B E T R I E B S S A T Z U N G. für den Eigenbetrieb Wirtschaft- und Bäderbetrieb der Stadt Ennigerloh



Ähnliche Dokumente
Betriebssatzung der Stadt Erkrath für den städtischen Abwasserbetrieb vom

Betriebssatzung der Gemeinde Herscheid für den Bauhof der Gemeinde Herscheid vom , zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom

Betriebssatzung. der Stadt Lichtenau für den Eigenbetrieb Abwasserwerk vom

Neufassung der Betriebssatzung für den "Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf" vom (Inkrafttreten: )

Betriebssatzung der Gemeinde Nordwalde für den Eigenbetrieb Wasserwerk der Gemeinde Nordwalde

Amtsblatt für die Gemeinde Hövelhof

Betriebssatzung für das Wasserwerk der Gemeinde Kalletal vom

Betriebssatzung für den Bauhof der Stadt Brilon vom

Betriebssatzung der Stadt Meinerzhagen für den Baubetriebshof der Stadt Meinerzhagen vom

Betriebssatzung der Stadt Rees für den Bauhofbetrieb der Stadt Rees vom einschließlich Änderungen zuletzt geändert am:

Satzung der Stadt Leverkusen. für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung. Sportpark Leverkusen (SPL) vom 30. März 2010

Betriebssatzung für das Abwasserwerk der Stadt Altena (Westf.) vom

Betriebssatzung für den Abwasserbetrieb

Betriebssatzung der Stadt Lübbecke für den Eigenbetrieb "Verpachtungsbetrieb Lübbecke" (VPL) 1 2 3

Betriebssatzung für den Bäderbetrieb der Stadt Altena (Westf.) vom

Betriebssatzung für das Abwasserwerk der Stadt Lüdinghausen vom

Betriebssatzung. 4 Betriebsleitung (1) Zur Betriebsleitung der Gemeindewerke Herscheid wird ein Betriebsleiter bestellt.

Betriebssatzung der Stadt Brakel für das Kommunalunternehmen vom

Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Bergneustadt vom 27. Juni 2006

B e t r i e b s s a t z u n g. Technische Betriebe der Stadt Gevelsberg vom

Gegenstand des Eigenbetriebes

BETRIEBSSATZUNG DER GEMEINDE LINDLAR FÜR DEN EIGENBETRIEB GEMEINDEWASSERWERK LINDLAR VOM W 03. Seite - 1 -

Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Lengerich

BETRIEBSSATZUNG. für das Abwasserwerk der Gemeinde Dahlem. vom

Ortsrecht der Gemeinde Burbach

Betriebssatzung. Dieser Satzungstext stellt die bereinigte Fassung mit dem unten angegebenen Stand dar.

der Stadt Verl für den Abwasserbetrieb Gemeinschaftsklärwerk Verl - Sende vom (Amtsblatt Verl S. 167/2005).

Betriebssatzung. für den Betrieb der Stadt Gütersloh "KULTUR RÄUME GÜTERSLOH - Stadthalle und Theater" vom

Betriebssatzung. für die Stadtwerke der Stadt Meckenheim vom 29. Februar 2012

Neufassung der Betriebssatzung für den "Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf" vom (Inkrafttreten: )

Stadt Werther (Westf.) Betriebssatzung Abwasserwerk Werther (Westf.) vom in der 1. Änderungsfassung vom

Betriebssatzung für das Sondervermögen Abwasser der Gemeinde Kürten vom

B E T R I E B S S A T Z U N G D E R S T A D T G E S C H E R F Ü R D E N E I G E N B E T R I E B A B W A S S E R W E R K D E R S T A D T G E S C H E R

Betriebssatzung für den Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises

Betriebssatzung der Stadt Olsberg für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk der Stadt Olsberg vom

Betriebssatzung der Stadt Overath für die Ver- und Entsorgungsbetriebe vom

Betriebssatzung. der Stadt Freudenberg für den Eigenbetrieb Stadtwerke Freudenberg vom 11. November 2005 in der Fassung vom 2.

Betriebssatzung für die Stadtwerke Sundern vom

Betriebssatzung der Stadtwerke Borgentreich vom

Betriebssatzung für die Wirtschaftsbetriebe Hüllhorst in der Neufassung vom

Betriebssatzung Stadtwerke Bad Wünnenberg

Betriebssatzung der Stadt Beckum für die Städtischen Betriebe Beckum

Betriebssatzung. der Stadt Schmallenberg für den Eigenbetrieb Stadtwerke Schmallenberg vom

Betriebssatzung für das Abwasserwerk Delbrück vom , geändert am , , , und

B e t r i e b s s a t z u n g

Betriebssatzung für die Senioreneinrichtungen der Stadt Delbrück vom , geändert am , und

Betriebssatzung. der Stadt Bad Münstereifel für die Stadtwerke Bad Münstereifel vom

Betriebssatzung. für den Abwasserbetrieb Warendorf. vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom

Gebäudemanagement 65/01 HdO 1

Betriebssatzung der Stadt Dülmen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk der Stadt Dülmen

Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Harsewinkel vom

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Dormagen vom , in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom

Betriebssatzung der Stadt Rheinbach für den Eigenbetrieb Wasserwerk vom

Betriebssatzung der Stadt Willich für den Eigenbetrieb Gemeinschaftsbetriebe Willich GBWvom (Abl. Krs. Vie. 2009, S.

Betriebssatzung der Stadt Willich für den Abwasserbetrieb der Stadt Willich vom (Abl. Krs. Vie. 2009, S. 1340)

Betriebssatzung des Baubetriebshofes der Stadt Altena (Westf.) vom

STADT SALZKOTTEN. Betriebssatzung der Stadtwerke Salzkotten Seite: 1. Betriebssatzung der Stadtwerke Salzkotten vom 20.

Betriebssatzung für das Wasserwerk der Gemeinde Blankenheim Gemeindewerke für Wasser und Abwasser vom

Betriebssatzung. für das Sondervermögen Abwassersammlung der Stadt Kalkar vom 14. August 2003 in der Fassung der letzten Änderung vom 22.

Betriebssatzung der Gemeinde Lindlar für den Eigenbetrieb "Gemeindewerk Wasser und Abwasser Lindlar" vom

für die Emslandhallen Lingen

Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bildung in der Stadt Moers vom 09. November 2009 mit 1. Änderung vom 05.

Betriebssatzung der Stadt Rees für den Eigenbetrieb Wasserversorgungsbetrieb Rees" vom

Betriebssatzung für das Sondervermögen Abwasser Seite: 1. Betriebssatzung für das Sondervermögen Abwasser der Stadt Heiligenhaus vom

5. Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Unna für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtbetriebe Unna vom

Betriebssatzung der Gemeinde Issum für den Eigenbetrieb "Wasserwerk der Gemeinde Issum"

Betriebssatzung Immobilien-Management Duisburg (IMD)

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Stadtpflege" vom Präambel

Betriebssatzung. für den Bauhof Wilster

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Rommerskirchen

STADT SALZKOTTEN 815.3

20.6/1 K r e i s O l p e 20.6/1 Verfassung und Verwaltung

Betriebssatzung. für den Eigenbetrieb Wirtschaftsbetriebe Löhne vom

Betriebssatzung der Gemeinde Stemwede für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Wirtschaftsbetrieb Gemeinde Stemwede vom

Satzung. für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung. KulturStadt Leverkusen, genannt KulturStadtLev (KSL) vom 12. Mai 2010

E Betriebssatzung für den Abwasserbetrieb der Gemeinde Steinhagen vom 23. Juni 2008

Gegenstand der Einrichtung

7.3 Seite Dürener Service Betrieb

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Dormagen vom , in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom

Gegenstand der Einrichtung

Betriebssatzung der Stadt Blomberg für den Eigenbetrieb Stadtforst Blomberg vom

Betriebssatzung der Stadt Gummersbach für den Eigenbetrieb Stadtwerke vom in der Fassung des V. Nachtrags vom

Betriebssatzung für die Eigenbetriebe der Gemeinde Ruppichteroth vom 9. Dezember Gegenstand und Rechtsform der Betriebe

BETRIEBSSATZUNG. für das Wasserwerk des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Staatsbad Bad Oeynhausen vom

Betriebssatzung der Stadt Oelde für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Forum Oelde vom

Betriebssatzung für den Abwasserbetrieb der Stadt Petershagen vom 29. März 1993

1 Gegenstand der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung

Betriebssatzung für das Wasserwerk der Gemeinde Reichshof vom

Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung

Musterbetriebssatzung für Eigenbetriebe in Nordrhein-Westfalen

Betriebssatzung für das Abwasserwerk der Stadt Königswinter vom (zuletzt geändert durch Satzung vom )

Betriebssatzung der Gemeinde Schöppingen für das Abwasserwerk vom 12. Dezember 2006

Satzung des Eigenbetriebes Zentrales Gebäudemanagement Schwerin

Betriebssatzung der Stadt Beckum für die Städtischen Betriebe Beckum

Transkript:

B E T R I E B S S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Wirtschaft- und Bäderbetrieb der Stadt Ennigerloh vom 20.12.2005 Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ersten Teils des Gesetzes vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen EigVO (Artikel 16 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 GV. NRW. S. 644) hat der Rat der Stadt Ennigerloh am 19.12.2005 folgende Betriebssatzung beschlossen: Zur Verbesserung der Lesbarkeit ist in der Betriebssatzung die Form der männlichen Anrede gewählt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Zuge der Gleichstellung von Frau und Mann die gewählte Ausdrucksform die weibliche mit umfasst. 1 Gegenstand des Eigenbetriebes (1) (2) Der Wirtschafts- und Bäderbetrieb der Stadt Ennigerloh wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung (im Folgenden Eigenbetrieb genannt) auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieser Betriebssatzung geführt. Zweck des Eigenbetriebes ist der Betrieb der Bäder der Stadt Ennigerloh. Des Weiteren obliegt ihm das Management der ihm zugeordneten städtischen Beteiligungen. 2 Name des Eigenbetriebes Der Eigenbetrieb führt den Namen Wirtschafts- und Bäderbetrieb der Stadt Ennigerloh. 3 Betriebsleitung (1) Zur Leitung des Eigenbetriebes wird ein Betriebsleiter bestellt (2) Der Eigenbetrieb wird von der Betriebsleitung selbständig geleitet, soweit nicht durch die Gemeindeordnung, Eigenbetriebsverordnung oder diese Satzung etwas anderes bestimmt ist. Der Betriebsleitung obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung. Dazu gehören alle Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung eines einwandfreien Betriebes laufend notwendig sind, insbesondere der innerbetriebliche WB vom 20.12.2005.doc Seite 1 von 6 1

Personaleinsatz, die Anordnung der notwendigen Instandhaltungsarbeiten, Beschaffung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Investitionsgütern des laufenden Bedarfs und die Ersatzbeschaffung von Betriebsmitteln. Der Betriebsleiter entscheidet dabei nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Geschäfte als Geschäfte der laufenden Betriebsführung zu betrachten sind. Der Betriebsleiter wird über die Führung der Geschäfte der laufenden Betriebsführung hinaus ermächtigt: Zur Vergabe von Aufträgen ab einem Wert von 25.000,00 nach Zustimmung durch den Bürgermeister im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel des Wirtschaftsplans, Abschluss von Verträgen in Abstimmung mit dem Bürgermeister im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel des Wirtschaftsplans, soweit es sich nicht um Angelegenheiten handelt, die nach der Gemeindeordnung, der Eigenbetriebsverordnung oder durch die Hauptsatzung der Zuständigkeit des Rates vorbehalten sind, Stundung von Zahlungsverbindlichkeiten, Erlass und Niederschlagung von Forderungen entsprechend der Dienstanweisung der Stadt Ennigerloh über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen. (3) Die Betriebsleitung ist für die wirtschaftliche Führung des Eigenbetriebs Wirtschafts- u. Bäderbetrieb verantwortlich und hat die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Für Schäden haftet die Betriebsleitung entsprechend den Vorschriften des 84 des Landesbeamtengesetzes (4) Über die Leistung von nicht erheblichen über- oder außerplanmäßigen Ausgaben entscheidet der Betriebsleiter, bei dessen Abwesenheit der Bürgermeister, soweit der Wirtschaftsplan nicht zu ändern ist. Die Abgrenzung geschieht wie folgt: Nichterhebliche über- / außerplanmäßige Ausgaben sind Ausgaben sowohl des Erfolgsplans als auch des Vermögensplans, wenn sie den Betrag von 75.000,- nicht übersteigen. Nicht erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben sind dem Betriebsausschuss zur Kenntnis zu bringen. Ausgenommen hiervon sind die geringfügigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die von den sonstigen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wie folgt abzugrenzen sind: Ausgaben sowohl des Erfolgsplans als auch des Vermögensplans, wenn sie den Betrag von 12.500,- nicht übersteigen. 4 Betriebsausschuss WB vom 20.12.2005.doc Seite 2 von 6 2

(1) Der Betriebsausschuss besteht aus neun Mitgliedern. Die Wahl der Betriebsausschussmitglieder erfolgt durch den Rat der Stadt Ennigerloh. (2) Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und die Eigenbetriebsverordnung übertragen sind. Darüber hinaus entscheidet der Betriebsausschuss in den ihm vom Rat der Stadt Ennigerloh ausdrücklich übertragenen Aufgaben. (3) Der Betriebsausschuss berät die Angelegenheiten vor, die vom Rat der Stadt Ennigerloh zu entscheiden sind. Er entscheidet in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet. In Fällen äußerster Dringlichkeit kann der Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden entscheiden. 60 Abs. 1 Satz 3 und 4 GO NW gelten entsprechend. (4) In Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Betriebsausschusses unterliegen, kann, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, der Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem dem Rat angehörenden Ausschussmitglied des Betriebsausschusses entscheiden. 60 Abs. 2 S. 2 und 3 GO gelten entsprechend. (5) Auf das Verfahren in dem Betriebsausschuss findet die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Ennigerloh entsprechende Anwendung. 5 Rat Der Rat der Stadt Ennigerloh entscheidet in allen Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung, die Eigenbetriebsverordnung oder die Hauptsatzung oder sonstiges Ortsrecht vorbehalten sind. 6 Bürgermeister (1) Im Interesse der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung kann der Bürgermeister der Betriebsleitung Weisungen erteilen. Dies gilt nicht für Angelegenheiten der laufenden Betriebsführung, die ausschließlich der Betriebsleitung unterliegen. (2) Die Betriebsleitung hat den Bürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten des Wirtschafts- u. Bäderbetriebs rechtzeitig zu unterrichten und ihm auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Der Bürgermeister bereitet im Benehmen mit der Betriebsleitung die Vorlagen für den Betriebsausschuss und den Rat vor. (3) Glaubt die Betriebsleitung, nach pflichtgemäßem Ermessen die Verantwortung für die Durchführung einer Weisung des Bürgermeisters nicht übernehmen zu können und führt ein Hinweis auf entgegenstehende Bedenken der Betriebsleitung nicht zu einer Änderung der Weisung, so hat sie sich an den Betriebsausschuss zu wenden. Wird keine Übereinstimmung zwischen dem Betriebsausschuss und dem Bürgermeister erzielt, so ist die Entscheidung des Hauptausschusses WB vom 20.12.2005.doc Seite 3 von 7 3

herbeizuführen. 7 Kämmerer Die Betriebsleitung hat dem Kämmerer oder dem sonst für das Finanzwesen zuständigen Beamten den Entwurf des Wirtschaftsplanes und des Jahresabschlusses, die Vierteljahresübersichten, die Ergebnisse der Betriebsstatistik und die Selbstkostenrechnungen zuzuleiten; sie hat ihm ferner auf Anfordern alle sonstigen finanzwirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen. 8 Personalangelegenheiten (1) Bei dem Eigenbetrieb Wirtschafts- u. Bäderbetrieb sind in der Regel Arbeitnehmer (Personen ohne Beamtenstatus) zu beschäftigen. (2) Die Arbeitnehmer werden auf Vorschlag der Betriebsleitung durch den Bürgermeister im Rahmen des Stellenplanes eingestellt, entlassen, eingruppiert, höher gruppiert und rückgruppiert. (3) Die beim Eigenbetrieb beschäftigten Beamten werden in den Stellenplan der Stadt Ennigerloh aufgenommen und in der Stellenübersicht des Eigenbetriebes vermerkt. (4) Der Eigenbetrieb kann sich hinsichtlich seiner Aufgaben auch der Leistung Dritter bedienen. 9 Vertretung des Eigenbetriebes (1) In den Angelegenheiten des Eigenbetriebes Wirtschafts- u. Bäderbetrieb wird die Stadt Ennigerloh durch die Betriebsleitung vertreten, sofern die Gemeindeordnung oder die Eigenbetriebsverordnung keine anderen Regelungen treffen. (2) Die Betriebsleitung unterzeichnet unter dem Namen des Eigenbetriebs Wirtschafts- u. Bäderbetrieb der Stadt Ennigerloh ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses, die übrigen Dienstkräfte Im Auftrag. (3) Der Kreis der Vertretungsberechtigten und der Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis werden von der Betriebsleitung öffentlich bekannt gemacht. (4) Der Bürgermeister bestimmt den allgemeinen Vertreter des Werkleiters bei dessen Abwesenheit. 10 Wirtschaftsjahr WB vom 20.12.2005.doc Seite 4 von 7 4

Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. 11 Stammkapital Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt 2.556.459,41. 12 Wirtschaftsplan (1) Der Eigenbetrieb Wirtschafts- u. Bäderbetrieb hat spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. (2) Ausgaben für verschiedene Vorhaben des Vermögensplans, die sachlich eng zusammenhängen, sind gegenseitig deckungsfähig. 13 Zwischenberichte Die Betriebsleitung hat den Bürgermeister und den Betriebsausschuss einen Monat nach Quartalsschluss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten. 14 Jahresabschluss, Lagebericht Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht sind bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen. 15 Personalvertretung Der Eigenbetrieb Wirtschafts- u. Bäderbetrieb bleibt personalvertretungsrechtlich Teil der Dienststelle Stadtverwaltung Ennigerloh, so dass der Personalrat der Stadtverwaltung Ennigerloh auch die Personalvertretung für den Eigenbetrieb Wirtschafts- u. Bäderbetrieb übernimmt. Es gilt das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG). 16 WB vom 20.12.2005.doc Seite 5 von 7 5

Frauenförderung Die landesgesetzlichen und kommunalen Vorgaben zur Frauenförderung gelten uneingeschränkt für den Eigenbetrieb Wirtschafts- u. Bäderbetrieb. Ebenso die Zuständigkeit der Gleichstellungsbeauftragten. 17 In-Kraft-Treten Diese Betriebssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Wirtschafts- u. Bäderbetrieb vom 21.04.2004 außer Kraft. WB vom 20.12.2005.doc Seite 6 von 7 6