Reißverschluss verfahren
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- Joachim Gerhardt
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Reißverschluss verfahren
2 StVO Inhaltsverzeichnis 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge Zeichen und Verkehrseinrichtungen Anlage 3 zu 42 Abs. 2 Abschnitt 12 Sonstige Verkehrsführung
3 Für wen gilt diese Regelung? Nach 7 Abs. 4 StVO gilt das Reißverschlussverfahren für alle Fahrzeuge, deren Weiterfahrt in einem Fahrstreifen nicht möglich ist, oder der Fahrstreifen endet. Dies bezieht sich natürlich auf eine Straße mit mehreren Fahrstreifen. Wie wird es gemacht? Den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen soll der Übergang in den benachbarten Fahrstreifen in der Art ermöglicht werden, dass unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel auf den durchgängigen Fahrstreifen eingeordnet werden kann. (Reißverschluss)
4 Zur Beachtung Im Absatz 5 des gleichen Paragraphen ist dennoch festgehalten, dass in allen Fällen ein Fahrstreifen nur gewechselt werden kann und darf, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Dabei ist jeder Fahrstreifenwechsel rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Dazu sind die Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) zu benutzen. Ein Fehlverhalten gegen das Reißverschlussverfahren wird als Nötigung geahndet.
5 Beispiel Zusammenführen von Verkehrsströmen
6 Überholen Vorbeifahren Abstand
7 StVO Inhaltsverzeichnis 5 Überholen 6 Vorbeifahren 4 Abstand Zeichen und Verkehrseinrichtungen Anlage 2 zu 41 Abs. 1 Abschnitt 7 Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote Abschnitt 9 Markierungen
8 Überholen - Zu überholen ist grundsätzlich links. - Ausnahme: - Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen, mit Fahrzeugen, mit nicht mehr als 3,5t zgm (zulässige Gesamtmasse) - Ausnahme: - Wo Fahrstreifen für verschiedene Richtungen markiert sind. - Ausnahme: - Wenn sich ein Fahrzeug eindeutig zum Linksabbiegen eingeordnet hat und rechts davon ausreichend Platz ist.
9 Das Überholen selbst - Eine Gefährdung anderer muss ausgeschlossen sein! - Ausreichender Seitenabstand insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern! - Der überholende muss sich so bald wie möglich wieder rechts einordnen! (ausscheren und wiedereinordnen mit Blinker) - Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen! - Führer langsamerer Fahrzeuge müssen an geeigneter Stelle notfalls warten um anderen das Überholen zu ermöglichen! - Radfahrer dürfen, wenn ausreichend Raum ist, rechts an wartenden Fahrzeugen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht vorbeifahren!
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11 Überholen von Schienenfahrzeugen - Ausnahme: - Schienenbahnen sind grundsätzlich rechts zu überholen. - Sie dürfen links überholt werden, wenn die Schienen zu weit rechts liegen. - Auf Fahrbahnen für eine Fahrtrichtung (Einbahnstraßen) dürfen sie auch links überholt werden.
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13 Das Überholen ist verboten - Bei unklarer Verkehrslage - Wo es durch Verkehrszeichen 276, 277, 295, 293 angeordnet ist - An Fußgängerüberwegen - Für Kraftfahrzeuge über 7,5t wenn Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50m beträgt
14 StVO 6 Vorbeifahren Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen! Dies gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen 208, 308 geregelt ist.
15 4 Abstand Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen! Faustformel dazu: Bei einer Geschwindigkeit von 50km/h 15m Bei einer Geschwindigkeit von 100km/h 50m Lkw und Busse über 3,5t zgm (zulässige Gesamtmasse) müssen auf Autobahnen wenn sie schneller als 50 km/h fahren, einen Mindestabstand von 50 m einhalten! Kfz mit besonderer Geschwindigkeitsbegrenzung (alles über 3,5 t) und Züge über 7 m Länge (Pkw u. Hänger) müssen außerhalb geschlossener Ortschaften einen Einscherabstand einhalten.
16
17 Einfahren und Anfahren Abgehende Fahrstreifen
18 StVO Inhaltsverzeichnis 10 Einfahren und Anfahren 7a Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen Zeichen und Verkehrseinrichtungen Anlage 3 zu 42 Abs. 2 Abschnitt 4 Verkehrsberuhigter Bereich Anlage 2 zu 41 Abs. 1 Abschnitt 5 Sonderwege Abschnitt 1 Wartegebote und Haltgebote
19 StVO 10 Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich, aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand abfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
20 Was heißt das?
21 Beispiele
22 7a Abgehende Fahrstreifen Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, dürfen Abbieger von Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller fahren als auf der durchgehenden Fahrbahn.
23 7a Abgehende Fahrstreifen Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.
24 7a Abgehende Fahrstreifen Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, so darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht vorbeigefahren werden.
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