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1 RATGEBER e der Inklusiv n aktuelle en novell Radfahr Vergeiner Recht für Radfahrer recht.verständlich

2 Manz Ratgeber Recht für Radfahrer

3 Recht für Radfahrer Welche Rechte Sie haben und was Sie beachten sollten Ein praktischer Rechtsratgeber rund ums Fahrrad von Dr. Martin Vergeiner

4 Zitiervorschlag: Vergeiner, Recht für Radfahrer (2013) Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Sämtliche Angaben in diesem Ratgeber erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr; eine Haftung der Autoren sowie des Verlages ist ausgeschlossen. ISBN Buch: ISBN E-Book: MANZ sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, Wien Telefon: (01) Datenkonvertierung und Satzherstellung: Anita Frühwirth Fotonachweise: TommL istockphoto Druck: Prime Rate Kft., Budapest

5 Vorwort Vier von fünf Österreichern benutzen ihr Fahrrad mehrmals im Monat, fast jeder Zweite sogar öfters in der Woche. Die Gründe dafür sind dabei sehr unterschiedlich: 86 % unternehmen eine Spazierfahrt oder nutzen das Fahrrad für sportliche Aktivitäten. Fast die Hälfte erledigt den Einkauf mit dem Fahrrad. Knapp jeder Dritte radelt zur Arbeit oder zur Ausbildung. Radfahren ist nicht nur umweltfreundlich, sondern auch ein optimales Training für Fitness und Gesundheit bis ins hohe Alter. Während es bei Kindern ihre persönliche Entwicklung fördert, hilft es Senioren, länger fit zu bleiben. Dessen ungeachtet darf nicht vergessen werden, dass sich allein im Jahr Unfälle mit Radfahrern ereignet haben. 52 Radfahrer verloren dabei ihr Leben. Überwiegend waren die Radler am Unfall selbst schuld. Dieser Ratgeber möchte auf verständliche Weise vermitteln, was im Straßenverkehr erlaubt ist und was Sie als Radfahrer besonders beachten sollten. Neben Darstellung der straßenpolizeilichen Verkehrsregeln stehen wichtige praktische Tipps rund ums Radfahren im Vordergrund. Wie viel sich im rechtlichen Bereich des Radfahrens getan hat, zeigt ein Blick auf die letzten zwei Jahre. Durch verschiedene Änderungen hat der Gesetzgeber versucht, das Radfahren in Österreich noch attraktiver zu machen. Sowohl die beiden Radfahrnovellen 2011 und 2013 als auch die Fahrradverordnungs-Novelle 2013 sind in diesem Ratgeber bereits berücksichtigt. Neu ist z.b.: n Helmpflicht für Kinder bis 12 Jahre n Neues Verkehrszeichen für die Kennzeichnung einer Radfahrerüberfahrt neben einem Schutzweg n Vorgezogene Haltelinie für Einspurige n Begegnungszone und Fahrradstraße n Radweg und Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht n Handyverbot für Radfahrer n Beförderung von Kindern in Transportkisten 5

6 Vorwort Mein aufrichtiger Dank gilt allen Institutionen und Personen, die mich bei der Erstellung dieses Ratgebers tatkräftig unterstützt haben. Zugunsten der leichteren Lesbarkeit sind sämtliche Quellen im Anhang unter Weiterführende Informationen angegeben. Wenn Sie durch das Stöbern in diesem Ratgeber das ein- oder andere Aha-Erlebnis rund um das Thema Fahrrad erfahren, Sie Lust auf mehr Rad fahren bekommen oder künftig einfach ein wenig sicherer unterwegs sind, dann erfüllt dieser Ratgeber seinen Zweck. Denn eines ist wichtig: Radfahren soll Spaß machen! Bregenz, im Juli 2013 Dr. Martin Vergeiner 6

7 Gewidmet meiner Familie

8 Der Autor Dr. Martin Vergeiner war über viele Jahre als Verkehrsjurist und Leiter der interdisziplinären Abteilung Verkehrsverhalten im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) in Wien tätig. Immer wieder hat er sich dabei auch dem Thema Radfahrer gewidmet. Seit 2006 leitet er den Arbeitsausschuss Verkehrszeichen und Wegweisung der Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr (FSV). Neben seiner Tätigkeit in der Berufskraftfahrer-Prüfungskommission für das Land Vorarlberg organisiert er gemeinsam mit der Universität Wien und dem KFV den jährlich stattfindenden Österreichischen Verkehrsrechtstag ( Außerdem veröffentlicht er regelmäßig Fachartikel in der Zeitschrift für Verkehrsrecht (ZVR), der deutschen Zeitschrift für Verkehrssicherheit (ZVS) und der Zeitschrift Recht und Finanzen für Gemeinden (RFG). Im Jahr 2009 publizierte er das Praktikerhandbuch Kundmachung durch Verkehrszeichen. Seit 2011 leitet er die Abteilung Allgemeine Verwaltung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz. 8

9 Inhalt Vorwort... 5 Was ist ein Fahrrad? I. Fahrrad A. City-, Trekking- und Mountainbike B. BMX, Roller und Sidewalker C. Renn(fahr)rad D. Elektrofahrrad II. Kein Fahrrad A. Kinderfahrrad B. Einrad C. Motorfahrrad (Moped) D. Rollschuhe (Inline-Skates) E. Scooter, Skate-, Snake- und Kickboard Was heisst Rad fahren? I. Rad Fahren II. Schieben eines Fahrrads Was muss ich als Fahrer beachten? I. Körperliche und geistige Verfassung II. Alkohol A. Alkohollimits B. Rechtliche Sanktionen III. Fahrradhelm A. Sinn eines Fahrradhelms B. Helmpflicht für Kinder C. Helmkauf D. Sitz und Pflege

10 Inhaltsverzeichnis Wie alt muss ich sein? I. Mindestalter und Aufsichtspflicht II. Vorbereitung von Kindern aufs Radfahren III. Radfahrausweis Wie muss mein Fahrrad ausgerüstet sein? I. Das verkehrssichere Fahrrad II. Vorder- und Rückbremse III. Glocke IV. Vorder- und Rücklicht V. Reflektoren A. Rückstrahler nach vorne und hinten B. Pedalrückstrahler C. Seitliche Rückstrahler VI. Tandem VII. Mehrspuriges Fahrrad VIII. Sonderstellung Rennfahrrad IX. Zusätzliche Empfehlungen Wo darf ich Rad fahren? I. Gehsteig und Gehweg II. Radfahranlagen A. Benützungspflicht von Radfahranlagen B. Radfahr- und Mehrzweckstreifen C. Radweg und Geh- und Radweg D. Radfahrerüberfahrt III. Fahrbahn A. (Haupt-)Fahrbahn B. Nebenfahrbahn C. Schutzweg IV. Fahrradstraße

11 Inhaltsverzeichnis V. Fußgängerzone VI. Wohnstraße VII. Begegnungszone VIII. Spiel- und Rollschuhstraße IX. Einbahnstraße X. Selbständiger Gleiskörper XI. Wald und Forststraße Wie muss ich Rad fahren? I. Allgemeines Fahrverhalten A. Wahl der Geschwindigkeit B. Rechtsfahrgebot und Nebeneinanderfahren C. Freihändig und freifüßig fahren D. Ziehenlassen E. Fahren mit Hund F. Kopfhörer und Handy G. Schuhe und barfuß fahren H. Abstellen von Fahrrädern II. Verhalten bei Kreuzungen A. Rechtsabbiegen B. Linksabbiegen C. Vorfahren bei Kreuzungen D. Annäherung an eine Radfahrerüberfahrt III. Besondere Begegnungssituationen A. Vorbeifahren an einer Straßenbahn in einer Haltestelle B. Vorbeifahren an einem Schulbus IV. Richtiges Verhalten nach einem Unfall A. Radfahrer als Unfallbeteiligter B. Radfahrer als Zeuge Wann darf ich Kinder mitführen? I. Beförderung auf dem Fahrrad A. Maximale Anzahl B. Mindestalter

12 Inhaltsverzeichnis C. Kindersitzpflicht D. Anforderungen an den Kindersitz E. Helmpflicht II. Beförderung in Anhängern A. Behördliche Bewilligung B. Verwendung von Kinderanhängern und Helmpflicht C. Ausstattung des Kinderanhängers D. Vorschriften für das Zugfahrrad E. Ladegewicht Was ist beim Transport von Lasten zu beachten? I. Allgemeines II. Fahrradkorb und Gepäckträgertasche III. Lastenanhänger A. Ausstattung des Lastenanhängers B. Vorschriften für das Zugfahrrad C. Ladegewicht IV. Sicherung der Ladung Wer hat Vorrang? I. Allgemeine Vorrangbestimmungen A. Einsatzfahrzeuge B. Kreuzungssituationen II. Besondere Bestimmungen für Radfahrer A. Nachrang beim Verlassen einer Radfahranlage B. Vorrang auf Radfahrerüberfahrten C. Nachrang beim Schutzweg III. Vorrang und Vorrangverzicht Wie transportiere ich Fahrräder? I. Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln II. Transport mit dem Auto

13 Inhaltsverzeichnis Wie sichere ich mein Fahrrad gegen Diebstahl? I. Fakten rund um den Fahrraddiebstahl II. Vorsorge beim Kauf A. Fahrradkauf B. Wahl des Fahrradschlosses C. Codierung D. Registrierung E. Fahrradpass F. Fahrradversicherung III. Abstellen des Fahrrads A. Wahl des Abstellorts B. Absperren des Fahrrads Wie sichere ich mich als Fahrer für Unfälle ab? I. Haftpflichtversicherung II. Unfallversicherung III. Rechtsschutzversicherung Anhang: Wichtige VerkehRS zeichen und Markierungen I. Gefahrenzeichen II. Verbotszeichen A. Allgemeine Fahrverbote B. Spezielle Fahrverbote für Radfahrer C. Verbot für Fußgänger III. Gebotszeichen A. Radweg B. Geh- und Radweg C. Gehweg IV. Vorrangzeichen V. Hinweiszeichen A. Schutzweg bzw. Radfahrerüberfahrt B. Fußgängerzone C. Wohnstraße

14 Inhaltsverzeichnis D. Begegnungszone E. Straße und Fahrstreifen für Omnibusse F. Fahrradstraße G. Radfahranlage ohne Benützungspflicht VI. Markierungen A. Radfahrstreifen B. Mehrzweckstreifen C. Radfahrerüberfahrt D. Schutzweg und Radfahrerüberfahrt E. Vorgezogene Haltelinie Weiterführende Informationen I. Allgemeine Informationen II. Mountainbiken in Österreich III. Spezialinformationen Abkürzungsverzeichnis Stichwortverzeichnis

15 Was ist ein Fahrrad? I. Fahrrad Die verschiedenen Typen von Fahrrädern haben in der Vergangenheit stark zugenommen. So gibt es Fortbewegungsmittel, von denen man nicht sofort annehmen würde, dass es sich dabei um ein Fahrrad handelt. Auf der anderen Seite gilt auch nicht alles, was einem Fahrrad ähnlich schaut, als Fahrrad. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Fahrräder grundsätzlich Fahrzeuge, die mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet sind. Auch Elektrofahrräder und Roller gelten in der Regel als Fahrräder. A. City-, Trekking- und Mountainbike Als Citybike (Stadtrad) gilt ein Fahrrad, das eher auf bequeme Alltagstauglichkeit ausgelegt ist als auf Sportlichkeit. Es zeichnet sich zumeist durch eine hohe Lenkstange und eine aufrechte Sitzposition mit einem breiten und gepolsterten Sattel, einen geschlossenen Kettenkasten und durch am Hinterrad befestigte Schutzbleche aus. Mehrheitlich verfügen Citybikes über Nabenschaltungen mit Rücktrittbremse. Oft sind Gepäckträger oder Einkaufskorb vorhanden. Außerdem ist ein tiefer Einstieg möglich. Das Trekkingbike (Reiserad) ist ein speziell für die Bedürfnisse von Radreisenden konzipiertes Fahrrad. Reiseräder haben eine andere Rahmengeometrie als normale Fahrräder und sind auf die größeren Belastungen durch stabilere Materialien und größere Wanddicken der Rahmenrohre ausgelegt. Sie haben einen längeren Radstand und größeren Nachlauf als vergleichbare Serienfahrräder. Die Sitzposition ist daher nicht mehr so aufrecht wie beim 15

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