Fahr sicher Rad. Tipps und Infos für große und kleine Biker Pannen-Notruf. Titelfoto Kurhan - Fotolia.com

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1 Fahr sicher Rad Tipps und Infos für große und kleine Biker Titelfoto Kurhan - Fotolia.com

2 Vorwort 3 Haftpflicht inklusive Exklusiv für ARBÖ-Mitglieder: Haftpflichtversicherung für Radfahrer mit E , Deckungssumme Fahr sicher Rad Trendiger geht s gar nicht. Radfahren hat sich in den vergangenen Jahren wieder zu einem Freizeitsport ersten Ranges entwickelt. Und dazu kommt, dass auch in den Städten das Fahrrad als tägliches Fortbewegungsmittel immer mehr geschätzt wird. Beliebt bei den Menschen ob selber Radler (die mehr Bewegung und frische Luft haben), ob Autofahrer (die mehr Platz haben), ob Politiker (die Radwege billiger als Straßen bauen können). Der ARBÖ hatte schon zu seiner Gründung vor mehr als hundert Jahren das R für Radfahrer in seinem Namen. Er trägt es noch heute und íst sich dessen bewusst, dass viele seiner Mitglieder gerne und viel mit dem Rad unterwegs sind. Daher hier das Wichtigste für Radfahrer und solche, die es noch werden wollen, in wenigen Seiten zusammengefasst. Noch mehr gibt es auf. Viel Vergnügen beim Radeln Profitieren Sie als ARBÖ-Mitglied auch von mehr als 400 Klubkarten- Partnern, die Ihnen z. B. Rabatte bei Wellness, Sport und Fitness garantieren. Hinweis: Zugunsten der besseren Lesbarkeit wurde im vorliegenden Heft auf geschlechtsneutrale Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich wenden sich alle geschlechtsspezifischen Begriffe im gleichen Sinne an Frauen wie an Männer. Wir bitten um Verständnis.

3 4 Alles Fahrrad oder was? Was ein Fahrrad braucht 5 Alles Fahrrad oder was? Unter Fahrrad versteht man ein Fahrzeug, dessen Antriebsräder mittels Übertragung von Muskelkraft angetrieben wird, ein zweirädriges Fahrzeug, das unmittelbar durch menschliche Kraft angetrieben wird (Roller), ein elektrisch angetriebenes Fahrrad, das nicht mehr als 600 Watt Leistung aufweist und aus eigener Kraft nicht mehr als 25 km/h auf ebener Fahrbahn erreicht (z. B. Elektro fahrrad, Elektroscooter). Keine Fahrräder sind fahrzeugähnliches Kinderspielzeug und Kinderfahrräder mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 30 cm und einer erreichbaren Fahrgeschwindigkeit von nicht mehr als 5 km/h, Benzin-Scooter (sind alle Kraftfahrzeuge und brauchen Kfz- Nummerntafeln) dürfen erst ab 16 bzw. wenn sie schneller als 10 km/h gehen ab 15 mit Mopedausweis und Sturzhelm gefahren werden, Elektro-Scooter, die schneller als 25 km/h oder leistungsstärker als 600 Watt sind. Wer darf fahren? Mindestalter zwölf Jahre, mit Fahrradausweis zehn Jahre Kinder unter zwölf Jahren, die keinen Fahrradausweis besitzen, müssen von einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, beaufsichtigt werden Alkohollimit 0,8 Promille Hinweis: Bedenken Sie, dass Rad fahren in alkoholisiertem Zustand ein Hinweis auf mangelnde Verkehrszuverlässigkeit sein kann. Stellt die Behörde eine solche fest, kann Ihnen der Kfz-Führerschein entzogen werden. Was ein Fahrrad braucht Jedes Fahrrad, das im Straßenverkehr benutzt wird, braucht zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsvorrichtungen, eine Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen (Klingel oder Hupe), einen hell leuchtenden, mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne mit weißem oder hellgelbem, ruhendem Licht beleuchtet, ein rotes Rücklicht, einen weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahler, der mit dem Scheinwerfer verbunden sein darf, einen roten, nach hinten wirkenden Rückstrahler, der mit dem Rücklicht verbunden sein darf, gelbe Rückstrahler an den Pedalen, an jedem Rad mindestens zwei nach beiden Seiten wirkende gelbe Rückstrahler oder mit Reifen, deren Seitenwände ringförmig zusammenhängend weiß oder gelb rückstrahlend sind. Wenn das Fahrrad für den Transport mehrerer Personen bestimmt ist, braucht es für jede Person einen eigenen Sitz, mit einer eigenen Haltevorrichtung und eigenen Pedalen oder Abstützvorrichtungen.

4 6 Fahrrad-Check Fahrrad-Check * zusätzlich zur Fahrradverordnung empfohlen 1 hell tönende Glocke oder andere akusti sche Signaleinrichtung 4 Hinterradbremse 7 rotes Rücklicht und roter Rückstrahler 10 Abstandhalter* 2 3 zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen Vorderrad bremse 5 6 weißer Rückstrahler, weißer oder hellgelber Scheinwerfer je 2 gelbe Seitenrückstrahler auf Vorder- & Hinter rad oder rückstrahlende Reifen 8 9 rutschsichere Pe - dale mit gro ßen gelben Rück strahlern oder gleichwertiger Einrichtung (reflektierendes Fußband) Befestigung der Tretkurbel ohne heraustehende Bolzen* 11 Kettenschutz* Dynamo- Licht anlage: möglichst mit Standlicht*

5 8 Zusätzliche Ausrüstung Zusätzliche Ausrüstung 9 Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Fahrräder ohne Vorderlicht und Rücklicht verwendet werden. Die anderen Ausrüstungsgegenstände müssen jedoch am Fahrrad angebracht sein. Fahrradanhänger brauchen eine vom Fahrrad unabhängige Lichtanlage, ein rotes Rücklicht, vorne einen weißen und hinten einen roten Rückstrahler, gelbe Rückstrahler an den seitlichen Flächen. Sicher ist sicher: zusätzliche Ausrüstung Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Grundausstattung gibt es für Radfahrer ein weiteres (lebens-)wichtiges Zubehör: den Helm. Bei einem Fahrradunfall können schwere Kopfverletzungen entstehen. Viele dieser Verletzungen können durch das Tragen eines Fahrradhelms vermieden werden. Daher sollte ein gut angepasster Fahrradhelm selbstverständlich sein sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Probieren Sie unbedingt den Helm vor dem Kauf, ob er Ihrer Kopfform und -größe entspricht. Merkmale eines guten Fahrradhelms Harte Außenschale aus reflektierendem Material Luftschlitze, die breit und durch Luftkanäle verbunden sind Gitter vor den Luftschlitzen zum Schutz vor Insekten Verschlussriemen, die fix mit dem Helm verbunden sowie einfach zu öffnen und zu schließen sind Helm muss der ÖNORM EN 1078 entsprechen und die CE- Kennzeichnung in der Helmschale tragen Anhänger, die breiter als 60 cm sind, benötigen zwei rote Rücklichter und zwei rote Rückstrahler (um die Breite des Anhängers zu erkennen) und eine Feststellbremse oder Radblockiereinrichtung, die auf beide Räder wirkt. Anhänger zum Personentransport brauchen außerdem noch eine geeignete Rückhalteeinrichtungen (Gurte), eine Fahnenstange mit Wimpel (mindestens 1,5 m), eine Abdeckung der Speichen und Radhäuser, eine Vorrichtung, die das Hinausbeugen und Kontakt der Beine mit der Fahrbahn verhindert. Die Anhängerkupplung muss so beschaffen sein, dass der Anhänger nicht umkippt. Ein Fahrradanhänger darf nur mit Betriebsanleitung, die eine bildliche Darstellung enthält oder in deutscher Sprache verfasst ist, verkauft werden. Eine helle Kleidung, vorzugsweise mit reflek tierenden Streifen, ist vor allem bei schlechter Sicht und Dunkelheit besonders wichtig.

6 10 Kind auf dem Rad Auch Fahrräder haben ein Ladegewicht 11 Ziehen von Anhängern Für das Ziehen von Anhängern ist unter anderem zu beachten: Beim Transport von Kindern ist das Fahrrad oder der Anhänger so auszurüsten, dass ein Berühren der Speichen und ein Einklemmen der Gliedmaßen zwischen Hinterrad und Radabdeckung nicht möglich ist. Das Fahrrad muss über einen Fahrradständer verfügen. Rennräder dürfen keinesfalls für das Ziehen von Anhängern verwendet werden. Kind auf dem Rad Für die Mitnahme von Kindern unter acht Jahren muss ein Kinder sitz verwendet werden. Der Lenker des Fahrrades muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und es darf auch nur ein einziges Kind am Fahrrad transportiert werden. Kindersitze müssen fest mit dem Fahrrad verbunden sein und dürfen nur hinter dem Sattel montiert werden. Der Rad fahrer darf durch den Sitz nicht in seiner Sicht, Aufmerksamkeit oder Bewegungsfreiheit eingeschränkt sein. Jeder Kindersitz muss ausgestattet sein mit einem Gurtsystem, einem höhenverstellbaren Beinschutz, Fixierriemen für die Füße, einer Kopflehne. Sie dürfen ein Kind entweder mit Kindersitz (bis zum Alter von acht Jahren) oder mit Fahrradanhänger befördern. Der Anhänger ist die einzige Möglichkeit, mehrere Kinder mit einem Fahrrad mitzunehmen. Kindersitze dürfen nur mit einem Sicherheitshinweis in deutscher Sprache oder einer bildlichen Darstellung dieses Inhaltes verkauft werden.

7 12 Auch Fahrräder haben ein Ladegewicht Verkehrsregeln 13 Auch Fahrräder haben Ladegewicht Es gelten folgende Gewichtsbeschränkungen bei Transporten: Bei mehrspurigen Fahrrädern: 250 kg Bei durchgehend- und auflaufgebremsten Anhängern: 100 kg Bei ungebremsten Anhängern: 60 kg Es dürfen keine Gegenstände transportiert werden, die die Bewegungsfreiheit, die freie Sicht des Radfahrers sowie das Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung behindern oder Personen gefährden bzw. Sachen beschädigen können (z. B. geöffnete Schirme). Ohne Verkehrsregeln hat man auch am Rad kein Leiberl Für eine sichere Fahrt sind wichtige Verkehrsregeln zu beachten: Beim Abbiegen immer ein Handzeichen geben Beim Zufahren auf Kreuzungen das Tempo drosseln Tempolimits einhalten und die Fahrgeschwindigkeit dem eigenen Können anpassen Es ist verboten, mit einem Fahrrad freihändig zu fahren, die Füße von den Pedalen zu entfernen oder sich von einem anderen Fahrzeug ziehen zu lassen. Den Vorrang anderer beachten Die Verkehrstafeln Vorrang geben oder Halt gelten auch für Radfahrer. Radfahrer, die eine Radfahranlage verlassen, haben anderen Fahrzeugen im Fließverkehr den Vorrang zu geben. Fußgänger haben auf dem Schutzweg ( Zebrastreifen ) Vorrang. Schienenfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge (z. B. Rettung) haben Vorrang. Zu geparkten Autos einen seitlichen Sicherheitsabstand halten und auf öffnende Autotüren achten Zu vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer einen angemessenen Abstand einhalten Auf Fußgänger achten, die neben dem Radweg gehen Rad fahren gegen die Einbahn ist in Einbahnstraßen nur erlaubt, wenn eine Zusatztafel ausdrücklich darauf hinweist In Wohnstraßen ist Rad fahren gegen die Einbahn generell erlaubt. Mit dem Fahrrad ist grundsätzlich die Fahrbahn zu benutzen. Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese von einspurigen Fahrrädern ohne Anhängern benutzt werden. Radfahranlagen dürfen in beiden Fahrtrichtungen be fahren werden, außer es wird die Fahrtrichtung mit Bodenmarkierungen (Richtungspfeilen) vorgeschrieben. Auf Autobahnen und Autostraßen ist das Fahrradfahren verboten Radfahrer dürfen auch in Nebenfahrbahnen fahren, wenn kein Radfahrstreifen, Radweg oder Geh- und Radweg vorhanden ist. Nebeneinander Rad fahren ist nur auf Radwegen und in Wohnstraßen erlaubt; bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern darf ebenfalls nebeneinander gefahren werden, allerdings muss dabei der äußerste rechte Fahrstreifen benutzt werden.

8 14 Fahrrad abstellen Die wichtigsten Verkehrszeichen 15 Für Radfahrer gelten grundsätzlich die gleichen Tempolimits wie für andere Fahrzeuglenker. Sonderregelung für Radfahrerüberfahrten (= durch gleichmäßig unterbrochene Quermarkierungen gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Radfahrer bestimmter Fahrbahnteil), außer die Kreuzung wird durch eine Ampel oder durch die Exekutive geregelt: Ungeregelte Radfahrerüberfahrten dürfen mit maximal 10 km/h befahren werden. Außerdem dürfen sie nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für deren Lenker überraschend befahren werden. Abstellen: ein Fahrrad darf nicht umfallen Die wichtigsten Verkehrszeichen Vorrangstraße Ende der Vorrangstraße Zusatztafel: dicke Linie zeigt den Verlauf der bevorrangten Straße Gefahrenzeichen Laut Straßenverkehrsordnung sind Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden. Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass weder Fußgänger behindert noch Sachen beschädigt werden können. Daher ist es empfehlenswert, einen Fahrradabstellplatz zu benutzen, sofern sich einer in der unmittelbaren Nähe befindet. Im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel dürfen Fahrräder nicht abgestellt werden, außer wenn dort ein Fahrradabstellplatz vorhanden ist. Kreuzung Kreuzung mit Straße ohne Vorrang Baustelle Kinder

9 16 Die wichtigsten Verkehrszeichen Die wichtigsten Verkehrszeichen 17 Fußgängerübergang Fahrverbot für Fahr- und Motorräder Radfahrerüberfahrt Vorgeschriebene Fahrtrichtung Hinweiszeichen Querrinne (Fahrbahnunebenheit) Radweg Andere Gefahren Geh- und Radweg Vorschriftszeichen Geteilter Geh- und Radweg Fahrverbot in beide Richtungen (natürlich auch für Radfahrer) Schnellstraße/Autobahn (absolutes Fahrverbot für Radler) Einfahrt verboten Fußgängerzone (Rad schieben erlaubt, außer es gibt eine Zusatz-Erlaubnistafel) Wohnstraße (max. 5 km/h mit dem Rad) Ausgenommen Radfahrer Zusatztafel für Ausnahmen Einbiegen nach links verboten E i n b a h n Einbahnstraße (dagegen nur mit Zusatztafel Ausgenommen Radfahrer ) Einbiegen nach rechts verboten Fahrverbot für Fahrräder

10 18 Radtransport Kids und Radfahren Job, Geschäft und Radfahren 19 Schutzweg (Fußgänger haben hier absolut Vorrang) Radfahrerüberfahrt Radtransport in den Öffis Grundsätzlich können Sie Ihr Fahrrad in öffentlichen Verkehrsmitteln transportieren. Zumeist ist auch eine Gebühr für das mitgeführte Fahrrad zu entrichten. Die Mitnahme ist an bestimmte Zeiten gebunden. In den Stoßzeiten des Berufsverkehrs ist das Mitführen des Fahrrades oft nicht gestattet. Hinweis: Genaue Informationen dazu geben die Verkehrsbetriebe in den einzelnen Städten. Kids und Radfahren Radfahrprüfung und Fahrradausweis Die Radfahrprüfung wird oft im Rahmen des Schulunterrichts in der 4. Klasse Volksschule vorbereitet und durchgeführt. Die Prüfung ist freiwillig und berechtigt Kinder im Alter von zehn bis zwölf Jahren zum Fahren eines Fahrrades im Straßenverkehr. Die Radfahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die praktische Prüfung wird von einem Polizisten abgenommen. Wenn beide Prüfungs teile positiv sind, wird dem Kind nach Erreichung des zehnten Geburtstages der Fahrradausweis überreicht. Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften Erforderliche Unterlagen: Von den Erziehungsberechtigten ausgefüllter Antrag (dieses Formular wird von Schulen an die Eltern ausgegeben und dann an die Behörde geschickt) Ein Passfoto Zuständige Behörde: Bezirkshauptmannschaft; in Wien: MA 46 Gebühren: Die Ausstellung des Fahrradausweises ist grundsätzlich kostenlos. Es steht der Behörde jedoch frei, Gebühren einzuheben. In Wien beispielsweise sind E 3,27 Verwaltungsabgaben zu bezahlen. Job, Geschäft und Radfahren Arbeitnehmer Wird das Fahrrad für berufliche Fahrten verwendet, kann Kilometergeld als Werbungskosten abgesetzt werden. Es sind dies E 0,24 pro Kilometer. Dabei besteht jedoch eine Begrenzung mit E 480, pro Jahr. Dieser Betrag entspricht auf Grundlage der E 0,24 pro Kilometer einem beruflichen Einsatz von Kilometern. Fahrten mit dem Fahrrad zwischen Wohnort und Arbeitsplatz werden durch den Verkehrsabsetzbetrag und das Pendlerpauschale im Zuge der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt. Voraussetzung: Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes Geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Fahrrädern

11 20 Sicher ist sicher Sicher ist sicher 21 Unternehmer Bei überwiegender betrieblicher Nutzung (dazu zählen auch die Fahrten zwischen Wohnort und Betriebsstätte) des Fahrrades (also über 50 Prozent) können die Anschaffungskosten eines Fahrrades zur Gänze im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden, wenn die Anschaffungskosten nicht mehr als 400 Euro betragen. Es können auch laufende, belegte Reparaturen geltend gemacht werden. Diese Gesamtaufwendungen aus Anschaffung und Reparaturen können dann im Verhältnis von privater und betrieblicher Nutzung gewinnmindernd abgesetzt werden. Das Fahrrad-Kilometergeld kann bei überwiegend betrieblicher Nutzung nicht beansprucht werden. Wird das Fahrrad zu weniger als 50 Prozent betrieblich genutzt, kann Kilometergeld abgesetzt werden. Es sind dies E 0,24 pro Kilometer. Dabei besteht jedoch eine Begrenzung mit E 480, pro Jahr. Dieser Betrag entspricht auf Grundlage der E 0,24 pro Kilometer einem betrieblichen Einsatz von Kilometern. Sicher ist sicher Diebstahlversicherung Eine Diebstahlversicherung ist besonders für neue, sehr kostspielige Fahrräder mit Spezialausstattung zu empfehlen. Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbietern und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub. Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben. Übrigens: Es werden oft nicht die gesamten Kosten des Fahrrades ersetzt, sondern nur der Zeitwert. Der Zeitwert beträgt im ersten Jahr 100 Prozent, im zweiten Jahr 80 Prozent etc. Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen. Beispiel: Sie stellen Ihr Fahrrad ab, es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z. B. auf dem Radweg fahren und dabei Passanten zu Schaden kommen. Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist. Es ist daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung für Sie zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z. B. Radrennen fahren oder Mountainbike- Touren machen).

12 22 ARBÖ-Radfahrer-Mitgliedschaft ARBÖ-Radfahrer-Mitgliedschaft 23 Radfahrer-Mitgliedschaft beim ARBÖ mit starken Leistungen Mit dem ARBÖ haben Sie einen starken und verlässlichen Partner. Je nach dem, welche Fahrzeuge Sie nützen bzw. auf Sie zugelassen sind (Auto, Motorrad, Moped, Fahrrad), gibt es beim ARBÖ die passende Mitgliedschaft: Mitgiedschaft Auto Geschützt sind Ihr Auto, Motorrad, Moped und Fahrrad. Mitgliedschaft Motorrad Geschützt sind Ihr Motorrad, Moped und Fahrrad. Mitgliedschaft Rad, Moped, Freizeit Geschützt sind Ihr Moped und Fahrrad. ARBÖ-Mitglieder sind als Radfahrer, Skater und Fußgänger bis zu ,- haftpflichtversichert. ARBÖ-Pannendienst und ARBÖ-Prüfdienst ARBÖ-Mitglieder können den ARBÖ-Pannendienst unter in ganz Österreich rund um die Uhr kostenlos in Anspruch nehmen Die Prüfdienst-Leistungen werden exklusiv für Mitglieder bzw. zu besonders günstigen Konditionen angeboten. Rechtsberatung und Rechtshilfe Bei den ARBÖ-Verkehrsjuristen erhalten Sie eine erste Rechtsberatung in Verkehrs-, Versicherungs- und Konsumentenschutzfragen. Diese Erstberatung ist für ARBÖ- Mitglieder kostenlos. Im Rahmen der Rechtshilfe übernimmt der ARBÖ die Anwaltskosten im gerichtlichen Strafverfahren nach einem Verkehrs unfall in Österreich. ARBÖ-Sicherheits-Pass Dieses Versicherungspaket schützt die Fahrzeuge des ARBÖ- Mitglieds und unter bestimmten Voraussetzungen auch seine Familie. In Österreich, in Europa und rund ums Mittelmeer. Für nicht motorisierte Mitglieder gibt es den Freizeit-Sicherheits- Pass (ohne Kfz-Leistungen). ARBÖ-Informationsdienst: Telefon: Unsere Experten haben für Sie die neuesten Meldungen über das aktuelle Verkehrsaufkommen, Baustellen, Grenzwartezeiten, Benzinpreise in Österreich und Europa, Temperaturen der Badeseen, die Schneelage, das Wetter Bergwetter, Lawinen warndienst und hilfreiche Informationen für Ihre persönliche Reiseplanung. ARBÖ-Klubvorteile Mit der ARBÖ-Klubkarte gibt es zahlreiche Vorteile auf vielfältige Angebote unserer Partner. Vom Wellness-Urlaub über Sport und Fitness bis zu kulturellen Veranstaltungen. Aktuelle Infos gibt es im ARBÖ-Klubjournal FREIE FAHRT und auf ARBÖ-Fahrradfund-Service Für ARBÖ-Mitglieder gibt es das Pickerl gegen Raddiebe. Der kostenlose Aufkleber ist mit einer Registriernummer versehen.

13 Pannen-Notruf in Österreich: Ohne Ortsnetz-Vorwahl. Tag und Nacht. ARBÖ-Landeszentren Burgenland 7000 Eisenstadt Ruster Straße 126 Telefon: Kärnten 9020 Klagenfurt Rosentaler Straße 194 Telefon: Niederösterreich 2514 Traiskirchen Wiener Straße 64 Telefon: Oberösterreich 4020 Linz Hafenstraße 6 Telefon: ooe@arboe.at Salzburg 5020 Salzburg Münchner Bundesstraße 9 Telefon: sbg@arboe.at Steiermark 8020 Graz Kapellenstraße 47 Telefon: stmk@arboe.at Tirol 6020 Innsbruck Stadlweg 7 Telefon: tirol@arboe.at Vorarlberg 6800 Feldkirch-Altenstadt Reichsstraße 82 Telefon: vlbg@arboe.at Wien 1210 Wien Brünner Straße 170 Telefon: wien@arboe.at ARBÖ-Bundesorganisation 1150 Wien Mariahilfer Straße 180 Telefon: id@arboe.at Fahrsicherheits-Zentren Salzburg Straßwalchen 5204 Straßwalchen Salzburger Straße 35 Telefon: fsz.sbg@arboe.at Steiermark Ludersdorf 8200 Ludersdorf-Wilfersdorf Ludersdorf 194 Telefon: office@fsz-steiermark.at Wien-Kagran 1220 Wien Schillingstraße 18 (Zufahrt über Rautenweg) Telefon: fsz.wien@arboe.at Medieninhaber/Verleger: ARBÖ Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs Bundesorganisation, 1150 Wien, Mariahilfer Straße 180, ZVR-Zahl: , DVR: Konzeption und Redaktion: ARBÖ-Marketing Satz und Grafik: grafik design jeannette pobst Stand: ,

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