Zugangsvoraussetzungen im Handwerk. Gründertag 2014 TGZ Bautzen. Christian Prasse Betriebswirtschaftlicher Berater, HWK Dresden

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Transkript:

Zugangsvoraussetzungen im Handwerk Gründertag 2014 TGZ Bautzen Christian Prasse Betriebswirtschaftlicher Berater, HWK Dresden

Art. 12 Abs. 1 GG, 1 Abs. 1 Gewo Gewerbefreiheit - Das Recht, ein Gewerbe frei zu wählen - Die Gewährleistung der Zulassung, nicht die Art und Weise der Ausführung aber Zugangsvoraussetzungen im Handwerk Persönliche Zuverlässigkeit Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse Eignung der Räume örtliche Lage des Gewerbebetriebes Lebensalter Geschäftsfähigkeit Staatsangehörigkeit Natürliche oder juristische Person 2

Gewerbe Gewinnerzielungsabsicht Sozial und moralisch ehrenwert Nachhaltigkeit Zugangsvoraussetzungen im Handwerk 3

Verw. eigenen Vermögens Urproduktion Ausnahmen Öffentliche Dienste Freie Berufe (EStG 15,16,18) Zugangsvoraussetzungen im Handwerk 4

Freiberufliche Tätigkeit: - wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische Tätigkeiten Katalogberufe 18 EStG: - Ärzte, Rechtsanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer Zugangsvoraussetzungen im Handwerk 5

Gewerbearten Stehendes Gewerbe Marktgewerbe Reisegewerbe Messen Ausstellungen Märkte ohne vorherige Bestellung (Schausteller) Zugangsvoraussetzungen im Handwerk 6

Drittes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung vom 24.12.2003 Kleinunternehmergesetz vom 24.12.2003 Zugangsvoraussetzungen im Handwerk 7

Anlage A = 41 zulassungspflichtige Handwerke Anlage B1 = 53 zulassungsfreie Handwerke Anlage B2 = 57 handwerksähnliche Gewerbe Zugangsvoraussetzungen im Handwerk 8

Kriterien für Anlage A Gefahrgeneigtheit Gefahrgeneigt sind solche Handwerke, deren fachgerechte Ausübung mit dem Ziel der Vermeidung von Gefahren für Leben oder Gesundheit Dritter in der Regel eine besonders gründliche handwerkliche Ausbildung erfordert. Gesundheitshandwerke wegen der stets unmittelbaren Gefahrenrelevanz. Verwendung gefährlicher Stoffe, insbesondere Vermeidung von Gefahren durch Mängel bei der Anwendung gefährlicher Stoffe am Menschen oder in Gebäuden. Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter wie Eigentum, Umwelt, Verbraucherschutz sowie Schutz der Arbeitnehmer Zugangsvoraussetzungen im Handwerk 9

Kriterien für Anlage A Ausbildungsleistung Gewerbe, die einen bedeutsamen Beitrag zur Sicherung des Nachwuchses nicht nur im Handwerk selbst, sondern z.t. auch darüber hinausgehend für die gesamte gewerbliche Wirtschaft leisten. Zugangsvoraussetzungen im Handwerk 10

Anlage A Zulassungspflichtige Handwerke (41) Bau und Ausbaugewerbe 1. Maurer und Betonbauer 2. Ofen- und Luftheizungsbauer 3. Zimmerer 4. Dachdecker 5. Straßenbauer 6. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer 7. Brunnenbauer 8. Steinmetzen und Steinbildhauer 9. Stukkateur 10. Maler und Lackierer 11. Gerüstbauer 12. Schornsteinfeger Zugangsvoraussetzungen im Handwerk 11

Anlage A Zulassungspflichtige Handwerke (41) Elektro- und Metallgewerbe 13. Metallbauer 14. Chirurgiemechaniker 15. Karosserie und Fahrzeugbauer 16. Feinwerkmechaniker 17. Zweiradmechaniker 18. Kälteanlagenbauer 19. Informationstechniker 20. Kraftfahrzeugtechniker 21. Landmaschinenmechaniker 22. Büchsenmacher 23. Klempner 24. Installateur und Heizungsbauer 25. Elektrotechniker 26. Elektromaschinenbauer Zugangsvoraussetzungen im Handwerk 12

Anlage A Zulassungspflichtige Handwerke (41) Holzgewerbe 27. Tischler 28. Boots- und Schiffbauer Zugangsvoraussetzungen im Handwerk 13

Anlage A Zulassungspflichtige (41) Handwerke Bekleidungs- Textil- und Ledergewerbe 29. Seiler Zugangsvoraussetzungen im Handwerk 14

Anlage A Zulassungspflichtige Handwerke (41) Nahrungsmittelgewerbe 30. Bäcker 31. Konditoren 32. Fleischer Zugangsvoraussetzungen im Handwerk 15

Anlage A Zulassungspflichtige Handwerke (41) Gesundheits- und Körperpflege 33. Augenoptiker 34. Hörgeräteakustiker 35. Orthopädietechniker 36. Orthopädieschuhmacher 37. Zahntechniker 38. Friseure Zugangsvoraussetzungen im Handwerk 16

Anlage A Zulassungspflichtige Handwerke (41) Sonstige Gewerbe 39. Glaser 40. Glasbläser und Glasapparatebauer 41. Vulkaniseur und Reifenmechaniker Zugangsvoraussetzungen im Handwerk 17

Anlage B1 Zulassungsfreie Handwerke (57) Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Uhrmacher Gold- und Silberschmiede Parkettleger Drechsler Sattler- und Feintäschner Schuhmacher Raumausstatter Fotograf Schilder- und Lichtreklamehersteller Musikinstrumentenbauer Zugangsvoraussetzungen im Handwerk 18

Anlage B2 Handwerksähnliche Gewerbe (57) Bodenleger Holz- und Bautenschutz Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten) Einbau von gen. Baufertigteilen (z.b. Fenster, Türen, Regale) Speiseeishersteller Getränkeleitungsreiniger Kosmetiker Bestatter Zugangsvoraussetzungen im Handwerk 19

Zulassungsvoraussetzungen Handwerksmeister Aufgabe des Inhaberprinzips, 7 Abs. 1 Ingenieure, Techniker, Industriemeister, 7 Abs. 2 Ausübungsberechtigung (Altgesellenregelung) Verwandte Handwerke Ausnahmegenehmigung Zugangsvoraussetzungen im Handwerk 20

Internetadressen www.hwk-dresden.de www.dresden.ihk.de www.franchiseverband.com www.nexxt-change.org Zugangsvoraussetzungen im Handwerk 21

Die großen Taten der Menschen sind nicht die, welche lärmen. Das Große geschieht so schlicht wie das Rieseln des Wassers, das Fließen der Luft, das Wachsen des Getreides. Adalbert Stifter Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit