Mediadaten gültig ab 1.1.2016. Erfolgreich werben - in der lokalen Zeitung der Region, die gelesen wird!



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Transkript:

Mediadaten gültig ab 1.1.2016 Erfolgreich werben - in der lokalen Zeitung der Region, die gelesen wird!

2 Der Wochenblick Verlagsgesellschaft mbh Mediadaten gültig ab Januar 2015

Verlagsangaben Verlagsanschrift Der Wochenblick Verlagsgesellschaft mbh Stegstraße 28 65462 Ginsheim-Gustavsburg Erscheinungsweise Wöchentlich donnerstags / freitags (soweit kein gesetzlicher Feiertag in der laufenden Woche) kostenlos an alle Haushalte Kontakt Tel. 06144 / 938 006 Fax 06144 / 938 120 Mail: anzeigen@der-wochenblick.de redaktion@der-wochenblick.de wochenblick@t-online.de Internet: www.der-wochenblick.de Bankverbindung IBAN: DE46508629030001819500 BIC: GENODE51GIN Volksbank Mainspitz eg - Ginsheim Redaktionsschluss Montag, 18.00 Uhr Anzeigenschluss Dienstag, 16.30 Uhr Geschäftsbedingungen Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages (zu finden auf S. 12 u. 13) 3

Wer wir sind Der Wochenblick wird jeden Donnerstag mit einer Auflage von 55.000 Exemplaren kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in der Region (siehe Verteilgebiet) verteilt. Die Zeitung, die gelesen wird Als bürgernahes Mitteilungsorgan nutzen Vereine, Verbände, Kirchen und Gemeinden den Wochenblick, um eine flächendeckende Verbreitung ihrer Mitteilungen sicherzustellen. Familienanzeigen wie Geburtstags-Danksagungen, Trauer- und Geburtsanzeigen zeigen die hohe Akzeptanz der lokalen Ausgaben. Dieser hohe Informationsgehalt garantiert unseren Anzeigenkunden die größtmögliche Beachtung ihrer Werbebotschaften. Erfolg durch Werbung Gerne übernehmen wir die komplette Gestaltung der Werbeanzeigen für unsere Kunden und beraten sie kompetent. Auch die Einbindung passender, professioneller Fotos in die Anzeigen ist möglich. Eine Beilagenverteilung im Wochenblick erreicht durch ein geeignetes Streuungskonzept, bei dem wir Sie gerne beraten, viele interessierte Leser und damit potentielle Kunden. Selbstverständlich erscheint Ihre Anzeige in Farbe - ohne Mehrkosten. Auch die Konzeption und den Druck anderer Werbemittel, wie Flyer, Visitenkarten, Speisekarten und vielem mehr übernehmen wir gerne für Sie. Der Wochenblick kommt an 4 Aufgrund der redaktionellen Inhalte darf der Wochenblick auch an Werbeverweigerer zugestellt werden.

Verteilgebiet Rhein Ausgabe C Mainz-Kastel Mainz-Kostheim Hochheim Main Mainz Gustavsburg Bischofsheim Ginsheim Ausgabe A Rüsselsheim Bauschheim Königstädten Astheim Nauheim Ausgabe B Trebur Groß-Gerau Wallerstädten Dornberg Geinsheim Berkach Dornheim 5

Auflagenhöhen der Ausgaben Ausgabe A Ginsheim... 4.550 Exemplare Gustavsburg... 3.650 Exemplare Bischofsheim... 5.930 Exemplare Bauschheim... 2.550 Exemplare Gesamt Ausgabe A... 16.680 Exemplare Ausgabe B Trebur... 2.400 Exemplare Astheim... 1.350 Exemplare Nauheim... 4.600 Exemplare Königstädten... 4.000 Exemplare Geinsheim... 1.850 Exemplare Groß-Gerau...11.500 Exemplare Gesamt Ausgabe B... 25.700 Exemplare Ausgabe C Mainz-Kostheim & Mainz-Kastel Gesamt Ausgabe C...11.500 Exemplare Auslagestellen verteilt im gesamten Verteilgebiet (Tankstellen, Kiosk- und Schreibwarengeschäfte etc.)... 1355 Exemplare Gesamtauflage wöchentlich: 55.235 Exemplare Der Wochenblick erscheint jeweils donnerstags nachmittags, spätestens freitags KOSTENLOS in allen erreichbaren Haushalten. Online-Ausgabe Zusätzlich zur Printausgabe stehen alle Ausgaben der letzten 4 Wochen jeweils ab Donnerstagvormittag als Online-Ausgabe auf www.der-wochenblick.de bereit. 6

Preisliste Anzeigenpreisliste Stand: gültig ab 1. Januar 2016 Satzspiegel: 7spaltig/490 mm Spaltenbreite: 43 mm mm-ortspreis Ausgabe A: -,62 mm-ortspreis Ausgabe B: -,65 mm-ortspreis Ausgabe C: -,56 mm-grundpreise: Ausgabe A: -,71 / Ausgabe B: -,75 / Ausgabe C: -,64 KEIN FARBZUSCHLAG!! Alle Preise inkl. 4c PlatzierungszuschlÄgE Titelseite 40% Titelkopf (1spaltig/60 mm) 50% Kombinationsmöglichkeiten bei Schaltung in Ausgabe A+B mm-ortspreis: 1,14 (entspricht 10% Rabatt auf Ortsreis) bei Schaltung in Ausgabe A+C mm-ortspreis: 1,06 (entspricht 10% Rabatt auf Ortspreis) bei Schaltung in Ausgabe B+C mm-ortspreis: 1,09 (entspricht 10% Rabatt auf Ortspreis) bei Schaltung in der Gesamtausgabe mm-ortspreis: 1,46 (entspricht 20% Rabatt auf Ortspreis) bei Schaltung in Ausgabe A+B mm-grundpreis: 1,31 (entspricht 10% Rabatt auf Grundpreis) bei Schaltung in Ausgabe A+C mm-grundpreis: 1,22 (entspricht 10% Rabatt auf Grundpreis) bei Schaltung in Ausgabe B+C mm-grundpreis: 1,25 (entspricht 10% Rabatt auf Grundpreis) bei Schaltung in der Gesamtausgabe mm-grundpreis: 1,68 (entspricht 20% Rabatt auf Grundpreis) Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzl. MWSt. - Mittlerprovision nur bei zum Grundpreis abgerechneten Anzeigen! 7

Rabatte Bei mehrfacher Anzeigenschaltung innerhalb des Abschlussjahres: 5 Anzeigen = 5 % Rabatt 25 Anzeigen = 20 % Rabatt 10 Anzeigen = 10 % Rabatt 52 Anzeigen = 25 % Rabatt 15 Anzeigen = 15 % Rabatt Rabatte gelten ab einer Anzeigen-Mindestgröße von 1spaltig/30 mm. Zuviel erhaltene Rabatte werden bei vorzeitigem Vertragsende nachberechnet. Rabattgutschriften nur bei vorherigem Mindestabschluss. Größenrabatte: 1/2 Seite = 5 % Rabatt 1/1 Seite = 10 % Rabatt (Diese Rabatte werden auf die Mengenrabatte angerechnet) Beilagen Die Beilage/Mitverteilung von Prospekten ist auch in Teilauflagen nach Ortsgebieten möglich. Beilagen bis 20 g Gewicht: Ortspreis ab 45,00 / Tsd.* Grundpreis 51,75 / Tsd.* *Voraussetzung: Maschinelle Verarbeitbarkeit und Anlieferung direkt in unserer Druckerei in Mannheim. 8 Über 20 g und bei Nicht-DIN-Formaten/nicht maschinell verarbeitbar oder ungezählten Beilagen Preise nach Rücksprache. Obige Rabattsätze finden auf die Preise für Beilagen keine Anwendung. Werbungsmittler erhalten auf Beilagen nur Provision, wenn diese zum Grundpreis abgerechnet werden.

datenanlieferung Wir übernehmen gerne die komplette Gestaltung Ihrer Anzeige kostenfrei für Sie. Sie können uns aber auch gerne eine fertige Vorlage liefern. Beachten Sie bitte die folgenden Voraussetzungen bei der Datei-Erstellung: Die Datei sollte ein druckfähiges PDF/X-3 oder alternativ EPS mit Schriften, die in Kurven umgewandelt wurden, sein. Bei offenen Dateien müssen die Anzeigen in folgenden Programmen erstellt sein: - Adobe InDesign (.indd) - Adobe Photoshop (.psd) - Adobe Illustrator (.ai) Bitte beachten Sie: Dateiformate von Präsentationsprogrammen (z.b. Power Point) oder Tabellenkalkulationsprogrammen (z.b. Excel) sowie Word-Formate sind gänzlich ungeeignet. 9

datenanlieferung - Bilder Bilder sollten im Datei-Format JPG TIF PSD Die Datenträger sollten in Ordnerstruktur erstellt sein und mit eindeutigen Dateinamen versehen werden (z.b. Bild-Garten.jpg). Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen: Telefon 06144-938 006 abgespeichert sein und eine Mindestauflösung von 300 dpi aufweisen. Nach Möglichkeit sollte die maximale Dateigröße bei gesendeten Bildern 5 MB nicht überschreiten. 10 Bitte beachten Sie, dass die Bilder immer als Anhang gesendet werden. Nicht in eine Textdatei eingebunden, sondern als eigenes Dateiformat.

Anzeigengestaltung Professionelle Gestaltung Gerne übernehmen wir die komplette Gestaltung Ihrer Anzeige. Von der Ideenfindung bis zur Umsetzung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Es entstehen für Sie keine weiteren Kosten, die Gestaltung ist in den Anzeigenpreisen enthalten. Aus unserem kostenlosen Serviceangebot ergibt sich jedoch nicht die Berechtigung, die Anzeige anderweitig zu verwenden. Die Rechte bleiben insoweit beim Verlag. Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen. Henry Ford 11

Technische Daten Satzspiegel: 320 mm breit, 490 mm hoch, 3 mm Steg Spalten: 7 Spalten Spaltenbreiten: Mindestgröße gestalteter Anzeigen: 1 spaltig / 20 mm Höhe (43,3 x 20 mm) Bei Fragen zur Technik, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Telefon 06144-938 006 1 spaltig 43,3 mm 2 spaltig 89,4 mm 3 spaltig 135,5 mm 4 spaltig 181,6 mm 5 spaltig 227,7 mm 6 spaltig 273,8 mm 7 spaltig 320,0 mm 12 Der Wochenblick wird im Offsetdruckverfahren hergestellt in CMYK. Somit werden alle Farben (Pantone, HKS) in CMYK konvertiert. Beim Druck muss mit einer Anstärkung der Farben von bis zu 20 % gerechnet werden, dies berechtigt nicht zur Reklamation.

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Regelungsgegenstand Unsere Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Geschäfte mit Kunden, sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen von Bestellern werden von uns, auch ohne schriftlichen Widerspruch, nicht anerkannt. Das werbende Unternehmen, der Anzeigenvertreter sowie der bestellende Kunde, werden für den Zweck dieses Vertrages einheitlich als Werbungstreibender bezeichnet, sofern sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt. Unter Anzeigen werden auch Beilagen verstanden. 2. Annahme und Ablehnung von Anzeigen Der Wochenblick behält sich nach freiem Ermessen vor, Anzeigenaufträge anzunehmen oder abzulehnen. Bei Aufträgen für mehrere Anzeigen behält sich der Wochenblick die Annahme oder Ablehnung einzelner Anzeigen vor. Der Wochenblick wird sich bei der Annahme oder Ablehnung auf einheitliche Grundsätze zum Inhalt, der Herkunft und der technischen Form der Anzeige stützen. Der Werbungstreibende kann keine Rechte aus der Annahme fremder Anzeigentexte ableiten, wenn die eigene Anzeige ganz oder Teilweise vom Wochenblick abgelehnt wird. 3. Anzeigenpreise Für die Durchführung der Aufträge gelten die jeweils in Kraft befindlichen Tarife für Werbeaufträge, auf welche in unseren Anschreiben, Faxen oder Preislisten hingewiesen wird. Bei Änderungen der Anzeigenpreise gelten die neuen Bedingungen. Preissenkungen werden sofort wirksam. Preiserhöhungen werden einen Monat später wirksam. Werbevermittler und Werbeagenturen sowie alle sonstigen Anzeigenvertreter sind verpflichtet, in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen die Preisangaben des Wochenblicks zugrunde zu legen. Die vom Wochenblick gezahlte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. 4. Lieferung des Anzeigentextes Für die rechtzeitige und richtige Lieferung des Anzeigentextes und der erforderlichen Vorlagen ist der Werbungstreibende verantwortlich. Für Fehler aus der Übermittlung der Anzeige sowie für die Richtigkeit von Übersetzungen der Anzeigentexte übernimmt der Wochenblick keine Haftung. Kosten für Anfertigung bestellter Druckunterlagen, sowie vom Werbungstreibenden gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprüngliche vereinbarter Ausführungen, hat der Werbungstreibende zu tragen. 5. Einschaltung der Anzeigen Die Einschaltung der Anzeigen erfolgt fortlaufend in den jeweils nächsterreichbaren Publikationen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Verschiebungen der Erscheinungsdaten aus technischen oder sonstigen Gründen behält sich der Wochenblick vor. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmtem Ausgaben oder an bestimmtem Plätzen einer Publikation wird keine Gewähr geleistet. Der Wochenblick bemüht sich, die Platzwünsche des Werbungstreibenden zu berücksichtigen. Für angenommene Platzwünsche werden die tariflichen Sätze berechnet. Der Ausschluss von Wett-bewerbsanzeigen des Werbungstreibenden ist nicht möglich. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Wochenblick mit dem Wort Anzeige deutlich gemacht. 6. Probeabzüge Probeabzüge werden dem Werbungstreibenden nur auf ausdrücklichen Wunsch und Übernahme der daraus entstehenden Kosten geliefert. Der Werbungstreibende trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der an den Wochenblick zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Werbungstreibende die ihm rechtzeitig überlassenen Probeabzüge nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Abdruck als erteilt. 7. Durchführung der Anzeigenaufträge Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss durchzuführen. Die Veröffentlichung der Anzeige erfolgt im Zweifel gleichmäßig auf die Abnahmezeit verteilt. 8. Gewährleistung, Haftung Der Wochenblick gewährleistet die den Umständen entsprechende drucktechnisch bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Können Mängel an den Druckvorlagen nicht sofort erkannt werden, sondern stellen sie sich erst beim Druck heraus, so hat der Werbungstreibende bei einem auf diesem Mangel beruhenden ungenügenden Abdruck keinen Anspruch auf Ersatz. Anzeigenmängel sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Druck zu rügen. Bei vom Wochenblick zu verantwortendem ganz oder teilweise unleserlich, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige hat der Werbungstreibende Anspruch auf Ersatz in Form von kostenlosem, zusätzlichem Anzeigenraum in dem Ausmaße, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Sofern auch der erneute Abdruck der Anzeige nicht gelingt, kann der Werbungstreibende Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages hinsichtlich der mangelhaft abgedruckten Anzeige verlangen. 13

Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Ersatz von Schäden des Werbungstreibenden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ist für die Fälle leichter Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten, deren Erfüllung zum Erreichen des Ver-tragszweckes unverzichtbar sind, haften wir für Sach- und Vermögensschäden nur soweit, als bei Vertragsabschluss mit ihrem Eintritt üblicherweise zu rechnen war. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten gelten die vorerwähnten Haftungsbeschränkungen auch für die Fälle grober Fahrlässigkeit. Die Haftung vom Wochenblick für Schäden, welche auf leichter Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, seiner Erfüllungsgehilfen oder auf höherer Gewalt beruhen, ist ausgeschlossen. Der Wochenblick haftet insbesondere nicht für Auftragszeitüberschreitungen, die durch den Werbungstreibenden verursacht werden. Die Haftung für Mangelfolgeschäden, die auf positiver Vertragsverletzung beruhen, ist ausgeschlossen, sofern weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. 9. Vergütungspflicht Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen, die der Werbungstreibende zu vertreten hat, nicht erfüllt, so ist der Werbungstreibende verpflichtet, den vollen Auftragspreis zu bezahlen. der Anzeige kostenlos ein Belegexemplar der jeweiligen Publikation. 12. Zustellung Auf mit einem Einwurfverbot Keine kostenlosen Zeitungen versehene Briefkästen wird geachtet. Das Einwurfverbot muss als solches deutlich zu erkennen sein. 13. Zahlungsfälligkeit Falls der Werbungstreibende keine Vorauszahlung geleistet hat, wird die Rechnung sofort nach Veröffentlichung der Anzeige, oder Erhalt der Lieferung fällig. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug wird der Wochenblick 5% Zinsen p.a. berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Wochenblick kann die weitere Ausführung des Auftrages bis zur voll-ständigen Bezahlung der gestellten Rechnung zurückstellen. Der Wochen-blick kann auch Vorkasse verlangen, sofern der Werbungstreibende in Zahlungsrückstand geraten ist. Im Falle des Konkurses des Werbungs-treibenden wird der Gesamtbetrag aller noch offenstehender Rechnungs-beträge sofort fällig. Der bewilligte Nachlass entfällt bei Konkurs, Zwangsvergleich oder im Falle einer Klage. durch eine wirksame Regung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamenbestimmung verfolgten Zweck möglichst nahe kommt. Bis zu einer solchen Regelung soll anstelle der unwirksamen Bedingung eine solche gelten, die vom wirtschaftlichen Zweck her der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrages. Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragspartner und ausschließlicher Gerichtsstand - für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten - ist Groß-Gerau. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, insbesondere BGB und HGB. Ginsheim-Gustavsburg, im Januar 2000 14 10. Abtretungsverbot Die Abtretung der Ansprüche des Werbungstreibenden ist nicht zulässig. 11. Belegexemplare Der Wochenblick liefert auf Wunsch nach Erscheinen 15. Schlussbestimmungen Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages als solchen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen

Der Wochenblick Verlagsgesellschaft mbh Mediadaten gültig ab Januar 2016 15

Verlagsanschrift Der Wochenblick Verlagsgesellschaft mbh Stegstraße 28 65462 Ginsheim-Gustavsburg Kontakt Telefon 06144 / 938 006 Fax 06144 / 938 120 E-Mail: anzeigen@der-wochenblick.de redaktion@der-wochenblick.de wochenblick@t-online.de Internet: www.der-wochenblick.de