodul Note 5 Current Clinical Topics 3 Pflichtmodul Note 5 Wahlpflicht-CAS: Klinische Expertise in Physiotherapie in Chronic Care Disease Management Pflichtmodul Note 5 Patient Education & Empowerment Pflichtmodul Note 5 Physiotherapie in der Palliative Care Pflichtmodul Note 5 Pflicht-CAS: swissenschaften und Professional Leadership swissenschaften Pflichtmodul Note 5 swesen Schweiz Pflichtmodul Note 5 Coaching Pflichtmodul Note 5 Pflicht-CAS: Geschäftsführung von Praxen Personalführung Pflichtmodul Note 5 Betriebswirtschaft Pflichtmodul Note 5 Geschäftspositionierung und Marketing Pflichtmodul Note 5 Masterthesis: Masterthesis Pflichtmodul Note 15 Der setzt sich aus drei CAS (Certificate of Advanced Studies) mit total 42 ECTS-Kreditpunkten, einem Modul à 6 ECTS-Kreditpunkten sowie einer Masterarbeit mit 12 ECTS-Kreditpunkten in der Vertiefungsrichtung (Variante 1) oder aus drei CAS mit total 45 ECTS- Kreditpunkten sowie einer Masterarbeit mit 15 ECTS-Kreditpunkten in der Vertiefungsrichtung (Variante 2) zusammen. Die Studierenden können die Variante frei wählen. Für den ersten CAS stehen zwei Vertiefungsrichtungen für eine Schwerpunktsetzung zur Auswahl. Die einzelnen Module werden mit den im Modulplan aufgeführten Kreditpunkten abgegolten, sofern die vorgesehenen Leistungsnachweise bestanden sind. Die Bewertung der Module erfolgt mittels Viertel-Noten. 1. Beschluss (B) am: 05.11.2013 durch: HSL 1. Inkraftsetzung 05.11.2013 Seite 5 von 7

7. Wiederholung von Modulen Leistungsnachweise können einmal wiederholt werden. Bei Modulen mit der Note zwischen 3.5 und 3.99 ist eine Nachbesserung möglich, wobei maximal die Note 4 erreicht werden kann. Module mit Note unter 3.5 sind zu wiederholen. Die neue Modulbewertung ersetzt die alte. 8. Präsenz im Unterricht Für den Unterricht (Kontaktstudium) ist eine Präsenz von 80% obligatorisch. 9. Modulanmeldung Die Anmeldung zu einem Modul beinhaltet auch die Anmeldung für die Leistungsnachweise und verpflichtet dazu, diese zu erbringen. 10. Expertinnen und Experten Mündliche Prüfungen finden unter Beizug einer Expertin oder eines Experten statt. Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit der prüfenden Dozentin bzw. dem prüfenden Dozenten. Kommt keine Einigung zu Stande, steht der Stichentscheid der prüfenden Dozentin bzw. dem prüfenden Dozenten zu. Die Studienleitung kann für weitere Prüfungen Expertinnen und Experten heranziehen und definiert deren Aufgaben. 11. Masterarbeit (Master Thesis) Mit der Masterarbeit kann frühestens nach dem erfolgreichen Abschluss von sechs der neun Module begonnen werden. Die Masterarbeit besteht entweder aus einer evidenzbasierten Literaturstudie, einem experimentellen Projekt oder einer Datensammlung mit Patienten / Patientinnen. Die Arbeit mit 12 ECTS- Kreditpunkten (Variante 1) kann ein Monogramm im Umfang von 4000 7000 Wörtern sein oder ein eingereichtes Manuskript an ein peer-reviewed journal. Die Arbeit mit 15 ECTS-Kreditpunkten (Variante 2) kann ein Monogramm im Umfang von 5000 8000 Wörtern sein oder ein eingereichtes Manuskript an ein peer-reviewed journal. Eine nicht bestandene Masterarbeit kann einmal wiederholt werden. Bei Masterarbeiten mit der Note zwischen 3.5 und 3.99 ist eine Nachbesserung möglich, wobei maximal die Note 4 erreicht werden kann. Masterarbeiten mit Note unter 3.5 sind zu wiederholen. Die neue Bewertung ersetzt die alte. Der Zusatzaufwand wird in Rechnung gestellt. 12. Studienabschluss Das Studium ist bestanden, wenn die Präsenzpflicht erfüllt ist, alle Module und die Masterarbeit bestanden sind und somit gesamthaft mindestens 60 ECTS-Kreditpunkte erworben wurden. 13. Abschlussbewertung Die Abschlussnote ergibt sich aus dem nach Kreditpunkten gewichteten Durchschnitt der Schlussnoten der absolvierten Module und der Masterarbeit. Die Abschlussnote wird auf Viertel-Noten gerundet. 1. Beschluss (B) am: 05.11.2013 durch: HSL 1. Inkraftsetzung 05.11.2013 Seite 6 von 7

Die Häufigkeit der erteilten Noten wird zur Vergleichbarkeit der Bewertungen zusammenfassend dargestellt. Berücksichtigt werden die Abschlussnoten im Zeitraum von mindestens zwei Jahren. 14. Diplom Nach erfolgreich absolviertem Studiengang wird der Titel Master of Advanced Studies ZFH in Management in Physiotherapie verliehen. 15. Schlussbestimmung Diese Studienordnung tritt nach Genehmigung durch die Hochschulleitung der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften am 1. April 2016 in Kraft. Sie ersetzt die Studienordnung vom 5. November 2013. 16. Übergangsbestimmung Studierende, die ihr Studium unter der Studienordnung vom 5. November 2013 aufgenommen haben, werden in die neue Studienordnung überführt. Dokumentenverlauf Anhang Studienordnung Datum Beschluss Beschlussgremium Datum Inkraftsetzung Version Beschreibung Änderung 05.11.2013 HSL 05.11.2013 1.0.0 Originalversion - - - 1.0.1 Überarbeitung für GPM, 18.06.2014 - - - 1.1.0 03.11.2014: Anpassung aufgrund der Inkraftsetzung des HFKG: Im Abschnitt 14 Diplom wurde der Begriff eidgenössisch geschützter - Titel gestrichen. 08.03.2016 HSL 01.04.2016 2.0.0 Abs. 6: Anpassung in Modulplan Abs. 11: Ergänzung Variante 1 und 2 1. Beschluss (B) am: 05.11.2013 durch: HSL 1. Inkraftsetzung 05.11.2013 Seite 7 von 7