Führungsgrundlagen Version: Zielgruppe: Public Dok.-Verantw.: LeiterIn Stabsbereich Strategie & Qualität
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- Sven Beck
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1 Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Public Management (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005) 1. Beschluss (B) am: durch: HSL 1. Inkraftsetzung Seite 1 von 5
2 Die Hochschulleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005, beschliesst: 1 Geltung Dieser Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005 den Weiterbildungs-Masterstudiengang (MAS) in Public Management der ZHAW. 2 Kosten Die Kosten für den Masterstudiengang in Public Management werden in den Anmeldeunterlagen veröffentlicht. 3 Zulassung 3.1 Reguläre Zulassung Zum Masterstudiengang in Public Management wird zugelassen, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: Abschlussdiplom einer staatlich anerkannten Fachhochschule bzw. einer Vorgängerschule wie ZHW, HWV, HTL oder Abschlusszeugnis einer staatlich anerkannten Universität oder einer Technischen Hochschule (Diplom, Lizentiat, Bachelor- oder Masterabschlüsse), Berufserfahrung in der Regel von mindestens drei Jahren in der öffentlichen Verwaltung oder einem verwaltungsnahen Betrieb bzw. in einer NPO, davon mindestens zwei Jahre in Führungsfunktion. 3.2 Sur Dossier Zulassung Personen, die nicht über einen Hochschulabschluss verfügen, werden zugelassen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Einen mit einem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss, Berufserfahrung in der Regel von mindestens fünf Jahren in der öffentlichen Verwaltung oder einem verwaltungsnahen Betrieb bzw. in einer NPO, davon mindestens zwei Jahre in Führungsfunktion, Besuch des Weiterbildungskurses Wissenschaftsbasiertes Arbeiten vor Beginn der Masterarbeit. 3.3 Entscheid über die Zulassung Bewerberinnen und Bewerber, welche die Voraussetzungen von Ziffer 3.1 oder 3.2 erfüllen, werden zu einem Zulassungsgespräch eingeladen. Bei Interessierten ohne Hochschulabschluss erfolgt eine generelle Beurteilung der Aus- und Weiterbildung sowie der beruflichen Erfahrungen. Die Studienleitung behält sich zudem vor, Referenzen einzuholen. Die Studienleitung entscheidet über Aufnahme oder Ablehnung. 1. Beschluss (B) am: durch: HSL 1. Inkraftsetzung Seite 2 von 5
3 4 Dauer und Art des Studiums Das Studium umfasst 60 Credits. Es wird als berufsbegleitendes Studium geführt. Die Höchstdauer beträgt 6 Jahre. In begründeten Fällen kann die Studienleitung Ausnahmen bewilligen. 5 Anrechnung von Vorkenntnissen Andernorts erworbene Vorkenntnisse können während 10 Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet werden. Credits, die für die Aufnahme qualifizierend sind, können nicht angerechnet werden. Eine Anrechnung beruflicher Tätigkeit ist nicht möglich. Noten werden ausschliesslich bei Anrechnung von Vorkenntnissen aus ZHAW-Weiterbildungsangeboten übernommen. Die Masterarbeit muss zwingend an der ZHAW im Weiterbildungs-Masterstudiengang Public Management verfasst werden. 6 Modulplan und Modulbewertung Modulbezeichnung Modultyp Modulbewertung Modul 1: Strukturen, Prozesse und Instrumente der Aufgabenerfüllung Anzahl Credits Pflichtmodul Note 6 Modul 2: Recht und Verhandlungsführung Pflichtmodul Note 6 Modul 3: Performance- und Finanzmanagement Pflichtmodul Note 6 Modul 4: Praxisprojekt Pflichtmodul Note 6 Modul 5: Personalmanagement Pflichtmodul Note 6 Modul 6: Leadership, Ethik und Change Management Pflichtmodul Prädikat 6 Modul 7: Strategische Führung und Kommunikation im öffentlichen Sektor Pflichtmodul Note 6 Modul 8: Public Governance Pflichtmodul Prädikat 6 Modul 9: Masterarbeit Pflichtmodul Note 12 Die Bewertung der mittels Noten bewerteten Module erfolgt in Viertelnoten. 7 Wiederholung von Modulen Leistungsnachweise können einmal wiederholt werden. Bei Masterarbeiten mit der Note zwischen 3.5 und 3.99 ist eine Nachbesserung möglich, wobei maximal die Note 4 erreicht werden kann. Masterarbeiten mit einer Note unter 3.5 können nicht nachgebessert werden, sondern sind zu wiederholen. Nachbesserungen und Wiederholung von Leistungsnachweisen werden in Rechnung gestellt. 1. Beschluss (B) am: durch: HSL 1. Inkraftsetzung Seite 3 von 5
4 8 Präsenz Für den Unterricht ist eine Präsenz von 80% pro Modul obligatorisch. Bei gewissen Modulen kann die Studienleitung eine Anwesenheit von 100% verlangen, was in der Modulbeschreibung ersichtlich ist. Abwesenheiten werden nur aus zwingenden Gründen (gemäss 23 der Rahmenstudienordnung begründbar) anerkannt. In begründeten Ausnahmefällen können höhere Absenzzeiten durch alternative Leistungen kompensiert werden. Über die Modalitäten entscheidet die Studienleitung. 9 Modulanmeldung Die Anmeldung zum Studium beinhaltet die Anmeldung für die Module sowie die zugehörigen Leistungsnachweise und verpflichtet dazu, diese zu erbringen. 10 Expertinnen und Experten Die Betreuung der Masterarbeit findet unter Beizug einer Expertin oder eines Experten statt. Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit der prüfenden Dozentin bzw. dem prüfenden Dozenten. Kommt keine Einigung zu Stande, steht der Stichentscheid der prüfenden Dozentin bzw. dem prüfenden Dozenten zu. Die Studienleitung kann für weitere Prüfungen Expertinnen und Experten heranziehen und definiert deren Aufgaben. 11 Masterarbeit Die Masterarbeit im kann begonnen werden, wenn gesamthaft 48 Credits aus den Modulen gemäss Modulplan erworben sind. Weitere Details sind in der Modulbeschreibung zur Masterarbeit ersichtlich. 12 Studienabschluss Die Weiterbildung ist bestanden, wenn die Präsenzpflicht erfüllt ist, alle Module und die Masterarbeit bestanden sind und somit gesamthaft mindestens 60 Credits erworben wurden. 13 Abschlussbewertung Die Abschlussnote ergibt sich aus dem mittels Credits gewichteten arithmetischen Durchschnitt der numerischen Modulnoten gemäss Modulplan. Die Abschlussnote wird auf Viertelnoten gerundet. Die Häufigkeit der erteilten Noten wird zur Vergleichbarkeit der Bewertungen zusammenfassend dargestellt. Berücksichtigt werden die Abschlussnoten im Zeitrauem von mindestens zwei Jahren. 14 Diplom Nach erfolgreich absolviertem Nachdiplomstudium wird der Titel Master of Advanced Studies ZFH in Public Management verliehen. 1. Beschluss (B) am: durch: HSL 1. Inkraftsetzung Seite 4 von 5
5 15 Schlussbestimmung Diese Studienordnung tritt nach Genehmigung durch die Hochschulleitung der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften am 1. Juli 2015 in Kraft und ersetzt die Studienordnung vom 19. Juni Übergangsbestimmung Studierende, welche ihr Studium unter der Studienordnung vom 19. Juni 2014 aufgenommen haben oder in diese Studienordnung überführt wurden und ihr Studium nicht bis 31. Dezember 2017 abgeschlossen haben, werden für das weitere Studium dieser Studienordnung unterstellt. Dokumentenverlauf Anhang Studienordnung Datum Beschluss Beschlussgremium Datum Inkraftsetzung Version Beschreibung Änderung HSL Originalversion HSL Reengineering HSL Reengineering HSL Kleine Anpassung Ueberarbeitung für GPM, Generalsekretär Formale Anpassungen : Anpassung aufgrund der Inkraftsetzung des HFKG: Im Abschnitt 14 Diplom wurde der Begriff eidgenössisch geschützter - Titel gestrichen HSL Reengineering 1. Beschluss (B) am: durch: HSL 1. Inkraftsetzung Seite 5 von 5
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