E V 1 - j/15 Fachauskünfte: (0711)

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1 Artikel-Nr Handwerk E V 1 - j/15 Fachauskünfte: ( Das Handwerk in Baden-Württemberg 2015 Die vierteljährliche Handwerksberichterstattung dient der laufenden Beobachtung der konjunkturellen Lage im Hand - werk. Seit dem Berichtsjahr 2008 werden hierfür ausschließlich Verwaltungsdaten ausgewertet. Dabei handelt es sich zum einen um Informationen zu den sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten aus den Meldungen zur Sozialversicherung (Quelle: Bundesagentur für Arbeit) sowie zum anderen um die Umsatzsteuer-Voranmeldungen der Unternehmen (Quelle: Finanzverwaltung). Die Auswertung beruht methodisch auf einer Totalzählung, bei der die Angaben für alle über das Unternehmensregister identifizierten Handwerksunternehmen ausgewertet werden. Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage der Handwerksberichterstattung ist das Gesetz über Statistiken im Handwerk (Handwerkstatistikgesetz HwStatG) vom 7. März 1994 (BGBl. I S. 417), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 399). Beschäftigte Die Beschäftigtenangaben der Bundesagentur für Arbeit, die an die amtliche Statistik gemeldet werden, beruhen auf monatlichen Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung (in der Regel an die zuständigen Krankenkassen) bzw. aus dem Meldeverfahren für geringfügig entlohnte Beschäftigte. Die Datenlieferung der Bundesagentur für Arbeit enthält die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und die geringfügig entlohnten Beschäftigten. Tätige Inhaber, nicht sozialversicherungspflichtige Gesellschafter, mithelfende Familienangehörige sowie kurzfristig geringfügig Beschäftige fehlen in den Daten der Bundesagentur für Arbeit. Ferner ist bei der Interpretation des Merkmals Beschäftigte zu beachten, dass alle im Unternehmen sozialversicherungspflichtig und geringfügig entlohnten Personen erfasst werden, also auch diejenigen, die nicht im handwerklichen Bereich tätig sind (zum Beispiel Verkaufsund/oder Verwaltungspersonal). Zudem liegt den Verwaltungsdaten eine Auswertung der beschäftigten Personen zugrunde und nicht der Beschäftigungsfälle, das heißt Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen werden nur einem und nicht mehreren Betrieben zugerechnet. Umsatz Die Umsatzdaten der Finanzverwaltungen der Länder, die an die amtliche Statistik gemeldet werden, basieren auf den Umsatzsteuer-Voranmeldungen der Unternehmen. Die Meldungen müssen den Finanzverwaltungen bis spätestens 10 Tage nach Ende des Voranmeldungszeitraums übermittelt werden. Eine Dauerfristverlängerung, mit der die Daten erst einen Monat später, also bis zum etwa 40. Tag nach Ende des Voranmeldungszeitraums, übermittelt werden müssen, ist möglich und wird von Unternehmen genutzt. Ob Unternehmen monatlich oder vierteljährlich die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen, hängt von der Höhe ihrer Umsatzsteuer im vorausgegangenen Steuerjahr ab. Im Jahr der Gründung eines Unternehmens sowie im darauf folgenden Jahr ist der Voranmeldungszeitraum grundsätzlich ein Monat. Anschließend können Unternehmen, deren Umsatzsteuer im Vorjahr nicht mehr als Euro betrug, vierteljährlich melden. Wenn ein Unternehmen eine höhere Steuerschuld hat, muss es monatliche Voranmeldungen abgeben. Die Umsätze einiger Unternehmen sind nicht in den Daten der Finanzverwaltungen enthalten. So fehlen die Umsätze von Kleinunternehmen (Unternehmen mit Umsätzen bis zu Euro im Vorjahr und voraussichtlich nicht über Euro im Berichtsjahr) sowie von jenen Unternehmen, die nahezu ausschließlich steuerfreie Umsätze erzielen oder bei denen keine Steuerzahllast entsteht. Letzteres gilt nur, sofern die Unternehmen nicht auf die Steuerbefreiung verzichten. Herausgeber und Vertrieb: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Böblinger Str. 68, Stuttgart, Telefon ( , Fax ( , poststelle@stala.bwl.de, Internet: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

2 Eine bedeutsame Abweichung von den bisher erhobenen Umsätzen ergibt sich aufgrund von umsatzsteuerlichen Organschaften. Bei diesen Organschaften handelt es sich um Verbindungen von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die steuerrechtlich als ein einziger Schuldner behandelt werden. Für eine Organschaft ist im Datenmaterial der Finanzverwaltungen nur der Organträger mit dem Umsatz der gesamten Organschaft enthalten. Für die ebenfalls zu der Organschaft gehörigen Organgesellschaften gibt es keine Umsatzangaben. Der beim Organträger nachgewiesene Umsatz enthält die konsolidierten Einzelumsätze aller Mitglieder des Organschaftskreises (Organträger und -gesellschaften). Diese konsolidierten Umsätze enthalten zwar Außenumsätze, aber keine Innenumsätze zwischen den einzelnen Mitgliedern der Organschaft. Die Art der Einbeziehung der Organschaftsumsätze ist für Auswertungen der Verwaltungsdaten von großer Bedeutung. Wenn die Umsätze der Organschaften wie von den Finanzverwaltungen gemeldet ausgewertet würden, wären die gesamten Umsätze der Organschaft in den Gewerbezweigen und in den Regionen nachgewiesen, denen die Organträger zugeordnet sind. Ferner ist es möglich, dass z.b. der Organträger kein Handwerksunternehmen ist und nur die dazugehörigen Organgesellschaften handwerklich tätig sind. In diesem Fall würde der Organschaftsumsatz außerhalb des Handwerks nachgewiesen. Es wird deutlich, dass ohne eine Schätzung des Umsatzes für die einzelnen Organschaftsmitglieder gravierende Verzerrungen der Ergebnisse entstehen können. Um dies zu vermeiden, haben die Statistischen Ämter ein Schätzverfahren für den Umsatz aller Organschaftsmitglieder entwickelt, bei dem auch die fehlenden Innenumsätze der Organschaften hinzugeschätzt werden. Klassifikation Die Ergebnisse der Handwerksberichterstattung werden nach zwei Klassifikationen aufbereitet, und zwar für ausgewählte Positionen der Wirtschaftszweige und der Gewerbezweigklassifikation gemäß Anlage A der Handwerksordnung ( Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtiges Handwerk betrieben werden können ) bzw. Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung ( Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreies Handwerk betrieben werden können ). In der Wirtschaftszweigklassifikation werden die Unternehmen nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt der betreffenden Einheit zugeordnet. Im Berichtsjahr 2008 wurde die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe (WZ 2003), verwendet. Diese tätigkeitsbezogene Klassifikation ermöglicht einen Vergleich mit anderen amtlichen Erhebungen. Demgegenüber ist die Gewerbezweigklassifikation eine Berufsnomenklatur des Handwerks. Die Erhebungseinheit wird hier im Wesentlichen jener Berufsbezeichnung zugeordnet, unter welcher der Inhaber von Unternehmen zulassungspflichtiger bzw. -freier Handwerke in die Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke eingetragen ist. Es wird die ab dem 1. Januar 2004 gültige Gewerbezweigklassifikation gemäß Anlage A bzw. Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung angewandt. Die Gliederung der Gewerbegruppen ist ab dem Berichtsjahr 2008 bzw leicht modifiziert. Mit dieser Änderung ist es möglich, Gewerbegruppen zu bilden, die sowohl für das zulassungspflichtige und das zulassungsfreie Handwerk gebildet werden können. Diese Gliederung entspricht den bei den Handwerksverbänden verwendeten Gewerbegruppen. Es ist zu beachten, dass nicht für alle einzelnen Gewerbezweige Angaben veröffentlicht werden, sondern wie bisher nur für ausgewählte Gewerbezweige. Wichtige konzeptionelle Änderungen Bei der Handwerksberichterstattung kommen ab dem Berichtsjahr 2008 mit der Auswertung von Verwaltungsdaten einige neue Konzepte zur Aufbereitung der Daten zum Einsatz. Hierzu gehören das Konzept des paarigen Berichtskreises sowie das Konzept der Verkettung. Konzept des paarigen Berichtskreises Bei der Berichtskreisabgrenzung kommt das Konzept des paarigen Berichtskreises zur Anwendung. Danach werden jeweils nur die Handwerksunternehmen in die Berechnung der Veränderungsraten einbezogen, für die im aktuellen Quartal und im Vergleichsquartal vollständige Angaben vorliegen. Vollständige Angaben für ein Quartal liegen beim Umsatz vor, wenn für alle 3 Monate eines Quartals Umsätze vorhanden sind oder für Quartalszahler Umsätze für das Quartal. Bei den Beschäftigten müssen Angaben zum Stichtag Ende des Quartals vorliegen. Durch diese Vorgehensweise ändert sich der Berichtskreis von Quartal zu Quartal. Dadurch wird der Einfluss von Abgängen auf die Konjunkturentwicklung ausgeschlossen. Konzept der Verkettung Aufgrund des paarigen Berichtskreises ist die Berechnung der Veränderungsraten gegenüber dem Vorjahr mithilfe der absoluten Zahlen der Umsätze und Beschäftigten nicht sinnvoll. Aus diesem Grund werden die Veränderungsraten zum mithilfe der dem Berichtsquartal vorhergehenden Veränderungsraten gegenüber dem jeweiligen berechnet. Dieses Vorgehen wird als Verkettung bezeichnet. Die en werden mithilfe der Veränderungsraten gegenüber den en fortgeschrieben. Bei der Berechnung von Jahresergebnissen 2

3 ( dem Vorjahr) wird auf die durch Verkettung ermittelten Veränderungsraten in einzelnen Quartalen zurückgegriffen. Ergebnisnachweis In der Handwerksberichterstattung werden nur für ausgewählte Wirtschafts- und Gewerbezweige Ergebnisse nachgewiesen. Ein vollständiger Nachweis für alle einzelnen Wirtschafts- und Gewerbezweige ist mit den Verwaltungsdaten nicht möglich. Der vollständige Nachweis ist für die Beobachtung der Konjunktur im Handwerk auch nicht notwendig, da sich das Handwerk auf einige Wirtschafts- und Gewerbezweige konzentriert. Ergebnisse für die wichtigsten Wirtschafts- und Gewerbezweige sollen grundsätzlich nachgewiesen werden, es sind allerdings Einschränkungen möglich. Wegen der Umstellung der Wirtschaftszweigklassifikation werden im Jahr 2009 keine Ergebnisse nach Wirtschaftszweigen aufgewiesen. Detaillierte Informationen zum Thema sind unter dem Punkt Klassifikation zu finden. Zur Interpretation der Ergebnisse Die Definition des zulassungspflichtigen bzw. -freien Handwerks weist im Vergleich zu den sonst in den Wirtschaftsstatistiken erfassten Bereichen einige Besonderheiten auf. Letztlich ist das zulassungspflichtige und -freie Handwerk formaljuristisch über das Kriterium der Eintragung in die Verzeichnisse laut Anlage A bzw. Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung definiert. Ferner sind laut Handwerkstatistikgesetz ausschließlich selbstständige Handwerksunternehmen zu erfassen. Die Handwerkskammern übermitteln den Statistischen Ämtern der Länder die erforderlichen Angaben über die Handwerkseintragungen von Unternehmen. Hierin sind vielfach auch Angaben von Einheiten enthalten, bei denen es sich nicht um selbstständige Handwerksunternehmen handelt, sondern um handwerkliche Nebenbetriebe und innerbetriebliche handwerkliche Abteilungen. Ein handwerklicher Nebenbetrieb ist zum Beispiel ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung besitzt. Ein Beispiel für eine innerbetriebliche handwerkliche Abteilung ist ein großes Energieversorgungsunternehmen, das aufgrund der Beschäftigung eines Meisters für die Ausbildung der Lehrlinge in die Handwerkrolle eingetragen ist. Einige solcher Unternehmen würden bei einer Einbeziehung in die Statistik schon aufgrund ihrer Größe die Ergebnisse der eigentlichen Handwerksunternehmen überlagern und verfälschen. Wünschenswert wäre, dass die Handwerkskammern die auszuschließenden Fälle erst gar nicht an die Statistischen Ämter der Länder melden. Da die Handwerkskammern vielfach die selbstständigen Handwerksunternehmen nicht identifizieren können, hat sich die amtliche Statistik in Abstimmung mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks auf Kriterien geeinigt, mit denen Unternehmen identifiziert werden können, die möglicherweise keine selbstständigen Handwerksunternehmen sind. Unternehmen, bei denen es sich nach einer Prüfung in den Statistischen Ämtern nicht um selbstständige Handwerkunternehmen handelt, bleiben dann in den Handwerksstatistiken unberücksichtigt. Revisionen Für jedes Berichtsquartal werden für das zulassungspflichtige Handwerk vorläufige und revidierte Ergebnisse veröffentlicht. Die jeweils aktuellen Quartalsergebnisse werden im Internet bereitgestellt, die endgültigen Quar tals - ergebnisse eines Jahres und das Jahresergebnis werden in einem Statistischen Bericht zusammengefasst publiziert. Die revidierten Ergebnisse eines Berichtsquartals werden frühestens gut 6 Monate und spätestens gut 8 Monate nach Ende des Berichtsquartals publiziert. Für das zulassungsfreie Handwerk werden für den Umsatz vorläufige Ergebnisse verfügbar sein bzw. nach gut 6 Monaten revidierte Ergebnisse. Die Ergebnisse für Beschäftigte im zulassungsfreien Handwerk werden wegen des höheren Revisionsbedarf dieser Ergebnisse nur als endgültige Ergebnisse verfügbar sein. Revisionen sind beim Umsatz und bei den Beschäftigten aus unterschiedlichen Gründen erforderlich. Beim Umsatz werden bei den vorläufigen Ergebnissen fehlende Meldungen geschätzt oder unplausible Angaben entsprechend bereinigt. Diese werden später bei den revidierten Ergebnissen soweit möglich durch Meldungen der Finanzverwaltungen ersetzt. Darüber hinaus sind für Unternehmen revidierte Umsätze durch Änderungen von Meldungen bzw. durch Nachmeldungen der Steuerpflichtigen sowie durch geänderte Festsetzungen der Finanzverwaltung möglich. Diese Revisionen können wegen ihres unvorhersehbaren Auftretens nicht durch Schätzverfahren berücksichtigt werden. Bei den vorläufigen Ergebnissen über die Beschäftigten liegen die An- und Abmeldungen zu dem Berichtsstichtag bei der Bundesagentur für Arbeit zu einem beträchtlichen Teil vor, sind jedoch noch unvollständig. Erst nach etwa 6 Monaten (entspricht den revidierten Ergebnissen) sind die Meldungen nahezu vollständig. Da bei den Beschäftigtendaten für den jeweiligen Stichtag der Bestand der Beschäftigten an die Statistischen Ämter geliefert wird, schlagen sich fehlende Meldungen von Neueinstellungen oder Entlassungen in der Regel nicht wie beim Umsatz in fehlenden Werten nieder, sondern in zu hohen oder zu niedrigen Beschäftigtenzahlen eines Betriebes. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Vollständigkeit der vorläufigen Daten im Handwerksbereich bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten besser ist als bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten. 3

4 1. Beschäftigte und Umsatz im zulassungspflichtigen Handwerk Baden-Württembergs im 1. Vierteljahr 2015 nach ausgewählten Gewerbezweigen (endgültige Ergebnisse) Ausgewählte Gewerbezweige % % Zulassungspflichtiges Handwerk insgesamt 100,3 0,7 + 0,4 94,6 24,3 1,2 I Bauhauptgewerbe 98,2 + 0,1 + 0,5 72,7 50,4 10,8 01, 05 Maurer und Betonbauer; Straßenbauer 97,1 + 0,5 + 0,8 70,0 53,1 9,3 03 Zimmerer 104,6 0,9 + 0,3 83,3 40,9 9,6 04 Dachdecker 96,9 + 0,6 2,0 65,0 53,7 22,5 II Ausbaugewerbe 100,5 0,8 + 0,2 82,2 34,1 3,8 09 Stuckateure 95,7 1,0 1,0 75,4 47,7 10,5 10 Maler und Lackierer 97,6 0,1 0,1 84,3 37,4 2,4 23, 24 Klempner; Installateur und Heizungsbauer 101,9 1,2 + 0,3 80,0 37,2 3,6 25 Elektrotechniker 102,5 0,6 + 0,6 78,7 31,6 3,1 27 Tischler 99,6 0,3 + 0,6 97,0 26,2 1,8 39 Glaser 101,3 2,0 2,3 83,2 + 29,3 11,2 III Handwerke für den gewerblichen Bedarf 105,4 1,0 + 0,4 120,0 14,9 + 0,6 13 Metallbauer 100,6 1,1 0,1 96,6 24,3 4,9 16 Feinwerkmechaniker 106,5 1,0 + 0,1 137,0 10,0 + 4,1 19 Informationstechniker 91,4 0,9 80,9 19,5 1,4 21 Landmaschinenmechaniker 106,3 0,9 + 0,9 88,1 21,0 19,1 IV Kraftfahrzeuggewerbe 99,6 1,4 + 0,2 98,3 5,5 + 4,0 20 Kraftfahrzeugtechniker 99,3 1,6 + 0,2 98,2 5,3 + 4,5 V Lebensmittelgewerbe 97,3 0,3 + 0,8 101,9 11,0 + 1,0 30 Bäcker 99,3 + 0,1 + 1,4 104,8 7,0 + 2,1 31 Konditoren 96,7 1,1 0,6 108,0 11,0 + 3,2 32 Fleischer 93,7 0,9 + 0,1 100,4 14,0 + 0,2 VI Gesundheitsgewerbe 103,4 0,9 + 1,4 102,5 13,2 + 0,4 33 Augenoptiker 98,4 1,3 0,6 108,5 3,1 + 1,0 35 Orthopädietechniker 120,4 + 0,4 + 6,9 106,2 11,8 + 2,3 37 Zahntechniker 95,9 1,7 0,8 89,9 23,3 + 1,2 VII Handwerke für den privaten Bedarf 91,5 1,2 0,6 94,8 17,0 + 1,5 08 Steinmetze und Steinbildhauer 93,2 + 0,6 2,0 64,8 48,7 5,2 38 Friseure 90,2 1,5 0,7 99,0 4,9 + 2,6 Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (laut Anlage A der Handwerksordnung vom ). 2) Stand jeweils am Ende des Vierteljahres. 3) Ohne Umsatzsteuer. 4) Vierteljahresdurchschnitt. 4

5 2. Beschäftigte und Umsatz im zulassungspflichtigen Handwerk Baden-Württembergs im 1. Vierteljahr 2015 nach ausgewählten Wirtschaftszweigen (endgültige Ergebnisse) Ausgewählte Wirtschaftszweige % % Zulassungspflichtiges Handwerk insgesamt 100,3 0,7 + 0,4 94,6 24,3 1,2 C Verarbeitendes Gewerbe 102,0 0,6 + 0,3 111,0 16,0 10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermittel 97,7 0,2 + 0,6 100,0 11,0 0,1 23 Glasgewerbe, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 95,9 + 1,3 1,8 68,3 40,4 1,5 25 Herstellung von Metallerzeugnissen 102,3 1,9 1,1 113,5 13,9 + 0, Stahl- und Leichtmetallbau 96,8 0,9 1,3 84,0 31,6 5,6 28 Maschinenbau 107,5 0,1 + 2,1 127,8 18,3 + 3,3 31 Herstellung von Möbeln 97,0 0,8 90,1 21,9 2,7 32 Herstellung von sonstigen Waren 103,3 0,9 + 0,6 109,9 12,6 + 6,8 F Baugewerbe 99,5 0,6 + 0,3 74,1 46,7 7, / 42 / 43.1 / 43.9 Bauhauptgewerbe insgesamt 98,5 0,2 + 0,2 69,2 53,0 11, Bauinstallation 102,3 1,3 + 0,5 77,0 40,1 3, Elektroinstallation 102,9 1,5 75,4 39,2 5, Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation 102,9 1,3 + 0,6 78,2 41,7 2, Sonstiges Ausbaugewerbe 96,8 0,3 79,6 43,8 6, Stuckateurgewerbe, Gipserei und Verputzerei 94,8 0,9 1,1 71,8 47,8 11, Maler- und Glasergewerbe 95,3 0,2 0,3 73,1 46,1 5,5 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 99,9 1,2 + 0,5 98,1 6,7 + 3,5 O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 96 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 89,9 1,4 0,8 101,3 6,2 + 3, Friseurgewerbe und Kosmetiksalons 89,8 1,5 0,7 99,0 5,0 + 2,5 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 08). 2) Jeweils am Ende des Vierteljahres. 3) Ohne Umsatzsteuer. 4) Vierteljahresdurchschnitt. 5

6 3. Beschäftigte und Umsatz im zulassungspflichtigen Handwerk Baden-Württembergs im 2. Vierteljahr 2015 nach ausgewählten Gewerbezweigen (endgültige Ergebnisse) Ausgewählte Gewerbezweige % % Zulassungspflichtiges Handwerk insgesamt 100,6 + 0,3 + 0,1 112,7 + 19,2 + 2,1 I Bauhauptgewerbe 99,4 + 1,2 + 0,2 111,8 + 53,9 + 0,4 01, 05 Maurer und Betonbauer; Straßenbauer 98,2 + 1,2 + 0,6 111,2 + 58,9 + 1,3 03 Zimmerer 105,4 + 0,8 0,2 119,4 + 43,3 + 0,1 04 Dachdecker 99,0 + 2,2 1,3 99,5 + 53,2 7,0 II Ausbaugewerbe 101,0 + 0,5 + 0,1 99,1 + 20,5 09 Stuckateure 97,3 + 1,7 1,8 114,8 + 52,3 2,6 10 Maler und Lackierer 100,6 + 3,1 + 0,5 112,7 + 33,6 + 2,4 23, 24 Klempner; Installateur und Heizungsbauer 101,8 0,1 + 0,3 97,2 + 21,4 + 2,5 25 Elektrotechniker 102,4 0,1 + 0,5 89,9 + 14,3 1,6 27 Tischler 99,4 0,2 + 0,5 110,0 + 13,4 + 0,4 39 Glaser 101,2 0,2 2,9 104,4 + 25,5 4,5 III Handwerke für den gewerblichen Bedarf 105,6 + 0,2 + 0,2 132,0 + 10,0 + 2,8 13 Metallbauer 100,3 0,3 0,6 108,5 + 12,3 3,6 16 Feinwerkmechaniker 106,9 + 0,4 + 0,2 150,3 + 9,8 + 8,9 19 Informationstechniker 90,6 0,9 0,2 78,9 2,5 7,0 21 Landmaschinenmechaniker 106,0 0,3 + 0,4 124,5 + 41,2 + 2,9 IV Kraftfahrzeuggewerbe 99,3 0,3 0,2 115,2 + 17,2 + 5,4 20 Kraftfahrzeugtechniker 99,0 0,4 0,3 114,2 + 16,4 + 5,5 V Lebensmittelgewerbe 97,2 + 0,2 105,9 + 4,0 0,5 30 Bäcker 99,2 0,2 + 0,6 107,1 + 2,2 + 1,2 31 Konditoren 97,5 + 0,8 0,5 113,3 + 4,8 2,6 32 Fleischer 93,9 + 0,2 0,3 105,7 + 5,3 1,6 VI Gesundheitsgewerbe 103,1 0,3 + 0,8 112,4 + 9,7 + 2,5 33 Augenoptiker 97,6 0,8 0,9 117,9 + 8,7 + 4,1 35 Orthopädietechniker 120,9 + 0,4 + 5,5 111,5 + 5,0 + 3,6 37 Zahntechniker 95,3 0,7 1,3 99,4 + 10,6 0,2 VII Handwerke für den privaten Bedarf 91,0 0,6 0,9 107,2 + 13,0 + 2,1 08 Steinmetze und Steinbildhauer 95,6 + 2,6 1,4 110,6 + 70,8 1,2 38 Friseure 89,4 0,9 1,0 103,1 + 4,1 + 1,8 Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (laut Anlage A der Handwerksordnung vom ). 2) Stand jeweils am Ende des Vierteljahres. 3) Ohne Umsatzsteuer. 4) Vierteljahresdurchschnitt. 6

7 4. Beschäftigte und Umsatz im zulassungspflichtigen Handwerk Baden-Württembergs im 2. Vierteljahr 2015 nach ausgewählten Wirtschaftszweigen (endgültige Ergebnisse) Ausgewählte Wirtschaftszweige % % Zulassungspflichtiges Handwerk insgesamt 100,6 + 0,3 + 0,1 112,7 + 19,2 + 2,1 C Verarbeitendes Gewerbe 102,2 + 0,1 + 0,2 121,6 + 9,5 + 2,0 10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermittel 98,0 + 0,3 + 0,4 103,5 + 3,5 1,0 23 Glasgewerbe, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 97,3 + 1,5 2,2 108,2 + 58,4 + 3,2 25 Herstellung von Metallerzeugnissen 102,3 1,3 122,3 + 7,7 + 2, Stahl- und Leichtmetallbau 96,2 0,6 2,0 94,5 + 12,6 4,6 28 Maschinenbau 107,5 + 1,5 145,2 + 13,6 + 6,0 31 Herstellung von Möbeln 96,4 0,6 0,4 95,6 + 6,0 + 2,0 32 Herstellung von sonstigen Waren 103,4 + 0,1 + 0,4 104,6 4,8 8,7 F Baugewerbe 100,5 + 1,0 + 0,2 104,7 + 41, / 42 / 43.1 / 43.9 Bauhauptgewerbe insgesamt 99,8 + 1,3 + 0,1 109,3 + 57,9 0, Bauinstallation 102,4 + 0,1 + 0,3 95,6 + 24,2 + 0, Elektroinstallation 103,1 + 0,2 90,6 + 20,0 3, Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation 102,9 + 0,4 99,8 + 27,5 + 3, Sonstiges Ausbaugewerbe 98,8 + 2,1 111,6 + 40,2 2, Stuckateurgewerbe, Gipserei und Verputzerei 96,6 + 1,9 1,6 111,4 + 55,2 3, Maler- und Glasergewerbe 98,3 + 3,2 + 0,4 105,8 + 44,6 2,0 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 99,4 0,4 0,2 113,1 + 15,3 + 4,7 O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 96 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 89,2 0,8 0,9 105,6 + 4,2 + 3, Friseurgewerbe und Kosmetiksalons 89,0 0,9 1,0 103,1 + 4,1 + 2,3 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 08). 2) Jeweils am Ende des Vierteljahres. 3) Ohne Umsatzsteuer. 4) Vierteljahresdurchschnitt. 7

8 5. Beschäftigte und Umsatz im zulassungspflichtigen Handwerk Baden-Württembergs im 3. Vierteljahr 2015 nach ausgewählten Gewerbezweigen (endgültige Ergebnisse) Ausgewählte Gewerbezweige % % Zulassungspflichtiges Handwerk insgesamt 102,4 + 1,8 + 0,5 115,9 + 2,8 + 3,5 I Bauhauptgewerbe 101,2 + 1,8 + 0,5 128,0 + 14,5 + 7,1 01, 05 Maurer und Betonbauer; Straßenbauer 100,0 + 1,8 + 1,1 130,7 + 17,6 + 10,0 03 Zimmerer 107,6 + 2,1 126,2 + 5,7 + 0,5 04 Dachdecker 99,8 + 0,8 1,7 112,3 + 12,8 0,1 II Ausbaugewerbe 103,2 + 2,2 + 0,5 106,9 + 7,9 + 0,5 09 Stuckateure 98,9 + 1,7 1,5 123,2 + 7,3 1,6 10 Maler und Lackierer 103,5 + 2,9 + 1,4 124,0 + 10,1 + 4,6 23, 24 Klempner; Installateur und Heizungsbauer 104,5 + 2,6 + 0,9 104,0 + 7,1 + 0,2 25 Elektrotechniker 104,8 + 2,4 + 1,1 98,0 + 9,0 0,5 27 Tischler 100,1 + 0,7 0,2 116,9 + 6,2 + 1,4 39 Glaser 103,2 + 2,0 1,8 110,1 + 5,5 + 0,8 III Handwerke für den gewerblichen Bedarf 107,5 + 1,8 + 0,6 135,5 + 2,7 + 2,9 13 Metallbauer 102,6 + 2,3 116,2 + 7,2 1,1 16 Feinwerkmechaniker 108,7 + 1,6 + 0,7 149,8 0,4 + 2,7 19 Informationstechniker 91,9 + 1,4 + 0,2 86,2 + 9,3 + 1,5 21 Landmaschinenmechaniker 109,0 + 2,8 106,1 14,8 2,8 IV Kraftfahrzeuggewerbe 102,1 + 2,8 + 0,4 105,8 8,2 + 5,5 20 Kraftfahrzeugtechniker 101,9 + 3,0 + 0,3 104,9 8,1 + 5,2 V Lebensmittelgewerbe 97,6 + 0,4 + 0,6 106,3 + 0,3 + 0,2 30 Bäcker 99,6 + 0,4 + 0,8 108,2 + 0,9 + 1,9 31 Konditoren 97,0 0,5 + 0,3 87,0 23,2 21,9 32 Fleischer 94,4 + 0,6 + 0,1 107,4 + 1,7 + 0,6 VI Gesundheitsgewerbe 105,4 + 2,2 + 0,9 113,5 + 1,0 + 3,7 33 Augenoptiker 100,1 + 2,6 0,6 121,5 + 3,0 + 5,6 35 Orthopädietechniker 123,9 + 2,5 + 4,5 116,9 + 4,8 + 2,7 37 Zahntechniker 96,7 + 1,5 1,1 95,3 4,1 + 1,9 VII Handwerke für den privaten Bedarf 92,5 + 1,6 1,3 106,7 0,4 + 2,4 08 Steinmetze und Steinbildhauer 97,0 + 1,4 2,0 108,6 1,8 + 1,7 38 Friseure 90,9 + 1,6 1,3 103,9 + 0,9 + 1,4 Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (laut Anlage A der Handwerksordnung vom ). 2) Stand jeweils am Ende des Vierteljahres. 3) Ohne Umsatzsteuer. 4) Vierteljahresdurchschnitt. 8

9 6. Beschäftigte und Umsatz im zulassungspflichtigen Handwerk Baden-Württembergs im 3. Vierteljahr 2015 nach ausgewählten Wirtschaftszweigen (endgültige Ergebnisse) Ausgewählte Wirtschaftszweige % % Zulassungspflichtiges Handwerk insgesamt 102,4 + 1,8 + 0,5 115,9 + 2,8 + 3,5 C Verarbeitendes Gewerbe 103,4 + 1,2 + 0,5 125,8 + 3,4 + 2,2 10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermittel 98,5 + 0,5 + 1,0 103,8 + 0,3 0,1 23 Glasgewerbe, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 98,0 + 0,7 2,8 113,9 + 5,3 + 8,2 25 Herstellung von Metallerzeugnissen 104,3 + 1,9 0,7 129,6 + 6,0 + 2, Stahl- und Leichtmetallbau 99,0 + 2,8 0,6 109,4 + 15,7 + 1,1 28 Maschinenbau 109,5 + 1,9 + 1,7 146,8 + 1,1 + 1,7 31 Herstellung von Möbeln 95,9 0,5 2,2 105,4 + 10,3 + 2,9 32 Herstellung von sonstigen Waren 104,8 + 1,3 + 0,5 114,1 + 9,2 + 7,8 F Baugewerbe 102,8 + 2,3 + 0,6 116,7 + 11,5 + 3, / 42 / 43.1 / 43.9 Bauhauptgewerbe insgesamt 101,6 + 1,9 + 0,5 126,8 + 16,0 + 7, Bauinstallation 105,5 + 3,0 + 1,2 102,4 + 7,1 0, Elektroinstallation 106,5 + 3,3 + 1,4 96,7 + 6,8 4, Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation 105,9 + 2,9 + 1,0 106,8 + 7,1 + 1, Sonstiges Ausbaugewerbe 100,8 + 2,1 121,1 + 8,5 0, Stuckateurgewerbe, Gipserei und Verputzerei 98,2 + 1,7 1,2 119,6 + 7,4 1, Maler- und Glasergewerbe 100,7 + 2,4 + 0,3 118,8 + 12,3 + 1,0 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 101,9 + 2,4 + 0,2 105,6 6,6 + 4,9 O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 96 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 90,6 + 1,6 1,3 107,7 + 2,0 + 3, Friseurgewerbe und Kosmetiksalons 90,5 + 1,6 1,3 104,1 + 1,0 + 1,9 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 08). 2) Jeweils am Ende des Vierteljahres. 3) Ohne Umsatzsteuer. 4) Vierteljahresdurchschnitt. 9

10 7. Beschäftigte und Umsatz im zulassungspflichtigen Handwerk Baden-Württembergs im 4. Vierteljahr 2015 nach ausgewählten Gewerbezweigen (endgültige Ergebnisse) Ausgewählte Gewerbezweige % % Zulassungspflichtiges Handwerk insgesamt 101,8 0,7 + 0,7 131,0 + 13,0 + 4,9 I Bauhauptgewerbe 99,1 2,1 + 1,1 153,4 + 19,8 + 4,8 01, 05 Maurer und Betonbauer; Straßenbauer 98,0 2,0 + 1,5 157,4 + 20,4 + 5,4 03 Zimmerer 106,1 1,4 + 0,5 151,1 + 19,7 + 7,2 04 Dachdecker 95,8 4,0 0,5 135,1 + 20,4 3,6 II Ausbaugewerbe 102,1 1,1 + 0,8 130,3 + 21,9 + 4,4 09 Stuckateure 96,8 2,2 + 0,2 144,2 + 17,0 10 Maler und Lackierer 99,0 4,4 + 1,3 140,8 + 13,5 + 4,4 23, 24 Klempner; Installateur und Heizungsbauer 104,1 0,3 + 1,0 132,4 + 27,3 + 3,9 25 Elektrotechniker 104,3 0,5 + 1,1 119,5 + 21,9 + 3,9 27 Tischler 100,1 0,1 + 0,1 141,6 + 21,1 + 7,8 39 Glaser 101,8 1,3 1,5 126,8 + 15,1 + 7,8 III Handwerke für den gewerblichen Bedarf 107,2 0,3 + 0,7 146,2 + 7,8 + 3,7 13 Metallbauer 101,9 0,7 + 0,2 133,2 + 14,6 + 4,5 16 Feinwerkmechaniker 108,5 0,1 + 0,9 157,9 + 5,4 + 3,8 19 Informationstechniker 90,6 1,4 1,9 104,9 + 21,7 + 4,4 21 Landmaschinenmechaniker 108,0 0,9 + 0,7 108,5 + 2,3 2,8 IV Kraftfahrzeuggewerbe 101,9 0,2 + 0,9 110,8 + 4,7 + 6,5 20 Kraftfahrzeugtechniker 101,9 0,1 + 0,9 110,5 + 5,3 + 6,6 V Lebensmittelgewerbe 98,2 + 0,6 + 0,7 116,8 + 9,9 + 2,0 30 Bäcker 100,3 + 0,8 + 1,0 116,3 + 7,6 + 3,1 31 Konditoren 95,8 1,2 2,0 104,4 + 19,9 14,0 32 Fleischer 95,0 + 0,6 + 0,4 119,4 + 11,1 + 2,2 VI Gesundheitsgewerbe 105,2 0,1 + 0,8 123,3 + 8,6 + 4,6 33 Augenoptiker 100,0 0,1 + 0,3 117,5 3,3 + 4,9 35 Orthopädietechniker 123,6 0,2 + 3,1 128,2 + 9,7 + 6,5 37 Zahntechniker 96,4 0,3 1,2 119,8 + 25,7 + 2,3 VII Handwerke für den privaten Bedarf 92,2 0,3 0,5 117,8 + 10,4 + 3,2 08 Steinmetze und Steinbildhauer 92,8 4,3 + 0,1 127,7 + 17,5 + 1,1 38 Friseure 91,0 + 0,2 0,6 108,7 + 4,6 + 4,4 Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (laut Anlage A der Handwerksordnung vom ). 2) Stand jeweils am Ende des Vierteljahres. 3) Ohne Umsatzsteuer. 4) Vierteljahresdurchschnitt. 10

11 8. Beschäftigte und Umsatz im zulassungspflichtigen Handwerk Baden-Württembergs im 4. Vierteljahr 2015 nach ausgewählten Wirtschaftszweigen (endgültige Ergebnisse) Ausgewählte Wirtschaftszweige % % Zulassungspflichtiges Handwerk insgesamt 101,8 0,7 + 0,7 131,0 + 13,0 + 4,9 C Verarbeitendes Gewerbe 103,4 + 0,7 138,5 + 10,1 + 4,8 10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermittel 98,9 + 0,4 + 1,0 114,5 + 10,3 + 1,9 23 Glasgewerbe, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 94,0 4,0 0,7 125,4 + 10,1 + 9,5 25 Herstellung von Metallerzeugnissen 103,7 0,6 0,5 137,1 + 5,8 + 4, Stahl- und Leichtmetallbau 98,3 0,7 + 0,6 127,6 + 16,7 + 4,0 28 Maschinenbau 109,6 + 0,1 + 1,8 163,2 + 11,1 + 4,3 31 Herstellung von Möbeln 96,4 + 0,6 1,5 120,8 + 14,6 + 4,8 32 Herstellung von sonstigen Waren 104,5 0,3 + 0,3 131,8 + 15,5 + 4,9 F Baugewerbe 101,0 1,8 + 0,9 144,8 + 24,0 + 4, / 42 / 43.1 / 43.9 Bauhauptgewerbe insgesamt 99,6 2,0 + 0,9 153,5 + 21,1 + 4, Bauinstallation 104,8 0,7 + 1,0 132,4 + 29,4 + 3, Elektroinstallation 105,4 1,1 + 0,8 126,0 + 30,4 + 1, Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation 105,5 0,4 + 1,1 139,8 + 30,9 + 4, Sonstiges Ausbaugewerbe 97,7 3,1 + 0,6 149,1 + 23,1 + 5, Stuckateurgewerbe, Gipserei und Verputzerei 95,9 2,4 + 0,2 139,1 + 16,3 + 1, Maler- und Glasergewerbe 96,1 4,6 + 0,6 141,3 + 18,9 + 4,1 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 101,7 0,1 + 0,7 110,7 + 4,8 + 5,3 O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 96 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 90,6 0,7 112,1 + 4,1 + 3, Friseurgewerbe und Kosmetiksalons 90,6 + 0,1 0,6 108,8 + 4,5 + 4,4 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 08). 2) Jeweils am Ende des Vierteljahres. 3) Ohne Umsatzsteuer. 4) Vierteljahresdurchschnitt. 11

12 9. Beschäftigte und Umsatz im zulassungspflichtigen Handwerk Baden-Württembergs im Jahr 2015 nach ausgewählten Gewerbezweigen (endgültige Ergebnisse) Beschäftigte Umsatz 2) Ausgewählte Gewerbezweige Veränderung 2015 gegenüber Veränderung 2015 gegenüber 2014 % 2009 % Zulassungspflichtiges Handwerk insgesamt 101,2 100,7 + 0,4 113,5 110,7 + 2,5 I Bauhauptgewerbe 99,3 98,9 + 0,5 116,5 114,7 + 1,5 01, 05 Maurer und Betonbauer; Straßenbauer 98,2 97,3 + 0,9 117,3 113,8 + 3,1 03 Zimmerer 105,8 105,6 + 0,2 120,0 119,5 + 0,4 04 Dachdecker 97,9 99,4 1,5 103,0 110,9 7,1 II Ausbaugewerbe 101,6 101,2 + 0,4 104,6 104,0 + 0,6 09 Stuckateure 97,2 98,1 1,0 114,4 117,8 2,9 10 Maler und Lackierer 100,0 99,3 + 0,8 115,5 112,5 + 2,7 23, 24 Klempner; Installateur und Heizungsbauer 102,9 102,3 + 0,6 103,4 102,3 + 1,1 25 Elektrotechniker 103,3 102,6 + 0,8 96,5 96,5 27 Tischler 99,8 99,5 + 0,3 116,4 113,7 + 2,3 39 Glaser 102,1 104,2 2,1 106,1 107,4 1,2 III Handwerke für den gewerblichen Bedarf 106,4 105,8 + 0,6 133,4 130,1 + 2,6 13 Metallbauer 101,3 101,4 0,1 113,6 114,8 1,0 16 Feinwerkmechaniker 107,5 107,0 + 0,5 148,8 141,9 + 4,8 19 Informationstechniker 91,3 91,5 0,2 87,7 88,1 0,4 21 Landmaschinenmechaniker 107,2 106,5 + 0,6 106,8 112,7 5,2 IV Kraftfahrzeuggewerbe 100,6 100,3 + 0,3 107,5 102,0 + 5,4 20 Kraftfahrzeugtechniker 100,4 100,2 + 0,3 107,0 101,4 + 5,5 V Lebensmittelgewerbe 97,5 96,9 + 0,6 107,7 107,0 + 0,7 30 Bäcker 99,5 98,5 + 0,9 109,1 106,9 + 2,1 31 Konditoren 97,0 97,3 0,3 103,2 113,4 9,1 32 Fleischer 94,2 94,1 + 0,1 108,2 107,8 + 0,4 VI Gesundheitsgewerbe 104,2 103,0 + 1,1 112,9 109,8 + 2,9 33 Augenoptiker 99,0 99,5 0,5 116,4 112,0 + 3,9 35 Orthopädietechniker 121,8 115,5 + 5,4 115,7 111,4 + 3,9 37 Zahntechniker 96,2 97,1 0,9 101,1 99,8 + 1,3 VII Handwerke für den privaten Bedarf 91,9 92,7 0,8 106,6 104,2 + 2,3 08 Steinmetze und Steinbildhauer 94,6 96,0 1,4 102,9 103,3 0,4 38 Friseure 90,4 91,3 1,0 103,7 101,0 + 2,6 Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (laut Anlage A der Handwerksordnung vom ). 2) Ohne Umsatzsteuer. 12

13 10. Beschäftigte und Umsatz im zulassungspflichtigen Handwerk Baden-Württembergs im Jahr 2015 nach ausgewählten Wirtschaftszweigen (endgültige Ergebnisse) Beschäftigte Umsatz 2) Ausgewählte Wirtschaftszweige Veränderung 2015 gegenüber Veränderung 2015 gegenüber 2014 % 2009 % Zulassungspflichtiges Handwerk insgesamt 101,2 100,7 + 0,4 113,5 110,7 + 2,5 C Verarbeitendes Gewerbe 102,7 102,2 + 0,4 124,2 121,3 + 2,4 10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermittel 98,2 97,5 + 0,7 105,5 105,2 + 0,2 23 Glasgewerbe, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 96,4 98,4 2,1 103,9 98,4 + 5,6 25 Herstellung von Metallerzeugnissen 103,2 104,0 0,8 125,6 122,8 + 2, Stahl- und Leichtmetallbau 97,5 98,4 1,0 103,9 104,7 0,8 28 Maschinenbau 108,3 106,3 + 1,9 145,8 140,4 + 3,8 31 Herstellung von Möbeln 96,6 97,4 0,8 103,0 101,0 + 1,9 32 Herstellung von sonstigen Waren 103,9 103,3 + 0,6 115,1 112,2 + 2,6 F Baugewerbe 100,8 100,3 + 0,5 110,1 109,2 + 0, / 42 / 43.1 / 43.9 Bauhauptgewerbe insgesamt 99,8 99,4 + 0,4 114,7 113,5 + 1, Bauinstallation 103,6 102,9 + 0,7 101,8 101,7 + 0, Elektroinstallation 104,4 103,8 + 0,6 97,2 99,7 2, Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation 104,1 103,2 + 0,9 106,1 104,3 + 1, Sonstiges Ausbaugewerbe 98,4 98,3 + 0,2 115,3 115,7 0, Stuckateurgewerbe, Gipserei und Verputzerei 96,4 97,3 0,9 110,4 113,5 2, Maler- und Glasergewerbe 97,5 97,3 + 0,3 109,8 109,7 + 0,1 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 100,6 100,3 + 0,3 106,9 102,1 + 4,6 O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 96 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 90,1 91,0 1,0 106,7 103,2 + 3, Friseurgewerbe und Kosmetiksalons 90,0 90,9 1,0 103,8 101,0 + 2,8 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 08). 2) Jeweils am Ende des Vierteljahres. 3) Ohne Umsatzsteuer. 4) Vierteljahresdurchschnitt. 13

14 Anhang Gewerbegruppen ab Berichtsjahr 2012 Zulassungspflichtiges Handwerk Anlage A der Handwerksordnung Zulassungsfreies Handwerk Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung Nr. der Klassifikation Gewerbezweig Nr. der Klassifikation Gewerbezweig I Bauhauptgewerbe 01 Maurer und Betonbauer 02 Betonstein- und Terrazzohersteller 03 Zimmerer 04 Dachdecker 05 Straßenbauer 06 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer 07 Brunnenbauer 11 Gerüstbauer II Ausbaugewerbe 02 Ofen- und Luftheizungsbauer 01 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger 09 Stuckateure 03 Estrichleger 10 Maler und Lackierer 12 Parkettleger 23 Klempner 13 Rollladen- und Sonnenschutztechniker 24 Installateur und Heizungsbauer 27 Raumausstatter 25 Elektrotechniker 27 Tischler 39 Glaser III Handwerke für den gewerblichen Bedarf 13 Metallbauer 04 Behälter- und Apparatebauer 14 Chirurgiemechaniker 07 Metallbildner 16 Feinwerkmechaniker 08 Galvaniseure 18 Kälteanlagenbauer 09 Metall- und Glockengießer 19 Informationstechniker 10 Schneidwerkzeugmechaniker 21 Landmaschinenmechaniker 14 Modellbauer 22 Büchsenmacher 17 Böttcher 26 Elektromaschinenbauer 33 Gebäudereiniger 29 Seiler 34 Glasveredler 40 Glasbläser und Glasapparatebauer 35 Feinoptiker 36 Glas- und Porzellanmaler 37 Edelsteinschleifer und -graveure 39 Buchbinder 40 Drucker 41 Siebdrucker 42 Flexografen 53 Schilder- und Lichtreklamehersteller IV Kraftfahrzeuggewerbe 15 Karosserie- und Fahrzeugbauer 17 Zweiradmechaniker 20 Kraftfahrzeugtechniker 41 Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik 14

15 Gewerbegruppen ab Berichtsjahr 2012 Zulassungspflichtiges Handwerk Anlage A der Handwerksordnung Zulassungsfreies Handwerk Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung Nr. der Klassifikation Gewerbezweig Nr. der Klassifikation Gewerbezweig V Lebensmittelgewerbe 30 Bäcker 28 Müller 31 Konditoren 29 Brauer und Mälzer 32 Fleischer 30 Weinküfer 33 Augenoptiker 34 Hörgeräteakustiker 35 Orthopädietechniker 36 Orthopädieschuhmacher 37 Zahntechniker VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerke für den privaten Bedarf 08 Steinmetzen und Steinbildhauer 05 Uhrmacher 12 Schornsteinfeger 06 Graveure 28 Boots- und Schiffbauer 11 Gold- und Silberschmiede 38 Friseure 15 Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und 16 Holzbildhauer 18 Korb- und Flechtwerkgestalter 19 Maßschneider 20 Textilgestalter 2) 21 Modisten 22 weggefallen 23 Segelmacher 24 Kürschner 25 Schuhmacher 26 Sattler und Feintäschner 31 Textilreiniger 32 Wachszieher 38 Fotografen 43 Keramiker 44 Orgel- und Harmoniumbauer 45 Klavier- und Cembalobauer 46 Handzuginstrumentenmacher 47 Geigenbauer 48 Bogenmacher 49 Metallblasinstrumentenmacher 50 Holzblasinstrumentenmacher 51 Zupfinstrumentenmacher 52 Vergolder Außer Änderungen in der Bezeichnung gibt es auch inhaltliche Änderungen gegenüber der bisherigen Handwerksordnung. Aufgrund einer Änderung der Handwerksordnung beim zulassungsfreien Handwerk im Gewerbezweig 20 "Textilgestalter" können die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2012 nur eingeschränkt mit den zuvor ermittelten Ergebnissen verglichen werden. 2) Ab dem Berichtsjahr 2012 sind Sticker (früher Gewerbezweig 20), Weber (früher Gewerbezweig 22) und die Gewerbezweige Klöppler (29), Posamentierer (32) und Stricker (34) aus der früheren Anlage B Abschnitt 2 der Handwerksordnung im "neuen" Gewerbezweig 20 "Textilgestalter" enthalten. Siehe auch Fußnote 1. 15

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