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Landesverordnung über die Festsetzung von en für Studiengänge an den staatlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein für das Wintersemester 2015/2016 (ZZVO Wintersemester 2015/2016) Vom 13. Juli 2015 Aufgrund des 3 Absatz 2 des ZVS-Gesetzes vom 19. Juni 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 293), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 331), in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 305) sowie 11 Absatz 1 Nummer 9 Hochschulzulassungsgesetz vom 19. Juni 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 331), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. September 2014 (GVOBl. Schl.- H. S. 306), verordnet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: 1 Die Zahl der an den Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein höchstens aufzunehmenden Bewerberinnen und Bewerber () wird für das Wintersemester 2015/2016 in den nachstehenden Studiengängen wie folgt festgesetzt: 1. Christian-Albrechts-Universität zu Kiel a) Studienanfängerinnen und Studienanfänger aa) Studiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen, die in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind: Medizin 206 Pharmazie (einschl. Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Biologie) Zahnmedizin 65 60 bb) Studiengänge, die nicht in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind: Abschluss: Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen für den Abschluss 1-Fach 2-Fächer 2-Fächer HDL 2-Fächer Gym. Agrarwissenschaften 315 x x x Betriebswirtschaftslehre 155 x x x Betriebswirtschaftslehre 75 x x x Biochemie und Molekular-biologie 20 x x x Biologie 90 x x 75 Chemie 55 x x 35 Deutsch x 140-220 NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2015 119

Abschluss Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaften Ernährungs- und Verbraucherökonomie für den Abschluss 1-Fach 2-Fächer 2-Fächer HDL 2-Fächer Gym. 35 x x x 15 x x x Geographie 75 x - 70 Internationale Politik und Internationales Recht 26 x x x Medienwissenschaft x 25 x x Migration und Diversität 40 x x x Ökotrophologie 120 x x x Pädagogik x 185 x x Physik des Erdsystems 55 x x x Politikwissenschaft x 140 x x Psychologie (Diplom) 107 x x x Rechtswissenschaft (Staatsexamen) 360 x x x Soziologie x 135 x x Stadt- und Regionalent-wicklung Umweltgeographie und management 17 x x x 17 x x x Volkswirtschaftslehre 230 x x x Wirtschaft/Politik x x x 65 Wirtschaftschemie 20 x x x Wirtschaftsinformatik 40 x x x Wirtschaftsingenieurwesen Elektro- und Informations-technik 80 x x x Wirtschaftswissenschaft x - 60 x x = wird nicht angeboten; - = keine 120 NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2015

b) Höhere Semester Abschluss: Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen Medizin, Staatsexamen für den Abschluss Agrarwissenschaft, 1-Fach Betriebswirtschaftslehre, 1-Fach, 1-Fach Biochemie, 1-Fach Biologie, 1-Fach, 2-Fächer Gym Chemie, 1-Fach, 2-Fächer Gym Deutsch, 2-Fächer, 2-Fächer Gym Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaften 1- Fach Ernährungs- und Verbraucherökonomie 1-Fach Geographie 1- Fach, 2 - Fächer Gym Internationale Politik und Internationales Recht, 1- Fach Medienwissenschaft: Film und Fernsehen 2-Fächer Migration und Diversität, 1-Fach Ökotrophologie, 1-Fach Pädagogik, 2-Fächer FE Pharmazie, Staatsexamen im Rahmen der frei werdenden Studienplätze Physik des Erdsystems, 1-Fach Politikwissenschaft, 2-Fächer FE Psychologie, Diplom Rechtswissenschaft, Staatsexamen Soziologie, 2-Fächer Stadt- und Regionalentwicklung, 1-Fach Umweltgeographie und -management, 1-Fach Volkswirtschaftslehre, 1-Fach Wirtschaftschemie, 1-Fach Wirtschaftsinformatik, 1-Fach Wirtschaftsingenieurwesen Elektro- und Informationstechnik, 1-Fach Wirtschaft / Politik, 2-Fächer Gym Wirtschaftswissenschaft, 2-Fächer HDL Zahnmedizin, Staatsexamen x = wird nicht angeboten; - = keine NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2015 121

2. Universität zu Lübeck a) Studienanfängerinnen und Studienanfänger aa) Studiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen, die in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind: Medizin 186 bb) Studiengänge, die nicht in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind: Abschluss: Bachelor, Master Mathematik in Medizin und Lebenswissenschaften 50 Medieninformatik 120 Medizinische Informatik 40 Medizinische Ingenieurwissenschaft 80 Medizinische Ingenieurwissenschaft 60 Molecular Life Science 80 Molecular Life Science 45 Psychologie 40 Psychologie 40 b) Höhere Semester Abschluss: Bachelor, Master, Staatsexamen Medizin, Staatsexamen Medizinische Ingenieurwissenschaft Medizinische Ingenieurwissenschaft Molecular Life Science Molecular Life Science im Rahmen der freiwerdenden Studienplätze Psychologie Psychologie 122 NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2015

3. Universität Flensburg a) Studienanfängerinnen und Studienanfänger, Teilstudiengang der Bildungswissenschaften für den Abschluss Bachelor Master International Management -dänische Sprachausrichtung 80 x International Management -spanische Sprachausrichtung 114 x International Management Studies X 99 European Studies X 45 Prävention und Gesundheitsförderung X 40 Bildungswissenschaften Biologie 72 - Bildungswissenschaften Chemie 23 - Bildungswissenschaften Deutsch 329 - Bildungswissenschaften Englisch 95 - Bildungswissenschaften Geographie 80 - Bildungswissenschaften Geschichte 80 - Bildungswissenschaften Gesundheit und Ernährung 79 - Bildungswissenschaften Kunst und visuelle Medien 45 - Bildungswissenschaften Mathematik 287 - Bildungswissenschaften Musik 27 - Bildungswissenschaften Philosophie 40 - Bildungswissenschaften Physik 24 - Bildungswissenschaften Sonderpädagogik 120 - Bildungswissenschaften Sport 90 - Bildungswissenschaften Technik 43 - Bildungswissenschaften evangelische Theologie 80 - Bildungswissenschaften Textil und Mode 45 - Bildungswissenschaften Wirtschaft/Politik 94 - Bildungswissenschaften Sachunterricht, gesellschaftswissenschaftliche Ausrichtung Bildungswissenschaften Sachunterricht naturwissenschaftliche Ausrichtung 36-36 - Sachunterricht Master of Education GS x 70 Sachunterricht Master of Education SO x 20 x = wird nicht angeboten; - = keine NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2015 123

Höhere Semester Für die unter Buchstabe a) aufgeführten Studiengänge im Rahmen der freiwerdenden Studienplätze 4. Fachhochschulen a) Studienanfängerinnen und Studienanfänger Abschluss: Bachelor, Master Fachhochschule Flensburg Kiel Lübeck Westküste Agrarmanagement x 8 X x Architektur x X 48 x Architektur x X 30 x Bauingenieurwesen x X 48 x Bauingenieurwesen x X 19 x Betriebswirtschaftslehre 100 126 55 85 Betriebswirtschaftslehre online x 21 x x Betriebswirtschaftslehre online Teilzeit x 20 x x Betriebswirtschaftslehre x 21 25 x Betriebswirtschaftslehre I x 18 x x Biomedizintechnik x x 76 x Biotechnologie Verfahrenstechnik 80 x x x Business Management 80 x x x Chemie- u. Umwelttechnik x x 54 x Elektrotechnik x 60 x x Energie- u. Umwelt-management x x x Energiewissenschaften 100 x x x Erziehung und Bildung im Kindesalter - Aufbauform Erziehung und Bildung im Kindesalter - grundständig Food Processing - Technologie und Management x 15 x x x 59 x x x x 30 x 124 NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2015

Abschluss: Bachelor, Master Forschung, Entwicklung, Management in Sozialer Arbeit, Rehabilitation/Gesundheit oder Kindheitspädagogik Fachhochschule Flensburg Kiel Lübeck Westküste x 60 x x Informationstechnologie und Design Informationstechnologie & Internet International Tourism Management International Tourism Management x x 48 x x 60 x x x x x 115 x x x 30 Int. Vertr. und Einkaufsing. x 72 x x Landwirtschaft x 94 x x Maschinenbau 80 120 80 x Maschinenbau x 30 x x Mechanical Engineering x x 15 x Medieninformatik 80 x x x Multimedia Production x 80 x x Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation x 60 x x Physiotherapie x 40 x x Soziale Arbeit x 128 x x Städtebau und Ortsplanung x x 24 x Systemtechnik 22 x x x Technologie-Management und Marketing x 60 x x Wind Engineering 15 x x x Wirtschaft und Recht x x x 70 Wirtschaftsinformatik 65 x x x Wirtschaftsinformatik online x 35 x x Wirtschaftsingenieurwesen x x 80 x Wirtschaftsingenieurwesen -online x x 43 x Wirtschaftsingenieurwesen x x 15 x Wirtschaftspsychologie x x x 45 x = der wird nicht angeboten; - = keine NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2015 125

b) Höhere Semester Für die unter Buchstabe a) aufgeführten Studiengänge im Rahmen der freiwerdenden Studienplätze Die Zahl der frei werdenden Studienplätze wird wie folgt bestimmt: 1. War für das betreffende Eingangssemester ein Auswahlverfahren eingeführt worden, bestimmt sich die Zahl der frei werdenden Studienplätze nach der für das Eingangssemester ermittelten jährlichen Aufnahmekapazität. 2 2. Ist die des jeweiligen Eingangssemesters unter Einbeziehung einer Schwundquote nach 17 der Hochschulzulassungsverordnung vom 21. März 2011 (NBl. MWV.Schl.-H. S. 11), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Mai 2015 (NBl. HS MSGWG Schl.-H. S. 102), ermittelt worden, bestimmt sich die Zahl der frei werdenden Studienplätze nach Nummer 1 unter Berücksichtigung dieser Schwundquote. 3. Für das erste klinische Fachsemester im Humanmedizin bestimmt sich die Zahl der frei werdenden Studienplätze in der Weise, dass im Wintersemester alle an der jeweiligen Hochschule für den Humanmedizin eingeschriebenen Studierenden zugelassen werden, die den ersten Abschnitt der ärztlichen Staatsprüfung im vorangegangenen Sommersemester bestanden haben. Im folgenden Sommersemester werden diejenigen an der jeweiligen Hochschule eingeschriebenen Studierenden zugelassen, die im vorangegangenen Wintersemester die Prüfung bestanden haben. Anschließend noch freie Studienplätze bestimmen sich nach der für das erste klinische Fachsemester gemäß Abschnitt 2 und 3 der Hochschulzulassungsverordnung ermittelten jährlichen Aufnahmekapazität. Soweit im Laufe des Vergabeverfahrens Studienplätze frei bleiben, werden sie den anderen Studiengängen derselben Lehreinheit nach dem Maßstab der jeweiligen Curricular- oder Curricularnormwerte hinzugerechnet. 3 126 NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2015

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. 4 Kiel, 13. Juli 2015 Kristin Alheit Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2015 127