Repowering und Potenziale der Windenergie in NRW Kommunale Handlungsmöglichkeiten
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- Silke Junge
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1 Vortrag von Erneuerbare Herrn Klaus Energie Schulze NRW Langenhorst: Repowering und Potenziale der Windenergie in NRW Kommunale Handlungsmöglichkeiten anlässlich der Tagung: Stärkung der Windkraft in der EnergieRegion.NRW Repowering am 17. März 2010 in Düsseldorf Landesarbeitsgemeinschaft e.v. Nordstraße e Lippstadt
2 Gliederung Landesarbeitsgemeinschaft I. Landespolitische Zielsetzungen II. Gegenwärtige Situation der Windenergie in NRW III. Potentiale des Repowering IV. Notwendiger Zubau V. Möglichkeiten und Aufgaben für die Kommunen VI. Aufgaben der Landesregierung VII. Fazit
3 I. Landespolitische Zielsetzungen - Energie- und Klimaschutzstrategie der Landesregierung vom 29. April 2008 sieht Reduktion der CO 2 -Emissionen bis 2020 um 81 Millionen Tonnen vor. - Um dieses Ziel zu erreichen, sollen u.a. bis zum Jahre 2020 rund 20 TWh Strom pro Jahr aus Erneuerbaren Energien fließen. Stand 2009: 7,5 TWh! - Die Windenergie muss unter Berücksichtigung der begrenzten Nutzungsmöglichkeit anderer Erneuerbarer Energieträger zu diesen 20 TWh im Jahre 2020 rund 75 %, also ca. 15 TWh beitragen.
4 II. Gegenwärtige Situation der Windenergie in NRW - Stand : - insgesamt Windenergieanlagen (Quelle: DEWI) - installierten Leistung: 2.831,66 MW (Quelle: DEWI) - erzeugte Windstrommenge in 2009: 4,6 TWh (Quelle: energymap.info) - Anteil des Windstroms am Nettostromverbrauch in NRW betrug 2009 rund 3,6 % (Quelle: DEWI) - Anteil des Windstroms an der Strommenge aus Erneuerbaren Energien betrug in NRW 2009 rund 62 % (Quelle: energymap.info)
5 Anzahl der Windenergieanlagen in NRW - Zubau und Kumuliert 3000 Anzahl Windenergieanlagen neu installierte Anlagen Anlagenzahl (kumuliert) oder früher Quelle: DEWI 2008
6 II. Gegenwärtige Situation der Windenergie in NRW - Stand : Zubau von Windenergieanlagen in NRW in Zahlen (Quelle: DEWI) nach Jahresende Aufbauleitung im Jahr [MW] Aufbauleitung im Jahr [Anzahl] WEA Leistung [MW] Leistung/WEA im Aufbaujahr [MW/WEA] , ,00 1, , ,00 1, , ,76 1, , ,36 1, , ,96 1, , ,66 1,60 Prognose ,66 1,60 Zum Vergleich: Zubau von Windenergieanlagen in Deutschland (Quelle: DEWI) , ,01 2,014
7 II. Gegenwärtige Situation der Windenergie in NRW - Stand : Diese Zahlen zeigen: In NRW wurden 2009 vor allem kleine Anlagen installiert. So betrug die durchschnittliche Leistung der neu installierten Anlagen in NRW nur 1,6 MW. Demgegenüber lag der Bundesdurchschnitt hier bei 2,0 MW.
8 II. Gegenwärtige Situation der Windenergie in NRW - Stand : - Bei einer recht optimistischen Schätzung von 2000 Volllaststunden liefern die 2009 neuinstallierten 98 Windräder (156,7 MW) in NRW pro Jahr rund 0,3 TWh Strom. Die Klimaschutzstrategie der Landesregierung verlangt aber 1,03 TWh pro Jahr an durchschnittlichem Zuwachs. => Defizit von 0,7 TWh in 2009 beim notwendigen Zuwachs der Windenergie
9 III. Potentiale durch Repowering a) Warum Repowering? Allgemeine Vorteile: Höhere Stromerträge Höhere Grundlast (2500 Volllaststunden)
10 III. Potentiale durch Repowering a) Warum Repowering? Allgemeine Vorteile: Quelle: BWE
11 III. Potentiale durch Repowering a) Warum Repowering? Allgemeine Vorteile: Quelle: BWE
12 III. Potentiale durch Repowering a) Warum Repowering? Allgemeine Vorteile: Verbesserungen hinsichtlich Schallemissionen und Lichtreflexen Erfüllung der gestiegenen Anforderungen zur Netzverträglichkeit Geringere Rotordrehzahl => höhere Laufruhe Höhere Wertschöpfung in der Region Entlastung des Landschaftsbildes:
13 III. Potentiale des Repowering b) Direktes Repowering-Potential in NRW: - Gegenwärtig sind gut 40% des heutigen Anlagenbestandes in NRW im Sinne des EEG Repowering-fähig. Diese Anlagen machen gut 20% der installierten Leistung aus. - Im Jahr 2012 werden bereits 70% des heutigen Anlagenbestandes im Sinne des EEG Repoweringfähig sein, dies entspricht gut 50% der heute installierten Leistung.
14 III. Potentiale des Repowering c) Auswirkung einer Höhenbegrenzung: - Anlagen höherer Leistungsklassen (>2 MW) müssen beim Repowering auf niedrigen Türmen errichtet werden = Fehlende Wirtschaftlichkeit, kein Anreiz zum Repowering mehr gegeben. - Alternativ: Repowering kann nur durch Anlagen der 800 kw-klasse erfolgen, da deren Nabenhöhe <100 Meter ist = uninteressant, da kaum Ertragssteigerung und kein Repoweringbonus
15 Ergebnisse des Repowering im Vergleich mit und ohne Höhenbegrenzung ,9 TWh in ,5 TWh in ohne Höhenbegrenzung Volllaststunden Anzahl WEA Installierte Windleistung in MW Windstrom in GWh mit flächendeckender Höhenbegrenzung von 100m Quelle: DEWI 2009, Landesarbeitsgemeinschaft EE NRW 10/2009
16 III. Potentiale des Repowerings d) Positive wirtschaftliche Nebeneffekte Mit 100 m Höhenbegrenzung Ohne Höhenbegrenzung Ertrag im Jahr 2020 (TWh) 5,569 9,964 Gewerbesteuer -Einnahmen 21,2 Mio. /a 52,8 Mio. /a Grundlage Hebesatz Gemeinde 403 %, Kapitalgesellschaft Mit Höhenbegrenzung:3.800 /1 Mio kwh Ohne Höhenbegrenzung: /1 Mio. kwh Angaben sind Durchschnittswerte/a im Zeitraum 20 a
17 III. Potentiale des Repowering Durch ein nicht höhenbeschränktes Repowering können in NRW bis zum Jahr 2020 ca. 10 TWh Strom aus der Windenergie erzeugt werden: => Defizit von 5 TWh zum Erreichen der Zielmarke von 15 TWh bis zum Jahr 2020
18 IV. Notwendiger Zubau 1000 neue Anlagen mit 2 MW Leistung entspricht bei einer angenommenen Zahl von 2,500 Volllaststunden pro Jahr einem Stromertrag von 5 TWh (Aktuell 2770 Anlagen => nach Repowering ca Anlagen)
19 V. Aufgaben und Möglichkeiten für die Kommunen Verringerung der Anlagenzahl Beseitigung von Planungsfehlern Steigerung der lokalen Wertschöpfung Durch Vergabe an lokale Unternehmen Gesteigerte Pachteinnahmen der Grundeigentümer und Anlieger Höhere Gewerbesteuereinnahmen 70 % Windparkgemeinde 30 % Sitz der Betreibergesellschaft (wenn Sitz der Betreibergesellschaft in der Kommune => 100 %)
20 V. Aufgaben und Möglichkeiten für die Kommunen Technische Anforderungen des Repowering: - Prüfung der immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorbelastungen - Festlegung von Flächengröße und -zuschnitt; - Bauhöhenbeschränkungen sollten beseitigt werden; - Einsatz einer Sichtweitenregulierung und Abschirmung der Befeuerung nach unten.
21 V. Aufgaben und Möglichkeiten für die Kommunen Varianten des Repowering: Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund (2009): Repowering von Windenergieanlagen Kommunale Handlungsmöglichkeiten, DStGB Dokumentation Nr. 94, S. 25;
22 V. Aufgaben und Möglichkeiten für die Kommunen Varianten des Repowering: Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund (2009): Repowering von Windenergieanlagen Kommunale Handlungsmöglichkeiten, DStGB Dokumentation Nr. 94, S. 25;
23 Merkmale des verbindlichen Repowering auf der Grundlage des Bebauungsplans für das Repowering : Im Bebauungsplan für das Repowering wird festsetzt, dass in einem Gebiet Windenergieanlagen mit einem entsprechenden Leistungsprofil zulässig sind, aber nur unter der Voraussetzung, dass ältere Windenergieanlagen (Altanlagen) stillgelegt und rückgebaut werden. Dabei wird noch weiter unterschieden zwischen einem selbständigen Bebauungsplans im Sinne des 8 Abs. 2 Satz 2 BauGB und dem so genannten vorzeitigen Bebauungsplans im Sinne des 8 Abs. 4 BauGB
24 V. Aufgaben und Möglichkeiten für die Kommunen Merkmale des verbindlichen Repowering auf der Grundlage einer Kombination von Planung und städtebaulichem Vertrag: Um die rechtliche Absicherung des Repowering zu erreichen, werden zugleich mit der Planung in einem städtebaulichen bzw. raumordnerischen Vertrag zwischen der Gemeinde/ Träger der Raumordnungsplanung und den Betreibern der neuen Windenergieanlagen und denen der Altanlagen Vereinbarungen über die Neuerrichtung und Beseitigung der jeweiligen Anlagen getroffen.
25 V. Aufgaben und Möglichkeiten für die Kommunen Möglichkeiten, die Akzeptanz des Repowerings in der Bevölkerung zu steigern: Die Einbeziehung der lokalen Bevölkerung bereits im frühen Stadium der Vorbereitung des Repowering kann die Akzeptanz des Projektes fördern. Dazu bieten sich insbesondere drei Möglichkeiten an 1. Planungsbeteiligung 2. Ertragsbeteiligung und 3. Möglichkeit der Beteiligung der Stadtwerke/regionaler Energieversorger.
26 VI. Aufgaben der Landesregierung Kommunen mehr Informationen/Hilfestellung beim Repowering liefern, insbesondere hinsichtlich der Aufhebung von kommunalen Höhenbegrenzungen. Aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsplans tatsächlich freundlich im Sinne des Ausbaus Erneuerbarer Energien gestalten und den regionalen Entscheidungsträgern Handlungsspielräume gewähren. Kreise und Kommunen brauchen ein politisches Aufbruchsignal Ein novellierter Windkrafterlass muss den Ausbau der Windenergie als politisches Ziel klar in den Mittelpunkt stellen. Landesregierung sollte den Planungsleitfaden Windenergie und Artenschutz zügig entwickeln, um ein verträgliches Nebeneinander zwischen dem Ausbau Erneuerbarer Energieträger und dem Naturschutz zu ermöglichen => Artenschutz mit Augenmaß Waldflächen dürfen nicht länger als Tabuzonen für die Nutzung der Windenergie gelten
27 VII. Fazit Windenergie kann 2020 über 15 TWh Strom pro Jahr in NRW liefern mit allen positiven wirtschaftlichen Nebeneffekten. Hierzu bedarf es jedoch entschiedener Maßnahmen zur Förderung der Windenergie
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