Der Grünpfeil. a) zügig auf die Kreuzung fahren und rechts abbiegen.
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- Frida Schuster
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Start
2 Der Grünpfeil Frage 1: Wenn ich mich einer roten Ampel nähere, die über ein Grünpfeil-Schild verfügt und ich rechts abbiegen will, muss ich erst den Blinker setzen und dann a) zügig auf die Kreuzung fahren und rechts abbiegen. b) vor der weißen Haltlinie stoppen. Ich muss nach rechts und links schauen, ob andere Verkehrsteilnehmer kreuzen. Nur wenn niemand kommt, darf ich vorsichtig rechts abbiegen. c) vor der Ampel stoppen. Erst wenn die Ampel grün zeigt, darf ich rechts abbiegen.
3 Bravo, Ihre Antwort ist richtig! Ein Grünpfeil an der Ampel heißt: An dieser Kreuzung dürfen wir unter bestimmten Umständen auch bei Rot vorsichtig rechts abbiegen. Dafür hält man erst vorschriftsmäßig vor der weißen Haltlinie an, bevor man sorgfältig nach rechts und links schaut. Erst wenn ausgeschlossen ist, dass man einen anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, darf man abbiegen.
4 Ihre Antwort ist leider falsch! Ein Grünpfeil an der Ampel heißt: An dieser Kreuzung dürfen wir unter bestimmten Umständen auch bei Rot vorsichtig rechts abbiegen. Dafür hält man erst vorschriftsmäßig vor der weißen Haltlinie an, bevor man sorgfältig nach rechts und links schaut. Erst wenn ausgeschlossen ist, dass man einen anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, darf man abbiegen.
5 Der Fahrstreifenwechsel Frage 2: Bevor ich mit einem Auto den Fahrstreifen wechseln darf, muss ich folgende Dinge in genau dieser Reihenfolge einhalten: a) in den Seitenspiegel und den Rückspiegel schauen, um sicherzugehen, dass kein anderes Fahrzeug kommt und dann so schnell wie möglich auf den anderen Fahrstreifen wechseln. b) erst Blinken, dann umdrehen und schauen, ob ein anderes Fahrzeug kommt. Kommt kein Fahrzeug, kann ich langsam auf den anderen Fahrstreifen wechseln. c) in den Seitenspiegel und den Rückspiegel schauen, um sicherzugehen, dass kein anderes Fahrzeug kommt, dann den Blinker betätigen und nach einem weiteren Schulterblick und freier Fahrt auf den anderen Fahrstreifen wechseln.
6 Bravo, Ihre Antwort ist richtig! Sowohl die Seiten- und Rückspiegel als auch der Blinker müssen immer genutzt werden, bevor man den Fahrstreifen wechselt oder abbiegt. Erst wenn keine Gefahr besteht und man niemanden behindert, darf man den Fahrstreifen oder die Richtung wechseln.
7 Ihre Antwort ist leider falsch! Sowohl die Seiten- und Rückspiegel als auch der Blinker müssen immer genutzt werden, bevor man den Fahrstreifen wechselt oder abbiegt. Erst wenn keine Gefahr besteht und man niemanden behindert, darf man den Fahrstreifen oder die Richtung wechseln.
8 Radfahrer auf dem Fußweg Frage 3: Unter welcher Voraussetzung darf ich als Radfahrer einen Fußweg benutzen? a) Wenn der Weg durch ein Verkehrsschild als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgezeichnet ist. b) Wenn die Fahrbahn nass und glitschig ist und dadurch die Unfallgefahr für mich besonders groß wird. c) Radfahrer dürfen nie den Fußweg benutzen, denn wie alle anderen Fahrzeuge sind Fahrräder nur auf der Fahrbahn zugelassen.
9 Bravo, Ihre Antwort ist richtig! Die Straßenverkehrsordnung gibt zwar vor, dass alle Fahrzeuge dazu gehören auch Fahrräder nur die Fahrbahn benutzen dürfen. Daraus ergibt sich eigentlich ein absolutes Verbot des Fahrradfahrens auf reinen Gehwegen. Es gelten aber Ausnahmen für Kinder bis zum Alter von 9 Jahren und wenn durch Verkehrsschilder ein Radweg oder ein gemeinsamer Fußund Radweg ausgewiesen ist. Dann dürfen auch Radfahrer den Weg benutzen, müssen dabei aber Rücksicht auf die Fußgänger nehmen. Zeigen die Verkehrsschilder einen getrennten Fuß- und Radweg an, müssen sowohl Fußgänger und Radfahrer auf ihrer Spur bleiben. Keiner darf in den Bereich des anderen eindringen.
10 Ihre Antwort ist leider falsch! Die Straßenverkehrsordnung gibt zwar vor, dass alle Fahrzeuge dazu gehören auch Fahrräder nur die Fahrbahn benutzen dürfen. Daraus ergibt sich eigentlich ein absolutes Verbot des Fahrradfahrens auf reinen Gehwegen. Es gelten aber Ausnahmen für Kinder bis zum Alter von 9 Jahren und wenn durch Verkehrsschilder ein Radweg oder ein gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgewiesen ist. Dann dürfen auch Radfahrer den Weg benutzen, müssen dabei aber Rücksicht auf die Fußgänger nehmen. Zeigen die Verkehrsschilder einen getrennten Fuß- und Radweg an, müssen sowohl Fußgänger und Radfahrer auf ihrer Spur bleiben. Keiner darf in den Bereich des anderen eindringen.
11 Parken auf dem Radweg Frage 4: Wann darf ich mein Auto auf einem Fahrradweg parken? a) Immer, es darf dort aber höchstens 10 Minuten lang stehen bleiben. b) Wenn ich dabei niemanden behindere, kann ich mein Auto auf einem Radweg parken, so lange ich will. c) Niemals, das Parken auf Radwegen ist immer verboten.
12 Bravo, Ihre Antwort ist richtig! Das Parken auf Geh- oder Radwegen ist verboten. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 15 bis 35 Euro belegt. Das gilt auch für Schutzstreifen für den Radverkehr. Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer durch das Falschparken behindert, erhöht sich das Bußgeld.
13 Ihre Antwort ist leider falsch! Das Parken auf Geh- oder Radwegen ist verboten. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 15 bis 35 Euro belegt. Das gilt auch für Schutzstreifen für den Radverkehr. Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer durch das Falschparken behindert, erhöht sich das Bußgeld.
14 Höchstgeschwindigkeit Innerorts Frage 5: Sofern es nicht durch Verkehrsschilder anders geregelt ist, gilt für mich innerorts eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von: a) 30 km/h b) 60 km/h c) 50 km/h
15 Bravo, Ihre Antwort ist richtig! Innerorts gilt für Kraftfahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h. Eventuell zeigen Verkehrsschilder sogar an, dass wir die Geschwindigkeit weiter reduzieren müssen, etwa in Tempo 30-Zonen oder in verkehrsberuhigten Bereichen. Auf ausgewiesenen Spielstraßen gilt Schrittgeschwindigkeit. Bei schlechter Sicht gilt, dass man nur so schnell fahren darf, dass man innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten kann. Außerdem muss die Geschwindigkeit an die Umstände, z.b. Glatteis etc. angepasst werden.
16 Ihre Antwort ist leider falsch! Innerorts gilt für Kraftfahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h. Eventuell zeigen Verkehrsschilder sogar an, dass wir die Geschwindigkeit weiter reduzieren müssen, etwa in Tempo 30-Zonen oder in verkehrsberuhigten Bereichen. Bei schlechter Sicht gilt, dass man nur so schnell fahren darf, dass man innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten kann. Außerdem muss die Geschwindigkeit an die Umstände, z.b. Glatteis etc. angepasst werden.
17 Blinken im Kreisverkehr Frage 6: Wann muss ich bei der Benutzung eines Kreisverkehrs den Blinker setzen? a) Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr muss ich meine Richtungsänderung anzeigen, indem ich rechts blinke. b) Ich muss sowohl bei der Einfahrt in den Kreisverkehr als auch bei der Ausfahrt den rechten Blinker benutzen. c) Nur bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr muss ich rechts blinken.
18 Bravo, Ihre Antwort ist richtig! Das Blinken beim Einfahren ist nicht erlaubt, es muss aber rechts geblinkt werden, wenn der Kreisverkehr verlassen wird. Grundsätzlich gilt: Vorsicht bei der Einfahrt in den Kreisverkehr, denn Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt! Die einfahrenden Verkehrsteilnehmer müssen das Vorfahrt achten -Schild befolgen.
19 Ihre Antwort ist leider falsch! Das Blinken beim Einfahren ist nicht erlaubt, es muss aber rechts geblinkt werden, wenn der Kreisverkehr verlassen wird. Grundsätzlich gilt: Vorsicht bei der Einfahrt in den Kreisverkehr, denn Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt! Die einfahrenden Verkehrsteilnehmer müssen das Vorfahrt achten -Schild befolgen.
20 Radfahrer in der Einbahnstraße Frage 7: Darf ich als Radfahrer eine Einbahnstraße in beide Richtungen nutzen? a) Ja, Einbahnstraßen gelten nur für Auto- und Motorradfahrer. Als Radfahrer darf ich in beide Richtungen fahren. Ich muss aber aufpassen, dass ich niemanden behindere. b) Nein, es sei denn, die Einbahnstraße ist durch Verkehrsschilder ausdrücklich für Radfahrer freigegeben. Auch dann muss ich aber aufpassen, dass ich niemanden behindere. c) Wenn ich eine Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung benutzen will, muss ich auf dem Gehweg fahren, damit ich die Autofahrer nicht behindere.
21 Bravo, Ihre Antwort ist richtig! Es gibt immer mehr Einbahnstraßen, die Radfahrern auch die Benutzung in entgegengesetzter Richtung erlauben. Diese freigegebenen Einbahnstraßen erkennt man an besonderen Zusatzzeichen. Ist unter dem Verkehrszeichen Einfahrt verboten noch ein weißes Zusatzzeichen mit einem schwarzen Fahrrad und dem Wort frei angebracht, darf die Einbahnstraße durch Radfahrer in beide Richtungen befahren werden. Damit Kraftfahrer nicht von den entgegenkommenden Fahrrädern überrascht werden, informiert diese ein anderes Zusatzzeichen. Unter dem Einbahnstraßenschild zeigt es ein schwarzes Fahrrad auf weißem Grund. Darunter sind zwei Pfeile in entgegengesetzten Richtungen zu sehen. Das heißt: Der Radverkehr ist in beiden Richtungen zugelassen.
22 Ihre Antwort ist leider falsch! Es gibt immer mehr Einbahnstraßen, die Radfahrern auch die Benutzung in entgegengesetzter Richtung erlauben. Diese freigegebenen Einbahnstraßen erkennt man an besonderen Zusatzzeichen. Ist unter dem Verkehrszeichen Einfahrt verboten noch ein weißes Zusatzzeichen mit einem schwarzen Fahrrad und dem Wort frei angebracht, darf die Einbahnstraße durch Radfahrer in beide Richtungen befahren werden. Damit Kraftfahrer nicht von den entgegenkommenden Fahrrädern überrascht werden, informiert diese ein anderes Zusatzzeichen. Unter dem Einbahnstraßenschild zeigt es ein schwarzes Fahrrad auf weißem Grund. Darunter sind zwei Pfeile in entgegengesetzten Richtungen zu sehen. Das heißt: Der Radverkehr ist in beiden Richtungen zugelassen.
23 Wo ist das Parken erlaubt? Frage 8: An welcher Stelle kann ein Verkehrsschild mir in Ausnahmefällen das Parken erlauben? a) Auf einer gestreiften Sperrfläche. b) In einer gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt. c) Am Rande eines befestigten Fußweges oder Bürgersteigs.
24 Bravo, Ihre Antwort ist richtig! Verkehrsschilder erlauben es an manchen Stellen, neben oder auf befestigten Fußwegen oder Bürgersteigen zu parken. Das Abstellen von Fahrzeugen an besonders engen oder unübersichtlichen Stellen ist verboten. Ebenso auf Sperrflächen, in gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder anderen entsprechend gekennzeichneten Flächen. Wer trotzdem dort parkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert, begeht eine fahrlässige Ordnungswidrigkeit. Das kann mit einer Geldbuße bis zu 50 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden.
25 Ihre Antwort ist leider falsch! Verkehrsschilder erlauben es an manchen Stellen, neben oder auf befestigten Fußwegen oder Bürgersteigen zu parken. Das Abstellen von Fahrzeugen an besonders engen oder unübersichtlichen Stellen ist verboten. Ebenso auf Sperrflächen, in gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder anderen entsprechend gekennzeichneten Flächen. Wer trotzdem dort parkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert, begeht eine fahrlässige Ordnungswidrigkeit. Das kann mit einer Geldbuße bis zu 50 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden.
26 Sicher die Straße überqueren Frage 9: Wie muss ich als Fußgänger bei hohem Verkehrsaufkommen kurz vor einer Kreuzung die Straße überqueren? a) Ich gehe auf dem Bürgersteig bis zur Kreuzung und überquere die Straße an der nächsten Fußgängerampel oder dem nächsten Fußgängerüberweg. b) Ich warte geduldig bis zwischen zwei Fahrzeugen ein so großer Abstand besteht, dass ich in normalem Tempo sicher die Straße überqueren kann. c) Ich zeige den näherkommenden Fahrzeugen durch Handzeichen meine Absicht an und überquere die Straße, sobald mich ein Autofahrer hinüber lässt.
27 Bravo, Ihre Antwort ist richtig! Bei hohem Verkehrsaufkommen müssen Fußgänger an Kreuzungen mit Fußgängerampeln oder gekennzeichneten Fußgängerüberwegen die Straßenseite wechseln. Generell gilt: Wenn Fußgänger an Kreuzungen oder Einmündungen die Fahrbahn überschreiten wollen, müssen sie Fußgängerüberwege oder Fußgängerampeln benutzen.
28 Ihre Antwort ist leider falsch! Bei hohem Verkehrsaufkommen müssen Fußgänger an Kreuzungen mit Fußgängerampeln oder gekennzeichneten Fußgängerüberwegen die Straßenseite wechseln. Generell gilt: Wenn Fußgänger an Kreuzungen oder Einmündungen die Fahrbahn überschreiten wollen, müssen sie Fußgängerüberwege oder Fußgängerampeln benutzen.
29 Busse im Straßenverkehr Frage 10: Was ist der Unterschied zwischen einem an der Haltestelle stehenden Linienbus, der sich in den fließenden Verkehr einordnen möchte, und einem am Fahrbahnrand stehenden Fahrzeug mit derselben Absicht? a) Der Linienbus muss so lange warten, bis er komplett freie Fahrt hat, weil er zu langsam beschleunigt, um sich zügig einordnen zu können. Das Auto darf fahren, sobald sich die Möglichkeit ergibt. b) Der Linienbus hat im Gegensatz zu allen anderen stehenden Fahrzeugen Vorfahrt vor dem fließenden Verkehr. Er muss vorgelassen werden. c) Es gibt keinen Unterschied, beide Fahrzeuge müssen so lange warten, bis der fließende Verkehr vorbeigefahren ist und sie sich sicher in den Verkehr einordnen können.
30 Bravo, Ihre Antwort ist richtig! Anders als alle anderen Kraftfahrzeuge hat ein Linien- oder Schulbus Vorrang gegenüber dem fließenden Verkehr! Falls nötig, müssen die anderen Verkehrsteilnehmer bremsen oder anhalten, um den Bus ausscheren zu lassen. Übrigens: Diese Regel gilt nicht für private Reisebusse.
31 Ihre Antwort ist leider falsch! Anders als alle anderen Kraftfahrzeuge hat ein Linien- oder Schulbus Vorrang gegenüber dem fließenden Verkehr! Falls nötig, müssen die anderen Verkehrsteilnehmer bremsen oder anhalten, um den Bus ausscheren zu lassen. Übrigens: Diese Regel gilt nicht für private Reisebusse.
32 Vielen Dank, dass Sie am Regel-gerecht- Test teilgenommen haben! Mehr Informationen zur UK/BG/DVR-Schwerpunktaktion erhalten Sie im Internet unter Zurück zur Startseite
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