Master-Zulassungsordnung (MZO)



Ähnliche Dokumente
Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Bachelor-Zulassungsordnung (820)

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 48/2015 vom 26. November 2015

HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN. Zugangs- und Zulassungsordnung. Industrial Sales and Innovation Management

Amtliche Bekanntmachungen

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences

Technische Universität Dresden. Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. 25/2015 Seite 122

Finanzdienstleistungen - Risikomanagement

BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN

18. März 2010 Amtliches Mitteilungsblatt

Ordnung über den Zugang und die Zulassung zu den konsekutiven Masterstudiengängen

Amtliches Mitteilungsblatt

AM 58/2016. Amtliche Mitteilungen 58/2016

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Zulassungs- und Einschreibungsordnung

Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie.

Allgemeine Zulassungsordnung für die Zulassung zum Studium an der International Psychoanalytic University Berlin

Inhaltsübersicht. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Studiengang mit dem Abschluss Master of Arts und Feststellung der Eignung gemäß 49 Absatz 7 HG

Amtliche Mitteilungen

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Management digitaler Medien

Vorläufige Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Präventive Soziale Arbeit an der

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Online- Masterstudiengang Medieninformatik

Merkblatt zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester zum Sommersemester 2018

Beschlossen vom Senat der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth in seiner Sitzung am 24. Oktober 2017

Technische Universität Dresden. Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik

Geltungsbereich. Kurztitel aufgeführt: Produktionstechnik II ) mit einem Studienumfang von 120 CP (Regelstudienzeit

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie

ORDNUNG GERMANISTIK FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK

Vorläufige Ordnung zur Feststellung der Eignung für den Studiengang Kunstvermittlung und Kulturmanagement mit dem Abschluss Master of Arts der der

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

In der Fassung der ersten Änderungsordnung vom

an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) und an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) vom

Gültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences

Zulassungsordnung (MZO 2011) für den konsekutiven Master-Studiengang Mobilität und Verkehr

Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen. Nr. 5 / 2015

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions

ORDNUNG. Der Fakultätsrat der Fakultät Bauwesen hat am folgende Ordnung beschlossen: Geltungsbereich

Zulassungs- und Einschreibungsordnung

ORDNUNG INFORMATIK FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag)

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie

Stand: Geltungsbereich

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang

Technische Universität Dresden. Fakultät Informatik

Vom Inhaltsverzeichnis

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr: 416. Allgemeine Bestimmungen für Zulassungssatzungen der Bachelor- Studiengänge (AB ZuSa Bachelor)

ORDNUNG LITERATUR UND KULTUR IN EUROPA FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR

Verkündungsblatt 7/2016 vom Inhalt. Verkündungen. Seite 2

Zugangsprüfungsordnung

ORDNUNG BIOLOGIE DER ORGANISMEN UND BIOLOGIE DER ZELLEN FACHBEREICH BIOLOGIE/CHEMIE ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR

Amtliche Mitteilungen 129/2016

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Landschaftsarchitektur (Eignungsfeststellungsordnung)

ZUGANGS- UND ZULASSUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER-OF-SCIENCE -STUDIENGANG INDUSTRIAL PHARMACY AN DER HEINRICH-HEINE-UNIVERSITÄT DÜSSELDORF VOM XX.XX.

Bewerbung zum Master of Science IT-Sicherheit / Informationstechnik

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Soziale Arbeit und Gesundheit im Kontext sozialer Kohäsion

ORDNUNG WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) für den Studiengang Informatik an der Fachhochschule Gelsenkirchen am Standort Gelsenkirchen

19. Oktober 2016 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

Technische Universität Dresden. Fakultät Verkehrswissenschaften Friedrich List

Inhaltsübersicht. 1 Zulassung zum Studium und Feststellung der besonderen Eignung

- 2 - Inhaltsübersicht

INFORMATIONSMERKBLATT für Bewerberinnen und Bewerber zum Master-Studiengang Angewandte Oberflächen- und Materialwissenschaften

NR MAI 2018

Bewerbung zum Master of Science IT-Sicherheit / Netze und Systeme

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang. Management Consulting.

Beschlossen vom Senat der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth in seiner Sitzung am 20. Juni 2017

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2

Senat. Bewerbungs- und Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge und Master-Studienprogramme an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang

ORDNUNG BODEN, GEWÄSSER, ALTLASTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG ZU DEM MASTERSTUDIENGANG FAKULTÄT AGRARWISSENSCHAFTEN UND LANDSCHAFTSARCHITEKTUR

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund

Zulassungsordnung für das Verbundstudium Regionalstudien China (Master) der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln vom 21.

ORDNUNG. Geltungsbereich

Nichtamtliche Lesefassung

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den. Masterstudiengang Bevölkerungsmedizin und Gesundheitswesen (Public Health)

Nichtamtliche Lesefassung. der Zugangs- und Zulassungsordnung für den. Masterstudiengang Innovation Management, Entrepreneurship and Sustainability

Technische Universität Dresden. Rahmenordnung für ein individuelles Teilzeitstudium an der Technischen Universität Dresden

(Masterstudiengang). Es handelt sich um einen konsekutiven Masterstudiengang gemäß 23 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a BerlHG.

Transkript:

Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Medizinökonomie; M.Sc. der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln ggmbh nachfolgend als RFH bezeichnet Stand: 01.03.2016 Version 1.1

Master-Zulassungsordnung Medizinökonomie M.Sc. 2 Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht... 2 1 Geltungsbereich und Art der Ordnung... 3 2 Anwendung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen... 3 3 Anwendung der speziellen Zulassungsvoraussetzungen... 3 4 Auswahlverfahren... 4 5 Härtefallregelung... 4 6 Mitteilung der Zulassungsentscheidung... 5

Master-Zulassungsordnung Medizinökonomie M.Sc. 3 1 Geltungsbereich und Art der Ordnung (1) Diese Ordnung regelt an der Rheinischen Fachhochschule Köln das Zulassungsverfahren für den Masterstudiengang Medizinökonomie, M.Sc. (2) Die Ordnung setzt auf den Allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen (MPO 4) auf, ergänzt sie um das Auswahlverfahren und die nachfolgende Zulassungsentscheidung. 2 Anwendung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen (1) Vor Initiierung des studiengangsspezifischen Auswahlverfahrens prüft die zentrale Zulassungsstelle der Hochschule die Unterlagen der Bewerberinnen und Bewerber. (2) Sie wenden dabei die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen an, die vom HG NRW sowie nachfolgenden Verordnungen des Landes NRW definiert wurden und verpflichtender Bestandteil der Allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen gemäß 4 Masterprüfungsordnung der RFH Köln sind. (3) In Ausnahmefällen kann auch vor dem Erwerb der Zugangsvoraussetzungen eine Zulassung zum Studium unter dem Vorbehalt erfolgen, dass die Zugangsvoraussetzungen gem. 2 und 3 dieser Master-Zulassungsordnung innerhalb eines halben Jahres nach Aufnahme des Studiums nachgewiesen werden. Bewerberinnen und Bewerber, die diese Ausnahme in Anspruch nehmen wollen, müssen dazu in geeigneter Weise i. d. R. durch einen bereits erteilten Zulassungsbescheid zur Abschlussarbeit ihres grundständigen Studiums, Notenspiegel mit Nachweis von mindestens 150 erlangten Leistungspunkten o. ä. belegen, dass der Nachweis aller Zugangsvoraussetzungen innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist möglich ist. Die Zulassung und Immatrikulation erfolgt in diesem Fall unter Widerrufsvorbehalt. Erfolgt der Nachweis gem. 2 und 3 nicht rechtzeitig, wird die vorbehaltlich erfolgte Einschreibung widerrufen. Bis zum Widerruf erbrachte Prüfungsleistungen und die dadurch erworbenen Leistungspunkte werden den Bewerberinnen und Bewerbern von der Hochschule bescheinigt. 3 Anwendung der speziellen Zulassungsvoraussetzungen Zum Studium dieses Master-Studienganges berechtigen ein staatl. anerkannter erster Hochschulabschluss (Diplom; Bachelor) im Bereich der Gesundheitswissenschaften, Medizinökonomie oder vergleichbarer Studiengang gem. Hochschulgesetz des Landes NRW mit der Mindestnote 3,0. (b) Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Mindestens 18 CP aus dem Fachgebiet Gesundheitswirtschaft Mindestens 30 CP aus dem Fachgebiet der Wirtschaftswissenschaften

Master-Zulassungsordnung Medizinökonomie M.Sc. 4 Mindestens 12 CP aus dem Bereich Medizin Mindestens 12 CP aus dem Fachgebiet der Methodischen Gesundheitsökonomie Bei fehlenden fachspezifischen Kompetenzen ist es dem Studierenden möglich, die Kompetenzfeld-CP s durch eine Belegung einzelner Module aus dem Bachelorstudiengang Medizinökonomie (einschließlich des Bestehens der Modulprüfung) innerhalb des ersten Studiensemesters zu kompensieren. 4 Auswahlverfahren (1) Es können Studierende zugelassen werden, sofern sie gem. den Vorgaben der MPO, gem. 3 dieser MZO und gem. den geltenden hochschulrechtlichen Vorgaben zulassungsberechtigt sind. (2) Die Einschreibung erfolgt gemäß Eingangsdatum der vollständigen Bewerbungsunterlagen sowie im Rahmen der Kapazitäten der Hochschule. 5 Härtefallregelung Für Fälle außergewöhnlicher, insbesondere sozialer Härte können bis zu 10 Prozent der vorgesehenen Studienplätze im Studiengang vergeben werden. In anerkannten Härtefällen werden zulassungsberechtigte Studienbewerber direkt zum Studium zugelassen. Bewerberinnen und der Bewerber müssen bei Einreichen ihres formlosen Antrags auf Anerkennung als Härtefall so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe nachweisen, dass ihnen nicht zugemutet werden kann, das beabsichtigte Studium zu einem späteren Zeitpunkt zu beginnen. Zu den möglichen Gründen zählen besondere gesundheitliche Gründe (z. B. Krankheit mit Verschlimmerungstendenz oder Behinderung, die einen sofortigen Studienbeginn erfordern) und besondere familiäre oder soziale Gründe (nicht bei finanziellen Schwierigkeiten, Unterhaltspflichten etc.). Die Gründe müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehen und durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden. Über solche Anträge entscheidet die Geschäftsleitung.

Master-Zulassungsordnung Medizinökonomie M.Sc. 5 6 Mitteilung der Zulassungsentscheidung Die Entscheidung des Fachbereichs wird der Bewerberin / dem Bewerber von der zentralen Zulassungsstelle der Hochschule mitgeteilt. Im Falle einer positiven Entscheidung werden ihr / ihm die nächsten Schritte zur Immatrikulation eröffnet; im Falle einer negativen Entscheidung ergeht ein entsprechender Bescheid. Köln, den 01.03.2016 Rheinische Fachhochschule Köln gez. Prof. Dr. Martin Wortmann Präsident