HAUSORDNUNG. für das Haus am Karswald Wohnstätte zur Förderung und Pflege behinderter Menschen Hufelandstraße 15 01477 Arnsdorf

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Transkript:

HAUSORDNUNG für das Haus am Karswald Wohnstätte zur Förderung und Pflege behinderter Menschen Hufelandstraße 15 01477 Arnsdorf Erstellt von: aktualisiert: Bewohnervertretung des Haus am Karswald Mai 2015

Inhaltsverzeichnis 1. Umgang miteinander 2. Bewohnerzimmer 3. Mahlzeiten 4. Ruhezeiten 5. Verlassen des Wohnbereiches 6. Besuche 7. Gruppengespräche 8. Aufgaben in der Wohngruppe 9. Geld und Wertsachen 10. Telefonieren 11. Post 12. Rauchen 13. Alkohol, Drogen 14. Haustiere 15. Beschwerden, Sorgen, Wünsche Belehrungen

1. Umgang miteinander Wir wollen freundlich, rücksichtsvoll und hilfsbereit miteinander umgehen. Die Bewohner und Mitarbeiter der Wohnstätte klopfen an, bevor die Zimmer von anderen Bewohnern betreten werden. Bei der Lautstärke von Fernsehgeräten und Radios soll gegenseitige Rücksichtnahme herrschen. Bei Problemen versuchen wir miteinander zu reden. Bei Problemen, die wir nicht selbst lösen können, sollten die Mitarbeiter der Wohnstätte zur Hilfe gezogen werden.

2. Bewohnerzimmer 1. Gestaltung Das eigene Zimmer kann nach den persönlichen Vorstellungen (mit eigenen Möbeln, evtl. Farben) gestaltet werden. Bei Mehrbettzimmern sind gemeinsame Lösungen zu finden. 2. Reinigung Das Zimmer ist sauber und in Ordnung zu halten. Bewohner die dazu nicht in der Lage sind, können es von den Hauswirtschaftshilfen oder der Reinigungsfirma reinigen lassen. Den Mitarbeitern ist dafür Zutritt zu gewähren. 3. Lüftung Die Zimmer sind regelmäßig zu lüften.

Die Heizung ist während des Lüftens abzudrehen. Bei Verlassen des Hauses und bei Unwetter sind die Fenster zu schließen. 4. Schlüssel Die Bewohner können einen eigenen Schlüssel für das Zimmer erhalten. Der Schlüssel ist bei längerer Abwesenheit den Mitarbeitern der Wohnstätte zur Verwahrung zu geben. Bei Verlusst des Schlüssels muss eine sofortige Meldung erfolgen und der finanzielle Schaden muss der Wohnstätte ersetzt werden.

5. Betreten des Zimmers Die Mitarbeiter der Wohnstätte sind berechtigt das Zimmer der Bewohner auch bei Abwesenheit zu betreten, wenn - der Bewohner damit einverstanden ist - eine Gefahr droht oder vermutet wird (z.b. Rauch, Ungeziefer, Wasser, verdorbene Lebensmittel) Beim Verlassen des Zimmers sind der Fernseher, das Radio und das Licht auszuschalten. 3. Mahlzeiten Die Mahlzeiten sollen zu den festgelegten Zeiten gemeinsam eingenommen werden. Ausnahmen sind mit den Mitarbeitern der Wohnstätte abzusprechen. Verderbliche Lebensmittel sind nur an den dafür erforderlichen Plätzen zu lagern.

4. Ruhezeiten Die Ruhezeiten sind: 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Die Ruhezeiten dienen der Erholung aller Bewohner. Die Bewohner und Mitarbeiter der Wohnstätte haben sich deshalb ruhig zu verhalten. 5. Verlassen des Wohnbereiches Beim Verlassen der Wohngruppe soll einem Mitarbeiter Bescheid gesagt werden - dass man geht - wohin man geht und - wie lange man weg ist. Ebenso erfolgt eine Rückmeldung, wenn man wieder da ist. Die Haustüren sind von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr verschlossen.

6. Besuche Besuch soll bei den Mitarbeitern der Wohnstätte angemeldet werden. Wenn eine Möglichkeit besteht, kann Besuch von Bewohnern nach Absprache mit den Mitarbeitern der Wohnstätte übernachten. 7. Gruppengespräche In der Wohngruppe finden regelmäßig Gruppengespräche bzw. Bewohnerversammlungen statt. In den Gruppensitzungen wird über wichtige Termine, gemeinsame Unternehmungen, Feste, Probleme und Wünsche gesprochen. In den Gruppensitzungen erfolgen die Belehrungen der Bewohner. Jeder sollte versuchen an den Gruppensitzungen teilzunehmen.

8. Aufgaben in der Wohngruppe Küchen-, Tisch- und Reinigungsdienste in der Wohngruppe sind in Plänen aufgeschrieben. Jeder Bewohner hat seinen Dienst zuverlässig zu erledigen. 9. Geld und Wertsachen Jeder Bewohner muss auf sein Geld und Wertsachen im eigenen Zimmer selbst aufpassen. Wenn etwas weg kommt gibt es keinen Ersatz. Wertsachen wie Geld, Schmuck oder auch die Telefonkarte können von den Mitarbeitern im Dienstraum aufbewahrt werden. 10. Telefonieren Die Bewohner können mit den Kartentelefonen in den einzelnen Bereichen telefonieren.

11. Post Die private Post der Bewohner ist nicht ohne sein Einverständnis oder das Einverständnis des Betreuers zu öffnen und zu lesen. 12. Rauchen Geraucht werden darf nur in den dafür vorgesehenen Räumen. In den Raucherräumen dürfen keine leicht brennbaren Materialien mitgenommen und gelagert werden. 13. Alkohol, Drogen Das Trinken von Alkohol ist in der Wohnstätte nicht erwünscht. Drogen sind in der Wohnstätte verboten. Das gilt auch für nicht verordnete Medikamente.

15. Beschwerden, Sorgen, Wünsche Können aufgeschrieben werden und in die Sorgebriefkästen, welche in den Häusern angebracht sind, eingeworfen werden (mit oder ohne Name). Die Briefkästen werden einmal in der Woche geleert. Gern kann Kontakt mit der Bewohnervertretung aufgenommen werden, um dort sein Problem vorzutragen. Die Mitglieder helfen bei der Lösung. Auch in der Wohnstättenleitung kann man vorsprechen, um seine Beschwerde anzubringen. Die Mitarbeiter in den Gruppen sind die Vertrauenspersonen der Bewohner und damit Ansprechpartner für Sorgen und Probleme. Im Bundesland Sachsen stehen verschiedene Behörden zur Verfügung an welche man sich wenden kann: Träger der Wohnstätte: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Albertstr. 10, 01097 Dresden Zuständige Heimaufsicht: Kommunaler Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz, Reichsstraße 3, 09112 Chemnitz, Telefon: 0371-577-0, Fax: 0371-577-282 Zuständiger Sozialhilfeträger: Kommunaler Sozialverband Sachsen, Thomasiusstr. 1, 04109 Leipzig

14. Haustiere In der Wohnstätte dürfen in Absprache mit der Wohngruppenleitung und dem Betreuer Kleintiere gehalten werden. Dazu zählen: Hamster, Zierfische, Wellensittich, Zwergkaninchen, Meerschwein, Mäuse Andere Mitbewohner dürfen sich davon nicht gestört fühlen. Für die artgerechte Haltung und die regelmäßige Versorgung ist der Bewohner selbst verantwortlich. Alle anfallenden Kosten müssen vom Taschengeld bezahlt werden.

Belehrungen Die Wohnstätte und sein Inventar sollen pfleglich behandelt werden. Ein Bewohner, welcher absichtlich Schäden anrichtet, muss diese vom eigenen Geld bezahlen In der gesamten Wohnstätte sind keine Kerzen, Räucherkerzen und anderes offenes Feuer erlaubt. Geraucht werden darf nur in den dafür vorgesehenen Räumen. Bei Alarm oder Notfällen ist den Anweisungen der Mitarbeiter und der Feuerwehr zu folgen. Bei Alarm darf der Fahrstuhl nicht benutzt werden.

Bei Verlusst des Schlüssels muss eine sofortige Meldung erfolgen. Alle privaten elektrischen Geräte der Bewohner müssen angemeldet und durch den Elektriker geprüft werden. Beim Verlassen des Zimmers sind der Ferseher, das Radio und das Licht auszuschalten. Die Heizung ist während des Lüftens abzudrehen. Bei Verlassen des Hauses und bei Unwetter sind die Fenster zu schließen. Das Trinken von Alkohol ist in der Wohnstätte nicht erwünscht. Gewaltverherrlichende Medien sind in der Wohnstätte verboten. (Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen oder Vorführungen die grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere darstellen und dabei die Würde des Menschen oder des Tieres in schwerer Weise verletzen)

Verderbliche Lebensmittel sind nur an den dafür erforderlichen Plätzen zu lagern. Die Notrufanlagen in den Zimmern, Bädern, Toiletten und Fahrstühlen sind nur bei Gefahr als Hilferuf zu benutzen.