Baustellensicherung mit Qualität - Vermeidung typischer Fehler und Risiken
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- Holger Lange
- vor 7 Jahren
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1 Baustellensicherung mit Qualität - Vermeidung typischer Fehler und Risiken Kurzfassung eines Vortrags von Dr. Stefan Klotz Hansestadt Lübeck, Bereich Verkehr für die AGFS in NRW e.v. Inhalt Problematik Rechtsgrundlagen Elemente einer erfolgreichen Baustellenabsicherung Beispiele für eine erfolgreiche Baustellenabsicherung Das Wichtigste in Kürze 1
2 Baustellensicherung Hinweise zur Sicherung von Baustellen im Bereich von Geh- und Radwegen Hrsg.: Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.v. Fahrtunterbrechungen Radweg - ENDE! Der Radweg endet an der Baustelle; rechts zum Gehweg eine Kette, links die Fahrbahn. Hinweise zur sicheren Weiterführung des Radverkehrs fehlen. 2
3 Fahrtunterbrechungen Radfahrer absteigen! Besser wäre eine gemeinsame Führung auf dem Gehweg oder eine Überleitung auf die Fahrbahn. Absicherung bei Dunkelheit Die Baugrube ist bei Dunkelheit nur mangelhaft abgesichert. Absperrschranken, Baken und Beleuchtung wären hier besonders wichtig. Bei mangelhafter Absicherung und daraus resultierenden Unfällen haftet der Verursacher. 3
4 Absicherung bei Dunkelheit Der Bauzaun ist nur mangelhaft abgesichert und die verbleibende Gehwegbreite für Fußgänger zu schmal. Korrekt aufgestellte Absperrgitter inkl. parallel verlaufender Betonsockel und Beleuchtung wären hier dringend notwendig. Hindernisse auf dem Radweg Baustellenschilder auf dem Radweg müssen nicht sein. Die Aufstellsockel reduzieren die Radwegbreite unnötig. 4
5 Hindernisse auf dem Radweg Das Geländer des Brückenelements reduziert die verbleibende Breite des Radwegs. Besser wäre eine Abdeckplatte, die vom Radverkehr überfahrbar ist. Rechtsgrundlagen 5
6 Vorschriften Alle Bau- und Arbeitsstellen an Straßen, bei denen Verkehrsflächen abgesperrt werden, müssen abgesichert werden - unabhängig von ihrer Dauer. Folgende Regelwerke sind bei der Sicherung von Baustellen zu beachten: Straßenverkehrsordnung (StVO) mit der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HAV) Anordnung Die Absicherung der Baustellen ist grundsätzlich anzuordnen. Die Anordnung erfolgt durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Eine Anordnung ist einzuholen: über die Absperrung und Sicherung der Arbeitsstellen über notwendige Verkehrsbeschränkungen und -verbote über Umleitungen und Lichtzeichenanlagen in Baustellbereichen 6
7 Notwendige Breiten im Baustellenbereich Radweg: Gehweg: Gehweg, Radfahrer frei: Gemeinsamer Geh- und Radweg: 1,00 m 1,30 m 1,50 m 2,00 m Diese Breitenangaben gelten auch für Notsteige. Auf besonders langen Notsteigen müssen zusätzliche Ausweichflächen geschaffen werden. Radfahrstreifen (1,50 m) und Schutzstreifen (1,25 m) werden nicht als Notsteige eingesetzt, sondern müssen ihre Breiten nach VwV-StVO aufweisen. Elemente einer erfolgreichen Baustellenabsicherung 7
8 Auf die Fahrbahn überleiten Baustelle auf dem Rad- /Gehweg eingerichtet. Der Radverkehr wird mit einem Notweg über die Fahrbahn geleitet und ermöglicht eine unterbrechungsfreie Fahrt. Auf die Fahrbahn überleiten Baustelle auf dem kombinierten Rad-/Gehweg eingerichtet. Fußgänger und Radfahrer werden gemeinsam auf einen von der Fahrbahn abmarkierten und mit Baken gesicherten Streifen geführt. 8
9 Baugruben absichern Baugruben sind mit Absperrschranken, Warnbaken und Warnleuchten kenntlich zu machen. Die Sicherungen dürfen keine spitzen oder scharfkantigen Elemente aufweisen. Foto S. 7 re, unten und Foto S.6 oben Hindernisse vermeiden Abdeckplatten aus Metall sollten mit einem Bitumenkeil angeschrägt werden. Foto S.6 oben Auf Hindernisse oder Schlaglöcher kann kurzfristig durch auffällige Markierungsfarbe hingewiesen werden. 9
10 Übergänge schaffen Überleitung des Geh- und Radweges über die Anlage eines Bitumenkeils. Radverkehr umleiten Wenn der Radverkehr nicht mehr an der Baustelle vorbei geführt werden kann, so muss eine Umleitung eingerichtet werden. Diese muss bis zur Rückkehr auf die ursprüngliche Route durchgängig beschildert sein. 10
11 Radverkehr umleiten Wichtig ist, die Kontinuität der Umleitung. Es dürfen keine Unterbrechungen auftreten. Regelfälle für eine erfolgreiche Baustellenabsicherung 11
12 Gehweg neben fahrbahnseitiger Radverkehrsführung Fall 1: Radfahrer wird auf der Fahrbahn gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr geführt. Baustelle auf dem Gehweg eingerichtet. Verbleibende Restbreite auf dem Gehweg < 1,3 m. Einrichtung eines Notsteiges auf der Fahrbahn. Gehweg neben fahrbahnseitiger Radverkehrsführung Fall 2: Radfahrer auf Schutzstreifen Baustelle auf dem Gehweg eingerichtet. Fußgänger werden über Schutzstreifen geführt. Verbleibende Restfahrbahnbreite zwischen Baustelle und gegenüber liegendem Schutzstreifen > 5,75m, Schutzstreifen um Baustelle herum geführt. 12
13 Fall 3: Gehweg neben fahrbahnseitiger Radverkehrsführung Radfahrer auf Radfahrstreifen Baustelle auf dem Gehweg eingerichtet. Fußgänger werden über Radfahrstreifen geführt. Verbleibende Restfahrbahnbreite zwischen Baustelle und gegenüberliegendem Radfahrstreifen > 7,00m, Radfahrstreifen um Baustelle herum geführt. Vorhandene Mittelmarkierungen sind aufzuheben. Fall 4: Niveaugleiche Führung von Geh-/Radwegen neben der Fahrbahn Gemeinsamer Geh- und Radweg Baustelle auf dem gemeinsamen Gehund Radweg eingerichtet. Vorgehen von verbleibender Breite abhängig: z.b. Restbreite von 1,30-1,50m. Fußgänger wird auf verbleibendem Gehweg geführt. Radfahrer auf die Fahrbahn übergeleitet. Absenkung des Bordsteins notwendig. 13
14 Niveaugleiche Führung von Geh-/Radwegen neben der Fahrbahn Fall 5: Gehweg, Radfahrer frei Baustelle auf dem gemeinsamen Gehweg eingerichtet. Vorgehen von verbleibender Breite abhängig: z.b. Restbreite von < 1,30m. Fußgänger und Radfahrer werden über einen Notsteig auf der Fahrbahn geführt. Absenkung des Bordsteins notwendig. Niveaugleiche Führung von Geh-/Radwegen neben der Fahrbahn Fall 6: Getrennter Rad- und Fußweg Baustelle wird auf dem Radweg eingerichtet. Vorgehen von verbleibender Breite abhängig: z.b. Restbreite von > 1,50m. Mitbenutzung des Gehwegs mit Beschilderung als Gehweg, Radfahrer frei. 14
15 Das Wichtigste in Kürze Die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern darf nicht beeinträchtigt werden. Auf Personen mit Kinderwagen, Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer und Kinder ist besonders Rücksicht zu nehmen. Geh- und Radwege sind weiterzuführen, ggf. über Notwege. Ist dies nicht möglich sind Querungshilfen einzurichten. Notsteige und Überleitungen müssen immer entsprechend gesichert werden und barrierefrei gestaltet sein. Alle Geh- und Radwege einschließlich der Notwege sind entsprechend ihrer Bestimmungen zu beschildern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 15
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