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Transkript:

Die umfassende Rechtsschutz-Versicherung Sichern Sie Ihre Rechte Sie erhalten dazu unsere volle Unterstützung und Hilfe. in Zusammenarbeit mit:

Der Kluge baut vor. Wir verteidigen Ihre Rechte Zug um Zug. Für alle garanto-mitglieder: Höchste Sicherheit mit dem garanto-multi-rechtsschutz. Was immer Unerwartetes passiert wir stehen Ihnen zur Seite und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Coop Rechtsschutz AG mit Sitz in Aarau sind verlässliche Partner der Gewerkschaft garanto. Ihr Rechtsschutzfall wird durch unsere Juristen gründlich analysiert und mit Ihnen besprochen. Nach dieser Beurteilung werden Sie Zug um Zug von uns oder von einem selbstständigen Anwalt vertreten und über alle Schritte orientiert. Unser eingespieltes Team von Fachleuten steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und trägt das Kostenrisiko eines Rechtsstreites. Nur eines können auch wir nicht: Recht aus Unrecht machen! Der garanto-multi-rechtsschutz ist eine umfassende, weitgehende Versicherung, von welcher nur garanto-mitglieder und ihre Familien profitieren können. Wer versichert ist, wo der Rechtsschutz geboten wird und welches die Leistungen im Einzelnen sind, finden Sie auf den folgenden Seiten. In übersichtlicher Tabellenform beschreiben wir Ihnen die wichtigsten Teile des garanto- Multi-Rechtsschutzes, nämlich den Verkehrsrechtsschutz den Privatrechtsschutz inklusive Leistungen für Opfer von Gewalt ver brechen. Damit sich die Vertragsbedingungen leichter lesen lassen, sind alle personenbezogenen Bezeichnungen in männlicher Form gehalten. Selbstverständlich gelten diese Bezeichnungen auch für weibliche Personen. Der garanto-multi-rechtsschutz ist die Ergänzung zum Rechtsschutz der Gewerkschaft; Fälle im Zusammenhang mit einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit sowie diesbezügliche Versicherungsstreitigkeiten gehören in die Kernkompetenz der Gewerkschaft. Aus diesem Grund besteht in diesem Bereich bei uns kein Rechtsschutz, weder für das Mitglied noch für die übrigen versicherten Personen. Die Prämie beträgt lediglich CHF 7.50 pro Monat bzw. CHF 90. im Jahr. Die Versicherung läuft während eines Kalenderjahres und kann jeweils per 31. Dezember unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden. Keine andere Versicherung bietet derart weitgehende Leistungen zu einer so günstigen Prämie! Für einen äusserst bescheidenen Preis geniessen Sie umfassende Sicherheit. 2 3

Die Überlegenheit des Multi-Rechtsschutzes zeigt sich im Detail. Allgemeine Versicherungsbedingungen Multi-Rechtsschutz (AVBgaraNto13) Inhalt des kollektiven Versicherungsvertrages Bereich Verkehrsrechtsschutz Wir haben für unsere Versicherten beispielsweise erfolgreich ungerechtfertigte Bussen bekämpft den ungerechtfertigten Entzug des Führerausweises verhindert Entschädigungen für einen ausgewiesenen Bereich Privatrechtsschutz Wir haben für unsere Versicherten beispielsweise erfolgreich Garantieansprüche durchgesetzt Reisebüros an ihre Versprechen erinnert Versicherungsgesellschaften zur Erbringung ihrer versprochenen Leistungen angehalten Minderwert am Fahrzeug im Anschluss an gegen überrissene Mietzinserhöhungen einen Unfall erstritten ungerechtfertigte Prämienforderungen von Versicherungen verweigert Garantieansprüche gegen den Fahrzeugverkäufer durchgesetzt zu fairen Entschädigungen bei Körperverletzungen verholfen Kautionen im Ausland hinterlegt, damit eine Untersuchungshaft verhindert werden konnte. gekämpft Streitigkeiten mit Krankenkassen zu einem guten Ende gebracht Entschädigungsansprüche nach Kunstfehlern von Ärzten durchgesetzt Beratungen im Familien- und Erbrecht durchgeführt Schadenersatzansprüche aus Unfällen auf der Skipiste gegenüber dem Verursacher durchgesetzt. Eine einzigartige Exklusivität Opfern von Gewaltverbrechen wird namhafte finanzielle Unterstützung zugesichert: Todesfall: bis CHF 150 000. Invalidität: bis CHF 300 000. Heilungskosten: betraglich unbegrenzt Sachschäden: bis CHF 5000. Nicht versichert sind Fälle, welche vor Beitritt zum garanto-multi-rechtsschutz oder während der Wartefrist von drei Monaten entstanden bzw. eingetreten sind. Das üblicherweise Kleingedruckte finden Sie auf den folgenden Seiten zu Ihrer Orientierung klar und lesbar dargestellt. Der Vertragsinhalt richtet sich nach den nachstehenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), dem Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG) sowie der Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Aufsichtsverordnung, AVO). Datenschutz Die Bearbeitung von Personendaten bildet eine unentbehrliche Grundlage des Versicherungsgeschäfts. Bei der Bearbeitung der Per sonendaten gelten die Vorschriften des Bundes gesetzes über den Datenschutz und seine Verordnung. Wenn nötig holt die Coop Rechtsschutz im Schadenformular die erforderliche Einwilligung ein. Während der Vertragsdauer ist die Datenbearbeitung bei der Meldung eines Schadenfalles erforderlich. Zur Abklärung des Sachverhaltes kann es notwendig sein, Anfragen an Dritte zu richten und mit diesen die Personendaten auszutauschen (Gewerkschaft, um die Versiche rungsdeckung abzuklären; Doppelversicherungen, um die Deckung abzuklären und die Fallbearbeitung zu koordi nieren). Die Datensammlungen der Coop Rechtsschutz werden elektronisch und in Papierform geführt. Sie sind nach Massgabe des Datenschutzgesetzes gegen unberechtigte Einsichtnahme geschützt. Die Daten werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen nur in erforderlichem Umfang aufbewahrt. Jeder Versicherte hat nach Massgabe des Datenschutzgesetzes das Recht, von der Coop Rechtsschutz Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche seiner Daten in den Datensammlungen bearbeitet werden. Es kann verlangt werden, dass unrichtige Daten gelöscht werden. 4 5

Inhalt des kollektiven Versicherungsvertrages Allgemeine Bestimmungen von Strafkautionen zur Vermeidung einer unter in Ziffer 1 erwähnten versicherten Tritt das Mitglied aus der Gewerkschaft aus, 1. Versicherte Personen Untersuchungshaft. Diese Leistung wird Personen aus dem gleichen Vertrag so erlischt der Anspruch auf Leistungen des Versichert sind die Mitglieder der Gewerk- nur vorschussweise erbracht und ist der gegenüber der Coop Rechtsschutz, mit der Multi-Rechtsschutzes mit dem letzten Tag für schaft garanto, welche die Prämie bezahlt Coop Rechtsschutz zurückzuerstatten. Gewerkschaft garanto oder deren Organen welchen die Prämie bezahlt wurde. haben, sowie deren: gegenüber Anwälten und Experten, die in Ehepartner bzw. im gleichen Haushalt Nicht bezahlt werden: einem versicherten Rechtsschutzfall tätig 6. Mitteilungen wohnhafte Lebensgefährten Bussen sind Sämtliche Mitteilungen an die Coop Rechts- ledige und nicht erwerbstätige Kinder und Schadenersatz im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Be- schutz sind an deren Hauptsitz in Aarau oder Hausgenossen. Kosten, zu deren Übernahme ein haftpflich- gehung einer Straftat sowie bei vorsätzlich an eine Geschäftsstelle zu richten. tiger Dritter verpflichtet ist verursachten Rechtsschutzfällen 2. Versicherte Leistungen Kosten für öffentliche Beurkundung und Re- im Zusammenhang mit kriegerischen Ereig- 7. Gerichtsstand Die Coop Rechtsschutz gewährt in den ab- gistereinträge. nissen oder Unruhen Als Gerichtsstand wird der schweizerische schliessend aufgezählten Fällen folgende Leis- Dem Versicherten zugesprochene Prozess- und im Zusammenhang mit dem reinen Inkasso Wohnsitz des Versicherten oder Aarau (Sitz tungen: Parteientschädigungen sind abzutreten. von Forderungen sowie bei Fällen im Zusam- der Coop Rechtsschutz) vereinbart. die Wahrnehmung der rechtlichen Inter- menhang mit abgetretenen Forderungen essen durch den Rechtsdienst der Coop 3. Zeitliche Deckung und Wartefrist im Zusammenhang mit Forderungen, wel- Rechtsschutz Massgebend für den zeitlichen Versicherungs- che auf versicherte Personen in deren Eigen- Bezahlung bis maximal CHF 300 000. schutz ist der Zeitpunkt des Grundereignisses. schaft als Erben übergegangen sind pro Fall, sofern keine spezielle Leistungsbe- Rechtsschutz wird nur gewährt, wenn das Grund- im Zusammenhang mit einer gewerblichen schränkung festgehalten ist ereignis nach dem Beitritt zum garanto-multi- oder beruflichen Tätigkeit sowie diesbezüg- der Kosten von beauftragten Rechtsschutz bzw. nach Ablauf der Wartefrist lichen Versicherungsstreitigkeiten. Rechtsanwälten eingetreten ist. Was als Grundereignis gilt, ist in der Kosten von beauftragten Experten den Tabellen unter den Ziffern 13 + 15 definiert. 5. Kündigung und Erlöschen des der zu Lasten des Versicherten gehenden Versicherungsvertrages Verfahrens- und Gerichtskosten 4. Ausschlüsse im Allgemeinen Der Vertrag erneuert sich jeweils um ein Jahr, der an die Gegenpartei zu entrichtenden Kein Rechtsschutz wird gewährt bei Fällen: sofern er nicht bis spätestens am 30. Novem- Prozessentschädigungen in welchen gewerkschaftlicher Rechtsschutz ber per 31. Dezember schriftlich gekündigt zum Tragen kommt worden ist. 6 7

Inhalt des kollektiven Versicherungsvertrages Rechtsschutzfall 8. Anmeldung eines Rechtsschutzfalles Der Eintritt eines Rechtsschutzfalles ist der Coop Rechtsschutz sofort, auf deren Verlangen schriftlich, zu melden. Der Versicherte hat die Coop Rechtsschutz bei der Bearbeitung des Rechtsschutzfalles zu unterstützen, die notwendigen Vollmachten und Auskünfte zu erteilen sowie ihm zugehende Mitteilungen, insbesondere von Behörden, ohne Verzug weiterzuleiten. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten kann die Coop Rechtsschutz ihre Leistungen so weit kürzen, als dadurch zusätzliche Kosten entstanden sind. Bei grober Verletzung können die Leistungen verweigert werden. 9. Abwicklung eines Rechtsschutzfalles Coop Rechtsschutz ergreift nach Rücksprache mit dem Versicherten die zu seiner Interessenwahrung gebotenen Massnahmen. Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, insbesondere bei Gerichtsoder Verwaltungsverfahren oder bei Interessenkollision, kann der Versicherte diesen frei wählen. Stimmt Coop Rechtsschutz dieser Wahl nicht zu, hat der Versicherte die Möglichkeit, drei weitere vorzuschlagen, von denen einer akzeptiert werden muss. Vor Beauftragung des Anwaltes ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen. Bestehen für einen Anwaltswechsel keine triftigen Gründe, hat der Versicherte die dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen. 10. Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten Bei Meinungsverschiedenheiten über das weitere Vorgehen, insbesondere in Fällen, welche die Coop Rechtsschutz als aussichtslos beurteilt, wird auf Verlangen des Versicherten ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet. Als Schiedsrichter wird eine von beiden Parteien bestimmte Person eingesetzt. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach den Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO). Prozessiert ein Versicherter auf eigene Kosten, so werden die vertraglichen Leistungen erbracht, wenn in der Hauptsache das Ergebnis günstiger ist als gemäss Beurteilung durch die Coop Rechtsschutz. 8 9

Verkehrsrechtsschutz 11. Versicherte Personen Lenker eines Motor- oder Wasserfahrzeuges 12. Versicherte Fahrzeuge auf eine versicherte Person in der Schweiz und Eigen schaften Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker oder auf eine versicherte Person immatrikulierte immatrikulierte und stationierte Wasser- Die in der Police aufgeführten Personen als: Passagier irgendeines Transportmittels. Motorfahrzeuge (inkl. eventuelles Ersatz- fahrzeuge Eigentümer oder Halter eines versicherten Lenker und Passagiere der versicherten Fahr- fahrzeug) durch eine versicherte Person gemietete Fahrzeuges zeuge. Motorfahrzeuge. 13. Versicherte Rechtsschutzfälle Örtliche Geltung Wartefrist Grundereignis (gemäss Ziffer 3) Leistungs beschränkung Besonderheiten a) Geltendmachung von ausser vertraglichem Schadenersatz gegenüber dem Verursacher resp. dessen Haftpflicht versicherung weltweit keine Zeitpunkt der Verur sachung des Schadens ausserhalb Europas CHF 30 000. Mindeststreitwert CHF 300. Nicht versichert sind: die Abwehr von Schadenersatzansprüchen sowie die Geltendmachung reiner Vermögensschäden (ohne damit zusammenhängende Körper- oder Sachschäden) b) Strafverfahren gegen eine versicherte Person keine Zeitpunkt des Gesetzes verstosses keine bei einer Anklage wegen eines Vorsatzdeliktes erfolgt eine Kostenübernahme nur nach einem Freispruch nicht versichert sind: Fälle im Zusammenhang mit Fahren in angetrunkenem Zustand mit über 1,6 c) Administrativverfahren keine Zeitpunkt des Gesetzes verstosses keine nicht versichert sind: Fälle im Zusammenhang mit Fahren in angetrunkenem Zustand mit über 1,6 oder unter Drogeneinfluss sowie Fälle über die Wiedererlangung des Führerausweises nicht versichert sind: Kosten für die medizinische Abklärung der Fahreignung d) Rechtsstreitigkeiten mit einer Versicherung oder Krankenkasse keine Zeitpunkt des Ereignisses, das den Versicherungsanspruch gegenüber der Versicherung oder Krankenkasse auslöst, ansonsten Datum der den Streit auslösenden Mitteilung keine Mindeststreitwert CHF 300. e) Rechtsstreitigkeiten aus obligationenrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit versicherten Fahrzeugen 3 Monate Zeitpunkt des den Streit CHF 3000. Mindeststreitwert CHF 300. nicht versichert sind: Fälle im Zusammenhang mit gewerbsmässigen Verträgen f) Verfahren mit Steuerbehörden betreffend Motorfahrzeugsteuern 3 Monate Zeitpunkt der Verfügung keine g) Beratungsrechtsschutz in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten keine Zeitpunkt des den Streit CHF 1 000. pro Kalenderjahr besteht Anspruch auf eine Beratung pro Angelegenheit gilt der Anspruch nur einmal 14. Für folgende spezielle Sämtliche nicht speziell aufgeführten versicherten Fahrzeugen, die dem entgeltli- der Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen, Rechtsschutzfälle gilt nur der Rechts schutzfälle und Eigenschaften sowie chen Personentransport oder der Fahrschule inkl. Trainings. Beratungsrechtsschutz gemäss Fälle im Zusammenhang mit: dienen Ziffer 13g 10 11

Privatrechtsschutz 15. Versicherte Rechtsschutzfälle und Eigenschaften Örtliche Geltung Wartefrist Grundereignis (gemäss Ziffer 3) Leistungsbeschränkung Besonderheiten a) Geltendmachung von ausservertraglichem Schadenersatz gegenüber dem Verursacher resp. dessen Haftpflichtversicherung weltweit keine Zeitpunkt der Ver ursachung des Schadens ausserhalb Europas CHF 30 000. Mindeststreitwert CHF 300. nicht versichert sind: die Abwehr von Schadenersatzansprüchen sowie die Geltendmachung reiner Vermögensschäden (ohne damit zusammenhängende Körper- oder Sachschäden) b) Strafverfahren gegen eine versicherte Person c) Rechtsstreitigkeiten mit einer Versicherung oder Krankenkasse d) Rechtsstreitigkeiten als Mieter gegenüber dem Vermieter Europa keine Zeitpunkt des Gesetzesverstosses Europa 3 Monate Zeitpunkt des Ereignisses, das den Versicherungsanspruch gegenüber der Versicherung oder Krankenkasse auslöst, ansonsten Datum der den Streit auslösenden Mitteilung Europa 3 Monate Zeitpunkt des den Streit keine bei einer Anklage wegen eines Vorsatzdeliktes erfolgt eine Kostenübernahme nur nach einem Freispruch keine Mindeststreitwert CHF 300. Wartefrist und Leistungsbeschränkung gelten nur im Zusammenhang mit einer Krankheit keine Mindeststreitwert CHF 300. e) Rechtsstreitigkeiten aus übrigen obligationenrechtlichen Verträgen Europa 3 Monate Zeitpunkt des den Streit CHF 3 000. für Fälle im Zusammenhang mit dem Bau, Umbau, Abbruch von Liegenschaften, sofern eine behördliche Bewilligung notwendig ist Mindeststreitwert CHF 300. nicht versichert sind: Rechtsstreitigkeiten aus Konkubinat f) zivilrechtliche Streitigkeiten mit direkt angrenzenden Nachbarn wegen Immissionen und Grenzfragen g) zivilrechtliche Streitigkeiten aus Eigentum, beschränkten dinglichen Rechten oder Besitz h) Beratungsrechtsschutz in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten Europa 3 Monate Zeitpunkt des den Streit Europa 3 Monate Zeitpunkt des den Streit Europa keine Zeitpunkt des den Streit CHF 3 000. versichert sind nur Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit selbst bewohnten Liegenschaften bis max. drei Wohn- resp. Geschäftseinheiten CHF 3 000. versichert sind nur Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit selbst bewohnten Liegenschaften bis max. drei Wohn- resp. Geschäftseinheiten CHF 1 000. pro Kalenderjahr besteht Anspruch auf eine Beratung pro Angelegenheit gilt der Anspruch nur einmal. 12 13

Privatrechtsschutz Opfer von Gewaltverbrechen 16. Für folgende speziellen der Eigenschaft als Organ, gesetzlicher Ver- Für Opfer von Gewaltverbrechen hat Rechtsschutzfälle gilt nur treter oder Gesellschafter von juristischen die Coop Rechtsschutz eine spezielle der Beratungsrechtsschutz Personen oder Personengesellschaften Unfallversicherung abgeschlossen. Die gemäss Ziffer 15h dem Steuer- und Abgaberecht, Kirchenrecht, Versicherungsbedingungen, die im Sämtliche nicht speziell aufgeführten Rechts- öffentlichen Bau- und Planungsrecht sowie Wesentlichen nachfolgenden Inhalt schutzfälle und Eigenschaften sowie Fälle im Enteignungsrecht haben, werden dem Versicherten auf Zusammenhang mit: dem Betreibungs- und Konkursrecht über Verlangen ausgehändigt. selbst bewohnten Liegenschaften mit mehr das Vermögen eines Versicherten als drei Wohn- resp. Geschäftseinheiten oder Wertpapieren, Finanz- und Anlagegeschäf- Versicherte Personen und Ereignisse nicht selbst bewohnten Liegenschaften sowie ten, Bürgschaften sowie Spiel und Wette Versichert sind diejenigen Personen, welche Versicherte Leistungen Ferienwohnungen, welche länger als zwei Luftfahrzeugen, sofern eine amtliche Eig- gemäss Coop Rechtsschutz Anspruch auf Pri- a) Todesfall Monate im Jahr vermietet werden nungsprüfung erforderlich ist vatrechtsschutz haben. Gedeckt sind Unfälle, CHF 150 000. dem Erwerb, der Veräusserung, der Verpfän- Motorfahrzeugen. die eine versicherte Person durch ein Verbre- dung und der Vermietung von Liegenschaften chen erleidet. b) Ganzinvalidität und Grundstücken, inkl. Time-Sharing-Verträ- CHF 300 000. bzw. eine lebenslängliche ge, sowie der Auflösung von gemeinschaftli- Rente für über 65-jährige Personen, berechnet chem Eigentum an solchen nach einer speziellen Rententafel. c) Heilungskosten betraglich unbegrenzt während 5 Jahren. d) Sachschäden bis CHF 5000. pro Fall für Schäden an Sachen, die ein Versicherter auf sich oder mit sich trägt, soweit der Schaden im Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis steht. 14 15

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da: Tel. 062 836 00 36 Hauptsitz Coop Rechtsschutz Entfelderstrasse 2 Postfach 5001 Aarau Tel. 062 836 00 00 Fax 062 836 00 01 Büro Lausanne Coop Protection Juridique Av. de Beaulieu 19 Case postale 5764 1002 Lausanne Tel. 021 641 61 20 Fax 021 641 61 21 Internet www.cooprecht.ch info@cooprecht.ch garanto Zentralsekretariat Monbijoustrasse 61 Postfach 3000 Bern 23 Tel. 031 379 33 66 Fax 031 379 33 60 info@garanto.ch www.garanto.ch AVBgaraNto13 d 01.13 Büro Bellinzona Coop Protezione Giuridica Viale Stazione 31 6500 Bellinzona Tel. 091 825 81 80 Fax 091 825 95 15