Informationen zu den industriellen Metallberufen



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Transkript:

Informationen zu den industriellen Metallberufen für den Ausbildungsbetrieb, Auszubildende, Prüfer Allgemeines Die Prüfungen Anmeldung und Zulassung zur Prüfung Material- und Werkzeuglisten Prüfungsaufgaben Abschlussprüfung Teil 1 Abschlussprüfung Teil 2 Bestehensregelung Mündliche Ergänzungsprüfung Wiederholungsprüfung Prüfungstermine Ansprechpartner 1/7

Allgemeines Mit Erlass der Erprobungsverordnung nach 28 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 9. Juli 2004 gilt in den industriellen Metallberufen die gestreckte Abschlussprüfung. Die Ausbildungsordnung umfasst folgende Berufe und Einsatzgebiete: Berufsbezeichnung Anlagenmechaniker Industriemechaniker Konstruktionsmechaniker Werkzeugmechaniker Zerspanungsmechaniker Einsatzgebiete Apparate- und Behälterbau Schweißtechnik Rohrsystemtechnik Anlagenbau Instandhaltung Instandhaltung Feingerätebau Maschinen- und Anlagenbau Produktionstechnik Ausrüstungstechnik Feinblechbau Stahl- und Metallbau Schweißtechnik Schiffbau Formentechnik Instrumententechnik Stanztechnik Vorrichtungstechnik Drehautomatensysteme Drehmaschinensysteme Fräsmaschinensysteme Schleifmaschinensysteme Das Einsatzgebiet ist vom Unternehmen bei Abschluss des Ausbildungsvertrages zu wählen und im Ausbildungsvertrag festzuhalten. Ändert sich das Einsatzgebiet im Verlauf der Ausbildung, reicht eine Änderungsmitteilung an die IHK im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2. Nach der Anmeldung zu Teil 2 der Abschlussprüfung kann das Einsatzgebiet nicht mehr geändert werden! 2/7

Die Prüfungen Die gestreckte Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Beide Teile bilden eine Einheit. Dies gilt auch wenn die Prüfungsleistung an unterschiedlichen Terminen erbracht wird. An Stelle der herkömmlichen Zwischenprüfung tritt Teil 1 der Abschlussprüfung. Die Prüfungsinhalte beziehen sich auf die in der Ausbildungsordnung angegebenen Inhalte der ersten 18 Monate. Teil 1 der Abschlussprüfung wird im Frühjahr bzw. Herbst jeden Jahres geprüft. Über die in Teil 1 erbrachten Leistungen erhält der Prüfling eine schriftliche Bescheinigung. Das Gesamtergebnis der gestreckten Abschlussprüfung wird erst nach Absolvierung von Teil 1 + 2 festgestellt. Für die Zulassung zu Teil 2 muss der Prüfling die Zulassungsvoraussetzungen aus 43 Abs. 1 erfüllen und am ersten Teil der Abschlussprüfung teilgenommen haben. Material und Werkzeuglisten Die Material und Werkzeuglisten für das überregionale Prüfungsstück sind über das Internet unter www.ihk-pal.de/ abrufbar. Einen Link zu den Material- und Werkzeuglisten stellt die IHK Erfurt auf ihrer Homepage (www.erfurt.ihk.de) zur Verfügung. Prüfungsaufgaben Die Prüfungsaufgaben werden von der PAL bereitgestellt. Ausnahmen: Werkzeugmechaniker/ -in, Einsatzgebiet Instrumententechnik Konstruktionsmechaniker/ -in, Einsatzgebiet Schiffbau) Anmeldung und Zulassung zur Prüfung Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt für Teil 1 und Teil 2 getrennt. Die IHK versendet die Anmeldeformulare rechtzeitig an die Ausbildungsbetriebe. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in 44 (2) BBiG geregelt. Hierbei ist zu beachten: Zum ersten Teil der Abschlussprüfung ist zuzulassen, wer die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene, erforderliche Ausbildungszeit zurückgelegt hat. Der Nachweis, dass der Auszubildenden die Ausbildungszeit zurückgelegt hat (Fehlzeiten betragen weniger als 17 % = 60 Tage) wird durch die Berichtshefte der Auszubildenden geführt und auf den Anmeldungen zu Teil 1 der Abschlussprüfung bestätigt. 3/7

Abschlussprüfung Teil 1 In der Prüfung ist eine komplexe Arbeitsaufgabe zu lösen, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet. Der Gesamtumfang der Prüfung beträgt maximal zehn Stunden, wobei die Gesprächsphasen innerhalb der komplexen Arbeitsaufgabe höchstens zehn Minuten umfassen sollen. Die schriftlichen Aufgaben umfassen 10 ungebundene und 40 gebundene Aufgaben, von denen fünf abgewählt werden können. In der komplexen Arbeitsaufgabe in Teil 1 im Beruf Zerspanungsmechaniker/ -in besteht nach Verordnung die Möglichkeit, zwischen drei verschiedenen Fertigungsaufträgen aus den Bereichen Dreh-Frästechnik, Dreh-Schleiftechnik oder Fräs-Schleiftechnik zu wählen. Mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung muss der IHK verbindlich mitgeteilt werden, welcher Fertigungsauftrag gewählt wird. Im Ausbildungsberuf Industriemechaniker/ -in kann zwischen der Nutzung von Pneumatik oder Elektro-Pneumatik gewählt werden. Mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 muss der IHK mitgeteilt werden, in welchem Gebiet der Auszubildende geprüft werden soll. Konnte der Prüfungsteilnehmer diese Prüfung auf Grund von Krankheit nur teilweise absolvieren, muss er sie ein halbes Jahr später erneut vollständig ablegen. Es gibt also keine Anrechnung von bereits absolvierten Inhalten. In den Ausbildungsberufen Anlagenmechaniker/ -in und Konstruktionsmechaniker/ -in werden folgende Schweißverfahren benötigt: Lichtbogenhandschweißen 111 oder Metall- Aktivgasschweißen (MAG) 135, Wolfram-Inertgasschweißen (WIG) 141 oder Gasschweißen mit Sauerstoff-Acetylen- Flamme 311, Autogenes Brennschneiden 81. Abschlussprüfung Teil 2 Die Abschlussprüfung besteht aus den 4 Prüfungsbereichen: Arbeitsauftrag, Auftrags- und Funktionsanalyse, Fertigungstechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag gilt das so genannte Variantenmodell. Der Ausbildungsbetrieb hat entsprechend seiner betrieblichen Voraussetzungen zwei unterschiedliche Prüfungsvarianten zur Auswahl: 4/7

den betrieblichen Auftrag oder die überbetriebliche praktische Aufgabe. Gemeinsam haben beide Prüfungsvarianten, dass die in der Verordnung genannten prozessrelevanten Qualifikationen bzw. Kompetenzen zu ermitteln sind und die praxisbezogenen bzw. die aufgabenspezifischen Unterlagen sowie das Fachgespräch in das Ergebnis der Prüfung eingehen. Beim betrieblichen Auftrag (Variante 1) handelt es sich um einen echten und konkreten Auftrag aus dem betrieblichen Einsatzgebiet des Auszubildenden. Den Auftrag stellt somit das Unternehmen. Gemäß der Ausbildungsordnung ist der Auftrag vom Prüfungsausschuss zu genehmigen. Die Antragsunterlagen können auf der Homepage der IHK heruntergeladen werden (www.erfurt.ihk.de). Der Prüfungsausschuss kontrolliert, ob die Aufgabenstellung die in der Verordnung genannten Anforderungen erfüllt. Mit der Ausführung des Auftrages darf erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden. Der betriebliche Auftrag ist vom Prüfling mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren und in mehrfacher Ausführung dem zuständigen Prüfungsausschuss zur Verfügung gestellt werden. Im Anschluss an die Durchführung wird ein Fachgespräch auf Grundlage der Dokumentation durchgeführt. Dieses dauert höchstens 30 Minuten. Während dieser Zeit wird geprüft, in welcher Ausprägung der Prüfling die in der Verordnung genannten prozessrelevanten Qualifikationen besitzt. Die praktische Aufgabe (Variante 2) unterscheidet sich vom Betrieblichen Auftrag in drei Punkten: 1. Die Prüfung ist überbetrieblich und wird von der PAL in Zusammenarbeit mit den paritätisch besetzten PAL-Fachausschüssen erstellt. Bei der Entwicklung der überregionalen praktischen Aufgaben werden von den PAL- Fachausschüssen die in den Verordnungen explizit genannten Einsatzgebiete berücksichtigt. 2. Die Durchführung der praktischen Aufgabe wird vom Prüfungsausschuss beobachtet. 3. Das begleitende Fachgespräch findet während der Durchführung der Prüfung statt und fließt, wie die situativen Gesprächsphasen in Teil 1 der Abschlussprüfung, ohne gesondert ausgewiesene Gewichtung in die Bewertung der praktischen Aufgabe ein. Es dient zur Abrundung der Bewertung. Schriftliche Prüfungsbereiche Die Prüfungsbereiche Auftrags- und Funktionsanalyse, Fertigungstechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde werden schriftlich geprüft. 5/7

Bestehensregelung Das Ergebnis der Abschlussprüfung Teil 1 fließt mit 40 % in das Gesamtergebnis der gestreckten Abschlussprüfung ein, das Ergebnis der Abschlussprüfung Teil 2 mit 60 %. Zum Ergebnis der Abschlussprüfung Teil 2 tragen die Prüfungsbereiche wie folgt bei: Arbeitsauftrag: 50 % Auftrags- und Funktionsanalyse: 20 % Fertigungstechnik 20 % Wirtschafts- und Sozialkunde: 10 % Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn 1. im Teil 2 der Abschlussprüfung im schriftlichen Prüfungsteil kein Prüfungsbereich (Prüfungsfach) mit der Note 6 und höchstens ein Prüfungsbereich (Prüfungsfach) mit der Note 5 bewertet wurde 2. im Teil 2 der Abschlussprüfung die Ergebnisses des schriftlichen und des praktischen Prüfungsteils mindestens mit der Note 4 bewertet wurden 3. im Gesamtergebnis aus Teil 1 (40 %) und Teil 2 (60 %) mindestens die Note 4 erreicht wurde. Mündliche Ergänzungsprüfung Auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses kann in einzelnen Prüfungsbereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die mündliche Ergänzungsprüfung ist nur für die schriftlichen Prüfungsbereiche von Teil 2 möglich. Sie dauert höchstens 15 Minuten. Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Prüfung werden im Verhältnis 2 : 1 gewichtet. Wiederholungsprüfung Das Prüfungsergebnis wird nach Beendigung von Teil 2 festgestellt Bei Nichtbestehen kann der Prüfling die Prüfung zweimal wiederholen, wobei mindestens ausreichende Leistungen in den einzelnen Prüfungsteilen bzw. Prüfungsbereichen anerkannt werden können Fehlt der Auszubildende bei einem Prüfungsteil bzw. Prüfungsbereich, kann er diesen zum nächsten Prüfungstermin nachholen 6/7

Teil 1 kann nur wiederholt werden, wenn der Prüfling in Teil 1 weniger als 50 Punkte erreicht hat, in Teil 2 aber mindestens 50 Punkte und die Prüfung insgesamt nicht bestanden ist. Die Wiederholung von Teil 1 erfolgt dann zum nächsten Prüfungstermin. Prüfungstermine Die Prüfungstermine sind im gesamten Bundesgebiet einheitlich und können auf der Homepage der IHK Erfurt (www.erfurt.ihk.de) abgerufen werden. Ansprechpartner Bildungsberatung Prüfungsservice Vertragserfassung Petra Schuachardt Tel.: 0361 34 84 163 Mail: schuchardt@erfurt.ihk.de Heike Frey Tel. : 0361 3484-169 Mail: frey@erfurt.ihk.de Petra Nitsche Tel.: 0361 3484 164 Mail: nitsche@erfurt.ihk.de 7/7