Repowering Windpark Bockenem
Beteiligte Betreiber Projektentwicklung WPD e3-gmbh &
Themenübersicht Vorstellung Beteiligte Historie des Windparks Bockenem mögliche Ausweisung weiterer Windeignungsflächen mögliche Windparkerweiterung im Rahmen des Repowerings Was kann eine Windkraftanlage (WEA) leisten Möglichkeit für die Gemeinde / Bürgerbeteiligung Weitere Vorgehensweise
e3 GmbH erneuerbare energien europa e3 GmbH: mittelständisches Ingenieurbüro geschäftsansässig in Hamburg Team aus 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Kerngeschäftsbereich: Ingenieurdienstleistungen im Bereich der Windenergie Repowering Projektentwicklung
Tätigkeitsbereiche zivilrechtliche Sicherung Micrositing, Windparklayout, Ertragsberechnung Genehmigungsplanung / Bauleitplanung Netzkonzeption (Netzberechnung, Umspannwerksplanung) Trassierung betriebswirtschaftliche Konzeption Ausschreibung der Bauleistungen (Kabel, Wege, UW, Fundamente) Bauüberwachung, Terminverfolgung, Kostenkontrolle, Abnahmen Gewährleistungskoordination
Referenzen Errichtung von 314 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 479 Megawatt
WPD AG Bremen Windpark-Rundumservice: Projektentwickler & Betreiber von Windparks Kaufmännische Geschäftsführung technische Betriebsführung Wartung, Service Onshore / Offshore weltweit
Referenzen in Niedersachsen
Historie Der Windpark Bockenem wurde seinerzeit durch die EBV AG konzipiert Die EBV-Gruppe geriet in wirtschaftliche Schwierigkeiten Übernahme der Komplementärin durch die WPD AG aus Bremen Geschäftsführung durch die WPD Verwaltungs - GmbH WPD beauftragt e3 mit der Prüfung eines Repowerings Ergebnis: Repowering grundsätzlich sinnvoll
Grundlagen Repowering: Ersetzen der WEA durch neue leistungsfähigere Anlagen Komplett neue Windparkkonzeption Planung neuer Standorte, Wege, Netzanschluss, Nutzungsverträge usw. Bauleitplanung muss angepasst werden (Höhenbeschränkung durch F-Plan) Kommanditisten müssen später dem Repowering - Konzept zustimmen
Bestandswindpark Hersteller : GE Leistung : 1500 kw Nabenhöhe: 64 m Rotordurchmesser: 70 m Gesamthöhe: 100 m Inbetriebnahme: 2001
rechtskräftige F-Planfläche aktuelle Windeignungsfläche
Abstandskriterien der Regionalplanung potentiell mögliche Windeignungsfläche nach Abstandsempfehlung durch RROP Hildesheim
Einschränkungen zusätzliche Einschränkungen durch Verlauf der Hochspannungsleitung und Richtfunktrasse
Abstand Einhaltung größeren Abstandes als empfohlen 700 m vom Anlagenmittelpunkt zu Evensen / Klein Ilde
Ausweisung neuer F-Planfläche potentielle Windeignungsfläche
Technische Daten E101 Hersteller : ENERCON Nennleistung: 3.000 kw Rotordurchmesser: 101 m Nabenhöhe: 99m, 135 m Anlagenkonzept: getriebelos, variable Drehzahl, Einzelblattverstellung Rotor Drehrichtung: Uhrzeigersinn Überstrichene Fläche: 8.012 m² Drehzahl: 4-14.5 U / min
mögliche Windparkkonfiguration Platz für bis zu 9 moderne WEA vom Typ E101
Potential Windenergie 3 MW WEA bereits nach 5-8 Monaten amortisiert produziert pro Jahr ca. 6000 MWh sauberen Strom x 9 WEA in 20 Betriebsjahren ca. 1.080.000 MWh sauberen Strom entspricht dem Jahresverbrauch von: 15.000 Haushalten oder 45.000 Personen x 20 Jahre und ersetzt damit ca. 230.000 t Heizöl ca. 290.000 t Steinkohle ca. 540.000 t Braunkohle
Emissionen von WEA Schatten maximal zulässige Belastung eines Wohnhauses 8 Stunden / Jahr abhängig von Wetterbedingungen (Windrichtung, Sonnenstand, Bewölkung, Betrieb einer WEA) Sicherstellung der Einhaltung der Richtwerte durch Einbau eines Schattenwurfabschaltmoduls bei Überschreitung der Richtwerte - automatische Abschaltung der WEA
Schatten 9 x E 101 - geringfügige Abschaltungen durch das Schattenabschaltmodul zu erwarten 8 St. / Jahr 15 St. / Jahr 30 St. / Jahr
Emissionen von WEA Schall Bewertung des Schallpegels nach TA - Lärm db(a) eintreten nicht reversibler Schäden 150 140 130 120 110 Flughafen Rockkonzert Presslufthammer Nachts Industriegebiet 70 db(a) Gewerbegebiet 50 db(a) Dorf- Mischgebiet 45 db(a) Allgemeines Wohngebiet 40 db(a) Reines Wohngebiet 35 db(a) Kur- Feriengebiet 35 db(a) Schmerzschwelle Gefährdung des Gehörs Kommunikation beeinträchtig Hörgrenze 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 mittlerer Straßenverkehr Büro ruhige Unterhaltung Bibliothek Schlafzimmer Wald
Schall 9 x E 101 - Richtwerte werden an den maßgeblichen Immissionsorten eingehalten 55,0 db(a) 50,0 db(a) 45,0 db(a) 40,0 db(a) 35,0 db(a)
Kennzeichnungspflicht Synchronisieren der Befeuerung Abschirmung der Befeuerung nach unten Lichtreduktion durch Sichtweitenmessgerät Lichtstärke bei Sichtweiten Kennzeichnung - Tag A Tag B Nacht bis 200 m GH (1cd = Kerzenlicht) < 5.000 m = 100% (100 cd) > 5.000 m = 30% (30 cd) > 10.000 m = 10% (10 cd) Transpondertechnik - Befeuerung in Betrieb, wenn Flugzeug Entfernung unterschreitet Vereinbarung im Städtebaulichen Vertrag (freiwillige Nachrüstung nach Errichtung) 2 m 6 m 6 m 6 m 6 m entweder Blitzlicht oder Markierung in 40 m Höhe
Potential für Gemeinde Regelungsmöglichkeiten durch den städtebaulichen Vertrag: Festlegung des Plangebietes Regelungen zu Tages- Nachtkennzeichnung, Eisdetektor Kostenübernahme durch den Investor für alle anfallenden Kosten Sicherung der Erschließung des Windparks Regelung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Haftungsübernahme durch den Investor Absicherung des Rückbaus durch Bürgschaft Zahlung von Nutzungsentgelten an die Gemeinde
Potential für Gemeinde 1. Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig von der Anzahl und Größe der errichteten WEA, sowie vom erreichten Energieertrag 2. Zahlungen dürfen nicht an Entscheidungen der Gemeinde gekoppelt sein 3. Stiftungsmodelle rechtswidrig, da die Koppelung der Zahlungen an Entscheidungen der Gemeinde vorsätzlich verschleiert wird
Bürgerbeteiligung Bürgerbeteiligung an dem Windpark kann prinzipiell durch WPD möglich Zu Beachten bei Bürger WEA: oftmals Angebote zu sehr unvorteilhaften Konditionen Verschleierungstaktik > Bürger finanzieren Projektentwickler Wenn Bürgerbeteiligung erwünscht Beteiligung zu reinen Gestehungskosten interne Kosten der e3 werden nicht berechnet, e3 finanziert vor, kein Risiko der Projektentwicklung tatsächlich angefallenen Kosten werden anteilig berechnet von 3 zusätzlichen WEA je eine Bürgerwindenergieanlage
weitere Vorgehensweise Abstimmung mit Gemeinde und Landeigentümern Ausweisung der Erweiterung der Windeignungsfläche im Regionalplan Nutzungsverträge mit Landeigentümern Städtebaulicher Vertrag Beauftragung von Fachgutachten Genehmigungsverfahren nach BImSchG Bauleitplanverfahren (F-Plan,evtl. B-Plan) Beantragung und Genehmigung Netzanschluss Finanzierung und Bestellung der Windkraftanlagen Baubeginn des Windparks
Vielen Dank!