Gemeinsamer Antrag des Regierungsrates und der Oberaufsichtskommission

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1 Gemeinsamer Antrag des Regierungsrates und der Oberaufsichtskommission Grossratsbeschluss betreffend die Verlängerung der interkantonalen Vereinbarung über die Einführung des Französischunterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie die gemeinsame Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts (FEUV) Erziehungsdirektion

2 2 Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Grossratsbeschluss betreffend die Verlängerung der interkantonalen Vereinbarung über die Einführung des Französischunterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie die gemeinsame Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts (FEUV) 1. Zusammenfassung Die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Solothurn und Wallis in der Einführung und Entwicklung des Früh-Fremdsprachenunterrichts soll bis am 31. Juli 2018 verlängert werden. Zu jenem Zeitpunkt wird der erste Schülerjahrgang, der vom Früh-Fremdsprachenunterricht profitieren konnte, die Volksschule abschliessen. Ursprünglich war geplant, nur bis zu demjenigen Zeitpunkt zusammen zu arbeiten, da die neuen Lehrplaninhalte, die nötigen Lehrmittel und die erforderliche Weiterbildung der Lehrkräfte erarbeitet und beschlossen sein würden, also bis zum 31. Juli Nun soll die Zusammenarbeit verlängert werden mit dem Ziel, die Umsetzung in den Kantonen gemeinsam zu beobachten. Insbesondere sollen die Wirkung des Früh-Fremdsprachenunterrichts auf die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und die Tauglichkeit der neuen Lehrmittel in der Praxis gemeinsam evaluiert werden. Nicht zuletzt sollen die Kantone an der Sprachgrenze gestärkt werden in ihrer Sprachenpolitik innerhalb der Deutschschweizer Kantone. 2. Ausgangslage 2.1 Gemeinsame Einführung des Französischunterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr durch sechs Kantone an der Sprachgrenze Der Grosse Rat des Kantons Bern hat am 27. März 2007 dem Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern Freiburg, Solothurn und Wallis zur Vorverlegung und Erneuerung des Fremdsprachenunterrichts zugestimmt. Ziel der Vereinbarung war die Umsetzung der Sprachenstrategie der EDK vom 25. März 2004, die auch Teil des HarmoS-Konkordats 2) ist. Auf inhaltlicher Ebene verpflichteten sich die Unterzeichnerkantone zur Zusammenarbeit bei der Einführung und Entwicklung des Früh-Fremdsprachenunterrichts. So sollten die Fragen der Didaktik, der Stundentafel, der Lehrplaninhalte, der Lehrmittel, der Anforderun- 2) Arbeiten Weitere Themen und Projekte Sprachenunterricht BSG gen an die Lehrpersonen, der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen, der Evaluationsinstrumente, des Sprachenportfolios und der Kommunikation gemeinsam beantwortet werden. Das interkantonale Projekt entschied sich regelmässig für Antworten, die den Unterzeichnerkantonen den nötigen Spielraum liessen für kantonale Eigenheiten. Die kantonale Umsetzung war von Beginn weg bis zu jenem Zeitpunkt geplant, da der erste Schülerjahrgang, der vom Früh-Fremdsprachenunterricht profitieren konnte, die Volksschule abschliessen wird. Im August 2011 startete in fast allen Vereinbarungskantonen der Französischunterricht im 3. Schuljahr, im August 2013 der Englischunterricht im 5. Schuljahr. Im Kanton Basel-Landschaft findet die Vorverlegung des Fremdsprachenunterrichts je ein Jahr später statt. Die neuen Fremdsprachenlehrmittel, die in der Folge erscheinen, werden im Schuljahr 2017/18 erstmals vom 3. bis zum 9. Schuljahr der Volksschule verwendet werden. Zwischen 2009 und 2017 erwerben diejenigen Lehrpersonen, die Fremdsprachen unterrichten, in obligatorischen methodisch-didaktischen Kursen sowie in freiwilligen Sprachkursen die für die Erneuerung des Fremdsprachenunterrichts notwendigen Kompetenzen. Was sich die sechs Kantone gemeinsam vorgenommen hatten, werden sie am 31. Juli 2014 erreicht haben: die neuen Lehrplaninhalte inkl. Stundentafel sind erarbeitet (und von den Kantonen beschlossen), die nötigen Lehrmittel ausgewählt und in Auftrag gegeben und das Konzept für die erforderliche Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte abgeschlossen und von den Pädagogischen Hochschulen übernommen. 2.2 Verlängerung der Vereinbarung In den Schuljahren 2015/16 bis und mit 2017/18 wird der erste Schülerjahrgang, der ab dem 3. Schuljahr in Französisch und ab dem 5. Schuljahr in Englisch unterrichtet wurde, die Sekundarstufe I durchlaufen. Damit die Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Vorgaben und der Einsatz der Hilfsmittel bis zum Abschluss der Volksschule durch diesen ersten Schülerjahrgang auch weiterhin gemeinsam beobachtet werden kann, soll die interkantonale Zusammenarbeit um die nötigen Jahre verlängert werden. Die ursprünglich beschlossene interkantonale Vereinbarung gilt bis am 31. Juli Sie soll nun bis am 31. Juli 2018 verlängert werden. Der Fokus der Aufgaben in den Jahren 2014 bis 2018 liegt gemäss den sechs kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren auf: der Gesamtprojektsteuerung und Sicherstellung der sechs-kantonalen Perspektive, der Entwicklung der Lehr- und Lernmaterialien und der Kooperation mit den Verlagen, der Sammlung und Auswertung der kantonalen Implementierungsverfahren und der Identifikation von Themen, die eine zusätzliche Bearbeitung erfordern, der Aufrechterhaltung einer Kooperation zu den Pädagogischen Hochschulen und den Weiterbildungsinstitutionen, 611/1

3 3 der Sicherstellung der Information an verschiedene Anspruchsgruppen sowie einer schulbezogenen und breiteren Öffentlichkeit. 3. Inhalt des interkantonalen Vertrags Der Inhalt der bisherigen Vereinbarung bleibt bestehen. Einzig deren Geltungsdauer wird um 4 Jahre verlängert. 7. Auswirkungen auf die Gemeinden Auch für die Gemeinden hat die Verlängerung keine Auswirkung. 8. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft Keine. 4. Erläuterungen zu den Bestimmungen des Grossratsbeschlusses Ziffer 1 Der Kanton Bern stimmt einer Verlängerung der Zusammenarbeit bis zum Abschluss der Einführung zu. Stimmt er nicht zu, so endet die Zusammenarbeit für ihn und er begleitet die Umsetzung der Früh-Fremdsprachenstrategie im Kanton Bern selber. Ziffer 2 Die ursprüngliche Vereinbarung gilt bis am 31. Juli Die Verlängerung muss vor dem Auslaufen der ursprünglichen Vereinbarung in Kraft treten. Ziffer 3 Die Verlängerung der Vereinbarung untersteht, wie die ursprüngliche Genehmigung, dem fakultativen Referendum. 9. Antrag/Anträge Zustimmung Bern, 30. Oktober Finanzielle Auswirkungen Die gemeinsamen einmaligen Kosten im Gesamtprojekt Passepartout werden wie bisher nach der Anzahl der deutschsprachigen Einwohnerinnen und Einwohner auf die Vereinbarungskantone aufgeteilt (vgl. Art. 18 FEUV). Der Kanton Bern beteiligt sich also mit 51,9 Prozent an diesen Kosten. Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2009 (RRB 2145/2009) die Ausgaben für die gemeinsame Entwicklung und die Einführung des Fremdsprachenunterrichts im Kanton Bern bis im Jahr 2018 bewilligt. Aufgrund der aktuellen Berechnung der gemeinsamen einmaligen Kosten durch die Gesamtprojektleitung entstehen für den Kanton Bern mit der Verlängerung der interkantonalen Vereinbarung keine Mehrkosten gegenüber den bewilligten Ausgaben. Vielmehr wird mit leicht geringeren Kosten gerechnet. Mit der Genehmigung der Verlängerung der interkantonalen Vereinbarung können also die Ausgaben im Rahmen des in RRB 2145/2009 bewilligten Verpflichtungskredits abgelöst werden. 6. Personelle und organisatorische Auswirkungen Die Verlängerung der interkantonalen Vereinbarung hat keine personellen oder organisatorischen Auswirkungen.

4 4 Antrag des Regierungsrates Grossratsbeschluss betreffend die Verlängerung der interkantonalen Vereinbarung über die Einführung des Französischunterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie die gemeinsame Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts (FEUV) Gemeinsamer Antrag des Regierungsrates und der Oberaufsichtskommission Grossratsbeschluss betreffend die Verlängerung der interkantonalen Vereinbarung über die Einführung des Französischunterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie die gemeinsame Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts (FEUV) Der Grosse Rat des Kantons Bern, Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung, gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: 1. Der Kanton Bern genehmigt die im Anhang wiedergegebene Verlängerung der Geltungsdauer der interkantonalen Vereinbarung über die Einführung des Französischunterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie die gemeinsame Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts (FEUV). auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: 1. Der Kanton Bern genehmigt die im Anhang wiedergegebene Verlängerung der Geltungsdauer der interkantonalen Vereinbarung über die Einführung des Französischunterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie die gemeinsame Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts (FEUV). 2. Dieser Beschluss tritt am 31. Juli 2014 in Kraft. 2. Dieser Beschluss tritt am 31. Juli 2014 in Kraft. 3. Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung. 3. Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung. Bern, 30. Oktober 2013 Bern, 22. Januar 2014 Bern, 12. Dezember 2013 Im Namen der Oberaufsichtskommission Der Präsident: Rhyn BSG BSG /1

5 5 Anhang Interkantonale Vereinbarung über die Einführung des Französischunterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie die gemeinsame Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts (FEUV) I. Die Interkantonale Vereinbarung über die Einführung des Französischunterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie die gemeinsame Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts (FEUV) wird wie folgt geändert: Art. 22 «2014» wird durch «2018» ersetzt. Habsburg, 24. Mai 2013 Im Namen der Steuergruppe Der Präsident: Klaus Fischer

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