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Transkript:

Niedersachsentarif Beförderungsbedingungen (Auszug daraus 5. Relationslose Fahrten) Gültig ab 15.06.2014

Teil III Beförderungsentgelte und Fahrkarten 5 Relationslose Fahrkarten 5.1 Niedersachsen-Ticket 5.1.1 Ein Niedersachsen-Ticket kann genutzt werden von: 1. bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder 2. einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. Familienkinder ) und maximal einer weiteren Person. Diese Familienkinderregelung gilt nicht für Niedersachsen-Tickets für 3, 4 oder 5 Personen. Familienkinder gemäß Ziffer 5.1.1, Nr. 2 sowie Kinder, bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde gemäß Teil II, Ziffer 9.3 werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. Innerhalb von Verkehrsverbünden können hierzu abweichende Regelungen gelten. 5.1.2 Ein Niedersachsen-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3.00 Uhr des Folgetages, bzw. bis zur letzten im Fahrplan als Nachtzug gekennzeichneten Fahrt; Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Niedersachsen gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0.00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3.00 Uhr des Folgetages, bzw. bis zur letzten im Fahrplan als Nachtzug gekennzeichneten Fahrt. Für die unter Teil III, Ziffer 5.1.4 genannten Geltungsbereiche außerhalb Niedersachsens gilt die Feiertagsregelung nur, wenn der angegebene Geltungstag in Niedersachsen und dem betreffenden Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt die Fahrkarte erst ab 9.00 Uhr. An Heiligabend (24. 12.) und Silvester (31.12.) gilt das Niedersachsen-Ticket ebenfalls bereits ab 0.00 Uhr. Die Fahrt mit einem als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichneten undatierten Niedersachsen-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. 5.1.3 Für Fahrten außerhalb Niedersachsens und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften durchgeführt werden, gilt ein Niedersachsen-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs/-Tarifverbund oder der Verkehrsgemeinschaft geregelt wurde. Anlage 2b gibt eine Übersicht über den Geltungsbereich des Niedersachsen-Tickets. 5.1.4 Für Fahrten, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Niedersachsen-Tickets angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab der letzten fahrplanmäßigen Haltestation im Geltungsbereich erforderlich. Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket der Deutschen Bahn AG in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Niedersachsen-Ticket hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab der letzten fahrplanmäßigen Haltestation im Geltungsbereich. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind Hessenticket, Sachsen-Ticket, Sachsen-Anhalt-Ticket, Schleswig- Holstein-Ticket, SchönerTagTicket NRW, SchönerTagTicket Single NRW und Thüringen-Ticket. 5.1.5 Ein Niedersachsen-Ticket ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern der Fahrkarte Geltungstag, Name und Vorname des Inhabers gut lesbar eingetragen sind. Der Inhaber muss diese Angaben vor Fahrtantritt (bei Verkehrsunternehmen mit mobilen Fahrkartenautomaten im Zug gilt abweichende Regelung nach Teil III, Ziffer 1.1.2, Satz 6) unauslöschlich in Druckbuchstaben eintragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Beim Niedersachsen-Ticket ist der Name des Fahrgastes mit der längsten Reisestrecke gut lesbar einzutragen. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 5.1.6 Das Beförderungsentgelt für Niedersachsen-Tickets ist der Preisliste Niedersachsentarif zu entnehmen. Ist an der Zugangsstelle vor Antritt der Fahrt ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Fahrkartenautomat nicht vorhanden wird die Fahrkarte im Zug unter Beachtung der Bedingungen von Teil III, Ziffer 1.1.2 zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. Aus bestimmten Anlässen können Niedersachsen-Tickets unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichnet. Für die Mitnahme eines Fahrrades ist grundsätzlich eine Fahrradtageskarte gemäß Teil III, Ziffer 5.2 zu erwerben. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 5.1.7 Sicherung gegen Missbrauch: Die Übertragbarkeit eines Niedersachsen-Tickets endet mit Eintragung des Inhabernamens, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Eine Weitergabe sowie der Weiterverkauf an Dritte ist untersagt. Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des Geltungstages wird ein Niedersachsen-Ticket ungültig und kann gemäß Teil III, Ziffer 1.6.1 eingezogen werden. Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der Fahrkarte (z. B. bei der unzulässigen Änderung oder Erweiterung der Teilnehmerzahl) gelten die Regelungen nach Teil II, Ziffer 5.1.4. 5.1.8 Erstattung, Umtausch und Entschädigung: Der Umtausch und die Erstattung von Niedersachsen-Tickets sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Erstattung und Entschädigung bestehen ausschließlich nach Artikel 16 und 17 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007. Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der EVO. Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17, Abs. 1 Nr. 1, EVO i. V. m. 17, Abs. 2, EVO erfolgt daher nicht. Das Niedersachsen-Ticket ist im Sinne der Fahrgastrechte eine Zeitkarte. 5.2 Fahrradtageskarten 5.2.1 Für die Mitnahme eines Fahrrades ist eine Fahrradtageskarte zu erwerben. Die Fahrradtageskarte gilt für beliebig viele Fahrten im Geltungsbereich des Niedersachsentarifs (vgl. Anlage 2a) an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag ab 0.00 Uhr sowie bis 3.00 Uhr des Folgetages. Die Mitnahme eines Kinderfahrrades, das von einem Kind unter 6 Jahren mitgeführt wird, ist kostenfrei. 5.2.2 Vor dem ersten Geltungstag einer Fahrradtageskarte wird der gezahlte Fahrpreis gegen Rückgabe der Fahrkarte unentgeltlich erstattet oder gegen eine Fahrradtageskarte mit abweichendem Geltungsdatum in der Zukunft umgetauscht. Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch und die Erstattung von Fahrradtageskarten ausgeschlossen. 5.2.3 Der Preis der Fahrradtageskarte ergibt sich aus der Preisliste Niedersachsentarif. II

Teil III Beförderungsentgelte und Fahrkarten I Anlagen zu den Beförderungsbedingungen Anlage 1: Liste der Verkehrsunternehmen im Niedersachsentarif - Arriva Personenvervoer Nederland (ARR) - cantus Verkehrsgesellschaft mbh (CAN) - DB Fernverkehr AG (Anwendung NDS-Tarif ausschließlich auf der Strecke Bremen-Norddeich Mole) (IC) - DB Regio AG (RE, RB) - erixx GmbH (ERX) - Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (EVB) - Keolis Deutschland, eurobahn (ERB) - metronom Eisenbahngesellschaft mbh (ME) - NordWestBahn GmbH (NWB) - S-Bahn Hamburg GmbH (S) - Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH HarzElbeExpress (HEX) - WestfalenBahn GmbH (WFB) III

Anlage 2: Geltungsbereich des Niedersachsentarifs Anlage 2b: Geltungsbereich des Niedersachsen-Tickets Ein Niedersachsen-Ticket berechtigt zur Fahrt in: 1. Niedersachsen, Bremen und Hamburg DB Regio DB Fernverkehr Bremen Hbf - Norddeich Mole / Emden Außenhafen IC/EC S-Bahn Hamburg Arriva cantus Verkehrsgesellschaft evb (Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe- Weser) (außer Moorexpress Bremen - Bremervörde - Stade) erixx metronom Eisenbahngesellschaft NordWestBahn HEX (HarzElbeExpress) WFB (WestfalenBahn) Verkehrs-/ Tarifverbund Strecken Verkehrsmittel GVH (Großraum-Verkehr Hannover) VRB (Verbundtarif Region Braunschweig) (außer IC/EC, ICE) VBN (Verkehrsverbund Bremen / Niedersachsen) (außer IC/EC, ICE)* VSN (Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen) (außer IC/EC) HVV (Hamburger Verkehrsverbund) * gültig im IC zwischen Bremen Hbf - Augustfehn Großbereich Hamburg (Tarifringe A + B) (außer IC/EC, ICE) IV

Anlage 2: Geltungsbereich des Niedersachsentarifs 2. Schleswig-Holstein Verkehrs-/ Tarifverbund Strecken Verkehrsmittel HVV (Hamburger Verkehrsverbund) Großbereich Hamburg (außer (Tarifring B) IC/EC, ICE) 3. Hessen DB Regio Hedemünden - Eichenberg cantus Verkehrsgesellschaft Hedemünden - Eichenberg - Friedland (Han) 4. Nordrhein-Westfalen DB Regio Münster (Westf) Hbf Ibbenbüren - Laggenbeck - Osnabrück Altstadt Bruchmühlen - Löhne (Westf) / Herford - Minden (Westf) - Bückeburg Minden (Westf) - Petershagen-Lahde - Leese- Stolzenau Bohmte - Lemförde WFB (WestfalenBahn) Ibbenbüren - Laggenbeck - Osnabrück Altstadt Münster (Westf) Hbf Bruchmühlen - Herford ERB (eurobahn) Bielefeld - Bünde NordWestBahn Bünde (Westf) - Löhne (Westf) - Vlotho - Rinteln Osnabrück Altstadt - Halen - Achmer Ottbergen - Lauenförde- Beverungen Lauenförde-Beverungen - Bad Karlshafen Holzminden - Lüchtringen - Ottbergen V