Vereinbarung über die Nutzung von Räumen im groove für eine Party



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Transkript:

Vereinbarung über die Nutzung von Räumen im groove für eine Party zwischen: ----------groove e. V. Zentrum für Percussion, Fidicinstr. 3, 10965 Berlin Vorstand: ----------Klaus Staffa, Christoph Renner und Uli Moritz nachstehend Vermieter genannt, Nutzungsbedingungen 1 Räume, Zeiten und Mietzahlung. Für die Nutzung von Räumen des groove für eine Party wird ein Vertrag geschlossen. Der Vertrag kommt mit Zahlung des Mietbetrags ( 2) zustande. Die festgelegte Summe muss bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Party auf dem Konto // Groove e.v // Berliner Sparkasse // BLZ 100 500 00 // Konto 660 317 6678 // eingetroffen oder in bar gezahlt worden sein. 2 Kaution 1. Mietkaution. Die Mietkaution beträgt 200.-. Sie wird nach Beendigung der Nutzung und bei ordnungsgemäßer Übergabe der Räume rückerstattet. Sollten die Räume nicht zufriedenstellend gereinigt sein, wird diese Arbeit durch das groove vorgenommen und ein Kautionsanteil von 50.- einbehalten. Die Mietkaution muss bis spätestens 14 Tage vor dem Partytermin auf das groove-konto überwiesen werden.

2. Schlüsselkaution Die Schlüsselkaution beträgt 50.-. Sie wird fällig bei Herausgabe der Schlüssel, frühestens in der Woche vor der Party. Sie wird nach Beendigung der Nutzung gegen Rückgabe der Schlüssel rückerstattet. Die Schlüssel dürfen nicht kopiert und nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust oder Beschädigung von Schloss bzw. Schlüssel wird die Schlüsselkaution einbehalten. Bei Verlust des kopiergeschützten Schlüssels für die Eingangstür trägt der Mieter die Kosten für einen neuen kopiergeschützten Zylinder mit 60 Schlüsseln. 3 Nutzungsregeln 1. Grundlegendes In der Miete laut 1 ist die Nutzung des Cafés, von Strom und Heizung enthalten. Vom Mieter mitzubringen sind Toilettenpapier, Mülltüten und bei Bedarf eine eigene Kaffeemaschine. Das Mitbringen von Kühlschränken, Kühltruhen und dergleichen ist nicht erlaubt. Weitere Nutzungs- Gegenstände, wie Stühle, Bistrotische, Partyzelte und Ähnliches sind nur nach Absprache mit dem Vermieter zulässig. Sollte sich im Nachhinein eine Verwendung oben genannter Gegenstände ohne vorherige Absprache herausstellen, ist der Vermieter berechtigt, dafür Anteile oder die gesamte Kaution einzubehalten. Für alle Schäden durch die Mieter oder ihre Gäste an Einrichtungen oder Instrumenten des groove oder auf dem Gewerbehof (Fidicinstraße 3) infolge des Besuchs der Party sind die Mieter in voller Höhe schadensersatzpflichtig. Alle Räume werden grundsätzlich ohne Schuhe betreten. Ausnahmen sind

der Eingangsbereich/Café und Raum A bei Party-Nutzung. Die Teppiche in Raum A sind für die Dauer der Party zusammenzurollen und in einem anderen Raum zu lagern. Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes gestattet. In den Räumen dürfen niemals Kerzen oder offene Flammen benutzt werden. Feuerlöscher befinden sich im Eingangsbereich neben der Tür und im Flur gegenüber Raum D. Es darf nur bei geschlossenen Türen und Fenstern musiziert werden. In den Abstellräumen und im Foyer ist das Trommeln grundsätzlich nicht gestattet. Bei lauter Musik, auch von Tonträgern, sind die Fenster immer geschlossen zu halten. Bei Verstoß gegen diese Regel ist der Vermieter zur sofortigen und fristlosen Kündigung berechtigt. Eigene Lebensmittel und Getränke dürfen vor der Party nach Absprache angeliefert und gelagert werden. Das muss so erfolgen, dass der laufende Betrieb des groove nicht gestört wird. Reste dürfen nach der Party nicht im groove stehen gelassen werden. Das groove nimmt grundsätzlich keine Lebensmittelspenden entgegen. Unmittelbar nach der Party sind die Räume besenrein und aufgeräumt so zu hinterlassen, dass auch vor 10:00 Uhr des nächsten Tages eine Nutzung aller Räume des groove möglich ist. Vor dem Verlassen des groove muss - die Heizung abgestellt werden. - Sämtliche Fenster müssen geschlossen werden. - Alle Innentüren müssen abgeschlossen sein. - Der Vorplatz ist ebenfalls gründlich zu säubern, Müll, Flaschen und Zigarettenreste sind zu entfernen. Nach dem Verlassen des groove muss die Außentür verschlossen und das Rolltor heruntergelassen werden. Der Müll ist zu entsorgen. Sollten die Mülltonnen auf dem Gewerbehof voll

sein, darf der Müll nicht neben den Mülltonnen abgelegt werden, sondern muss vom Mieter privat entsorgt werden. Bei der Nutzung des groove für eine Party ist unbedingt Rücksicht auf die anderen Mieter des Gewerbehofes und des angrenzenden Wohngebiets zu nehmen. Sollte es zu Beschwerden oder Schwierigkeiten mit dem umliegenden Mietern kommen, ist der weitere Verlauf der Party so zu gestalten, dass für das groove keine schädigenden Folgen entstehen. Autos sind außerhalb des Gewerbehofes in der Schwiebusser Straße oder der Fidicinstraße zu parken. Zum Aus- und Einladen kann der Hof befahren werden. 2. Lautsprecheranlage Die Lautsprecheranlage darf nur von kompetenten Personen, die mit der Bedienung von Tonanlagen Erfahrung haben, dann aber kostenlos benutzt werden. Mit der Bedienung der Anlage nicht vertraute Personen dürfen diese AUF KEINEN FALL bedienen. Schäden durch falsche Bedienung hat der Mieter zu tragen. Bei Problemen mit der Anlage bitte bei Klaus Staffa melden: 441 74 86, mobil 0163 441 74 86. 3. GEMA Der Mieter ist verpflichtet, die Veranstaltung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) selbständig anzumelden und die entsprechenden Gebühren an die GEMA abzuführen, sofern dies laut GEMA-Bestimmungen vorgeschrieben ist. Hierüber muss sich der Mieter selbst kundig machen. Das groove übernimmt in keinem Fall GEMA-Gebühren für den Mieter. 4. Verschiedenes Während der Party müssen mindestens zwei erwachsene Personen über 30 Jahren anwesend sein. Bei außergewöhnlichen Vorkommnissen oder Problemen bitte umgehend anrufen unter 62707212.

In Notfällen: Christoph Renner mobil 0163 6959996, Uli Moritz mobil 0172 3115176 Festnetz 030 8927886 Fränki B. Frank mobil 0163 584 1931 Sarah Orschmann mobil 0157 34014793 4 Kündigung Bei groben Verstößen gegen die Nutzungsregeln ( 3) ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Bei Absage der Party durch den Mieter weniger als 3 Monate vor dem geplanten Termin wird die Hälfte der Miete einbehalten. Bei Absage der Party durch den Mieter weniger als 1 Monat vor dem geplanten Termin wird die gesamte Miete einbehalten. 5 Haftung Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unfälle jeder Art des Mieters und dessen Gäste, ausgenommen bei Fahrlässigkeit und Vorsätzlichkeit. Die Benutzung der Räume erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter ist für seine Gäste verantwortlich und hat sie von den Nutzungsregeln ( 3) in Kenntnis zu setzen. Er muss deshalb eigenständig für seine und die Sicherheit der Gäste sorgen. Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Glas- und Spiegelbruch beziehungsweise Verlust des Hauptschlüssels.