Polizeidirektion Balingen Verkehrserziehung Johann-Sebastian-Bach-Str. 2 72336 Balingen



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Transkript:

Herausgeber: Polizeidirektion Balingen Verkehrserziehung Johann-Sebastian-Bach-Str. 2 72336 Balingen Tel. 07433 264-420 Fax. 07433 264-409 E-Mail: Dieter.Preuss@pdbl.bwl.de Eine Bitte: Es wurde versucht, die Inhalte mit größter Sorgfalt zu erstellen. Möglicherweise haben sich trotzdem ein paar Fehler eingeschlichen. Fällt Ihnen etwas auf oder haben Sie Verbesserungsvorschläge, geben Sie uns bitte eine kurze Nachricht. Im Voraus besten Dank für Ihre Bemühungen. Hinweis: Diesen Leitfaden finden Sie auch als Bildschirmpräsentationsvariante auf der Internetseite des Staatlichen Schulamtes Balingen. 1

Vorwort Kinder und Heranwachsende darin zu unterstützen sichere und verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer zu werden, ist weiterhin ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrserziehung an den Schulen. Die Jugendverkehrsschule der Polizeidirektion Balingen kann auf viele Jahre der gelungenen Zusammenarbeit mit unseren Grundschulen zum Wohle der Kinder und Jugendlichen zurückschauen. Die Radfahrausbildung verbindet Unterricht und Fahrpraxis und schließt mit der Radfahrprüfung ab, was hohe Akzeptanz bei Schülern, Lehrern und Eltern findet. Herr Polizeihauptkommissar Dieter Preuß hat den bewährten Leitfaden für den vorbereitenden Unterricht überarbeitet, so dass er den Lehrkräften rechtzeitig ergänzend zu den Bildungsplänen zur Unterrichtsplanung zur Verfügung steht. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendverkehrsschule und allen Lehrerinnen und Lehrern sei herzlich gedankt für ihr Engagement. Unsere Kinder und Jugendlichen werden damit auf die Herausforderungen der modernen Verkehrswelt vorbereitet und sie helfen mit diese zu verantwortungsbewussten, umsichtigen und rücksichtsvollen Verkehrsteilnehmern zu erziehen. gez. Monika Neumann, Leiterin des Staatl.Schulamts Balingen Balingen, 2003 Zuständig beim Staatl. Schulamt Balingen für Fragen der Verkehrserziehung: Schulamtsdirektor Ernst Höfer, Stellvertr. Amtsleiter 2

Kurzwegweiser durch die Jugendverkehrsschulausbildung. Die Jugendverkehrsschulausbildung gliedert sich in 2 Teilbereiche. 1. Theoretische Vorbereitung in der Schule durch die Lehrerin/den Lehrer. 2. Fahrpraktische Radfahrausbildung durch Polizeibeamtinnen/Polizeibeamte. (5 Lerneinheiten zu je 2 Unterrichtseinheiten) Die ersten 3 fahrpraktischen Ausbildungseinheiten finden auf einem der Übungsplätze statt. Klappt ALLES, wird in der 4. und 5. Ausbildungseinheit auf öffentlichen Straßen gefahren und die Radfahrprüfung abgenommen. Übungsplätze im Zollernalbkreis. Bereich Balingen: - Messegelände - Au-Stadion - Balingen-Weilstetten - Geislingen - Rosenfeld-Isingen Bereich Albstadt - Stiegel-Schule - Winterlingen - Heinstetten Bereich Hechingen - Fun-Park beim Freibad - Burladingen - Haigerloch - Schulzentrum Bisingen Wichtiger Hinweis für die Lehrerin/den Lehrer. - Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen schriftlich mit Rückbestätigung über die Ausbildung im Realraum (4. und 5. Ausbildungseinheit) informiert werden und zustimmen. Entsprechende Elternbriefe hat Ihre Schule vom Schulamt erhalten. - Zur Durchführung der Realraumausbildung sind Eltern als Begleitpersonen erforderlich. Eine rechtzeitige Information der Eltern ist daher sehr wichtig! Siehe auch Verwaltungsvorschrift zur Radfahrausbildung und Anlage 1 zu dieser Verwaltungsvorschrift (Elternbrief) am Ende dieses Skripts. 3

Lerninhalte der ersten Ausbildungseinheit. - Sicherheit durch den Fahrradhelm. - Das verkehrssichere Fahrrad und die vorgeschriebenen Ausrüstungsteile. - Der Anhalteweg aus verschiedenen Geschwindigkeiten. - Der notwendige Sicherheitsabstand. - Einfahren auf die Straße aus einem Parkplatz. - Anfahren vom Fahrbahnrand. - Vorbeifahren an einem Hindernis auf der Fahrbahn (mit und ohne Verkehrszeichen). - Vorrangsregelung im Begegnungsverkehr an einem Hindernis. Die Verkehrszeichen der ersten fahrpraktischen Ausbildungseinheit. Der Fahrradhelm. Kopfverletzungen sind bei Radunfällen besonders häufig. Ein Fahrradhelm reduziert diese Gefahr deutlich. In der Jugendverkehrsschule ist der Fahrradhelm ein MUSS! 4

Das verkehrssichere Fahrrad. Der Anhalteweg. 5

Der Sicherheitsabstand. Zur Vermeidung von Auffahrunfällen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand besonders wichtig! Erste fahrpraktische Übung. Einfahren aus einem Parkplatz auf die Straße. - Startpedal herrichten. Dann kann, wenn die Straße frei ist, zügig losgefahren werden. - Das Fahrrad wird mit eingestelltem Startpedal an die Parkplatzausfahrt geschoben und man setzt sich auf das Fahrrad. - Blick nach links, nach rechts und zur Sicherheit nochmals nach links. - Handzeichen geben. - Beide Hände an die Lenkstange. - Zügig losfahren. (Nach links im großen Bogen. Nach rechts im engen Bogen.) Zweite fahrpraktische Übung. Anfahren vom Fahrbahnrand. - Startpedal herrichten. Dann kann, wenn die Straße frei ist, zügig losgefahren werden. - Blick nach hinten. - Wenn von hinten niemand kommt, Handzeichen nach links geben. - Beide Hände an die Lenkstange. - Zügig losfahren. Beim Fahren auf der Straße auf einen ausreichenden Seitenabstand zum Fahrbahnrand achten. Ca. 30 bis 40 cm. 6

Dritte fahrpraktische Übung. Vorbeifahren an einem Hindernis (z.b. Baustelle, parkendes Auto usw.) auf der Straße. - Blick nach VORNE ob kein Gegenverkehr kommt. - Blick nach HINTEN zur Sicherheit. - Handzeichen nach links geben. - Beide Hände an die Lenkstange. - Am Hindernis mit einem ausreichenden Seitenabstand vorbeifahren. - Handzeichen nach rechts geben. - Beide Hände an die Lenkstange. - Am rechten Fahrbahnrand weiterfahren. Diese Verhaltensregeln gelten immer. Egel ob an dem Hindernis Verkehrszeichen aufgestellt sind oder nicht. Lerninhalte der zweite Ausbildungseinheit. Hauptinhalt: Die Vorfahrt. - Die Vorfahrtsgrundregel RECHTS vor LINKS gilt N U R an Kreuzungen und Einmündungen. Sie gilt nicht an Parkplatz- und Hofausfahrten, beim Einfahren über einen abgesenkten Bordstein, an Wald- und Feldwegen und auch nicht beim Einfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße. - Die Grundregel RECHTS vor LINKS wird durch vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen überlagert. Diese Verkehrszeichen sind einer Ampelregelung nachrangig. Regelt ein Polizeibeamter den Verkehr, dann gelten nur noch seine Zeichen, alle anderen Vorfahrtsregelungen sind dann außer Kraft. 7

Die Verkehrszeichen der zweiten praktischen Ausbildungseinheit. Vorfahrtsgrundregel: RECHTS vor LINKS. In welcher Reihenfolge darf gefahren werden? 8

Rechts vor links bedeutet: Vorfahrt hat immer der, der keinen Verkehr von rechts hat. Erläuterung zur Skizze auf Seite 8. Der Fahrer des Kombi-Autos hat keinen Verkehr von rechts, also darf er als ERSTER fahren. Dann der Radfahrer und zuletzt der Fahrer des Sportwagens. Die Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen. Diese beiden Verkehrszeichen geben die Vorfahrt! Zeichen 306 Vorfahrtstraße bedeutet, dass man auf dieser Straße an jeder Kreuzung und Einmündung Vorfahrt hat. Dies gilt solange, bis die Vorfahrtstraße durch das durchgestrichene Zeichen 306 beendet wird. Zeichen 301 Vorfahrt gibt Vorfahrt aber nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Zeichen 301 wird auch als Einzelvorfahrt bezeichnet, da es nur einmal die Vorfahrt gibt. 9

Die Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen. Diese beiden Verkehrszeichen nehmen Fahrzeugführern die Vorfahrt! Zeichen 205 Vorfahrt gewähren. An Kreuzungen und Einmündungen mit diesem Verkehrszeichen muss nur angehalten werden, wenn sich auf der vorfahrtsberechtigten Straße ein Fahrzeug nähert. Zeichen 206 HALT! Vorfahrt gewähren. Ist dieses Verkehrszeichen aufgestellt, muss an der Kreuzung oder Einmündung immer angehalten werden. Hat man sich dann davon überzeugt, dass auf der vorfahrtsberechtigten Straße keine Fahrzeuge kommen, darf wieder angefahren werden. 10

Lerninhalte der dritten Ausbildungseinheit. Hauptinhalt: Linksabbiegen. Die Verkehrszeichen der dritten praktischen Ausbildungseinheit. Das Linksabbiegen ist nicht ganz einfach. Etwas mehr Erklärung muss vor dem Üben daher schon sein! 11

Das Linksabbiegen. Einfache und ganz sichere Alternative. Vorfahren bis zur Kreuzung oder Einmündung. Absteigen und das Fahrrad über die Straßen schieben. Anfahren vom Fahrbahnrand. 12

Tangentiales Linksabbiegen. Führer von Fahrzeugen, die einander entgegenkommen und jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind. 13

Vierte und fünfte Ausbildungseinheit. Ausbildung auf öffentlichen Straßen (Realraumausbildung). Das Erlernte wird auf öffentlichen Straßen geübt. Die Schüler/innen sollen das Gefühl der Verkehrsteilnahme mit dem Fahrrad unter realen Bedingungen erfahren. Die Ausbildung endet mit der praktischen Fahrradprüfung. Sollte eine Ausbildung im Realraum nicht möglich sein, werden die 4. und 5. Einheit (einschl. der Prüfung) auf dem Übungsplatz durchgeführt. Wichtiger Hinweis. Vor der Fahrt auf öffentlichen Straßen werden die Fahrräder der Schüler/innen auf Betriebs- und Verkehrssicherheit (Fahrrad-TÜV) überprüft. Bitte rechtzeitig auf die Notwendigkeit eines verkehrssicheren Fahrrades hinweisen! 14

Hinweise für die Lehrerin/den Lehrer. Beim ersten Besuch in der Jugendverkehrsschule erhalten Sie folgende Unterlagen: - Prüfungsbögen für die theoretische Radfahrprüfung. (Die theoretische Prüfung sollte nach Möglichkeit vor der 4. Ausbildungseinheit durchgeführt werden.) - Broschüre Ich passe auf. Ganz sicher für jedes Kind Ihrer Klasse. - Elternmitteilungen zur Radfahrausbildung. (Siehe auch Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Radfahrausbildung am Ende dieses Skripts.) In diese Elternmitteilungen tragen Sie bitte das Ergebnis der theoretischen Prüfung ein und bringen diese Mitteilungen wieder beim letzten Besuch der Jugendverkehrsschule mit. Die praktische Prüfung der Schülerinnen und Schüler erfolgt während der letzten Übungseinheit. Die Polizeibeamten der Jugendverkehrsschule tragen dann das Ergebnis der praktischen Radfahrausbildung in diese Mitteilungen ein. Diese Ergebnismitteilungen sollen den Eltern die Möglichkeit geben, gezielt mit ihren Kindern zu üben. Nach Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten [Unterschrift] werden die Elternmitteilungen in der Schule aufbewahrt. - Die Ausweise (Fahrradführerschein) über die Teilnahme an der Radfahrausbildung erhalten die Schülerinnen und Schüler nach der praktischen Radfahrausbildung. Was muss noch veranlasst werden? - Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen schriftlich mit Rückbestätigung über die Ausbildung auf öffentlichen Straßen (Realraumausbildung) informiert werden und zustimmen. (Musterelternbrief und Rückbestätigung gem. Anlage 1 zur Verwaltungsvorschrift Radfahrausbildung.) - Zur Durchführung der Realraumausbildung sind mehrere Eltern als Begleitpersonen unbedingt erforderlich. Bitte die Eltern rechtzeitig informieren! - Bitte überprüfen Sie möglichst frühzeitig die Verkehrssicherheit der Fahrräder Ihrer Schülerinnen und Schüler. - Bitte bringen Sie uns eine Klassenliste mit. 15

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Radfahrausbildung in der schulischen Verkehrserziehung (VwV-Radfahrausbildung) 1. Allgemeines Vom 10. September 2001 - Az.: 3-1132.2/28 (IM) und Az.: 63- zu 6520.1-121/203 (KM), GABI S. 994, Berichtigung vom 05. November 2001, GABI S. 1221, Änderung vom 27. August 2003 Die in Baden-Württemberg bestehenden stationären und mobilen Jugendverkehrschulen dienen der Schulung von Verhaltensweisen, die für Kinder als Fußgänger und Radfahrer wichtig sind. Insbesondere eignen sich die Jugendverkehrsschulen zur Vorbereitung auf die fahrpraktische Lernzielkontrolle ("Radfahrprüfung") entsprechend den Lehrplänen. Im Rahmen der schulischen Verkehrserziehung in Grundschulen und Sonderschulen erfolgen Übungen und Lernzielkontrollen in den Jugendverkehrsschulen nach dem gemeinsamen Programm "Radfahren in der Schule" der Deutschen Verkehrswacht und des Jugendwerks der Deutschen Shell sowie den landeseigenen "Anregungen zur Verkehrserziehung für die Grundschule, Klasse 3/4". Sie sind verpflichtende schulische Veranstaltungen. Für die allgemeine Lernzielkontrolle kann der zum Programm "Radfahren in der Schule" entwickelte Fragebogen verwendet werden. Daneben steht ein landeseigener Fragebogen zur Verfügung. 2. Ziele Die heutige Verkehrssituation erfordert vom jugendlichen Radfahrer mehr denn je, dass er sich im Straßenverkehr sicher bewegt und die vielfältig auftretenden, komplexen und teilweise gefährlichen Problem- und Konfliktsituationen bewältigt. Die Radfahrausbildung muss diesen Anforderungen Rechnung tragen. Vorrangiges Ziel muss es sein, den jungen Verkehrsteilnehmer in die Lage zu versetzen, die im Schonraum erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten in der Verkehrsrealität sachgerecht umzusetzen. 16

3. Durchführung 3.1 Der Verkehrsunterricht in der Schule und die Übungen in der Jugendverkehrsschule sind aufeinander abzustimmen. Eine erfolgreiche Arbeit in den Jugendverkehrsschulen erfordert neben einer schulischen Vorbereitung einen fünfmaligen Besuch der Jugendverkehrsschule von je zweistündiger Dauer. Die Besuche sollten in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang erfolgen. Die praktischen Übungen werden durch besonders geschulte Polizeibeamte in Anwesenheit und unter Mitwirkung der jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer geleitet. Die aktive Beteiligung der Eltern ist wünschenswert. Der öffentliche Verkehrsraum ist in die praktischen Übungen unter Beachtung der Rahmenbedingungen (vgl. Ziff. 4) in der Regel einzubeziehen. Bei den fahrpraktischen Übungen tragen alle Rad fahrenden Beteiligten einen Radfahrhelm. 3.2 Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind von der Polizei und der Schule in einem gemeinsamen Elternbrief mit Rückbestätigung (Anlage 1) über die Radfahrausbildung und insbesondere über die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum in Kenntnis zu setzen sowie über den Versicherungsschutz zu informieren. Das Vorhaben soll außerdem im Rahmen der Klassenpflegschaft erläutert werden. Das Ergebnis der Radfahrausbildung ist den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten schriftlich (Anlage 2) mitzuteilen. 3.3 Für jedes Schulhalbjahr sind durch die Beauftragten für Verkehrserziehung bei den Staatlichen Schulämtern im Benehmen mit den zuständigen Polizeidienststellen Belegungspläne der Jugendverkehrsschulen aufzustellen, um die vorhandene Ausbildungskapazität in vollem Umfang auszunutzen. 17

4. Rahmenbedingungen für die Durchführung der Radfahrausbildung im Öffentlichen Verkehrsraum 4.1 Die Radfahrausbildung im öffentlichen Verkehrsraum setzt das Einverständnis der Eltern voraus. Sie erfolgt innerorts und zweckmäßigerweise im Schul- bzw. Wohnumfeld der Schüler oder in einem übersichtlichen, verkehrsarmen Gebiet. Die Übungsstrecken sind von der Polizei unter dem Gesichtspunkt der Risikobegrenzung auszuwählen. Verkehrsräume mit hoher Verkehrsfrequenz eignen sich hierzu nicht. Diese Übungseinheiten sind sehr sorgfältig vorzubereiten. 4.2 Disziplin und Leistungsvermögen des Klassenverbandes müssen eine geordnete Schulung im öffentlichen Verkehrsraum nach der einvernehmlichen Entscheidung des Lehrers und der ausbildenden Polizeibeamten möglich erscheinen lassen. Die Ausbildung im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt frühestens ab dem dritten Übungsabschnitt. Die Schüler müssen das Fahrrad sicher beherrschen. 4.3 Es ist anzustreben, einen Klassenverband in mehrere Gruppen aufzugliedern. Um sicherzustellen, dass sich die Kinder immer im Sicht- bzw. Einwirkungsbereich eines Erwachsenen befinden, sollte eine Gruppe höchstens 10 Kinder umfassen. Zur Betreuung einer Gruppe sind mindestens zwei Erwachsene, davon ein Lehrer oder ein Polizeibeamter, einzusetzen. 4.4 Pädagogisch wertvoll und organisatorisch unerlässlich ist die aktive Beteiligung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bei den Übungen im öffentlichen Verkehrsraum. Es ist davon auszugehen, dass für eine geordnete Durchführung mindestens drei Elternteile/Erziehungsberechtigte erforderlich sind. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Gruppe während der Übungsfahrt nach hinten abzusichern und die Aufmerksamkeit der Schüler auf 18

die Ausbildungsperson zu lenken. Hierzu erfolgt eine besondere Einweisung durch die Polizei. 4.5 Die Fahrräder müssen den verkehrsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Die Verwendung von schülereigenen Fahrrädern sollte angestrebt werden. 5. Versicherungsschutz Beteiligte Eltern und Erziehungsberechtigte genießen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für Lehrer und Polizeibeamte gelten die beamtenrechtlichen Unfallfürsorgevorschriften. 5.2 Eltern und Erziehungsberechtigte handeln als Hilfskräfte zur Durchführung der Radfahrausbildung hoheitlich. Für Schäden zum Nachteil Dritter haftet das Land wie bei Lehrern und Polizeibeamten nach den Grundsätzen des Amtshaftungsrechts. Bei der Haftung gegenüber dem Land sind Eltern und Erziehungsberechtigte den Lehrern und Polizeibeamten gleichgestellt. 5.3 Die am Radfahrunterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sind - unabhängig vom Ort der Ausbildung - kraft Gesetzes unfallversichert. Nicht abgedeckt sind die von Schülerinnen und Schülern vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden gegenüber Dritten. Hier haften Schülerinnen und Schüler, sofern sie bei der Begehung der schädigenden Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht haben. Das Risiko vorsatzloser Verursachung deckt z.b. die Haftpflichtversicherung der Eltern. Schülerinnen und Schüler vor Vollendung des zehnten Lebensjahres haften jedoch nicht für Schäden, die sie einem Dritten durch vorsatzlose Verursachung eines Unfalles mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienen- oder Schwebebahn zufügen (heraufgesetzte Deliktsunfähigkeit seit 01.08.2002). 19

Deshalb wird grundsätzlich die Überprüfung und ggf. Anpassung des privaten Haftpflichtversicherungsschutzes empfohlen. Ergänzend kann auch der Abschluss der 'Freiwilligen Schülerzusatzversicherung' erfolgen (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 13. Mai 2003, veröffentlicht in "Kultus und Unterricht", Seite 90). Diese Versicherung deckt auch bestimmte Sachschäden (z.b. Brille, Kleidung) der Schüler in begrenzter Höhe ab und bietet Haftpflichtversicherungsschutz ohne Berufung auf eine Deliktsunfähigkeit versicherter Kinder (a.a.o., Ziff. 6.3.2.4) entsprechend den zu Grunde gelegten Allgemeinen und Besonderen Haftpflichtbedingungen, jedoch nur insoweit, als kein anderweitiger Haftpflichtversicherungsschutz gegeben ist. 6. Inkrafttreten Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Radfahrausbildung in der schulischen Verkehrserziehung (VwV-Radfahrausbildung) Anlage 1 Textvorschlag für einen Musterbrief an die Eltern Liebe Eltern, Ort / Datum Rad fahren gehört mit zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Kinder. Dieses Vergnügen ist aber mit Gefahren verbunden. Haben Sie einmal darüber nachgedacht, welche Anforderungen der Straßenverkehr an Ihr Rad fahrendes Kind stellt? 20

Der heutige Straßenverkehr verlangt viel von Ihrem Kind: - sichere Beherrschung des Fahrrads, auch im dichten Verkehr; - Kenntnis zahlreicher Verkehrsregeln und Verkehrszeichen; - Beherrschung komplizierter Bewegungsabläufe, wie z.b. des Linksabbiegens an einer Kreuzung; - sicheres Erkennen der vielfältigen Gefahren, die sich aus dem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer ergeben. Weil die Kinder lernen müssen, in schwierigen Situationen richtig zu reagieren, beschreiten Polizei und Schule in der schulischen Radfahrausbildung gemeinsam einen seit Jahren bewährten Weg. Der Unterricht über das Radfahren soll dazu beitragen, Ihre Kinder Schritt für Schritt auf die wachsenden Anforderungen im Straßenverkehr vorzubereiten. Deshalb erfolgt die praktische Radfahrausbildung nicht nur auf dem Schulhof oder auf dem Gelände der Jugendverkehrsschule, sondern auch wirklichkeitsnah im Straßenverkehr. Die Kinder sollen schwierige Situationen, die sie alltäglich erleben, sicher bewältigen lernen. Ihr Kind bzw. die Klasse (Klassenbezeichnung) soll in diesem Schuljahr die Jugendverkehrsschule besuchen. Unabdingbare Voraussetzung für die Übungen im Straßenverkehr (insgesamt zweimal zwei Stunden) ist jedoch eine Beteiligung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten. Um sicherzustellen, dass Ihre Kinder hierbei gut geschützt sind, benötigen wir mindestens drei zusätzliche Aufsichtspersonen. Den Unterricht werden die Lehrer zusammen mit der Polizei halten und sie werden sich vorher mit Ihnen besprechen. Bei den fahrpraktischen Übungen tragen alle Rad fahrenden Beteiligten einen Radfahrhelm. Alle Schülerinnen und Schüler und beteiligte Eltern/Erziehungsberechtigte sind dabei gesetzlich unfallversichert. Für von Schülerinnen und Schülern vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden gegenüber Dritten (Bsp.: ein Kind beschädigt mit seinem Fahrrad einen geparkten Pkw oder es kommt zum Unfall) haftet die Schülerin/der Schüler, sofern er dabei die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat. 21

Aufgrund der vom Gesetzgeber seit 01.08.2002 heraufgesetzten Deliktsunfähigkeit haften Kinder vor Vollendung des zehnten Lebensjahres jedoch nicht für Schäden, die sie einem Dritten durch vorsatzlose Verursachung eines Unfalles mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienen- oder Schwebebahn zufügen. Es wird daher grundsätzlich privater Haftpflichtversicherungsschutz bzw. dessen Überprüfung oder Anpassung empfohlen. Ergänzend kann der Abschluss der,freiwilligen Schüler- Zusatzversicherung' erfolgen. Diese ergänzt den gesetzlichen Schülerunfallversicherungsschutz, deckt zudem bestimmte Sachschäden der Schüler in begrenzter Höhe ab und bietet insbesondere Haftpflichtversicherungsschutz ohne Berufung auf eine Deliktsunfähigkeit entsprechend den gültigen Allgemeinen und Besonderen Haftpflichtbedingungen, wenn kein anderweitiger Haftpflichtversicherungsschutz gegeben ist. Die Radfahrausbildung schließt eine allgemeine und eine fahrpraktische Lernzielkontrolle ein. Über das Ergebnis werden Sie schriftlich unterrichtet. Ihr Kind erhält als Teilnahmebescheinigung den Radfahrpass. Weitere ausführliche und wichtige Informationen erhalten sie am (Datum) um (Uhrzeit) in (Örtlichkeit) im Rahmen der Klassenpflegschaft. Dazu laden wir Sie herzlich ein. Unterstützen Sie unsere Bemühungen um mehr Sicherheit für Ihr Kind auch zu Hause: - üben Sie mit Ihrem Kind das Rad fahren in der Freizeit; - überzeugen Sie Ihr Kind, beim Rad fahren einen Fahrradhelm zu tragen; - kontrollieren Sie das Rad Ihres Kindes regelmäßig auf eventuelle Mängel; - seien Sie Vorbild, denn Ihr Kind orientiert sich auch an Ihrem Verhalten; - begleiten Sie mit Interesse aktiv die Radfahrausbildung Ihres Kindes. 22

Bitte geben Sie die anhängende Rückbestätigung ausgefüllt und unterschrieben bis zum... an die Schule zurück. Wir danken für Ihre Mitarbeit. Mit freundlichen Grüßen Schule und Polizei ------------------------------------------------------------------------------------ Rückbestätigung...... Name / Klasse Ort / Datum Von der Information über die Radfahrausbildung habe(n) ich/wir Kenntnis genommen. Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass meine/unsere Tochter... 8mein/unser Sohn... o an den Übungen auch im öffentlichen Verkehrsraum teilnimmt. o Es besteht privater Haftpflichtversicherungsschutz. o Die freiwillige Schüler-Zusatzversicherung wurde abgeschlossen. o Zur Radfahrausbildung kommt mein/unser Kind mit dem eigenen und verkehrssicheren Fahrrad. o Mein/unser Kind bringt den eigenen Radfahrhelm mit.... (Unterschrift) Bitte Zutreffendes unterstreichen bzw. ankreuzen und Namen eintragen! 23

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Radfahrausbildung in der schulischen Verkehrserziehung (VwV-Radfahrausbildung) Anlage 2 Elternmitteilung 24