NÖ.Regional.GmbH 3100 St.Pölten Josefstr. 46a/5
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1 NÖ.Regional.GmbH 3100 St.Pölten Josefstr. 46a/5
2 Radverkehrsinfrastruktur DI Waltraud Wagner Mobilitätsmanagerin NÖ-Mitte, Verkehrsberatung Mostviertel , Öhling, 29. November 2016
3 Inhalt Fahrradverkehr allgemein Radinfrastruktur Trennprinzip Exkurs: Radweg ohne Benützungspflicht Radinfrastruktur Mischprinzip Exkurs: Fahrradstraße Knotenpunkte und weitere Radthemen
4 Fahrradverkehr allgemein Mobilitätskonzept Niederösterreich % der Wege werden 2013 mit dem Fahrrad zurückgelegt Ziel 2020: Erhöhung des Radverkehrsanteils auf 14 % 22 % der Pkw-Wege sind kürzer als 2,5 km, weitere 19 % der Pkw-Wege sind kürzer als 5 km Quelle: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Mobilitätskonzept Niederösterreich 2030+, Heft 34, Juni 2015
5 Fahrradverkehr allgemein Unfälle mit Radfahrerbeteiligung in Niederösterreich Polizeilich gemeldet (offizielle Verkehrsunfallstatistik ) Quelle: auf basierend auf Verkehrsunfallstatistik 2014, Statistik Austria
6 Fahrradverkehr allgemein Wo sind die gefährlichen Stellen für RadfahrerInnen? Kreuzungen (Abbiegevorgänge, Sicht) Grundstückszufahrten Konflikte mit FußgängerInnen auf gemischten Gehund Radwegen Konflikte mit parkenden Kfzs und Seitenabstand Geschwindigkeit
7 Fahrradverkehr allgemein Radverkehrsförderung ist Angebotsplanung Quelle:
8 Fahrradverkehr allgemein Radverkehrsförderung in der Gemeinde Infrastruktur Radwege, -routen Abstellanlagen Fahrradverleih Wegweisung Radfahrfreundliches Klima: Bewusstseinsbildung/Marketing z.b. Kampagnen, Aktionen, Festen, Werbematerialien, Informationen zum Radfahren in der Gemeinde: Homepage, Gemeindezeitung, Pläne,.. Vorbildfunktion der Entscheidungsträger
9 Fahrradverkehr allgemein Auswahl der Radverkehrsanlage Quelle: RVS
10 Radinfrastruktur Trennprinzip Radweg Ein Radweg ist ein für den Verkehr mit Fahrrädern bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg ( 2 Abs. 1 Z. 8 StVO) auch Rollschuhfahrer( 88a StVO) Straßenbegleitender Radweg (Einrichtungsradweg) Quelle: einrichtungsradweg.html Quelle: RVS Radverkehr, FSV 2014
11 Radinfrastruktur Trennprinzip Radweg Selbständig geführter Radweg (Zweirichtungsradweg) Quelle: RVS Radverkehr, FSV 2014
12 Radinfrastruktur Trennprinzip Radfahrstreifen Radfahrstreifen: ein für den Fahrradverkehr bestimmter und besonders gekennzeichneter Teil der Fahrbahn, wobei der Verlauf durch wiederholte Markierung mit Fahrradsymbolen und das Ende durch die Schriftzeichenmarkierung Ende angezeigt wird; ( 2 Abs. 1 Z. 7 StVO) Generell im Einrichtungsverkehr Eventuell einfärben Vom ruhenden und fließenden Verkehr freihalten Quelle: RVS Radverkehr, FSV 2014 Quelle: DOERN, Alfons
13 Radinfrastruktur Trennprinzip Radfahrstreifen Quelle: anlagearten/radfahrstreifen.html Quelle: RVS Radverkehr, FSV 2014
14 Radweg ohne Benützungspflicht Radweg ohne Benützungspflicht Ausnahmen von der Radwegebenützungspflicht 68 Abs 1a StVO: Auf Radwegen und kombinierten Gehund Radwegen, die mit den neuen Verkehrszeichen gekennzeichnet sind, steht es dem Radfahrer frei, ob er diese benützen will oder nicht.
15 Radweg ohne Benützungspflicht Vorteile für den Radverkehr Mehr Flexibilität und Wahlfreiheit für RadfahrerInnen Entlastung überlasteter Radwege Schnelleres Vorankommen für geübtere RadfahrerInnen Vermeidung von Konflikten mit FußgängerInnen (auf gemeinsam geführten Geh- und Radwegen) Quelle: BMVIT, Neue Wege zur Förderung des Fahrradverkehrs in Gemeinden, Wien 2015
16 Radweg ohne Benützungspflicht Beispiele Freigabe der Benützungspflicht
17 Radweg ohne Benützungspflicht Beispiele Keine Freigabe der Benützungspflicht
18 Radinfrastruktur Mischprinzip Mehrzweckstreifen Mehrzweckstreifen: ein Radfahrstreifen oder ein Abschnitt eines Radfahrstreifens, der unter besonderer Rücksichtnahme auf die Radfahrer von anderen Fahrzeugen befahren werden darf, wenn der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn für das Einordnen zur Weiterfahrt angeordnet ist. ( 2 Abs. 1 Z. 7a StVO)
19 Radinfrastruktur Mischprinzip Mehrzweckstreifen Quelle: RVS Radverkehr, FSV 2014 Quelle: RVS Radverkehr, FSV 2014
20 Radinfrastruktur Mischprinzip Radfahren gegen die Einbahn Quelle: RVS Radverkehr, FSV 2014
21 Radinfrastruktur Mischprinzip Radfahren gegen die Einbahn Quelle: RVS Radverkehr, FSV 2014
22 Radinfrastruktur Mischprinzip Gemischte Geh- und Radwege Quelle: RVS Radverkehr, FSV 2014
23 Radinfrastruktur Mischprinzip Gemischte Geh- und Radwege
24 Radinfrastruktur Mischprinzip Radfahren in Fußgängerzonen
25 Fahrradstraße Fahrradstraße Außer dem Fahrradverkehr ist jeder Fahrzeugverkehr (ausgenommen Fahrzeuge des Straßendienstes, 76a Abs.5 StVO) verboten. Das Zu- und Abfahren sowie das Queren der Fahrradstraße mit Kfz ist jedoch gestattet. Nebeneinander fahren von Radfahrern ist gestattet. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Weiterer Fahrzeugverkehr kann durch Verordnung (i.d.r. Zusatztafel) gestattet werden. Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge ist 30 km/h.
26 Fahrradstraße Gestaltung von Fahrradstraßen Quelle: BMVIT, Neue Wege zur Förderung des Fahrradverkehrs in Gemeinden, Wien 2015
27 Knotenpunkte und weitere Radthemen Knotenpunkte Quelle: RVS Radverkehr, FSV 2014
28 Knotenpunkte und weitere Radthemen Radfahrerüberfahrt Radfahrer dürfen sich Radfahrerüberfahrten, wo der Verkehr nicht durch Armoder Lichtzeichen geregelt wird, nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h nähern und diese nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend befahren. ( 68 Abs. 3a StVO)
29 Knotenpunkte und weitere Radthemen Radfahranlage Sobald ein Radfahrer eine Radfahranlage verlässt hat er Nachrang! ( 19 Abs. 6a StVO) VO_Radfahren/ _pepelnik.pdf
30 Knotenpunkte und weitere Radthemen Radfahranlage
31 Knotenpunkte und weitere Radthemen Radabstellanlagen Wegweisung Quelle: RVS Radverkehr, FSV 2014
32 Knotenpunkte und weitere Radthemen Wichtige Informationen und Unterlagen: Unfalldaten: Statistik Austria ( KFV ( Folder/Unterlagen: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung für Gesamtverkehrsangelegenheiten RU7 ( Unterstützung durch Fachleute: Sachverständige des Landes, NÖ.Regional.GmbH Interessante Literatur: RVS (Richtlinie und Vorschriften für den Straßenbau): Radverkehr RVS BMVIT: Neue Wege zur Förderung des Radverkehrs in den Gemeinden, KFV: Rechtsvorschriften für Radfahrer: chtsvorschriften_fuer_radfahrer_web.pdf
Vorwort 5 Begriffsbestimmungen 6 Radfahranlage 6. Fahrordnung auf Radfahranlagen 7 Vorrang 7 Verhaltensregeln für Radfahrer 7
Impressum Herausgeber: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 18B Öffentlicher Verkehr und Verkehrsplanung Stempfergasse 7, 8010 Graz Inhaltliche Bearbeitung: Dr. FRIESSNEGG, Ing. FEIGG,
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ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Brandenburg an der Havel Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax: 030 2091498-55 E-Mail: fahrradklimatest@adfc.de
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ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Bamberg Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax: 030 2091498-55 E-Mail: fahrradklimatest@adfc.de
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ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Osnabrück Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax: 030 2091498-55 E-Mail: fahrradklimatest@adfc.de
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ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Schwerin Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax: 030 2091498-55 E-Mail: fahrradklimatest@adfc.de
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ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Frankfurt am Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax: 030 2091498-55 E-Mail: fahrradklimatest@adfc.de
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ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Freiburg im Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax: 030 2091498-55 E-Mail: fahrradklimatest@adfc.de
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