Arbeitsmarktsprengelverordnung



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Transkript:

Seite 1 von 6 Arbeitsmarktsprengelverordnung Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Zuständigkeitssprengel der Organe des Arbeitsmarktservice für die Besorgung behördlicher Aufgaben (Arbeitsmarktsprengelverordnung - AMSprV), BGBl. Nr. 928/1994, in der Fassung der Verordnungen BGBl. II Nr. 183/1997, BGBl. II Nr. 431/1999, BGBl. II Nr. 23/2002, BGBl. II Nr. 183a/2003, BGBl. II Nr. 406/2004, BGBl. II Nr. 204/2008, BGBl. II Nr. 319/2011 und BGBl. II Nr. 396/2011 Auf Grund des 24 Abs. 1 des Arbeitsmarktservicegesetzes (AMSG), BGBl. Nr. 313/1994, wird verordnet: 1. Der Zuständigkeitssprengel der für die Besorgung behördlicher Aufgaben zuständigen Organe des Arbeitsmarktservice ( 24 Abs. 2 und 3 AMSG), 1. des Leiters der regionalen Geschäftsstelle, 2. des Landesgeschäftsführers und 3. des Ausschusses für Leistungsangelegenheiten des Landesdirektoriums, umfaßt den im folgenden festgelegten Zuständigkeitsbereich der jeweiligen regionalen Geschäftsstelle (Z 1) und jeweiligen Landesgeschäftsstelle (Z 2 und 3) des Arbeitsmarktservice. 2. Die Landesgeschäftsstellen (LGS) des Arbeitsmarktservice sind für folgende Bereiche zuständig: 1. Arbeitsmarktservice Burgenland in Eisenstadt für das Bundesland Burgenland mit Ausnahme der Gemeinde Bruckneudorf 2. Arbeitmarktservice Kärnten in Klagenfurt für das Bundesland Kärnten 3. Arbeitsmarktservice Niederösterreich in Wien für das Bundesland Niederösterreich und die Gemeinde Bruckneudorf 4. Arbeitsmarktservice Oberösterreich in Linz für das Bundesland Oberösterreich 5. Arbeitsmarktservice Salzburg Landesgeschäftsstelle in der Stadt Salzburg für das Bundesland Salzburg 6. Arbeitsmarktservice Steiermark in Graz für das Bundesland Steiermark 7. Arbeitsmarktservice Tirol in Innsbruck für das Bundesland Tirol 8. Arbeitsmarktservice Vorarlberg in Bregenz für das Bundesland Vorarlberg 9. Arbeitsmarktservice Wien in Wien für das Bundesland Wien. 3. Die regionalen Geschäftsstellen (RGS) des Arbeitsmarktservice sind für folgende Bereiche zuständig: 1. im Bereich der LGS Burgenland a) Arbeitsmarktservice Eisenstadt in Eisenstadt für die Städte Eisenstadt und Rust und den politischen Bezirk Eisenstadt-Umgebung b) Arbeitsmarktservice Mattersburg in Mattersburg für den politischen Bezirk Mattersburg c) Arbeitsmarktservice Neusiedl am See in Neusiedl am See für den polititischen Bezirk Neusiedl am See mit Ausnahme der Gemeinde Bruckneudorf d) Arbeitsmarktservice Oberpullendorf in Oberpullendorf für den politischen Bezirk Oberpullendorf e) Arbeitsmarktservice Oberwart in Oberwart für den politischen Bezirk Oberwart f) Arbeitsmarktservice Stegersbach in Stegersbach für den politischen Bezirk Güssing g) Arbeitsmarktservice Jennersdorf in Jennersdorf für den politischen Bezirk Jennersdorf 2. im Bereich des LGS Kärnten: a) Arbeitsmarktservice Feldkirchen in Feldkirchen für den politischen Bezirk Feldkirchen b) Arbeitsmarktservice Hermagor in Hermagor für den politischen Bezirk Hermagor c) Arbeitsmarktservice Klagenfurt in Klagenfurt für die Stadt Klagenfurt und den politischen Bezirk Klagenfurt-Land d) Arbeitsmarktservice Sankt Veit an der Glan in St. Veit an der Glan für den politischen Bezirk Sankt Veit an der Glan

Seite 2 von 6 e) Arbeitsmarktservice Spittal an der Drau in Spittal an der Drau für den politischen Bezirk Spittal an der Drau f) Arbeitsmarktservice Villach in Villach für die Stadt Villach und den politischen Bezirk Villach-Land g) Arbeitsmarktservice Völkermarkt in Völkermarkt für den politischen Bezirk Völkermarkt h) Arbeitsmarktservice Wolfsberg in Wolfsberg für den politischen Bezirk Wolfsberg 3. im Bereich der LGS Niederösterreich: a) Arbeitsmarktservice Amstetten in Amstetten für den Verwaltungsbezirk Amstetten mit Ausnahme des Gerichtsbezirkes Waidhofen an der Ybbs und der Gemeinden Biberbach und Ertl b) Arbeitsmarktservice Baden in Baden für den Verwaltungsbezirk Baden mit Ausnahme des Gerichtsbezirkes Pottenstein (Fassung bis b) Arbeitsmarktservice Baden in Baden für den Verwaltungsbezirk Baden (Fassung ab 1. Juni 2012) c) Arbeitsmarktservice Berndorf in Berndorf für den Gerichtsbezirk Pottenstein (Fassung bis d) Arbeitsmarktservice Bruck an der Leitha in Bruck an der Leitha für den Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha und die Gemeinde Bruckneudorf des Bundeslandes Burgenland (Fassung bis c) Arbeitsmarktservice Bruck an der Leitha in Bruck an der Leitha für den Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha und die Gemeinde Bruckneudorf des Bundeslandes Burgenland (Fassung ab e) Arbeitsmarktservice Gänserndorf in Gänserndorf für den Verwaltungsbezirk Gänserndorf (Fassung bis d) Arbeitsmarktservice Gänserndorf in Gänserndorf für den Verwaltungsbezirk Gänserndorf (Fassung ab f) Arbeitsmarktservice Gmünd in Gmünd für den Verwaltungsbezirk Gmünd (Fassung bis zum Ablauf des 31. Mai 2012) e) Arbeitsmarktservice Gmünd in Gmünd für den Verwaltungsbezirk Gmünd (Fassung ab g) Arbeitsmarktservice Hollabrunn für den Verwaltungsbezirk Hollabrunn (Fassung bis zum Ablauf des 31. Mai 2012) f) Arbeitsmarktservice Hollabrunn für den Verwaltungsbezirk Hollabrunn (Fassung ab 1. Juni 2012) h) Arbeitsmarktservice Horn in Horn für den Verwaltungsbezirk Horn (Fassung bis zum Ablauf des 31. Mai 2012) g) Arbeitsmarktservice Horn in Horn für den Verwaltungsbezirk Horn (Fassung ab i) Arbeitsmarktservice Korneuburg in Korneuburg für den Verwaltungsbezirk Korneuburg (Fassung bis h) Arbeitsmarktservice Korneuburg in Korneuburg für den Verwaltungsbezirk Korneuburg (Fassung ab j) Arbeitsmarktservice Krems in Krems an der Donau für die Stadt Krems an der Donau und den Verwaltungsbezirk Krems (Fassung bis i) Arbeitsmarktservice Krems in Krems an der Donau für die Stadt Krems an der Donau und den Verwaltungsbezirk Krems (Fassung ab k) Arbeitsmarktservice Lilienfeld in Lilienfeld für den Verwaltungsbezirk Lilienfeld (Fassung bis j) Arbeitsmarktservice Lilienfeld in Lilienfeld für den Verwaltungsbezirk Lilienfeld (Fassung ab l) Arbeitsmarktservice Melk in Melk für den Verwaltungsbezirk Melk (Fassung bis zum Ablauf des 31. Mai 2012) k) Arbeitsmarktservice Melk in Melk für den Verwaltungsbezirk Melk (Fassung ab m) Arbeitsmarktservice Mistelbach in Mistelbach für den Verwaltungsbezirk Mistelbach und die Gemeinde Gerasdorf bei Wien (Fassung bis

Seite 3 von 6 l) Arbeitsmarktservice Mistelbach in Mistelbach für den Verwaltungsbezirk Mistelbach und die Gemeinde Gerasdorf bei Wien (Fassung ab n) Arbeitsmarktservice Mödling in Mödling für den Verwaltungsbezirk Mödling (Fassung bis m) Arbeitsmarktservice Mödling in Mödling für den Verwaltungsbezirk Mödling (Fassung ab o) Arbeitsmarktservice Neunkirchen in Neunkirchen für den Verwaltungsbezirk Neunkirchen (Fassung bis n) Arbeitsmarktservice Neunkirchen in Neunkirchen für den Verwaltungsbezirk Neunkirchen (Fassung ab p) Arbeitsmarktservice St. Pölten in St. Pölten für die Stadt St. Pölten und den Verwaltungsbezirk St. Pölten (Fassung bis o) Arbeitsmarktservice St. Pölten in St. Pölten für die Stadt St. Pölten und den Verwaltungsbezirk St. Pölten (Fassung ab q) Arbeitsmarktservice Scheibbs in Scheibbs für den Verwaltungsbezirk Scheibbs (Fassung bis p) Arbeitsmarktservice Scheibbs in Scheibbs für den Verwaltungsbezirk Scheibbs (Fassung ab r) Arbeitsmarktservice Schwechat in Schwechat für den Gerichtsbezirk Schwechat (Fassung bis q) Arbeitsmarktservice Schwechat in Schwechat für den Gerichtsbezirk Schwechat (Fassung ab s) Arbeitsmarktservice Tulln in Tulln für den Verwaltungsbezirk Tulln, den Gerichtsbezirk Purkersdorf und die Gemeinde Klosterneuburg (Fassung bis r) Arbeitsmarktservice Tulln in Tulln für den Verwaltungsbezirk Tulln, den Gerichtsbezirk Purkersdorf und die Gemeinde Klosterneuburg (Fassung ab t) Arbeitsmarktservice Waidhofen an der Thaya in Waidhofen an der Thaya für den Verwaltungsbezirk Waidhofen an der Thaya (Fassung bis s) Arbeitsmarktservice Waidhofen an der Thaya in Waidhofen an der Thaya für den Verwaltungsbezirk Waidhofen an der Thaya (Fassung ab u) Arbeitsmarktservice in Waidhofen an der Ybbs für den Gerichtsbezirk Waidhofen an der Ybbs und die Gemeinden Bieberbach und Ertl (Fassung bis t) Arbeitsmarktservice in Waidhofen an der Ybbs für den Gerichtsbezirk Waidhofen an der Ybbs und die Gemeinden Bieberbach und Ertl (Fassung ab v) Arbeitsmarktservice Wiener Neustadt in Wiener Neustadt für die Stadt Wiener Neustadt und den Verwaltungsbezirk Wiener Neustadt (Fassung bis u) Arbeitsmarktservice Wiener Neustadt in Wiener Neustadt für die Stadt Wiener Neustadt und den Verwaltungsbezirk Wiener Neustadt (Fassung ab w) Arbeitsmarktservice Zwettl in Zwettl für den Verwaltungsbezirk Zwettl (Fassung bis zum Ablauf des 31. Mai 2012) v) Arbeitsmarktservice Zwettl in Zwettl für den Verwaltungsbezirk Zwettl (Fassung ab 1. Juni 2012) 4. im Bereich der LGS Oberösterreich: a) Arbeitsmarktservice Braunau am Inn in Braunau am Inn für den politischen Bezirk Braunau am Inn b) Arbeitsmarktservice Eferding in Eferding für den politischen Bezirk Eferding c) Arbeitsmarktservice Freistadt in Freistadt für den politischen Bezirk Freistadt d) Arbeitsmarktservice Gmunden in Gmunden für den politischen Bezirk Gmunden e) Arbeitsmarktservice Grieskirchen in Grieskirchen für den politischen Bezirk Grieskirchen f) Arbeitsmarktservice Kirchdorf an der Krems in Kirchdorf an der Krems für den politischen Bezirk Kirchdorf an der Krems g) Arbeitsmarktservice Linz in Linz für die Stadt Linz und den politischen Bezirk Urfahr- Umgebung h) Arbeitsmarktservice Perg in Perg für den politischen Bezirk Perg

Seite 4 von 6 i) Arbeitsmarktservice Ried im Innkreis in Ried im Innkreis für den politischen Bezirk Ried im Innkreis j) Arbeitsmarktservice Rohrbach in Rohrbach für den politischen Bezirk Rohrbach k) Arbeitsmarktservice Schärding in Schärding für den Politischen Bezirk Schärding l) Arbeitsmarktservice Steyr in Steyr für die Stadt Steyr und den politischen Bezirk Steyr-Land m) Arbeitsmarktservice Traun in Traun für den politischen Bezirk Linz-Land n) Arbeitsmarktservice Vöcklabruck in Vöcklabruck für den politischen Bezirk Vöcklabruck o) Arbeitsmarktservice Wels in Wels für die Stadt Wels und den politischen Bezirk Wels-Land 5. im Bereich der LGS Salzburg: a) Arbeitsmarktservice Bischofshofen in Bischofshofen für den politischen Bezirk Sankt Johann im Pongau b) Arbeitsmarktservice Hallein in Hallein für den politischen Bezirk Hallein c) Arbeitsmarktservice Salzburg in Salzburg für die Stadt Salzburg und den politischen Bezirk Salzburg-Umgebung d) Arbeitsmarktservice Tamsweg in Tamsweg für den politischen Bezirk Tamsweg e) Arbeitsmarktservice Zell am See in Zell am See für den politischen Bezirk Zell am See 6. im Bereich der LGS Steiermark a) Arbeitsmarktservice Bruck an der Mur in Bruck an der Mur für den politischen Bezirk Bruck an der Mur b) Arbeitsmarktservice Deutschlandsberg in Deutschlandsberg für den politischen Bezirk Deutschlandsberg c) Arbeitsmarktservice Feldbach in Feldbach für den politischen Bezirk Feldbach d) Arbeitsmarktservice Fürstenfeld in Fürstenfeld für den politischen Bezirk Fürstenfeld e) Arbeitsmarktservice Gleisdorf in Gleisdorf für den Gerichtsbezirk Gleisdorf und die Gemeinden Sankt Ruprecht an der Raab und Unterfladnitz f) Arbeitsmarktservice Graz-Ost für die Grazer Stadtbezirke 1 (Innere Stadt), 2 (St. Leonhard), 3 (Geidorf), 6 (Jakomini), 7 (Liebenau), 8 (St. Peter), 9 (Waltendorf), 10 (Ries), 11 (Mariatrost), 12 (Andritz) g) Arbeitsmarktservice Graz-West und Umgebung für die Grazer Stadtbezirke 4 (Lend), 5 (Gries), 13 (Gösting), 14 (Eggenberg), 15 (Wetzelsdorf), 16 (Straßgang), 17 (Puntigam) sowie den politischen Bezirk Graz-Umgebung h) Arbeitsmarktservice Gröbming in Gröbming für die politische Expositur Gröbming mit Ausnahme der Gemeinde Niederöblarn i) Arbeitsmarktservice Hartberg in Hartberg für den politischen Bezirk Hartberg j) Arbeitsmarktservice Judenburg in Judenburg für den politischen Bezirk Judenburg (Fassung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2011) j) Arbeitsmarktservice Judenburg in Judenburg für den Gerichtsbezirk Judenburg (Fassung ab 1. Jänner 2012) k) Arbeitsmarktservice Knittelfeld in Knittelfeld für den politischen Bezirk Knittelfeld (Fassung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2011) k) Arbeitsmarktservice Knittelfeld in Knittelfeld für den Gerichtsbezirk Knittelfeld (Fassung ab 1. Jänner 2012) l) Arbeitsmarktservice Leibnitz in Leibnitz für den politischen Bezirk Leibnitz m) Arbeitsmarktservice Leoben in Leoben für den politischen Bezirk Leoben n) Arbeitsmarktservice Liezen in Liezen für den politischen Bezirk Liezen einschließlich der Gemeinde Niederöblarn mit Ausnahme der politischen Expositur Gröbming o) Arbeitsmarktservice Mürzzuschlag in Mürzzuschlag für den politischen Bezirk p) Arbeitsmarktservice Murau in Murau für den politischen Bezirk Murau q) Arbeitsmarktservice Mureck in Mureck für den politischen Bezirk Radkersburg r) Arbeitsmarktservice Voitsberg in Voitsberg für den politischen Bezirk Voitsberg s) Arbeitsmarktservice Weiz in Weiz für den politischen Bezirk Weiz mit Ausnahme des Gerichtsbezirkes Gleisdorf und der Gemeinden Sankt Ruprecht an der Raab und Unterfladnitz 7. im Bereich der LGS Tirol: a) Arbeitsmarktservice Imst in Imst für den politischen Bezirk Imst

Seite 5 von 6 b) Arbeitsmarktservice Innsbruck in Innsbruck für die Stadt Innsbruck und den politischen Bezirk Innsbruck-Land c) Arbeitsmarktservice Kitzbühel in Kitzbühel für den politischen Bezirk Kitzbühel d) Arbeitsmarktservice Kufstein in Kufstein für den politischen Bezirk Kufstein e) Arbeitsmarktservice Landeck in Landeck für den politischen Bezirk Landeck f) Arbeitsmarktservice Lienz in Lienz für den politischen Bezirk Lienz g) Arbeitsmarktservice Reutte in Reutte für den politischen Bezirk Reutte h) Arbeitsmarktservice Schwaz in Schwaz für den politischen Bezirk Schwaz 8. im Bereich der LGS Vorarlberg: a) Arbeitsmarktservice Bludenz in Bludenz für den Verwaltungsbezirk Bludenz b) Arbeitsmarktservice Bregenz in Bregenz für den Verwaltungsbezirk Bregenz c) Arbeitsmarktservice Dornbirn in Dornbirn für den Verwaltungsbezirk Dornbirn d) Arbeitsmarktservice Feldkirch in Feldkirch für den Verwaltungsbezirk Feldkirch 4. (1) Im Bereich der Landesgeschäftsstelle Wien sind die regionalen Organisationen auch nach fachlichen Gesichtspunkten eingerichtet ( 19 Abs. 1 letzter Satz AMSG). (2) Nach Bezirken und Wirtschaftsklassen sind eingerichtet: 1. Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz, für die Bezirke 1/3/11 mit dem Fachzentrum Bank/Versicherung/EDV/Recht/Beratung/Immobilien/Kultur; 2. Arbeitsmarktservice Wien Dresdner Straße, für die Bezirke 2/20 mit dem Fachzentrum Metall/Chemie/Energie/Wasser; 3. Arbeitsmarktservice Wien Redergasse, für die Bezirke 4/5/6/7/8 mit dem Fachzentrum Einzelhandel; 4. Arbeitsmarktservice Wien Währinger Gürtel, für die Bezirke 9/19 mit dem Fachzentrum Gesundheit/Sozialwesen/öffentlicher Dienst; 5. Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße, für den 10. Bezirk mit dem Fachzentrum Verkehr/Agrar/Nahrung/Textil/Sachgüter; 6. Arbeitsmarktservice Wien Schönbrunner Straße, für die Bezirke 12/23 mit dem Fachzentrum Personalbereitstellung/Berufliche Rehabilitation 7. Arbeitsmarktservice Wien Hietzinger Kai, für die Bezirke 13/14/15 mit dem Fachzentrum Fremdenverkehr; 8. Arbeitsmarktservice Wien Huttengasse, für die Bezirke 16/17/18 mit dem Fachzentrum Bauwesen; 9. Arbeitsmarktservice Wien Schlosshofer Straße, für den 21. Bezirk mit dem Fachzentrum Großhandel/Werbung/Druck/Foto; 10. Arbeitsmarktservice Wien Prandaugasse, für den 22. Bezirk mit dem Fachzentrum Persönliche Dienste. (3) Die Zuständigkeit der regionalen Geschäftsstellen gemäß Abs. 2 richtet sich, soweit Abs. 4 nicht anderes bestimmt, 1. für Personen nach deren Wohnbezirk und 2. für Unternehmen nach deren Zugehörigkeit zur Wirtschaftsklasse des jeweiligen Fachzentrums. (4) Das Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche ist eingerichtet 1. für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und 2. für Unternehmen hinsichtlich der Beschäftigung von Personen (unabhängig vom Lebensalter) auf Lehr- oder Ausbildungsplätzen und örtlich für ganz Wien zuständig. 5. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft. 6. 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 183/1997 tritt mit 1. November 1998 in Kraft. 7. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 431/1999 tritt mit 15. Jänner 2000 in Kraft. 8. (1) 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 23/2002 tritt mit 1. Februar 2002 in Kraft. (2) 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 23/2002 tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft. 9. 3 Z 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 183a/2003 tritt mit 17. März 2003 in Kraft.

Seite 6 von 6 10. 3 Z 6 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 406/2004 tritt mit 25. Oktober 2004 in Kraft. 11. (1) 3 Z 6 lit. e und r in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 204/2008 tritt mit 1. Juli 2008 in Kraft. (2) 4 Abs. 2 Z 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 204/2008 tritt mit 10. November 2008 in Kraft. 12. (1) 3 Z 6 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 319/2011 tritt hinsichtlich des neuen Inhaltes der lit. f und g sowie hinsichtlich der neuen Bezeichnung ab der lit. h mit 11. Oktober 2011 in Kraft. (2) 3 Z 6 lit. j und k in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 396/2011 tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft. (3) 3 Z 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 319/2011 tritt mit 1. Juni 2012 in Kraft.