Inhalt. I. Rad Fahren II. Schieben eines Fahrrads... 25

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inhalt. I. Rad Fahren II. Schieben eines Fahrrads... 25"

Transkript

1 Inhalt Vorwort... 5 Was ist ein Fahrrad? I. Fahrrad A. City-, Trekking- und Mountainbike B. BMX, Roller und Sidewalker C. Renn(fahr)rad D. Elektrofahrrad II. Kein Fahrrad A. Kinderfahrrad B. Einrad C. Motorfahrrad (Moped) D. Rollschuhe (Inline-Skates) E. Scooter, Skate-, Snake- und Kickboard Was heisst Rad fahren? I. Rad Fahren II. Schieben eines Fahrrads Was muss ich als Fahrer beachten? I. Körperliche und geistige Verfassung II. Alkohol A. Alkohollimits B. Rechtliche Sanktionen III. Fahrradhelm A. Sinn eines Fahrradhelms B. Helmpflicht für Kinder C. Helmkauf D. Sitz und Pflege

2 Wie alt muss ich sein? I. Mindestalter und Aufsichtspflicht II. Vorbereitung von Kindern aufs Radfahren III. Radfahrausweis Wie muss mein Fahrrad ausgerüstet sein? I. Das verkehrssichere Fahrrad II. Vorder- und Rückbremse III. Glocke IV. Vorder- und Rücklicht V. Reflektoren A. Rückstrahler nach vorne und hinten B. Pedalrückstrahler C. Seitliche Rückstrahler VI. Tandem VII. Mehrspuriges Fahrrad VIII. Sonderstellung Rennfahrrad IX. Zusätzliche Empfehlungen Wo darf ich Rad fahren? I. Gehsteig und Gehweg II. Radfahranlagen A. Benützungspflicht von Radfahranlagen B. Radfahr- und Mehrzweckstreifen C. Radweg und Geh- und Radweg D. Radfahrerüberfahrt III. Fahrbahn A. (Haupt-)Fahrbahn B. Nebenfahrbahn C. Schutzweg IV. Fahrradstraße

3 V. Fußgängerzone VI. Wohnstraße VII. Begegnungszone VIII. Spiel- und Rollschuhstraße IX. Einbahnstraße X. Selbständiger Gleiskörper XI. Wald und Forststraße Wie muss ich Rad fahren? I. Allgemeines Fahrverhalten A. Wahl der Geschwindigkeit B. Rechtsfahrgebot und Nebeneinanderfahren C. Freihändig und freifüßig fahren D. Ziehenlassen E. Fahren mit Hund F. Kopfhörer und Handy G. Schuhe und barfuß fahren H. Abstellen von Fahrrädern II. Verhalten bei Kreuzungen A. Rechtsabbiegen B. Linksabbiegen C. Vorfahren bei Kreuzungen D. Annäherung an eine Radfahrerüberfahrt III. Besondere Begegnungssituationen A. Vorbeifahren an einer Straßenbahn in einer Haltestelle B. Vorbeifahren an einem Schulbus IV. Richtiges Verhalten nach einem Unfall A. Radfahrer als Unfallbeteiligter B. Radfahrer als Zeuge Wann darf ich Kinder mitführen? I. Beförderung auf dem Fahrrad A. Maximale Anzahl B. Mindestalter

4 C. Kindersitzpflicht D. Anforderungen an den Kindersitz E. Helmpflicht II. Beförderung in Anhängern A. Behördliche Bewilligung B. Verwendung von Kinderanhängern und Helmpflicht C. Ausstattung des Kinderanhängers D. Vorschriften für das Zugfahrrad E. Ladegewicht Was ist beim Transport von Lasten zu beachten? I. Allgemeines II. Fahrradkorb und Gepäckträgertasche III. Lastenanhänger A. Ausstattung des Lastenanhängers B. Vorschriften für das Zugfahrrad C. Ladegewicht IV. Sicherung der Ladung Wer hat Vorrang? I. Allgemeine Vorrangbestimmungen A. Einsatzfahrzeuge B. Kreuzungssituationen II. Besondere Bestimmungen für Radfahrer A. Nachrang beim Verlassen einer Radfahranlage B. Vorrang auf Radfahrerüberfahrten C. Nachrang beim Schutzweg III. Vorrang und Vorrangverzicht Wie transportiere ich Fahrräder? I. Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln II. Transport mit dem Auto

5 Wie sichere ich mein Fahrrad gegen Diebstahl? I. Fakten rund um den Fahrraddiebstahl II. Vorsorge beim Kauf A. Fahrradkauf B. Wahl des Fahrradschlosses C. Codierung D. Registrierung E. Fahrradpass F. Fahrradversicherung III. Abstellen des Fahrrads A. Wahl des Abstellorts B. Absperren des Fahrrads Wie sichere ich mich als Fahrer für Unfälle ab? I. Haftpflichtversicherung II. Unfallversicherung III. Rechtsschutzversicherung Anhang: Wichtige VerkehRS zeichen und Markierungen I. Gefahrenzeichen II. Verbotszeichen A. Allgemeine Fahrverbote B. Spezielle Fahrverbote für Radfahrer C. Verbot für Fußgänger III. Gebotszeichen A. Radweg B. Geh- und Radweg C. Gehweg IV. Vorrangzeichen V. Hinweiszeichen A. Schutzweg bzw. Radfahrerüberfahrt B. Fußgängerzone C. Wohnstraße

6 D. Begegnungszone E. Straße und Fahrstreifen für Omnibusse F. Fahrradstraße G. Radfahranlage ohne Benützungspflicht VI. Markierungen A. Radfahrstreifen B. Mehrzweckstreifen C. Radfahrerüberfahrt D. Schutzweg und Radfahrerüberfahrt E. Vorgezogene Haltelinie Weiterführende Informationen I. Allgemeine Informationen II. Mountainbiken in Österreich III. Spezialinformationen Abkürzungsverzeichnis Stichwortverzeichnis

aktuelle en Vergeiner Recht für Radfahrer RATGEBER recht.verständlich

aktuelle en Vergeiner Recht für Radfahrer RATGEBER recht.verständlich RATGEBER e der Inklusiv n aktuelle en novell Radfahr Vergeiner Recht für Radfahrer recht.verständlich Manz Ratgeber Recht für Radfahrer Recht für Radfahrer Welche Rechte Sie haben und was Sie beachten

Mehr

Inklusive der aktuellen Radfahrnovellen. Vergeiner. Recht für Radfahrer RATGEBER. recht.verständlich

Inklusive der aktuellen Radfahrnovellen. Vergeiner. Recht für Radfahrer RATGEBER. recht.verständlich RATGEBER Inklusive der aktuellen Radfahrnovellen Vergeiner Recht für Radfahrer recht.verständlich Manz Ratgeber Recht für Radfahrer Recht für Radfahrer Welche Rechte Sie haben und was Sie beachten sollten

Mehr

Inklusive der aktuellen Radfahrnovellen. Vergeiner. Recht für Radfahrer RATGEBER. recht.verständlich

Inklusive der aktuellen Radfahrnovellen. Vergeiner. Recht für Radfahrer RATGEBER. recht.verständlich RATGEBER Inklusive der aktuellen Radfahrnovellen Vergeiner Recht für Radfahrer recht.verständlich Manz Ratgeber Recht für Radfahrer Recht für Radfahrer Welche Rechte Sie haben und was Sie beachten sollten

Mehr

StVO-Ratgeber. Regeln fürs Radeln RADLOBBY ÖSTERREICH

StVO-Ratgeber. Regeln fürs Radeln RADLOBBY ÖSTERREICH StVO-Ratgeber Die!Straßenverkehrsordnung!(StVO)! ist!das!zentrale!gesetz,!das! Verhaltensregeln!für!die!Teilnahme!im! Straßenverkehr!vorgibt.!Um!sich! korrekt!und!sicher!im!verkehr!zu! bewegen,!sollte!man!diese!regeln!

Mehr

Benützung von Trendsportgeräten durch Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr

Benützung von Trendsportgeräten durch Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr Benützung von Trendsportgeräten durch Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr (Stand November 2016) 1. Fahrzeugähnliche Kinderspielzeuge bzw. vorwiegend außerhalb der Fahrbahn verwendete Kleinfahrzeuge:

Mehr

Gesetzliche Regelungen für das Fahrradfahren in Österreich

Gesetzliche Regelungen für das Fahrradfahren in Österreich Bräuhausgasse 7-9 1050 Wien T 01-893 26 97 E vcoe@vcoe.at www.vcoe.at Gesetzliche Regelungen für das Fahrradfahren in Österreich Stand April 2015 Alle Regelungen für das Fahrrad gelten auch für Elektrofahrräder.

Mehr

StVO-Ratgeber. DRAHTESEL 3a, Dez. 2013, Zlgnr.: 02Z033821M. Teil des Bundesverbandes RADLOBBY ÖSTERREICH. Foto: istock

StVO-Ratgeber. DRAHTESEL 3a, Dez. 2013, Zlgnr.: 02Z033821M. Teil des Bundesverbandes RADLOBBY ÖSTERREICH. Foto: istock StVO-Ratgeber Regeln fürs Radeln Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das zentrale Gesetz, das Verhaltensregeln für die Teilnahme im Straßenverkehr vorgibt. Um sich korrekt und sicher im Verkehr zu bewegen,

Mehr

Vorwort 5 Begriffsbestimmungen 6 Radfahranlage 6. Fahrordnung auf Radfahranlagen 7 Vorrang 7 Verhaltensregeln für Radfahrer 7

Vorwort 5 Begriffsbestimmungen 6 Radfahranlage 6. Fahrordnung auf Radfahranlagen 7 Vorrang 7 Verhaltensregeln für Radfahrer 7 Impressum Herausgeber: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 18B Öffentlicher Verkehr und Verkehrsplanung Stempfergasse 7, 8010 Graz Inhaltliche Bearbeitung: Dr. FRIESSNEGG, Ing. FEIGG,

Mehr

Stadt. Wels. Radfahren in Wels. Ein Überblick

Stadt. Wels. Radfahren in Wels. Ein Überblick Stadt Wels Radfahren in Wels Ein Überblick 1. Frühjahrscheck beim Fahrrad Genügend Luft im Reifen? Prüfen Sie den Luftdruck! Funktionieren beide Bremsen einwandfrei? Sind die Rückstrahler an den Pedalen

Mehr

VERKEHRSRAUM. Verkehrsräume 1.2. Bodenmarkierungen 1.3. Unterscheidung der Fahrzeuge 1.4. Massen und Gewichte 1.5. Verkehrszeichen 1.6.

VERKEHRSRAUM. Verkehrsräume 1.2. Bodenmarkierungen 1.3. Unterscheidung der Fahrzeuge 1.4. Massen und Gewichte 1.5. Verkehrszeichen 1.6. 1 VERKEHRSRAUM Seite Verkehrsräume 1.2 Bodenmarkierungen 1.3 Unterscheidung der Fahrzeuge 1.4 Massen und Gewichte 1.5 Verkehrszeichen 1.6 1 VERKEHRSRAUM KREUZUNG 1. Verkehrsräume Als Kreuzung bezeichnet

Mehr

Der kleine Fahrrad-Guide. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Der kleine Fahrrad-Guide. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Der kleine Fahrrad-Guide Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Impressum Herausgeber und Kontakt Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Radetzkystraße 2, 1030 Wien

Mehr

Fahrzeug kategorisierung nach StVO und KFG Stand Nov. 2017

Fahrzeug kategorisierung nach StVO und KFG Stand Nov. 2017 Fahrzeug kategorisierung nach StVO und KFG Stand Nov. 2017 Anmerkung: Die nachfolgenden Tabellen wurden in Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)

Mehr

Rechtsvorschriften für Radfahrer & Radfahrerinnen

Rechtsvorschriften für Radfahrer & Radfahrerinnen Rechtsvorschriften für Radfahrer & Radfahrerinnen Schleiergasse 18 1100 Wien T +43-(0)5 77 0 77-DW oder -0 F +43-(0)5 77 0 77-1186 E-Mail kfv@kfv.at Medieninhaber und Herausgeber: KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit)

Mehr

Radfahren aus rechtlicher Sicht Ein Auszug der wichtigsten Bestimmungen

Radfahren aus rechtlicher Sicht Ein Auszug der wichtigsten Bestimmungen Radfahren aus rechtlicher Sicht Ein Auszug der wichtigsten Bestimmungen 2 Liebe St.Pöltnerin, Lieber St.Pöltner, die Stadt St.Pölten errichtet seit vielen Jahren Radwege, Radrouten und hat vor kurzer Zeit

Mehr

MOUNTAINBIKE RENNRAD. Mountainbikes sind besonders für Fahrten im Gelände geeignet. Sie sind unter anderem an

MOUNTAINBIKE RENNRAD. Mountainbikes sind besonders für Fahrten im Gelände geeignet. Sie sind unter anderem an A1 M MOUNTAINBIKE A2 RENNRAD Fahrradtypen Fahrradtypen Mountainbikes sind besonders für Fahrten im Gelände geeignet. Sie sind unter anderem an den dickeren Reifen und relativ kleinen Rahmen erkennbar.

Mehr

Rechtsvorschriften für Radfahrer

Rechtsvorschriften für Radfahrer Rechtsvorschriften für Radfahrer INHALTSVERZEICHNIS Kapitel 1 Einleitung und Begriffsbestimmungen 5 1.1 Fahrrad 5 1.2 Schieben eines Fahrrades 6 1.3 Radfahranlagen 6 1.4 Fahrradstraße 9 Kapitel 2 Voraussetzungen

Mehr

LANDESPOLIZEIDIREKTION WIEN, 1010 WIEN, SCHOTTENRING 7-9, TEL.:

LANDESPOLIZEIDIREKTION WIEN, 1010 WIEN, SCHOTTENRING 7-9, TEL.: Kategorisierung - Grundsätze Absprache BM.I + BMVIT Beachtung aktuelle Rechtsprechung (wenn vorhanden) Einschätzung von Rechtsexperten Richtigkeit hängt von zukünftigen Entscheidungen ab Ständige Neuerscheinungen

Mehr

Wichtige Änderungen (Nr. 133) Wichtige Änderungen (Nr. 216) Wichtige Änderungen (Nr. 325) Wichtige Änderungen (Nr. 346)

Wichtige Änderungen (Nr. 133) Wichtige Änderungen (Nr. 216) Wichtige Änderungen (Nr. 325) Wichtige Änderungen (Nr. 346) Wichtige Änderungen (Nr. 133) Wichtige Änderungen (Nr. 216) Sie nähern sich dieser Kreuzung und wollen geradeaus weiterfahren. Wie verhalten Sie sich? (1 Punkt) (Nr. 133) R Ich fahre weiter wie bisher,

Mehr

Fahrrad fahren in Deutschland

Fahrrad fahren in Deutschland Fahrrad fahren in Deutschland Idee: Julia Heyer Ausführung: Julia Heyer Friederike Niebuhr Jan Adolph Vorlage: Unfallforschung der Versicherer Deutsche Verkehrswacht Deutscher Verkehrssicherheitsrat Die

Mehr

30. StVO-Novelle am im BGBl I Nr. 18/2019 kundgemacht.

30. StVO-Novelle am im BGBl I Nr. 18/2019 kundgemacht. 30. StVO-Novelle am 6.3.2019 im BGBl I Nr. 18/2019 kundgemacht. Schwerpunkte der Novelle sind: - Vereinfachung der Regeln für den Radverkehr und der Benützung von Kleinfahrzeugen sowie - die bereits aus

Mehr

Rechtsvorschriften für Radfahrer

Rechtsvorschriften für Radfahrer Rechtsvorschriften für Radfahrer INHALTSVERZEICHNIS Kapitel 1 Einleitung und Begriffsbestimmungen 5 1.1 Fahrrad 6 1.2 Schieben eines Fahrrades 7 1.3 Radfahranlagen 7 Kapitel 2 Voraussetzungen zum Lenken

Mehr

Radwege. Es gibt drei Grundsätze, die bei der Benutzungspflicht gegeben sein müssen: straßenbegleitend, benutzbar und zumutbar.

Radwege. Es gibt drei Grundsätze, die bei der Benutzungspflicht gegeben sein müssen: straßenbegleitend, benutzbar und zumutbar. Radwege Das Sachgebiet Öffentliche Ordnung informiert: Der Frühling ist endlich wieder da und das Wetter lädt wieder zum Fahrradfahren ein. Damit es nicht zu Unfällen kommt, ist folgendes zu beachten:

Mehr

Die 30. StVO-Novelle (BGBl I 2019/18) Inkrafttreten: 01. April 2019

Die 30. StVO-Novelle (BGBl I 2019/18) Inkrafttreten: 01. April 2019 Die (BGBl I 2019/18) Inkrafttreten: 01. April 2019 Auch für Radfahrer gilt nun das Reißverschlusssystem: Radfahrer hatten bei einem endenden Radfahrstreifen Wartepflicht. Im Parallelverkehr und endendem

Mehr

Der kleine Fahrrad-Guide. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Der kleine Fahrrad-Guide. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Der kleine Fahrrad-Guide Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Impressum Herausgeber und Kontakt Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Radetzkystraße 2, 1030 Wien

Mehr

Aufgrund des 49a Abs. 1 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991, BGBl Nr. 52/ 1991 in der Fassung BGBl I Nr. 158/1998, wird verordnet:

Aufgrund des 49a Abs. 1 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991, BGBl Nr. 52/ 1991 in der Fassung BGBl I Nr. 158/1998, wird verordnet: Verordnung des Magistrates der Stadt Wien, mit der in der StVO 1960 und in der Kurzparkzonen- Überwachungsverordnung geregelte Tatbestände, die mittels Anonymverfügung geahndet werden können, bestimmt

Mehr

Stadt. Wels. Radfahren in Wels. Ein Überblick

Stadt. Wels. Radfahren in Wels. Ein Überblick Stadt Wels Radfahren in Wels Ein Überblick 1. Frühjahrscheck beim Fahrrad Genügend Luft im Reifen? Prüfen Sie den Luftdruck! Funktionieren beide Bremsen einwandfrei? Sind die Rückstrahler an den Pedalen

Mehr

1 FV Allgemeines. Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Februar 2012)

1 FV Allgemeines. Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Februar 2012) 1 FV Allgemeines (1) Jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, muss - sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt - ausgerüstet sein: mit zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsvorrichtungen,

Mehr

Ein Quiz für Einsteiger ADFC Gießen

Ein Quiz für Einsteiger ADFC Gießen Richtig im Radverkehr? Ein Quiz für Einsteiger 2011 ADFC Gießen 1) Wie schnell dürfen Autos und Fahrräder hier maximal fahren? A) Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, 30 km/h. ) g, B) An den Fußverkehr

Mehr

Anonymverfügungsverordnung - StVO - Tatbestände

Anonymverfügungsverordnung - StVO - Tatbestände GZ.: A 10/1P-032934/2005/0007 Anonymverfügungsverordnung - StVO - Tatbestände Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 20. 10. 2011, mit der einzelne Tatbestände von Verwaltungsübertretungen

Mehr

Tatbestandskatalog für Anonymverfügungen

Tatbestandskatalog für Anonymverfügungen Tatbestandskatalog für Anonymverfügungen nach der Straßenverkehrsordnung 1960 7 StVO Allgemeine Fahrordnung Fahrregeln Das Fahrzeug nicht so weit rechts gelenkt, wie dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit

Mehr

4. BODENMARKIERUNGEN UND VERKEHRSFLÄCHEN

4. BODENMARKIERUNGEN UND VERKEHRSFLÄCHEN 4. BODENMARKIERUNGEN UND VERKEHRSFLÄCHEN ZIELE! Kenntnis über Verkehrsflächen und Bodenmarkierungen speziell für Radfahrer entsprechendes Verhalten zu den Verkehrsflächen und Bodenmarkierungen einüben

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

Frage 1: Ein Radweg ist durch nachstehendes Schild gekennzeichnet. Muss ich ihn zwingend benutzen?

Frage 1: Ein Radweg ist durch nachstehendes Schild gekennzeichnet. Muss ich ihn zwingend benutzen? Quiz Rund ums Radeln Kleine Zeichenkunde Frage 1: Ein Radweg ist durch nachstehendes Schild gekennzeichnet. Muss ich ihn zwingend benutzen? Ja, es gibt keine Ausnahme. Ja, aber geschlossene Verbände, die

Mehr

Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (30. StVO- Novelle)

Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (30. StVO- Novelle) 69/ME XXVI. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext, Vorblatt und Erläuterungen 1 von 7 1 von 7 Entwurf Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (30. StVO- Novelle) Der Nationalrat

Mehr

Prüfungsfragen für die Theorieprüfung der Klasse AM (79.01) Stand: Jänner Die Führerschein-Manufaktur

Prüfungsfragen für die Theorieprüfung der Klasse AM (79.01) Stand: Jänner Die Führerschein-Manufaktur Prüfungsfragen für die Theorieprüfung der Klasse AM (79.01) Stand: Jänner 2014 Die Führerschein-Manufaktur Frage-AM: 8075 Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit Ihrem Mopedausweis lenken? Nur Mopeds mit Automatik-Getriebe

Mehr

Tipps für sicheres Radfahren in Wien. Radfahr-Fibel

Tipps für sicheres Radfahren in Wien. Radfahr-Fibel Tipps für sicheres Radfahren in Wien Radfahr-Fibel Mit Sicherheit besser ankommen Verkehrsregeln sorgen dafür, dass wir sicher und stressfrei ans Ziel kommen. Maria Vassilakou Vizebürgermeisterin der Stadt

Mehr

Uctrir-it GEseTZENTWURf. ,1;\. /(L~ift11liftt

Uctrir-it GEseTZENTWURf. ,1;\. /(L~ift11liftt ,./1 '/ An die Parlamentsdirektion Dr. Karl Renner Ring 3 1010 Wien QS/ sn - 4366lF 25/SN-43/ME XX. GP - Stellungnahme (gescanntes Original) 1 von 7 Uctrir-it GEseTZENTWURf 21... q"... ~.";.:),,, GE/19..

Mehr

Kommentartext Verkehrszeichen

Kommentartext Verkehrszeichen Kommentartext Verkehrszeichen 1. Kapitel: Achtung Gefahr! Das ist ein Verkehrsschild. Weißt du, was es bedeutet? Ja, du musst anhalten. Andere haben Vorfahrt und du musst dich gut umschauen, bevor du fahren

Mehr

StVO-Ratgeber RADLOBBY WIENER NEUSTADT. Fahrradstraße. Regeln fürs Radeln!

StVO-Ratgeber RADLOBBY WIENER NEUSTADT. Fahrradstraße. Regeln fürs Radeln! StVO-Ratgeber RADLOBBY WIENER NEUSTADT Fahrradstraße Regeln fürs Radeln! Gute Kontakte Radlobby Niederösterreich 2700 Wiener Neustadt, Roseggergasse 13 02622 212 65 Vorstand: Wolfgang Ambrosch, Tadej Brezina,

Mehr

NÖ.Regional.GmbH 3100 St.Pölten Josefstr. 46a/5

NÖ.Regional.GmbH 3100 St.Pölten Josefstr. 46a/5 NÖ.Regional.GmbH 3100 St.Pölten Josefstr. 46a/5 office@noeregional.at www.noeregional.at Radverkehrsinfrastruktur DI Waltraud Wagner Mobilitätsmanagerin NÖ-Mitte, Verkehrsberatung Mostviertel 0676 88 591

Mehr

Radwege, rechtlich - über die Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer in Österreich und Deutschland

Radwege, rechtlich - über die Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer in Österreich und Deutschland Radwege, rechtlich - über die Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer in Österreich und Deutschland In Österreich ist nach 68 StVO auf Straßen mit einer Radfahranlage diese mit einspurigen Fahrrädern

Mehr

Das PedAhlen-Quiz nicht nur für Radfahrer

Das PedAhlen-Quiz nicht nur für Radfahrer Das PedAhlen-Quiz nicht nur für Radfahrer Frage 1 Dürfen Radfahrer die Straße benutzen? a. Nur, wenn es keinen eigenen rot gepflasterten Radweg gibt oder dieser ausnahmsweise unbenutzbar schlecht ist und

Mehr

Interaktive Übungen zur Vorbereitung auf die Praktische Radfahrprüfung

Interaktive Übungen zur Vorbereitung auf die Praktische Radfahrprüfung Hinweis: Steuerungs- und L-Taste für Vollbildschirm; beenden: Esc Interaktive Übungen zur Vorbereitung auf die Praktische Radfahrprüfung Dieses Medium wurde in Zusammenarbeit von VOL Christian Wegmayr,

Mehr

Radfahr-Fibel für sicheres Radfahren in Kärnten

Radfahr-Fibel für sicheres Radfahren in Kärnten Foto: Tine Steinthaler Radfahr-Fibel für sicheres Radfahren in Kärnten PRÄSENTIERT Zeichen und Wege Radl-Paragrafen Freundlichkeit fährt am Besten Rund ums Radl Besser Kalorien verbrennen als Benzin! Rolf

Mehr

Textblatt zum Film. Unterwegs mit dem Fahrrad. Ab Sekundarstufe I

Textblatt zum Film. Unterwegs mit dem Fahrrad. Ab Sekundarstufe I Textblatt zum Film Unterwegs mit dem Fahrrad Ab Sekundarstufe I 2 Textblatt zum Film Unterwegs mit dem Fahrrad Sekundarstufe 1 Ein verkehrssicheres Fahrrad braucht Bremsen, Pedalen und eine Klingel. Hier

Mehr

Vom Rücksichtnahmegebot zur Begegnungszone

Vom Rücksichtnahmegebot zur Begegnungszone Vom Rücksichtnahmegebot zur Begegnungszone Verkehrsberuhigung seit der 23. StVO Novelle Mag. Martin Hoffer, ÖAMTC-Rechtsdienste ZVÖ-Fachtagung, 13. November 2014 Grundlagen, Vorgeschichte Vorwort: Schilderwald

Mehr

RADLand NÖ 2. Radlakademie Radfahren mit Kindern. 9. Oktober 2018, 2. Radlakademie DI Bernd Hildebrandt Energie- und Umweltagentur Niederösterreich

RADLand NÖ 2. Radlakademie Radfahren mit Kindern. 9. Oktober 2018, 2. Radlakademie DI Bernd Hildebrandt Energie- und Umweltagentur Niederösterreich RADLand NÖ 2. Radlakademie Radfahren mit Kindern 9. Oktober 2018, 2. Radlakademie DI Bernd Hildebrandt Energie- und Umweltagentur Niederösterreich Inhalte Ausgangslage: Radfahren mit Kindern in NÖ Angebote

Mehr

Fahrradsicherheit für Geflüchtete und Zugewanderte. Arbeitsblätter Deutsch

Fahrradsicherheit für Geflüchtete und Zugewanderte. Arbeitsblätter Deutsch Fahrradsicherheit für Geflüchtete und Zugewanderte Arbeitsblätter Deutsch ARBEITSBLATT Deutsch Information Verkehrsregeln allgemein Es gilt Rechtsverkehr. Mit dem Fahrrad ist am rechten Fahrbahnrand zu

Mehr

Verkehrssicherheit in der Radverkehrsplanung

Verkehrssicherheit in der Radverkehrsplanung Verkehrssicherheit in der Radverkehrsplanung Mag. Martin Pfanner KFV Kuratorium für Verkehrssicherheit Juni 2014 ÖSTERREICHISCHER RADGIPFEL in Bregenz Radverkehr in Österreich Quelle: BMLFUW 2013 * Erhebungen

Mehr

Mit blauer Schrift habe ich meine Anmerkungen zur geplanten Novelle der STVO markiert: Rücksichtnahmegebot und Vertrauensgrundsatz.

Mit blauer Schrift habe ich meine Anmerkungen zur geplanten Novelle der STVO markiert: Rücksichtnahmegebot und Vertrauensgrundsatz. 39/SN-261/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 7 Mit blauer Schrift habe ich meine Anmerkungen zur geplanten Novelle der STVO markiert: Rücksichtnahmegebot und Vertrauensgrundsatz.

Mehr

Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (23. StVO- Novelle)

Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (23. StVO- Novelle) Entwurf Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (23. StVO- Novelle) Der Nationalrat hat beschlossen: Die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert

Mehr

Notwendige Änderungen für mehr Sicherheit! Dr. Armin Kaltenegger Wien

Notwendige Änderungen für mehr Sicherheit! Dr. Armin Kaltenegger Wien Notwendige Änderungen für mehr Sicherheit! Dr. Armin Kaltenegger 27.4.2017 Wien Problembereiche & Wege zur Lösung Problembereiche Abbiegen an Kreuzungen Dooring Rad fahrende Kinder E-Bike Sonstiges Lösungsebenen

Mehr

Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (23. StVO- Novelle)

Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (23. StVO- Novelle) 261/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext 1 von 22 Entwurf Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (23. StVO- Novelle) Der Nationalrat hat beschlossen: Die Straßenverkehrsordnung

Mehr

Verkehrserziehung. 1. Kapitel: Mein Schulweg

Verkehrserziehung. 1. Kapitel: Mein Schulweg Verkehrserziehung 1. Kapitel: Mein Schulweg Das ist Lisa. Sie hat Heute zur zweiten Stunde Unterricht. Lisa ist auf ihrem Schulweg. Schulwege können sehr unterschiedlich sein. In ländlichen Regionen solltest

Mehr

Ü b e r h o l e n. 5 StVO. Selber Straßenteil. Verkehrsteilnehmer. warten. Überholen ist der

Ü b e r h o l e n. 5 StVO. Selber Straßenteil. Verkehrsteilnehmer. warten. Überholen ist der Ü b e r h o l e n 5 Überholen ist der - tatsächliche (auch absichtslose) Vorgang des Vorbeifahrens - auf dem selben Straßenteil - an einem anderen Verkehrsteilnehmer, - der sich in der selben Richtung

Mehr

Radfahrer sichere dich!

Radfahrer sichere dich! Radfahrer sichere dich! Vorbereitung 3 Ist dein Fahrrad in Ordnung? Dein Fahrrad muss sowohl betriebssicher als auch verkehrssicher sein. Zu einem verkehrssicheren Fahrrad gehören: 10 1 und 2 3 4 9 7 6

Mehr

R a d v e r k e h r s a n l a g e n

R a d v e r k e h r s a n l a g e n Mischverkehr Radweg /-fahrstreifen Schutzstreifen für Radfahrer Fahrradstraße Gehwegbenutzung / Fußgängerzone Sonderfahrstreifen für Omnibusse Seitenstreifen Auffangradweg / - fahrstreifen Radaufstellstreifen

Mehr

Stundenbild Perspektive, wechsle dich!

Stundenbild Perspektive, wechsle dich! Stundenbild Perspektive, wechsle dich! Thema Methode Setting Unterrichtsmaterial Fächer Rücksichtnahme im Straßenverkehr Gruppenarbeit Klasse Schulstufe 6. bis 7. Dauer Schwerpunkte 4 Aktionskarten, Schreibmaterial

Mehr

Begegnungszone Kreuzung. Ein Blick durch die Fahrradbrille

Begegnungszone Kreuzung. Ein Blick durch die Fahrradbrille Begegnungszone Kreuzung Ein Blick durch die Fahrradbrille Kreuzung? Q: Duden, 2016 2 Kreuzung! 3 Südtiroler Platz, Wien Südtiroler Platz, Wien, 2015. Q: Stadtplan Wien, 2015, eigene Bearbeitung 4 Kreuzung

Mehr

Radfahrstrecke. Geschwister Devries Grundschule in Uedem

Radfahrstrecke. Geschwister Devries Grundschule in Uedem Radfahrstrecke Geschwister Devries Grundschule in Uedem Die Strecke 1. Anfahren Meursfeldstraße Fahrrad unter Beachtung der Fußgänger und des Querverkehrs über die Fahrbahn schieben Fahrrad am Fahrbahnrand

Mehr

RVS Die Highlights der neuen Richtlinie für den Radverkehr. NÖ RADL-GIPFEL in Krems

RVS Die Highlights der neuen Richtlinie für den Radverkehr. NÖ RADL-GIPFEL in Krems RVS 03.02.13 Die Highlights der neuen Richtlinie für den Radverkehr Dipl.-Ing. Klaus Robatsch Bereichsleiter Präventionsberatung KFV - Kuratorium für Verkehrssicherheit 9.6.2011 NÖ RADL-GIPFEL in Krems

Mehr

Fahrzeuge, Kleinfahrzeuge und Funsportgeräte

Fahrzeuge, Kleinfahrzeuge und Funsportgeräte "Definition" Benzinscooter Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Antrieb ohne Sitz als Stehroller für eine Person konzipiert Elektroscooter Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Elektromotor

Mehr

Kleine Änderungen (Nr. 219) Kleine Änderungen (Nr. 143) Kleine Änderungen (Nr. 221) Kleine Änderungen (Nr. 233)

Kleine Änderungen (Nr. 219) Kleine Änderungen (Nr. 143) Kleine Änderungen (Nr. 221) Kleine Änderungen (Nr. 233) Kleine Änderungen (Nr. 143) Kleine Änderungen (Nr. 219) Sie fahren mit 45 km/h in dieser Einbahnstraße. Wie verhalten Sie sich in dieser Situation? (1 Punkt) (Nr. 143) F Ich fahre links in meinem Fahrstreifen

Mehr

Anlage A Tatbestandskatalog für Anonymverfügungen

Anlage A Tatbestandskatalog für Anonymverfügungen Anlage A Tatbestandskatalog für Anonymverfügungen Straßenverkehrsordnung 1960 7 StVO 1960 Allgemeine Fahrordnung 8 StVO 1960 Fahrordnung auf Straßen mit besonderen Anlagen 9 StVO 1960 Verhalten bei Bodenmarkierungen

Mehr

Informationsblätter. Entspannt mobil. Aufs Rad aber sicher! Entspannt mobil. Sichere Wege. Entspannt mobil. Besondere Wege.

Informationsblätter. Entspannt mobil. Aufs Rad aber sicher! Entspannt mobil. Sichere Wege. Entspannt mobil. Besondere Wege. Informationsblätter Tipps für ein Miteinander Passen Sie Ihre Geschwindigkeit der Verkehrssituation an Nehmen Sie Blickkontakt mit anderen Verkehrsteilnehmern auf Verzichten Sie auf Ihren Vorrang, bevor

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1033 Jahrgang 1989 Ausgegeben am 10. Feber 1989 34. Stück 86. Bundesgesetz: Änderung der Straßenverkehrsordnung

Mehr

Start und Ziel ist der Schulhof

Start und Ziel ist der Schulhof Start und Ziel ist der Schulhof Verlauf Magnitorwall Am Theater Jasperallee Kasernenstraße Fasanenstr. Altewiekring Husarenstr. Parkstr. Museumstr. Magnitorwall Dringend empfehlenswert sind aufgrund des

Mehr

die widersprüchliche, inkonsequente Ausgestaltung der Definition Fahrradstraße

die widersprüchliche, inkonsequente Ausgestaltung der Definition Fahrradstraße 14/SN-261/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 9 An Bundeskanzleramt der Republik Österreich Parlament der Republik Österreich BMVIT Österreich STELLUNGNAHME des Vereins

Mehr

des Netzwerkes RADLOBBY zum Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (23. StVO-Novelle)

des Netzwerkes RADLOBBY zum Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (23. StVO-Novelle) An Bundeskanzleramt der Republik Österreich Abgeordnete zum Nationalrat BMVIT Österreich STELLUNGNAHME des Netzwerkes RADLOBBY zum Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (23.

Mehr

Regeln fürs Radeln. Anlagearten Benutzung Sonderregelungen & Ausnahmen Fahrverhalten Fahrradausstattung Kinder & Rad

Regeln fürs Radeln. Anlagearten Benutzung Sonderregelungen & Ausnahmen Fahrverhalten Fahrradausstattung Kinder & Rad Regeln fürs Radeln Rechtsratgeber 2018 der Radlobby Österreich Die wichtigsten Regelungen für Radfahrende aus: Straßenverkehrsordnung Fahrradverordnung Gerichtsbeschlüsse Anlagearten Benutzung Sonderregelungen

Mehr

Sprache: Deutsch / Sprache: Deutsch

Sprache: Deutsch / Sprache: Deutsch Die wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrrad-Fahrer in Deutschland - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung der notwendigen Verkehrsregeln. - Die Erklärungen sind bewusst sprachlich einfach

Mehr

52 StVO 1960 Die Vorschriftszeichen

52 StVO 1960 Die Vorschriftszeichen Sie können die QR Codes nützen um später wieder auf die neuste Version eines Gesetzestexts zu gelangen. 52 StVO 1960 Die Vorschriftszeichen StVO 1960 - Straßenverkehrsordnung 1960 Berücksichtigter Stand

Mehr

8. WICHTIGE VERKEHRSZEICHEN

8. WICHTIGE VERKEHRSZEICHEN 8. ! ZIELE unterschiedliche Verkehrszeichen kennenlernen Verhalten je nach Verkehrszeichen besprechen und einüben Siehe Schülerheft S. 34 INHALTE Gefahrenzeichen Gefahrenzeichen sind grundsätzlich dreieckig

Mehr

52. Die Vorschriftszeichen. Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren in beiden Fahrtrichtungen verboten ist; das Schieben eines Fahrrades ist erlaubt.

52. Die Vorschriftszeichen. Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren in beiden Fahrtrichtungen verboten ist; das Schieben eines Fahrrades ist erlaubt. Kurztitel Straßenverkehrsordnung 1960 Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 159/1960 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2011 Typ BG /Artikel/Anlage 52 Inkrafttretensdatum 31.05.2011 Abkürzung StVO 1960 Index

Mehr

1. Was bedeutet dieses Verkehrszeichen? 2. Was bedeutet dieses Verkehrszeichen? Ich darf nur geradeaus fahren. Ich darf nur nach links oder rechts

1. Was bedeutet dieses Verkehrszeichen? 2. Was bedeutet dieses Verkehrszeichen? Ich darf nur geradeaus fahren. Ich darf nur nach links oder rechts 1. Was bedeutet dieses Verkehrszeichen? 2. Was bedeutet dieses Verkehrszeichen? Ich darf nur geradeaus fahren. Ich darf nur geradeaus fahren. Ich darf nur nach links oder rechts fahren. Ich habe Vorfahrt

Mehr

Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Rechtsabteilung Wien Kurzfassung ÄKVÖ-Referat 8. 4.2008

Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Rechtsabteilung Wien Kurzfassung ÄKVÖ-Referat 8. 4.2008 Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Rechtsabteilung Wien Kurzfassung ÄKVÖ-Referat 8. 4.2008 Dr. Martin Stichlberger, geboren 25.9.1960 in Wien, Studium der Rechtswissenschaften Universität Wien, Promotion 1985;

Mehr

Kleine Änderungen (Nr. 219) Kleine Änderungen (Nr. 143) Kleine Änderungen (Nr. 221) Kleine Änderungen (Nr. 233)

Kleine Änderungen (Nr. 219) Kleine Änderungen (Nr. 143) Kleine Änderungen (Nr. 221) Kleine Änderungen (Nr. 233) Kleine Änderungen (Nr. 143) Kleine Änderungen (Nr. 219) Sie fahren mit 45 km/h in dieser Einbahnstraße. Wie verhalten Sie sich in dieser Situation? (1 Punkt) (Nr. 143) F Ich fahre links in meinem Fahrstreifen

Mehr

Praktische Umsetzungsprobleme im Bereich Radverkehr

Praktische Umsetzungsprobleme im Bereich Radverkehr Arbeitsgruppe Stadtverkehr: Arbeitsausschuss nicht motorisierter Verkehr Änderungsvorschläge im Straßenverkehrsrecht Praktische Umsetzungsprobleme im Bereich Radverkehr Kurzfassung Wien, 27.01.2009 Hintergrund

Mehr

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. SICHER UNTERWEGS MIT DEM FAHRRAD. Regeln * Rechte * Rücksichtnahme

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. SICHER UNTERWEGS MIT DEM FAHRRAD. Regeln * Rechte * Rücksichtnahme Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. SICHER UNTERWEGS MIT DEM FAHRRAD Regeln * Rechte * Rücksichtnahme Immer mehr Menschen fahren in Deutschland mit dem Fahrrad. Mehr Radverkehr bedeutet

Mehr

Allgemeines. (4) Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Fahrräder ohne die in Abs. 1 Z 3 und 4 genannte Ausrüstung verwendet werden.

Allgemeines. (4) Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Fahrräder ohne die in Abs. 1 Z 3 und 4 genannte Ausrüstung verwendet werden. 1 Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über Fahrräder, Fahrradanhänger und zugehörige Ausrüstungsgegenstände (Fahrradverordnung) Auf Grund des 66 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung

Mehr

1. Mein Fahrrad ist o.k.

1. Mein Fahrrad ist o.k. 1. Mein Fahrrad ist o.k. Das ist mein Fahrrad. Hier klebe ich ein Foto von meinem Fahrrad ein.... zu klein? Markenname: Farbe: Reifengröße: Rahmennummer: Jedes Rad hat eine Rahmennummer. Wenn mein Rad

Mehr

Prüfungsfragen für die Theorieprüfung über das Grundwissen für alle Führerscheinklassen. Leichter Lernen. Besser Fahren. ÆÆwww.fuerboeck.

Prüfungsfragen für die Theorieprüfung über das Grundwissen für alle Führerscheinklassen. Leichter Lernen. Besser Fahren. ÆÆwww.fuerboeck. GW Prüfungsfragen für die Theorieprüfung über das Grundwissen für alle Führerscheinklassen Fragenkatalog 1. März 2016 Release 28. Juli 2016 Leichter Lernen. Besser Fahren. ÆÆwww.fuerboeck.at Gefahrenzeichen

Mehr

SICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN

SICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN SICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN Wir bringen Bayern aufs Rad Kann ich, soll ich, muss ich? Zeichen 237 Radweg (Benutzungspflicht) Ein Radweg darf ausschließlich von Radfahrenden befahren werden und

Mehr

Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD. Die Fahrradstadt Neue Wege zur Radverkehrsförderung

Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD. Die Fahrradstadt Neue Wege zur Radverkehrsförderung Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD Die Fahrradstadt Neue Wege zur Radverkehrsförderung Wer ist der VCD? der ökologische Verkehrsclub Alternative zu Autoclubs Seit 25 Jahren ist der VCD der Umwelt- und Verbraucherverband

Mehr

Betrifft: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (23. StVO-Novelle)

Betrifft: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (23. StVO-Novelle) 20/SN-261/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 7 An das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie BMVIT II/ST5 Rechtsbereich Straßenverkehr Radetzkystraße

Mehr

Mit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit

Mit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit Lies die Fragen genau durch. Überlege in Ruhe und kreuze ( die richtige Antwort/die richtigen Antworten an! 1. Du kommst an eine Straße mit diesem Verkehrszeichen. Darfst du in die Straße mit deinem Fahrrad

Mehr

Bodenunebenheiten...Power Point Präsentation. Halt und Vorrang geben...power Point Präsentation

Bodenunebenheiten...Power Point Präsentation. Halt und Vorrang geben...power Point Präsentation Bodenunebenheiten...Power Point Präsentation Halt und Vorrang geben...power Point Präsentation Kreuzung gleichrangiger Straßen...Power Point Präsentation 4.1 Thema Theorie Methodik 1) Die Verkehrszeichen

Mehr

VERKEHRS- RECHT. 12a ZVR. ZVR-Verkehrsrechtstag Zeitschrift für

VERKEHRS- RECHT. 12a ZVR. ZVR-Verkehrsrechtstag Zeitschrift für www.manz.at/zvr Zeitschrift für VERKEHRS- RECHT ZVR Sonderheft 12a Georg Kathrein, Gerhard Pürstl Dezember 2011 417 492 Redaktion Karl-Heinz Danzl, Christian Huber, ZVR-Verkehrsrechtstag 2011 Themen Straßenverkehrsrecht

Mehr

53 StVO 1960 Die Hinweiszeichen

53 StVO 1960 Die Hinweiszeichen Sie können die QR Codes nützen um später wieder auf die neuste Version eines Gesetzestexts zu gelangen. 53 StVO 1960 Die Hinweiszeichen StVO 1960 - Straßenverkehrsordnung 1960 Berücksichtigter Stand der

Mehr

Fahr sicher Rad. Tipps und Infos für große und kleine Biker Pannen-Notruf. Titelfoto Kurhan - Fotolia.com

Fahr sicher Rad. Tipps und Infos für große und kleine Biker Pannen-Notruf.  Titelfoto Kurhan - Fotolia.com Fahr sicher Rad Tipps und Infos für große und kleine Biker Titelfoto Kurhan - Fotolia.com Vorwort 3 Haftpflicht inklusive Exklusiv für ARBÖ-Mitglieder: Haftpflichtversicherung für Radfahrer mit E 750.000,

Mehr

Kinder sehen und verstehen

Kinder sehen und verstehen Kinder sehen und verstehen Theoretische u. Praktische Übungen für f r Schulanfänger nger und Vorschulbereich (Kindergärten) rten) Erste Klassen Stadt Frankfurt am Main, Straßenverkehrsamt Abteilung 36.2

Mehr

Mein viertes Fahrradheft

Mein viertes Fahrradheft Mein viertes Fahrradheft Mein Name: Klasse: Adresse: Verwendete Quellen: - Behörde für Bildung und Sport (BBS) (2007): Mein Fahrradd-Tagebuch, Hamburg. Scherzfragen zum Thema Verkehr Welcher Bus fuhr schon

Mehr

Das Amt der Oö. Landesregierung teilt zum vorliegenden Entwurf Folgendes mit:

Das Amt der Oö. Landesregierung teilt zum vorliegenden Entwurf Folgendes mit: 46/SN-425/ME XXIV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 Amt der Oö. Landesregierung 4021 Linz Landhausplatz 1 An das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Mehr

Radfahren im 2. Schuljahr

Radfahren im 2. Schuljahr Arbeitsheft Radfahren im 2. Schuljahr 2 Name Klasse Schuljahr Inhalt Das verkehrssichere Fahrrad 1 Beleuchtung und Fahrradhelm 2 Vorgeschriebene Verkehrswege 3 Verkehrszeichen und Markierungen 6 Überqueren

Mehr

2109 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

2109 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP 1 von 7 2109 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (25. StVO- Novelle) Der Nationalrat

Mehr

RADFAHREN MACHT SCHULE. Dr. Sabine Bauer BMBF 2016

RADFAHREN MACHT SCHULE. Dr. Sabine Bauer BMBF 2016 RADFAHREN MACHT SCHULE Dr. Sabine Bauer BMBF 2016 VOLKSSCHULE UND VERKEHRSERZIEHUNG Verbindliche Übung Verkehrserziehung: 10 Stunden/Schuljahr Standardprogramm : Üben im Verkehr gemeinsam mit Polizistin

Mehr

Neue Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung ab 1. April 2013

Neue Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung ab 1. April 2013 Eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt zum 1. April 2013 Verbesserungen für Radfahrer. Schon im September 2009 sollte die StVO fahrradfreundlicher werden, doch bald darauf erklärte Bundesverkehrsminister

Mehr