THIMM CODE OF CONDUCT

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Transkript:

THIMM CODE OF CONDUCT

I. PRÄAMBEL Die THIMM Gruppe (das heißt THIMM Verpackung (inkl. THIMM Print), THIMM Packaging CZ, THIMM Packaging RO, THIMM SCHERTLER Verpackungssysteme, THIMM SCHERTLER Packaging Systems, THIMM Display, THIMM Consulting, TOP Packaging PL im Folgenden wir ) hat den Anspruch, ein unabhängiges und verantwortungsvolles Familienunternehmen zu sein, das in ausgewählten Segmenten der europäischen Verpackungsindustrie führend ist. Die THIMM Gruppe steht für Innovation, Flexibilität, Sicherheit und Wachstum. Mit dem Leistungswillen und der Gestaltungskraft unserer Mitarbeiter* (s. Seite 30) sowie in Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Partnern schaffen wir Lösungen mit höchstem Kundennutzen. Unternehmerische Verantwortung in den drei Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales bildet dabei stets die Grundlage unseres Handelns. Motivierte und kompetente Mitarbeiter sind für den Unternehmenserfolg entscheidend. und fördern unsere Mitarbeiter mit Leistungen und Angeboten und stärken so die Position der THIMM Gruppe als einer der attraktivsten Arbeitgeber der europäischen Verpackungsindustrie. 02

Der THIMM Mitarbeiter Code of Conduct ist die Selbstverpflichtung aller Mitarbeiter der THIMM Gruppe, im beruflichen Alltag korrekt und verantwortungsbewusst zu handeln. Die in diesem Kodex aufgeführten Grundsätze spiegeln die THIMM Unternehmenskultur und das Miteinander bei der THIMM Gruppe wider, welche sich in mehr als 60 Jahren Unternehmensgeschichte kontinuierlich entwickelt haben. Wir alle werden in unserem Tun als Vertreter des Unternehmens wahrgenommen, dessen müssen wir uns täglich aufs Neue bewusst sein. Indem wir durch unsere Arbeit zur positiven Wahrnehmung der THIMM Gruppe beitragen, unterstützen wir auch den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Für unsere Geschäftspartner möchten wir ein zuverlässiger, transparenter, verantwortungsbewusst und ethisch korrekt handelnder Partner sein, wozu uns der vorliegende Kodex einen entsprechenden Handlungsrahmen vorgibt. 03

II. GELTUNGSBEREICH Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Unternehmen der THIMM Gruppe und alle THIMM Mitarbeiter sowie bei THIMM Beschäftigte weltweit, unabhängig von Funktion, Rang oder Ansehen. Bestehende Richtlinien (wie z. B. Betriebsvereinbarungen oder abteilungsspezifische Ergänzungen) gelten uneingeschränkt neben dem Verhaltenskodex. In Zweifelsfällen ist diejenige Regelung anzuwenden, die für Mitarbeiter einen höheren Schutz bietet. Alle Führungskräfte haben neben ihrer Vorbildfunktion die Aufgabe, den Verhaltenskodex ins Unternehmen zu tragen und seine Einhaltung zu überwachen. Hier sind sie in einer besonderen Verantwortung. 04

1. EINHALTUNG VON GESETZEN, ANERKANNTEN STANDARDS UND LEITLINIEN Wir verpflichten uns, alle gültigen Gesetze, sowohl national als auch der EU, sowie die relevanten international anerkannten Standards und Leitlinien einzuhalten. Im THIMM Mitarbeiter Code of Conduct sind insbesondere die Konventionen der Vereinten Nationen und der International Labour Organisation (ILO**) (s. Seite 31) abgedeckt und werden daher von uns berücksichtigt. Die im Folgenden aufgeführten Grundsätze dieses Verhaltenskodexes sind von unseren Mitarbeitern zu beachten und dürfen nicht durch vertragliche Vereinbarungen oder vergleichbare Maßnahmen umgangen werden. Wir halten uns an die vereinbarten Regeln. 05

BESTECHUNG UND 2. KORRUPTION Die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Korruption sind zu beachten. Im Umgang mit Kunden, Lieferanten und Dienstleistern (im Folgenden Geschäftspartner ) sowie staatlichen Institutionen sind die Interessen der THIMM Gruppe und die privaten Interessen der THIMM Mitarbeiter auf beiden Seiten strikt voneinander zu trennen. Handlungen und (Kauf-)Entscheidungen erfolgen stets frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen, das heißt geldwerte persönliche Vorteile als Gegenleistung für eine Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr dürfen nicht angenommen werden. Des Weiteren verpflichten sich unsere Mitarbeiter, im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen anzubieten, zu versprechen, zu fordern, zu gewähren oder anzunehmen, die eine Geschäftsbeziehung in unzulässiger Weise beeinflussen könnten. 06

Unsere Mitarbeiter sollen Situationen meiden, in denen ihre persönlichen, familiären oder finanziellen Interessen in Konflikt mit denen der THIMM Gruppe geraten könnten. Wenn sich ein solcher Interessenkonflikt abzeichnet, sollen die Mitarbeiter ihn offen legen und um Zustimmung der verantwortlichen Führungskraft bitten. In diesem Zusammenhang gelten auch die Richtlinien für Spenden- und Sponsoring der THIMM Gruppe, die unter http://intranet/fileadmin/bibliothek/tsr/ einsehbar sind. Hinweise auf korruptes Verhalten müssen gemeldet werden. Erster Ansprechpartner ist das verantwortliche Führungskreismitglied. Falls ein Mitarbeiter sich nicht an das Führungskreismitglied wenden möchte, kann er sich bei dem unabhängigen, externen Ansprechpartner (Ombudsmann, siehe Abschnitt ii) Beschwerdeverfahren) mitteilen. 07

3. BUCHFÜHRUNG Die Verwendung von Vermögenswerten oder Geldmitteln der THIMM Gruppe sowie die Durchführung von Geschäften sind nur dann zulässig, wenn die jeweiligen Vorgänge ordnungsgemäß verbucht und ausgewiesen werden. Alle Eintragungen in Bücher und Unterlagen der THIMM Gruppe müssen der Wahrheit entsprechen sowie vollständig und genau sein. Sie müssen lückenlos und gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GOB) erfolgen. Zahlungsanträge sowie Zahlungen dürfen ausschließlich im Unternehmensinteresse und nur für gesetzlich zulässige Zwecke gestellt bzw. vorgenommen werden, sie müssen mit den entsprechenden Zahlungsunterlagen übereinstimmen. Ohne Buchführung läuft hier nichts. 08

KARTELL- UND 4. WETTBEWERBSRECHT Wir achten den fairen Wettbewerb mit marktbegleitenden Unternehmen. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern und im Auftrag der THIMM Gruppe Handelnden, alle anwendbaren inländischen EU- bzw. ausländischen Kartellgesetze sowie die Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb einzuhalten. Absprachen oder Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, Verkaufsgebiete oder Kunden zuteilen oder den freien, offenen Wettbewerb in unzulässiger Weise behindern, sind untersagt. Ebenso sind Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen autonom zu bestimmen (Preis- und Konditionsbestimmung), verboten. Hinweise zu wettbewerbswidrigem Verhalten müssen und Fragen zur wettbewerbs- bzw. kartellrechtlichen Zulässigkeit von Maßnahmen können an die verantwortliche Führungskraft gerichtet werden. Wenn ein Mitarbeiter sich nicht an die Führungskraft wenden möchte, kann er sich an den unabhängigen, externen Ansprechpartner (Ombudsmann, siehe Abschnitt ii) Beschwerdeverfahren) wenden. 09

GEHEIMHALTUNG UND 5. DATENSCHUTZ Wir verpflichten uns zu transparenter Kommunikation innerhalb der Grenzen der geschäftlichen Vertraulichkeit. Unsere Mitarbeiter verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu beachten. Vertrauliche Informationen sowie vertrauliche Unterlagen dürfen unbefugt weder an Dritte weitergegeben werden noch auf externe Datenträger (z. B. USB-Sticks) gespeichert, an private E-Mail-Accounts etc. weitergeleitet oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit (auch z. B. im Rahmen sozialer Netzwerke oder Internet-Portale) zugänglich gemacht werden, sofern hierzu nicht ausdrücklich eine Befugnis erteilt wurde. Vertrauliche Informationen sind nur dann extern offen zu legen, wenn dies durch gesetzliche Verpflichtungen oder aufgrund Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde eingefordert wird. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit der THIMM Gruppe fort. Bei der THIMM Gruppe dürfen personenbezogene Daten von Mitarbeitern oder Dritten nur erhoben, verarbeitet und/oder genutzt werden, soweit der Betroffene hierin eingewilligt hat oder sonst eine rechtliche Grundlage besteht. 10

UMGANG MIT EIGENTUM 6. DES UNTERNEHMENS Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, mit den Vermögensgegenständen der THIMM Gruppe sorgsam und sachgerecht umzugehen. Darüber hinaus darf Eigentum der THIMM Gruppe nicht für unzulässige, das heißt nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehenden Zwecke verwendet werden. Zum Unternehmenseigentum gehören auch Kommunikationseinrichtungen sowie immaterielle Werte, wie z. B. Know-how und gewerbliche Schutzrechte. Ohne ausdrückliche Zustimmung der verantwortlichen Führungskraft bzw. einer betrieblichen Regelung dürfen Einrichtungen oder Gegenstände des Unternehmens nicht für private Zwecke genutzt oder vom Betriebsgelände entfernt werden. 11

ARBEITSSICHERHEIT 7. UND GESUNDHEIT Wir engagieren uns mit dem Arbeitssicherheits- und Gesundheitsmanagement der THIMM Gruppe für Gesundheitsschutz und -förderung und achten auf ein sicheres, gesundes und hygienisches Arbeitsumfeld für unsere Mitarbeiter. Dabei treffen wir erforderliche Maßnahmen, um Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, zu vermeiden. Geeignete Mittel (wie z. B. Schutzkleidung, Toiletten, Trinkwasser, Hautpflege- und Desinfektionsmittel etc.) werden bereitgestellt. Wir verpflichten uns, das Arbeitsumfeld einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu unterwerfen. Von unseren Mitarbeitern erwarten wir Eigenverantwortung für den Erhalt ihrer Gesundheit zu übernehmen und unterstützen sie dabei, einen gesundheitsförderlichen Lebensstil zu erhalten oder zu entwickeln. Alle Mitarbeiter werden regelmäßig abgestimmt auf ihre Funktion über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen sowie Sicherheitsmaßnahmen unterwiesen und zur Einhaltung der vorgesehenen Schutzmaßnahmen angehalten. Wo immer anwendbar, sind die THIMM Regelungen der Grundsatzerklärung zur Hygienepolitik sowie der Arbeitsschutzpolitik einzuhalten, welche unter http://intranet/fileadmin/bibliothek/tsr/ einsehbar sind. 12

UMGANG MIT ALKOHOL 8. UND DROGEN Gesundheit und Sicherheit sind ein hohes individuelles Gut, welches auch für den Erfolg unseres Unternehmens wichtig ist. Zudem ist die uneingeschränkte Entscheidungsfähigkeit eine unabdingbare Voraussetzung für die Sicherung unserer Wettbewerbsposition. Aus diesen Gründen muss jede Beeinträchtigung unseres Körpers und Urteilsvermögens ausgeschlossen bleiben. Der Konsum von Alkohol, Drogen und anderen Rauschmitteln ist daher während der Arbeitszeit bzw. auf dem Firmengelände nicht gestattet. 13

9. ARBEITSZEITEN Wir verpflichten uns, die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften, betrieblichen Standards zu Arbeitszeiten und gesetzlichen Feiertagen sowie die relevanten ILO- Konventionen** (s. Seite 31) einzuhalten. 14

10. VERGÜTUNG Bei der THIMM Gruppe richtet sich das Entgelt nach den geltenden gesetzlichen und betrieblichen Standards. Unsere Mitarbeiter werden klar, detailliert und regelmäßig über die Zusammensetzung ihres Arbeitsentgeltes informiert. 15

ORGANISATIONS- UND 11. VERSAMMLUNGSFREIHEIT Wir achten die Organisations- und Versammlungsfreiheit unserer Mitarbeiter sowie das Recht auf Kollektivverhandlungen durch ihre jeweiligen Vertretungen und stellen sicher, dass dieses nicht beeinträchtigt wird. Wir versichern, dass Mitarbeiter, die sich in dieser Form engagieren, nicht mit negativen Konsequenzen zu rechnen haben. Unsere Stimmen zählen! Jeder hat das Recht mitzureden. 16

12. ARBEIT VON KINDERN UND JUGENDLICHEN, ZWANGSARBEIT Wir stehen dafür ein, dass die Rechte Jugendlicher geachtet werden. Jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen wird von uns nicht toleriert. Wir stellen sicher, dass die Konventionen der ILO** (s. Seite 31) und der Vereinten Nationen, innerstaatliche Normen und Verordnungen zum Schutz von Kindern und jugendlichen Beschäftigten, eingehalten werden. Die Altersgrenze für die zugelassene Beschäftigung liegt nicht unterhalb des schulpflichtigen Alters und in keinem Fall unter 15 Jahren (oder 14 Jahren, sofern es das nationale Recht in Übereinstimmung mit dem ILO- Abkommen 138 zulässt). Kinder und jugendliche Beschäftigte dürfen keinen gefährlichen, unsicheren oder gesundheitsschädigenden Situationen ausgesetzt werden. Jugendliche dürfen nicht in der Nacht arbeiten und ihre Arbeits- und Schulzeit darf acht Stunden pro Tag nicht überschreiten. Des Weiteren treten wir gegen jegliche Form von Zwangsarbeit ein. 17

FÖRDERUNG VON 13. MITARBEITERN, AUSBILDUNG Entsprechend unserer Führungsphilosophie leben wir die Werte Entwicklungsbereitschaft, Leistungsorientierung und Wertschätzung und fördern die persönliche Entwicklung unserer Mitarbeiter. Dazu setzen wir angemessene Personalentwicklungs- und Weiterbildungsprogramme um, bieten unseren Mitarbeitern herausfordernde Aufgaben und ermöglichen ihnen die Identifikation mit unserem Unternehmen. Zugleich erwarten wir von unseren Mitarbeitern, offen und bereit zu sein, in eigener Verantwortung dazuzulernen und sich weiterzuentwickeln. Die Ausbildung junger Menschen sehen wir als eine der wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben an. Ausbildung hat bei uns daher einen sehr hohen Stellenwert. Wir fördern den Einstieg junger Menschen in den Beruf sowie ihre individuelle Weiterentwicklung und stärken zugleich die Zukunftsfähigkeit unseres Unternehmens. 18

14. UMGANG MITEINANDER Das Prinzip der Wertschätzung ist wesentlicher Bestandteil der THIMM Kultur und der THIMM Leadership Werte. Die THIMM Gruppe steht für fairen und respektvollen Umgang miteinander. Dies wird in gleicher Weise von unseren Mitarbeitern verlangt. Jede Form von schikanierendem Verhalten sowie der verbalen, körperlichen und/oder sexuellen Nötigung, Gewaltanwendung und/oder Belästigung wird nicht toleriert. Respekt! 19

15. VIELFALT UND CHANCENGLEICHHEIT In der Vielfalt der Mitarbeiter liegt hohes Potenzial. Jedwede Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung ist zu unterlassen. Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften. Wir verpflichten uns, jede Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung zu unterbinden, die aufgrund ethnischer, nationaler und sozialer Herkunft Rasse Hautfarbe Geschlecht Alter Nationalität Glaubensbekenntnis politischer Meinung Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation körperlicher oder geistiger Behinderung sexueller Orientierung oder anderer persönlicher Merkmale vorgenommen wird. 20

16. UMWELTSCHUTZ Wir gestalten unsere Prozesse umweltbewusst. Dabei verpflichten wir uns, geltende Gesetze und Mindestregelungen zum Klima- und Umweltschutz zu befolgen. Im Einzelnen erwarten wir von unseren Mitarbeitern sparsam mit Ressourcen umzugehen (z. B. Strom, Heizung, Wasser, sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) und Abfälle zu vermeiden bzw. zu verringern. Wir erwarten, dass alle Mitarbeiter Ideen zum Schutz der Umwelt einbringen. Was können wir gemeinsam zum Umweltschutz beitragen? 21

i. INFORMATION UND KOMMUNIKATION Wir stellen sicher, die Regelungen dieses Verhaltenskodexes allen Mitarbeitern bekannt zu machen auch in der jeweiligen Landessprache an unseren Standorten. Das Textdokument ist in allen Betriebsstätten der THIMM Gruppe frei zugänglich und im Internet unter www.thimm.de jederzeit verfügbar. 22

ii. BESCHWERDEVERFAHREN Wir erwarten, dass alle Mitarbeiter verantwortungsbewusst im Sinne des Verhaltenskodexes handeln. Im Falle eines begründeten Verdachts eines Verstoßes gegen Nr. 2 (Bestechung und Korruption), Nr. 3 (Buchführung), Nr. 4 (Kartell- und Wettbewerbsrecht), Nr. 12 (Arbeit von Kindern und Jugendlichen, Zwangsarbeit) und die Nr. 16 (Umweltschutz) muss ein Mitarbeiter das verantwortliche Führungskreismitglied informieren. Wenn ein Mitarbeiter sich nicht an das Führungskreismitglied wenden möchte, kann er sich bei einem unabhängigen, externen Ansprechpartner (Ombudsmann) melden. Diese Meldungen werden hinsichtlich der Identität des meldenden Mitarbeiters vertraulich behandelt. Mitarbeiter, die in gutem Glauben den Verdacht eines Fehlverhaltens melden, haben keinerlei negative Folgen zu befürchten. Hierfür ist es ausreichend, dass der Mitarbeiter bei seiner Meldung überzeugt ist, dass seine Darstellung der Wahrheit entspricht. Das Beschwerdeverfahren darf nicht dazu verwendet werden, bewusst falsche Hinweise oder Informationen abzugeben. Wir weisen darauf hin, dass wir rechtlich verpflichtet sind, in Einzelfällen die grundsätzlich vertraulich zu behandelnden Informationen Dritten gegenüber mitzuteilen (z. B. zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens). In einigen Fällen könnte die berichtende Person als Zeuge einberufen werden. THIMM Gruppe Ombudsmann Deutschland für Beschwerdeverfahren: Dr. Dietmar Buschhaus, Götzenbreite 1, 37124 Rosdorf, Tel.: +49 (0)551 900 33 530, Fax: +49 (0)551 900 33 555, Email: buschhaus@ra-kleinjohann.de. 23

iii. SANKTIONEN Im Falle von Verstößen behalten wir uns vor, abhängig von der Schwere des Verstoßes, disziplinarische und rechtliche Maßnahmen einzuleiten. 24

SCHLUSSBEMERKUNGEN Alle Firmenregeln und Richtlinien müssen mit dem THIMM Mitarbeiter Code of Conduct vereinbar sein. Nicht jeder Einzelfall, nicht jede Situation lässt sich vorhersehen. Der Kodex ist notwendigerweise breit angelegt und von Natur aus allgemein gehalten. Er soll keine bestehende Regelungen oder Verfahrensanweisungen ersetzen. Er soll vielmehr durch Nennung der Kernelemente der individuellen und unternehmerischen Verantwortung allen Mitarbeitern ein klares Verständnis für die bei der THIMM Gruppe gültigen Prinzipien und ethischen Werte geben. 25

SALVATORISCHE KLAUSEL Sollte eine Bestimmung dieser Betriebsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Betriebsvereinbarung im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Ziel der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für das Bestehen einer vertraglichen Regelungslücke. Alle Mitarbeiter und Beschäftigte der THIMM Gruppe sind verantwortlich für die korrekte Umsetzung des Kodexes. Die Geschäftsführung überprüft regelmäßig den Inhalt und die Einhaltung des Verhaltenskodexes und ergreift bei Bedarf Korrekturmaßnahmen. *Dieser Begriff umfasst sowohl Mitarbeiterinnen als auch Mitarbeiter und dient der leichteren Lesbarkeit. Die folgende Übersicht dient zum besseren Verständnis der relevanten ILO-Konventionen. Einige deutsche Gesetze gehen über den Regelungsgehalt weniger Konventionen hinaus. Aus diesem Grund hat Deutschland einige der unten genannten Konventionen nicht ratifiziert. Stand: Juli 2012 26

**Übersicht relevanter ILO-Konventionen und -Empfehlungen Nr. Titel 1 Arbeitszeit (Gewerbe) 14 Wöchentlicher Ruhetag (Gewerbe) 26 Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen 29 Zwangsarbeit 79 Nachtarbeit Jugendlicher (nichtgewerbliche Arbeiten) 87 Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes 98 Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen 100 Gleichheit des Entgelts 105 Abschaffung der Zwangsarbeit 111 Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf) 131 Festsetzung von Mindestlöhnen 135 Arbeitnehmervertreter 138 Mindestalter 142 Erschließung des Arbeitskräftepotentials 143 Wanderarbeitnehmer (ergänzende Bestimmungen) 154 Kollektivverhandlungen 158 Beendigung des Arbeitsverhältnisses 159 Berufliche Rehabilitation und Beschäftigung der Behinderten 182 Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit E 143 Empfehlung betreffend Schutz und Erleichterungen für Arbeitnehmervertreter im Betrieb E 146 Empfehlung betreffend Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung Texte Konventionen Deutsche Fassung: www.ilo.org/ilolex/german/docs/convdisp1.htm Texte Empfehlungen Deutsche Fassung: www.ilo.org/ilolex/german/docs/recdisp1.htm 27

Breslauer Straße 12 37154 Northeim Deutschland Fon: +49 (0)5551 703-0 Fax: +49 (0)5551 703-321 E-mail: info@thimm.de Web: www.thimm.de