Stadt Erlangen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung. Sicher Radfahren in Erlangen
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- Lorenz Kranz
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1 Stadt Erlangen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Sicher Radfahren in Erlangen
2 Unterwegs in Bayerns Fahrradhauptstadt Erlangen ist Bayerns Fahrradhauptstadt. Ein Drittel der Wege wird mit dem Fahrrad zurückgelegt. Wenige Steigungen und kurze Wege im Stadtgebiet machen das Fahrrad für alle zu einem wichtigen Verkehrsmittel. Radfahren macht Spaß und ist gesund. Wir wollen dazu beitragen, dass die vielen Wege mit dem Rad unfallfrei und sicher zurückgelegt werden. Um Unfälle zu vermeiden, ist rücksichtsvolles und regelkonformes Fahren sehr wichtig. Dieses Faltblatt enthält die wichtigsten Informationen über die Fahrradstadt Erlangen und wie Sie dort verkehrssicher und unfallfrei Radfahren können. Viel Spaß beim stets sicheren Radeln wünscht Ihr Oberbürgermeister Dr. Florian Janik
3 Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr Sicheres und rücksichtsvolles Fahren im Straßenverkehr ist die Grundvoraussetzung, um Unfälle zu vermeiden. Der 1 der Straßenverkehrsordnung gibt hierfür die Rahmenbedingungen für alle Verkehrsteilnehmer vor: 1 Straßenverkehrsordnung: 1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. 2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Tipp: Radfahrer sollten sich im Straßenraum nach außen selbstbewusst, gleichzeitig innerlich aber vorausschauend und defensiv verhalten. Bei Interaktionen mit anderen Verkehrsteilnehmern bietet es sich an, Blickkontakt zu suchen, um sicherzustellen, dass man nicht übersehen wird.
4 Typen von Radwegen Die Radverkehrsinfrastruktur in Erlangen wird ständig weiterentwickelt. Überarbeitete Gesetze und aktuelle Erkenntnisse aus der Unfallforschung sorgen für Veränderungen. Hierzu gehören insbesondere Radwege, die in Form von sogenannten Schutz- und Radfahrstreifen parallel zur Fahrbahn markiert werden. Schutzstreifen in der Mozartstraße Radfahrstreifen in der Drausnickstraße Radfahrstreifen sind mit einem Breitstrich von der Fahrbahn abgetrennt. Sie sind benutzungspflichtig und dürfen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nicht überfahren werden. Schutzstreifen gibt es dort, wo die Straße nicht breit genug für einen Radfahrstreifen ist. Sie sind durch gestrichelte Linien von der Fahrbahn abgetrennt und dürfen z. B. bei Begegnungsverkehr von Kfz überfahren werden, sofern dabei Radfahrer nicht behindert werden. An geeigneten Stellen, so zum Beispiel in Tempo-30-Zonen, wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt. Radverkehr auf der Fahrbahn in einer Tempo-30-Zone Hinweis für Autofahrer: Entlang von vielen Straßen in Erlangen führen Bordsteinradwege, die mit rotem Plattenbelag oder einer Markierungslinie vom Gehweg abgetrennt sind. Breite und Absicherung zur Fahrbahn entsprechen in den meisten Fällen nicht mehr den aktuellen Richtlinien und Gesetzen. Radfahrer dürfen also auch die Fahrbahn benutzen. Der Radfahrer verhält sich damit korrekt und sollte weder angehupt noch zu knapp überholt oder geschnitten werden.
5 Radwegebenutzungspflicht Wo dürfen und wo müssen Radler fahren? Ist an einem Radweg eines dieser drei blauen Schilder angebracht, so ist dieser benutzungspflichtig. Die Fahrbahn darf dann vom Radfahrer nicht befahren werden. Ist der Radweg nicht beschildert oder mit diesem Schild gekennzeichnet, so kann grundsätzlich die Fahrbahn benutzt werden. Richtlinienkonformer Zweirichtungsradweg in der Paul-Gossen-Straße mit Benutzungspflicht Zu schmaler, nicht richtlinienkonformer Bordsteinradweg in der Zeppelinstraße ohne Benutzungspflicht. Radfahrer haben die Wahlfreiheit zw. Fahrbahn- oder Radwegnutzung
6 Radverkehr in Einbahnstraßen Radler brauchen ein lückenloses, geradliniges und komfortables Radverkehrsnetz. Eine Maßnahme hierfür ist die Freigabe von Einbahnstraßen für den gegengerichteten Radverkehr. Ein Großteil der vielen Einbahnstraßen ist dementsprechend in Gegenrichtung befahrbar. Einbahnstraßen dürfen vom Radverkehr in Gegenrichtung befahren werden, wenn die Einbahnstraßenschilder mit Zusatzzeichen versehen sind, die die Radverkehrsfreigabe kennzeichnen: Für Radfahrer, die eine freigegebene Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung benutzen, gilt bei jeder querenden Straße der Grundsatz rechts vor links und am Ende der Einbahnstraße die dort gültige Vorfahrtsregelung. Einbahnstraße Bohlenplatz: für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben
7 Fahrradstraßen Im Erlanger Radwegenetz gibt es derzeit sieben Fahrradstraßen mit einer Länge von insgesamt 5 km. In Fahrradstraßen darf anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr die Straße nicht benutzen, es sei denn, es ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die Fahrradstraße Schronfeld ist ein wichtiges Verbindungs element zwischen Stadtosten und Innenstadt Gemäß aktueller Straßenverkehrsordnung kommt die Ausweisung von Fahrradstraßen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrs art ist oder dies bald zu erwarten ist. Alle Erlanger Fahrradstraßen sind per Zusatzzeichen für den Kfz-Verkehr freigegeben. Auto- und Lieferverkehr ist dem Radverkehr untergeordnet und darf diesen weder behindern, noch gefährden. Wenn nötig, muss der Kfz-Verkehr die Geschwindigkeit weiter verringern. Fahrradstraßen sind ein wichtiger Bestandteil im Radverkehrsnetz: - Sie eröffnen Radfahrern sichere und schnelle Wege durch die Stadt. - Nebeneinander Fahren ist erlaubt. - Auf querende Fußgänger muss der Radverkehr dennoch achten und entsprechend Rücksicht nehmen.
8 Radverkehr in Fußgängerzonen In Erlangen sind einige Fußgängerzonen ganztägig (z. B. Altstädter und Neustädter Kirchenplatz), andere zeitweise während den Lieferverkehrszeiten von 18:30 bis 10:30 Uhr (z. B. Hauptstraße) für den Radverkehr freigegeben. Radfahrer dürfen Fußgänger zu keiner Zeit behindern oder gefährden. Es ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Das Miteinander in Fußgängerzonen kann nur funktionieren, wenn auf den schwächeren Verkehrsteilnehmer Rücksicht genommen wird. Dem Fußgänger gebührt also besonderer Schutz und dies nicht nur in Fußgängerzonen, sondern auch auf Gehwegen und im kompletten Straßenraum. Radfahrer erwarten Rücksichtnahme von Autofahrern, ebenso müssen alle Radler gegenüber dem Fußgängerverkehr besonders aufmerksam und achtsam sein. Für den Radverkehr ganztägig freigegeben Fußgängerzone in der Südlichen Stadtmauerstraße zwischen Kammerer- und Hauptstraße
9 Weitere wichtige Hinweise zur Radverkehrssicherheit Die Straßenverkehrsordnung schreibt ein Rechtsfahrgebot vor. Dieses gilt auch für den Radverkehr. Wer Radwege linksseitig benutzt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern handelt verkehrssicherheitsgefährdend. Bei Unfällen mit Radfahrerbeteiligung in Erlangen ist das sogenannte Geisterradeln die häufigste Ursache. Sonderfall: linksseitig auf Radwegen Radeln ist dann erlaubt, wenn diese für den Zweirichtungsverkehr freigegeben sind. Bei Unfällen mit Radfahrerbeteiligung in Erlangen ist Geisterradeln die häufigste Ursache Für den Zweirichtungsradverkehr freigegebener Radweg in der Werner-von-Siemens-Straße Radfahren bei Dunkelheit ohne funktionierende und ausreichende Beleuchtung ist äußerst gefährlich. Defekte Fahrradleuchten müssen daher sofort repariert oder ausgetauscht werden. Hell strahlende Leuchten sollten korrekt eingestellt sein, damit sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Radeln auf Gehwegen bewirkt eine starke Gefährdung von Fußgängern. Es ist deshalb auch verboten. Ausnahmen bilden Gehwege, die mit einem Zusatzzeichen für den Radfahrer freigegeben sind. In diesem Fall muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Der Radler ist dem Fußgänger untergeordnet. Gehwegradeln stellt eine besondere Gefährdung für Fußgänger dar
10 Ansprechpartner Stadt Erlangen, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Gebbertstraße 1, Erlangen Amtsleitung: Annette Willmann-Hohmann, Tel.: 09131/ Abteilungsleitung Verkehrsplanung: Dr. Christian Korda, Tel.: 09131/ Sachgebietsleitung konzeptionelle Verkehrsplanung und ÖPNV: Martin Grosch, Tel.: 09131/ Sachgebietsleitung Signaltechnik und Straßenplanung: Thomas Laubensdörfer, Tel.: 09131/ Stadt Erlangen, Amt für Umweltschutz und Energiefragen Schuhstraße 40, Erlangen Ansprechpartner Radverkehr: Joachim Kaluza, Tel.: 09131/ Stadt Erlangen, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt Nägelsbachstraße 26, Erlangen Milos Janousek, Tel.: 09131/ Polizeiinspektion Erlangen-Stadt, Sachbereich Verkehr Schornbaumstraße 11, Erlangen Günther Neubauer, Tel.: 09131/ Impressum: Stadt Erlangen, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Gebbertstraße 1, Erlangen, Telefon: 09131/ Inhaltliche Bearbeitung Martin Grosch und Redaktion: Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Layout und Satz: Manuela Keller-Denzler Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Fotos: Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung ADFC Erlangen Stand: November 2016
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