Statistische Berichte

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1 Statistische Berichte, en und Umsatz im Handwerk 2015 Handwerkszählung nach ngrößenklassen und Umsatz 2015 in Prozent en Umsatz (Mill. EUR) unter und mehr E V 2 - j 2015 Ausgegeben im Oktober 2017 Statistisches Amt

2 Zeichenerklärung a.n.g. = anderweitig nicht genannt 0 = mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit - = nichts vorhanden / = keine Angaben, da Zahlen nicht sicher genug. = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten X = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll... = Angabe fällt später an () = Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert Fehler aufweisen kann p = vorläufiges Ergebnis r = berichtigtes Ergebnis Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen möglich. 2 E V 2 - j 2015

3 Inhalt Seite Textteil Erläuterungen Aufgaben der Statistik... 4 Inhalte... 4 Abgrenzung des Handwerks... 4 Rechtsgrundlagen... 4 Nachgewiesene Merkmale... 5 Fachliche Gliederung... 6 Aufbereitung... 7 Auswertung des sregisters... 7 Schätz- und Einsetzverfahren... 7 Interpretation der Ergebnisse... 7 Regionale Zuordnung von Umsätzen und n... 7 Umsätze von Arbeitsgemeinschaften... 8 Tabellenteil A Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2015 nach 1 Kreisen Gewerbegruppen und ngrößenklassen Gewerbegruppen und Umsatzgrößenklassen Kreisen, Gewerbegruppen und en Rechtsformen B Zulassungsfreie, en und Umsatz 2015 nach 1 Kreisen ngrößenklassen Umsatzgrößenklassen Gewerbegruppen und en Rechtsformen C, en und Umsatz 2015 nach 1 Kreisen Gewerbegruppen und en Anhang Verzeichnis der Gewerbe der zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerke gemäß Anlage A und Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung E V 2 - j

4 Erläuterungen Aufgaben der Statistik Hauptzweck der Handwerkszählung ist es, Strukturinformationen über das Handwerk bereitzustellen. Diese Informationen sind für verschiedene Nutzergruppen (Bundes- und Länderressorts, Handwerksorganisationen) von Interesse. Die Handwerkszählung liefert zusammen mit der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung, die Veränderungsraten und Messzahlen für Umsätze und im Handwerk ausweist, ein umfassendes Bild von der Struktur und der Entwicklung des Handwerks in Deutschland. Inhalte Weil die vorliegenden Ergebnisse durch Auswertungen des statistischen sregisters und durch sonstige vorhandene Verwaltungsdaten ermittelt werden, können nur Merkmale ausgewertet werden, die in diesen Datenquellen verfügbar sind. Viele Merkmale, wie z. B. nach Geschlecht und ihrer Stellung im, Löhne, gesetzliche Sozialkosten, die in den früheren Handwerkszählungen durch Befragung erhoben wurden, können mit einer Auswertung des sregisters nicht mehr dargestellt werden. Als Ausgleich wird sofern es methodisch möglich ist durch den separaten Ausweis des Handwerks in allgemeinen amtlichen Wirtschaftsstatistiken das statistische Berichtssystem über das Handwerk um zusätzliche Informationen erweitert. In einzelnen Fachstatistiken lassen sich über die im sregister enthaltene Handwerkseigenschaft Ergebnisse über das Handwerk gewinnen, ohne die zu belasten. Hierzu gehören beispielsweise die Investitionserhebungen im Baugewerbe und im Verarbeitenden Gewerbe sowie die Verdiensterhebung. Hauptmerkmale der Handwerkszählung ab Berichtsjahr 2008 sind der Umsatz sowie die sozialversicherungspflichtig und die n n der. Zusätzlich liegen weitere Strukturmerkmale im sregister vor, die ausgewertet werden können: der Sitz des s, die Rechtsform, die Zugehörigkeit eines s zu einer bestimmten Handwerkskammer sowie der eines s. Abgrenzung des Handwerks Das Handwerk wird über bestimmte berufliche Tätigkeiten abgegrenzt. Es gibt Tätigkeiten, für deren 4 berufliche Ausübung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Handwerksordnung regelt, welche Tätigkeiten dies sind und welche Voraussetzungen für deren Ausübung weils erfüllt sein müssen. Neben anderen Aufgaben sind die Handwerkskammern dafür zuständig, dass die Bestimmungen der Handwerksordnung eingehalten werden. Die Handwerkskammern führen Verzeichnisse, in denen die und Betriebe eingetragen sind, die zulassungspflichtige, zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe ausüben. Das Verzeichnis der und Betriebe, die zulassungspflichtige Gewerbe ausüben dürfen, wird Handwerksrolle genannt. Ob ein relevant für die Handwerkszählung ist, hängt davon ab, ob und mit welchem Hauptgewerbezweig es in den Verzeichnissen der Handwerkskammern geführt wird. Diese Informationen werden den Statistischen Ämtern der Länder jährlich von den Handwerkskammern zur Verfügung gestellt und im sregister verwendet, um dort die zu kennzeichnen. In die Handwerkszählung werden nur selbständige einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters für die Ausbildung in einer innerbetrieblichen Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet. Nach dem Handwerkstatistikgesetz sollen mit der vorliegenden Handwerkszählung Informationen über selbstständige des zulassungspflichtigen gemäß Anlage A und des zulassungsfreien Handwerks gemäß Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) ermittelt und aufbereitet werden. Rechtsgrundlagen Für die Handwerkszählung sind relevant: Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S ) Statistikregistergesetz (StatRegG) vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S , 2 903) E V 2 - j 2015

5 Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) vom 4. November 2010 (BGBl. I S ) Gesetz über die Statistiken im Handwerk (Handwerkstatistikgesetz HwStatG) vom 7. März 1994 (BGBl. I S. 417) in der weils geltenden Fassung. Nachgewiesene Merkmale Die in der Handwerkszählung nachgewiesenen Merkmale sind wie folgt definiert: Ein wird in der amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen muss. Das umfasst alle zugehörigen Betriebe. sind, die in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke betrieben werden können, eingetragen sind. Sozialversicherungspflichtig Zu den sozialversicherungspflichtig n zählen alle Arbeitnehmer/-innen einschließlich der Auszubildenden, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind (SGB III). Angaben über Betriebe mit sozialversicherungspflichtig n werden von der Bundesagentur für Arbeit dem Statistischen Bundesamt im Rahmen des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes zur Verfügung gestellt. In den Daten sind dienigen Betriebe enthalten, in denen im Berichtsjahr im Durchschnitt pro Monat mindestens 0,25 sozialversicherungspflichtig oder 2,5 tätig waren. Für die Auswertung werden von der Bundesagentur für Arbeit Stichtagswerte zum Monatsende mitgeteilt. In den Ergebnistabellen der Handwerkszählung wird der Jahresdurchschnitt - als arithmetisches Mittel der Stichtagswerte - ausgewiesen. Die Angaben über die sozialversicherungspflichtig n der Betriebe werden zu sergebnissen aufsummiert. Geringfügig Zu den n n gehören alle Arbeitnehmer/-innen, die einer en Beschäftigung nach 8 ( Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) nachgehen. Eine Beschäftigung lag im Berichtsjahr 2015 nach 8 ( SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht überstieg. Auch hier werden die Angaben von der Bundesagentur für Arbeit dem Statistischen Bundesamt im Rahmen des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes zur Verfügung gestellt. In den Daten sind dienigen Betriebe enthalten, in denen im Berichtsjahr im Durchschnitt pro Monat mindestens 0,25 sozialversicherungspflichtig oder 2,5 tätig waren. Für die Auswertung werden von der Bundesagentur für Arbeit Stichtagswerte zum Monatsende mitgeteilt. In den Ergebnistabellen der Handwerkszählung wird der Jahresdurchschnitt - als arithmetisches Mittel der Stichtagswerte - ausgewiesen. Die Angaben über die n Beschäftigen in den Betrieben werden ebenfalls zu sergebnissen aggregiert. Tätige en Tätige en umfassen in der Handwerkszählung die sozialversicherungspflichtig n, die n n und die n Inhaber/-innen. Die der n Inhaber/-innen wird auf der Grundlage der weiligen Rechtsform des s geschätzt. Die unbezahlt mithelfenden Familienangehörigen, die in der amtlichen Statistik ebenfalls zu den n en zählen, sind in der Handwerkszählung unberücksichtigt, weil hierzu keine Informationen im sregister oder in anderen verfügbaren Datenquellen vorliegen. In der Handwerkszählung werden Angaben der Bundesagentur für Arbeit über die sozialversicherungspflichtig und n n ausgewertet. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine Auswertung der beschäftigten en handelt und nicht der Beschäftigungsfälle, d. h. Arbeitnehmer/-innen mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen werden nur einem und nicht mehreren Betrieben zugerechnet. Umsatz Im sregister nachgewiesene Umsätze umfassen die steuerbaren Lieferungen und Leistungen des s. Informationen über mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen werden von den Finanzbehörden zusammen mit den Angaben zur Umsatzsteuerstatistik jährlich an die Statistischen Ämter des Bundes und E V 2 - j

6 der Länder übersandt. In dem gelieferten Datenmaterial der Finanzbehörden sind alle umsatzsteuerpflichtigen enthalten, die im weiligen Berichtsjahr Umsatzsteuervoranmeldungen in Deutschland abgegeben haben und deren Jahresumsatz im Berichtsjahr mehr als Euro betrug. Die Umsätze so genannter Jahresmelder, also Steuerpflichtiger, die im Vorjahr weniger als Euro Umsatzsteuer zu zahlen hatten und sich deshalb von der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreien ließen, fehlen. Die steuerbaren Umsätze der einzelnen umfassen nicht nur den Handwerksumsatz, sondern auch Umsätze aus nichthandwerklicher Tätigkeit. Beispielsweise betreiben Autohäuser in der Regel eine Kfz-Werkstatt und sind deswegen in die Handwerksrolle eingetragen. Diese generieren auch Umsätze mit dem Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen. Eine Aufteilung der steuerbaren Umsätze nach fachlichen Kriterien in Handwerksumsatz und sonstige Umsätze ist nicht möglich. Fachliche Gliederung Die fachliche Gliederung der Ergebnisse der Handwerkszählung erfolgt nach handwerklichen en und Gewerbegruppen, nach Umsatz- und ngrößenklassen sowie nach den Rechtsformen der. e und Gewerbegruppen werden gemäß ihrer ausgeübten Tätigkeit bestimmten en zugeordnet. Nach der Anlage A der für das Berichtsjahr relevanten Handwerksordnung gibt es 41 zulassungspflichtige e und nach der Anlage B Abschnitt 1 gibt es 53 zulassungsfreie e (s. Anhang). Die einzelnen e werden zu folgenden Gewerbegruppen zusammengefasst: I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerke für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerke für den privaten Bedarf Die e und -gruppen, die in der Handwerkszählung ausgewiesen sind, unterscheiden sich grundlegend von den Wirtschaftszweigen der der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). In den Wirtschaftsstatistiken werden die Aktivitäten der in der Regel nach der WZ ausgewiesen. In der WZ 2008 sind die wirtschaftlichen Aktivitäten nach den resultierenden Produktionsergebnissen (Waren oder Dienstleistungen) klassifiziert, während die e der Handwerksordnung auf die ausgeübte Tätigkeit abstellen. Durch diese unterschiedliche Abgrenzung der beiden en sind die einzelnen Wirtschaftszweige nach WZ 2008 nicht deckungsgleich mit einzelnen en der Handwerksordnung. Auch wenn es Namensgleichheiten bei der WZ 2008 und bei den en und -gruppen der Handwerksordnung gibt, sind sie inhaltlich nicht miteinander vergleichbar. So gibt es Handwerker mit dem Elektrotechniker, die der Gewerbegruppe Ausbaugewerbe zugerechnet werden. Nach der WZ 2008 sind diese sehr oft außerhalb des Ausbaugewerbes tätig, beispielsweise im Wirtschaftsbereich Herstellung von elektrischen Ausrüstungen oder in der Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen. Ein direkter Vergleich der Ergebnisse der Handwerkszählung mit den Ergebnissen anderer Wirtschaftsstatistiken ist aus den genannten Gründen nur sehr eingeschränkt möglich. n- und Umsatzgrößenklassen Ein wichtiges Strukturmerkmal ist die Größe eines s. Die Ergebnisse der Handwerkszählung werden nach folgenden n- und Umsatzgrößenklassen veröffentlicht. ngrößenklassen: mit n en unter und mehr Umsatzgrößenklassen: mit einem Umsatz von... bis unter... Euro unter Mill. 5 Mill. und mehr Rechtsformen Ein weiteres Strukturmerkmal ist die Rechtsform eines s. Die im sregister geführten Rechtsformen werden für die Handwerkszählung zu Gruppen zusammengefasst. Ausgewiesen E V 2 - j 2015

7 werden Einzelunternehmen, engesellschaften, GmbHs und sonstige Rechtsformen. Zu den engesellschaften gehören mit mehreren en als Inhaber/-innen, offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG) und GmbH und Co. KG (auch: GmbH u. Co.). Aufbereitung Auswertung des sregisters Für die Handwerkszählungen seit dem Berichtsjahr 2008 erfolgt eine Auswertung des statistischen sregisters. Eine Direktbefragung der wird nicht durchgeführt. Das sregister ist eine regelmäßig aktualisierte Datenbank mit und Betrieben aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/ oder sozialversicherungspflichtig sowie n n. In den Tabellen der Handwerkszählung bleiben ohne Umsatzsteuerpflicht bzw. ohne sozialversicherungspflichtig oder unberücksichtigt. Quellen zur Pflege des sregisters sind zum einen Dateien aus Verwaltungsbereichen, wie die Bundesagentur für Arbeit, die Handwerkskammern und die Finanzbehörden, und zum anderen Angaben aus einzelnen Bereichsstatistiken, wie beispielsweise aus Erhebungen des Produzierenden Gewerbes, des Handels oder des Dienstleistungsbereichs. Bei der Auswertung des sregisters für Zwecke der Handwerkszählung werden alle einbezogen, die im Berichtsjahr im Durchschnitt pro Monat über mindestens 0,25 sozialversicherungspflichtig oder 2,5 verfügten und/oder umsatzsteuervoranmeldungspflichtig waren und einen steuerbaren Umsatz von mehr als Euro aufwiesen. Das angewendete Auswertungskonzept zielt auf eine Darstellung des Gesamtbestandes an zu einem bestimmten Berichtsjahr ab und entspricht daher im Wesentlichen dem Konzept bei den bisherigen erhebungsbasierten Handwerkszählungen. Basis der Auswertungen sind die zuletzt im sregister verarbeiteten Verwaltungsdaten des Berichtsjahres. Es ist hierbei zu berücksichtigen, dass durch Registerpflegearbeiten, die für andere Verwendungszwecke des sregisters erforderlich sind, ein Teil der Auswertungsmerkmale, wie z. B. der Gemeindeschlüssel, bereits aktueller sein können als das Berichtsjahr der ausgewerteten Verwaltungsdaten. Schätz- und Einsetzverfahren Im sregister werden Umsatzschätzungen für Einzelwerte vorgenommen, wenn die Teil einer steuerrechtlichen Organschaft sind. Bei steuerrechtlichen Organschaften handelt es sich um Verbindungen von rechtlich selbständigen, die steuerrechtlich als ein einziger Schuldner behandelt werden. Bei einer Organschaft meldet nur der Organträger für alle Organschaftsmitglieder (Organträger und Organgesellschaften) die gesamten Umsätze der Organschaft an die Oberfinanzdirektionen. Es liegen doch keine Angaben darüber vor, welche Umsätze die einzelnen Organschaftsmitglieder erzielt haben. Diese konsolidierten Umsätze der Organschaft enthalten zwar Außenumsätze, aber keine Innenumsätze zwischen den einzelnen Mitgliedern der Organschaft. Daher wird der Umsatz der einzelnen Organschaftsmitglieder auf der Grundlage des an die Finanzverwaltung gemeldeten Umsatzes der gesamten Organschaft und weiterer Strukturmerkmale auf Einzeldatenebene geschätzt. Zusätzlich können einigen wenigen, die nicht als Organgesellschaften geführt werden, aus den vorhandenen Datenquellen keine Umsätze zugeordnet werden, obwohl sozialversicherungspflichtig vorhanden sind. Es handelt sich hier in der Regel um nicht erkannte Organschaftsmitglieder. Auch für diese wird der fehlende Umsatz geschätzt. In den Tabellen der Handwerkszählung werden Umsatzergebnisse, die zu 30 Prozent und mehr auf Schätzungen beruhen durch Klammern (d. h. Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist ) kenntlich gemacht. Ab einem Schätzanteil von 40 Prozent werden keine Angaben zu den entsprechenden Ergebnissen gemacht, da der weilige Zahlenwert dann nicht sicher genug ist. Diese Positionen werden mit / gesperrt. Interpretation der Ergebnisse Neben den bereits erwähnten Besonderheiten der Handwerkszählung sind folgende Sachverhalte bei der Interpretation der vorliegenden Ergebnisse zu beachten: Regionale Zuordnung von Umsätzen und n Umsätze und werden immer bei ausgewiesen. Dies gilt auch für mit mehreren Betrieben, die sich nicht am Sitz des s befinden müssen. Wenn bei- E V 2 - j

8 spielsweise der ssitz eines bundesweit agierenden s in einem bestimmten Landkreis liegt, werden Umsätze und für das gesamte dort ausgewiesen. Die beim nachgewiesenen Umsätze müssen daher nicht am Ort des ssitzes, sondern können in einer anderen Region erwirtschaftet worden sein und auch die n können in einer anderen Region arbeiten. Dies ist bei der Interpretation der regional gegliederten Ergebnisse zu berücksichtigen. Umsätze von Arbeitsgemeinschaften Im Baugewerbe werden häufig Arbeitsgemeinschaften von mehreren gebildet, insbesondere dann, wenn große Bauvorhaben zu bewältigen sind. Arbeitsgemeinschaften sind nicht Teil der Grundgesamtheit der Handwerkszählung, da es sich um relativ lose Zusammenschlüsse von eigenständigen Bauunternehmen handelt. Umsätze, die Bauunternehmen in Arbeitsgemeinschaften erwirtschaften, werden daher in der Handwerkszählung nicht ausgewiesen. Dies ist bei einem Vergleich der Ergebnisse aus den Erhebungen im Baugewerbe mit den Ergebnissen der Handwerkszählungen zu berücksichtigen. Bei den Erhebungen im Baugewerbe werden die Umsätze der Arbeitsgemeinschaften den einzelnen Mitgliedsunternehmen zugeordnet. A 1 Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2015 nach Kreisen Kreis Zulassungspflichtige 3) Tätige en im Jahresdurchschnitt 2015 Umsatz 4) 2015 sozialversicherungspflichtig Zulassungspflichtiges Handwerk Regionalverband Saarbrücken Landkres Merzig-Wadern Landkreis Neunkirchen Landkreis Saarlouis Saarpfalz-Kreis Landkreis St. Wendel Amtliches Gemeindeverzeichnis. Nur (einschl. der inzwischen inaktiven ) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig oder n n im Berichtsjahr ) Einschließlich r Unternehmer (geschätzt). 4) Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. 8 E V 2 - j 2015

9 A 2 Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2015 nach Gewerbegruppen und ngrößenklassen Gewerbegruppe mit... n en Zulassungspflichtige Tätige en im Jahresdurchschnitt 2015 Umsatz 3) 2015 sozialversicherungspflichtig Zulassungspflichtiges Handwerk unter und mehr I Bauhauptgewerbe unter und mehr II Ausbaugewerbe unter und mehr III Handwerke für den gewerblichen Bedarf unter und mehr IV Kraftfahrzeuggewerbe unter und mehr V Lebensmittelgewerbe unter und mehr VI Gesundheitsgewerbe unter und mehr VII Handwerke für den privaten Bedarf unter und mehr Nur (einschl. der inzwischen inaktiven ) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig oder n n im Berichtsjahr Einschließlich r Unternehmer (geschätzt). 3) Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. E V 2 - j

10 A 3 Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2015 nach Gewerbegruppen und Umsatzgrößenklassen Gewerbegruppe Umsatz von... bis unter... EUR Zulassungspflichtige Tätige en im Jahresdurchschnitt 2015 Umsatz 3) 2015 sozialversicherungspflichtig Zulassungspflichtiges Handwerk unter Mill Mill. und mehr I Bauhauptgewerbe unter Mill Mill. und mehr II Ausbaugewerbe unter Mill Mill. und mehr III Handwerke für den gewerblichen Bedarf unter Mill Mill. und mehr IV Kraftfahrzeuggewerbe unter Mill Mill. und mehr V Lebensmittelgewerbe unter Mill Mill. und mehr E V 2 - j 2015

11 Noch: A 3 Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2015 nach Gewerbegruppen und Umsatzgrößenklassen Gewerbegruppe Umsatz von... bis unter... EUR Zulassungspflichtige Tätige en im Jahresdurchschnitt 2015 Umsatz 3) 2015 sozialversicherungspflichtig VI Gesundheitsgewerbe unter Mill Mill. und mehr VII Handwerke für den privaten Bedarf unter Mill Mill. und mehr Nur (einschl. der inzwischen inaktiven ) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig oder n n im Berichtsjahr Einschließlich r Unternehmer (geschätzt). 3) Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. E V 2 - j

12 A 4 Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2015 nach Kreisen, Gewerbegruppen und en Land/Kreis Gewerbegruppe Zulassungspflichtige Tätige en im Jahresdurchschnitt 2015 Umsatz 4) ) sozialvers.- pflichtig Zulassungspflichtiges Handwerk I Bauhauptgewerbe A 01 Maurer und Betonbauer A 03 Zimmerer A 04 Dachdecker A 05 Straßenbauer A 06 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer A 07 Brunnenbauer A 11 Gerüstbauer II Ausbaugewerbe A 02 Ofen- u. Luftheizungsbauer A 09 Stuckateure A 10 Maler und Lackierer A 23 Klempner A 24 Installateur und Heizungsbauer A 25 Elektrotechniker A 27 Tischler A 39 Glaser III Handwerke für den gewerblichen Bedarf A 13 Metallbauer A 14 Chirurgiemechaniker A 16 Feinwerkmechaniker A 18 Kälteanlagenbauer A 19 Informationstechniker A 21 Landmaschinenmechaniker A 22 Büchsenmacher A 26 Elektromaschinenbauer A 29 Seiler A 40 Glasbläser und Glasapparatebauer IV Kraftfahrzeuggewerbe A 15 Karosserie- und Fahrzeugbauer A 17 Zweiradmechaniker A 20 Kraftfahrzeugtechniker A 41 Mechaniker für Reifentechnik V Lebensmittelgewerbe A 30 Bäcker A 31 Konditoren A 32 Fleischer VI Gesundheitsgewerbe A 33 Augenoptiker A 34 Hörgeräteakustiker A 35 Orthopädietechniker A 36 Orthopädieschuhmacher A 37 Zahntechniker VII Handwerke für den privaten Bedarf A 08 Steinmetzen und Steinbildhauer A 12 Schornsteinfeger A 28 Boots- und Schiffbauer A 38 Friseure E V 2 - j 2015

13 Noch: A 4 Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2015 nach Kreisen, Gewerbegruppen und en Land/Kreis Gewerbegruppe Zulassungspflichtige 3) Tätige en am Umsatz 4) 2015 sozialvers.- pflichtig 041 Regionalverband Saarbrücken I Bauhauptgewerbe A 01 Maurer und Betonbauer A 03 Zimmerer A 04 Dachdecker A 05 Straßenbauer A 06 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer A 07 Brunnenbauer A 11 Gerüstbauer II Ausbaugewerbe A 02 Ofen- u. Luftheizungsbauer A 09 Stuckateure A 10 Maler und Lackierer A 23 Klempner A 24 Installateur und Heizungsbauer A 25 Elektrotechniker A 27 Tischler A 39 Glaser III Handwerke für den gewerblichen Bedarf A 13 Metallbauer A 14 Chirurgiemechaniker A 16 Feinwerkmechaniker A 18 Kälteanlagenbauer A 19 Informationstechniker A 21 Landmaschinenmechaniker A 22 Büchsenmacher A 26 Elektromaschinenbauer A 29 Seiler A 40 Glasbläser und Glasapparatebauer IV Kraftfahrzeuggewerbe A 15 Karosserie- und Fahrzeugbauer A 17 Zweiradmechaniker A 20 Kraftfahrzeugtechniker A 41 Mechaniker für Reifentechnik V Lebensmittelgewerbe A 30 Bäcker A 31 Konditoren A 32 Fleischer VI Gesundheitsgewerbe A 33 Augenoptiker A 34 Hörgeräteakustiker A 35 Orthopädietechniker A 36 Orthopädieschuhmacher A 37 Zahntechniker VII Handwerke für den privaten Bedarf A 08 Steinmetzen und Steinbildhauer A 12 Schornsteinfeger A 28 Boots- und Schiffbauer A 38 Friseure E V 2 - j

14 Noch: A 4 Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2015 nach Kreisen, Gewerbegruppen und en Land/Kreis Gewerbegruppe Zulassungspflichtige 3) Tätige en am Umsatz 4) 2015 sozialvers.- pflichtig 042 Landkreis Merzig-Wadern I Bauhauptgewerbe A 01 Maurer und Betonbauer A 03 Zimmerer A 04 Dachdecker A 05 Straßenbauer A 06 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer A 07 Brunnenbauer A 11 Gerüstbauer II Ausbaugewerbe A 02 Ofen- u. Luftheizungsbauer A 09 Stuckateure A 10 Maler und Lackierer A 23 Klempner A 24 Installateur und Heizungsbauer A 25 Elektrotechniker A 27 Tischler A 39 Glaser III Handwerke für den gewerblichen Bedarf A 13 Metallbauer A 14 Chirurgiemechaniker A 16 Feinwerkmechaniker A 18 Kälteanlagenbauer A 19 Informationstechniker A 21 Landmaschinenmechaniker A 22 Büchsenmacher A 26 Elektromaschinenbauer A 29 Seiler A 40 Glasbläser und Glasapparatebauer IV Kraftfahrzeuggewerbe A 15 Karosserie- und Fahrzeugbauer A 17 Zweiradmechaniker / / A 20 Kraftfahrzeugtechniker A 41 Mechaniker für Reifentechnik V Lebensmittelgewerbe A 30 Bäcker A 31 Konditoren A 32 Fleischer VI Gesundheitsgewerbe A 33 Augenoptiker A 34 Hörgeräteakustiker A 35 Orthopädietechniker A 36 Orthopädieschuhmacher A 37 Zahntechniker VII Handwerke für den privaten Bedarf A 08 Steinmetzen und Steinbildhauer A 12 Schornsteinfeger A 28 Boots- und Schiffbauer A 38 Friseure E V 2 - j 2015

15 Noch: A 4 Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2015 nach Kreisen, Gewerbegruppen und en Land/Kreis Gewerbegruppe Zulassungspflichtige 3) Tätige en am Umsatz 4) 2015 sozialvers.- pflichtig 043 Landkreis Neunkirchen I Bauhauptgewerbe A 01 Maurer und Betonbauer A 03 Zimmerer A 04 Dachdecker A 05 Straßenbauer A 06 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer A 07 Brunnenbauer A 11 Gerüstbauer II Ausbaugewerbe A 02 Ofen- u. Luftheizungsbauer A 09 Stuckateure A 10 Maler und Lackierer A 23 Klempner A 24 Installateur und Heizungsbauer A 25 Elektrotechniker A 27 Tischler A 39 Glaser III Handwerke für den gewerblichen Bedarf A 13 Metallbauer A 14 Chirurgiemechaniker A 16 Feinwerkmechaniker A 18 Kälteanlagenbauer A 19 Informationstechniker A 21 Landmaschinenmechaniker A 22 Büchsenmacher A 26 Elektromaschinenbauer A 29 Seiler A 40 Glasbläser und Glasapparatebauer IV Kraftfahrzeuggewerbe A 15 Karosserie- und Fahrzeugbauer A 17 Zweiradmechaniker A 20 Kraftfahrzeugtechniker A 41 Mechaniker für Reifentechnik V Lebensmittelgewerbe A 30 Bäcker A 31 Konditoren A 32 Fleischer VI Gesundheitsgewerbe A 33 Augenoptiker A 34 Hörgeräteakustiker A 35 Orthopädietechniker A 36 Orthopädieschuhmacher A 37 Zahntechniker VII Handwerke für den privaten Bedarf A 08 Steinmetzen und Steinbildhauer A 12 Schornsteinfeger A 28 Boots- und Schiffbauer A 38 Friseure E V 2 - j

16 Noch: A 4 Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2015 nach Kreisen, Gewerbegruppen und en Land/Kreis Gewerbegruppe Zulassungspflichtige 3) Tätige en am Umsatz 4) 2015 sozialvers.- pflichtig 044 Landkreis Saarlouis I Bauhauptgewerbe A 01 Maurer und Betonbauer A 03 Zimmerer A 04 Dachdecker A 05 Straßenbauer A 06 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer A 07 Brunnenbauer A 11 Gerüstbauer II Ausbaugewerbe A 02 Ofen- u. Luftheizungsbauer A 09 Stuckateure A 10 Maler und Lackierer A 23 Klempner A 24 Installateur und Heizungsbauer A 25 Elektrotechniker A 27 Tischler A 39 Glaser III Handwerke für den gewerblichen Bedarf A 13 Metallbauer A 14 Chirurgiemechaniker A 16 Feinwerkmechaniker A 18 Kälteanlagenbauer A 19 Informationstechniker A 21 Landmaschinenmechaniker A 22 Büchsenmacher A 26 Elektromaschinenbauer A 29 Seiler A 40 Glasbläser und Glasapparatebauer IV Kraftfahrzeuggewerbe A 15 Karosserie- und Fahrzeugbauer A 17 Zweiradmechaniker A 20 Kraftfahrzeugtechniker A 41 Mechaniker für Reifentechnik V Lebensmittelgewerbe A 30 Bäcker A 31 Konditoren A 32 Fleischer VI Gesundheitsgewerbe A 33 Augenoptiker A 34 Hörgeräteakustiker A 35 Orthopädietechniker A 36 Orthopädieschuhmacher A 37 Zahntechniker VII Handwerke für den privaten Bedarf A 08 Steinmetzen und Steinbildhauer A 12 Schornsteinfeger A 28 Boots- und Schiffbauer A 38 Friseure E V 2 - j 2015

17 Noch: A 4 Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2015 nach Kreisen, Gewerbegruppen und en Land/Kreis Gewerbegruppe Zulassungspflichtige 3) Tätige en am Umsatz 4) 2015 sozialvers.- pflichtig 045 Saarpfalz-Kreis I Bauhauptgewerbe A 01 Maurer und Betonbauer A 03 Zimmerer A 04 Dachdecker A 05 Straßenbauer A 06 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer A 07 Brunnenbauer A 11 Gerüstbauer II Ausbaugewerbe A 02 Ofen- u. Luftheizungsbauer A 09 Stuckateure A 10 Maler und Lackierer A 23 Klempner A 24 Installateur und Heizungsbauer A 25 Elektrotechniker A 27 Tischler A 39 Glaser III Handwerke für den gewerblichen Bedarf A 13 Metallbauer A 14 Chirurgiemechaniker A 16 Feinwerkmechaniker A 18 Kälteanlagenbauer A 19 Informationstechniker A 21 Landmaschinenmechaniker A 22 Büchsenmacher A 26 Elektromaschinenbauer A 29 Seiler A 40 Glasbläser und Glasapparatebauer IV Kraftfahrzeuggewerbe A 15 Karosserie- und Fahrzeugbauer A 17 Zweiradmechaniker A 20 Kraftfahrzeugtechniker A 41 Mechaniker für Reifentechnik V Lebensmittelgewerbe A 30 Bäcker A 31 Konditoren A 32 Fleischer VI Gesundheitsgewerbe A 33 Augenoptiker A 34 Hörgeräteakustiker A 35 Orthopädietechniker A 36 Orthopädieschuhmacher A 37 Zahntechniker VII Handwerke für den privaten Bedarf A 08 Steinmetzen und Steinbildhauer A 12 Schornsteinfeger A 28 Boots- und Schiffbauer A 38 Friseure E V 2 - j

18 Noch: A 4 Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2015 nach Kreisen, Gewerbegruppen und en Land/Kreis Gewerbegruppe Zulassungspflichtige 3) Tätige en am Umsatz 4) 2015 sozialvers.- pflichtig 046 Landkreis St. Wendel I Bauhauptgewerbe A 01 Maurer und Betonbauer A 03 Zimmerer A 04 Dachdecker A 05 Straßenbauer A 06 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer A 07 Brunnenbauer A 11 Gerüstbauer II Ausbaugewerbe A 02 Ofen- u. Luftheizungsbauer A 09 Stuckateure A 10 Maler und Lackierer A 23 Klempner A 24 Installateur und Heizungsbauer A 25 Elektrotechniker A 27 Tischler A 39 Glaser III Handwerke für den gewerblichen Bedarf A 13 Metallbauer A 14 Chirurgiemechaniker A 16 Feinwerkmechaniker A 18 Kälteanlagenbauer A 19 Informationstechniker A 21 Landmaschinenmechaniker A 22 Büchsenmacher A 26 Elektromaschinenbauer A 29 Seiler A 40 Glasbläser und Glasapparatebauer IV Kraftfahrzeuggewerbe A 15 Karosserie- und Fahrzeugbauer A 17 Zweiradmechaniker A 20 Kraftfahrzeugtechniker A 41 Mechaniker für Reifentechnik V Lebensmittelgewerbe A 30 Bäcker A 31 Konditoren A 32 Fleischer VI Gesundheitsgewerbe A 33 Augenoptiker A 34 Hörgeräteakustiker A 35 Orthopädietechniker A 36 Orthopädieschuhmacher A 37 Zahntechniker VII Handwerke für den privaten Bedarf A 08 Steinmetzen und Steinbildhauer A 12 Schornsteinfeger A 28 Boots- und Schiffbauer A 38 Friseure Amtliches Gemeindeverzeichnis; Verzeichnis der Gewerbe lt. Anlage A (A) der Handwerksordnung. Nur (einschl. der inzwischen inaktiven ) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig oder n n im Berichtsjahr ) Einschl. r Unternehmer (geschätzt). 4) Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. 5) Bezeichnung gemäß Anlage A (A) der Handwerksordnung siehe Anhang. 18 E V 2 - j 2015

19 A 5 Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2015 nach Rechtsformen Rechtsform Zulassungspflichtige Tätige en im Jahresdurchschnitt 2015 Umsatz 3) 2015 sozialversicherungspflichtig Zulassungspflichtiges Handwerk Einzelunternehmen engesellschaften GmbH Sonstige Rechtsformen Nur (einschl. der inzwischen inaktiven ) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig oder n n im Berichtsjahr Einschließlich r Unternehmer (geschätzt). 3) Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. E V 2 - j

20 B 1 Zulassungsfreie, en und Umsatz 2015 nach Kreisen Tätige en im Jahresdurchschnitt 2015 Umsatz 4) 2015 Kreis Zulassungsfreie 3) sozialversicherungspflichtig Zulassungsfreies Handwerk Regionalverband Saarbrücken Landkres Merzig-Wadern Landkreis Neunkirchen Landkreis Saarlouis Saarpfalz-Kreis Landkreis St. Wendel Amtliches Gemeindeverzeichnis. Nur (einschl. der inzwischen inaktiven ) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig oder n n im Berichtsjahr ) Einschließlich r Unternehmer (geschätzt). 4) Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. B 2 Zulassungsfreie, en und Umsatz 2015 nach ngrößenklassen mit... n en Zulassungsfreie Tätige en im Jahresdurchschnitt 2015 Umsatz 3) 2015 sozialversicherungspflichtig Zulassungsfreies Handwerk unter und mehr Nur (einschl. der inzwischen inaktiven ) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig oder n n im Berichtsjahr Einschließlich r Unternehmer (geschätzt). 3) Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. B 3 Zulassungsfreie, en und Umsatz 2015 nach Umsatzgrößenklassen Umsatz von... bis unter... EUR Zulassungsfreie Tätige en im Jahresdurchschnitt 2015 Umsatz 3) 2015 sozialversicherungspflichtig Zulassungsfreies Handwerk unter Mill Mill. und mehr Nur (einschl. der inzwischen inaktiven ) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig oder n n im Berichtsjahr Einschließlich r Unternehmer (geschätzt). 3) Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. 20 E V 2 - j 2015

21 B 4 Zulassungsfreie, en und Umsatz 2015 nach Gewerbegruppen und en Tätige en im Jahresdurchschnitt 2015 Umsatz 4) 2015 Gewerbegruppe Zulassungsfreie 3) sozialversicherungspflichtig Zulassungsfreies Handwerk I Bauhauptgewerbe B1 02 Betonstein- und Terrazzohersteller II Ausbaugewerbe B1 01 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger B1 03 Estrichleger B1 12 Parkettleger B1 13 Rollladen- und Sonnenschutztechniker B1 27 Raumausstatter III Handwerke für den gewerblichen Bedarf B1 04 Behälter- und Apparatebauer B1 07 Metallbildner B1 08 Galvaniseure B1 09 Metall- und Glockengießer B1 10 Schneidwerkzeugmechaniker B1 14 Modellbauer / / B1 17 Böttcher B1 33 Gebäudereiniger B1 34 Glasveredler B1 35 Feinoptiker B1 36 Glas- und Porzellanmaler B1 37 Edelsteinschleifer und -graveure B1 39 Buchbinder B1 40 Drucker B1 41 Siebdrucker B1 42 Flexografen B1 53 Schilder- und Lichtreklamehersteller V Lebensmittelgewerbe B1 28 Müller B1 29 Brauer und Mälzer B1 30 Weinküfer E V 2 - j

22 Noch: B 4 Zulassungsfreie, en und Umsatz 2015 nach Gewerbegruppen und en Tätige en am Umsatz 4) 2015 Gewerbegruppe Zulassungsfreie 3) sozialversicherungspflichtig VII Handwerke für den privaten Bedarf B1 05 Uhrmacher B1 06 Graveure B1 11 Gold- und Silberschmiede B1 15 Drechsler 5) B1 16 Holzbildhauer B1 18 Korb- und Flechtwerkgestalter B1 19 Maßschneider B1 20 Textilgestalter 5) B1 21 Modisten B1 23 Segelmacher B1 24 Kürschner B1 25 Schuhmacher B1 26 Sattler und Feintäschner B1 31 Textilreiniger B1 32 Wachszieher B1 38 Fotografen B1 43 Keramiker B1 44 Orgel- und Harmoniumbauer B1 45 Klavier- und Cembalobauer B1 46 Handzuginstrumentenmacher B1 47 Geigenbauer B1 48 Bogenmacher B1 49 Metallblasinstrumentenmacher B1 50 Holzblasinstrumentenmacher B1 51 Zupfinstrumentenmacher B1 52 Vergolder Nur (einschl. der inzwischen inaktiven ) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig oder n n im Berichtsjahr Verzeichnis der Gewerbe lt. Anlage B Abschnitt 1 (B der Handwerksordnung. 3) Einschließlich r Unternehmer (geschätzt). 4) Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. 5) Bezeichnung gemäß Anlage B Abschnitt 1 (B der Handwerksordnung siehe Anhang. 22 E V 2 - j 2015

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