Gemeinde Mettingen, Bachstraße und andere Straßen im Gemeindegebiet Hier: Radwegbeschilderung
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- Andreas Kaufer
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1 CHRISTLICH DEMOKRATISCHE UNION RATSFRAKTION Vorsitzender: Christian Völler Neuenkirchener Str Mettingen Mettingen, An die Bürgermeisterin der Gemeinde Mettingen Frau Rählmann Gemeinde Mettingen, Bachstraße und andere Straßen im Gemeindegebiet Hier: Radwegbeschilderung Sehr geehrte Frau Rählmann, sehr geehrte Damen und Herren, in der Bachstraße, Tempo 30-Zone, musste infolge eines Antrages eines Radsportlers die Radwegebeschilderung entfernt werden, weil diese rechtswidrig war. Ein Mettinger Bürger hatte beantragt, das Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatz (Radfahrer frei) wieder aufzustellen. Auf der darauf folgenden Verkehrsschau im Oktober 2014 wurde dieser Sachverhalt mit aufgenommen und vor Ort besichtigt. Als Ergebnis und auch der Niederschrift zu entnehmen, bleibt, dass der Kreis Steinfurt als untere Verkehrsbehörde hier das Straßenverkehrsamt den Antrag mit folgender Begründung abgelehnt hat: - Das Aufstellen der VZ 239 mit dem Zusatz (Radfahrer frei) wird nicht zugestimmt. Nach der Verkehrsschau am wurde der Rad-/Fußweg an der Bachstraße entsprechend entschildert, da gemäß 45 Abs. 1c StVO in 30-er-Zonen keine benutzungspflichtigen Radwege ausgeschildert werden dürfen. Es besteht Einvernehmen, dass die Beschilderung an der Bachstraße so in Ordnung ist. Eine Beschilderung mit dem VZ 239 mit Zusatz Radfahrer frei entgegen der Fahrtrichtung stellt eine Gefahr insbesondere für die Radfahrer- da. - Die Argumentation in der Niederschrift ist unseres Erachtens widersprüchlich, da durch die jahrzehntelange Radwegbenutzungspflicht des einseitigen Radweges für beide
2 CHRISTLICH DEMOKRATISCHE UNION RATSFRAKTION Richtungen jeder Radfahrer jahrzehntelang dieses, nun verkehrswidrige Verhalten, antrainiert wurde. Auch ist uns aus der gelebten Praxis, für die Bachstraße kein erhöhtes Gefahrenpotential oder gar Unfälle bekannt. Eher führt dieses zu einer höheren Verkehrssicherheit für die Radfahrer. Eine sorgfältige Prüfung für die Freigabe des linken Radweges ist nicht mehr nötig, da das Verhalten über die jahrzehntelange Verpflichtung zur Benutzung des Radweges in beiden Richtungen vorhanden war und somit weiterhin praktiziert wird. Wir fordern mit diesem Antrag, dass die seit Jahren gelebte Praxis der Radfahrer auf der Bachstraße in Richtung Süden (Freibad Ortsmitte) und nach Überprüfung durch die Verwaltung eventuell vergelichbare anderen Stellen im Gemeindegebiet, durch ein Benutzungsrecht wieder legalisiert wird. Der Verordnungsgeber hat in 2 Abs. 4 StVO genau aus diesem Grund auch das allein stehende Zusatzzeichen Radfahrer frei verwiesen. Ohne die Freigabe des Benutzungsrechts handelt der Radfahrer, der entgegen der Fahrtrichtung also den linken Radweg ohne Zulassung befährt, ordnungswidrig und wird bei einem Unfall nicht nur mit einem Bußgeld belegt, sondern nach Rechtsprechung mit einer Haftungsquote belegt, die je Einzelfall über 40 % liegt. Weitere Einzelheiten und Erläuterungen sind den Anlagen zu entnehmen. Mit freundlichem Gruß Anlagen
3 Hintergrund: Der Gesetzgeber hat seit der StVO- Novelle den ständig zunehmenden Radverkehr wesentlich mehr Gewicht eingeräumt. So dürfen nur noch in Ausnahmefällen Radfahrern eine Benutzungspflicht auferlegt werden. Seither dürfen Radwege nur noch als benutzungspflichtig ausgewiesen werden, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Verkehrsablaufes tatsächlich zwingend erforderlich ist und die in den VwVStVO angegebenen Mindestanforderungen eingehalten sind. Das ist in den wenigsten Situationen der Fall, weswegen Radfahrerinitiativen immer häufiger rechtswidrige Beschilderungen angehen! Was ist ein Radweg? Benutzungspflichtig, ohne Wahl, RW müssen genutzt werden! Ein Radweg (RW) ist dann unmissverständlich ein Radweg, wenn dieser durch einer der nachfolgenden Verkehrszeichen (VZ), benutzungspflichtig, ausgewiesen wird. Diese VZ wären: (VZ 237) (VZ 241 = getr. Geh- Radw.) (VZ 240 = gem. Geh- Radw.) Jeder Radfahrer muss den so beschilderten RW benutzen für dessen Fahrtrichtung (FR) dieser so beschildert ist. Ist der RW nur in einer Richtung freigegeben, darf dieser nicht entgegen der FR benutzt werden! Ohne Vz Benutzungsrecht, der Radfahrer hat die Wahl, er darf den RW benutzen oder die Fahrbahn! Ohne die o.g. VZ ist es ein sonstiger Radweg, wenn dieser baulich und optisch als solcher erkennbar ist. Beispiels weise durch unterschiedliche Pflasterung (grau und rotes Pflaster) Achtung, auch solche sonstigen Radwege dürfen nur dann entgegen der FR benutzt werden wenn diese für die Gegenrichtung freigegeben wird! Der Gesetzgeber spricht dann von den sogenannten linken Radwegen StVO 2 Abs. 4 Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen Radverkehr frei angezeigt ist. verbotswidrig = Teilschuld im Schadenfall! Ordnungswidrigkeit nach 24 STVG was mit 30 Euro nach den 56, 57 OWiG geandet wird 1
4 Bachstraße (Tempo 30 Zone) In der Bachstraße, Tempo 30-Zone musste infolge eines Antrags eines Radsportlers die RW- Beschilderung entfernt werden, weil diese rechtswidrig war! StVO 45 Abs. 1c Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich nur Straßen ohne benutzungs-pflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.[ ].. ursprüngliche, rechtswidrige Beschilderung, mit einer RW- Benutzungspflicht die den Radfahrer verbot die Fahrbahn zu benutzen Stand März 2015 Radfahrer bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen den Gehweg, Radfahrer vom Lebensjahr dürfen den StVO 2 Abs. 5 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. [ ].. 2,00 2,00 m > 2,20 Baulich/optisch getrennter Geh- Radweg Radfahrer über 8 Jahre dürfen so in FR auf der Fahrbahn fahren Radfahrer über 10 Jahre müssen so in dieser FR auf der die Beschilderung so anpassen, dass diese zum Verhalten von über 90% aller Verkehrsteilnehmer passt! Freigabe des linken Seit der StVO-Neufassung 2013 ist es möglich, dem Radverkehr ein Benutzungsrecht zum Linksfahren durch Zusatzzeichen Radverkehr frei einzuräumen. Radfahrer dürfen dann zwischen dem links liegenden Radweg und dem Fahren auf der rechten Fahrbahnseite wählen. 2,00 2,00 m > 2,20 StVO 2 Abs. 4 Radfahrer dürfen in FR auf der Fahrbahn Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen Radverkehr frei angezeigt ist. 2
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