Sichern Sie Ihre Rechte. Prämie: nur CHF pro Jahr! Sie erhalten dazu unsere volle Unterstützung und Hilfe.
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- Jörn Zimmermann
- vor 8 Jahren
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1 Prämie: nur CHF pro Jahr! Die umfassende Rechtsschutz-Versicherung Sichern Sie Ihre Rechte Sie erhalten dazu unsere volle Unterstützung und Hilfe. In Zusammenarbeit mit:
2 Der Kluge baut vor. Wir verteidigen Ihre Rechte Zug um Zug. Für alle PVB-Mitglieder Höchste Sicherheit mit dem MULTI-Rechtsschutz. Was immer Unerwartetes passiert wir ste- Während der Vertragsdauer ist die Datenbear- Der PVB-MULTI-Rechtsschutz ist eine um- Der MULTI-Rechtsschutz ist die Ergänzung hen Ihnen zur Seite und verhelfen Ihnen zu beitung bei der Meldung eines Schadenfalles fassende, weitgehende Versicherung, von zum beruflichen Rechtsschutz; Fälle im Zusam- Ihrem Recht. Wir die Mitarbeiterinnen und erforderlich. Zur Abklärung des Sachverhaltes welcher nur PVB-Mitglieder und ihre Familien menhang mit einer beruflichen oder gewerbli- Mitarbeiter der Coop Rechtsschutz AG mit Sitz kann es notwendig sein, Anfragen an Dritte zu profitieren können. Wer versichert ist, wo der chen Tätigkeit gehören in die Kernkompetenz in Aarau sind seit vielen Jahren eine Partne- richten und mit diesen die Personendaten aus- Rechtsschutz geboten wird und welches die des Verbandes. Aus diesem Grund besteht rin des Personalverbandes des Bundes. zutauschen (Berufsverband / Gewerkschaft, Leistungen im Einzelnen sind, finden Sie auf in diesem Bereich bei uns kein Rechtsschutz, Ihr Rechtsschutzfall wird durch unsere Juristen um die Versicherungsdeckung abzuklären; den folgenden Seiten. weder für das PVB-Mitglied noch für die übri- gründlich analysiert und mit Ihnen besprochen. Doppel versicherungen, um die Deckung abzu- In übersichtlicher Tabellenform beschrei- gen versicherten Personen. Nach dieser Beurteilung werden Sie Zug um Zug klären und die Fallbearbeitung zu koordinie- ben wir Ihnen die wichtigsten Teile des PVB- von uns oder von einem selbstständigen Anwalt ren). MULTI-Rechtsschutzes, nämlich Die Prämie beträgt lediglich CHF vertreten und über alle Schritte orientiert. Die Datensammlungen der Coop Rechtsschutz pro Jahr. Die Versicherung läuft jeweils für ein Unser eingespieltes Team von Fachleuten steht werden elektronisch und in Papierform geführt. den Verkehrsrechtsschutz Jahr und kann per 30. Juni unter Einhaltung Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und trägt das Sie sind nach Massgabe des Datenschutzge- den Privatrechtsschutz inklusive einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schrift- Kostenrisiko eines Rechtsstreites. Nur eines setzes gegen unberechtigte Einsichtnahme ge- die Leistungen für Opfer von Gewaltverbrechen. lich gekündigt werden. können auch wir nicht: Recht aus Unrecht schützt. Die Daten werden unter Berücksich- machen! tigung der gesetzlichen Bestimmungen nur in Keine andere Versicherung bietet derart weit- erforderlichem Umfang aufbewahrt. gehende Leistungen zu einer so günstigen Datenschutz Jeder Versicherte hat nach Massgabe des Prämie! Für einen äusserst bescheidenen Preis Die Bearbeitung von Personendaten bildet Datenschutzgesetzes das Recht, von der Coop geniessen Sie umfassende Sicherheit. eine unentbehrliche Grundlage des Versi- Rechtsschutz Auskunft darüber zu verlangen, cherungsgeschäfts. Bei der Bearbeitung der ob und welche Daten über ihn in den Daten- Personendaten gelten die Vorschriften des sammlungen bearbeitet werden. Es kann ver- Bundesgesetzes über den Datenschutz und langt werden, dass unrichtige Daten gelöscht seine Verordnung. Wenn nötig holt die Coop Rechtsschutz im Schadenformular die erforderliche Einwilligung ein. werden. Damit sich die Bedingungen leichter lesen lassen, sind alle personenbezogenen Bezeichnungen in männlicher Form gehalten. Selbstvertändlich gelten diese Bezeichnungen auch für weibliche Personen. 2 3
3 Die Überlegenheit des PVB-MULTI- Rechtsschutzes zeigt sich im Detail. Inhalt des kollektiven Versicherungsvertrages (AVBPVB14) Bereich Verkehrsrechtsschutz Wir haben für unsere Versicherten beispielsweise erfolgreich ungerechtfertigte Bussen bekämpft den ungerechtfertigten Entzug des Führerausweises verhindert Entschädigungen für einen ausgewiesenen Minderwert am Fahrzeug im Anschluss an einen Unfall erstritten ungerechtfertigte Prämienforderungen von Versicherungen verweigert Garantieansprüche gegen den Fahrzeugverkäufer durchgesetzt zu fairen Entschädigungen bei Körperverletzungen verholfen Kautionen im Ausland hinterlegt, damit eine Untersuchungshaft verhindert werden konnte. Bereich Privatrechtsschutz Wir haben für unsere Versicherten beispielsweise erfolgreich Garantieansprüche durchgesetzt Reisebüros an ihre Versprechen erinnert Versicherungsgesellschaften zur Erbringung ihrer versprochenen Leistungen angehalten gegen überrissene Mietzinserhöhungen gekämpft Streitigkeiten mit Krankenkassen zu einem guten Ende gebracht Entschädigungsansprüche nach Kunstfehlern von Ärzten durchgesetzt Beratungen im Familien- und Erbrecht durchgeführt Schadenersatzansprüche aus Unfällen auf der Skipiste gegenüber dem Verursacher durchgesetzt. Der Vertragsinhalt richtet sich nach den nachstehenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), dem Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG), sowie der Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Aufsichtsverordnung, AVO). Eine einzigartige Exklusivität Opfern von Gewaltverbrechen wird namhafte finanzielle Unterstützung zugesichert: Todesfall: bis CHF Invalidität: bis CHF Heilungskosten: betraglich unbegrenzt Sachschäden: bis CHF Nicht versichert sind Fälle, welche vor Beitritt zum PVB-MULTI-Rechtsschutz oder während der Wartefrist von drei Monaten entstanden bzw. eingetreten sind. 4 5
4 Inhalt des kollektiven Versicherungsvertrages Allgemeine Bestimmungen von Strafkautionen zur Vermeidung einer 4. Ausschlüsse im Allgemeinen 5. Kündigung und Erlöschen des Versi 1. Versicherte Personen Untersuchungshaft. Diese Leistung wird Kein Rechtsschutz wird gewährt bei Fällen cherungsvertrages Versichert sind die PVB-Mitglieder, welche die nur vorschussweise erbracht und ist der in welchen der Rechtsschutz des Verbandes Der Vertrag erneuert sich jeweils um ein Jahr, Prämie bezahlt haben, sowie deren Coop Rechtsschutz zurückzuerstatten. zum Tragen kommt sofern er nicht bis spätestens am 31. Mai per Ehepartner bzw. im gleichen Haushalt wohn- unter in Ziffer 1 erwähnten versicherten 30. Juni schriftlich gekündigt worden ist. hafte Lebensgefährten Nicht bezahlt werden: Personen Tritt das Mitglied aus dem Verband aus, so er- ledige und nicht erwerbstätige Kinder und Bussen gegenüber der Coop Rechtsschutz, mit dem lischt der Anspruch auf Leistungen des Multi- Hausgenossen. Schadenersatz PVB oder deren Organen Rechtsschutzes mit dem letzten Tag, für wel- Kosten, zu deren Übernahme ein haftpflich- gegenüber Anwälten und Experten, die in chen die Prämie bezahlt wurde. 2. Versicherte Leistungen tiger Dritter verpflichtet ist einem versicherten Rechtsschutzfall tätig sind Die Coop Rechtsschutz gewährt in den ab- Kosten für öffentliche Beurkundung und im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Be- 6. Mitteilungen schliessend aufgezählten Fällen folgende Leistungen: Registereinträge Dem Versicherten zugesprochene Prozess- und gehung einer Straftat sowie bei vorsätzlich verursachten Rechtsschutzfällen Sämtliche Mitteilungen an die Coop Rechtsschutz sind an deren Hauptsitz in Aarau oder die Wahrnehmung der rechtlichen Inter- Parteientschädigungen sind abzutreten. im Zusammenhang mit kriegerischen Ereig- an eine Geschäftsstelle zu richten. essen durch den Rechtsdienst der Coop nissen oder Unruhen Rechtsschutz 3. Zeitliche Deckung und Wartefrist im Zusammenhang mit dem reinen Inkasso 7. Gerichtsstand Bezahlung bis maximal CHF pro Massgebend für den zeitlichen Versicherungs- von Forderungen sowie bei Fällen im Zusam- Als Gerichtsstand wird der schweizerische Fall, sofern keine spezielle Leistungsbe- schutz ist der Zeitpunkt des Grundereignisses. menhang mit abgetretenen Forderungen Wohnsitz des Versicherten oder Aarau (Sitz der schränkung festgehalten ist der Kosten von beauftragten Rechtsanwälten Rechtsschutz wird nur gewährt, wenn das Grundereignis nach dem Beitritt zum PVB- im Zusammenhang mit Forderungen, welche auf versicherte Personen in deren Eigen- Coop Rechtsschutz) vereinbart. der Kosten von beauftragten Experten Multi-Rechtsschutz bzw. nach Ablauf der schaft als Erben übergegangen sind der zu Lasten des Versicherten gehenden Wartefrist eingetreten ist. Was als Grundereignis im Zusammenhang mit einer gewerblichen Verfahrens- und Gerichtskosten der an die Gegenpartei zu entrichtenden gilt, ist in den Tabellen unter Ziffern definiert. oder beruflichen Tätigkeit sowie diesbezüglichen Versicherungsstreitigkeiten. Prozessentschädigungen 6 7
5 Inhalt des kollektiven Versicherungsvertrages Rechtsschutzfall 8. Anmeldung eines Rechtsschutzfalles Der Eintritt eines Rechtsschutzfalles ist der Coop Rechtsschutz sofort, auf deren Verlangen schriftlich, zu melden. Der Versicherte hat die Coop Rechtsschutz bei der Bearbeitung des Rechtsschutzfalles zu unterstützen, die notwendigen Vollmachten und Auskünfte zu erteilen, sowie ihm zugehende Mitteilungen, insbesondere von Behörden, ohne Verzug weiterzuleiten. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten kann die Coop Rechtsschutz ihre Leistungen soweit kürzen, als dadurch zusätzliche Kosten entstanden sind. Bei grober Verletzung können die Leistungen verweigert werden. 9. Abwicklung eines Rechtsschutzfalles Coop Rechtsschutz ergreift nach Rücksprache mit dem Versicherten die zu seiner Interessenwahrung gebotenen Massnahmen. Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, insbesondere bei Gerichtsoder Verwaltungsverfahren oder bei Interessenkollision, kann der Versicherte diesen frei wählen. Stimmt Coop Rechtsschutz dieser Wahl nicht zu, hat der Versicherte die Möglichkeit, drei weitere Rechtsanwälte vorzuschlagen, von denen einer akzep tiert werden muss. Vor Beauftragung des Anwaltes ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen. Bestehen für einen Anwaltswechsel keine triftigen Gründe, hat der Versicherte die dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen. 10. Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten Bei Meinungsverschiedenheiten über das weitere Vorgehen, insbesondere in Fällen, welche die Coop Rechtsschutz als aussichtslos beurteilt, wird auf Verlangen des Versicherten ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet. Als Schiedsrichter wird eine von beiden Parteien bestimmte Person eingesetzt. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach den Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO). Leitet eine versicherte Person bei Ablehnung der Leistungspflicht auf eigene Kosten einen Prozess ein, so werden die vertraglichen Leistungen erbracht, wenn in der Hauptsache das Ergebnis vorteilhafter ist als gemäss Beurteilung durch die Coop Rechtsschutz. 8 9
6 Verkehrsrechtsschutz Der Verkehrsrechtsschutz gilt für Rechts- 11. Versicherte Personen und Eigenschaften Lenker und Passagiere der versicherten auf eine versicherte Person in der Schweiz streitigkeiten, die sich aus der Teilnahme am Strassenverkehr oder im Zusammenhang mit Die gemäss Ziffer 1 versicherten Personen als Eigentümer oder Halter eines versicherten Fahrzeuge. immatrikulierte und stationierte Wasserfahrzeuge Motorfahrzeugen ergeben. Fahrzeuges Lenker eines Motor- oder Wasserfahrzeuges 12. Versicherte Fahrzeuge auf eine versicherte Person immatrikulierte durch eine versicherte Person gemietete Motorfahrzeuge Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker oder Motorfahrzeuge (inkl. eventuelles Ersatz- Passagiere irgendeines Transportmittels fahrzeug) 13. Versicherte Rechtsschutzfälle Örtliche Wartefrist Grundereignis Leistungs Besonderheiten Geltung (gemäss Ziffer 3.) beschränkung a) Geltendmachung von ausservertraglichem Schadenersatz gegenüber dem Verursacher resp. dessen Haftpflichtversicherung weltweit keine Zeitpunkt der Verur sachung des Schadens ausserhalb Europas CHF Mindeststreitwert CHF 300. nicht versichert sind: die Abwehr von Schadenersatzansprüchen sowie die Geltendmachung reiner Vermögensschäden (ohne damit zusammenhängende Körper- oder Sachschäden) b) Strafverfahren gegen eine versicherte Person keine Zeitpunkt des Gesetzes verstosses keine bei einer amtlichen Untersuchung wegen eines Vorsatzdeliktes erfolgt eine Kostenübernahme nur nach einem Freispruch bzw. einer einem Freispruch gleich kommenden Einstellung nicht versichert sind: Fälle im Zusammenhang mit Fahren in angetrunkenem Zustand mit über 1,6 oder unter Drogeneinfluss c) Administrativverfahren keine Zeitpunkt des Gesetzes verstosses keine nicht versichert sind: Fälle im Zusammenhang mit Fahren in angetrunkenem Zustand mit über 1,6 oder unter Drogeneinfluss, sowie Fälle über Wiedererlangung des Führerausweises d) Rechtsstreitigkeiten mit einer Versicherung oder Krankenkasse 3 Monate Zeitpunkt des Ereignisses, das den Versicherungsanspruch gegenüber der Versicherung oder Krankenkasse auslöst, ansonsten Datum der den Streit auslösenden Mitteilung keine Mindeststreitwert CHF 300. e) Rechtsstreitigkeiten aus obligationenrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit versicherten Fahrzeugen CHF Mindeststreitwert CHF 300. nicht versichert sind: Fälle im Zusammenhang mit gewerbsmässigen Verträgen f) Verfahren mit Steuerbehörden betreffend Motorfahrzeugsteuern 3 Monate Zeitpunkt der Verfügung keine g) Beratungsrechtsschutz in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten CHF 300. pro Kalenderjahr besteht Anspruch auf 1 Beratung 14. Für folgende spezielle Rechts Sämtliche nicht speziell aufgeführten Rechts- versicherten Fahrzeugen, die dem entgelt- der Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen, schutzfälle gilt nur der Beratungs schutzfälle und Eigenschaften sowie Fälle im lichen Personentransport oder der Fahrschule inkl. Trainings. rechtsschutz gemäss Ziffer 13 g Zusammenhang mit dienen 10 11
7 Privatrechtsschutz 15. Versicherte Rechtsschutzfälle und Eigenschaften Örtliche Geltung Wartefrist Grundereignis (gemäss Ziffer 3.) Leistungsbeschränkung Besonderheiten a) Geltendmachung von ausservertraglichem Schadenersatz gegenüber dem Verursacher resp. dessen Haftpflichtversicherung weltweit keine Zeitpunkt der Ver ursachung des Schadens ausserhalb Europas CHF Mindeststreitwert CHF 300. nicht versichert sind: die Abwehr von Schadenersatzansprüchen sowie die Geltendmachung reiner Vermögensschäden (ohne damit zusammenhängende Körper- oder Sachschäden) b) Strafverfahren gegen eine versicherte Person keine Zeitpunkt des Gesetzesverstosses keine bei einer amtlichen Untersuchung wegen eines Vorsatzdelikts erfolgt eine Kostenübernahme nur nach einem Freispruch bzw. einer einem Freispruch gleich kommenden Einstellung c) Rechtsstreitigkeiten mit einer Versicherung oder Krankenkasse 3 Monate Zeitpunkt des Ereignisses, das den Versicherungsanspruch gegenüber der Versicherung oder Krankenkasse auslöst, ansonsten Datum der den Streit auslösenden Mitteilung keine Mindeststreitwert CHF 300. d) Rechtsstreitigkeiten als Mieter gegenüber dem Vermieter keine Mindeststreitwert CHF 300. e) Rechtsstreitigkeiten aus übrigen obligationenrechtlichen Verträgen Für Fälle im Zusammenhang mit dem Bau, Umbau, Abbruch von Liegenschaften, sofern eine behördliche Bewilligung notwendig ist, gilt eine Beschränkung auf CHF Mindeststreitwert CHF 300. nicht versichert sind: Streitigkeiten aus Konkubinat f) zivilrechtliche Streitigkeiten mit direkt angrenzenden Nachbarn wegen Immissionen und Grenzfragen CHF g) zivilrechtliche Streitigkeiten aus Eigentum, beschränkten dinglichen Rechten oder Besitz CHF h) Beratungsrechtsschutz in sämt - lichen übrigen Rechtsstreitigkeiten CHF 300. pro Kalenderjahr besteht Anspruch auf 1 Beratung 12 13
8 Privatrechtsschutz Leistungen für Opfer von Gewaltverbrechen 16. Für folgende spezielle Rechts der Eigenschaft als Organ, gesetzlicher Ver- Für Opfer von Gewaltverbrechen hat die Coop schutzfälle gilt nur der Beratungs treter oder Gesellschafter von juristischen Rechtsschutz eine spezielle Unfallversiche- rechtsschutz gemäss Ziffer 15 h Personen oder Personengesellschaften rung abgeschlossen. Die Versicherungsbedin- Sämtliche nicht speziell aufgeführten Rechts- dem Steuer- und Abgaberecht, Kirchenrecht, gungen, die im Wesentlichen nachfolgenden schutzfälle und Eigenschaften sowie Fälle im öffentlichen Bau- und Planungsrecht sowie Inhalt haben, werden dem Versicherten auf Zusammenhang mit Enteignungsrecht Verlangen ausgehändigt. selbst bewohnten Liegenschaften mit mehr dem Betreibungs- und Konkursrecht über als drei Wohn- resp. Geschäftseinheiten das Vermögen eines Versicherten Versicherte Personen und Ereignisse oder nicht selbst bewohnten Liegenschaften, Wertpapieren, Finanz- und Anlagegeschäf- Versichert sind diejenigen Personen, welche sowie Ferienwohnungen, welche länger als ten, Bürgschaften sowie Spiel und Wette gemäss Coop Rechtsschutz Anspruch auf Pri- Versicherte Leistungen zwei Monate im Jahr vermietet werden Luftfahrzeugen, sofern eine amtliche Eig- vatrechtsschutz haben. Gedeckt sind Unfälle, a) Todesfall dem Erwerb, der Veräusserung, der Ver- nungsprüfung erforderlich ist die eine versicherte Person durch ein Verbre- CHF pfändung und der Vermietung von Liegen- Motorfahrzeugen. chen erleidet. schaften und Grundstücken, inkl. Time- b) Ganzinvalidität Sharing-Verträge, sowie der Auflösung von CHF bzw. eine lebenslängliche gemeinschaftlichem Eigentum an solchen Rente für über 65-jährige Personen, berechnet nach einer speziellen Rententafel. c) Heilungskosten Betraglich unbegrenzt während 5 Jahren. d) Sachschäden Bis CHF pro Fall für Schäden an Sachen, die ein Versicherter auf sich oder mit sich trägt, soweit der Schaden im Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis steht
9 Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da: T Hauptsitz Coop Rechtsschutz AG Entfelderstrasse 2 Postfach Aarau T F Büro Lausanne Coop Protection Juridique SA Av. de Beaulieu 19 Case postale Lausanne T F Internet info@cooprecht.ch Personalverband des Bundes Oberdorfstrasse Ostermundigen T pvb@pvb.ch PVB14d Büro Bellinzona Coop Protezione Giuridica SA Viale Stazione Bellinzona T F
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