KANTON ZUG VORLAGE NR. 1540.1 (Laufnummer 12383) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BEITRAG AN DIE ERWEITERUNG DER SCHWEIZER SCHULE SINGAPORE



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Transkript:

KANTON ZUG VORLAGE NR. 1540.1 (Laufnummer 12383) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BEITRAG AN DIE ERWEITERUNG DER SCHWEIZER SCHULE SINGAPORE BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 15. MAI 2007 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen einen Bericht und Antrag für einen Kantonsbeitrag an den Umbau und die Erweiterung der Schweizer Schule Singapore. Wir gliedern den Bericht wie folgt: 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Die Schweizer Schulen im Ausland 3. Die Schweizer Schule Singapore 4. Der Umbau und die Erweiterung der bestehenden Schulanlage 4.1 Das Projekt 4.2 Der Kantonsbeitrag 5. Antrag 1. Das Wichtigste in Kürze Der Bund fördert, gestützt auf das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und -schweizer unter sich und zur Schweiz u.a. dadurch, dass er Schweizer Schulen im Ausland anerkennt und finanziell mit Betriebsbeiträgen unterstützt. Für jede vom Bund anerkannte Schweizer Schule hat ein Kanton das Patronat zu übernehmen, mit dem Auftrag, das Schulsystem zu begutachten, die Schulen fachlich zu beraten, Ausbildungsmaterial zur Verfügung zu stellen, den Schüleraustausch zu fördern, die Schulen bei der Anstellung und Weiterbildung der Lehrpersonen zu unterstützen und bei der Wiedereingliederung zurückkehrender Lehrpersonen

2 1540.1-12383 behilflich zu sein. Die privaten Trägerschaften dieser Schulen haben für die Infrastruktur selber besorgt zu sein, d.h. sie erhalten vom Bund keine Baubeiträge. Die zuständigen Patronatskantone unterstützen deshalb die Trägerschaften auch finanziell bei der Erneuerung und Erweiterung bestehender Schulanlagen. Die Schweizer Schule Singapore, für die der Kanton Zug 1967 das Patronat übernommen hat, beabsichtigt im Verlauf des Jahres 2007 wegen der stark gestiegenen Anzahl Schülerinnen und Schüler eine Erweiterung der bestehenden Schulanlagen. Die Erweiterung umfasst insbesondere sechs zusätzliche Klassenzimmer, eine Turnhalle sowie eine Vergrösserung des Aussenplatzes zur Spielplatzfläche. Es wird mit Gesamtkosten von Singapore Dollars 4'100'000.- gerechnet, d.h. rund CHF 3'291'000.-. Die Schweizer Schule ersucht um einen Kantonsbeitrag in der Höhe des Subventionssatzes für gemeindliche Schulanlagen im Kanton Zug. Die Bedeutung der Schweizer Schulen für die jungen Auslandschweizerinnen und -schweizer rechtfertigen einen Beitrag von CHF 985'000.- (ca. 30 % an die Gesamtkosten von voraussichtlich CHF 3'291'800.-). 2. Die Schweizer Schulen im Ausland Nach Art. 40 der Bundesverfassung fördert der Bund die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und -schweizer unter sich und zur Schweiz. Er kann zudem Organisationen unterstützen, die dieses Ziel verfolgen. Dieser Verfassungsartikel ist Grundlage für das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (Auslandschweizer- Ausbildungsgesetz vom 9. Oktober 1987 / SR 418.0), in welchem insbesondere die Anerkennung der Schweizer Schulen im Ausland geregelt ist. Diese Schulen sollen jungen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern den Anschluss an die Schule und die Berufsausbildung in der Schweiz erleichtern. Gleichzeitig soll in diesem Rahmen die kulturelle Präsenz der Schweiz im Ausland gefördert werden. Die Schweizer Schulen im Ausland müssen politisch und konfessionell neutral sein und auf gemeinnütziger Grundlage geführt werden, die schulischen Bedürfnisse der jungen Auslandschweizerinnen und -schweizer, die in ihrem Einzugsgebiet leben, langfristig erfüllen und von den interessierten Auslandschweizerinnen und -schweizer regelmässig finanziell unterstützt werden. Zudem muss jede Schule eine Primarstufe und eine Sekundarstufe I sowie - wenn möglich - einen Kindergarten führen und mit einem Schweizer Kanton ein Patronatsverhältnis eingegangen sein. Mindestens 30 Prozent der Schülerinnen und Schüler müssen Schweizerinnen und -schweizer sein.

1540.1-12383 3 Die Aufgaben des Patronatskantons beinhalten gemäss Art. 6 des Bundesgesetzes Folgendes: Begutachtung des Schulsystems und des Lehrprogramms durch den Patronatskanton, fachliche Beratung und Betreuung, Lieferung von Ausbildungsmaterial (Lehrpläne, Lehrmittel) zu günstigen Bedingungen, gegenseitige Information, Förderung des Schüleraustausches, Unterstützung durch schulpsychologische Abklärungen und bei Berufswahlfragen der Schülerinnen und Schüler, Mithilfe bei der Anstellung und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie Unterstützung für den beruflichen Wiedereinstieg zurückkehrender Lehrpersonen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, anerkennt das Eidgenössische Departement des Innern nach Anhören des Patronatskantons die Schule, womit diese Anspruch auf Finanzhilfe des Bundes hat. Diese Finanzhilfen werden in Form von jährlichen Pauschalbeiträgen an die Betriebskosten geleistet, entsprechend dem Bestand an Schweizer Schülerinnen und Schülern sowie an Schweizer Lehrpersonen (Artikel 10 der Auslandschweizer-Ausbildungsverordnung). An Neu- und Umbauten von Schulanlagen sowie an das Schulmobiliar und die Lehrmittel werden dagegen keine Bundesbeiträge gewährt. Heute bestehen im Ausland 16 anerkannte Schweizer Schulen, nämlich sechs in Europa (Barcelona, Madrid, Bergamo, Catania, Mailand, Rom), sieben in Lateinamerika (Bogota, Curitiba, Lima, Mexiko, Cuernavaca, Santiago de Chile, Sao Paulo), zwei in Asien (Bangkok, Singapore) und eine in Afrika (Akkra). Für all diese Schulen leistet der Bund jährlich Betriebsbeiträge von insgesamt ca. 16'500'000.- CHF (2007). Die Subventionsbeiträge des Bundes an die Schweizer Schule Singapore betrugen für das Schuljahr 2005/06 total 799'550.- CHF. Trotz äusserst grossem Einsatz der jeweiligen Schweizerkolonie und Firmen sind es immer wieder die Finanzen, welche die Schweizer Schulen in Bedrängnis führen. Dies zeigt sich insbesondere dann, wenn ein Bauvorhaben - selbst wenn es im Vergleich zu den Schulbauten nach schweizerischem Standard nur von bescheidener Natur ist - realisiert werden soll. Die Schweizer Schulen im Ausland stellen ein wichtiges Element der Schweizer Präsenz im Ausland dar. Sie dokumentieren die Weltoffenheit unseres Landes und ergänzen das wirtschaftlich und politisch geprägte Bild der Schweiz um die äusserst wichtige kulturelle und pädagogische Komponente. Sie erleichtern zudem jungen Schweizer Familien den Schritt ins Ausland, was für international tätige Schweizer Unternehmen von grosser Bedeutung ist. Sie ermöglichen es aber auch Lehrpersonen aus der Schweiz, in einem fernen Land zu unterrichten. Die Trägerschaft aller Schweizer Schulen im Ausland ist privatrechtlicher Natur.

4 1540.1-12383 3. Die Schweizer Schule Singapore Der Kanton Zug hat mit Regierungsratsbeschluss vom 4. Juli 1967 das Patronat über die im Mai 1967 eröffnete Schweizer Schule in Singapore übernommen. Im gleichen Jahr hat der Bundesrat die Schule anerkannt. Träger der Schule ist die Swiss School Association, eine Vereinigung von Eltern und Freunden der Schule. Nach 79 des Schulgesetzes (BGS 412.11) kann der Kanton das Patronat über eine Schweizer Schule im Ausland übernehmen. Der Regierungsrat sorgt in einem solchen Fall für eine hinreichende Inspektion des Unterrichts an der Patronatsschule und gewährt der Schule finanzielle Hilfe gewährt. In diesem Sinne leistet der Kanton Zug einen jährlichen Patronatsbeitrag, der sich seit 2001 auf CHF 35'000.-- beläuft. Zudem leistete er folgende Investitionsbeiträge: 1981 Fr. 80'000.-- 1990 Fr. 250'000.-- (1. Etappe) 1995 Fr. 300'000.-- (2. Etappe) 1997 Fr. 20'000.-- (Mobiliar) 2003 Fr. 230'000.-- Damit bei einer Rückkehr der Schülerinnen und Schüler in die Schweiz der Anschluss an unsere Schulen ohne grössere Schwierigkeiten möglich ist, wird der Stand der Klassen und die Qualität der Schule, wie dies dem Patronatsauftrag entspricht, durch unser Schulinspektorat jährlich überprüft bzw. evaluiert. Die Schweizer Schule Singapore führt folgende Schulstufen: Little Tots: ab 2 Jahren Playgroup: ab 3 Jahren 4 Monaten 102 Kinder Kindergarten: ab 4 ½ Jahren Vorschule (2. Kindergartenjahr): ab 5 ½ Jahren Primarstufe (1. 6. Schuljahr): ab 6 ½ Jahren 114 Kinder Sekundarstufe I (7. 9. Schuljahr): 25 Kinder (im United World College mit Schweizer Lehrperson) Die Unterrichtssprache ist - mit Ausnahme der Abteilungen Little Tots und Playgroup, wo Englisch gesprochen wird - Deutsch. Der Fremdsprachenunterricht beginnt mit Englisch im 2. Schuljahr, der Französischunterricht setzt im 5. Schuljahr ein. Der Lehrplan stützt sich im Übrigen auf jenen des Kantons Zug bzw. der Bildungsregion Zentralschweiz. Neben Zuger Lehrmitteln werden auch solche aus anderen Kantonen verwendet.

1540.1-12383 5 Die Schule beschäftigt 15 Klassenlehrpersonen und 16 Fachlehrpersonen. Die Schülerzahl stieg bis Januar 2007 auf 216 bis und mit Primarstufe, wovon rund 70 % Schweizer Bürgerinnen und -bürger sind. Der Schule steht der neu gewählte Schulleiter aus Steinhausen vor. Die Aufsicht wird von einem Schulkomitee wahrgenommen. 4. Der Umbau und die Erweiterung der bestehenden Schulanlage 4.1 Das Projekt Die Schweizer Schule Singapore beabsichtigt 2007 ihre Schulanlage durch einen Erweiterungsbau zu vergrössern, da sie sich seit 2003 in einem bisher nicht gekannten Wachstum befindet und nicht mehr genügend Schulräumlichkeiten zur Verfügung stehen. Die bestehende Infrastruktur ist lediglich auf 180 Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Alle zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten sind voll ausgenutzt. Die Schülerzahl an den Primarklassen hat sich in diesen drei Jahren verdoppelt. Die Schule kann ihren Auftrag zurzeit nur noch dank eines zugemieteten Raumes des Swiss Clubs erfüllen. Da die Swiss School keine eigene Turnhalle besitzt und die Mietverträge mit der German European School (Deutsche Schule) und der Dutch School (Holländische Schule) wegen Eigenbedarfs per Ende Juni 2008 auslaufen, benötigt die Swiss School eine Einfach-Turnhalle, um einen qualitativ guten Turnunterricht zu gewährleisten. Dazu gehört in Singapore in erster Linie eine gedeckte Halle, da das tropische Wetter unvorhersehbar ist und heftige Gewitter und Regenschauer jederzeit auftreten können. Mit dem geplanten Erweiterungsbau sollen an der Schweizer Schule fünf bis sechs zusätzliche Klassen unterrichtet werden. Der Raumbedarf wird somit für ca. 260 Schülerinnen und Schüler gewährleistet. Hinzu kommt die Erweiterung der Spielplatzfläche und des Bewegungsraumes, die auch für die Pausen benötigt werden. Das Land wird für das ganze Bauvorhaben vom Schweizer Club unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 4.2 Der Kantonsbeitrag Das Schulkomitee hat ein Erweiterungs-Neubauprojekt mit einer Einfachturnhalle und sechs Klassenzimmern ausarbeiten lassen. In 13-15 Monaten sollen die zusätzlichen Klassenzimmer, die Sporthalle sowie die Aussenanlagen fertig erstellt sein. Die Gebäude- und Einrichtungskosten belaufen sich auf 4'100'000.- Singapore Dollar (SGD).

6 1540.1-12383 Die Kosten berechnen sich wie folgt: Neue Klassenzimmer 1'155'000 SGD Sporthalle 1'285'000 SGD Erweiterung Aussenplatz 50'000 SGD Zuleitungen, Anschlüsse 490'000 SGD Vorarbeiten, Architektengebühren 716'000 SGD Mobiliar Schulzimmer 250'000 SGD Einrichtung Sporthalle 100'000 SGD Verschiedenes 54'000 SGD Total: 4'100'000 SGD (= 3'291'800 CHF, Kurs: 0.80289) Die Kosten für den Erweiterungs-Neubau sollen wie folgt gedeckt werden: Stand Baufonds per 31.07.07 500'000 SGD Erwarteter Fehlbetrag: 3'600'000 SGD Die Schweizer Schule Singapore verhandelt mit Schweizer Unternehmen in Singapore um zinsgünstige Darlehen und à fonds perdu-beiträge an die Kosten des Umund Neubaus. Da der Bund lediglich Betriebs-, jedoch keine Baubeiträge zahlen kann, wird der Kanton Zug um einen Beitrag von 30 % an die gesamten Baukosten von 4 100'000 Singapore Dollars ersucht. Dieser Beitragssatz entspricht dem geltenden Subventionssatz an die gemeindlichen Schulanlagen im Kanton Zug. Die Bedeutung der Schweizer Schulen im Ausland rechtfertigt es, dass der Patronatskanton Zug der Trägerschaft der Schweizer Schule in Singapore einen Beitrag gemäss dem für gemeindliche Schulanlagen geltenden Subventionssatz von 30 % gewährt. Bei Gesamtkosten von SGD 4'100'000.- bzw. CHF 3'291'800.- (Wechselkurs 09.05.2007: 1 SGD = 0.80289 CHF) und dem erwähnten Subventionssatz ergibt sich ein Kantonsbeitrag von CHF 985'000.-. Auch mit diesem Beitrag verbleibt dem Schulkomitee noch ein grosser ungedeckter Betrag, der mit privaten Spenden und günstigen Darlehen von Privaten sowie von schweizerischen Unternehmen in Singapore gedeckt werden muss.

1540.1-12383 7 Der Regierungsrat hat aus dem Lotteriefonds zudem einen Beitrag von Fr. 15'000.-- gesprochen (Jubiläum, Musikinstrumente), sodass die genauen Leistungen 1 Mio. Franken betragen. A) Investitionsrechnung 2007 2008 2009 2010 1. Gemäss Budget oder Finanzplan: bereits geplante Ausgaben 0 0 0 0 bereits geplante Einnahmen 2. Gemäss vorliegendem Antrag: effektive Ausgaben 985'000 0 0 0 effektive Einnahmen B) Laufende Rechnung 2007 2008 2009 2010 3. Gemäss Budget oder Finanzplan: bereits geplanter Aufwand bereits geplanter Ertrag 4. Gemäss vorliegendem Antrag: effektiver Aufwand effektiver Ertrag 5. Antrag Gestützt auf diese Ausführungen beantragen wir Ihnen, auf die Vorlage Nr. 1540.2-12384 einzutreten und ihr zuzustimmen. Zug, 15. Mai 2007 Mit vorzüglicher Hochachtung REGIERUNGSRAT DES KANTONS ZUG Der Landammann: Joachim Eder Der Landschreiber: Tino Jorio Anhang 1: Modell des Erweiterungsbaus Anhang 2: Übersichtsplan der Schulanlage 300/mb