Sonnenschutz 24.1. im Gartenbau. Gartenbau- Berufsgenossenschaft. Infos und Tipps rund um das Thema Sonnenschutz für Gartenbaubetriebe.



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Transkript:

Gartenbau- Berufsgenossenschaft Merkblatt GBG 24.1 Sonnenschutz im Gartenbau Infos und Tipps rund um das Thema Sonnenschutz für Gartenbaubetriebe PR ÄV ENTION

2 Sonnenschutz Merkblatt GBG 24.1 Inhalt Sonnenschutz im Gartenbau........ 1 Gesundheitsschädigende Wirkung durch UV-Strahlung...................2 Wann sind Gesundheitsschäden zu erwarten?...........................4 Eine wichtige Rolle spielt der UV-Index................................5 Schutzkleidung-Kennzeichnung für einen sicheren UV-Schutz............6 Mögliche Schutzmaßnahmen im Gartenbau..........................7 Früherkennung...................... 14 Rechtliche Grundlagen............. 15 Im Notfall............................. 16 Gefährdungsbeurteilung für die Arbeit im Freien und im Gewächshaus bei Hitze....................... 17 Herstellerübersicht für UV Schutzkleidung.................. 18 Musterbetriebsanweisung......... 19 Quellen, Normen.................... 20

Merkblatt GBG 24.1 Sonnenschutz 1 Sonnenschutz im Gartenbau In vielen Bereichen des Gartenbaus werden Arbeiten zeitweise oder überwiegend unter freiem Himmel ausgeübt. Die Einwirkung von Sonnenstrahlen auf den menschlichen Körper ist nicht grundsätzlich schädlich. In begrenztem Maß ist sie für uns lebensnotwendig, beispielsweise um das für den Knochenaufbau wichtige Vitamin D herzustellen. Zuviel Sonne allerdings schädigt. Jeder, der sich in den Frühjahrs- und Sommermonaten im Außenbereich aufhält, muss daher auf einen ausreichenden Sonnenschutz achten. Sonst droht Gefahr für Haut und Augen. Um sich ausreichend vor den Gefahren der Sonne zu schützen, hat Ihnen die Gartenbau- Berufsgenossenschaft hilfreiche Tipps und Hinweise zusammengestellt. Wissen, wie man sich schützt!

2 Sonnenschutz Merkblatt GBG 24.1 Gesundheitsschädigende Wirkung durch UV-Strahlung Verantwortlich für Gesundheitsschäden ist die in den Sonnenstrahlen enthaltene ultraviolette Strahlung, kurz UV-Strahlung. Unterteilt wird die UV-Strahlung in UV-A-, UV-B- und UV-C-Strahlen. Allerdings dringen nur UV-A- und UV-B-Strahlen bis zur Erdoberfläche durch. In den letzten Jahrzehnten hat der Anteil ultravioletter Strahlung durch die Abnahme der Ozonschicht auch in unseren Breiten zugenommen. Dadurch steigt die UV-Belastung, besonders in den Frühjahr- und Sommermonaten. UV-A-Strahlung verantwortlich für frühzeitige Hautalterung, Hautkrebs, grauen Star und Schädigung des Erbgutes UV-B-Strahlung verantwortlich für Sonnenbrand, hautkrebsfördernd, Horn- und Bindehautentzündung der Augen Belastung der Haut Die Haut besitzt einen Eigenschutz und kann sich in begrenztem Maße aus eigener Kraft schützen. Die Eigenschutzzeit bezeichnet die Dauer, die eine Person in der Sonne verbringen kann, ohne eine Schädigung zu riskieren. Ist die UV-Dosis im Laufe des Tages zu hoch, bricht dieser Schutz zusammen. Das Ergebnis ist für uns spürbar in Form eines schmerzhaften Sonnenbrandes. Ein erstes Warnsignal, dass uns die Überbeanspruchung der Haut anzeigt. Je nach Schwere sind Entzündungen, Blasenbildung, Fieber und Übelkeit (Sonnenstich) möglich.

Merkblatt GBG 24.1 Sonnenschutz 3 Medizinische Studien belegen, dass grundsätzlich jeder Sonnenbrand die Gefahr einer Hautkrebserkrankung erhöht. Schon ein harmloser Leberfleck kann dann zu einer gefährlichen Krebsgeschwulst entarten. Vermeiden Sie auf jeden Fall einen Sonnenbrand! Die weltweit steigenden Zahlen von Hautkrebserkrankungen sind alarmierend. Allein für Deutschland registriert das Bundesamt für Strahlenschutz jedes Jahr ca. 140.000 neue Fälle. Die vier in Europa vorkommenden Hauttypen und ihre Charakterisierung zeigt die folgende Übersicht: Hauttyp Merkmale Eigenschutzzeit der Haut I Haut: auffallend hell, blass, starke Sommersprossen Haare: rötlich Augen: grün, blau 5 10 Minuten II Haut: etwas dunkler als Hauttyp I, selten Sommersprossen; Haare: blond bis braun; Augen: grün, blau, braun 10 20 Minuten III Haut: hellbraun Haare: dunkelblond, braun Augen: grau, braun 20 30 Minuten IV Haut: braun Haare: dunkelbraun, schwarz Augen: dunkel ca. 45 Minuten

4 Sonnenschutz Merkblatt GBG 24.1 Belastung der Augen Nach übermäßigem Sonnen lichtkontakt kann eine plötzliche, schmerzhafte Bindehautentzündung auftreten. Die Trübung der Augenlinse, der sogenannte graue Star ist eine Spätfolge, die im Zusammenhang mit erhöhter Sonneneinwirkung langfristig auftreten kann. Einer besonders erhöhten UV-Belastung sind die Augen bei Arbeiten mit reflektierenden Oberflächen ausgesetzt. Belastungen durch Ozon Ozon bildet sich bei lang anhaltenden Schönwetter-Perioden mit hoher UV-Strahlung in Bodennähe. Bodennahes Ozon greift die Atemwege an und kann zu Augenreizungen führen. Wird ein Wert von über 240 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten wird von offizieller Seite aus eine Ozonwarnung ausgesprochen. Bei hohen Ozonwerten gelten die gleichen Verhaltensregeln, die bei heißem Wetter empfohlen werden. Wann sind Gesundheitsschäden zu erwarten? Inwieweit Augen und Haut durch die Sonne belastet sind, ist unter anderem abhängig von: der Dauer der Bestrahlung und der Bestrahlungsstärke Hinweis: Je länger und intensiver die Sonnenbestrahlung, umso höher ist die Gefahr einer möglichen gesundheitlichen Schädigung.

Merkblatt GBG 24.1 Sonnenschutz 5 Eine wichtige Rolle spielt der UV-Index Die Stärke sonnenbrandwirksamer UV-Strahlung wird durch den UV-Index angegeben. Je höher der UV-Index, desto wahrscheinlicher eine Schädigung der Haut bei ungeschütztem Aufenthalt in der Sonne. In Deutschland liegt der UV-Index zwischen O und 8. In der Regel gilt: je höher der UV-Index, desto höher ist die UV-Belastung kürzer ist die Zeitdauer einer möglichen Schädigung mehr Schutzmaßnahmen sind erforderlich Je nach Höhe des UV-Indexes empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation folgende Schutzmaßnahmen. Strahlungsstärke UV-Index Empfohlene Schutzmaßnahmen schwach mittel hoch 1 2 3 4 5 6 7 kein Schutz erforderlich körperbedeckende Kleidung Kopfbedeckung UV-Schutzbrille Sonnenschutzmittel anwenden körperbedeckende Kleidung Arbeiten in den Schatten verlegen Kopfbedeckung UV-Schutzbrille Sonnenschutzmittel anwenden Quelle: www.who.int sehr hoch 8 9 10 extrem 11 Aufenthalt im Freien vermeiden körperbedeckende Kleidung Arbeiten in den Schatten verlegen Kopfbedeckung UV-Schutzbrille Sonnenschutzmittel anwenden Hinweis: Laut Deutschem Wetterdienst ist die sonnenbrandwirksame UV-Strahlung besonders hoch in den Monaten von Juli bis August. Abrufbar ist der aktuell vorherrschende UV-Index beim Deutschen Wetterdienst über www.uv-index.de oder unter www.dwd.de abrufbar.

6 Sonnenschutz Merkblatt GBG 24.1 Schutzkleidung-Kennzeichnung für einen sicheren UV-Schutz UV-Schutzfaktor UPF (Ultraviolet Protection Factor) Diese Kennzeichnung gibt dem Anwender Sicherheit, dass Schutzkleidung/ Textilien mit dem UPF-Label dem UV-Standard 801 entsprechen. Die Prüfung erfolgt nach strengen Kriterien durch neutrale Prüfinstitute. Die Prüfung beinhaltet u. a., dass die Kleidung auch bei Nässe (Schwitzen), Dehnung und Abnutzung strahlungsundurchlässig bleibt. Der UV-Schutzfaktor entspricht in der Aussage dem Lichtschutzfaktor (LSF) bei Sonnencremes. Experten empfehlen Kleidung mit einem UPF von mindestens 20. Mit dieser UV-Schutzkleidung kann sich der Betroffene an der bedeckten Körperstelle zwanzigmal länger in der Sonne aufhalten, ohne eine gesundheitliche Schädigung zu riskieren. Label für UV-Schutzbekleidung Label für Beschattungstextilien Hauttyp Eigenschutzzeit der Haut Schutz mit Textil (UPF 20) I 5 10 Minuten 100 200 Minuten II 10 20 Minuten 200 400 Minuten III 20 30 Minuten 400 600 Minuten IV ca. 45 Minuten ca. 900 Minuten Quelle: www.uvstandard801.de

Merkblatt GBG 24.1 Sonnenschutz 7 Beispielrechnung: UV-Schutzfaktor Hauttyp I: Die Eigenschutzzeit beträgt etwa 5 bis 10 Minuten. Einsatz textiler Bekleidung mit UPF 20: 20 x 10 Minuten = 200 Minuten Ergebnis: Erhöhung der Verweildauer mit UV-Schutzkleidung auf etwas über 3 Stunden. Das Sonnensymbol Mit einer kleinen gelben Sonne, als Symbol für UV- Schutz, sind Kleidungsstücke versehen, die mindestens einem Lichtschutzfaktor von 40 entsprechen. Auch unter extremen Bedingungen bieten sie einen ausreichenden Schutz vor Sonnenbrand. EN 13758-2 40+ Mögliche Schutzmaßnahmen im Gartenbau Im Folgenden einige Tipps und Hinweise zur Minimierung der UV-Belastung am Arbeitsplatz im Gartenbau. Grundsätzlich gilt auch hier: technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang gegenüber persönlichen Schutzmaßnahmen. Technische Maßnahmen Reduzierung der UV-Belastung mit Unterstützung technischer Hilfsmittel wie: Arbeiten in überdachten und klimatisierten Fahrzeugkabinen Überdachungen Einsatz von Sonnenschirmen/Sonnensegeln (UV-Schutzkennzeichnung beachten), beispielsweise bei Pflanz- und Ausschachtungsarbeiten.

8 Sonnenschutz Merkblatt GBG 24.1 Optimalen Schutz bieten UV absorbierende Stoffe. Baumwollbespannungen bzw. Polyestergewebe bieten hingegen nur geringfügigen Schutz. Sicherheit bieten Produkte, die dem UV-Standard 801 entsprechen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass durch Reflexionen und Umgebungsstrahlung immer noch ein Teil der UV-Strahlung wirkt. So besteht ohne Weiteres auch unter einem Sonnenschirm mit UV-Schutz die Gefahr eines Sonnenbrandes. Um einen effektiven UV-Schutz zu gewährleisten, dürfen die verwendeten Materialien nicht defekt bzw. porös sein. Hinweis: Einen optimalen Schutz bieten technische Maßnahmen, kombiniert mit organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen. Organisatorische Maßnahmen Nach Möglichkeit den direkten Sonnenkontakt meiden! 12 Auch bei bedecktem Himmel wirkt UV-Strahlung 9 aufgrund von Reflexionen. Häufig schätzen wir die Strahlungsintensität der Sonne nach dem persönlichen Temperaturempfinden ein. Dies kann jedoch schnell 6 über die tatsächliche Stärke der Sonneneinstrahlung hinwegtäuschen. In unseren Breitengraden ist die Sonneneinstrahlung in der Sommerzeit zwischen 11 und 15 Uhr am intensivsten. In dieser Zeit sollte ein Aufenthalt in der direkten Sonne reduziert werden. 3

Merkblatt GBG 24.1 Sonnenschutz 9 Mögliche organisatorische Maßnahmen: Arbeiten nach Möglichkeit in den Schattenbereich von Bäumen und Gebäuden verlagern. Pausen im Innenbereich oder im Schatten abhalten. Direkte Sonne meiden. Schatten aufsuchen. Wenn möglich, Arbeits- und Pausenzeiten verschieben (z. B. den Arbeitsbeginn vorverlegen). Tätigkeiten wechseln, wenn direkter Sonnenkontakt unvermeidbar ist oder Arbeiten auf mehrere Mitarbeiter verteilen bzw. mit Kollegen tauschen (Rotationsprinzip), damit nicht eine Person den ganzen Tag der UV-Belastung ausgesetzt ist. Schwere Arbeiten in die Morgen- und Vormittagsstunden, leichte Arbeiten auf den Nachmittag legen. Ausreichend trinken! An heißen Tagen auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr (mindestens 2 3 Liter pro Tag) alkoholfreier, kalorienarmer Getränke achten. Getränke sollten im direkten Arbeitsumfeld stehen. Persönliche Schutzmaßnahmen Zu den persönlichen Schutzmaßnahmen gehören: Sonnenschutzmittel Bekleidung (wenn möglich mit UV-Schutz) Kopfbedeckung UV-Schutzbrille Nicht ohne Schutz in die Sonne gehen! Anwendung von Sonnenschutzmitteln Unbedeckte Hautpartien, besonders den Bereich um Augen, Haaransatz, Nacken sowie die Lippen mit einem geeigneten Sonnenschutzmittel eincremen. Ein hoher Lichtschutzfaktor ab LSF 20 und mehr wird empfohlen. Sonnenschutzmittel 30 Min. vor Sonnenkontakt auftragen.

10 Sonnenschutz Merkblatt GBG 24.1 LSF (Lichtschutzfaktor) = SPF (sun protection factor) Der Lichtschutzfaktor auf Sonnenschutzpräparaten gibt an, wie viel länger man sich mit einem Sonnenschutzmittel der Sonne aussetzen kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen, als dies mit der jeweils individuellen Eigenschutzzeit möglich wäre. Beträgt die Eigenschutzzeit bei Hauttyp II beispielsweise 10 Minuten und der Lichtschutzfaktor auf der Sonnencreme beträgt 15, dann verlängert sich die Eigenschutzzeit theoretisch auf 10 (Eigenschutzzeit) x 15 (Lichtschutzfaktor) = 150 Minuten. Besser ist es allerdings, nicht länger als 60 % dieser Zeit in der Sonne zu bleiben (90 Minuten). Spezielle in Sonnencremes enthaltene Substanzen verhindern ein Eindringen schädlicher UV-Strahlen in die Haut. Das Sonnenschutzmittel großzügig und 30 Minuten vor Sonnenkontakt auftragen. Durch Schwitzen verliert sich die Creme. Regelmäßiges Nachcremen ist daher wichtig (Zweistundenrhythmus). Mehrfaches Auftragen verlängert allerdings nicht die Aufenthaltsdauer. Wichtig, Sonnenschutzmittel schützen nur vor einem Sonnenbrand, nicht vor Hautkrebs. Denn durch UV-Strahlung bedingte Schädigungen der Gene entstehen lange bevor ein Sonnenbrand beginnt. Kriterien eines guten Sonnenschutzpräparates: Schutz vor UV-A- und UV-B-Strahlen duftstoff- und konservierungsmittelfrei hautverträglich silikonfrei Wirkung geht durch Schweißbildung nicht verloren Nur richtiges Eincremen bietet einen optimalen Schutz: Ausreichend Sonnenschutzcreme in einem dünnen Film auf die Haut auftragen und trocknen lassen. Nicht einmassieren, da sich dadurch der Schutzeffekt deutlich reduziert. In der Regel ist eine Packung mit 150 ml Inhalt ausreichend für etwa 5 Anwendungen.

Merkblatt GBG 24.1 Sonnenschutz 11 Die richtige Kleidung schützt Mittlerweile gibt es T-Shirts und Hosen, deren Stoffe durch besondere Webtechniken oder Imprägnierungen einen besonders hohen UV-Schutz bieten. Ideale Sonnenschutzbekleidung sollte möglichst viele Hautpartien bedecken und nicht zu eng anliegen. Gartenbau Berufsgenossenschaft Experten empfehlen das Tragen langärmliger Oberbekleidung mit Kragen sowie lange Hosen. Im Handel gibt es spezielle UV-Schutz-Kleidung, die aus einem angenehmen, atmungsaktiven und schnell trocknenden Material hergestellt wird. Dabei kommt es nicht auf die Materialdicke an, sondern vielmehr auf die Webdichte. Dicht gewobene Kleidungsstücke halten UV-Strahlen deutlich besser ab. Als Faustregel gilt: Hält man den Stoff gegen die Sonne, sieht man bereits, wie viel Licht hindurchdringt. Je lichtdurchlässiger die Kleidung ist, desto geringer der UV-Schutz. UV-Schutzmaßnahme UV-Schutzfaktor = Lichtschutzfaktor UV-Schutzkleidung 20 80 Dichte Baumwolle ca. 20 Leichte Baumwolle ca. 10 Sonnenhut mit breitem Rand ca. 10 Quelle: www.uvstandard801.de

12 Sonnenschutz Merkblatt GBG 24.1 Pflegeempfehlung für UV-Kleidung: Pflegeanleitung auf Wäsche-Etikett beachten max. 30 C Waschtemperatur im Feinwaschgang niedrige Schleuderzahl einstellen keinen Trockner verwenden Waschmittel, aber keinen Weichspüler benutzen Bügeln bei niedrigster Temperatur Kopfschutz Das Tragen von breitkrempigen Hüten bzw. einer Kappe mit Nackenschutz oder eines Tuches mit Schirm und Nackenschutz schützen die empfindliche Gesichts- und Nackenpartien. Helme sollten die Möglichkeit bieten, einen Nackenschutz einzuhängen.

Merkblatt GBG 24.1 Sonnenschutz 13 Sonnenschutzbrillen mit UV-Schutz Sonnenbrillen schützen die Augen vor schädlicher UV-Strahlung. Allerdings bieten nicht alle Modelle einen ausreichenden Schutz. Brillen ohne UV-Filter können das Auge sogar schädigen, da sich die Pupillen hinter dem Glas erweitern. In der Folge tritt vermehrt UV-Strahlung in das Auge ein. Sonnenbrillen mit 100 Prozent UV-A- und UV-B-Schutz reduzieren die Gefahr von Augenschäden. Achten Sie beim Kauf auf das CE-Kennzeichen und den Vermerk UV-400 der DIN EN 1836 (technische Norm für Sonnenbrillen). Graue und braune Tönungen werden bei Sonnenbrillen empfohlen, um die Farbwiedergabe nicht zu verfälschen. Warnschilder und Lichtsignale bleiben somit gut erkennbar. Auch preiswerte Brillen bieten einen guten UV-Schutz. Für Arbeiten auf der Baustelle bieten Hersteller Arbeitsschutzbrillen mit einem bereits integrierten UV-Schutz. Passgenauigkeit Seitenschutz Sonnenschutzfilter Abb.: Empfohlene Arbeitsschutz-Sonnenbrille der Gartenbau-Berufsgenossenschaft

14 Sonnenschutz Merkblatt GBG 24.1 Früherkennung Rechtzeitig den Hautarzt aufsuchen! Besonders wichtig ist die Früherkennung von Hautkrebs. Gerade beim schwarzen Hautkrebs ist oft nur dann eine Heilungschance möglich, wenn das betroffene Gewebe rechtzeitig entfernt wird. Sonst besteht die Gefahr, dass die Tumorzellen auch andere Organe befallen. Abb.: bösartige Hautveränderung Zur Abschätzung, ob es sich um eine bösartige Hautveränderung handelt, ist für Laien die ABCD-Regel hilfreich. ABCD-Regel: A (Asymmetrie) = weder runde noch ovale Formgebung B (Begrenzung) = der Rand ist häufig unregelmäßig, zackig, unscharf C (Color) = ungleiche Färbung von rot, braun, grau bis schwarz D (Durchmesser) = schnelles Wachstum Bei Verdacht einer Hautveränderung unverzüglich den Hautarzt aufsuchen! Regelmäßige Kontrollen der Pigmentmale durch den Hautarzt sind ratsam. Ab dem 35. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen für Versicherte die Kosten für die Hautuntersuchung.

Merkblatt GBG 24.1 Sonnenschutz 15 Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz Der Gesetzgeber verpflichtet die Unternehmer dazu Gesundheitsgefährdungen für ihre Mitarbeiter im Betrieb zu ermitteln und zu beurteilen. Dies gilt auch für Gefährdungen durch UV-Strahlung und Ozon. Recht auf Hitzefrei Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Hitzefrei. Allerdings belastet starke Hitze unseren Körper. Einschnitte in der Leistungsfähigkeit, wie Konzentrationsschwäche und Belastungen des Herz-Kreislaufsystems, können die Folge sein. Auch ein erhöhtes Unfallrisiko kann damit im Zusammenhang stehen. Mutterschutzgesetz Bei werdenden Müttern greift das Mutterschutzgesetz. Es besagt ein Beschäftigungsverbot bei schädlicher Hitze, sobald die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet ist. Die Entscheidung trifft der Arzt (z. B. der Frauenarzt oder ein Arbeitsmediziner).

16 Sonnenschutz Merkblatt GBG 24.1 Im Notfall Zeichen von Hitzebelastung ernst nehmen: Erhöhtes Durstgefühl durch Flüssigkeitsmangel Hitzekrämpfe durch Salz- und Flüssigkeitsverlust Zustand der Erschöpfung (Signale): Gereiztheit, Schwäche, Beklemmung, Schwindel, Kopfschmer zen, Übelkeit, schneller Puls Hitzschlag: die Körpertemperatur steigt über 40 Grad Sonnenstich: hochroter Kopf, Übelkeit, Kopfschmerz 112 1 2 3 4 5 6 7 8 9 * 0 # Was ist im Notfall zu tun? Raus aus der Sonne! Schatten aufsuchen ausreichend Flüssigkeit (kein Alkohol) in kleinen Mengen und mit Pausen dem Körper zuführen bei Schwindel hinlegen Kühle, feuchte Tücher auf Stirn, Nacken, Arme, Beine legen Betroffene Person weiter beobachten Erste Hilfe sofort anfordern (Notruf 112) Bei Bewusstlosigkeit den Betroffenen in die stabile Seitenlage bringen

Merkblatt GBG 24.1 Sonnenschutz 17 Gefährdungsbeurteilung für die Arbeit im Freien und im Gewächshaus bei Hitze Wird der aktuelle UV-Index und Ozonwerte in Erfahrung gebracht (z. B. durch TV, Radio, Internet)? Sind die Beschäftigten über die Gefährdung durch Hitze, UV-Strahlung und Ozon informiert (dokumentierte Unterweisung)? JA JA Nein Nein Werden die Umgebungsbedingungen an den Arbeitsplätzen und das Befinden der Beschäftigten regelmäßig beobachtet? JA Nein Sind für Pausen schattige Plätze bzw. überdachte Einrichtungen vorhanden? JA Nein Wird das Aufheizen von Fahrerkabinen (Bagger, Erdbaumaschine) durch direkte Sonneneinstrahlung vermieden (z. B. Klimaanlage)? JA Nein Stehen vor Ort geeignete (alkoholfreie, kalorienarme) Getränke in ausreichender Menge zur Verfügung? JA Nein Nehmen die Mitarbeiter ausreichend Flüssigkeit zu sich (mindestens 2 3 Liter pro Tag)? JA Nein Werden sehr schwere Arbeiten auf die frühen Morgenstunden verschoben? JA Nein Wird leichte Kleidung getragen, die vor Sonne schützt und die Verdunstung von Schweiß zulässt? JA Nein Wird eine geeignete Kopfbedeckung getragen? JA Nein Wird bei starker Sonneneinstrahlung eine geeignete Sonnenbrille getragen (mit UV-Filter)? JA Nein Wird auf die freien Körperpartien geeignete Sonnenschutzcreme aufgetragen (wasserfest, hoher Lichtschutzfaktor)? JA Nein Wird das Arbeiten in der prallen Sonne möglichst vermieden? (Arbeiten in Schatten verlegen, notfalls künstliche Beschattung der Arbeitsplätze durch Sonnensegel, Sonnendach vornehmen.) JA Nein Wird bei werdenden Müttern das Mutterschutzgesetz eingehalten? JA Nein Achten die Beschäftigten bei sich und ihren Kollegen auf Anzeichen von Hitzeerkrankungen (z. B. Schwäche, Schwindel, Übelkeit)? JA Nein Wird möglichst an beschatteten Arbeitsplätzen gearbeitet? JA Nein Werden die Arbeitszeiten den besonderen Gegebenheiten angepasst (z. B. Verschieben des Arbeitsbeginns in die Morgenstunden)? JA Nein Eine Betriebsweisung für Arbeiten im Freien liegt vor? JA Nein Es wird ein Arbeitsmediziner/in beratend hinzugezogen? JA Nein

18 Sonnenschutz Merkblatt GBG 24.1 Herstellerübersicht für UV Schutzkleidung Brecht Pro Fashion Paul H. Kübler Planam Arbeitsschutz Snickers Workwear Mascot International A/S Uvex Arbeitsschutz Brecht GmbH Alte Wilhelmstr. 17 75015 Bretten Tel.: 07252 / 7900 Fax: 07252 / 958774 Paul H. Kübler Bekleidungswerk GmbH & Co. KG Jakob-Schüle-Straße 11-25 73655 Plüderhausen Tel.: 07181 / 8003-0 Fax: 07181 / 8003-31 PLANAM Arbeitsschutzvertrieb GmbH Letter Straße 50 33442 Herzebrock-Clarholz Tel.: 05245 / 8606 0 Fax: 05245 / 8606 22 Hultafors Group Germany GmbH Im Meisenfeld 26 DE-32602 Vlotho Tel.: 05228 / 957 0 Fax: 05228 / 957 112 Mascot International GmbH Neustadt 10 24939 Flensburg Tel.: +45 8724 / 4747 Fax: +45 8724 / 4741 UVEX Arbeitsschutz GmbH Würzburger Str. 181-189 90766 Fürth Tel.: 0800 / 6644896 Fax: 0800 / 66 44 897 www.brecht-profashion.de www.kuebler.eu www.planam.de www.snickersworkwear.de www.mascot.dk www.uvex-safety.com

Merkblatt GBG 24.1 Sonnenschutz 19 Arbeitsplatz/-bereich: Arbeiten im Freien bei Hitze in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau Ausgabe 03/2011 Tätigkeit: Arbeiten im Freien bei Hitze Gefahren für Menschen 1. Hohe Temperaturen, Hitze itzeerschöpfung, Hitzschlag, Sonnenstich Beeinträchtigung der Konzentration und der körperlichen Leistungsfähigkeit. Dadurch auch Erhöhung der Unfallgefahr 2. Sonnenstrahlung/ UV-Strahlung (Tageshöchstwerte zwischen etwa 11.00 und 15.00 Uhr) Gefahr von Sonnenbrand Erhöhtes Risiko für Hautkrebs Bindehautentzündung der Augen möglich 3. Ozon (Tageshöchstwerte zwischen etwa 16.00 und 18.00 Uhr ) e Ozonbelastungen können zu Augenbrennen, Reizgefühl in Hals und Rachen, Atemnot und Kopfschmerzen führen 4. Zusätzliche Risiken: Medikamente (z. B. einige Antibiotika, Blutdruck - und Herzmedikamente, Entwässerungsmittel) können die Lichtempfindlichkeit der Haut stark erhöhen (Achtung: Erhöhte Sonnenbrandgefahr!) tveränderungen durch Zusammenwirken von UV-Strahlung mit bestimmten Pflanzen Phototoxische Reaktionen (z. B. Riesenbärenklau, Petersilie, ) Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Körperlich anstrengende Arbeiten nach Möglichkeit nicht in der Mittagshitze durchführen. Pau sen im Schatten verbringen. Empfohlene zusätzliche Arbeitspausen: - bei über 30 C im Schatten: pro Stunde etwa 5 Minuten Pause Leichte, helle und weite, für UV-Strahlen undurchlässige Kleidung tragen, die Verdunstung und Schweiß erlaubt (z.b. fest gewebter Stoff aus Naturfasern oder atmungsaktive Funktionskleidung mit UV-Schutz) Leichte Mahlzeiten einnehmen Für Verfügbarkeit von Getränken sorgen (z. B. Wasser, Früchtetees oder verdünnte Fruchtsäfte). Regelmäßig und in genügender Menge trinken (bevor Durst aufkommt!) Helle Körper- und Kopfbedeckung, Sonnenbrille (UV Schutz) tragen, Sonnenschutzcreme verwenden (hoher Sonnenschutzfilter) Körper- und UV-Schutz Auf Symptome achten: Hitzeerschöpfung: starkes Schwitzen, Schwäche, Schwindel, starker Durst, Übelkeit, Herzklopfen (Symptome ähneln ersten Anzeichen eines Hitzschlages); Körpertemperatur normal bis leicht erhöht. Hitzschlag: trockene, heiße, gerötete Haut, Körpertemperatur meist über 41 C, geistige Verwirrung, Benommenheit bis hin zur Bewusstlosigkeit Sonnenstich: hochroter, heißer Kopf, kühle Körperhaut, Übelkeit, Erbrechen, Unruhe, Kopfschmerz, Nackensteifigkeit, Bewusstseinstrübung Bereits bei ersten Anzeichen von hitzebedingten Gesundheitsstörungen (z. B. beginnende Hitzeerschöpfung): Arbeit unterbrechen und sofort Person in Begleitung in Schatten zur Kühlung bringen, Person weiter Beobachten bei Schwindel hinlegen, bei Übelkeit auf die Seite legen Flüssigkeit trinken (langsam, in kleinen Schlucken), wenn Person bewusstseinsklar Erste Hilfe Bei Sonnenstich und Hitzschlag besteht Lebensgefahr: Notruf 112 Betroffenen in den Schatten bringen, Kopf und Nacken mit nassen Tüchern kühlen Bei Sonnenstich zusätzlich Kopf erhöht lagern Bei Hitzschlag zusätzlich Arme und Beine mit nassen Tüchern kühlen Bewusstsein und Atmung kontrollieren

20 Sonnenschutz Merkblatt GBG 24.1 Quellenangaben Forschungsinstitut Hohenstein GmbH & Co. KG www.uvstandard801.de, Stand: 07/2008 Arbeitsgemeinschaft ästhetische Dermatologie und Kosmetologie e. V. (ADK) www.haut.de, Stand: 07/2008 Deutscher Wetterdienst, Frankfurt www.uv-index.de, Stand: 08/2009 Sun-Togs Sonnenschutzkleidung, Baar www.sun-togs.ch, Stand: 07/2008 Deutscher Wetterdienst, Operationelles Warnsystem über erhöhte UV-Intensität in Deutschland www.dwd.de, Stand: 07/2009 Spitzenverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, Arbeiten im Freien bei Hitze, Stand: 07/2009 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin www.baua.de, Stand: 03/2011

Merkblatt GBG 24.1 Sonnenschutz 21 Ihr Ansprechpartner Gartenbau-Berufsgenossenschaft Frankfurter Str. 126 34121 Kassel Telefon 0561/928-0 Telefax 0561/928-2304 www.gartenbau.lsv.de Gartenbau- Berufsgenossenschaft Schützen Sie sich bei privaten Aktivitäten und am Arbeitsplatz!

Gartenbau- Berufsgenossenschaft Merkblatt GBG 24.1 Sonnenschutz im Gartenbau Wissen, wie man sich schützt! PR ÄV ENTION 2. Auflage 2011 Gartenbau-Berufsgenossenschaft Frankfurter Straße 126 34121 Kassel Telefon 0561/928-0 Fax 0561/928-2304