Schweizerschulen im Ausland. Rückblick und Ausblick. Bericht in Erfüllung der Motion , FK-SR,

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1 Schweizerschulen im Ausland Rückblick und Ausblick Bericht in Erfüllung der Motion , FK-SR, vom Bundesrat gutgeheissen am 19. August 2009

2 Übersicht Mit dem vorliegenden Bericht wird der Motion der Finanzkommission des Ständerates vom 5. Mai 2009 ( ) entsprochen, die eine rückblickende und ausblickende Berichterstattung über die Schweizerschulen im Ausland verlangt. Der Bericht umfasst eine Darstellung des bestehenden Fördermodells, erläutert seine gesetzlichen Voraussetzungen und seine pädagogischen, organisatorischen und politischen Auswirkungen und zeigt auch Handlungsalternativen auf. Heute unterstützt der Bund weltweit 17 Schweizerschulen im Ausland mit einem jährlichen Kredit von 20 Mio. Franken. Zudem fördert er an 18 weiteren Standorten die Ausbildung junger Auslandschweizer/innen durch Kooperationen mit Deutschen, Französischen und Internationalen Schulen, durch Kursbeiträge und durch Beiträge für Ausbildungsmaterial. Die Schweizerschulen sind private Bildungseinrichtungen, die von Schweizer Schulvereinen mit einem ehrenamtlichen Vorstand (Schulkomitee) getragen werden. Es sind Begegnungsschulen, in denen Kinder aus der Schweiz und aus dem Gastland gemeinsam von schweizerischen und einheimischen Lehrkräften unterrichtet werden. Ihre Absolventen haben damit die Möglichkeit, ihre weitere Ausbildung sowohl an Bildungseinrichtungen in der Schweiz wie im Gastland fortzusetzen. Die Schweizerschulen erfreuen sich in ihrem jeweiligen Gastland einer hohen Wertschätzung und spielen eine wichtige Rolle für die kulturelle Präsenz der Schweiz im Ausland. Der Bericht stellt drei Alternativen zum geltenden Fördermodell vor, die alle eine Revision des geltenden Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1987 über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen (AAG) voraussetzen. Als erstes wird eine Einstellung jeglicher Bundeshilfe zur Diskussion gestellt - mit den Argumenten, die für einen schrittweisen Ausstieg ins Feld geführt werden können, und den Gegenargumenten, die für ein weiteres Bundesengagement sprechen. Das zweite Fördermodell, das im Rahmen der Aufgabenüberprüfung des Bundes entwickelt wurde, setzt sich die Halbierung des Budgetkredits von gegenwärtig 20 Mio. Franken auf 10 Mio. Franken zum Ziel. Ermöglicht würde die Einsparung durch einen weitgehenden Abbau der gesetzlichen Auflagen zur Wahrung der Swissness. Die Schweizerschulen im Ausland müssten mit weit tieferen Bundesbeiträgen als bisher zurecht kommen und würden als Schweizerische Internationale Schulen über einen grossen betriebswirtschaftlichen Handlungsspielraum verfügen. Zudem würden die Kooperationen mit den Auslandsschulen anderer Länder ausgebaut. Das dritte Förderkonzept setzt sich die Aktualisierung und Optimierung des AAG zum Ziel. Die schweizerische Bildungspräsenz im Ausland soll mit den zur Verfügung stehenden 20 Mio. Franken verstärkt werden. Dazu ist eine breitere Vielfalt an Fördermöglichkeiten erforderlich. Auch in Zukunft sollen Schweizerschulen im Ausland ebenso wie Schweizerische Internationale Schulen unterstützt werden können zumindest dort, wo dies aufgrund von aussenpolitischen, aussenwirtschaftspolitischen und kulturpolitischen Kriterien als wünschbar erscheint. Die Berücksichtigung der dualen Berufsbildung sowie die Kooperationen mit anderen Ländern und privaten Bildungsanbietern gehören zu den weiteren ins Auge gefassten Massnahmen. 2/36

3 Inhaltsverzeichnis I Abkürzungsverzeichnis 4 II Ausgangslage und Auftrag 5 III Rückblick 1. Das Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz vom 9. Oktober 1987 Beurteilung der heutigen Situation 1.1 Grundzüge des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes Anschluss an die Schulen und die Berufsbildung in der Schweiz Kulturelle Präsenz der Schweiz im Ausland Charakterisierung und Beurteilung des Länderprofils der Schulen Standorte der Schweizerschulen Beurteilung des Länderprofils Bedeutung und Preis der Swissness der Schulen Subventionsrichtlinien Verwendung der zusätzlich bewilligten Mittel Aufsicht- und Oberaufsicht über das AAG Aktuelle Strukturen Berichterstattung über die vergangenen zehn Jahre Das Auslandsschulwesen unserer Nachbarländer 20 IV Ausblick 1. Konzepte einer künftigen Ausrichtung der Schweizerschulen im Ausland 1.1 Völliges Desengagement des Bundes (Ziel: keine Bundesunterstützung) Das Förderkonzept im Rahmen der Aufgabenüberprüfung (Ziel: CHF 10 Mio.) Grundzüge des Konzeptes Finanzielle Auswirkungen Auswirkungen pädagogischer, organisatorischer und politischer Natur Optimierung des AAG (weiterhin CHF 20 Mio.) Ausgangslage Grundzüge eines aktualisierten und optimierten Grundkonzeptes Finanzierungsmodell gemäss Motion Segmüller 30 V Fazit 31 3/36

4 ANHANG: Motion der Finanzkommission des Ständerates vom 5. Mai 2009 Schweizer Schulen im Ausland: Rückblickende und ausblickende Berichterstattung ( ) Beilagen: 1. Weltkarte mit den Standorten der Schweizerschulen im Ausland 2. Weltkarte mit den Standorten der Ausbildungsförderung ausserhalb der Schweizerschulen im Ausland 3. Tabelle Bundesbeiträge an die Schweizerschulen im Ausland 2007/08, 2006/07, 2005/06, 2004/05 und 2003/ Tabelle Beiträge ausserhalb der Schweizerschulen im Ausland (Schuljahr 2006/07 bzw. 2007) 5. Liste der Patronatskantone 6. Richtlinien der Patronatskantone I. Abkürzungsverzeichnis AAG AAK AAV BAK EDI KSA SR Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz: Bundesgesetz vom 9. Oktober 1987 über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (AAG; SR 418.0). Auslandschweizer-Ausbildungskommission Auslandschweizer-Ausbildungsverordnung: Verordnung vom 29. Juni 1988 über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (AAG; SR ). Bundesamt für Kultur Eidgenössisches Departement des Innern Komitee für Schweizer Schulen im Ausland Systematische Rechtssammlung 4/36

5 II. Ausgangslage und Auftrag Die Finanzkommission des Ständerates hat mit ihrer Motion vom 5. Mai 2009 ( ; s. Anhang) den Bundesrat beauftragt, dem Parlament gleichzeitig mit dem Voranschlag 2010 und dem Finanzplan einen Bericht über die Schweizerschulen im Ausland zu unterbreiten. Der vorliegende Bericht erfolgt in Erfüllung dieses Auftrags. Er gibt dem Bundesrat die Gelegenheit, in einem Rückblick die heutige Situation im Lichte der Erfahrungen mit dem AAG seit dessen Inkrafttreten im Jahre 1988 zu analysieren und in einem Ausblick drei Handlungsalternativen aufzuzeigen, die alle eine Revision des AAG voraussetzen. Im Berichtsteil Ausblick wird auch die Motion Segmüller Längerfristige Sicherstellung der Bundesbeiträge an Schweizer Schulen im Ausland thematisiert und aufgezeigt, wie dem Anliegen einer Festlegung der Beiträge an die Schweizerschulen im Ausland für eine ganze Legislaturperiode entsprochen werden könnte (Ziffer IV, 4.1). Die Zukunft der Schweizerschulen im Ausland beschäftigt seit einiger Zeit auch die Finanzdelegation (FinDel) der eidgenössischen Räte. In ihrem Geschäftsbericht 2008 (S. 39) hat sie dazu klärende Auskünfte verlangt. Im Sinne dieses Auftrags wird das EDI der Finanzdelegation den vorliegenden Bericht zukommen lassen. III Rückblick 1. Das Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz vom 9. Oktober 1987 Beurteilung der heutigen Situation 1.1 Grundzüge des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes Das geltende Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (AAG) datiert vom 9. Oktober 1987 (SR 418.0). Es stützt sich auf den Auslandschweizerartikel 40 der Bundesverfassung und umschreibt seine Zweckbestimmung in Artikel 1 wie folgt: "Dieses Gesetz bezweckt, die Beziehungen der jungen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (junge Auslandschweizer) zur Heimat zu verstärken, ihnen den Anschluss an die Schulen und die Berufsausbildung in der Schweiz zu erleichtern und gleichzeitig in diesem Rahmen die kulturelle Präsenz der Schweiz im Ausland zu fördern." Der kulturelle Auftrag der Schulen kommt in der Tatsache zum Ausdruck, dass es sich durchwegs um sogenannte Begegnungsschulen mit bikulturellem Lehrprogramm und bilingualem Unterricht handelt. Etwa 70% der Schülerinnen und Schüler stammen aus dem Gastland und teilweise auch aus Drittländern. Der Anteil an Schweizer Kindern muss mindestens 30% betragen, bei grossen Schulen mit mehr als 60 Schweizer Schülerinnen und Schülern wird ein Mindestanteil von 20% verlangt (Art. 3 Abs. 2 AAG). Das Lehrprogramm ermöglicht den Schülerinnen und Schülern den Übertritt an weiterführende Klassen oder Bildungsinstitutionen im Gastland und in der 5/36

6 Schweiz (Art. 3 Abs. 6 AAG). Der schweizerische Charakter der Schulen wird durch eine ganze Reihe von weiteren gesetzlichen Vorgaben geregelt: die Trägerschaft, die Direktion und die Mehrheit der Hauptlehrer müssen schweizerisch sein (Art. 3 Abs. 5 AAG). Jungen Auslandschweizern muss die Schule bei nachgewiesenem Bedarf das Schulgeld teilweise oder ganz erlassen (Art. 3 Abs. 1 Bst. h AAG). Jede Schule lässt sich in pädagogischer Hinsicht von einem Kanton beraten, dem als sogenanntem Patronatskanton die Aufsicht über Lehrprogramm und Unterricht obliegt (Art. 6 und Art. 8 AAG). Der Patronatskanton muss auch angehört werden, bevor der Bundesrat eine Schule anerkennt oder ihr die Anerkennung, d.h. die Beitragsberechtigung, entzieht. Der Patronatskanton kann auch entsprechende Anträge stellen (Art. 9 AAG). Mit dem Bundesgesetz von 1987 wurden mit Art. 10 AAG neue Möglichkeiten geschaffen, um die Ausbildung junger Auslandschweizer auch an Orten zu fördern, wo es keine Schweizerschulen im Ausland gibt. Art. 10 AAG erlaubt bei angemessenen finanziellen Eigenleistungen der Gesuchsteller flexible Unterstützungsmöglichkeiten, so z.b. Beiträge an gemeinsame Schulen mit Drittstaaten, für einzelne schweizerische Lehrkräfte, für Kurse in schweizerischen Landessprachen oder schweizbezogenen Ergänzungsunterricht. Besondere Bedeutung erlangt hat die Subventionierung von schweizerischen Lehrkräften an deutschen und französischen Auslandschulen, die von zahlreichen Schweizer Kindern besucht werden. Das AAG erlaubt im Unterschied zu den früheren Rechtsgrundlagen keine Investitionsbeiträge mehr, sondern sieht nur eine pauschale Finanzhilfe an die Betriebskosten vor. Die Bemessung des Betriebsbeitrags des Bundes ist einfach und transparent; sie erfolgt nach festgelegten Subventionskriterien (Anzahl Schweizerkinder, Anzahl beitragsberechtigte Lehrkräfte; Art. 5 Abs. 1 AAG). 1.2 Anschluss an die Schulen und die Berufsbildung in der Schweiz Das Lehrprogramm der Schweizerschulen ermöglicht ihren Absolventinnen und Absolventen die Fortsetzung ihrer Ausbildung sowohl in der Schweiz wie im Gastland. Daher setzt sich ihr Lehrkörper aus schweizerischen wie auch aus einheimischen Lehrkräften zusammen. Nebst der Pflege des Fremdsprachenunterrichts ist die Verwendung von zwei Unterrichtssprachen (vor allem Deutsch und die Sprache des Gastlandes1, in der Section française der Schweizerschule Bogota Französisch und Spanisch) die Regel. Mit ihrem zweisprachigen und bikulturellen Lehrprogramm stellen die Schweizerschulen erhebliche Anforderungen an ihre Schülerinnen und Schüler, denen nur entsprochen werden kann, wenn auch das Lehrpersonal entsprechend qualifiziert und motiviert ist. Das ist heute fraglos der Fall auch zum Nutzen der schweizerischen Aussenwirtschaft. Da Kinder von Auslandsschweizern in diesen Schulen eine Schulbildung nach Schweizer Standard erhalten können, wird die Entsendung von qualifiziertem Personal schweizerischer Unternehmen ins Ausland erleichtert. Mindestens ebenso wichtig ist die Tatsache, dass schweizerische Unternehmungen im Ausland unter den schweizerischen wie einheimischen Absolventen einer Schweizerschule 1 In Bangkok und Singapur sowie demnächst in Akkra Deutsch und Englisch. 6/36

7 Mitarbeiter finden können, die einen auf Kenntnissen und Sympathie beruhenden Bezug zur Schweiz haben und über ein gutes Beziehungsnetz im Gastland verfügen. Namentlich in Lateinamerika ist der Zugang zu den besten Universitäten oft nur durch das Bestehen einer Zulassungsprüfung zusätzlich zur Maturität des Gastlandes zu erreichen. Die Schweizerschulen zählen regelmässig zu jenen Bildungseinrichtungen des Gastlandes, die die höchsten Erfolgsquoten aufweisen. Der enge Bezug zur Schweiz und die Qualität des Unterrichts lassen sich auch aus der Tatsache ablesen, dass verschiedene Schulen einen regen Schüleraustausch mit der Schweiz pflegen, am intensivsten sicher die Schweizerschule in Santiago de Chile. Seit 1976 haben insgesamt etwa 150 Schüler/innen des Colegio Suizo an einem solchen Austausch teilgenommen, und rund 80 Jugendliche aus der Schweiz waren Hospitanten an der Schweizerschule in Santiago de Chile. Bei der Rückkehr in die Schweiz treten in Bezug auf den Anschluss an das schweizerische Bildungswesen praktisch nie unüberwindliche Schwierigkeiten auf. Dies gilt sowohl für Wechsel während der Schulzeit wie für Wechsel, die nach Abschluss der Schule erfolgen, also für ein Studium oder eine Berufslehre. Pro Jahr kehren gegen 100 (5%) der rund 1'750 Schweizer Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit in die Schweiz zurück. Von den schweizerischen Schulabgängerinnen und Schulabgängern ist es ein Drittel (34%), der nach Abschluss der Sekundarstufe II für ein Studium oder eine Berufsausbildung in die Schweiz kommt. Hingegen wählen nur 3% der nichtschweizerischen Schulabgänger die Schweiz für ihre weiterführende Ausbildung. In Bezug auf die schweizerischen Rückkehrer gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Schulstandorten. Hoch ist ihre Zahl in Mailand, wohl vor allem bedingt durch die Nähe zur Schweiz, sowie in Singapur, Akkra, Sao Paulo, Mexiko und Barcelona, wo viele sog. Kontraktschweizer ( Expats ), die nur für drei oder vier Jahre bis zur nächsten Versetzung im Gastland leben, während an den anderen Standorten die Auslandschweizer/innen dominieren, die zum Teil schon seit zwei oder drei Generationen im Gastland leben und längst Doppelbürger sind. 1.3 Kulturelle Präsenz der Schweiz im Ausland Die Botschaft vom 8. Dezember 1986 über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer äussert sich zur Funktion der Schweizerschulen im Ausland wie folgt: Darüber hinaus spielen die Schulen eine nicht zu unterschätzende Rolle hinsichtlich der Präsenz der Schweiz im Ausland. Für den Kulturaustausch, der sich oft nicht auf den Unterricht beschränkt, ist die Aufnahme von Kindern des Gastlandes von herausragender Bedeutung. In der Regel sind die Schweizerschulen dank der besonderen Pflege der Fremdsprachen und der Bedeutung, die der Mitarbeit der Schüler im Unterricht beigemessen wird, eine geschätzte Erweiterung im schulischen Angebot des Gastlands. Zudem verfügen sie über eine Infrastruktur für kulturelle Veranstaltungen, von der sie zum Teil recht häufig Gebrauch machen. 2 Alle Schweizerschulen verfügen nicht nur über eine Aula, sondern auch über vielfältige Beziehungen zu Ansprechpartnern und zum Publikum im Gastland. Insbeson- 2 BBl 1987 I 117 7/36

8 dere die grossen Schweizerschulen sind in doppelter Hinsicht Kulturzentren: durch ihre tägliche Bildungsarbeit ebenso wie durch kulturelle Veranstaltungen im weitesten Sinne wie Filmabende, Autorenlesungen, Theateraufführungen, Ausstellungen, Konzerte, Podiumsdiskussionen, Wirtschaftsforen mit bekannten Referenten etc. Diese Veranstaltungen organisieren die Schulen entweder selbst oder in Kooperation mit Partnern aus der Schweiz oder im Gastland. Kulturveranstaltungen und gesellschaftliche Anlässe in einer Schweizerschule bleiben kein Event, sondern sie sind eingebettet in eine Kontinuität der Bildungs- und Kulturvermittlung im Gastland. In seiner Antwort auf die Interpellation Reymond vom 24. März 2006 ( ) hat der Bundesrat die Bedeutung der Schulen wie folgt gewürdigt: Die Schweizerschulen im Ausland dienen der schweizerischen Präsenz in ihrem jeweiligen Gastland. Ihre kulturelle Bedeutung besteht zunächst darin, dass ein schweizerisch geprägter Unterricht vermittelt wird, der auch den Lehrstoff des Gastlandes umfasst und den Fremdsprachen eine grosse Bedeutung beimisst. Die Schweizerschulen sind Begegnungsschulen, in denen sich schweizerische und fremdländische Wertvorstellungen aller Kulturbereiche treffen. Die Lebensweise und Traditionen der Schweiz und des Gastlandes werden dadurch einem grossen Kreis von jungen Menschen schweizerischer und nichtschweizerischer Nationalität bekannt und verständlich gemacht. Überall geniessen die Schweizerschulen ein ausgezeichnetes Ansehen; auch verfügen sie örtlich oder regional über einen hohen Bekanntheitsgrad. Die Kinder des Gastlandes und von Drittstaaten, die die Schweizerschule besuchen, haben am Ende ihrer Schulzeit eine gute Kenntnis der Schweiz, was ganz allgemein, aber auch bei ihrer künftigen Berufstätigkeit in Wirtschaft, Politik, Verwaltung, Kultur usw. zum Tragen kommen kann; dies umso mehr, als unter den Absolventinnen und Absolventen der Schweizerschulen ein weitverzweigtes, auf Dauer angelegtes internationales Beziehungsnetz zu bestehen pflegt. Aus diesen Ausführungen geht hervor, dass die Bedeutung der Schweizerschulen für die kulturelle Präsenz im Ausland nichts von seiner ursprünglichen Bedeutung verloren hat. Dieser Tatsache war sich auch die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates bewusst, die 1998 ihren Bericht zur Förderung des Images der Schweiz 3 veröffentlichte. Sie vertrat die Auffassung, dass die Imagepflege eine Daueraufgabe sei. Kommunikationsmassnahmen vermöchten aber nur dann nachhaltig zu wirken, wenn sie auf der gekonnten und überzeugenden Darstellung der eigenen Leistungen beruhe. Die bereits bestehenden bewährten Möglichkeiten, die Präsenz der Schweiz im Ausland zu markieren, seien zu nutzen und die dafür gesprochenen Kredite aufrechtzuerhalten. An erster Stelle werden hier die Schweizerschulen im Ausland genannt. Wie in Ziffer III, 1.9 gezeigt werden soll, spielen für Deutschland und Frankreich die Absolventen ihrer Auslandsschulen eine wichtige Rolle im Wettbewerb um die klügsten Köpfe, denen durch Stipendien zu einem Studienplatz an deutschen bzw. französischen Universitäten verholfen wird. 3 BBl 1998 III /36

9 1.4 Charakterisierung und Beurteilung des Länderprofils der Schulen Standorte der Schweizerschulen im Ausland Der Bund unterstützt weltweit 17 Schweizerschulen im Ausland. Wie die Weltkarte in Beilage 1 veranschaulicht, sind sie geographisch wie folgt verteilt: Europa 6 (Bergamo, Catania, Mailand, Rom, Barcelona, Madrid), Lateinamerika 8 (Mexiko-City mit Filialschulen in Cuernavaca und Querétaro, Bogota, Lima, Santiago, Sao Paulo mit Filialschule in Curitiba), Afrika 1 (Akkra, Ghana) und Asien 2 (Bangkok, Singapur). Unterrichtet wurden im Schuljahr 2007/08 bzw insgesamt 6'335 Schülerinnen und Schüler, davon 1'764 Schweizer/innen (28%). Die Schweizerschulen in Akkra, Bergamo, Catania und Singapur führen nur bis zum Abschluss der Sekundarstufe I; die anderen Schulen umfassen alle Schulstufen, vom Kindergarten bis zum Abschluss der Sekundarstufe II. Alle Schweizerschulen im Ausland sind Gründungen der betreffenden Auslandschweizergemeinschaft. Das AAG ist im Sinne des Subsidiaritätsprinzips als Hilfe zur Selbsthilfe konzipiert. Daher geht von jeher die Initiative zur Gründung einer Schweizerschule stets von einer Gruppe interessierter Auslandschweizer und nicht vom Bund aus. Das AAG gibt den Auslandschweizern aber die Gewissheit, dass die von ihnen gegründete Schule vom Bund unterstützt wird, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Seit 1980 ist es nur noch zu einer eigentlichen Schulgründung gekommen, nämlich 1981 in Curitiba (seit 1997 Filialschule, seit 2008 Fusionspartner der Schweizerschule Sao Paulo). Bei den beiden Schweizerschulen Cuernavaca (seit 1992) und Querétaro (2007) handelt es sich um Gründungen und Filialschulen der Schweizerschule Mexiko. Seit dem Inkrafttreten des geltenden Bundesgesetzes 1988 hat nur eine Schweizerschule ihren Betrieb eingestellt, nämlich 1990 aufgrund eigenen Beschlusses die kleine Schweizerschule in Luino, da für ihr weiteres Bestehen kein effektiver Bedarf mehr bestand. Wegen ihres schwindenden schweizerischen Charakters und der sich daraus ergebenden fehlenden Gesetzeskonformität wurde auf Ende 2004 der Schweizerschule Rio de Janeiro die Anerkennung entzogen. Damit hat sie ihren Rechtsanspruch verloren, nach den gleichen Kriterien wie eine anerkannte Schweizerschule subventioniert zu werden. Die Schweizerschule Rio de Janeiro besteht aber weiter und wird wie eine deutsche oder französische Auslandsschule gestützt auf Art. 10 AAG gefördert. Sie wurde 2008 von rund 30 Schweizer Kindern besucht und erhielt einen Beitrag an die Anstellungskosten von zwei Schweizer Lehrkräften. Bemerkenswert ist ferner, dass die Schweizerschulen im Ausland fast durchwegs von Deutschschweizern gegründet wurden. Anscheinend ist der Wunsch nach einer eigenen Schule bei den Romands, die gerne vom dichten, weltweiten Netz der Ecoles françaises Gebrauch machen, weniger ausgeprägt als bei den Deutschschweizern. Heute verfügt nur die Schweizerschule Bogota über eine vom Kindergarten bis zur Matur führende französisch-spanische Abteilung, zusätzlich zur deutsch-spanischen Abteilung. Zu Beginn und Mitte der 1990er-Jahre haben die Schweizerschulen in Sao Paulo und Singapur den Aufbau einer Section française verwirklichen wollen; sie haben ihre Bemühungen aber mangels Interesse von Seiten der französischsprachigen Schweizer wieder eingestellt. 9/36

10 1.4.2 Beurteilung des Länderprofils Zur Beurteilung des Länderprofils erscheint es zweckmässig, die Standorte der Schulen den drei Gruppen Europa, Übersee und aufstrebende Märkte bzw. Schwellenländer zuzuordnen. Bekanntlich gibt es in Europa gegenwärtig insgesamt sechs Schweizerschulen. Vier davon befinden sich in Italien, zwei in Spanien. In Mailand und Rom sowie in Barcelona und Madrid handelt es sich um recht grosse Schulen, die vom Kindergarten bis zur Maturität führen, während die beiden Schulen in Bergamo und Catania klein sind und bloss die Schulstufen Kindergarten, Primarstufe und Sekundarstufe I umfassen. Ohne Zweifel hat sich die Ausbildungssituation in Italien und Spanien seit der Gründung der Schweizerschulen massiv verbessert, was auch durch die PISA-Studien 2003 und 2006 bestätigt wird. Hinzu kommt, dass die gegenseitige Anerkennung der Diplome die Mobilität heute ebenfalls erleichtert. Gibt es unter diesen Umständen Gründe, die ein finanzielles Engagement des Bundes zu Gunsten der Schweizerschulen in Europa noch rechtfertigen? Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass alle diese Schulen sich über eine mangelnde Nachfrage von Seiten nicht nur schweizerischer, sondern auch einheimischer Eltern nicht beklagen müssen im Gegenteil, praktisch überall bestehen lange Wartelisten. Offensichtlich entspricht das Bildungsangebot der Schweizerschulen auch in Europa einem ausgeprägten Bedürfnis. In einer Studie für das Bundesamt für Kultur hat die Bildungsforscherin Prof. Cristina Allemann-Ghionda 1997 festgestellt, dass die Schweizerschulen mit ihren zweisprachigen und bikulturellen Curricula innovative Bildungseinrichtungen sind, die für die nationalen Schulsysteme Italiens, Spaniens und die anderen europäischen Länder, einschliesslich der Schweiz, wichtige Zeichen setzen können.4 Zudem dokumentieren das Bestehen und die Ausstrahlung dieser Schulen die Bereitschaft unseres Landes zur Kooperation in Europa. Ein gänzliches Abseitsstehen der Schweiz würde nicht verstanden und stünde im Widerspruch zur Politik unserer Nachbarländer. Deutschland unterhält 41 Auslandsschulen in Europa, Frankreich deren 99, Italien 34 sowie 52 italienische Abteilungen an einheimischen Schulen, und Österreich betreibt fünf seiner insgesamt sechs Auslandsschulen in Europa; zudem beteiligt sich Österreich an vier bilingualen Schulen in seinen östlichen Nachbarländern. Zu erwähnen sind ferner die von der Europäischen Union gegründeten multikulturellen Europäischen Schulen; ihre Zahl ist inzwischen auf vierzehn angestiegen. Auch die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia setzt das geographische Schwergewicht ihrer Aktivitäten in Europa, namentlich in den EU-Staaten.5 Sie tut dies im Bewusstsein, dass sich die schweizerische Präsenz in diesen Staaten nicht auf den wirtschaftlichen Bereich beschränken darf. Auch die Schweizerschulen, die eine Brückenfunktion zwischen der Schweiz und dem Gastland wahrnehmen, nehmen für sich in Anspruch, hier eine wichtige Rolle zu spielen. Ein Abbau in diesem Bereich könnte als isolationistisches Signal der Schweiz interpretiert werden. 4 Allemann-Ghionda, Cristina: Die Schulsysteme Italiens, Spaniens und der Schweiz. Eine vergleichende Studie als Standortbestimmung der Schweizerschulen in Europa, erstellt im Auftrag des Bundesamtes für Kultur, Bern 1997, S. 21f. 5 Pro Helvetia, Jahresbericht 2008, S /36

11 Die Existenzberechtigung der Schweizerschulen in Übersee ist bisher noch nie in Frage gestellt worden. Dass die acht Schweizerschulen in Lateinamerika, die zwei Schweizerschulen in Asien (Bangkok, Singapur) und die Schweizerschule in Akkra (Ghana) das lokale Bildungsangebot in willkommener Weise ergänzen und bereichern, ist unbestritten. Zu diskutieren gibt aber die Frage, ob effektiv nicht die Qualität des Unterrichts für die Attraktivität der Schule ausschlaggebend ist, während ihr schweizerischer Charakter als nebensächliche Zugabe anzusehen ist. Als Argumente für diese Sichtweise wird nicht nur die relativ geringe Rückkehrerquote (s. oben Ziffer III, 1.2) angeführt, sondern auch die Tatsache, dass internationale Schulen mit Englisch als Unterrichtssprache sich bei den Auslandschweizern einer steigenden Beliebtheit erfreuen. Die Zahl der Schweizer Kinder an Internationalen Schulen betrug , und '794; sie war damit ungefähr gleich gross wie die Zahl der Schweizer Kinder an den Schweizerschulen im Ausland (1 764). Bemerkenswert ist indessen auch das parallele, allerdings weniger rasante Wachstum der Anzahl Schweizer Kinder an Französischen Schulen: Ihre Zahl stieg im gleichen Zeitraum von 722 (1984), dann 1'005 (1998) auf (2008).6 Die Ecoles françaises können auf eine regelmässige Förderung des französischen Staates zählen und verlangen daher Schulgelder, die sich in den gleichen Grössenordnungen bewegen wie die der Schweizerschulen im Ausland. Anders die englischsprachigen Privatschulen, die auf eine international tätige Kundschaft im Gastland ausgerichtet sind. Ihre Schulgelder können von Angehörigen der Mittelschicht oft nicht bezahlt werden; sie bedürfen daher keiner staatlichen Betriebsbeiträge und können auf rein kommerzieller Basis erfolgreich betrieben werden. Ihr Unterrichtsangebot trägt a priori weder den Bedürfnissen der Mehrheit der Auslandschweizer Rechnung, noch sind sie geeignet, als repräsentativ für den Bildungsplatz Schweiz mit seiner Besonderheit und seiner Unverwechselbarkeit zu gelten und für die Präsenz der Schweiz im Ausland eine Rolle zu spielen. Wenn von ihnen solche Dienstleistungen erwartet werden, lassen sie sich nur durch entsprechende finanzielle Anreize des Bundes verwirklichen. Doch der Erfolg der Internationalen Schulen und namentlich die zunehmende Verwendung des Englischen als Unterrichtssprache zwingen die Schweizerschulen dazu, ihre Unterrichtsziele und ihr Bildungsangebot zu überprüfen. Oft wird mit Bedauern festgestellt, dass in vielen aufstrebenden Ländern Schweizerschulen fehlen. In drei wichtigen Schwellenländern - Brasilien, Mexiko und Thailand - sind die Schweizerschulen gut vertreten, doch fehlen entsprechende Bildungseinrichtungen in Ländern wie China, Indien, Russland oder Vietnam. Dafür gibt es drei Hauptgründe. Ein wichtiger Grund ist ohne Zweifel die zunehmende Internationalisierung der multinationalen Schweizer Firmen. Ihr Personal besteht oft nur noch zu einem kleinen Teil aus Schweizer Staatsbürgern, und wenn dies der Fall ist, handelt es sich häufig um Familien, die ihre Kinder lieber in eine englischsprachige internationale Schule schicken als in eine Schweizerschule. Ein Beleg für diesen Sachverhalt ist auch die Tatsache, dass die Spenden von Schwei- 6 Im Schuljahr 2007/08 besuchten insgesamt nur 20 Kinder französischer Nationalität eine der 17 Schweizerschulen im Ausland. 11/36

12 zer Firmen an Schweizerschulen, die finanziellen Mittel - z.b. für einen Erweiterungsbau - benötigen, im Lauf der letzten Jahrzehnte kontinuierlich gesunken sind. Als zweiten wichtigen Grund ist das Faktum zu nennen, dass der Bund seit 1980 keine Baubeiträge für Schulgründungen mehr ausrichtet. Von 1947 bis 1979 und insbesondere in den 1960er- und 1970er-Jahren unterstützte der Bund den Bau neuer Schulhäuser massiv durch à fonds perdu-beiträge. So erhielten damals die Schweizerschule Akkra 1.1 Mio. Franken, die Schweizerschule Sao Paulo 3.3 Mio. Franken und die Schweizerschule Madrid 4.1 Mio. Franken. Von den rund 120 Mio. Franken, die der Bund von 1947 bis 1979 den Schulen gewährte, entfielen etwa 27 Mio. Franken auf Baubeiträge. Der dritte Grund ist Art. 10 AAG, der die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizer/innen ausserhalb der Schweizerschulen im Ausland ermöglicht. Anstelle von Gründungen neuer Schweizerschulen ist es seit dem Inkrafttreten des AAG im Jahre 1988 vielerorts zu Kooperationen mit bestehenden Deutschen, Französischen und Internationalen Schulen gekommen (s. Beilagen 2 und 4). Das eindrücklichste Beispiel dafür ist sicherlich die German-Swiss International School in Hong Kong, die heute von über 100 Schweizer Kindern besucht wird. Die Kooperationen bestehen zunächst darin, dass dank Mitfinanzierung des Bundes an diesen Schulen Schweizer Lehrkräfte tätig sind, die damit den Schweizer Eltern den Zugang zu diesen begehrten Schulen sichern und in der Regel auch für ein zusätzliches, spezifisch auf die Schweiz ausgerichtetes Unterrichtsangebot besorgt sind. Damit einher geht die Berücksichtigung des schweizerischen Elements bei kulturellen und gesellschaftlichen Anlässen wie auch im Erscheinungsbild der Schule. Zumeist sind zudem Schweizer Eltern im Schulvorstand vertreten, gelegentlich auch als Präsident bzw. Präsidentin. Im Schuljahr 2007/08 bestanden solche Kooperationen in Atlanta, Hong Kong, Kairo, London, Manila, Nairobi, New York, Osorno (Chile), Paris, Quito, Rio de Janeiro, Ruiz de Montoya (Argentinien) und Tokio. Für diese Kooperationen, die insgesamt etwa 500 Schweizer Kindern bzw. Jugendlichen zugute kommen, wendet der Bund etwa 1.3 Mio. Franken oder 7% Prozent des Budgetkredits Ausbildung junger Auslandschweizer/innen auf (Beilage 4). Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich die Schweizerschulen in Europa eines ungebrochenen Zuspruchs bei schweizerischen und einheimischen Eltern erfreuen. Das zweisprachige und bikulturelle Angebot ergänzt und bereichert das Bildungswesen des Gastlands. Dies gilt ebenso für die Schweizerschulen in Übersee und namentlich in den aufstrebenden Märkten. Die wachsende Verbreitung und der Erfolg der englischsprachigen Privatschulen wie auch die zunehmende Bedeutung und Beliebtheit des Englischen als Unterrichtssprache stellen die Schweizerschulen und die Patronatskantone vor die Aufgabe, den schweizerischen Charakter des Unterrichts neu zu definieren. Diese Gegebenheiten gilt es bei der Entwicklung eines zeitgemässen Förderkonzeptes im Auge zu behalten. 12/36

13 1.5 Preis der Swissness der Schulen Unter den Ziffern III, 1.2 bis 1.4 ist die Bedeutung der Schweizerschulen für die kulturelle Präsenz im Ausland, für die Beziehungspflege zum Gastland, für den Anschluss an das schweizerische Bildungswesen, für den Bildungsplatz Schweiz sowie für die schweizerische Aussenwirtschaft und als Instrument einer eigenständigen Aussenpolitik bereits zur Sprache gekommen. Der vom AAG verlangte schweizerische Charakter der Schulen hat allerdings seinen Preis. Im Sinne einer Public Private Partnership bildet die Unterstützung des Bundes die Gegenleistung für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags. Mit seiner Finanzhilfe kommt der Bund für die Mehrkosten auf, die den Schulen aus der Einhaltung der gesetzlichen Auflagen (schweizerische Direktion, Mehrheit an Schweizer Hauptlehrern, schweizerisches Lehrprogramm etc.) erwachsen. Im Schuljahr 2006/07 deckte der Bundesbeitrag 25.8 % des gesamten Aufwandes der Schulen.7 Der Bund richtet den Schulen nur einen pauschalen Betriebsbeitrag aus; die Mittel für Unterhalt der Schulliegenschaft und Investitionen müssen sich die Schulen selbst erarbeiten. Um diese Mehrkosten zu quantifizieren, haben die Schulen Berechnungen angestellt, wie sie ihre Schule ohne Bundeshilfe weiterführen könnten und wie ihre Kostenstruktur dann aussehen würde. Die Massnahmen, die ergriffen werden müssten, wären fast überall die gleichen: Ersetzung der Schweizer Lehrkräfte durch lokale Lehrpersonen, Abbau des schweizerischen Lehrprogramms, Beschränkung auf das Anbieten einheimischer Abschlüsse sowie Verzicht auf die Gewährung von Stipendien an Schweizer Schüler/innen (z.b. in Sao Paulo sind 35 % der Schweizer Schüler/innen Stipendienbezüger, in Curitiba 80%, was die Schweizerschule Sao Paulo/Curitiba 600'000 Franken pro Jahr kostet). Aufgrund dieser Berechnungen betragen die Mehrkosten zur Wahrung des schweizerischen Charakters der Schweizerschulen zwischen 15% in Europa und 35% in Übersee. In Europa bewegen sich die Lohnkosten für das Lehrpersonal (inkl. Sozialversicherungen) in den gleichen Grössenordnungen wie in der Schweiz. Dies bedeutet, dass die Ersetzung schweizerischer Lehrkräfte durch einheimisches Personal keine grossen Einsparungen mit sich brächte. Anders in Übersee, da dort die Lohnunterschiede beträchtlich sind (inkl. Übersiedelungspauschalen, Fortbildung in der Schweiz zur Sicherstellung des Wissenstransfers und des kulturellen Austausches etc.). Vor allem in Europa wären massive Schulgelderhöhungen die Voraussetzung für ein weiteres Bestehen der Schulen. Ob dies überall realisierbar wäre, bleibe dahingestellt. Bei der Festsetzung der Schulgelder orientieren sich die Schweizerschulen im Ausland bisher an den entsprechenden Ansätzen der Deutschen und Französischen Schulen. Sie bleiben damit für eine bildungsorientierte Mittelschicht des Gastlandes zugänglich ein Umstand, der dem schweizerischen Charakter der Schweizerschulen wohl ansteht. 7 Bericht der Auslandschweizer-Ausbildungskommission vom 19. September 2008: Die Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: Finanzielle Situation und Zukunftsperspektiven, S. 17 (Dieser Bericht, der nur auf Deutsch vorliegt, wird vom BAK auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt). 13/36

14 1.6 Subventionsrichtlinien Die internen Subventionsrichtlinien des EDI stützen sich auf Art. 5 AAG, der die Art und Bemessung der Finanzhilfen an die Schweizerschulen im Ausland regelt. Art. 5 Abs.1 AAG lautet wie folgt: Das Departement richtet den Schulen im Rahmen der bewilligten Kredite jährliche pauschale Finanzhilfen an die Betriebskosten aus. Es leistet die Finanzhilfen entsprechend dem Bestand an Schweizer Schülern sowie an Schweizer Hauptlehrkräften. ( ). Der pauschale Betriebsbeitrag des Bundes setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: aus einem Betrag pro Schweizer Schüler/in, abgestuft nach Schulstufe, und aus einem Betrag pro beitragsberechtigter Schweizer Hauptlehrkraft, abgestuft nach Schulstufe und Dienstjahren, wobei für Schulen in Übersee etwas höhere Ansätze zur Anwendung kommen. Die Anzahl beitragsberechtigter Hauptlehrerstellen hängt von der Anzahl Schweizer Schüler ab. Für jede Lehrstelle, an die Finanzhilfen geleistet werden sollen, müssen mindestens sechs Schweizer Schüler nachgewiesen werden (Art. 11 Auslandschweizer-Ausbildungsverordnung; SR ). Massgeblich sind jeweils die Anzahl Schweizer Schüler/innen und Schweizer Hauptlehrkräfte zu Beginn des Schuljahres. Dies erlaubt es den Schulen, schon zu Beginn des Schuljahres den voraussichtlichen Bundesbeitrag selbst zu errechnen. Die Auszahlung des Bundesbeitrages erfolgt in der Regel in zwei Raten in der ersten bzw. zweiten Schuljahreshälfte. Über die Höhe der Bundesbeiträge an die einzelnen Schweizerschulen informiert Beilage 3. In den Subventionsrichtlinien wird festgelegt, wie hoch die Beiträge pro Schweizer Schüler und pro Schweizer Hauptlehrkraft sind. Seit dem Inkrafttreten des AAG am 1. Juli 1988 sind die Subventionsrichtlinien sechsmal revidiert worden jeweils bedingt durch oft kurzfristige Schwankungen des Voranschlagskredits. Heute ist die Festlegung der Beiträge, die bei der Subventionsbemessung zur Anwendung kommen, in einer Verfügung des EDI geregelt; inskünftig soll dies in Form einer Departementsverordnung geschehen. Die jüngste Revision der Subventionsrichtlinien datiert vom 2. Juni 2009 und kommt erstmals auf den Beginn des Schuljahres 2009/2010 zur Anwendung. Lange in Kraft waren bisher nur die ersten Subventionsrichtlinien; sie sind während neun Jahren vom Schuljahr 1988/89 bis zum Schuljahr 1996/97 angewandt worden. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Subventionsrichtlinien anhand von zwei repräsentativen Daten auf (Beitrag pro Schweizer Schüler/in auf der Sekundarstufe I und Beitrag pro Schweizer Hauptlehrkraft auf der Sekundarstufe I (mit 4-9 Dienstjahren in Übersee). 14/36

15 Subventionsrichtlinien seit Inkrafttreten des AAG am 1. Juli 1988 Subventionsrichtlinien vom Gültig für die Schuljahre Beitrag pro CH- Schüler/in auf der Sekundarstufe I Beitrag pro CH- Lehrer/in Stufe S I in Übersee / /97 4' ' /98 3' ' /99 3' ' / /01 3' ' / /06 3' ' / /09 3' ' /10-3' '000.- Wie aus dieser Tabelle hervorgeht, liegen die Subventionsansätze heute nicht nur real, sondern auch nominell tiefer als beim Inkrafttreten des AAG am 1. Juli Beim Inkrafttreten des AAG am 1. Juli 1988 betrug der Landesindex der Konsumentenpreise (Basis Dezember 1982 = 100). In der Zwischenzeit, d.h. per 1. Juni 2009, ist er um 43.3 % auf 160,2 Punkte angestiegen. Wäre die Teuerung bei den Revisionen der Subventionsrichtlinien stets berücksichtigt worden, betrüge der Beitrag pro Schweizer Schüler/in auf der Sekundarstufe I heute 5'700 Franken (statt 3'700 Franken) und der Beitrag pro Schweizer Hauptlehrkraft auf der Sekundarstufe I in Übersee 63'100 Franken (statt 41'000 Franken). Zu berücksichtigen ist ferner, dass ein Teil des Anstiegs des Budgetkredits seit 1988 dem angestrebten Ausbau der Bundeshilfe ausserhalb der Schweizerschulen im Ausland im Umfang von rund 1.3 Mio. Franken zugute gekommen ist. Dazu gehören z.b. Beiträge für Schweizer Lehrkräfte an Deutschen oder Französischen Schulen mit einem grossen Bestand an Schweizer Kindern oder für Sprachkurse (s. Beilage 4). 1.7 Verwendung der zusätzlich bewilligten Mittel Die meisten Schulen beginnen das Schuljahr im Herbst. Bei vier Schulen deckt sich das Schuljahr mit dem Kalenderjahr. Der Bund unterstützt die Schulen pro Schuljahr (Art. 13 Abs. 1 AAV). Nimmt man alle Schulen zusammen, dauert das Schuljahr z.b. das Schuljahr 2009/2010 vom 1. August 2009 bis zum 31. Dezember Wie oben in Ziffer III, 1.6 erläutert, müssen die Schulen zu Beginn des Schuljahres wissen, mit welchen Bundesbeiträgen sie rechnen können. Es verstiesse gegen das Gebot der Rechtssicherheit, die Subventionsrichtlinien im Laufe des Schuljahres rückwirkend zu ändern. Ein Beschluss des Parlaments, den Budgetkredit (bezogen auf den beantragten Voranschlagskredit und die Finanzplanzahlen) zu kürzen oder zu erhöhen, kann daher erst im nachfolgenden Schuljahr wirksam werden. 15/36

16 Im Interesse der Schweizerschulen um ihnen eine mehrjährige Planung zu ermöglichen werden die Subventionsrichtlinien mit grösstmöglicher Um- und Weitsicht revidiert, damit sie nach Möglichkeit einige Jahre in Kraft bleiben können. Im Einvernehmen mit der Auslandschweizer-Ausbildungskommission wird bei kleineren Änderungen des Budgetkredits in der Regel von einer Revision der Subventionsrichtlinien abgesehen. Gemäss Art. 13 Abs. 3 AAV setzt das BAK aufgrund des eingereichten Voranschlags für das eben begonnene Schuljahr die Höhe der Finanzhilfen fest und zahlt diese im Verlauf des Schuljahres in zwei Raten aus, die erste Vorschussrate in der ersten Schuljahreshälfte, die zweite Rate in der zweiten Schuljahreshälfte. Im Idealfall erhalten Schulen mit Herbstschulbeginn die erste Rate im November oder Dezember, die zweite Rate im Frühjahr. Ein- oder zweijährige Differenzen zwischen den bewilligten Budgetkrediten und den auszuzahlenden Bundesbeiträgen können durch die etwas frühere oder spätere Ausrichtung von Vorschüssen während des Schuljahres vor oder nach dem Jahreswechsel ausgeglichen werden. Damit können Kreditübertragungen und Nachtragskredite weitestgehend vermieden werden. Die Subventionsrichtlinien vom 5. Dezember 2005, gültig für die Schuljahre 2006/ /09, bedingen einen Budgetkredit von ca Mio. Franken (CHF 16.3 Mio. Schweizerschulen im Ausland und CHF 1.3 Mio. gemäss Art. 10 AAG ausserhalb der Schweizerschulen im Ausland; s. Beilagen 3 und 4). Infolge der schrittweisen Kürzung des Budgetkredits von 18.5 Mio. Franken von 2002 auf 16.1 Mio. Franken bis 2007 war es dem Bundesamt für Kultur im Jahr 2007 kaum mehr möglich, Schulen mit Herbstschulbeginn die erste Subventionsrate vor dem Jahreswechsel zukommen zu lassen. Bei der Erhöhung des Budgetkredits auf 20 Mio. Franken für 2008 bestand anfänglich noch keine Gewissheit, dass es sich dabei um eine nachhaltige Erhöhung handeln würde. Erst die im Dezember 2008 erfolgte Bestätigung dieses Beschlusses für 2009 und eine entsprechende Anpassung der Finanzplanzahlen ermöglichten die Revision der Subventionsrichtlinien vom 2. Juni Die für 2008 und 2009 im Vergleich zu den Subventionsrichtlinien zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel von je 2.4 Mio. Franken setzten das BAK in die Lage, einer grösseren Anzahl von Schulen mit Herbstschuljahresbeginn den ersten Vorschuss termingerecht schon vor Ende Dezember zu überweisen. Wie aus den Finanzberichten der AAK vom 28. September 2007 und 19. September hervorgeht, benötigen die Schweizerschulen in den kommenden Jahren einen jährlichen Budgetkredit von 20 Mio. Franken. Andernfalls sind sie nicht in der Lage, die geltenden Subventionsvoraussetzungen des AAG zu erfüllen. Die Schulen sollen zudem nicht nur überleben, sondern sich auch entwickeln und finanziell gesund bleiben können. Eine Kürzung des Bundesbeitrags könnte zu Lasten der Unterhaltsar- 8 Bericht der Auslandschweizer-Ausbildungskommission vom 19. September 2008: Die Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: Finanzielle Situation und Zukunftsperspektiven, S. 17; Bericht der Auslandschweizer-Ausbildungskommission vom 28. September 2007: Die Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: Finanzielle Situation und Zukunftsperspektiven, S. 23 (Diese Berichte, die nur auf Deutsch vorliegen, werden vom BAK auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt). 16/36

17 beiten und Investitionen gehen und die Schulen dazu verleiten, aus Kostenerwägungen die gesetzlichen Auflagen zu missachten, Einbussen bei der Unterrichtsqualität hinzunehmen oder problematische Kreditaufnahmen zu tätigen. Zudem wären Abstriche bei der Förderung ausserhalb der Schweizerschulen im Ausland, insbesondere bei den Kooperationen mit internationalen Schulen, notwendig. 1.8 Aufsicht- und Oberaufsicht über das AAG Aktuelle Strukturen Für die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizer/innen ist das Bundesamt für Kultur (BAK) im Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) federführend. Gemäss Art. 8 AAG hat die zuständige schweizerische diplomatische oder konsularische Vertretung die Aufsicht über die Einhaltung des AAG, das EDI die Oberaufsicht. Für pädagogische Fragen obliegt die Aufsicht dem Patronatskanton. Organisation der Aufsicht Komitee für Schweizer Schulen im Ausland (KSA) Interessenwahrung/ Dienstleistungen Auslandschweizer- Ausbildungskommission (AAK) Beratung EDI/BAK Eidg. Departement des Innern (EDI) Bundesamt für Kultur (BAK) Finanzhilfe / Oberaufsicht Patronatskantone Pädagogische Aufsicht Schweizerische Vertretungen im Ausland Aufsicht vor Ort - Schweizerschulen im Ausland - Ausbildung ausserhalb der Schweizerschulen im Ausland (Kooperationen mit Internationalen Schulen, insbesondere Beiträge für Schweizer Lehrkräfte; Kursbeiträge; Ausbildungsmaterialbeiträge) Die zuständige schweizerische Vertretung hält sich über die Schweizerschule auf dem Laufenden und wohnt mindestens wichtigen Schulkomitee- und Schulvereinssitzungen als Beobachterin ohne Stimmrecht bei; sie nimmt zu den für die Finanzhilfen eingereichten Unterlagen der Schulen unabhängig und schriftlich Stellung und infor- 17/36

18 miert das BAK über Vorkommnisse von besonderer Bedeutung (Art. 17 AAV). Auch bei Gesuchen um eine Unterstützung nach Art. 10 AAG für Bildungsprojekte ausserhalb der Schweizerschulen im Ausland nimmt die zuständige Vertretung zuhanden des BAK Stellung (Art. 14 Abs. 2 AAV). Für Grundsatzfragen, die sich beim Gesetzesvollzug stellen, steht dem BAK und dem EDI die Auslandschweizer-Ausbildungskommission (AAK) beratend zur Seite (Art. 11 AAG). In dieser Kommission sind die wichtigsten interessierten Behörden und Organisationen vertreten, insbesondere die Schweizerschulen im Ausland, die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz, die Vereinigung der Patronatskantone, Pro Helvetia, Economiesuisse, die Auslandschweizer-Organisation, das Komitee für Schweizer Schulen im Ausland und der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer. Eine wichtige Rolle bei der Betreuung und der Interessenwahrung der Schweizerschulen und weiterer Bildungsprojekte im Ausland spielt das 1946 gegründete private Komitee für Schweizer Schulen im Ausland (KSA). Die Geschäftsstelle des KSA ist dem Auslandschweizer-Sekretariat angegliedert. Das KSA führt jedes Jahr eine dreitägige Konferenz für die Schulleitungen und Vorstandsmitglieder der Schweizerschulen und der anderen Bildungsprojekte im Ausland durch; diese Konferenz ist unter dem Namen PSK (Präsidenten- und Schulleiterkonferenz) zu einer festen Institution geworden, die dem Gedanken- und Erfahrungsaustausch, der Kontaktpflege und der Weiterbildung im Sinne von Best Practises dient. Für die pädagogische Aufsicht sind wie erwähnt die Patronatskantone zuständig. In Beilage 5 sind die Patronatskantone mit den von ihnen betreuten Schweizerschulen angeführt. Mit dem AAG (Art. 8) wurden 1988 die Aufgaben und die Kompetenzen der Patronatskantone gesetzlich verankert. Der Patronatskanton hat zu beurteilen, ob eine Schweizerschule in pädagogischer Hinsicht die Subventionsvoraussetzungen erfüllt. Gemäss Artikel 6 AAG unterstützen die Patronatskantone ihre Schulen in pädagogisch-fachlichen Fragen, was eine weite Palette von Tätigkeiten umfasst: Begutachtung des Schulsystems und des Lehrprogramms, Unterrichtsevaluation, Beratung, Lieferung von Ausbildungsmaterial zu günstigen Bedingungen, Förderung des Austausches von Schülerinnen- und Schülern, Personalevaluation bei der Anstellung von schweizerischen Lehrkräften, Unterstützung der Fortbildung vor Ort oder in der Schweiz sowie Wiedereinstiegshilfen für zurückkehrende Lehrpersonen etc. Kantone, die ein Patronat übernehmen, gehen neben ihrer Aufsichtsfunktion also vor allem die Verpflichtung ein, ihrer Schule geldwerte Leistungen, d.h. fachliche Unterstützung und Beratung sowie Evaluations- und Inspektionsbesuche vor Ort, zukommen zu lassen. Die Patronatskantone haben auf den 1. Januar 1989 eine Vereinigung gebildet, die durch ein Mitglied in der Auslandschweizer-Ausbildungskommission vertreten ist. Auf das gleiche Datum hin haben sich die Patronatskantone Richtlinien gegeben, die den Charakter von Empfehlungen für eine umfassende und wirksame Aufgabenerfüllung haben (s. Beilage 6). Das Bestehen der Vereinigung der Patronatskantone begünstigt periodische Leistungsvergleiche unter ihren Mitgliedern. Eine Verpflichtung zur Leistung von Finanzbeiträgen ist mit dem Patronat nicht verbunden, doch betragen im langfristigen Mittel die gesamten, freiwillig erbrachten Investitionsbeiträge der Patronatskantone mindestens 600'000 bis 700'000 Franken jährlich. Nach den uns vorliegenden, möglicherweise nicht ganz vollständigen Zahlen belief sich das Total dieser freiwilligen Finanzhilfe 2007 und 2008 im Durchschnitt auf 18/36

19 1,2 Mio. Franken pro Jahr Berichterstattung über die vergangenen zehn Jahre Vor zehn Jahren war die finanzielle Lage der Schweizerschulen im Ausland besorgniserregend. Infolge einer Kürzung des Voranschlagskredits innert vier Jahren, von 18 Mio. Franken 1996 auf 15 Mio. Franken im Jahr 2000, wiesen die Schweizerschulen damals mehrheitlich negative Betriebsergebnisse auf. Notwendige Investitionen und Unterhalt wurden aufgeschoben oder belasteten die Schulen in bedrohlichem Masse. Angesichts dieser Situation, in der früher oder später ein Grounding einzelner Schweizerschulen hätte geschehen können, kamen BAK, AAK und das KSA zum Schluss, dass sofort und gemeinsam auf verschiedenen Ebenen gehandelt werden müsse. Es wurden folgende Massnahmen an die Hand genommen: - eine umfassenden Analyse der finanziellen Situation und der wirtschaftlichen Perspektiven jeder einzelnen Schule und der Schweizerschulen insgesamt; - die Einführung einer digitalisierten Finanzberichterstattung an das BAK als Grundlage für ein Finanzcontrolling durch die Schulen und das BAK und damit einhergehend: - die betriebswirtschaftliche Weiterbildung der Schulleitungen und interessierter Schulkomiteemitglieder als Voraussetzung für die Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Führung der einzelnen Schweizerschulen; - eine auf einer eingehenden Finanzanalyse beruhende Ermittlung des Bedarfs an Bundesunterstützung als Voraussetzung für ein gesetzeskonformes Weiterbestehen der Schweizerschulen im Ausland. Für Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung dieses Massnahmenpakets konnte ein früherer Controller und Finanzexperte der Firma Holcim (Holderbank) gewonnen werden. Als Ergebnis eines umfassenden Entwicklungs-, Beratungs- und Schulungsprozesses führten die Schweizerschulen für ihre Betriebsführung und für die Berichterstattung an das BAK ab dem Schuljahr 2001/02 neue digitalisierte Formulare für Betriebsrechnung, Voranschlag, Bilanz und Geldfluss ein. Zudem erhielten sie ein Handbuch, das eine einheitliche Verbuchung durch alle Schulen sicherstellt und ein besseres Benchmarking ermöglicht. Die Schulen verfügen als Analyseinstrument nun über ein Programm zur Datenauswertung (Kennzahlen) in Form von Tabellen und Grafiken. Dank einem Aggregierungsprogramm können die Daten aller Schulen in derselben Form ausgewertet werden. Das BAK verfügt damit stets über eine aktuelle, konsolidierte Gesamtschau über die finanzielle Lage der Schweizerschulen insgesamt sowie über ein Frühwarnsystem, das raschere Interventionen im Fall von kritischen Entwicklungen an einzelnen Schulen gestattet. Seit dem Jahr 2001 führt das BAK in Zusammenarbeit mit der AAK und dem KSA ein jährliches Finanzcontrolling der Schweizerschulen im Ausland durch. Die Ergebnisse der Finanzanalysen werden jedes Jahr in einem Bericht der Auslandschweizer-Ausbildungskommission (AAK) zusammengefasst und publiziert. Der Bericht gibt Auf- 19/36

20 schluss über die finanzielle Situation und die Zukunftsperspektiven der Schweizerschulen im Ausland.9 Das Datenmaterial und die daraus gewonnenen Analysen werden jeweils vorgängig an den vom KSA alljährlich durchgeführten Konferenzen der Präsident/innen und Direktor/innen der Schweizerschulen im Ausland (PSK) präsentiert und zur Diskussion gestellt. In den vergangenen Jahren hat der Nachfolger des ersten Finanzberaters, ebenfalls ein früherer Finanzspezialist der Firma Holcim, das Finanzinstrumentarium weiterentwickelt und um Vorschauen für die kommenden vier Jahre erweitert. Bei den Vorschauen geht es um eine jährlich rollende, vierjährige Finanzplanung. Sie basiert auf einem einfachen Format eines Business Plans und enthält Plan-Erfolgsrechnung, Plan-Bilanz, Finanzierungsplan und einige weitere Informationen. Die BAK-Berichterstattung befolgt die neuen Richtlinien des Swiss GAAP FER (GAAP = Generally Accepted Accounting Principles, FER = FachEmpfehlungen zur Rechnungslegung), die zum Standard für die Berichterstattung in der Schweiz geworden sind. Die jährlichen Finanzberichte der AAK, die sich auf die Auswertungen der stets à jour gebrachten Daten der Schulen stützen, haben auch eine grosse Bedeutung für die Legitimierung des jeweils benötigten Voranschlagskredits. Ihnen ist es zu verdanken, dass das Parlament für 2002 den Voranschlagskredit von 15.1 Mio. Franken auf 18.5 Mio. Franken und für 2008 von beantragten 15.4 Mio. Franken auf 20 Mio. Franken anhob. 1.9 Das Auslandsschulwesen unserer Nachbarländer Das Netz der italienischen Auslandsschulen umfasst gegenwärtig 294 Ausbildungsstätten. Es gliedert sich auf in 183 Italienische Schulen und 111 italienische Abteilungen in staatlichen Schulen (zweisprachige, internationale oder Europäische Schulen) mit rund 600 italienischen Lehrkräften. Hinzu kommen die für italienische Mitbürger im Ausland angebotenen Kurse für italienische Sprache und Kultur, für die etwa 350 italienische Lehrpersonen tätig sind. Österreich hat im Schuljahr 2005/ Mio. Euro für das österreichische Auslandsschulwesen aufgewendet (6 Österreichische Schulen sowie die Entsendung von österreichischen Lehrkräften an 18 Deutsche Schulen, an die 14 Europäischen Schulen und vier bilinguale Schulen in den Nachbarländern Slovakei, Tschechien und Ungarn. Deutschland stehen Mio. Euro für die Unterstützung der Deutschen Schulen zur Verfügung. Gefördert werden damit 133 deutsche Auslandschulen und über 600 sog. DSD-Schulen, die dank dem deutschen Sprachdiplom (DSD) den Zugang zu den deutschen Hochschulen ermöglichen. Rund von Deutschland entsandte oder mitfinanzierte Lehrkräfte befinden sich an diesen Einrichtungen. Für die gegenwärtige deutsche Bundesregierung hat das deutsche Auslandsschulwesen eine hohe Priorität, die den Einsatz erheblicher zusätzlicher Mittel rechtfertigt (2008 plus 45 Mio. Euro). Aussenminister Steinmeier hat Ende Februar 2008 an der 9 Der Bericht wird vom BAK auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt (vgl. Fussnoten 7 und 8). 20/36

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