Fortbildungsprogramm FPH in Offizinpharmazie



Ähnliche Dokumente
Fortbildungsprogramm FPH in Offizinpharmazie

Fortbildungsprogramm FPH im Bereich Spitalpharmazie

Fortbildungsprogramm FPH in klassischer Homöopathie

Fortbildungsordnung (FBO)

Fortbildungsprogramm FPH in Offizinpharmazie

Fortbildungsprogramm FPH in klassischer Homöopathie

Fortbildungsprotokoll Fachapothekertitel FPH Spitalpharmazie

Weiterbildung klassische Homöopathie für Apotheker Diplom Homöopath SAGH

Fortbildungsprogramm FPH in klassischer Homöopathie

Fortbildungsordnung FPH (FBO)

Wegleitung für Weiter- oder Fortbildungsveranstalter FPH

Fähigkeitsprogramm FPH Apotheker für integrierte Versorgungsmodelle

Weiterbildung FPH in Offizinpharmazie. Evaluation des Weiterbildungsgangs 2013 durch die Weiterzubildenden/Absolventen

Fortbildungsordnung (FBO)

Fähigkeitsprogramm FPH Konsiliarapotheker für die ambulante Medikamentenverschreibung

Fähigkeitsprogramm FPH in Phytotherapie

Jobprofile of the Public Pharmacist

Fähigkeitsausweis FPH Anamnese in der Grundversorgung

Fähigkeitsausweis FPH Anamnese in der Grundversorgung

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Urologie (SGU-SSU)

Fortbildungsprogramm Angiologie, FMH

Weiterbildungsprogramm: Fachapotheker in Offizinpharmazie

Weiterbildungsprogramm: Fachapotheker in Offizinpharmazie

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie

Fortbildungsprogramm für den Facharzttitel Anästhesiologie (Letzte Revision: )

Fähigkeitsprogramm FPH Impfen und Blutentnahme

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie

Weiterbildungsrichtlinie für Mitglieder der Kammer der Pensionskassenexperten

Sie? Gemeinsam sind wir stärker. Sie? Eine pharmasuisse-mitgliedschaft lohnt sich

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) Version 2018

Version Gesetzliche und reglementarische Grundlagen

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Otorhinolaryngologie, Hals- und Gesichtschirurgie (SGORL)

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Pathologie

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Schweizerische Gesellschaft für Radiologie (SGR-SSR)

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Otorhinolaryngologie, Hals- und Gesichtschirurgie (SGORL) Version 1.

Fortbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Weiterbildungsrichtlinie für Mitglieder der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten SKPE

Gesuch zur Anerkennung oder Re-Evaluation als Weiterbildner FPH in Spitalpharmazie

Gesuch zur Anerkennung oder Re-Evaluation als Weiterbildner FPH in klinischer Pharmazie

RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS

Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom Ziel der Fortbildung

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Angiologie (SGA)

Eidgenössisch anerkannte Weiterbildung in Offizinpharmazie

Fortbildung und Fortbildungszertifikat

ANTRAG AUF AUSSTELLUNG DES FREIWILLIGEN FORTBILDUNGSZERTIFIKATES DER BAYERISCHEN LANDESTIERÄRZTEKAMMER

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie ( 5 Abs. 3 lit. a) des Vertrages)

Fortbildungsprogramm (FBP) für die Schweizerische Ophthalmologische Gesellschaft (SOG)

Richtlinien zum Titel Klinische Dozentin oder Klinischer Dozent der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Handchirurgie (SGH)

Gebührenordnung Weiter- und Fortbildung FPH 12. Revision per (gemäss Vorstandsbeschluss vom 13. Dezember 2017) 1 Eidg. Weiterbildungstitel in

Weiterbildung FPH in Offizinpharmazie

Studienordnung. Maschinenbau. für den Studiengang. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Riesa

Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2013 (ÄBW 2014, S. 24)

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Radioonkologie (SRO)

Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) (Muster-)Fortbildungsordnung 2013

1 Zweckbestimmung. 2 Begriffsbestimmungen

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Radiologie (SGR-SSR)

Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) * - Verfahrensregelungen Stand:

Weiterbildungsprogramm FPH in Offizinpharmazie

Antrag auf QUALITOP-Zertifizierung

Weiterbildung FPH in Offizinpharmazie

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Pneumologie. 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen

KAV Fortbildungstagung Das MedBG heute und morgen Dr. Priska Vonbach Past-Präsidentin GSASA

Weiterbildung Banking & Finance

Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Nephrologie (SGN/SSN) (Version 14. Mai 2009)

513 Richtlinie für das strategische Vorgehen beim Verkauf und Kauf von Liegenschaften und Grundstücken

PRÜFUNGSREGLEMENT BEM

Gebührenordnung Weiter- und Fortbildung FPH 11. Revision per (gemäss Vorstandsbeschluss vom 13. Dezember 2016) 1 Eidg. Weiterbildungstitel in

DAS Spitalpharmazie CAS Klinische Pharmazie Programmvorschau Studiengänge 2016

Checkliste zur Anerkennung des interdisziplinären Schwerpunkts Palliativmedizin

Verordnung des EDI über das Förderungskonzept zum Programm «jugend+musik»

Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische

Richtlinie der Bundesapothekerkammer für die Akkreditierung von Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen des Fortbildungszertifikats

Fähigkeitsprogramm FPH Apotheker für integrierte Versorgungsmodelle

Menschenrechtsrat. Beschluss 6/102. Weiterverfolgung der Resolution 5/1 des Menschenrechtsrats

Fähigkeitsprogramm FPH in pharmazeutischer Betreuung von Institutionen des Gesundheits wesens

TARIFVERTRAG F I 1. Tarifvertrag. zwischen

Richtlinien über die Verleihung von Fachtiteln FSP

Richtlinie der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats. vom 13. Juli 2017

spm Die national und international anerkannte Schweizer Institution für Projektmanagement Statuten

Schwangerschafts- ultraschall (SGUM)

Elektroencephalographie (SGKN)

Fortbildungsordnung der Hamburger Ärzte und Ärztinnen vom

Inhaltsverzeichnis. Studienordnung für den Studiengang Medien- und Kommunikationsmanagement (M.A.) an der Mediadesign Hochschule (MD.

Verordnung über die Sprachdienste der Bundesverwaltung

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang Management in Physiotherapie

Elektroneuromyographie (SGKN)

Berufliche Fortbildung für Dipl. Expertinnen/Dipl. Experten Intensivpflege Konzept der KWFB Pflege/SGI

Transkript:

Fortbildungsprogramm FPH in Offizinpharmazie

Fortbildungsprogramm FPH in Offizinpharmazie Vorbemerkung Das vorliegende Fortbildungsprogramm ist in Übereinstimmung mit der Fortbildungsordnung (FBO) von pharmasuisse abgefasst. Zur besseren Lesbarkeit des Textes werden nur männliche Personenbezeichnungen verwendet. Die Leserinnen werden um Verständnis gebeten. Im Falle von Streitigkeiten ist der deutsche Text massgebend.

4 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 7 2 Geltungsbereich 8 3 Systematisierte Liste der anerkannten Fortbildungsangebote und möglichkeiten 9 4 Anforderungen an die zu absolvierende Fortbildung 10 4.1 Anforderungen an den Inhalt der zu absolvierenden Fortbildung 10 4.2 Berechnung der Anzahl Kreditpunkte pro Fortbildungsveranstaltung 12 4.3 Anforderungen an den Umfang der zu absolvierenden Fortbildung 12 5 Bestimmungen über den Nachweis der Fortbildung 14 6 Bestimmungen über die Anerkennung von Fortbildungsangeboten 15 6.1 Anerkennung weiterer Fortbildungsangebote 16 6.2 Gebühren 16

7 Bestimmungen über die Abgabe von Testaten 17 5 8 Gremien 18 8.1 FPH Offizin 18 8.2 Sekretariat der FPH Offizin 18 9 Inkrafttreten 19 Anhänge 20 I Empfehlungen für das Selbststudium 20 II Leitlinien für das Sponsoring von Fortbildungsveranstaltungen 22 III Fortbildungsprotokoll (Selbstdeklaration) 23

6 Abkürzungen FBO Fortbildungsordnung von pharmasuisse FG Fachgesellschaften FPH Foederatio Pharmaceutica Helvetiae FPH Offizin FPH Offizin; Arbeitsgruppe mit Status einer Fachgesellschaft im Bereich Weiter- und Fortbildung KWFB Kommission für Weiter- und Fortbildung von pharmasuisse WBO Weiterbildungsordnung von pharmasuisse

1 Grundlagen 7 Grundlage für das Fortbildungsprogramm stellt Art. 5 der Fortbildungsordnung (FBO) dar. Im Wortlaut: 1 Jede FG erarbeitet für ihr Fachgebiet ein Fortbildungsprogramm. Das betreffende Programm definiert die Fortbildung bezüglich Inhalt und Umfang. Die Fortbildungsprogramme entsprechen den Anforderungen, die für eine verantwortungsvolle Berufsausübung unerlässlich sind. 2 Das Fortbildungsprogramm enthält: a. eine systematisierte Liste der von den FG anerkannten Fortbildungsangeboten und -möglichkeiten; b. die Anforderungen über den Umfang der zu absolvierenden Fortbildung; c. die Bestimmungen über den Nachweis der Fortbildung. Die Periode zum Nachweis der geleisteten Fortbildung kann mehrere Jahre umfassen, längstens jedoch 5 Jahre; d. die Bestimmungen über die Anerkennung von Fortbildungsangeboten; e. die Bestimmungen über die Abgabe von Testaten.

8 2 Geltungsbereich Das vorliegende Fortbildungsprogramm definiert die von der FG FPH Offizin als notwendig erachtete Fortbildung für Fachapotheker FPH in Offizinpharmazie, sowie für alle Offizinapotheker die keinen FPH Titel haben jedoch gemäss Art. 40 lit. b MedBG sowie der Standesordnung von pharmasuisse vom November 2009 zur Fortbildung verpflichtet sind.

3 Systematisierte Liste der anerkannten Fortbildungsangebote und -möglichkeiten 9 Anbieter können ihre Fortbildungsangebote gemäss Abschnitt 6 des vorliegenden Fortbildungsprogramms anerkennen lassen. Diese Fortbildungsangebote werden im Veranstaltungskalender von pharmasuisse und in der Agenda der Veranstalter publiziert. Teilnehmer können von ihnen absolvierte Fortbildungsangebote im laufenden Kalenderjahr gemäss Abschnitt 6.1 des vorliegenden Fortbildungsprogramms auch nachträglich anerkennen lassen. Das Sekretariat der FPH Offizin teilt jedem Fortbildungsangebot eine Identifikationsnummer zu.

10 4 Anforderungen an die zu absolvierende Fortbildung 4.1 Anforderungen an den Inhalt der zu absolvierenden Fortbildung Die inhaltliche Ausrichtung der Fortbildung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen. Das Ziel besteht darin, eine hohe Kompetenz als Offizinapotheker aufrechtzuerhalten. Bei der Erfüllung der Fortbildungspflicht sind insbesondere folgende fachliche Aspekte, die sich an den Lernzielen des Weiterbildungsprogramms FPH in Offizinpharmazie orientieren, zu berücksichtigen. Es ist auf eine möglichst breit abgestützte Themenwahl mit einer ausgewogenen Mischung der Kompetenzkreise zu achten. Pharmazeutische Fachkompetenzen (KK1) Pharmakotherapie der in der Offizin behandelbaren Pathologien sowie mögliche Alternativen (komplementärmedizinische, parapharmazeutische, nicht-medikamentöse Therapien) Pathologie und Pharmakotherapie der häufigsten Erkrankungen z.b. im internistischen und allgemeinmedizinischen Bereich Erkennung der Früh- und Warnsymptome der häufigsten und wichtigsten Pathologien pharmazeutische Triage Rezeptvalidierung Pharmaceutical Care und Care Management GMP-Richtlinien für Rezeptur und Defektur Evidence Based Medicine (EBM)

Public Health Kompetenzen (KK2) 11 Organisation und Struktur des schweizerischen Gesundheits- und Sozialversicherungswesens Grundkonzepte und Methoden der Epidemiologie Public Health-Aspekte von Test- und Screeningverfahren Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsberatung Ethische und standespolitische Aspekte der Berufsausübung Gesundheitsökonomie Management-Kompetenzen (KK3) Ökonomische und rechtliche Grundkenntnisse Grundprinzipen der Unternehmensführung inkl. Instrumente des Managements und des Finanzwesens Mittel und Methoden der Logistik Mittel und Methoden des Informations-Managements Methoden der Personalführung Marketing Prinzipien der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements Persönliche Kompetenzen (KK4) Umgang mit den persönlichen Stressoren Strategien für die Selbst- und die Team-Motivation Kommunikation und Kundengespräch Arbeits-, Lern- und Präsentationstechniken Die oben stehende Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

12 4.2 Berechnung der Anzahl FPH-Kreditpunkte pro Fortbildungsveranstaltung Der Anbieter hat die Kreditpunkte pro Fortbildungsangebot nach folgenden Grundsätzen zu berechnen: 1 akademische Stunde à 45 Minuten = 6.25 FPH-Kreditpunkte 1 Zeitstunde à 60 Minuten = 8.25 FPH-Kreditpunkte Der Berechnung der Kreditpunktzahl bei Fortbildungsangeboten, die unter den Bereich Kontaktstudium fallen, darf nur die reine Präsenzzeit zugrunde liegen (d.h. Reisezeit, Pausen und kulturelles Rahmenprogramm sowie Vor- und Nachbearbeitungszeiten werden nicht berücksichtigt). Bei mehrtägigen Kongressen muss die Kreditpunktzahl für jede Teilveranstaltung einzeln festgelegt und publiziert werden. 4.3 Anforderungen an den Umfang der zu absolvierenden Fortbildung Der Umfang richtet sich grundsätzlich nach dem individuellen Fortbildungsbedürfnis des Apothekers. Jedoch muss ein gewisser Minimalumfang verlangt werden. Der in der Fortbildungsordnung geforderte Mindestumfang der Fortbildung pro Kalenderjahr beträgt gemäss Anhang I, Absatz B der FBO gesamthaft mindestens 500 FPH-Kreditpunkte und besteht aus folgenden Komponenten: Selbststudium (mindestens 300 FPH-Kreditpunkte): Mindestens 300 Kreditpunkte müssen durch Studium von Fachliteratur gemäss Anhang I des Fortbildungsprogrammes, resp. durch Lehr-, Forschungs- und Gutachtertätigkeit oder z.b. Teilnahme an Kampagnen, erworben werden. Kontaktstudium und Fernstudium / Diskussionsgruppen (mindestens 200 FPH-Kreditpunkte): Kontaktstudium: mindestens 100 Kreditpunkte müssen durch die Teilnahme an Kongressen, Seminaren, Kursen, Vorlesungen, Workshops etc. abgedeckt werden. Die verbleibenden 100 Kreditpunkte können durch Fernstudien und interdisziplinäre Diskussionsgruppen abgedeckt werden: maximal 100 Kreditpunkte mittels Fernstudien (e-learning, Lesekontrolle, Videostreaming etc.) maximal 50 Kreditpunkte durch die Teilnahme an interdisziplinären Diskussionsgruppen (z.b. Qualitätszirkel Ärzte-Apotheker) ohne Berücksichtigung der Vorbereitungszeit

Selbststudium 13 Für diejenigen Fortbildungsangebote, welche unter den Bereich Selbststudium fallen, erfolgt keine Kontrolle. Es wird jedoch angeraten, das Selbststudium gemäss den im Anhang I des vorliegenden Fortbildungsprogramms aufgeführten Empfehlungen zu gestalten und aus eigenem Interesse im Fortbildungsprotokoll zu dokumentieren. Forschungs- und Gutachtertätigkeit sowie die Teilnahme an Projekten (z.b. QMS, Audits, Self Care mit Ausnahme der Fortbildungskurse) fallen unter den Bereich Selbststudium und können in keinem Fall als Kontaktstunden angerechnet werden. Kontaktstudium Im Bereich des Kontaktstudiums müssen mindestens 100 FPH-Kreditpunkte durch den Besuch von Kongressen, Seminaren, Kursen etc. abgedeckt werden. Fernstudium / Diskussionsgruppen Die verbleibenden 100 FPH-Kreditpunkte können folgendermassen abgedeckt werden: Bestätigung des Lernerfolgs des Selbststudiums (Lesekontrolle) Bestätigung der erfolgreichen Absolvierung von e-learning-modulen Teilnahmebestätigung von Videostreaming-Veranstaltungen Teilnahme an interdisziplinären Diskussionsgruppen (z.b. Qualitätszirkel Ärzte-Apotheker von pharmasuisse. Ohne Berücksichtigung der Vorbereitungszeit. Maximal 50 Kreditpunkte pro Kalenderjahr!)

14 5 Bestimmungen über den Nachweis der Fortbildung Das Tragen des Fachapothekertitels FPH in Offizinpharmazie ist an die Fortbildungspflicht gemäss Art. 8 FBO gebunden. Das Sekretariat der FPH Offizin stellt für die Dokumentation der Fortbildung ein Fortbildungsprotokoll (Selbstdeklaration) zur Verfügung (vgl. Anhang III), welches 5 Jahre aufbewahrt werden muss. Die Erfüllung der Fortbildungspflicht muss jährlich per Ende des Kalenderjahres dokumentiert werden, erstmals per Ende 2003. Die FPH Offizin fordert diese Dossiers periodisch oder stichprobenweise zur Kontrolle ein. Kandidaten, die den Titel Fachapotheker FPH in Offizinpharmazie nach Übergangsbestimmungen (Weiterbildungsprogramm FPH in Offizinpharmazie, Anhang V) erlangen wollen, haben den Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflicht erst bei Antragstellung zur Titelvergabe zu erbringen (vgl. Modalitäten zu den Übergangsbestimmungen für die Erlangung des Titels Fachapotheker/-in FPH in Offizinpharmazie).* Apotheker ohne Fachapothekertitel können zur besseren Dokumentation ihrer Fortbildungstätigkeit ihre Fortbildungsprotokolle jährlich gegen Gebühr durch das Sekretariat der FPH Offizin kontrollieren lassen. Für die Fachapotheker FPH in Offizinpharmazie entscheidet die FPH Offizin als einzige Instanz über die Erfüllung der Fortbildungspflicht. Sie informiert die KWFB im Falle einer Nichterfüllung. Gemäss Weiterbildungsordnung (WBO) beschliesst die KWFB auf Antrag der FPH Offizin entsprechende Ahndungsmassnahmen. * Übergangsbestimmungen abgelaufen am 31.12.2004

6 Bestimmungen über die Anerkennung von Fortbildungsangeboten 15 Veranstalter können ihre Angebote durch die FPH Offizin als Fortbildungsveranstaltungen FPH anerkennen lassen. Fortbildungsveranstaltungen werden dann anerkannt, wenn sie kumulativ folgende Kriterien erfüllen: 1. Die Fortbildungsveranstaltung ist auf die Bildungsbedürfnisse des Zielpublikums zugeschnitten und entspricht dem Niveau des jeweiligen Programms. Veranstaltungen im KK1 (pharmazeutische Kompetenzen) richten sich ausschliesslich an Akademiker. 2. Die Fortbildungsveranstaltung muss für alle Offizinapotheker zugänglich sein. 3. Die Lernziele sind definiert und realistisch. 4. Der Verantwortliche der Fortbildungsveranstaltung ist fachlich und didaktisch qualifiziert (CV / Referenzen) und sorgt für eine fachliche und didaktische Qualifikation seiner Referenten. In der Organisation des Moduls, bzw. der Veranstaltung sollte nach Möglichkeit ein Apotheker involviert sein. Der Referent für Veranstaltungen im KK1 (pharmazeutische Kompetenzen) muss ein Akademiker oder ein anerkannter Experte auf dem betreffenden Fachgebiet sein. 5. Die Fortbildungsveranstaltung und die Dozenten werden durch die Teilnehmer evaluiert. 6. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Angaben: Kurstitel, Programm inkl. Zeiten, Zielpublikum, Lernziele, Zulassungsbedingungen, Veranstalter, Referenten, Kreditpunkte, Kosten. Ein Beispiel der Ausschreibung ist dem Antrag zur Anerkennung beizulegen. 7. Der Veranstalter hält sich an die Leitlinien über das Sponsoring von Fort-, bzw. Weiterbildungsveranstaltungen und deklariert alle involvierten Sponsoren bei der Ausschreibung. 8. Der Veranstalter stellt sicher, dass die Teilnehmerlisten und Evaluationsbogen der einzelnen Fortbildungsveranstaltungen während mindestens 2 Jahren aufbewahrt werden. In begründeten Fällen müssen diese dem Sekretariat der FPH Offizin zugänglich gemacht werden. 9. Der Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung(en) muss mindestens 15 Arbeitstage vor der nächsten Sitzung im Sekretariat der FPH Offizin eingegangen sein. Die Termine der Sitzungen werden im offiziellen Publikationsorgan publiziert.

16 6.1 Anerkennung weiterer Fortbildungsangebote Weitere Fortbildungsangebote können gegen Gebühr auf Antrag des Teilnehmers anerkannt werden. Entsprechende Gesuchsformulare sind beim Sekretariat der FPH Offizin zu beziehen. 6.2 Gebühren Die FPH Offizin erhebt für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen eine Gebühr. Diese sind der Gebührenordnung der Weiter- und Fortbildung FPH zu entnehmen.

7 Bestimmungen über die Abgabe von Testaten 17 Veranstalter von anerkannten Fortbildungsangeboten sind verpflichtet, den Teilnehmern eine personifizierte Teilnahmebestätigung auszustellen resp. den entsprechenden Eintrag ins persönliche Fortbildungsprotokoll zu bestätigen.

18 8 Gremien 8.1 FPH Offizin Die FPH Offizin nimmt die Funktion einer Fachgesellschaft im Bereich Weiterund Fortbildung gemäss WBO und FBO wahr. Im Bereich Fortbildung ist die FPH Offizin gemäss FBO zuständig für: Anerkennung von Fortbildungsveranstaltern und von Fortbildungsveranstaltungen; die Wahrung der Objektivität der Inhalte der Fortbildung; die Ausarbeitung, die periodische Überprüfung und die Revision des Fortbildungsprogramms; die Entscheidung über die Erfüllung der Fortbildungspflicht. Dritte können mit einzelnen Aufgaben betraut werden. 8.2 Sekretariat der FPH Offizin Das Sekretariat der FPH Offizin nimmt im Auftrag der FPH Offizin folgende Aufgaben wahr: Vorbereitung der Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen und von Fortbildungsveranstaltern; Kontrolle der Fortbildungsprotokolle.

9 Inkrafttreten 19 Das vorliegende Fortbildungsprogramm FPH in Offizinpharmazie ist am 5. September 2001 von der FPH Offizin beschlossen und am 18. September 2001 von der KWFB zur Kenntnis genommen worden. Es tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Das vorliegende Fortbildungsprogramm FPH in Offizinpharmazie wird mindestens alle 5 Jahre durch die FPH Offizin revidiert. Erste Revision per 1. Januar 2006 Zweite Revision per 1. Juli 2011 Dritte Revision per 1. Dezember 2011

20 Anhang I Empfehlungen für das Selbststudium Die Auswahl der für das Selbststudium zu berücksichtigenden Fachzeitschriften und Medien richtet sich nach dem individuellen Fortbildungsbedürfnis des Offizinapothekers. Die FPH Offizin empfiehlt jedoch, bei der Gestaltung des Selbststudiums 3 bis 4 der folgenden Zeitschriften und Fachpublikationen auszuwählen. Dabei ist auf eine möglichst breit abgestützte Themenwahl zu achten. A) deutschsprachige Literatur Arzneimittelbrief Arzneimitteltherapie Arznei-Telegramm Deutsche Apothekerzeitung Medizinische Monatsschrift für Pharmazeuten pharmactuel PharmaDigest pharmajournal pharma-kritik Pharmazeutische Zeitung Swiss Medical Forum Therapeutische Umschau etc.

B) französischsprachige Literatur 21 Actualités Pharmaceutiques La Revue Prescrire Médecine et Hygiène Pharma-Flash pharmactuel pharmajournal etc. C) englischsprachige Literatur British Medical Journal Drug and Therapeutics Bulletin Drugs and Therapy Perspectives Evidence-Based Medicine JAMA New England Journal of Medicine Pharmacist s Letter The Lancet The Medical Letter etc.

22 Anhang II Leitlinien für das Sponsoring von Fortbildungsveranstaltungen a) Sponsoring von Fortbildungsveranstaltungen ist grundsätzlich zulässig. b) Die vorliegenden Richtlinien dienen dazu, Auswüchse zu vermeiden und die Glaubwürdigkeit der von der FPH Offizin anerkannten Fortbildungsveranstaltungen zu erhalten, sowie deren Unabhängigkeit zu garantieren. c) Der Sponsor darf keinen Einfluss auf das wissenschaftliche Programm einer Fortbildungsveranstaltung ausüben. d) Tendenziöse oder unlautere Werbung ist nicht erlaubt. e) Bei der Erstellung von Kursunterlagen muss auf eine strikte Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung geachtet werden. f) Aus Gründen der Ethik und der Glaubwürdigkeit darf der Sponsor in den Kursunterlagen keine gezielte Produktewerbung platzieren. g) Vereinbarungen zwischen Fortbildungsveranstalter und Sponsor(en) sollen schriftlich festgehalten werden. h) Monosponsoring sollte vermieden werden.

Anhang III 23 Fortbildungsprotokoll (Selbstdeklaration) Stationsstrasse 12 T +41 (0)31 978 58 58 info@pharmasuisse.org CH-3097 Bern-Liebefeld F +41 (0)31 978 58 59 www.pharmasuisse.org - -

Schweizerischer Apothekerverband Société Suisse des Pharmaciens Società Svizzera dei Farmacisti Stationsstrasse 12 CH-3097 Bern-Liebefeld T +41 (0)31 978 58 58 F +41 (0)31 978 58 59 www.pharmasuisse.org pharmasuisse 2011