aktuelle en Vergeiner Recht für Radfahrer RATGEBER recht.verständlich
|
|
- Ingrid Voss
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 RATGEBER e der Inklusiv n aktuelle en novell Radfahr Vergeiner Recht für Radfahrer recht.verständlich
2 Manz Ratgeber Recht für Radfahrer
3 Recht für Radfahrer Welche Rechte Sie haben und was Sie beachten sollten Ein praktischer Rechtsratgeber rund ums Fahrrad von Dr. Martin Vergeiner
4 Zitiervorschlag: Vergeiner, Recht für Radfahrer (2013) Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Sämtliche Angaben in diesem Ratgeber erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr; eine Haftung der Autoren sowie des Verlages ist ausgeschlossen. ISBN Buch: ISBN E-Book: MANZ sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, Wien Telefon: (01) Datenkonvertierung und Satzherstellung: Anita Frühwirth Fotonachweise: TommL istockphoto Druck: Prime Rate Kft., Budapest
5 Vorwort Vier von fünf Österreichern benutzen ihr Fahrrad mehrmals im Monat, fast jeder Zweite sogar öfters in der Woche. Die Gründe dafür sind dabei sehr unterschiedlich: 86 % unternehmen eine Spazierfahrt oder nutzen das Fahrrad für sportliche Aktivitäten. Fast die Hälfte erledigt den Einkauf mit dem Fahrrad. Knapp jeder Dritte radelt zur Arbeit oder zur Ausbildung. Radfahren ist nicht nur umweltfreundlich, sondern auch ein optimales Training für Fitness und Gesundheit bis ins hohe Alter. Während es bei Kindern ihre persönliche Entwicklung fördert, hilft es Senioren, länger fit zu bleiben. Dessen ungeachtet darf nicht vergessen werden, dass sich allein im Jahr Unfälle mit Radfahrern ereignet haben. 52 Radfahrer verloren dabei ihr Leben. Überwiegend waren die Radler am Unfall selbst schuld. Dieser Ratgeber möchte auf verständliche Weise vermitteln, was im Straßenverkehr erlaubt ist und was Sie als Radfahrer besonders beachten sollten. Neben Darstellung der straßenpolizeilichen Verkehrsregeln stehen wichtige praktische Tipps rund ums Radfahren im Vordergrund. Wie viel sich im rechtlichen Bereich des Radfahrens getan hat, zeigt ein Blick auf die letzten zwei Jahre. Durch verschiedene Änderungen hat der Gesetzgeber versucht, das Radfahren in Österreich noch attraktiver zu machen. Sowohl die beiden Radfahrnovellen 2011 und 2013 als auch die Fahrradverordnungs-Novelle 2013 sind in diesem Ratgeber bereits berücksichtigt. Neu ist z.b.: n Helmpflicht für Kinder bis 12 Jahre n Neues Verkehrszeichen für die Kennzeichnung einer Radfahrerüberfahrt neben einem Schutzweg n Vorgezogene Haltelinie für Einspurige n Begegnungszone und Fahrradstraße n Radweg und Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht n Handyverbot für Radfahrer n Beförderung von Kindern in Transportkisten 5
6 Vorwort Mein aufrichtiger Dank gilt allen Institutionen und Personen, die mich bei der Erstellung dieses Ratgebers tatkräftig unterstützt haben. Zugunsten der leichteren Lesbarkeit sind sämtliche Quellen im Anhang unter Weiterführende Informationen angegeben. Wenn Sie durch das Stöbern in diesem Ratgeber das ein- oder andere Aha-Erlebnis rund um das Thema Fahrrad erfahren, Sie Lust auf mehr Rad fahren bekommen oder künftig einfach ein wenig sicherer unterwegs sind, dann erfüllt dieser Ratgeber seinen Zweck. Denn eines ist wichtig: Radfahren soll Spaß machen! Bregenz, im Juli 2013 Dr. Martin Vergeiner 6
7 Gewidmet meiner Familie
8 Der Autor Dr. Martin Vergeiner war über viele Jahre als Verkehrsjurist und Leiter der interdisziplinären Abteilung Verkehrsverhalten im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) in Wien tätig. Immer wieder hat er sich dabei auch dem Thema Radfahrer gewidmet. Seit 2006 leitet er den Arbeitsausschuss Verkehrszeichen und Wegweisung der Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr (FSV). Neben seiner Tätigkeit in der Berufskraftfahrer-Prüfungskommission für das Land Vorarlberg organisiert er gemeinsam mit der Universität Wien und dem KFV den jährlich stattfindenden Österreichischen Verkehrsrechtstag ( Außerdem veröffentlicht er regelmäßig Fachartikel in der Zeitschrift für Verkehrsrecht (ZVR), der deutschen Zeitschrift für Verkehrssicherheit (ZVS) und der Zeitschrift Recht und Finanzen für Gemeinden (RFG). Im Jahr 2009 publizierte er das Praktikerhandbuch Kundmachung durch Verkehrszeichen. Seit 2011 leitet er die Abteilung Allgemeine Verwaltung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz. 8
9 Inhalt Vorwort... 5 Was ist ein Fahrrad? I. Fahrrad A. City-, Trekking- und Mountainbike B. BMX, Roller und Sidewalker C. Renn(fahr)rad D. Elektrofahrrad II. Kein Fahrrad A. Kinderfahrrad B. Einrad C. Motorfahrrad (Moped) D. Rollschuhe (Inline-Skates) E. Scooter, Skate-, Snake- und Kickboard Was heisst Rad fahren? I. Rad Fahren II. Schieben eines Fahrrads Was muss ich als Fahrer beachten? I. Körperliche und geistige Verfassung II. Alkohol A. Alkohollimits B. Rechtliche Sanktionen III. Fahrradhelm A. Sinn eines Fahrradhelms B. Helmpflicht für Kinder C. Helmkauf D. Sitz und Pflege
10 Inhaltsverzeichnis Wie alt muss ich sein? I. Mindestalter und Aufsichtspflicht II. Vorbereitung von Kindern aufs Radfahren III. Radfahrausweis Wie muss mein Fahrrad ausgerüstet sein? I. Das verkehrssichere Fahrrad II. Vorder- und Rückbremse III. Glocke IV. Vorder- und Rücklicht V. Reflektoren A. Rückstrahler nach vorne und hinten B. Pedalrückstrahler C. Seitliche Rückstrahler VI. Tandem VII. Mehrspuriges Fahrrad VIII. Sonderstellung Rennfahrrad IX. Zusätzliche Empfehlungen Wo darf ich Rad fahren? I. Gehsteig und Gehweg II. Radfahranlagen A. Benützungspflicht von Radfahranlagen B. Radfahr- und Mehrzweckstreifen C. Radweg und Geh- und Radweg D. Radfahrerüberfahrt III. Fahrbahn A. (Haupt-)Fahrbahn B. Nebenfahrbahn C. Schutzweg IV. Fahrradstraße
11 Inhaltsverzeichnis V. Fußgängerzone VI. Wohnstraße VII. Begegnungszone VIII. Spiel- und Rollschuhstraße IX. Einbahnstraße X. Selbständiger Gleiskörper XI. Wald und Forststraße Wie muss ich Rad fahren? I. Allgemeines Fahrverhalten A. Wahl der Geschwindigkeit B. Rechtsfahrgebot und Nebeneinanderfahren C. Freihändig und freifüßig fahren D. Ziehenlassen E. Fahren mit Hund F. Kopfhörer und Handy G. Schuhe und barfuß fahren H. Abstellen von Fahrrädern II. Verhalten bei Kreuzungen A. Rechtsabbiegen B. Linksabbiegen C. Vorfahren bei Kreuzungen D. Annäherung an eine Radfahrerüberfahrt III. Besondere Begegnungssituationen A. Vorbeifahren an einer Straßenbahn in einer Haltestelle B. Vorbeifahren an einem Schulbus IV. Richtiges Verhalten nach einem Unfall A. Radfahrer als Unfallbeteiligter B. Radfahrer als Zeuge Wann darf ich Kinder mitführen? I. Beförderung auf dem Fahrrad A. Maximale Anzahl B. Mindestalter
12 Inhaltsverzeichnis C. Kindersitzpflicht D. Anforderungen an den Kindersitz E. Helmpflicht II. Beförderung in Anhängern A. Behördliche Bewilligung B. Verwendung von Kinderanhängern und Helmpflicht C. Ausstattung des Kinderanhängers D. Vorschriften für das Zugfahrrad E. Ladegewicht Was ist beim Transport von Lasten zu beachten? I. Allgemeines II. Fahrradkorb und Gepäckträgertasche III. Lastenanhänger A. Ausstattung des Lastenanhängers B. Vorschriften für das Zugfahrrad C. Ladegewicht IV. Sicherung der Ladung Wer hat Vorrang? I. Allgemeine Vorrangbestimmungen A. Einsatzfahrzeuge B. Kreuzungssituationen II. Besondere Bestimmungen für Radfahrer A. Nachrang beim Verlassen einer Radfahranlage B. Vorrang auf Radfahrerüberfahrten C. Nachrang beim Schutzweg III. Vorrang und Vorrangverzicht Wie transportiere ich Fahrräder? I. Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln II. Transport mit dem Auto
13 Inhaltsverzeichnis Wie sichere ich mein Fahrrad gegen Diebstahl? I. Fakten rund um den Fahrraddiebstahl II. Vorsorge beim Kauf A. Fahrradkauf B. Wahl des Fahrradschlosses C. Codierung D. Registrierung E. Fahrradpass F. Fahrradversicherung III. Abstellen des Fahrrads A. Wahl des Abstellorts B. Absperren des Fahrrads Wie sichere ich mich als Fahrer für Unfälle ab? I. Haftpflichtversicherung II. Unfallversicherung III. Rechtsschutzversicherung Anhang: Wichtige VerkehRS zeichen und Markierungen I. Gefahrenzeichen II. Verbotszeichen A. Allgemeine Fahrverbote B. Spezielle Fahrverbote für Radfahrer C. Verbot für Fußgänger III. Gebotszeichen A. Radweg B. Geh- und Radweg C. Gehweg IV. Vorrangzeichen V. Hinweiszeichen A. Schutzweg bzw. Radfahrerüberfahrt B. Fußgängerzone C. Wohnstraße
14 Inhaltsverzeichnis D. Begegnungszone E. Straße und Fahrstreifen für Omnibusse F. Fahrradstraße G. Radfahranlage ohne Benützungspflicht VI. Markierungen A. Radfahrstreifen B. Mehrzweckstreifen C. Radfahrerüberfahrt D. Schutzweg und Radfahrerüberfahrt E. Vorgezogene Haltelinie Weiterführende Informationen I. Allgemeine Informationen II. Mountainbiken in Österreich III. Spezialinformationen Abkürzungsverzeichnis Stichwortverzeichnis
15 Was ist ein Fahrrad? I. Fahrrad Die verschiedenen Typen von Fahrrädern haben in der Vergangenheit stark zugenommen. So gibt es Fortbewegungsmittel, von denen man nicht sofort annehmen würde, dass es sich dabei um ein Fahrrad handelt. Auf der anderen Seite gilt auch nicht alles, was einem Fahrrad ähnlich schaut, als Fahrrad. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Fahrräder grundsätzlich Fahrzeuge, die mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet sind. Auch Elektrofahrräder und Roller gelten in der Regel als Fahrräder. A. City-, Trekking- und Mountainbike Als Citybike (Stadtrad) gilt ein Fahrrad, das eher auf bequeme Alltagstauglichkeit ausgelegt ist als auf Sportlichkeit. Es zeichnet sich zumeist durch eine hohe Lenkstange und eine aufrechte Sitzposition mit einem breiten und gepolsterten Sattel, einen geschlossenen Kettenkasten und durch am Hinterrad befestigte Schutzbleche aus. Mehrheitlich verfügen Citybikes über Nabenschaltungen mit Rücktrittbremse. Oft sind Gepäckträger oder Einkaufskorb vorhanden. Außerdem ist ein tiefer Einstieg möglich. Das Trekkingbike (Reiserad) ist ein speziell für die Bedürfnisse von Radreisenden konzipiertes Fahrrad. Reiseräder haben eine andere Rahmengeometrie als normale Fahrräder und sind auf die größeren Belastungen durch stabilere Materialien und größere Wanddicken der Rahmenrohre ausgelegt. Sie haben einen längeren Radstand und größeren Nachlauf als vergleichbare Serienfahrräder. Die Sitzposition ist daher nicht mehr so aufrecht wie beim 15
Inklusive der aktuellen Radfahrnovellen. Vergeiner. Recht für Radfahrer RATGEBER. recht.verständlich
RATGEBER Inklusive der aktuellen Radfahrnovellen Vergeiner Recht für Radfahrer recht.verständlich Manz Ratgeber Recht für Radfahrer Recht für Radfahrer Welche Rechte Sie haben und was Sie beachten sollten
MehrInklusive der aktuellen Radfahrnovellen. Vergeiner. Recht für Radfahrer RATGEBER. recht.verständlich
RATGEBER Inklusive der aktuellen Radfahrnovellen Vergeiner Recht für Radfahrer recht.verständlich Manz Ratgeber Recht für Radfahrer Recht für Radfahrer Welche Rechte Sie haben und was Sie beachten sollten
MehrStVO-Ratgeber. Regeln fürs Radeln RADLOBBY ÖSTERREICH
StVO-Ratgeber Die!Straßenverkehrsordnung!(StVO)! ist!das!zentrale!gesetz,!das! Verhaltensregeln!für!die!Teilnahme!im! Straßenverkehr!vorgibt.!Um!sich! korrekt!und!sicher!im!verkehr!zu! bewegen,!sollte!man!diese!regeln!
MehrBenützung von Trendsportgeräten durch Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr
Benützung von Trendsportgeräten durch Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr (Stand November 2016) 1. Fahrzeugähnliche Kinderspielzeuge bzw. vorwiegend außerhalb der Fahrbahn verwendete Kleinfahrzeuge:
MehrGesetzliche Regelungen für das Fahrradfahren in Österreich
Bräuhausgasse 7-9 1050 Wien T 01-893 26 97 E vcoe@vcoe.at www.vcoe.at Gesetzliche Regelungen für das Fahrradfahren in Österreich Stand April 2015 Alle Regelungen für das Fahrrad gelten auch für Elektrofahrräder.
MehrRechtsvorschriften für Radfahrer
Rechtsvorschriften für Radfahrer INHALTSVERZEICHNIS Kapitel 1 Einleitung und Begriffsbestimmungen 5 1.1 Fahrrad 5 1.2 Schieben eines Fahrrades 6 1.3 Radfahranlagen 6 1.4 Fahrradstraße 9 Kapitel 2 Voraussetzungen
MehrStVO-Ratgeber. DRAHTESEL 3a, Dez. 2013, Zlgnr.: 02Z033821M. Teil des Bundesverbandes RADLOBBY ÖSTERREICH. Foto: istock
StVO-Ratgeber Regeln fürs Radeln Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das zentrale Gesetz, das Verhaltensregeln für die Teilnahme im Straßenverkehr vorgibt. Um sich korrekt und sicher im Verkehr zu bewegen,
MehrStadt. Wels. Radfahren in Wels. Ein Überblick
Stadt Wels Radfahren in Wels Ein Überblick 1. Frühjahrscheck beim Fahrrad Genügend Luft im Reifen? Prüfen Sie den Luftdruck! Funktionieren beide Bremsen einwandfrei? Sind die Rückstrahler an den Pedalen
MehrRadfahren aus rechtlicher Sicht Ein Auszug der wichtigsten Bestimmungen
Radfahren aus rechtlicher Sicht Ein Auszug der wichtigsten Bestimmungen 2 Liebe St.Pöltnerin, Lieber St.Pöltner, die Stadt St.Pölten errichtet seit vielen Jahren Radwege, Radrouten und hat vor kurzer Zeit
MehrDer kleine Fahrrad-Guide. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Der kleine Fahrrad-Guide Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Impressum Herausgeber und Kontakt Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Radetzkystraße 2, 1030 Wien
MehrFrage 1: Ein Radweg ist durch nachstehendes Schild gekennzeichnet. Muss ich ihn zwingend benutzen?
Quiz Rund ums Radeln Kleine Zeichenkunde Frage 1: Ein Radweg ist durch nachstehendes Schild gekennzeichnet. Muss ich ihn zwingend benutzen? Ja, es gibt keine Ausnahme. Ja, aber geschlossene Verbände, die
MehrRechtsvorschriften für Radfahrer
Rechtsvorschriften für Radfahrer INHALTSVERZEICHNIS Kapitel 1 Einleitung und Begriffsbestimmungen 5 1.1 Fahrrad 6 1.2 Schieben eines Fahrrades 7 1.3 Radfahranlagen 7 Kapitel 2 Voraussetzungen zum Lenken
MehrFahrrad fahren in Deutschland
Fahrrad fahren in Deutschland Idee: Julia Heyer Ausführung: Julia Heyer Friederike Niebuhr Jan Adolph Vorlage: Unfallforschung der Versicherer Deutsche Verkehrswacht Deutscher Verkehrssicherheitsrat Die
MehrBegegnungszone Kreuzung. Ein Blick durch die Fahrradbrille
Begegnungszone Kreuzung Ein Blick durch die Fahrradbrille Kreuzung? Q: Duden, 2016 2 Kreuzung! 3 Südtiroler Platz, Wien Südtiroler Platz, Wien, 2015. Q: Stadtplan Wien, 2015, eigene Bearbeitung 4 Kreuzung
MehrAllgemeines. (4) Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Fahrräder ohne die in Abs. 1 Z 3 und 4 genannte Ausrüstung verwendet werden.
1 Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über Fahrräder, Fahrradanhänger und zugehörige Ausrüstungsgegenstände (Fahrradverordnung) Auf Grund des 66 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung
MehrAuf Rollen unterwegs. Fahrzeugähnliche Geräte. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung
Auf Rollen unterwegs Fahrzeugähnliche Geräte bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Was sind fahrzeugähnliche Geräte? Als fahrzeugähnliche Geräte (fäg) werden alle mit Rädern oder Rollen ausgestatteten
MehrRadwege, rechtlich - über die Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer in Österreich und Deutschland
Radwege, rechtlich - über die Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer in Österreich und Deutschland In Österreich ist nach 68 StVO auf Straßen mit einer Radfahranlage diese mit einspurigen Fahrrädern
MehrEin Quiz für Einsteiger ADFC Gießen
Richtig im Radverkehr? Ein Quiz für Einsteiger 2011 ADFC Gießen 1) Wie schnell dürfen Autos und Fahrräder hier maximal fahren? A) Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, 30 km/h. ) g, B) An den Fußverkehr
Mehr1 FV Allgemeines. Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Februar 2012)
1 FV Allgemeines (1) Jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, muss - sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt - ausgerüstet sein: mit zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsvorrichtungen,
MehrMit Sicherheit ans Ziel Eine Gemeinschaftsaktion zur Jugend-Verkehrssicherheit
Lies die Fragen genau durch. Überlege in Ruhe und kreuze ( die richtige Antwort/die richtigen Antworten an! 1. Dein Fahrrad muss verkehrssicher sein. Kreuze die Teile an, die für die Verkehrssicherheit
MehrVerkehrserziehung. 1. Kapitel: Mein Schulweg
Verkehrserziehung 1. Kapitel: Mein Schulweg Das ist Lisa. Sie hat Heute zur zweiten Stunde Unterricht. Lisa ist auf ihrem Schulweg. Schulwege können sehr unterschiedlich sein. In ländlichen Regionen solltest
Mehr1. Mein Fahrrad ist o.k.
1. Mein Fahrrad ist o.k. Das ist mein Fahrrad. Hier klebe ich ein Foto von meinem Fahrrad ein.... zu klein? Markenname: Farbe: Reifengröße: Rahmennummer: Jedes Rad hat eine Rahmennummer. Wenn mein Rad
MehrSprache: Deutsch / Sprache: Deutsch
Die wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrrad-Fahrer in Deutschland - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung der notwendigen Verkehrsregeln. - Die Erklärungen sind bewusst sprachlich einfach
MehrTipps für sicheres Radfahren in Wien. Radfahr-Fibel
Tipps für sicheres Radfahren in Wien Radfahr-Fibel Mit Sicherheit besser ankommen Verkehrsregeln sorgen dafür, dass wir sicher und stressfrei ans Ziel kommen. Maria Vassilakou Vizebürgermeisterin der Stadt
Mehr1. Mein Fahrrad ist o. k.
1. Mein Fahrrad ist o. k. Das ist mein Fahrrad: Hier klebe ich ein Foto von meinem Fahrrad ein.... zu klein? Markenname: Farbe: Reifengröße: Rahmennummer: Jedes Rad hat eine Rahmennummer. Wenn mein Rad
MehrVerträglichkeit im. Fuß- und (E-) Radverkehr. Forschungsforum Mobilität für Alle 2014 E-Mobilität & aktive Mobilität 3.12.
Verträglichkeit im Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und Infrastruktur Fuß- und (E-) Radverkehr Forschungsforum Mobilität für Alle 2014 E-Mobilität & aktive Mobilität 3.12.2014,
MehrRadfahren im 2. Schuljahr
Arbeitsheft Radfahren im 2. Schuljahr 2 Name Klasse Schuljahr Inhalt Das verkehrssichere Fahrrad 1 Beleuchtung und Fahrradhelm 2 Vorgeschriebene Verkehrswege 3 Verkehrszeichen und Markierungen 6 Überqueren
MehrVerkehrsclub Deutschland e.v. VCD. Neue Wege zur Fahrradstadt Freising
Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD Neue Wege zur Fahrradstadt Freising Wer ist der VCD? Verkehrsclub für alle Alternative Interessenvertretung Mobilitätsberatung Verbraucherschutz Schutzbriefe und mehr
MehrKinder sehen und verstehen
Kinder sehen und verstehen Theoretische u. Praktische Übungen für f r Schulanfänger nger und Vorschulbereich (Kindergärten) rten) Erste Klassen Stadt Frankfurt am Main, Straßenverkehrsamt Abteilung 36.2
MehrFahrradsicherheit für Geflüchtete und Zugewanderte. Arbeitsblätter Deutsch
Fahrradsicherheit für Geflüchtete und Zugewanderte Arbeitsblätter Deutsch ARBEITSBLATT Deutsch Information Verkehrsregeln allgemein Es gilt Rechtsverkehr. Mit dem Fahrrad ist am rechten Fahrbahnrand zu
MehrFahrzeuge, Kleinfahrzeuge und Funsportgeräte
"Definition" Benzinscooter Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Antrieb ohne Sitz als Stehroller für eine Person konzipiert Elektroscooter Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Elektromotor
MehrRADFAHREN MACHT SCHULE. Dr. Sabine Bauer BMBF 2016
RADFAHREN MACHT SCHULE Dr. Sabine Bauer BMBF 2016 VOLKSSCHULE UND VERKEHRSERZIEHUNG Verbindliche Übung Verkehrserziehung: 10 Stunden/Schuljahr Standardprogramm : Üben im Verkehr gemeinsam mit Polizistin
MehrFahrradfahrer in Deutschland
Die wichtigsten Verkehrsregeln für willkommens-netz.de Flüchtlingshilfe Fahrrad-Fahrer im Bistum in Deutschland Trier s handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung der notwendigen rkehrsregeln.
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1033 Jahrgang 1989 Ausgegeben am 10. Feber 1989 34. Stück 86. Bundesgesetz: Änderung der Straßenverkehrsordnung
MehrDatum Klasse Uhrzeit Thema Kurzbeschreibung
Datum Klasse Uhrzeit Thema Kurzbeschreibung Donnerstag Grund 10.15-11.45 10 Ruhender Verkehr 01.12.2016 Halten und Parken / Halteverbote / Parkverbote / Ein- und Aussteigen Grund 14.45-16.15 1 Persönliche
Mehr8. WICHTIGE VERKEHRSZEICHEN
8. ! ZIELE unterschiedliche Verkehrszeichen kennenlernen Verhalten je nach Verkehrszeichen besprechen und einüben Siehe Schülerheft S. 34 INHALTE Gefahrenzeichen Gefahrenzeichen sind grundsätzlich dreieckig
MehrGymnastik für den Beckenboden. Ulla Häfelinger
DAS BUCH Die Beckenbodenschwäche mit all ihren Symptomen ist immer noch ein Tabuthema. Wer kennt schon seinen Beckenboden? Es ist auch schwer, Muskeln zu spüren und zu trainieren, die im Innern des Körpers
MehrDimensionen. Magazin2
Lehrwerk Deutsch als Fremdsprache Eva-Maria Jenkins Roland Fischer Ursula Hirschfeld Maria Hirtenlehner Monika Clalüna Dimensionen. Magazin2 Lernstationen 6 10 Max Hueber Verlag Sprachenreferat des Verbandes
MehrVorrang auf Radrouten aus rechtlicher Sicht!
Vorrang auf Radrouten aus rechtlicher Sicht Präsentation 21. Mai 2012 Dr. Johannes Pepelnik Email: jp@pkr.at Mobile: +43 676 30 39 608 Direct: +43 1 216 87 99-11 Vienna Hamburg Bucharest Vorrangregeln
MehrDatum Klasse Uhrzeit Thema Kurzbeschreibung
Datum Klasse Uhrzeit Thema Kurzbeschreibung Donnerstag Grund 10.15-11.45 10 Ruhender Verkehr 15.09.2016 Halten und Parken / Halteverbote / Parkverbote / Ein- und Aussteigen Grund 14.45-16.15 1 Persönliche
MehrThera-Band und Bodytrainer Tubing
Thera-Band und Bodytrainer Tubing Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir uns entschlossen, durchgängig die männliche (neutrale) Anredeform zu nutzen, die selbstverständlich die weibliche mit einschließt.
MehrFahrrad fahren in Deutschland. Die wichtigsten Regeln
Fahrrad fahren in Deutschland Die wichtigsten Regeln 2 Fahrrad fahren in Deutschland 3 Herzlich willkommen in Deutschland! Fahrrad fahren ist in Deutschland sehr beliebt. Damit Sie so sicher wie möglich
MehrTatbestandskatalog für Anonymverfügungen
Tatbestandskatalog für Anonymverfügungen nach der Straßenverkehrsordnung 1960 7 StVO Allgemeine Fahrordnung Fahrregeln Das Fahrzeug nicht so weit rechts gelenkt, wie dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit
MehrDr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Rechtsabteilung Wien Kurzfassung ÄKVÖ-Referat 8. 4.2008
Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Rechtsabteilung Wien Kurzfassung ÄKVÖ-Referat 8. 4.2008 Dr. Martin Stichlberger, geboren 25.9.1960 in Wien, Studium der Rechtswissenschaften Universität Wien, Promotion 1985;
Mehrdie widersprüchliche, inkonsequente Ausgestaltung der Definition Fahrradstraße
14/SN-261/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 9 An Bundeskanzleramt der Republik Österreich Parlament der Republik Österreich BMVIT Österreich STELLUNGNAHME des Vereins
MehrZ V R 3/2001 ISSN ZEITSCHRIFT FÜR VERKEHRSRECHT. Beiträge. ZVR-Spruchbeilage Nr (Auszug) Kuratorium für Verkehrssicherheit INHALT
ZEITSCHRIFT FÜR VERKEHRSRECHT Z V R Vereinigt mit dem Kraftfahr-Jurist REDAKTION: Hon.-Prof. DDr. Robert Dittrich HRdOGH Dr. Karl-Heinz Danzl Dr. Georg Kathrein GA Dr. Wilfried Seidl INHALT Beiträge Josef
MehrE-Bikes. Mit Sicherheit leichter ans Ziel
E-Bikes Mit Sicherheit leichter ans Ziel Locker in die Pedale treten, rasch vorankommen und jeden Hügel leicht bewältigen. Die Unterstützung durch einen Elektromotor beim Radfahren hat viele Vorteile.
MehrNeue Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung ab 1. April 2013
Eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt zum 1. April 2013 Verbesserungen für Radfahrer. Schon im September 2009 sollte die StVO fahrradfreundlicher werden, doch bald darauf erklärte Bundesverkehrsminister
MehrTipps und Infos rund ums Blinken
Verkehrsexperten informieren Impressum Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.v. (ADAC) Ressort Verkehr, Am Westpark 8, 81373 München www.adac.de/verkehrs-experten Tipps und Infos rund ums
MehrVerkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Radwegbenutzungspflicht. Bernd Huppertz 1
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung benutzungspflicht 1 Benutzungspflicht Eine Pflicht, e in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch VZ 237, 240 oder 241 angeordnet ist.
MehrFahrzeugähnliche Geräte
Fahrzeugähnliche Geräte Mit Spass und Sicherheit unterwegs bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Bewegung draussen macht Spass, erst recht mit fahrzeugähnlichen Geräten. Mit Einsatz der eigenen Körperkraft
MehrStundenplan Schlagbaumerstr.19 Grund und Zusatz Klasse B / C/CE /D
Datum Uhrzeit Thema 14.09.2015 Thema 9 Straßenverkehrssysteme und seine Nutzung Verkehrswege- ihre Bedeutung, Fahrbahnmarkierungen, Straßenbenutzung, Autobahn und Kraftfahrstraße Verkehrsverhalten bei
MehrAlle, die sich der Schwerelosigkeit nicht entziehen können, finden hier neben Ausrüstungstipps zahlreiche Übungsvorschläge mit und ohne Zusatzgeräte.
MINITRAMP DAS BUCH Springen auf dem Trampolin macht nicht nur Spaß, es fördert Koordination, Kraft, Ausdauer und Beweglichkeit gleichermaßen. Es bietet daher einen optimalen Ausgleich für alle sitzenden
MehrImmer mehr Menschen entdecken das Elektrofahrrad für sich: Egal, ob man sich das Bergauffahren etwas
Elektrofahrräder Immer mehr Menschen entdecken das Elektrofahrrad für sich: Egal, ob man sich das Bergauffahren etwas leichter machen will, oder um locker in einer Radler-Gruppe mithalten zu können das
MehrMit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit
1. Du kommst an eine Straße mit diesem Verkehrszeichen. Darfst du in die Straße mit deinem Fahrrad einfahren? ( Ja, ich darf einfahren ( Nein, es ist nicht erlaubt 2. Darfst du dich als Radfahrer an andere
MehrBodenunebenheiten...Power Point Präsentation. Halt und Vorrang geben...power Point Präsentation
Bodenunebenheiten...Power Point Präsentation Halt und Vorrang geben...power Point Präsentation Kreuzung gleichrangiger Straßen...Power Point Präsentation 4.1 Thema Theorie Methodik 1) Die Verkehrszeichen
MehrArbeit & Gesundheit. BASICS RIChtIg
DGUV Arbeit & Gesundheit BASICS RIChtIg RAd fahren InhAlt Inhaltsverzeichnis Rad fahren ist in 3 Für jeden das richtige Rad 4 Tipps für den Fahrradkauf 6 So sitzt das Rad wie angegossen 7 So kommen Sie
MehrRechtliche Grundlagen und Vorschriften. Auszug, Stand Frühling
Rechtliche Grundlagen und Vorschriften Auszug, Stand Frühling 2014 www.e-bike-ratgeber.ch Einleitung Der E-Bike Ratgeber versucht mit Illustrationen, Erläuterungen und Vergleichen Gesetze und Vorschriften
MehrKRAFTTRAINING DER AUTOR. Ralf Meier.
KRAFTTRAINING DAS BUCH Ein falscher Tritt und das schmerzverzerrte Gesicht spricht Bände. Zerrungen, Sehnen- und Gelenkverletzungen gehören zum Fußball wie die Stollen an den Schuhen. Viele dieser Verletzungen
MehrKindergartenkinder und junge Schulkinder im Strassenverkehr
Kindergartenkinder und junge Schulkinder im Strassenverkehr vorschulpflichtig schulpflichtig? SVG Art. 19, Abs. 1 VRV Art. 42, Abs. 1 Verkehrsregelverordnung (VRV) Kinder im vorschulpflichtigen Alter dürfen
MehrSicherer Schulweg. Für die. Klasse. Damit Du gut ankommst! Liebe Eltern, Ausgabe Dieses Heft gehört: Ihr Bürgermeister
Ausgabe 2015 Sicherer Schulweg Dieses Heft gehört: Damit Du gut ankommst! Wissenswertes und Lehrreiches mit Helmi für Kinder der vierten Schulstufe. Herausgegeben von, dem offiziellen Organ des Österreichischen
MehrICH. und die Anderen
ICH und die Anderen ICH und die Anderen Wenn es zwischen Auto und Rad auf Baden-Württembergs Straßen kracht, sind hierfür in 63 Prozent der Fälle die Autofahrer verantwortlich. Das sind die häufigsten
MehrInteraktive Übungen zur Vorbereitung auf die Praktische Radfahrprüfung
Hinweis: Steuerungs- und L-Taste für Vollbildschirm; beenden: Esc Interaktive Übungen zur Vorbereitung auf die Praktische Radfahrprüfung Dieses Medium wurde in Zusammenarbeit von VOL Christian Wegmayr,
MehrUNABHÄNGIGE MOBILITÄT - aber sicher!
UNABHÄNGIGE MOBILITÄT - aber sicher! Integration er-fahren Ein Radfahrkurs für Frauen mit Migrationshintergrund Lernmaterial zum Kurs 01 DAS IST AM FAHRRAD PFLICHT! So ist es richtig - ordnen Sie die Nummern
MehrSICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN
SICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN Wir bringen Bayern aufs Rad Kann ich, soll ich, muss ich? Zeichen 237 Radweg (Benutzungspflicht) Ein Radweg darf ausschließlich von Radfahrenden befahren werden und
MehrGymnastik für den Beckenboden
WO SPORT SPASS MACHT DAS BUCH Die Beckenbodenschwäche mit all ihren Symptomen ist immer noch ein Tabuthema. Wer kennt schon seinen Beckenboden? Es ist auch schwer, Muskeln zu spüren und zu trainieren,
MehrMit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit
1. Dein Fahrrad muss verkehrssicher sein. Kreuze die Teile an, die für die Verkehrssicherheit nach StVO (Straßenverkehrsordnung) in Ordnung sein müssen! (Mehrere Antworten sind richtig) ( Pedale mit gelben
MehrÜ b e r h o l e n. 5 StVO. Selber Straßenteil. Verkehrsteilnehmer. warten. Überholen ist der
Ü b e r h o l e n 5 Überholen ist der - tatsächliche (auch absichtslose) Vorgang des Vorbeifahrens - auf dem selben Straßenteil - an einem anderen Verkehrsteilnehmer, - der sich in der selben Richtung
MehrKleine Änderungen (Nr. 219) Kleine Änderungen (Nr. 143) Kleine Änderungen (Nr. 221) Kleine Änderungen (Nr. 233)
Kleine Änderungen (Nr. 143) Kleine Änderungen (Nr. 219) Sie fahren mit 45 km/h in dieser Einbahnstraße. Wie verhalten Sie sich in dieser Situation? (1 Punkt) (Nr. 143) F Ich fahre links in meinem Fahrstreifen
MehrI. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
MehrLehrerteil Lehrerteil... 52
Inhalt 1. Kapitel: Fortbewegung und Umwelt Lehrerteil................................. 6 Fortbewegungsmittel......................... 13 Bewegung und Antrieb....................... 14 Die Kraft des Windes........................
Mehr2109 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
1 von 7 2109 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (25. StVO- Novelle) Der Nationalrat
Mehrgemäß den Bestimmungen der neuen Fahrradverordnung (BGBl II/2001/146, 6.4.01) Fahrrad-Info
1 von 9 21.07.2010 08:01 gemäß den Bestimmungen der neuen Fahrradverordnung (BGBl II/2001/146, 6.4.01) Fahrrad-Info Häufig gestellte Fragen Wer darf Rad fahren? Wo dürfen Fahrräder überhaupt fahren? Welche
MehrFragebogen zu Fahrgewohnheiten älterer Radfahrerinnen und Radfahrer FahrRad in Aachen/Brand 60plus
Angaben zu Ihrer Person 1. Alter Jahre 2. Geschlecht Ο Weiblich Ο männlich 3. Haushaltsgröße Ο 1 Personen-Haushalt Ο 2 Personen- Haushalt Ο 3 Personen- Haushalt Ο > 3 Personen- Haushalt 4. Wohnsituation
Mehrmiteinander im verkehr Rücksicht kommt an!
miteinander im verkehr Rücksicht kommt an! Rücksicht macht das Miteinander im Verkehr entspannter und sicherer. Oft hat man im Verkehr aber nur das eigene Fortkommen im Auge. Mit diesem Flyer will die
MehrRadwegeanlagen Beschilderung und Markierung. Richtlinie. Aktualisiert: Mai 2013
Radwegeanlagen Beschilderung und Markierung Richtlinie Aktualisiert: Mai 2013 1 Bearbeitung: Kühn Radwege- Beschilderung und Markierung Erläuterungen Allgemeines Die vorliegende Richtlinie des Landes Salzburg
MehrPrototypische Aufgaben VERKEHRS- UND MOBILITÄTSBEZOGENE KOMPETENZEN
Prototypische Aufgaben VERKEHRS- UND MOBILITÄTSBEZOGENE KOMPETENZEN GRUNDSCHULE Gefahrenpotenzial erkennen Toter Winkel SEKUNDARSTUFE I Gefahrenpotenzial erkennen Toter Winkel und Schleppkurve SEKUNDARSTUFE
MehrARBÖ Broschüre: Alles rund ums Fahrrad
ARBÖ Broschüre: Alles rund ums Fahrrad Einleitung Beliebter geht s gar nicht. Radfahren hat sich in den vergangenen Jahren wieder zu einem Freizeitsport ersten Ranges entwickelt. Und dazu kommt, dass auch
MehrRADschlag-Spielidee für die Kita: Verkehrszeichen kennenlernen
RADschlag-Spielidee für die Kita: Verkehrszeichen kennenlernen Egal ob Kinder mit Eltern zu Fuß, per Rad oder Pkw unterwegs sind, Verkehrszeichen begleiten sie auf ihren Wegen. Bereits im Alter von drei
MehrFahrradnutzung in Deutschland
Fahrradnutzung in Deutschland 25. März 2015 q5358/31424 Le forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbh Büro Berlin Schreiberhauer Straße 30 10317 Berlin Telefon: (0 30) 6 28 82-0
MehrStundenplan Schlagbaumer Straße Datum Klasse Uhrzeit Thema Inhaltsübersicht
Datum Klasse Uhrzeit Thema Inhaltsübersicht 07.12.2015 B 18.30 20.00 5 Vorfahrt Bedeutung und Definition / Rechts vor Links / Vorfahrtregelnde Verkehrszeichen / Abknickende Vorfahrtstraße / Kreisverkehr
MehrDOWNLOAD. Lernstation: Verkehrszeichen. Differenzierte Materialien zur Verkehrserziehung
DOWNLOAD Christine Schub Lernstation: Verkehrszeichen Differenzierte Materialien zur Verkehrserziehung Christine Schub Downloadauszug aus dem Originaltitel: Bergedorfer Unterrichtsideen 2. 4. Klasse Lernstationen
MehrDas E-Bike im Alltagsgebrauch von jung bis alt Sicherheitsdebatten und verkehrsplanerische. DI Waltraud Wagner Amstetten
Das E-Bike im Alltagsgebrauch von jung bis alt Sicherheitsdebatten und verkehrsplanerische Maßnahmensetzungen DI Waltraud Wagner 6.5.2015 Amstetten E-Bike KFV-Projekte zum Thema E-Mobilität Forschungstätigkeit
MehrÄnderungen StVO und VwV-StVO. seit 1. September 2009
Änderungen StVO und VwV-StVO seit 1. September 2009 StVO-Novelle: Warum? Abbau des Schilderwaldes : Verkehrszeichen nur dort, wo aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich; mehr Eigenverantwortung
MehrMobil mit dem Rad. aber sicher!
Die Verbraucherallianz fürs klima klärt mit bundesweiten Aktionen über die Chancen jedes Einzelnen beim CO 2 - Sparen auf. verbraucherfuersklima.de Gegenüber Politik und Wirtschaft vertritt sie die Interessen
MehrKindertransport mit dem Fahrrad
Kindertransport mit dem Fahrrad Sicher unterwegs mit kleinen Passagieren bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Mit den Kindern ausfliegen, einkaufen gehen, Freunde treffen neben dem betriebstüchtigen
MehrMit dem Bike und zu Fuß sicher unterwegs
Mit dem Bike und zu Fuß sicher unterwegs K Die wichtigsten Verkehrszeichen K Aufgepasst bei Auto, Lkw und Straßenbahn K 11-Punkte Fahrrad-Check und weitere wertvolle Tipps Eine Gemeinschaftsaktion von
MehrManz Ratgeber. Jobverlust was kann ich tun?
Manz Ratgeber Jobverlust was kann ich tun? Jobverlust was kann ich tun? von Mag. Günter Krapf Dipl.-Jur. Andreas Thamm Zitiervorschlag: Krapf/Thamm, Jobverlust (2011) Alle Rechte, insbesondere das Recht
MehrSpeichenreflektoren oder Leuchtstreifen d d d
Arbeitsblatt 1 zur Broschüre Mein Fahrrad-Tagebuch Seite 1 Fahrrad Checkliste Ist an meinem Fahrrad alles dran und funktioniert alles? alles klar muss neu erledigt Hinterradbremse / Rücktrittbremse d d
MehrMIT DEM RAD ZUR ARBEIT
22.02.13 15:47 MIT DEM RAD ZUR ARBEIT.. INFORMATIONEN UND TIPPS FUR EINEN GESUNDEN ARBEITSWEG GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Befördern Sie sich selbst! Mit dem Rad zur Arbeit fahren ist gesund, umweltfreundlich,
MehrÜbung im Realverkehr. Klosterschule Dachau
- Die Gesamtverantwortung liegt bei der Schule - Eltern und Elternbeirat unterstützen Schule und Polizei - Die Auswahl der Fahrtstrecke erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Schule und Polizei Voraussetzungen:
MehrADFC-Fahrradklima-Test 2014
aktualisiert am 02.03.2015 ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Hannover Gesamtleitung und Kontakt: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax:
MehrSonnenfelsplatz Graz - Begegnungszone oder doch Shared Space?
Sonnenfelsplatz Graz - Begegnungszone oder doch Shared Space? Aktive Mobilität Ringvorlesung TU Wien 3.3.2016 DI Thomas Fischer, DI Heike Falk Stadt Graz, Stadtbaudirektion Stadt Graz Graz-Rathaus 8010
MehrPedelec. aktuelle Rechtslage. Mit Sicherheit in guten Händen! LVW / TÜV Thüringen
Pedelec aktuelle Rechtslage LVW / TÜV Thüringen Pedelec = Pedal Electric Cycle Pedelecs 25 Tretunterstützung bis 25 km/h Motorleistung max. 250 W Definition ergibt sich aus Richtlinie 2002/24/EG Elektro-Leichtmofas
MehrReißverschluss verfahren
Reißverschluss verfahren StVO Inhaltsverzeichnis 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge Zeichen und Verkehrseinrichtungen Anlage 3 zu 42 Abs. 2 Abschnitt 12 Sonstige Verkehrsführung Für wen
MehrLESEPROBE. Stiftungen. Stiftungszivilrecht Grundzüge des Stiftungssteuerrechts. Praktikerwissen kompakt. Dr. Daniel J. Fischer
Stiftungen Stiftungszivilrecht Grundzüge des Stiftungssteuerrechts Dr. Daniel J. Fischer Praktikerwissen kompakt 6. Auflage 2015 Stiftungen Stiftungszivilrecht Grundzüge des Stiftungssteuerrechts Dr. Daniel
MehrVCD Verkehrsclub Deutschland Ortsgruppe Fellbach. Sicherheit im Radverkehr Was können wir dafür tun?
VCD Verkehrsclub Deutschland Ortsgruppe Fellbach Sicherheit im Radverkehr Was können wir dafür tun? Überblick Unterarten der Gattung Radler Allgemeine Fahrtipps Unfall-Ursachen und was wir tun können Verkehrsinfrastruktur
MehrPersonenkraftwagen PKW mit Anhänger LKW mit Anhänger Fahrzeuge bis zu 25 km/h. Steigung Unebene Fahrbahn Schnee o. Eisglätte Schleudergefahr
Verkehrszeichen Reiter Viehtrieb, Tiere Straßenbahn Kraftomnibusse Personenkraftwagen PKW mit Anhänger LKW mit Anhänger Fahrzeuge bis zu 25 km/h Kraftfahrräder, Kleinkrafträder und Mofas Mofas Schlechter
MehrKonzept für die Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung der Grundschule Am Wilhelmsplatz
Konzept für die Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung der Grundschule Am Wilhelmsplatz Das Konzept stützt sich auf die verbindlichen Kompetenzerwartungen der Lehrpläne Sachunterricht und Sport. Unterthemen
Mehr